DSt : OrgZ : DKZ : GebDat : KdNr : E.-Nr : Antrag auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
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- Walther Hoch
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1 EXGZ Agentur für Arbeit Eingangsdatum DSt : OrgZ : DKZ : GebDat : KdNr : E.-Nr : Antrag auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Vermerke der Agentur für Arbeit Tag der Antragstellung: 1. Ich werde am eine mehr als kurzzeitige, hauptberufliche selbständige Tätigkeit als in aufnehmen und beantrage hierfür einen Existenzgründungszuschuss. 2. Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens: bis: RVNr. Alg-/ Alhi-Bezug andere Leistung: ABM/ SAM Teilnehmer WKL (EXGZ) 2.1 Ich bin in eine persönliche Abhängigkeit eines Auftraggebers, insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungen eingebunden. 2.2 Ich bin in die Organisation eines Auftraggebers, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder durch die Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers eingebunden. 2.3 Unternehmerrisiko: Eigenes Unternehmerrisiko (z.b. eigene Geschäftsräume, eigenes Betriebskapital)? Eigenes Auftreten am Markt? Angemessene Verteilung von Chancen und Risiken (z.b. eine örtliche, zeitliche oder inhaltliche unternehmerische Freiheit, eigener Kundenstamm, freie BA PP 54 - EXGZ 1 03/04 - Seite 2 -
2 Preisgestaltung)? 3. Für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist eine Erlaubnis oder Zulassung erforderlich (z.b. Eintragung in die Handwerksrolle, Zulassung der Kammer etc.). Wenn, Nachweis in Kopie beifügen
3 - Seite 2-4. Mein Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit beträgt voraussichtlich im ersten Jahr Euro. 5. Ich erziele noch Arbeitsentgelt aus einer anderen Beschäftigung. Wenn, in Höhe von Euro jährlich. Dafür wende ich ca. Wochenstunden auf. Für meine selbständige Tätigkeit wende ich künftig ca. Wochenstunden auf. 6. Ich habe bereits in der Vergangenheit einen Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten. Wenn, letzter Bezug: bei der Agentur für Arbeit in: 7. Mein derzeitiger Rentenversicherungsträger ist die BFA Berlin LVA Sonstige: Ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit oder eine Rente für Bergleute. Ich habe eine solche Rente beantragt, und zwar 8. Die Leistungen bitte ich an Name Kontonummer bei zu überweisen. Geldinstitut Bankleitzahl Erklärung - Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Ich werde der Agentur für Arbeit unverzüglich alle Änderungen mitteilen, die Auswirkungen auf die Leistung haben könnten. Die Hinweise zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit einem Existenzgründungszuschuss habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Das Merkblatt 3 Vermittlungsdienste und Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -, in dem auch auf die Mitteilungspflichten und den Datenschutz hingewiesen ist (Nr. 10), habe ich erhalten und von seinem Inhalt Kenntnis genommen.
4 (Ort, Datum) (Unterschrift Antragsteller) Die Richtigkeit der Änderung/Ergänzung zu Nummer(n) wird bestätigt (Unterschrift Antragsteller) Für die Bearbeitung des Antrages sind folgende Unterlagen erforderlich: Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) bzw. beim Finanzamt (für freiberufliche Tätigkeit) Nachweis der erlaubten selbständigen Tätigkeit (Bestätigung der zuständigen Kammer z.b. Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer etc.)
5 Nur von der Agentur für Arbeit auszufüllen! Stellungnahme zum Antrag Liegen Versagungsgründe vor? Wenn, Antragsteller hat in engem zeitlichen Zusammenhang (bis zu einem Monat) mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit keine Entgeltersatzleistungen nach 116 SGB III bezogen Beschäftigung ausgeübt, die als ABM nach SGB III oder als SAM nach SGB III (in der bis gültigen Fassung) gefördert worden ist. verspätete Antragstellung; unbillige Härte gem. 324 (1) SGB III liegt nicht vor Arbeitslosigkeit wird nicht beendet keine Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt Arbeitseinkommen beträgt voraussichtlich mehr als Bezug eines Existenzgründungszuschusses oder von Überbrückungsgeld in den letzten 24 Monaten; besondere Gründe liegen nicht vor Antragsteller bezog vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Eingliederungshilfen nach 418 SGB III keine hauptberufliche Ausübung der selbständigen Tätigkeit, da überwiegend andere Beschäftigungen ausgeübt werden Sonstige Versagungsgründe (Datum /Unterschrift/) Entscheidung Existenzgründungszuschuss nach 421 l SGB III wird abgelehnt bewilligt ab bis in Höhe von Euro monatlich. Ablehnungsgründe: siehe Stellungnahme Im Auftrag In Bewa eintragen Datum Nz. In colei abmelden Datum Nz. Verfügung Datum /Entscheidungsbefugter 1. Existenzgründungszuschuss wird abgelehnt Existenzgründungszuschuss wird bewilligt ab bis in Höhe von Euro monatlich 2. Bewilligungsbescheid Ablehnungsbescheid erstellen 3. Meldung an Rentenversicherungsträger 4. Auszahlungsanordnung (FINAS-HB) fertigen Datum Nz.
6 5. Eingabe in cosach Z.d.A. Wv. am Im Auftrag (Ort, Datum) (Sachbearbeiter/Bearbeiter) (Anordnungs-/Entscheidungsbefugter)
7 Hinweise zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit einem Existenzgründungszuschuss Die Gründung einer selbständigen Existenz kann nur gefördert werden, wenn die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Eine Ausübung der selbständigen Tätigkeit als bloßer Zusatz- oder Nebenerwerb ist nicht förderungsfähig. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Nebentätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden. Kriterien zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung Die selbständige Arbeit dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch die freigestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit und die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige arbeitet im eigenen Namen und für eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit (Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört regelmäßig der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlustes. Das Unternehmerrisiko kann aber auch schon im ungewissen Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall muss die Belastung mit Risiken aber mit einem deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen einhergehen. Dagegen kann scheinselbständig, d.h. faktisch abhängig beschäftigt sein, wer wirtschaftlich und persönlich im Regelfall nur an einen Auftraggeber gebunden ist, z.b. durch Eingliederung in den organisierten Betriebs- und Arbeitsablauf des Auftraggebers und durch genaue Auftrags- und Terminvorgaben. Die Situation eines Scheinselbständigen gleicht der eines abhängigen Arbeitnehmers, der an das Weisungsrecht des Arbeitgebers und die Eingliederung in einem fremden Betrieb gebunden ist (örtliche, zeitliche und inhaltliche Weisungsbindung). Die folgenden Anhaltspunkte sind bei der Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung zu beachten. Dabei ist nicht auf einen einzigen Anhaltspunkt abzustellen, sondern eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind: Persönliche Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit), insbesondere Örtliche Weisungsbindung Zeitliche Weisungsbindung Inhaltliche bzw. fachliche Weisungsbindung Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers, insbesondere Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers (personelle Eingliederung) Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers (materielle Eingliederung) Fehlendes Unternehmerrisiko, insbesondere Keine eigene Unternehmensorganisation Keine eigenen Geschäftsräume Kein eigenes Betriebskapital Kein Auftreten am Markt Nur Auftraggeber Keine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken Keine örtliche unternehmerische Freiheit Keine zeitliche unternehmerische Freiheit (freie Zeiteinteilung) Keine inhaltliche unternehmerische Freiheit, Kein eigener Kundenstamm Keine freie Preisgestaltung
8 Beispiele für verbreitete Betätigungsfelder in der Scheinselbständigkeit: Unterfrachtführer (Selbstfahrer), Kurierfahrer, die nur für eine Firma arbeiten, Ausbeiner (Fleischzerleger) in Schlachthöfen, Regalauffüller bzw. Platzierungshilfen in Warenhäusern und Supermärkten, Eisenbieger
9 Rechtsgrundlagen für den Existenzgründungszuschuss (EXGZ) 421 l Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Existenzgründungszuschuss (1)Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss. Der Zuschuss wird geleistet, wenn der Existenzgründer 1. in einem engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch bezogen hat oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist, 2. nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitseinkommen nach 15 des Vierten Buches erzielen wird, das voraussichtlich Euro im Jahr nicht überschreiten wird. (2) Der Zuschuss wird bis zu drei Jahre erbracht und wird jeweils längstens für ein Jahr bewilligt. Er beträgt im ersten Jahr nach Beendigung der Arbeitslosigkeit monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Vor einer erneuten Bewilligung des Zuschusses hat der Existenzgründer das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 darzulegen. Liegen die Voraussetzungen für ein Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit nach 144 vor, verkürzt sich die Dauer der Förderung entsprechend der Dauer der Sperrzeit unter Berücksichtigung der bereits verstrichenen Dauer der Sperrzeiten. Geförderte Personen, die das 65. Lebenshr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Existenzgründungszuschuss. (3) Überschreitet das Arbeitseinkommen im Jahr Euro, so kann nach Ablauf des bewilligten Zeitraums der Zuschuss nicht mehr erbracht werden. Arbeitsentgelt nach 14 des Vierten Buches, das im gleichen Zeitraum erzielt wird, wird bei der Ermittlung der für die Förderung maßgeblichen Obergrenze einbezogen. (1) Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn 1. die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Überbrückungsgeld nach 57 gefördert wird, 2. nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden. Die Frist gilt nicht für Bewilligungen für das zweite und das dritte Jahr. (5) Vom 1. Januar 2006 an finden diese Regelungen nur noch Anwendung, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. (6) Die Bundesagentur für Arbeit wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen. 196 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) Auskunfts- und Mitteilungspflichten (1) (3) nicht abgedruckt (2) Die Bundesagentur für Arbeit hat den zuständigen Rentenversicherungsträgern die Empfänger von Existenzgründungszuschüssen nach 421 l des Dritten Buches zu melden.
10 Hinweise zur steuerlichen Behandlung und Rentenversicherung: 1. Der Existenzgründungszuschuss ist steuerfrei. Es wird auch nicht bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt). 2. Als Bezieher eines Existenzgründungszuschusses sind Sie rentenversicherungspflichtig. Die Agentur für Arbeit meldet dem Rentenversicherungsträger den Bezug der Leistung. Dieser wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.
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