Neues Rechnungslegungsrecht
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- Dieter Hummel
- vor 8 Jahren
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1 Neues Rechnungslegungsrecht Seite 1a 1.1 Ist es zulässig, in der Erfolgsrechnung die Erlösminderungen mit dem Bruttoerlös zu verrechnen? 1.2 Ist es korrekt, die Erfolgsbeteiligung für das abgelaufene Jahr nicht zu erfassen? 1.3 Ist es zulässig, im neuen Jahr den Personalaufwand in direkten und indirekten Personalaufwand zu unterteilen wenn im Vorjahr nur ein Posten Personalaufwand ausgewiesen wurde? 1.4 Im Finanzaufwand sind Zinsaufwendungen, Bankspesen und Kursverluste auf Fremdwährungen enthalten. Durften diese Positionen wirklich zusammengefasst werden? Innert welcher Frist muss der Geschäftsbericht mit Jahresrechnung erstellt werden? Von wem ist der Geschäftsbericht zu Unterschreiben? Innert welcher Frist muss die GV stattfinden? Innert welcher Frist muss die MWST-Abstimmung gemacht werden? Handelsrechtlich müssen nur noch Geschäftsbücher und Buchungsbelege aufbewahrt werden. Korrespondenz wird nicht mehr verlangt. Ist das Richtig? Gehören Boni zu den sachlichen oder zeitlichen Abgrenzungen? Welche Unternehmen müssen KEINE Abgrenzungen vornehmen? Neues RechnungslegungsRecht Seite 1 von 16
2 Neues Rechnungslegungsrecht Seite 2a Auf welche Abgrenzungen dürfen Kleinstunternehmen verzichten? 3.1 Ein Unternehmen hat Spesenguthaben von 10'000 und Spesenschulden von 2'000 gegenüber seinen Mitarbeitern. In welchem Jahr, zu welchem Betrag sind diese zu Verbuchen. Müssen diese verbucht werden? Jahresgewinn 900'000.--, Bilanzsumme 7'000' (ohne diese Sachverhalte) Besteht eine Mindestgliederung für UV / AV? Wie werden im neuen Recht AGIO und Reservezuweisungen aus Gewinn verbucht? 4.1 Folgende Werte im Eigenkapital Aktienkapital 1'000'000 Allgemeine gesetzliche Reserven 735'000 Reserven für eigene Aktien 400'000 Bilanzgewinn 265'000 TOTAL 2'400'000 Es wurde festgestellt, dass vor Jahren eine AK-Erhöhung von 300'000 mit einem AGIO von 700'000 stattgefunden hat. Wie sieht die Bilanz nach neuem Rechnungslegungsrecht aus? Müssen Forderungen und Verbindlichkeiten von Nahestehenden (eng verbundene) Personen aufgeführt werden? Neu sind Erfolgsrechnungen zu erstellen. Welche sind zulässig? Ist ein Anhang vorgeschrieben? Wie werden Grosse Unternehmen definiert? Neues RechnungslegungsRecht Seite 2 von 16
3 Neues Rechnungslegungsrecht Welche Sprachen sind für die Rechnungslegung zulässig? Seite 3a Ist bei Rechnungslegung nur Schweizer Franken erlaubt? Was ist der Unterschied bei Währungsdifferenzen die bei der Umrechnung von Fremdwährungen in die funktionale Währung entstehen oder Umrechnung von der funktionalen Währung in die Währung in welcher der Jahresabschluss dargestellt werde muss Wie sind eigene Aktien zu behandeln? Wann können Aufwände Aktiviert werden? Dürfen Gründungs- und Organisationskosten Aktiviert werden? Dürfen nicht fakturierte Dienstleistungen bilanziert werden? Mit welchem Betrag kann die nicht fakturierte Dienstleistung bilanziert werden? Max. verrechenbare Stunden 1000 Stundensatz Bereits geleistete Stunden 520 Noch zu leistende Stunden 530 Pro Beratungsstunde wird von 110 direkten Gemeinkosten gerechnet. Bereits abgerechnete Stunden 300 Wie werden Leistungen zum Pauschalpreis Bilanziert? Neues RechnungslegungsRecht Seite 3 von 16
4 Neues Rechnungslegungsrecht Seite 4a Berechnung: HK Total 1.33 direkte Kosten 0.25 Lohn 0.64 Bewertungsgrundsätze nach neuem Recht. 14 Fallbeispiel: Einzel- oder Gruppenbewertung Die Holding A besitzt drei Beteiligungen. Alle zu 100 gekauft und derzeit mit total 230 bilanziert. Aufgrund von Schätzungen ist von folgenden Marktwerten auszugehen: Beteiligung Ansch. BW "alt" Marktwert st. Reserve BW "neu" Wert- st.reserve Wert Gruppe alt Einzel beeintr. "neu" B B B Total Wie ist die Position Beteiligungen neu zu bilanzieren? Bewertung Anlagevermögen Zu welchen Werten darf bilanziert werden? Aufgabe: Einzel- oder Gruppenbewertung Die Immobilien AG besitzt drei Immobilien. Alle wurden für 100 gekauft und mit 300 bilanziert. Aufgrund von Schätzungen ist von folgenden Marktwerten auszugehen: Immobilie 1 50 Immobilie Immobilie Zu welchem Wert soll bilanziert werden? Buchhalter schlägt weiter 300 vor. Was ist ein beobachtbarer Marktpreis? Was ist ein aktiver Markt? Neues RechnungslegungsRecht Seite 4 von 16
5 Neues Rechnungslegungsrecht Seite 5a Wie sind Schwankungen von Marktpreisoptionen zu verbuchen? 15 Neben unserem Firmenareal (800.--/m2) wurde ein Grundstück für /m2 erzielt. Darf unsere Liegenschaft zum Marktwert bilanziert werden? Liegt ein aktiver Markt vor? Wann sind Passiven (Verbindlichkeiten) zu bilanzieren? Und in welcher Höhe? Wann dürfen Rückstellungen gebildet werden? Für was dürfen Rückstellungen gebildet werden? Wir habe bisher folgende Rückstellungen bilanziert: > Rückstellungen für Garantieleistungen 200 effektiv benötigt 75 > Rückstellungen für MWST-Risiken infolge Revision 80 davon bezahlt 25 > Wie dürfen diese Rückstellungen bilanziert werden? Sind steuerlich akzeptierte stille Reserven basierend auf dem nrlr möglich? Wie werden Wertschwankungsreserve in der Bilanz + ER abgebildet? Neues RechnungslegungsRecht Seite 5 von 16
6 Neues Rechnungslegungsrecht Seite 6a Wie ist die Untergrenze bei der Konzernrechnung? Müssen Unterkonzerne zwingend auch eine Konzernrechnung erstellen? Minderheitenschutz: Wieviel % braucht es um eine Konzernrechnung zu verlangen? Welcher Rechnungslegungsstandard muss verwendet werden? Wer wählt den Rechnungsstandard aus? Welche Revisionsart? Wie ist der Grundsatz zum Konzern? Begriff einheitliche Leitung? Ausser über die Stimmanteile kann eine Beherrschung auch über andere Wege erreicht werden. Neues RechnungslegungsRecht Seite 6 von 16
7 Neues Rechnungslegungsrecht Seite 7a Aufgabe 17 Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss > im Warenvorrat sind stille Reserven enthalten; dieser wird jeweils zu 2/3 bewertet. > Der tatsächliche Wert der Sachanlagen beträgt Ende 2012: 780 und Ende 2013: 600 > Die Garantierückstellungen enthalten stille Reserven von 25. > Der massg. Steuersatz für die Abgrenzung latenter Steuern beträgt 40% Die allg. gesetzl. Reserve beinhaltet Agiozahlungen von 90 (Kapitalerhöhung im Jahre 2010) a) Beurteile, ob die Umstellung per , ohne Anpassung der Vorjahreszahlen, korrekt ist. b) Nenne die gem. revidierten OR bestehenden Kapitalreserven. c) Welche Informationen müsste bez. "Bestand" an stillen Reserven per in der Jahresrechnung 2013 gem. OR offen gelegt werden? - Besteht diesbezüglich ein Unterschied bez. Grösse des Unternehmens? d) Unter Finanzanlagen ist eine Beteiligung von 100% der Stimmen an der Natec AG bilanziert worden. Die Gesellschaft wurde per erworben und seither zum Anschaffungswert bilanziert. d1) Welche OR Bestimmung wäre für die Beurteilung der Konsolidierungspflicht der Natec AG relevant resp. Müsste diese hier vorgenommen werden? d2) Welche Art der Revision müsste bei der Muttergesellschaft vorgenommen werden? e) Begründe, ob die Veränderung der Position "latente Steuerrückstellungen" auf der Position " "Sachanlagen" das Jahresergebnis gemäss Swiss GAAP FER im Jahr 2013 positiv oder negativ beeinflusst und nenne den dazu relevanten Betrag. Kann ich als KMU auf die Risikobeurteilung verzichten? Wer ist gemäss Gesetz zu einem Lagebericht verpflichtet? Neues RechnungslegungsRecht Seite 7 von 16
8 Neues Rechnungslegungsrecht Zusammenfassung Seite 8a Allgemeines > OR ist neu in 5. Teilen für Buchführung > GebüV und VASR in Ergänzung zur Buchführung > Gob und GoR im Gesetz drin > Buchhaltung kann in Landessprache oder Englisch geführt werden > Buchhaltung kann in funktionaler Währung geführt werden. Umrechnungskurs im Anhang ausweisen > Nicht steuerbar sind Buchgewinne aus funktionaler Währung d.h. Bewertungen. > Sachliche und zeitliche Abgrenzung gesetzlich festgehalten > Bis 500'000.- keine Buchführungspflicht ===> keine Abgrenzungen erforderlich > Umsatz kleiner als 100'000 für Kapitalgesellsch. ==> keine zeitlichen Abgrenzungen (nur sachliche) > Jahresrechnung in 6 Monaten zu erstellen > Jahresrechnung muss vom Verantwortlichen unterschrieben werden > 10% Regelung wg. Wesentlichkeit > Forderungen an nahe stehende Personen: Neu direkt + indirekte Beteiligungen gelten als nahestehende > GFR neu zwingend wenn > 20/40/250 Eigene Aktien > Eigene Aktien als Abzugsposten im Eigenkapital (nicht mehr in den Aktiven) > Reserve für eigene Aktien als gesetzliche Reserve erfassen > Tochter hat Aktien der Muttergesellschaft (Rückkoppelung) = Als Abzugsposition im EK in der Bilanz der Mutter in der Rechnungslegung aufzuführen (und nicht in der Bilanz der Tochter; Buchhalterisch nicht möglich, zu erfassen) Aktiven > Definition wann Aktiven bilanzierbar sind: - Verfügungsgewalt - wahrscheinlicher Mittelzufluss - verlässliche Schätzung > Keine Aktivierung von Gründungskosten > Beobachtbarer Marktpreis ===> Aufwertung möglich (gilt nicht für FK) > Einzelbewertung i.d.r. für Beteiligungen > Gruppenbewertung weiterhin möglich auch für Liegenschaften > Nicht fakturierte Dienstleistungen sind zu aktivieren Fremdkapital > Wann muss ein Fremdkapital gebucht werden - vergangenes Ereignis - Mittelabfluss wahrscheinlich - Höhe schätzbar ist > 12 Monatsregel für Unterscheidung kurzfr. FK und langfr. FK (bis 12 Monate = kurzfristiges FK) > Verzinsliches langfristiges und kurzfristiges Fremdkapital aufteilen > Nominalwertprinzip; Auf- und Abzinsung nicht möglich Neues RechnungslegungsRecht Seite 8 von 16
9 Neues Rechnungslegungsrecht Lösung Seite 1b 1.1 Ja, ist erlaubt. OR Art. 958 d Ziffer JA / Nein Klarheit OR Art. 958 b Wenn der Unterschied wesentlich ist, muss abgegrenzt werden, darunter nicht. Faustregel: Verändert sich der Gewinn um 10% ist eine Abgrenzung zu machen. 1.3 Ist zulässig OR Art. 958 b Absatz 1 Die neue Darstellung muss jedoch besser sein als die alte und im Anhang ist auf die Verletzung der Stetigkeit hingewiesen werden. 1.4 Ja Der Klarheitsgrundsatz verlangt, dass sachlich verschiedene Positionen nicht unter einer Position ausgewiesen werden dürfen. Diese drei Aufwendungen sind jedoch nicht so verschieden. Zudem sieht die Mindestgliederung der Erfolgsrechnung diesen Aufwandposten so vor. Innert 6 Monaten erstellen und dem zuständigen Organ zur Genehmigung vorlegen. OR Art. 958 Absatz 3 Vom obersten Leitungsorgan und der für die Rechnungslegung zuständigen Person. Aktienrechtlich : Innert 6 Monaten, deshalb KEINE Veränderung zu früher. Innert 6 Monaten. Besteht schon seit MWSTG Hergeleitet durch die Finalisierung. MWSTG Art. 72 Es sind neben der Handelsrechtlichen auch noch Vorschriften anderer Gesetze zu beachten. GeBüV Vorschriften zu Archiv Zutrittskontrolle etc. bleiben unverändert. Der Rechnungsbericht muss im Original aufbewahrt werden! Zu den Sachlichen. Aufwendungen die direkt zugewiesen werden können sind sachliche Abgrenzungen. (Boni sind direkt vom Umsatz Abgängig.) Kleinstunternehmen. Vereine und Stiftungen Stiftungen Einzelunternehmungen und Personengesellschaften mit weniger als 500' Umsatzerlös. die nicht verpflichtet sind sich ins Handelsregister einzutragen. die von der Revisionspflicht befreit sind. Diese Organisationen dürfen eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung führen. Juristische Personen und Organisationen, nicht mehr als 100'000 Umsatz oder Finanzerträge Neues RechnungslegungsRecht Seite 9 von 16
10 Neues Rechnungslegungsrecht Lösung Seite 2b Auf zeitliche, nicht aber auf sachliche Abgrenzungen. 3.1 Diese Beträge sind unwesentlich. Wenn Sie verbucht werden hätten diese Beträge im Jahr 1 verbucht werden müssen. (In dem Jahr wo sie angefallen sind). Diese Beträge sind unwesentlich und können daher verrechnet werden. Ja. OR 959a Absatz 1 Agio = Kapitalreserve 5% bzw. 10% Reservezuweisung aus Gewinn: gesetzliche Gewinnreserve 4.1 Aktienkapital 1'000'000 Gesetzliche Kapitalreserven 700'000 - bestehend aus einer Gesetzlichen Reserve aus Kapitaleinlagen Gesetzliche Gewinnreserve 35'000 Freiwillige Gewinnreserven 665'000 darin enthalten - Reserven für eigene Aktien 400'000 - Bilanzgewinn 265'000 - eigene Aktien -400'000 TOTAL 2'400'000 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber direkt oder Indirekt Beteiligten und Organen sowie gegenüber Unternehmen an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht, müssen jeweils gesondert in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden. Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) OR 959 b und Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren) (Bei der Absatzerfolgsrechnung muss im Anhang zudem Der Personalaufwand sowie in einer Position Abschreibungen und Wertberechtigungen auf Positionen des Anlagevermögens ausgewiesen werden). Weitere Positionen sind auszuweisen soweit sie zur Beurteilung der Ertragslage durch Dritte wesentlich sind. Ja. OR Art. 959c Bilanzsumme 20 Millionen Umsatzerlös 40 Millionen Vollzeitstellen 250 im Jahresdurchschnitt Zwei dieser Positionen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet. Neues RechnungslegungsRecht Seite 10 von 16
11 Neues Rechnungslegungsrecht Lösung Seite 3b Eine der Landessprachen oder Englisch. Nein. Es kann auch eine für die Geschäftstätigkeit wesentliche Währung gewählt werden. Fremdwährung in funktionale Währung: ERFOLGSWIRKSAM Funktionale Währung in Fremdwährung:ERFOLGSNEUTRAL als separaten Bestandteil des Eigenkapitals ausweisen. Neu: Als Minusposten im Eigenkapital Aktuelles Recht Aktuelles Recht Umlaufvermög. Fremdkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Eigene Aktien Anlagevermög. Aktienkapital Anlagevermögen Aktienkapital Aktienkapital Aktienkapital Gesetzliche Reserven Eigene Kapitalanteile -Allgemeine Gesetzliche Reserven -Reserve für eigene Aktien Freie Gewinnreserven Freie Gewinnreserve Bilanzgewinn Bilanzgewinn - über sie muss verfügt werden können - Mittelzufluss muss wahrscheinlich sein - Wert muss verlässlich schätzbar sein Nein. Neu MÜSSEN diese sogar bilanziert werden. Zum DB pro Stunde. Verrechnungsfähige Stunden 1000 x Total aufzuwendende Stunden 1050 x Deckungsbeitrag TOTAL Total Stunden : 1050 Deckungsbeitrag pro Stunde Nicht fakturierte Stunden 220 x ' Bilanzieren Schätzen ob gewinnbringend. Wenn ok. Stunden x HK/Stunde Falls Verlust Rückrechnung auf HK-Wert bei dem kein Verlust entsteht. Neues RechnungslegungsRecht Seite 11 von 16
12 Neues Rechnungslegungsrecht Lösung Seite 4b HK Total 1.33 direkte Kosten HK Fertigung 1.08 Lohn : 0.64 Faktor = 1.7 somit Direkter Aufwand plus Lohnkosten mal 1.7 = HK. OR Art Grundsatz der Einzelbewertung (Liegenschaften, Beteiligungen) - " in der Regel falls nicht üblicherweise als Gruppe zusammengefasst" (Debitoren und Warenlager) Bei komplexen Gruppenbewertungen im Anhang offenlegen der angewandten Methode Umstellungseffekt beachten 14 Fallbeispiel: Einzel- oder Gruppenbewertung Beteili- Ansch. BW "alt" Marktwert st. Reserve BW "neu"wert- st.reserve gung Wert Gruppe alt Einzel beeintr. "neu" B B B Total Zum Börsenkurs oder "anderem beobachtbaren Marktpreis" Aufgabe: Einzel- oder Gruppenbewertung Schätzung Einzelbewertu. Gruppenbewert. Immobilie Immobilie Immobilie Total Kaufpreis Ein beobachtbarer Markt bildet sich an spezifischen Märkten, an denen öffentlich verfügbare Preisnotierungen vorliegen (laufende Preisnotierungen/Preisinformationen) Aktiver Markt: (Bedingungen kumulativ erfüllen) - Vorliegen von homogenen "Gütern" - Vertragswillige Käufer / Verkäufer finden sich regelmässig - Mehrere kontrahierte Geschäfte - nicht bloss Angebotskurse - Es liegen aktuelle Geschäfte / Transaktionen vor - Preisfestsetzung durch unabhängigen Kursmakler (Market Maker) - Kaum Eintritts- und Austrittsbarrieren Neues RechnungslegungsRecht Seite 12 von 16
13 Neues Rechnungslegungsrecht Lösung Seite 5b > Angaben zur Bewertung im Anhang > Separater Ausweis von Positionen zu Marktpreisen > Wertschriften und übrige Aktiven zu Marktwert müssen gesondert offengelegt werden > Für solche Aktiven ist eine Schwankungsreserve zulässig (Ausweis in Bilanz oder Anhang) 15 Nein. Hier liegt kein beobachtbarer Markt vor: > sie durch ein vergangenes Ereignis bewerkt wurden > ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist > ihre Höhe verlässlich geschätzt werden kann > Bilanzierung zum Nennwert > vergangenes Ereignis (past event) > Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwartet > Höhe kann verlässlich geschätzt werden (Kann die Höhe nicht verlässliche geschätzt werden, kann bzw. müssen (Garantierückstellungen) im Anhang Angaben zur Bemessung gemacht werden.) Rückstellungen dürfen explizit gebildet werden für: > Regelmässig anfallende Aufwendungen aus Garantieverpflichtungen > Sanierung von Sachanlagen > Restrukturierungen > Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens > Nicht mehr begründete Rückstellungen müssen NICHT aufgelöst werden. Rückstellungen müssen nicht mehr aufgelöst werden. (OR Art. 960e Abs. 4). Sie stellen im Geschäftsjahr eine Bildung von stillen Reserven dar. Die Nettoauflösung von Wiederbeschaffungsreserven und der darüber hinaus gehenden stillen Reserven muss im Anhang offengelegt werden (OR 959c Abs. 1 Ziff. 3), wenn dadurch erwirtschaftete Ergebnisse wesentlich günstiger dargestellt werden. Die gem. Art 960a Ans.4 OR handelsrechtlich zulässigen, zusätzlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen bilden mit Ausnahme der bereits bisher zulässigen Einmalabschreibungen aus steuerlicher Sicht kein geschäftsmässig begründeter Aufwand nach Art. 58 ff DBG. Dasselbe gilt für die Bildung von Rückstellungen für das dauernde gedeihen des Unternehmens gem. Art. 960e Abs. 3 Ziff. 4 und Abs. 4 OR > Nur in der Bilanz und NICHT in der ER > Schwankungsreserve = Passivposition (oder Minus-Aktiv analog neuer Kontenrahmen) > OR 960b Abs. 2 Neues RechnungslegungsRecht Seite 13 von 16
14 Neues Rechnungslegungsrecht Lösung Seite 6b 20 / 40 / 250 OR 963a Ziff. 1 Nein. Subkonzerne können auf Konzernrechnung verzichten. 20% der Kapitaleigner, 10% der Vereinsmitglieder, 10% der Genossenschafter, Stiftungsaufsichtsbehörde können eine Konzernrechnung verlangen. OR 963a II Anerkannter Standard nur bei Publikumsgesellschaften (sofern von Börse verlangt), Genossenschaften mit mind Mitgliedern, Stiftungen mit Pflicht zur ordentlichen Revision. Oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan, sofern Statuten resp. Gesellschaftervertrag nichts anderes bestimmen. OT 962 IV. Ordentliche Revision Eine zu konsolidierende Gesellschaft (sog. Tochterorganisation) ist eine Organisation, welche unter einheitlicher Leitung steht. Wenn eine Gesellschaft durch Stimmenmehrheit oder auf eine andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung zusammenfasst. > vertragliche Vereinbarungen (z.b. Aktionärsbindungsvertrag) > Möglichkeit, Mehrheit der Leitungsorgane des Unternehmens zu bestimmen > Statutarische oder vertragliche Regelung Neues RechnungslegungsRecht Seite 14 von 16
15 Neues Rechnungslegungsrecht Lösung Seite 7b Aufgabe 17 a) Das vorgehen ist korrekt und entspricht den Anforderungen gem. Übergangsbestimmungen. Aus betriebswirtschaftl. Sicht wäre eine Nennung der angepassten Vorjahreszahlen zu begrüssen. b) 90 c) Es müssen keine Bestände an stillen Reserven offen gelegt werden. (OR 959c Abs. 1 Ziffer 3), dies ist unabhängig von der Grösse. d1) OR Art. 963a Abs. 1 Ziff. 1 stellt Grössenkriterien auf, die für eine Beurteilung der Konsolidierungspflicht massgeblich sind. Diese Kriterien sind aufgrund der zusammengeführten Werte (Ober- und Untergesellschaften) zu beurteilen; eine Aussage über eine Pflicht zur Konsolidierung ist hier deshalb nicht möglich. (OR 963 Abs. 1 und 2 d2) Konzernrechnung: Ordentliche Revision. Einzelabschluss: Eingeschränkte Revision e) Die stillen Reserven nehmen um 70 ab. Dadurch verringert sich auch die latente Steuerrückstellung um 40% von 70, d.h. um 28 und verbessert somit das Ergebnis. ant OR Art. 663b Ziff.12 (Anhang enthält Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung) ist neu nicht mehr vorhanden. In OR Art. 958 a geht es um die Frage: "Gibt es mich in 12 Monaten noch". Dies ist eigentlich ohne Risikobeurteilung nicht möglich. OR Art. 961c: Unternehmen über 20/40/250 Neues RechnungslegungsRecht Seite 15 von 16
16 Neues Rechnungslegungsrecht Lösung Seite 8b Wertschwankungsreserve > Gilt als eine Art Wertberichtigung bzw. Rückstellung. Sie fängt die nicht realisierten Kursgewinne oder nicht realisierte Kursverluste auf > Unklar ob Fremdkapital oder Eigenkapital Erfolgsrechnungen > Produktions-ER i.d.r. gemacht > Absatz-ER ist zusammengefasst, verlangt den Nachweis der Herstellungskosten; dazu müssen die Lohnkosten und Abschreibungen im Anhang ausgewiesen werden he) Anhang > neu gestaltet (über 30 Punkte) - Bewertungsgrundsätze darlegen - Wesentliche Beteiligungen erwähnen - Beteiligungen an einfachen Gesellschaften aufzeigen - Infos zu ausserordentlichen; periodenfremden, einmaligen Erfolg - Honorar der Revisionsstelle - Angaben der langfristig verzinslichen Verbindlichkeiten Neues RechnungslegungsRecht Seite 16 von 16
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