Mitteilung zur Kenntnisnahme
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- Ralph Hase
- vor 8 Jahren
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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Online-Auskünfte für Pensionsansprüche beim Landesverwaltungsamt ermöglichen! Drucksachen 17/1046 und 17/1333 Schlussbericht
2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/1883
3 Der Senat von Berlin InnSport ZS B 2 Fl An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Online-Auskünfte für Pensionsansprüche beim Landesverwaltungsamt ermöglichen! - Drucksachen Nr. 17/1046 und 17/ Schlussbericht Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 40. Sitzung am 12. Dezember 2013 Folgendes beschlossen: "Online-Auskunft für Pensionsansprüche beim Landesverwaltungsamt ermöglichen! Der Senat von Berlin wird aufgefordert, durch den Einsatz eines Berechnungsprogrammes eine rechtlich nicht verbindliche Online-Auskunft für Pensionsansprüche von Beamtinnen und Beamten zu realisieren. Dadurch soll dem jeweiligen auskunftssuchenden Beamten ein durch Kennwort geschützter sicherer Zugang zu den in seiner Personalakte verzeichneten und für die Berechnung seiner individuellen Pensionsansprüche zu berücksichtigenden Dienst- und Ausbildungszeiten ermöglicht werden. Ziel ist es, den Beamtinnen und Beamten ein zuverlässiges Instrument an die Hand zu geben, um auf Basis der in ihrer Personalakte gespeicherten Daten ihre Pensionsansprüche eigenständig zu errechnen und die Auskunftsverfahren vereinfacht, effizienter und präziser durchzuführen. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bei der Entwicklung dieser Online-Auskunft einzubinden. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2014 zu berichten." Hierzu wird berichtet: Seite 1 von 3
4 Ausgangslage (Bewertung des Beschlusses, Vorgehensabsichten) Der Senat prüft die Bereitstellung einer Anwendung im Intranet, die den Landesbeamtinnen und -beamten - nach persönlicher Identifikation sowie Abfrage und Eingabe der berechnungsrelevanten Daten zum angenommenen weiteren Beschäftigungsverlaufs bis zum Ruhestand - die exakte Höhe der individuellen Versorgungsbezüge nach gegenwärtiger Rechtslage berechnet und angibt. Die Prüfung erfolgt mit dem Ziel, die Anwendung bei positivem Prüfergebnis (technische, organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Machbarkeit) bereitzustellen. Dem Vorgehen liegt die Absicht zu Grunde, den Beamtinnen und Beamten entsprechende Informationen nach Möglichkeit stärker als bisher und flexibel zugänglich zu machen. Die Online-Versorgungsberechnung bietet den Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, mit beherrschbarem eigenen Aufwand jederzeit und mengenmäßig unbegrenzt - z.b. für unterschiedliche Szenarien zum weiteren Beschäftigungsverlauf oder mit Berechnungswiederholung(en) in gewissem zeitlichen Abstand - individuell zutreffende Auskünfte (jeweils ohne Berücksichtigung möglicher Rechtsänderungen und von Erhöhungen der Versorgungsbezüge bis zum Ruhestandseintritt) zu erhalten. Gleichzeitig wird das Vorgehen voraussichtlich der Restriktion gerecht, dass zusätzliches Personal für die Bearbeitung einer erweiterten Anzahl von Auskunftswünschen nicht bereit gestellt werden kann. Unbeschadet dessen entstehen Bereitstellungskosten (personeller Erstellungs- und Betreuungsaufwand sowie benötigte Sachausgaben). Es ist deshalb Voraussetzung für die Realisierung, dass die - in der Prüfung zu ermittelnden - Kosten im Rahmen der bestehenden bzw. herstellbaren Möglichkeiten tragbar sind und eine positive Wirtschaftlichkeit festgestellt wird. Sachstände bei der Prüfung und Vorgehensentscheidung Die noch nicht abgeschlossene Prüfung konzentriert sich inhaltlich wegen spezifischer Vorteile dieser Lösungsart auf eine entsprechende Erweiterung des in Berlin unter der Bezeichnung Integrierte Personalverwaltung (IPV) zur Personalverwaltung und Versorgungsadministration eingesetzten Programms SAP HCM, die die Firma SAP mit der Arbeitsbezeichnung Employee Self-Service Versorgungsadministration (ESS VADM) zusammen mit einem Kunden entwickeln will. Nach hiesigem Kenntnisstand sind die Beteiligten nach Abschluss einer Vorprüfung übereingekommen, die Erweiterung zu realisieren. Als Zeitbedarf für die anschließende Realisierung bis hin zur Verfügbarkeit der Erweiterung wird ein Jahr veranschlagt. Parallel zu dieser als ein wesentliches Element erforderlichen externen Entwicklung haben das Landesverwaltungsamt Berlin und das IT-Dienstleistungszentrum Berlin - nicht nur und vordringlich, aber auch mit Blick auf das Thema Versorgungsauskünfte - ein gemeinsames Projekt zur pilothaften Realisierung der bereits bestehenden ESS-Funktionen des SAP HCM- bzw. IPV-Systems (hier: Arbeitgeberleistungen, u.a. Entgeltnachweise / Abwesenheitsmanagement, u.a. Urlaubsanträge / Administration der persönlichen Beschäftigtendaten) gestartet und in Gang gesetzt. Mit der Aktivierung der ESS-Funktionen werden (im Pilotprojekt) bzw. würden (bezogen auf eine landesweite Realisierung) Basiselemente (insbesondere Zugang über ein eingerichtetes Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal und Herstellung der lizenzrechtlichen Nutzungsvoraussetzungen) geschaffen, die sowohl von den genannten personalverwaltungsbezogenen Self-Services wie auch von einem hinzu kommenden Self-Service Versorgungsauskunft benötigt werden und genutzt werden können Seite 2 von 3
5 und sollen. Die beabsichtigte Realisierung dieses doppelten Nutzens (Versorgungsauskünfte und andere Self-Services) durch eine gemeinsame Basis erhöht die Chancen einer - ohne die Koppelung unwahrscheinlicheren - Wirtschaftlichkeit der Lösung. Als drittes Element der Prüfung und Vorbereitung hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein externes Beratungsunternehmen, das einschlägige Vorkenntnisse vorweisen konnte, beauftragt, die Wirtschaftlichkeit einer landesweiten Bereitstellung der ESS-Funktionen des IPV-Systems und hierbei auch der ESS-Funktion Online- Versorgungsauskunft sowie grob das hierfür erforderliche Vorgehen zu ermitteln und darzustellen. Die Prüfergebnisse werden im weiteren Verlauf des Jahres 2014 vorliegen. Sie werden dann bewertet und bei den weiteren Vorgehensentscheidungen maßgeblich berücksichtigt. Weiteres Vorgehen Bei positiv bewerteten Ergebnissen der laufenden, dargestellten Entwicklungen und Prüfungen wäre eine landesweite Realisierung der ESS-Funktionen wegen der in jedem Fall erforderlichen Haushaltsmittel (erst) ab dem Jahr 2016 möglich und zu initiieren. Bezogen auf die Online-Versorgungsauskunft sind neben den technischen und finanziellen auch organisatorische Voraussetzungen zu schaffen: insbesondere müssen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten die Entscheidungen zur versorgungsrechtlichen Anerkennung von Vordienstzeiten, die für jede Berechnung (egal ob online oder bei klassischen Anträgen) erforderlich sind, getroffen werden; bisher liegen diese Entscheidungen nur für einen Teil der Beamtinnen und Beamten vor. Eine Online-Abfragemöglichkeit zur Versorgungshöhe für alle Beamtinnen und Beamten würde deshalb ab einem Startdatum schrittweise realisiert werden. Hinsichtlich der unter anderem erforderlichen Realisierung der beabsichtigten Ergänzung von SAP HCM um den Self-Service Versorgungsauskunft ist davon auszugehen, dass mit dieser in Kürze begonnen wird. Sollte es wider Erwarten SAP-seitig nicht zu einer Realisierung kommen, würde der Senat noch einmal überprüfen, ob andere Möglichkeiten mit hinreichender Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsaussicht bestehen. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 30. September 2014 Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Henkel Senator für Inneres und Sport Seite 3 von 3
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