Rahmenkonzept für den Nachweis der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit im Hinblick auf die Einbürgerung

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1 Rahmenkonzept für den Nachweis der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit im Hinblick auf die Einbürgerung Kurzbericht erstellt im Auftrag der Eidgenössischen Ausländerkommission EKA Lern- und Forschungszentrum Fremdsprachen, Universität Freiburg/Fribourg Projektteam: Günther Schneider, Stefanie Neuner-Anfindsen, Peter Sauter, Thomas Studer, Lukas Wertenschlag, Corinne Widmer Februar

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 Aktualität des Themas... 3 Entstehung des Projekts... 3 Projektziele 4 Prämissen / Ausklammerungen... 4 Arbeitsschritte Bestandsaufnahme... 5 Situation in anderen Ländern... 5 Situation in der Schweiz... 6 Stellenwert des Sprach-kriteriums... 7 Erwartungen an Sprachtests Verfahrensmodelle für die Sprachstandserhebung im Einbürgerungsverfahren... 9 Projekt-ergebnisse in Kürze... 9 Qualitäts-kriterien... 9 Kommissionsmodell Sachbearbeitermodell Sprachprüfungsmodell Optionen / begleitende Massnahmen zu den Modellen Sprachkompetenzprofil Grundlage Europäischer Referenz-rahmen Vorgaben / Praxis in der Schweiz Ein sinnvolles und realistisches Profil Vorschlag eines Profils: Obergrenze / Untergrenze Konkretisierung des Profils Schlussfolgerungen Allgemeine Postulate Vorschläge für Empfehlungen Vorschläge für weitere Schritte Literaturverzeichnis (Auswahl) Anhang Anhang A: Übersicht über die Sprachanforderungen vor der Einbürgerung, über die Fördermassnahmen sowie über die Sprachanforderungen bei der Einbürgerung in verschiedenen Ländern Anhang B: Zuordnung von sprachstandsbezogenen Informationen in den Kantonen zu den Niveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER); Stand: Oktober Anhang C: Zuordnung von sprachstandsbezogenen Aussagen und Beispielen von Gemeindevertretern zu den Fertigkeiten und Niveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER; Quelle: Interviews des Projektteams mit Einbürgerungsverantwortlichen) Anhang D: Sprachkompetenzprofil Einstieg in die selbständige Sprachverwendung Anhang E: Raster mit Kompetenzbeschreibungen aus dem Europäischen Sprachenportfolio39 Anhang F: Informationsblatt des Europarats: Évaluation des compétences en langues pour l accès à la citoyenneté

3 1. Einleitung Aktualität des Themas Entstehung des Projekts Welches Gewicht soll das Sprachkriterium bei der Einbürgerung haben? Welche Sprache(n) sollen die Einbürgerungsinteressierten können? Wie gut sollen sie diese Sprache(n) können, d.h. welches Sprachniveau soll z.b. für die mündliche Kommunikation vorausgesetzt werden? Wie und von wem soll das Sprachniveau festgestellt werden und wann im Verlauf des Einbürgerungsverfahrens soll die Feststellung stattfinden? Diese Fragen werden zur Zeit breit und kontrovers diskutiert, in verschiedenen europäischen Ländern ebenso wie in der Schweiz. In der Schweiz ist der Ruf zahlreicher Gemeinden nach transparenten und effizienten Instrumenten unüberhörbar, mit denen sich Sprachkompetenzen bei der Einbürgerung fair, objektiv und zuverlässig feststellen lassen und die geeignet sind, die Rechtssicherheit zu erhöhen. Das Beispiel der Gemeinde Ostermundigen etwa zeigt deutlich, dass Fragen des Nachweises von Sprachkompetenzen als Kriterium bei Einbürgerungen besonders in der Deutschschweiz als dringliches Problem wahrgenommen werden. Nach Angabe der Koordinationsstelle der Migros Klubschulen hatten sich rund 150 Gemeinden für den von ihr entwickelten Deutschtest interessiert. Vor dem Hintergrund der Eignungsvoraussetzungen für die Einbürgerung des Bundes werden in vielen kantonalen Gesetzen und kommunalen Bestimmungen genügende Sprachkenntnisse verlangt. Aber was darunter verstanden werden soll, bleibt ungeklärt oder wird sehr allgemein und im Einzelnen sehr verschieden umschrieben. Auch das neue Ausländergesetz bringt in dieser Hinsicht keine Klärung. Folge davon sind beträchtliche Interpretationsspielräume bei der Feststellung der Sprachkenntnisse, was von den Verantwortlichen auch als Belastung empfunden wird. 1 In dieser Situation besteht eine gewisse Gefahr, dass unkoordiniert zu schnellen, einfachen Lösungen gegriffen wird, die weder für Behörden und Institutionen noch für Gesuchstellende eine wirkliche Verbesserung der gegenwärtigen Praxis bedeuten oder die sogar eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo mit sich bringen könnten. Es ist im Interesse aller am Verfahren Beteiligten, dass die Prüfung der materiellen Kriterien transparenter, vorhersagbarer und effizienter wird. Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) hat daher im Januar 2005 eine Arbeitsgruppe Vernetzung zum Thema Sprachtests und Einbürgerung einberufen. Angesichts der (fachlichen) Komplexität und (politischen) Sensibilität dieser Fragen und aufgrund der Probleme, die mit einer Einführung von Sprachtests verbunden sein könnten, ist die Arbeitgruppe zum Schluss gekommen, dass zunächst ein Rahmenkonzept für den Nachweis von Sprachkompetenzen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren erarbeitet werden soll. Ein Team des Lern- und Forschungszentrums Fremdsprachen der Universität Freiburg unter Leitung von Prof. Schneider hat auf Ende 2005 im Auftrag der EKA ein solches Rahmenkonzept ausgearbeitet. 1 Vgl. etwa die Darstellung von Pascale Steiner in terra cognita, 4/2004, 12ff., und dort besonders die Überlegungen zum Stichwort "Chancengleichheit bei Einbürgerungen". 3

4 Projektziele Prämissen / Ausklammerungen Arbeitsschritte Das Rahmenkonzept soll aufzeigen, wie dem Wunsch der verschiedenen Gruppen von Beteiligten nach transparenten, verlässlichen und fairen Verfahren zur Feststellung der Kommunikationsfähigkeit Rechnung getragen werden kann, welche Modelle und Optionen es gibt, um Verfahren zum Nachweis der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit zu optimieren, zu professionalisieren und in umfassendere Sprachförderungskonzepte zu integrieren, welche Instrumente in Betracht gezogen werden können, um die Entscheidungsfindung von Behörden und Institutionen in Bezug auf den Nachweis der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit zu erleichtern und die Verantwortlichen zu entlasten. Das Rahmenkonzept soll der EKA als Grundlage für Empfehlungen im Hinblick auf den Nachweis von Sprachkompetenzen im Einbürgerungsverfahren dienen. Ziel des Projekts war die Entwicklung eines Rahmenkonzepts, nicht jedoch schon die Ausarbeitung konkreter Instrumente. Das Projektteam hatte zudem nicht den Auftrag, die sprachlichen Belange im gesamten Migrations- und Integrationsprozess zu untersuchen, sondern es ging ausdrücklich darum, Optimierungsmöglichkeiten für den Nachweis von Sprachkompetenzen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren aufzuzeigen. Das Mandat bezog sich ausserdem explizit auf den Sprachnachweis beim Einbürgerungsverfahren und nicht gleichzeitig auch auf die Feststellung der Staatskundekenntnisse bei der Einbürgerung. Diese Eingrenzungen sind zwar angesichts der zur Verfügung stehenden Zeit und Ressourcen begründet und verständlich, sie sind aber in sachlicher Hinsicht diskutabel und haben die Projektarbeit keineswegs immer erleichtert. Beispielsweise kommt eine Recherche zu den Sprachniveaus, die andere Länder bei der Einbürgerung verlangen, nicht darum herum, auch einschlägige Regelungen für die Zuwanderung abzuklären, weil die Sprachförderungskonzepte der Länder im Migrationsbereich in diesem Gesamtzusammenhang zu sehen sind. Was die Staatskunde betrifft, so beziehen sich die im Rahmenkonzept beschriebenen Verfahren und Instrumente zwar explizit auf eine Veränderung der Feststellung der Sprachkenntnisse, sie sind aber so gestaltet, dass sie für die Überprüfung von Staatskundekenntnissen adaptiert werden könnten. Im Projekt wurde zunächst die einschlägige Literatur gesichtet und die Situation in der Schweiz, in den Nachbarländern und in ausgewählten europäischen und aussereuropäischen Ländern dokumentiert. Daraus wurden Fragestellungen für qualitative Interviews gewonnen, die im Sommer 2005 mit über 30 Fachpersonen, die sich auf verschiedenen Ebenen mit sprachlichen Aspekten des Einbürgerungsverfahrens befassen, durchgeführt wurden (Mitglieder von Einbürgerungskommissionen, Verantwortliche in der Verwaltung, Sprach- und Integrationskursanbieter sowie Integrationsexpert(inn)en in Behörden und NGOs). Die Interviews nahmen zum einen Bezug auf die gegenwärtige Praxis und zum andern auf Änderungswünsche und -bestrebungen. Die Literaturrecherche und die Auswertung der Interviews lieferten die Grundlage für eine differenzierte Beschreibung und Begründung verschiedener Optionen für die Optimierung des Verfahrens zur Überprüfung der Sprachkenntnisse. Parallel dazu wurde auf der Grundlage von kantonalen Gesetzen, Verordnungen, Leitfäden und den Informationen aus den Interviews mit Bezug auf den Europäischen Referenzrahmen beschrieben, welche Anforderungen an die Sprachkenntnisse gestellt werden und gestellt werden können. Die verschiedenen Optionen für Verfahren und Instrumente einerseits und für Sprachanforderungsprofile andererseits wurden in der Begleitgruppe des Projekts 4

5 und in Gremien der EKA vorgestellt und diskutiert. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen wurden bei der Überarbeitung des Rahmenkonzepts besonders empfehlenswerte Optionen ausgewählt und Vorschläge zur Umsetzung der Verbesserungsvorschläge formuliert. Im Folgenden sind die Ergebnisse der Projektarbeit kurz zusammengefasst 1 2. Bestandsaufnahme Situation in anderen Ländern In vielen Ländern wurden in letzter Zeit oder werden gegenwärtig neue gesetzliche Regelungen für die Zuwanderung beschlossen oder diskutiert und in Zusammenhang damit Anforderung an die Sprachkenntnisse der Migrantinnen und Migranten definiert. Es lässt sich keine einheitliche Tendenz feststellen: Teilweise gibt es bewährte Praktiken, z. B. klare Dispensbestimmungen. Teilweise werden die Bedingungen für Aufenthalt und Niederlassung durch höhere Anforderungen an die Sprachkenntnisse verschärft. Teilweise wird schon für die Niederlassung das gleiche Sprachniveau, die gleiche Sprachprüfung verlangt wie für die Einbürgerung. Teilweise wird vor allem das Angebot an Sprach- und Integrationskursen ausgebaut. In verschiedenen Ländern wurden und werden neue Sprachprüfungen für Zuwanderung und Einbürgerung eingeführt (und teilweise schon wieder überarbeitet). Angesichts dieser Entwicklungen und weil Prüfungen im Migrationsbereich sehr einschneidende Konsequenzen für das Leben der Betroffenen haben können, hat der Europarat jetzt ein Informationsblatt veröffentlicht, in dem postuliert wird, dass überall dort, wo im Zusammenhang mit Zuwanderung und Einbürgerung Sprachprüfungen durchgeführt oder eingeführt werden, unbedingt ethische und technische Standards erfüllt werden müssen (siehe Anhang F). Das Bewusstsein für die ethische Verantwortung der Testanbieter ist im letzten Jahrzehnt gewachsen, vor allem wegen der Zumutung, Sprachtests als Steuerungsinstrumente für die Migration zu missbrauchen (Shohamy 2001) 2. Für das vorliegende Rahmenkonzept wurden 11 Länder im Hinblick auf ihre sprachlichen Anforderungen für die Einbürgerung untersucht: Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Österreich, Grossbritannien, Frankreich, Kanada, Schweden, Australien, Belgien und Luxemburg. Ausgewählt wurden zum einen Nachbarländer der Schweiz und zum anderen Länder, in denen wie in der Schweiz mehr als eine Landessprache verwendet wird (Luxemburg, Belgien, Kanada). Um die Sprachanforderungen bei der Einbürgerung in ihrem Kontext zu sehen, wurden u. a. auch Informationen über die Sprachanforderungen vor der Einbürgerung (in Verbindung mit Zuwanderung, Aufenthaltsbewilligung und Niederlassung) sowie Informationen über Fördermassnahmen (Angebot und Dauer von Sprachkursen) in den 11 untersuchten Ländern zusammengetragen. Anhang A enthält eine tabellarische Übersicht über die Sprachanforderungen vor der Einbürgerung, die Fördermassahmen sowie die Sprachanforderungen bei der Einbürgerung selbst. 1 Ausführlich dokumentiert sind die Ergebnisse der Literaturrecherche, die Auswertung der Interviews und die Diskussion in der Fachliteratur in der Vollversion des Abschlussberichts zum Projekt, der insbesondere Autorenteams, welche die notwendigen Folgeprojekte entwickeln, als Grundlage dienen soll. Die Vollversion ist auf Anfrage bei der EKA erhältlich. 2 Gegenwärtig bereitet die Association of Language Testers in Europe (ALTE) in Zusammenarbeit mit der Language Policy Division des Europarats einen Code of Practice für verantwortungsvolles Prüfen im Migrationsbereich vor. 5

6 Situation in der Schweiz Laut Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Art. 14) soll vor der Bewilligung der Einbürgerung geprüft werden, ob der Bewerber mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist 1. Interpretierend heisst es zu diesem Artikel in der Botschaft zum Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer und zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. November 2001, dazu gehörten Kenntnisse einer der Landessprachen 2. Über das verlangte Niveau wird auf Bundesebene keine Aussage gemacht. Auf Kantonsebene gibt es recht unterschiedliche Anforderungen an die Sprachkenntnisse. In Gesetzestexten und Verordnungen finden sich oft nur vage Umschreibungen wie genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit den Behörden und der einheimischen Bevölkerung 3 oder connaissance de la langue française 4. Nur in wenigen Kantonen werden bisher in zusätzlichen Richtlinien und Wegleitungen konkretere Beschreibungen versucht 5. Auf die Frage der sprachlichen Anforderungen wird in Abschnitt 4 eingegangen. Wie unterschiedlich die Erwartungen an den Sprachstand in Kantonen sind, wird in Anhang B veranschaulicht. Wegen der sehr allgemeinen Formulierungen der sprachlichen Anforderungen in kantonalen Bestimmungen haben die Gemeinden bei der Interpretation und Anwendung der Einbürgerungskriterien sehr viel Freiheit. Die Anforderungen sind in den verschiedenen Gemeinden entsprechend breit gefächert (siehe Anhang C). Zudem wird die Bedeutung der Sprachkenntnisse für die Beurteilung der Integration sehr unterschiedlich gewichtet. Die Beurteilung der Sprachkenntnisse wird oftmals durch ein politisches Gremium, manchmal durch eine Behörde vorgenommen. Weder im Hinblick auf die Anforderungen, die gestellt werden, noch in Bezug auf die Beurteilung der Sprachkenntnisse herrscht Transparenz. Oft beschränkt man sich auf ein Gespräch, mancherorts werden aber auch Lesen und Schreiben überprüft. Eine rechtsgleiche Beurteilung des Sprachstands ist nicht gegeben. Der Inhalt der Befragung reicht von einfachen Alltagskonversationen über das Abfragen von staatskundlichem Wissen bis zu Gesinnungsprüfungen. Die verlangte Gesprächssprache in den einsprachigen Kantonen ist die lokale Standardsprache oder in der Deutschschweiz der Dialekt. Auch im Tessin werden zum Teil Dialektkenntnisse erwartet 6. In den mehrsprachigen Kantonen sind zumindest laut den gesetzlichen Regelungen die Kantonssprachen, im Kanton Glarus alle vier Landessprachen zugelassen 7. Die Beurteilung erfolgt durch Laien, die für diese Aufgabe in der Regel nicht geschult werden. Sie ist subjektiv und erfolgt in vielen Fällen ohne klar ausformulierte Kriterien. Zuweilen ist sie abhängig vom politischen Klima in der Gemeinde. Individuelle Beeinträchtigungen der Sprachlernfähigkeit werden in unterschiedlichem Masse berücksichtigt, doch nur in wenigen Fällen sind Kriterien für Dispensen schriftlich festgelegt. Die Interviews im Rahmen des Projekts haben die extreme, nicht zu rechtfertigende Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Praktiken bei der Überprüfung der Sprach- 1 Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 29. September 1952, geändert am 3.Oktober 2003, Art Botschaft zum Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer und zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21.November Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden vom 13. Dezember 2005, Art. 5.2d. 4 Loi sur le droit de cité vaudois du 28 septembre 2004 (état: ), Art Wegleitung Einbürgerungsverfahren; Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern sowie von Schweizerinnen und Schweizern (1997). Bern: Polizei- und Militärdirektion, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst. / Handbuch Einbürgerungen (2002). Zürich: Amt für Gemeinden. / Kanton Appenzell Ausserrhoden. Leitfaden Ordentliche Einbürgerungen (2004). Herisau: Direktion des Innern. / Richtlinien für das Verfassen von Einbürgerungsberichten (2005). Luzern: Justiz- und Sicherheitsdepartement. / Richtlinien zur Beurteilung der Integration im Rahmen der Ordentlichen Einbürgerung von Ausländischen Staatsangehörigen (2005). Stans: Justiz- und Sicherheitsdirektion. 6 Gemäss Bericht des kantonalen Tessiner Dienstchefs für Einbürgerungen vom Glarner Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom , Art. 22.1b. 6

7 Stellenwert des Sprachkriteriums kenntnisse bestätigt. Nicht überall ist der Wunsch oder die Bereitschaft zu Veränderungen der bisherigen Praxis vorhanden. Mancherorts wurden aber auch Formen guter Praxis entwickelt, die aufgenommen oder weiterentwickelt werden können. Ein bedeutendes Problem liegt darin, dass Sprachkenntnisse bei der Einbürgerung zwar gefordert, im Vorfeld der Einbürgerung jedoch nicht systematisch und nicht überall gleich gefördert werden. Es wäre unbedingt notwendig über das hier vorliegende Konzept für den Sprachnachweis bei der Einbürgerung ein umfassenderes Rahmenkonzept für Massnahmen zur Sprachförderung im gesamten Migrationsbereich zu erarbeiten. Sprache ist grundsätzlich ein Eignungskriterium für die Einbürgerung neben andern. Der Stellenwert des Sprachkriteriums ist unterschiedlich hoch und oft auch unklar; das gilt für die Ebene der Gesetze ebenso wie für die Praxis. Dort wo Sprachkenntnisse im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens erhoben werden, geschieht dies als Teil der Beurteilung des Integrationsgrades der Einbürgerungswilligen. Die Bedeutung der Sprachkenntnisse für die Beurteilung der Integration wird sehr unterschiedlich gewichtet. Laut den Auskünften der Mehrheit der Interviewten wird im konkreten Fall die Person bezüglich ihrer Integration insgesamt beurteilt, sodass der Sprache nicht ein absoluter, sondern ein relativer Wert zukomme. Geringe Sprachkenntnisse könnten so durch andere, gut erfüllte Integrationskriterien aufgewogen werden. Für eine Minderheit der Interviewten ist dagegen der Stellenwert der Sprache als Integrationsmassstab absolut: Wer dieses Kriterium nicht erfülle, könne trotz sonstiger guter Integration nicht eingebürgert werden. Die Gemeinden haben einen Interpretationsspielraum, in dem sozusagen alles möglich ist und auch fast alles praktiziert wird: Die Varianten reichen, wie die Interviews zeigten, von der Ausblendung der Sprache bis zur Sprache als ausschlaggebendem Kriterium. Heterogenität in Bezug auf die Handhabung des Sprachkriteriums hat noch eine andere, weniger offensichtliche und sehr problematische Seite: Weil Sprache ein materielles, scheinbar leicht greifbares Kriterium ist, besteht die Gefahr, Sprache als vorgeschobenes Kriterium bzw. als Scheinkriterium zu (miss)brauchen, das heisst es besteht die Gefahr, dass negative Einbürgerungsentscheide mit mangelhafter Sprachkenntnis begründet werden, obwohl in Wirklichkeit andere, weniger leicht begründbare Meinungen (z.b. kulturelle und religiöse Wertvorstellungen) ausschlaggebend waren. Hier setzt das vorliegende Rahmenkonzept an: Es will die Grundlagen aufzuzeigen, die eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Praxis der Überprüfung von Sprachkenntnissen ermöglichen, und zwar dort, wo eine solche Überprüfung stattfindet oder vorgesehen ist. Damit keine Missverständnisse aufkommen, sei ausdrücklich betont: Es geht nicht darum, Sprachprüfungen zu propagieren oder eine Überprüfung der Sprachkenntnisse dort einzuführen, wo z. B. im Sinne einer Integrationsvermutung darauf verzichtet wird, sondern es geht darum, die praktizierte Überprüfung zu verbessern, das Sprachkriterium transparent und damit missbrauchssicher(er) zu machen. Es geht aber nicht darum, den Stellenwert der Sprache für die Integration zu bestimmen, d.h. es geht nicht um die in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt viel diskutierte politische Frage, ob Sprache ein oder sogar der Schlüssel zur Integration sei 8. Erwartungen Während die Nachfragen und das Medienecho in Zusammenhang mit dem Sprach- 8 Steiner, Pascale: Sprache als Schlüssel wozu? Integration, Bürgerrecht und Deutschkenntnisse- Bemerkungen zu einem zeitgenössischen Diskurs. Referat im Rahmen der Veranstaltung Integration der Ausländerinnen und Ausländer, Teil 3, Integration und Sprache. Universität Bern, Koordinationsstelle für Weiterbildung, Vgl. z. B. Krumm 2005 und die Arbeiten des Europarats zum Themenbereich Demokratische, Staatsbürgerschaft, Sprachen und Menschenrechte ( z. B. Beacco

8 an Sprachtests test von Ostermundigen den Eindruck vermittelten, dass es eine weit verbreitete Nachfrage nach Sprachtests im Einbürgerungsverfahren gebe, haben die Interviews im Rahmen dieses Projekts gezeigt, dass es vielerorts auch erhebliche Vorbehalte gegen die Verwendung von Sprachtests gibt. Oft werden, wie auch die Diskussionen über das Rahmenkonzept gezeigt haben, falsche und unrealistische Erwartungen und Vorstellungen mit dem Begriff Sprachtest verbunden. Daher sollen hier einige kurze Anmerkungen möglichen Missverständnissen vorbeugen: Es ist illusorisch zu erwarten, durch einen kurzen schriftlichen Test, der vor allem Grammatik und Wortschatz im Multiple-Choice-Verfahren abprüft, liessen sich Aussagen über die sprachliche Kommunikationsfähigkeit machen. So wenig die theoretische Prüfung für den Fahrausweis etwas darüber aussagt, ob jemand ein Auto im Strassenverkehr lenken kann, so wenig lässt sich durch einen schriftlichen Test herausfinden, ob und wie gut sich jemand im Alltag mündlich verständigen kann. Ausserdem haben Wortschatz- und Grammatik-Tests zum Ankreuzen Rückwirkungen auf das Sprachenlernen, die quer zu einem modernen, kommunikativ ausgerichteten Sprachunterricht stehen (negativer Washback-Effekt). In Übereinstimmung mit dem Diskussionstand in der wissenschaftlichen Disziplin des Testens und Prüfens im Bereich der Fremdsprachen versteht das Projektteam hier und in allen anderen Dokumenten unter einem Test die Überprüfung von kommunikativen Fertigkeiten, d.h. die Überprüfung des Sprachgebrauchs mittels sogenannter situierter, kommunikativer Aufgaben bzw. tasks, wobei die Mündlichkeit (Sprechen und Hören) einen zentralen Platz einnimmt. Um falsche Assoziationen zu vermeiden, sprechen wir im Folgenden nicht von Sprachtests, sondern von kommunikativen Sprachprüfungen. Kommunikative Sprachprüfungen sind in der Erstellung aufwändiger und in der Durchführung anspruchsvoller als konventionelle Tests. Sie sind aber sehr viel aussagekräftiger - und auch motivierender für die KandidatInnen. Denn sie haben einen engen Bezug zum Sprachenlernen in Kursen und eine positive Rückwirkung auf das Sprachenlernen insgesamt. Das Rahmenkonzept geht davon aus, dass jedes Gespräch zur Überprüfung der Sprachkenntnisse, also auch das in den Einbürgerungskommissionen und von den Sachbearbeitenden geführte Gespräch, eine Form von Prüfung oder Test ist. Deshalb werden im Rahmenkonzept an alle Verfahren zum Sprachnachweis die gleichen Massstäbe angelegt. 8

9 3. Verfahrensmodelle für die Sprachstandserhebung im Einbürgerungsverfahren Projektergebnisse in Kürze Qualitätskriterien Das Verfahren für den Sprachnachweis umfasst drei Schritte: die Information und Beratung von Personen, die ein Einbürgerungsgesuch stellen (Schritt 1), die Feststellung des Sprachstandes (Schritt 2) und den Entscheid, ob Gesuchstellende den Anforderungen, die von den zuständigen Gremien gestellt werden, genügen (Schritt 3). Das Rahmenkonzept setzt bei Schritt 1 an und macht Vorschläge für die Verbesserung der Information und Beratung schon im Vorfeld der Einbürgerung. Es schlägt vor, sich für die verlangten Sprachkenntnisse auf ein Anforderungsprofil zu einigen, das kommunikativ sinnvoll ist und bezogen auf die gegenwärtig unterschiedliche Praxis einem mittleren Anforderungsniveau entspricht. Das Profil sieht für das mündliche Sprachhandeln (Sprechen und Hören) das Niveau B1.1 des Europäischen Referenzrahmens ( Einstieg in die selbständige mündliche Sprachverwendung ) als Obergrenze bzw. Maximalforderung vor und empfiehlt mit Blick auf die ungleichen (Lern-)Voraussetzungen der Bewerbenden, schriftliche Sprachhandlungen nicht obligatorisch einzufordern. Den Gemeinden bzw. Kantonen werden drei Möglichkeiten für die Optimierung des Verfahrens zur Überprüfung der Sprachkenntnisse zur Wahl vorgeschlagen. Die ersten beiden Modelle können kurzfristig realisiert werden. Das dritte Modell könnte - nach Abklärung der Akzeptanz und der Finanzierungsmöglichkeiten - mittelfristig verwirklicht werden. 1. Das Kommissionsmodell : Die nötige Qualitätssicherung wird erreicht, indem eine geschulte Fachperson einbezogen wird und vorgegebene, steuernde Instrumente für die Durchführung des Gesprächs verwendet werden. 2. Das Sachbearbeitermodell : Die Erhebung der Sprachkenntnisse erfolgt durch dafür ausgebildete Sachbearbeitende mittels Interview mit vorgegebener Checkliste. 3. Das Testmodell bzw. Sprachprüfungsmodell : Eine zu entwickelnde kommunikative, modular aufgebaute Sprachprüfung mit Schwerpunkt auf der mündlichen Kommunikation ersetzt das Gespräch zur Überprüfung der Sprachkenntnisse in der Kommission bzw. mit den Sachbearbeitenden. Gemeinsam ist den drei Optionen: - Die Bereitstellung von transparenter Information und eine frühzeitige Beratung - Die Anwendung gleicher Kriterien zur Beurteilung der Sprachkenntnisse - Die Verwendung steuernder Instrumente (Fragekatalog, Checkliste) - Die Beurteilung der Sprachkompetenz durch geschulte Prüfer - Die Konzentration auf die mündliche Kommunikation (und damit in der Deutschschweiz die Möglichkeit der Wahl zwischen Standardsprache und Dialekt) - Der Anspruch, den Gütekriterien für valide, zuverlässige und faire Überprüfungen der Sprachkenntnisse zu genügen. Gütekriterien, die sowohl für kommunikative Sprachprüfungen als auch für die üblichen Einbürgerungsgespräche gelten sollten, sind: Validität: Wird geprüft, was geprüft werden soll (und nicht etwas anderes, z. B. Intelligenz oder Gesinnung)? Reliabilität: Wären die Prüfungsergebnisse zu anderen Zeitpunkten, an anderen Orten und bei Beurteilung der Leistungen durch andere Prüfer gleich? Fairness: Haben einzelne Kandidaten oder Gruppen von KandidatInnen bessere Chancen und werden andere benachteiligt oder sogar diskriminiert? 9

10 Der Unterschied zwischen einem sonst üblichen Sprachnachweis-Gespräch und einer kommunikativen Prüfung besteht im Wesentlichen darin, dass bei ( guten!) Sprachprüfungen ein viel höheres Bewusstsein für diese Kriterien besteht und weit mehr für deren Einhaltung getan wird als bei sonst üblichen Feststellungsgesprächen. Daraus ist zu folgern: Auch normale Feststellungsgespräche sollten erheblich valider, reliabler und fairer ablaufen, und sie könnten valider, reliabler und fairer ablaufen, wenn Massnahmen getroffen würden, die das Bewusstsein für diese Kriterien stärken und die dazu beitragen, die Kriterien einzuhalten. Zwei Massnahmen sind dabei von besonderer Bedeutung: Die Bereitstellung von so genannten Referenzleistungen (Videos), die aufzeigen, welches Sprachniveau erwartet wird und wie es überprüft wird, und die Schulung der Personen, welche die Gespräche führen. Kommissionsmodell Sachbearbeitermodell Das Kommissionsmodell geht aus von der Praxis, dass die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch mit einem Gremium, der Einbürgerungskommission, eingeladen werden und aufgrund dieses Gesprächs auch beurteilt wird, ob die Sprachkenntnisse ausreichen. Dieses Modell ist dadurch gekennzeichnet, dass es minimale Veränderungen am Verfahren verlangt. Die Veränderungen beziehen sich vor allem auf die Vorbereitung und auf die Qualitätssicherung durch Einbezug von geschulten Fachpersonen für die Abklärung der Sprachkenntnisse, durch steuernde Instrumente für die Durchführung des Gesprächs und durch Schulungsmaterial. Da das Gespräch in der Kommission erst gegen Ende des Verfahrens stattfindet, ist es für die Optimierung der bestehenden Praxis von ganz entscheidender Bedeutung, dass eine frühe Beratung und eine gut zugängliche Information angeboten werden. Dies bringt Vorteile für die Bewerber und die Behörden: Die Bewerber wissen, was die Anforderungen sind, und können nötigenfalls ihre Sprachkenntnisse in der Zeit, in der das Verfahren läuft, noch verbessern. Die Behörden werden von Gesuchen, die aus sprachlichen Gründen nicht gutgeheissen werden können, vermehrt entlastet. Der Einbezug von Fachpersonen entlastet die Behörden und erhöht die Professionalität der Kommissionsarbeit. Die Kommissionsmitglieder bewahren die Möglichkeit, die Kandidaten in einem Gespräch genauer kennen zu lernen und haben auch dadurch die Möglichkeit die besonderen Lebensumstände der Gesuchsteller mit zu berücksichtigen. Eine Umsetzung mit interessierten Gemeinden ist zudem relativ kurzfristig zu realisieren, da auf bestehende Ressourcen vor Ort/in der Region zurückgegriffen werden kann. Zu klären sind rechtliche Fragen, z.b. in wie weit externe Fachpersonen mit beratender Stimme in einer Einbürgerungskommission Einsitz nehmen können oder wie weit negative Entscheide bei mangelnden Sprachkenntnissen rekursfähig sind. In der Schweiz sind Elemente dieses Modells vereinzelt realisiert. Zum Beispiel haben in Basel Behörden und Sprachkursanbieter gemeinsam einen Informationsprospekt erstellt, zudem wird in Zweifelsfällen ein Sprachexperte beim Kommissionsgespräch beigezogen. Langenthal gibt den BewerberInnen eine Checkliste zur Selbsteinschätzung ab. In Renens wurde die Beratung an eine Anlaufstelle ( Permanence Info-Naturalisation : geöffnet einmal im Monat) delegiert, sodass eine Beratung vor der Eröffnung des Einbürgerungsverfahrens sichergestellt ist. Dieses Modell ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verwaltung stärker in die Abklärung der erwarteten Sprachkompetenzen einbezogen wird. Das Modell ermöglicht eine frühe Abklärung. Die Bewerber haben so die Chance, bei ungenügenden Sprachkenntnissen durch gezielte Massnahmen, die nötigen Sprachkenntnisse im Laufe des Verfahrens noch zu erwerben. Durch den gezielten Aufbau von Fachwissen bei der verantwortlichen Einbürgerungsstelle und durch die Benutzung von Materialien zur Feststellung und Beurteilung der Sprachkenntnisse wird eine einheitliche Praxis gefördert. Die Einbürge- 10

11 Sprachprüfungsmodell rungskommission wird von einer nicht immer leichten Aufgabe entlastet. Das Sachbebearbeitermodell knüpft an erfolgreicher bestehender Praxis an. Eine frühe Beratung, Information und Abklärung der Sprachkenntnisse bringt Bewerbern und Behörden Vorteile (Möglichkeit zur Verbesserung der Sprachkenntnisse nach der ersten Abklärung während der Dauer des Verfahrens, Entlastung von problematischen Gesuchen). Die Bearbeitung des Gesuchs und Beurteilung der verschiedenen Anforderungen bei einer Einbürgerung sind in einer Hand. Die Sachbearbeiter können falls nötig effizient weitergebildet und auf ihre Arbeit vorbereitet werden. Eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit ist leicht möglich. Geklärt müssten die genauen Befugnisse der Sachbearbeiter und Rekursmöglichkeiten bei einem negativen Entscheid. Beim Sachbearbeitermodell muss sicher gestellt sein, dass die festgelegten Kriterien auch angewendet werden. Ein Nachteil des Sachbearbeitermodells besteht darin, dass die Beurteilung der Sprachkenntnisse nur durch eine Person durchgeführt wird, was nicht den Qualitätsstandards für mündliche Sprachprüfungen entspricht. Es wäre wünschenswert, dass bei der Beurteilung zwei Personen aus der Verwaltung beteiligt sind, zum einen um Rollenkonflikte (Berater Sachbearbeiter Prüfender) v.a. bei schwierigen Fällen möglichst zu reduzieren und zum andern damit die Beurteilung intersubjektiv abgesichert ist. In der Schweiz wird dieses Modell an manchen Orten ansatzweise realisiert. Beispielsweise wird in Langenthal und in Bern die Sprachstanderhebung durch Sachbearbeiter/-innen durchgeführt. Diese werden intern geschult und auf ihre Aufgabe vorbereitet. Ein weiteres Beispiel ist Solothurn, wo die Abklärung auf Bezirksebene durchgeführt wird. (siehe auch Empfehlung C in den Schlussfolgerungen) Dieses Modell ist dadurch gekennzeichnet, dass eine für die Schweiz zu entwickelnde sprachregionale kommunikative Sprachprüfung durchgeführt wird, die modular aufgebaut und genau auf ein erwartetes Sprachprofil zugeschnitten ist. In Parallele zur Überprüfung der Sprachkompetenz in den Gesprächen im Kommissionsund Sachbearbeitermodell, beschränkt sich der für die Einbürgerung relevante obligatorische Teil der Prüfung auf die Mündlichkeit (Hörverstehen und Sprechen) 1. Bei der Prüfung geht es darum, die Kommunikationsfähigkeit festzustellen und nicht Grammatikwissen oder Wortschatz abzufragen. Das Format der kommunikativen Sprachprüfung, die Prüfungsaufgaben und die Beurteilungskriterien müssen von Fachleuten entwickelt werden. Die kommunikativen Sprachprüfungen werden von akkreditierten Schweizer Sprachkursanbietern und geschulten Prüfenden durchgeführt. Ein besonderer Vorteil des Modells ist es, dass die Prüfung der Sprachkenntnisse anders als im Kommissions- bzw. Sachbearbeitermodell nicht nur gegen Ende bzw. im Verlauf und zu Beginn des Einbürgerungsverfahrens, sondern jederzeit auch vor der Einleitung des Verfahrens abgelegt werden kann. Man darf eine optimale Information und Beratung im Hinblick auf die Anforderungen und die Modalitäten der kommunikativen Prüfung erwarten, da die Information und Beratung im Interesse der Sprachkursanbieter liegt, die auf die Prüfungen vorbereiten und, zumindest teilweise, auch akkreditierte Prüfungsinstanzen sind. Dadurch dass die Überprüfung der Sprachkenntnisse nach aussen delegiert wird, werden die Gemeinden (Sachbearbeiter/innen und Kommissionen) entlastet. Die Prüfungsergebnisse liefern ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage, wobei sie frei bleiben, den Stellenwert des Sprachkriteriums gegenüber anderen Integrationskriterien zu gewichten, die Lebensumstände der BewerberInnen zu berücksich- 1 Denkbar sind Prüfungsmodule zum Lesen und Schreiben, die im Hinblick auf die Einbürgerung fakultativ sind, die aber zur Überprüfung des Erreichens der Lernziele im Rahmen des Sprachkursangebots für Migrantinnen und Migranten durchaus ihre Berechtigung haben. 11

12 tigen und Dispenskriterien anzuwenden. Die Beurteilung findet durch Fachpersonen nach klaren, vergleichbaren Kriterien statt. Damit wird die Rechtsgleichheit gewährleistet. Dieses Modell entspricht am besten den Qualitätskriterien für High-Stakes-Sprachprüfungen, d.h. für Sprachprüfungen, die einschneidende Konsequenzen für das Leben der Betroffenen haben. Es bleibt bei diesem Modell offen, ob und wie zusätzlich zum Sprachtest die staatskundlichen Kenntnisse geprüft werden sollen. Die Kosten für die Entwicklung, Distribution und Qualitätssicherung von Tests sind (besonders am Anfang und bei geringen Bewerberzahlen) relativ hoch. Es gibt in der Schweiz noch kaum eine Tradition für solche Sprachprüfungen in Verbindung mit der Einbürgerung. Einige Gemeinden in der Schweiz führen Tests durch. Zum Beispiel gibt es in Ostermundigen einen Multiple-choice-Test, welcher von den Migros-Klubschulen entwickelt wurde. Von der Schlossbergschule Spiez (kantonale Berufsschule) wird ebenfalls ein Sprachtest (Lesen, Schreiben, Sprechen, Hören) durchgeführt im Auftrag der Einbürgerungsbehörde Thun sowie einiger anderer Gemeinden. Einige Zürcher Gemeinden (Meilen, Horgen, Kappel, Oberrieden, Schlieren) haben das Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) in Horgen beauftragt, für die Feststellung des Sprachstands einen Test zu verschiedenen Fertigkeiten zu entwickeln. In etlichen Ländern gibt es traditionell oder neuerdings eingeführt Sprachtests für die Überprüfung der Sprachkenntnisse sowie Modelle für die Organisation der Prüfungen bei der Einbürgerung (siehe Anhang A). Allerdings können die Prüfungsmodelle und bestehende (ausländische) Sprachprüfungen für die schweizerischen Landessprachen nicht einfach übernommen werden, z. B. weil das Niveau nicht den Erwartungen in der Schweiz entspricht oder weil sie auf eine Überprüfung aller Fertigkeiten auf ein und demselben Niveau (beispielsweise B1) angelegt sind, weil sie länderspezifisches soziokulturelles Wissen voraussetzen oder weil sie nur auf die Überprüfung der Kompetenz in der Standardsprache, nicht aber in Mundart ausgelegt sind. Akzeptanz, Machbarkeit und Finanzierung des Sprachprüfungsmodells müssten sorgfältig abgeklärt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine solche kommunikative Sprachprüfung nicht nur in Verbindung mit der Einbürgerung, sondern auch generell im Rahmen der Sprachförderungsmassnahmen und des Sprachkursangebots im Migrationsbereich relevant und nützlich wäre (siehe auch die Empfehlung D im Abschnitt Schlussfolgerungen). Optionen / begleitende Massnahmen zu den Modellen Im Rahmen des Projekts wurden auch weitere Modelle als Alternativen zu den drei hier vorgeschlagenen Modellen geprüft, z. B. die Anerkennung von Lernleistungsnachweisen, Kursbestätigungen oder Kursabschlussprüfungen aus Sprachkursen. Doch wurden diese und andere Möglichkeiten auch nach Diskussionen in der Begleitgruppe aus verschiedenen Gründen verworfen, weil sie nicht als gleichwertig zu den drei vorgeschlagenen Modellen gelten können, weil sie nicht den Qualitätsstandards genügen oder weil sie bei den Entscheidungsträgern und Praktikern keine Akzeptanz finden würden. Als Ergänzung zu den drei vorgestellten Modellen für den Sprachnachweis werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die einzeln oder kombiniert mit jedem der drei Sprachnachweismodelle verbunden werden können und sollten. Diese (im Folgenden kurz Optionen genannten) Massnahmen vereinfachen die Verfahren, indem sie die vom Bewerber früher erbrachten Leistungen valorisieren oder unnötigen Aufwand und Ressourcenverschwendung vermeiden. Option A: Dispens durch Diplom (Alternativer Sprachnachweis) Wenn Kandidaten ein international bekanntes und anerkanntes Sprachdiplom beibringen können, das Sprachkenntnisse auf oder über dem in der Schweiz erwate- 12

13 ten Sprachniveau liegt, kann auf eine Überprüfung im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens verzichtet werden. Es sollte für jede Landessprache eine Liste der anzuerkennenden Diplome mit Angabe der Zuordnung der Diplome zu den Referenzniveaus des Europarats erstellt werden. Die Anerkennung bestimmter Diplome als Sprachnachweis für die Einbürgerung ist auch in manchen anderen Ländern üblich. Um unnötigen Aufwand bei vorliegender Evidenz zu vermeiden, kann auch davon ausgegangen und sollte möglichst gesamtschweizerisch festgelegt werden, dass das Erreichen gewisser Schul- oder Universitätsabschlüsse in der Schweiz oder in Ländern mit der entsprechenden Sprache sowie der Besuch von zu bestimmenden staatlichen Bildungsinstitutionen eine ausreichende Sprachkenntnis mit sich bringt und somit vom Sprachnachweis im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens dispensiert. (Siehe Empfehlung E: Andere Sprachnachweise anerkennen). Option B: Berücksichtigen von Informationen über das Sprachenlernen Bei der Beratung im Hinblick auf den Sprachnachweis sowie bei der Beurteilung der Integrationsbemühungen, können auch Informationen über das Sprachenlernen vor der Eingabe des Einbürgerungsgesuchs und während des Verfahrens einbezogen werden. Als Instrument eignet sich in besonderer Weise das Europäische Sprachenportfolio, das eine transparente und reiche Information über das Sprachenlernen ermöglicht. Ein spezielles Projekt für ein Sprachenportfolio für MigrantInnen in der Schweiz (Portfolio M) ist in Vorbereitung 2. Der Vorteil eines Portfolios besteht darin, dass Lern- und Integrationsbemühungen über längere Zeit dokumentiert werden und auch berufsqualifizierende Massnahmen Berücksichtigung finden können. Beim Sprachenportfolio sind die Lernenden nicht nur Objekt der Sprachstandsdiagnose. Es bezieht vielmehr den Lernenden aktiv in die Sprachstandsdiagnose ein (vgl. im Teil Schlussfolgerungen das Postulat V Bei der Beurteilung der Sprachkenntnisse verschiedene Informationen berücksichtigen ). Option C: Dispens- und Teildispensregeln Zwar können die zuständigen Stellen in Nutzung des Ermessens besondere Lebensumstände der Bewerber berücksichtigen. In der Praxis geschieht dies auch. So werden mancherorts bestimmte Personengruppen von den Minimalanforderungen an die Sprachkenntnis befreit, z. B. Personen über 65 Jahre; Personen, die in der Schweiz Asyl erhalten haben; bei der Einbürgerung von Familien allenfalls der zurückgezogen lebende Elternteil (in der Regel die Ehefrau). Im Interesse der Gleichbehandlung wäre es jedoch sinnvoll, möglichst gesamtschweizerisch zu klären, welche speziellen Bewerbergruppen vom Sprachnachweis dispensiert werden und für welche Bewerbergruppen eine Teildispens gewährt werden soll (vgl. die Empfehlung F Einheitliche Dispenskriterien definieren ). 2 Die ersten Europäischen Sprachenportfolios für den Migrationsbereich wurden in Irland entwickelt. Aus einem Socrates/Comenius- Projekt ist das Milestone Sprachenportfolio für die Zielgruppe Migranten hervorgegangen. Die Portfolios sind zugänglich unter 13

14 4. Sprachkompetenzprofil Grundlage Europäischer Referenzrahmen Vorgaben / Praxis in der Schweiz Vergleicht man, welche Sprachkenntnisse in verschiedenen Ländern für die Einbürgerung erwartet und verlangt werden, so zeigen sich enorme Unterschiede. Die Palette reicht von A1 (oder z. B. in Frankreich noch tiefer, A1.1) bis B1 (und z. B. in Dänemark sogar in das Niveau B2 hinein). Die heute allgemein gebräuchlichen und besonders durch das Europäische Sprachenportfolio bekannt gewordenen Abkürzungen A1, A2, B1 usw. beziehen sich auf die Sprachniveaus, die vom Europarat im 2001 erschienen Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (abgekürzt GER; Europarat 2001) beschrieben sind. Dabei stehen die A-Niveaus für eine elementare Sprachverwendung und die B-Niveaus für selbstständige Sprachverwendung. Hinter diesen Niveaubezeichnungen steht eine Vielzahl von Kompetenzbeschreibungen, die detailliert beschreiben, was und wie gut jemand hörend, lesend, sprechend oder schreibend etwas auf dem jeweiligen Niveau mit der Sprache tun kann. Eine solche Beschreibung (Deskriptor) für das Zwischenniveau A2.1 heisst zum Beispiel: Kann fragen, was jemand bei der Arbeit und in der Freizeit macht, und kann entsprechende Fragen anderer beantworten. Eine zusammenfassende, globale Beschreibung für die Gesprächsfähigkeit auf dem Niveau B1.1 lautet: Kann ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen, persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen über Themen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (z. B. Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen und aktuelles Geschehen). Die detaillierten Kompetenzbeschreibungen des Referenzrahmens ermöglichen es, ein Sprachkompetenzprofil mit unterschiedlichen Niveaus für das Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben anzusetzen. Allerdings lässt sich feststellen, dass diese Möglichkeit selten genutzt wird und oft global das selbe Niveau für alle Fertigkeiten angesetzt wird (zum Beispiel B1 für Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben). Es ist gerade im Migrationsbereich problematisch und unrealistisch, wenn durch gesetzliche Bestimmungen oder auch durch das Angebot an Prüfungen das Erreichen globaler Niveaus, sei das nun A1, A2 oder B1, mit einem ausgeglichenen Profil in allen Fertigkeiten zum Normalfall oder Muss für alle gemacht wird. Bei der Entwicklung von Sprachlernangeboten und Prüfungen im Migrationsbereich sollte nicht einfach von globalen Niveaus (A1, A2 oder B1) her gedacht werden, sondern von den im Referenzrahmen unter dem Gesichtspunkt der Mehrsprachigkeit favorisierten Konzepten ungleichmässiger Kompetenzprofile und partieller Kompetenzen und ausserdem sollte nicht nur von den sechs breiten Niveaus ausgegangen werden, sondern es sollte die im Referenzrahmen angelegte und nahe gelegte Möglichkeit zur Definition von Zwischenniveaus (z.b. A2.1, A2.2) genutzt werden. Grundlagen für die Ausarbeitung der Sprachprofile waren einerseits sprachstandsbezogene Formulierungen auf Kantonsebene (kantonale Gesetze; kantonale Verordnungen, Leitfäden und weitere Bestimmungen; vgl. Anhang B) sowie Interviews mit kommunalen Akteuren (vgl. Anhang C). Die Auswertung der Formulierungen in kantonalen Bestimmungen und der Interviews ergab: Die kantonalen Formulierungen sind sehr heterogen und die Interviewaussagen weisen in verschiedene Richtungen. Das gilt für die verlangten Sprache(n) und es betrifft die Gewichtung der Fertigkeiten ebenso wie die erwarteten Niveaus. Tendenziell werden hauptsächlich Sprech- und Hörkompetenzen in der jeweiligen Ortssprache erwartet, und zwar vorwiegend im Bereich der Niveaus A2 bis B1. Die niveaubezogenen Formulierungen auf Kantonsebene lassen einen teilweise sehr grossen Interpretationsspielraum zu. Bezogen auf die Niveaus des Europäischen Referenzrahmens erstrecken sich die Formulierungen auf mindestens 2 und auf bis zu 4 Hauptniveaus (A1 bis B2). Dieser Interpretationsspielraum wird auf Gemeindeebene nicht voll ausgenützt. Zwar verweisen die Aussagen und Beispie- 14

15 Ein sinnvolles und realistisches Profil Vorschlag eines Profils: Obergrenze / Untergrenze le der Gemeindevertreter wiederum auf ein grosses Niveauspektrum (etwa A1.2 bis B2.1), aber es gibt einen deutlichen Schwerpunkt im A2- und B1-Bereich. Die gegenwärtige Praxis hinsichtlich des erwarteten Sprachstands ist durch eine grosse Heterogenität gekennzeichnet. Diese Heterogenität spiegelt aber nicht einfach nur Willkür, sondern basiert auch auf verschiedenen Bedürfnissen und Erfahrungen in den Kantonen und Gemeinden und ist insbesondere auch Ausdruck unterschiedlicher Interpretationen von sprachlicher Integration. Um einerseits dieser Heterogenität ein Stück weit Rechnung zu tragen und um andererseits doch eine transparente und einheitlichere Entscheidungsgrundlage bereitzustellen, wurden drei Optionen für Sprachprofile entwickelt, die in der Begleitgruppe des Projekts zur Diskussion gestellt wurden. Es lassen sich durchaus Argumente für und gegen mehr oder weniger hohe Anforderungen vertreten. Im Interesse der BewerberInnen und unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung sollte jedoch eine Einigung auf ein Sprachkompetenzprofil angestrebt werden. Dabei ist abzuwägen, was wünschenswert und was realistischerweise erreichbar ist. Es empfiehlt sich, bei der Festlegung eines Sprachkompetenzprofils zu unterscheiden zwischen dem, was als Lernziel wünschbar ist (Lernzielprofil) und dem, was effektiv eingefordert und überprüft wird (Überprüfungsprofil). Lernziele für Sprachkurse im Migrationsbereich können und sollen sich sowohl auf die Mündlichkeit als auch auf die Schriftlichkeit beziehen und insofern umfassend sein (sinnvolle Curricula, Lernanreize). Überprüfungen dagegen müssen realistisch sein: Unter den BewerberInnen sind Akademiker ebenso wie schriftunkundige Menschen sowie solche, deren Spracherwerb in sprachsystembezogenen Bereichen blockiert ist, sodass der Schriftspracherwerb auch bei grossen Anstrengungen höchstens partiell gelingt. In Diskussionen ist oft zu hören, nach einem so langem Aufenthalt im Sprachgebiet, wie für die Einbürgerung in der Schweiz verlangt, müssten doch gewisse (hohe) Sprachkenntnisse erwartet werden können. Aber die Forschung zum Zweitspracherwerb zeigt sehr deutlich, dass für die Fortschritte im Spracherwerb nicht nur die Dauer des Aufenthaltes im Sprachgebiet, sondern eine Vielzahl von Faktoren bestimmend ist, nicht zuletzt, die Intensivität und Qualität der Kontakte mit Sprechern der zu erlernenden Sprache, d. h. in unserem Fall mit Schweizer Bürgern. Art und Umfang des Sprachkontakts hängen aber nicht so sehr von den Lernenden, sondern wesentlich von der ja nicht immer gegebenen Bereitschaft zur Begegnung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab. Lernende, die unter diesen Umständen die Sprache ungesteuert, d. h. ohne intensive Förderung durch Sprachkurse, erwerben, bleiben oft auf einem bestimmten Niveau, der so genannten Basisvarietät stehen weil dieses Niveau für ihre Kommunikationsbedürfnisse und die für sie zugänglichen Kontakte ausreicht (Klein/Dimroth 2003). Erste Erfahrungen in verschiedenen Ländern scheinen zu zeigen, dass die gesetzten Anforderungen, trotz hunderter Stunden vom Staat und/oder den Lernenden selbst bezahlter Stunden Sprachunterricht nicht erreicht werden. Unter Abwägung der Vorgaben aus gesetzlichen Bestimmungen, der Praxis und der Erkenntnisse der Spracherwerbsforschung und unter Berücksichtigung der Aussagen von PraktikerInnen schlagen wir vor, sich möglichst gesamtschweizerisch auf ein Sprachkompetenzprofil für die Überprüfung zu einigen, dessen Niveau-Bereich nach oben und nach unten abgegrenzt ist: - obere Grenze für das Überprüfungsprofil: B1.1 für das Sprechen und das Hören; (für das Lernzielprofil zusätzlich :B1.1 für das Lesen; A2.1 für das Schreiben); - untere Grenze für das Überprüfungsprofil: A2.1 für das Sprechen und das Hören; (für das Lernzielprofil zusätzlich A2.1 für das Lesen und A1.2 für das Schreiben). Begründet sind diese Grenzen v.a. durch die sprachbezogenen Formulierungen in einschlägigen Texten der Kantone (kantonale Gesetze, Leitfäden zur Einbürgerung u.a.) und durch sprachstandsbezogene Aussagen von Einbürgerungs- 15

16 Konkretisierung des Profils verantwortlichen im Rahmen der Interviews (vgl. Anhänge B und C). Das Lernzielprofil umfasst die Mündlichkeit und die Schriftlichkeit, also alle vier Fertigkeiten. Das Überprüfungsprofil (im Anhang D rot gekennzeichnet) beschränkt sich auf die Mündlichkeit, d.h. überprüft werden sollten nur das Sprechen und das Hören (siehe Anhang D). Um innerhalb des skizzierten Spielraums zu Entscheidungen, und zu einer Einigung zu kommen, empfiehlt sich ein pragmatisches Vorgehen, das sich an den Verfahren orientieren kann, die vom Europarat im Handbuch für die Zuordnung von Prüfungen zu den Niveaus des Referenzrahmens empfohlen werden. Um echte Transparenz und eine zuverlässige Zuordnung von Prüfungen zu den Referenzniveaus zu ermöglichen, hat der Europarat ein Handbuch ausarbeiten lassen, dessen Pilotfassung (Council of Europe 2003) zur Zeit erprobt wird. Im Rahmen dieser Pilotprojekte wurden Gespräche mit Lernenden verschiedener Niveaus auf Video aufgezeichnet und in so genannten Benchmarking-Veranstaltungen unter Beteiligung einer grösseren Zahl von ExpertInnen den Niveaus des Referenzrahmens zugeordnet. Ein solches Verfahren der Standardsetzung (Kaftandjieva 2004) könnte auch helfen, innerhalb des skizzierten Spielraums ein auf dem Urteil von PraktikerInnen für die Einbürgerung und von ExpertInnen für den Spracherwerb beruhendes Sprachkompetenzprofil zu bestimmen. Zu diesem Zweck müssten in einem Folgeprojekt Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Lernenden bzw. EinbürgerungskandidatInnen aufgezeichnet und in einer Benchmarking Tagung beurteilt werden, wobei von den Beteiligten beurteilt wird, welche Lernerleistungen als ausreichend oder als nicht ausreichend angesehen werden. Diese beurteilten und den Niveaus des Referenzrahmens zugeordneten Videos können dann später dazu verwendet werden, für die EinbürgerungskandidatInnen zu illustrieren, welche Sprachkenntnisse von ihnen erwartet werden (und welche Leistungen nicht ausreichen). Sie dienen andrerseits als Anschauungs- und Prüferschulungsmaterial für die Schulung von Fachpersonen in Einbürgerungskommissionen, Sachbearbeitenden und Prüfenden in akkreditierten Prüfungsinstitutionen 1. 1 Solche Videoaufzeichnungen sind für verschiedene Sprachen auch vom Europarat geplant, um zu eruieren, was von verschiedenen Gruppen (z. B.Beamten, Politikern, Lernern) als ausreichende bzw. ungenügende Sprachkompetenz betrachtet wird. 16

17 5. Schlussfolgerungen Als Schlussfolgerungen aus dem Projekt wurden 5 Allgemeine Postulate und 6 Vorschläge für Empfehlungen zu Handen der EKA abgeleitet. Die Postulate zeichnen allgemeine Handlungsrichtungen vor; die Vorschläge zeigen konkretere Optimierungsmöglichkeiten auf und akzentuieren diejenigen Punkte des Rahmenkonzepts, bei denen aus Sicht des Projektteams prioritärer Handlungsbedarf besteht. Schliesslich wird in Vorschlägen für weitere Schritte skizziert, wie Empfehlungen umgesetzt werden könnten. Die Beurteilung der gegenwärtigen Situation und die Zielvorstellungen lassen sich schematisch so zusammenfassen: Ist-Zustand Unübersichtlichkeit unterschiedliche Anforderungen unterschiedliche Verfahren grosser Ermessensspielraum Beurteilung durch Laien Soll-Zustand mehr Transparenz mehr Gleichbehandlung mehr Chancengleichheit mehr Professionalität 5.1 Allgemeine Postulate I. Einbürgerungsverfahren und -anforderungen koordinieren Die Einbürgerungsverfahren und -anforderungen in der Schweiz sind derzeit sehr heterogen und variieren z.t. schon von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Im Interesse der Gleichbehandlung und Chancengleichheit ist eine Koordination auf regionaler, kantonaler, sprachregionaler und eidgenössischer Ebene anzustreben. Eine Verringerung der Vielfalt der Zuständigkeiten für das Einbürgerungsverfahren insgesamt und besonders auch der Sprachstandbeurteilung würde zu mehr Transparenz und Rechtsgleichheit führen. Einheitlichere Verfahren und vergleichbare Anforderungen könnten erreicht werden, wenn die Ausbildung der Prüfenden (SachbearbeiterInnen, Behördenmitglieder und Fachpersonen) und die Entwicklung von Beurteilungsinstrumenten (z.b. Interviewleitfäden) koordiniert würden. Koordination in diesen Bereichen würde Synergien ermöglichen, Kosten einsparen helfen, die Einhaltung von Qualitätsstandards garantieren. II. Gewichtung des Sprachkriteriums vereinheitlichen Das Sprachkriterium hat gegenwärtig an verschiedenen Orten eine sehr unterschiedliche Bedeutung. Eine möglichst schweizweite Angleichung der Gewichtung der Sprachkenntnisse für die Beurteilung des Integrationsgrades würde zu mehr Transparenz für alle am Einbürgerungsverfahren Beteiligten und zu mehr Rechtsgleichheit führen. III. Mehr als nur eine Sprache anerkennen; Wahlmöglichkeiten schaffen Im Hinblick auf die Binnenmobilität in der mehrsprachigen Schweiz sollten für den Sprachnachweis, soweit keine gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, neben der Lokalsprache des Einbürgerungsortes auch andere Sprachen, darunter besonders andere Landessprachen 17

18 akzeptiert werden. Beispiele guter Praxis sind die mehrsprachigen Kantone, in denen die Einbürgerungswilligen unter den im Kanton üblichen Amtssprachen wählen können. In der Deutschschweiz sollten Einbürgerungswillige die Wahl haben, ob sie den Sprachnachweis in Dialekt oder in (umgangssprachlichem) Hochdeutsch erbringen wollen. Diese Wahlmöglichkeit scheint angezeigt und sinnvoll, weil es für Einbürgerungsinteressierte in der Deutschschweiz prinzipiell zwei Lernwege gibt, die beide zu valorisieren sind: Lernen in Kursen (Standardsprache, d.h. in vielen Fällen Schweizerhochdeutsch im Vordergrund) und Lernen im Alltag/ in der alltäglichen Interaktion (fast ausschliesslich Dialekt im Zentrum). Das heisst gleichzeitig auch: KandidatInnen, die durch erworbene Dialektkenntnisse beträchtliche Integrationsanstrengungen unter Beweis stellen, sollten nicht gezwungen werden, Hochdeutsch zu sprechen, und umgekehrt: Wer Hochdeutsch (welcher Färbung auch immer) gelernt hat, kann mit Deutschschweizern kommunizieren und erfüllt damit die sprachliche Eignungsvoraussetzung. IV. Das Sprachenlernen fördern Die für die Einbürgerung geforderten Sprachkenntnisse sollten im Vorfeld der Einbürgerung möglichst früh und systematisch gefördert werden. Der Sprachnachweis sollte möglichst früh als Bestandteil des Integrationsprozesses und im Rahmen eines Sprachförderungskonzepts in der Schule, im Beruf oder in der Weiterbildung erbracht werden können und nicht erst in Zusammenhang mit dem formellen Einbürgerungsverfahren. Der Sprachnachweis sollte in der Regel vor dem Einbürgerungsverfahren, z. B. auch im Rahmen von Sprach- und/oder Integrationskursen, erbracht werden können. Das Sprach- und Integrationskursangebot sollte kantonal oder regional koordiniert werden, um den verschiedenen Bedürfnissen der Lernwilligen gerecht werden zu können. V. Bei der Beurteilung der Sprachkenntnisse verschiedene Informationen berücksichtigen Bei der Beurteilung der Sprachkenntnisse sollten ergänzend auch Informationen über das Sprachenlernen der Einbürgerungswilligen berücksichtigt werden: Der Sprachnachweis erfolgt idealerweise im Rahmen des Portfoliokonzepts und in Verbindung mit dem Europäischen Sprachenportfolio für MigrantInnen. Die Fachpersonen bzw. Sachbearbeiter/innen sollten die Einträge im Sprachenportfolio der Bewerber zur Kenntnis nehmen und bei ihrer Beurteilung der Sprachkenntnisse berücksichtigen. Das Portfolio dokumentiert Lern- und Integrationsbemühungen über längere Zeit und berücksichtigt auch berufsqualifizierende Massnahmen. Viele Bewerber haben vor der Eingabe eines Einbürgerungsgesuchs einen Sprachkurs besucht oder besuchen einen Sprach- und Staatskundekurs im Zusammenhang mit dem laufenden Einbürgerungsverfahren. In diesem Falle kann die Sprachbeurteilung im Rahmen eines solchen Sprachkurses durch die Lehrperson in die Beurteilung der Sprachkenntnisse durch die Fachpersonen bzw. Sachbearbeiter/innen mit einbezogen werden. 18

19 5.2 Vorschläge für Empfehlungen A. Frühzeitige Information und Beratung gewährleisten; Informationsmaterialien und Beratungskonzepte erstellen Unabhängig vom jeweiligen Typ des Verfahrens zur Feststellung der Sprachkenntnisse sollten wichtige Informationen für alle Interessierten schon vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuchs leicht zugänglich gemacht, d.h. im Internet und als Informationsblätter/-broschüren zur Verfügung gestellt werden. Eine frühzeitige Information und Beratung trägt allgemein zu mehr Transparenz und dazu bei, den Aufwand für alle Beteiligten zu verringern. Verbesserungen in diesem Bereich würden auch mithelfen, die Anzahl Rückstellungen und Ablehnungen aus sprachlichen Gründen zu verringern. Die Materialien sollten mindestens die folgenden Informationen umfassen: Klare und detaillierte Beschreibungen der sprachlichen Anforderungen (bezogen auf die Niveaubeschreibungen des Europäischen Referenzrahmens, vgl. unten, 2.), die es den Einbürgerungswilligen erlauben sich konkret vorzustellen, was von ihnen erwartet wird, so dass sie sich entsprechend vorbereiten können; Checklisten zur Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse mit Anleitungen zur Selbstbeurteilung (wiederum auch in Bezug auf die Niveaus des Europäischen Referenzrahmens und auf das Europäische Sprachenportfolio); Informationen über Sprachlernmöglichkeiten / Sprachkursanbieter in der Region; Eine klare Beschreibung des Verfahrens zur Überprüfung der Sprachkenntnisse; Informationen über Ausnahme- und Dispensregelungen; Angabe der Stellen, bei denen Beratung eingeholt werden kann. Bei der Erstellung der Informationsmaterialien können Beispiele von Good practice in Gemeinden unterschiedlicher Grösse als Modell dienen. Vor und bei der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs ist eine verstärkte Beratung wünschenswert. Diese kann durch Gemeindebehörden, regionale Beratungsstellen, NGOs oder Sprachkursanbieter erfolgen. Bei der Erstellung entsprechender Beratungskonzepte sollte an bestehende Strukturen im Zusammenhang mit Integrationsmassnahmen angeschlossen werden. B. Transparenz in Bezug auf das erwartete Sprachniveau schaffen Die sprachlichen Anforderungen für die Einbürgerung sollten transparent gemacht werden und klar kommunizierbar sein mit dem Ziel der genauen Information aller Beteiligten sowie als Grundlage für Prüferschulungsinstrumente und für die konkrete Überprüfung der Sprachkenntnisse. Die Anforderungen sollten überregionale, mindestens aber kantonale Gültigkeit haben, um dem Anspruch auf Rechtsgleichheit nachzukommen. Die Anforderungen sollten in der Form eines Sprachkompetenzprofils festgelegt werden, welches die erwarteten sprachlichen Fertigkeiten (Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben) und die in diesen Fertigkeiten erwarteten Niveaus definiert. Die Beschreibung des Sprachkompetenzprofils sollte sich am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und am Europäischen Sprachenportfolio orientieren. Bei der Festlegung des Sprachkompetenzprofils sollte die Mündlichkeit stärker gewichtet werden als die Schriftlichkeit. Dies entspricht dem kommunikativen Alltag vieler Menschen und stimmt weitgehend mit der gegenwärtigen Praxis beim Sprachnachweis überein. 19

20 Beim Sprachkompetenzprofil sollte unterschieden werden zwischen dem, was als Lernziel wünschbar ist (Lernzielprofil) und dem, was effektiv eingefordert und überprüft wird (Überprüfungsprofil). Das Überprüfungsprofil sollte sich auf die Mündlichkeit (Sprechen und Hören) beschränken. Wünschenswert ist eine möglichst breite Einigung auf ein Sprachkompetenzprofil, das die Verständigung mit den Mitbürgern ermöglicht und realistischerweise auch von weniger Lerngewohnten erreicht werden kann. Um diesen beiden Anforderungen zu entsprechen, sollte man sich auf ein Profil einigen, das für das Hören und Sprechen nicht höher liegt als das Niveau B1.1. ( Einstieg in die selbständige Sprachverwendung nach dem Europäischen Referenzrahmen) und nicht tiefer als A.2.1. Dieses Profil entspricht einer mittleren Lesart von sprachlicher Integration (vgl. Anhänge B, C und D); bildet eine sinnvolle und erreichbare Stufe beim Sprachenlernen; schliesst aus, dass zu hohe Anforderungen an die Sprachkenntnisse gestellt und damit sprachliche Hürden für die Einbürgerung aufgebaut werden; Das Niveau für die mündliche Ausdruckfähigkeit sollte durch Videoaufzeichnungen illustriert werden, die auf der Basis von Kriterien des Europäischen Referenzrahmens von Experten bewertet werden sollten. Diese Referenzvideos dienen der Schulung der Fachpersonen bzw. Sachbearbeiter/innen, welche mit der Überprüfung der Sprachkenntnisse betraut sind, und sind auch geeignet, die Anforderungen an die mündlichen Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber nach aussen zu kommunizieren. C. Valide, zuverlässige, faire Verfahren zur Überprüfung der Sprachkenntnisse wählen Da die Ergebnisse der Überprüfung der Sprachkenntnisse im Einbürgerungsverfahren für das Leben der Betroffenen einschneidende Konsequenzen haben, muss gewährleistet sein, dass das Verfahren den Kriterien für valide, zuverlässige und faire Prüfungen entspricht. Auch ein Gespräch zur Feststellung der Sprachkenntnisse ist eine Art Prüfung. Deshalb sollten auch für ein Gespräch Gütekriterien eingehalten werden. Das heisst: Es muss überprüft werden, was überprüft werden soll, nämlich die geforderte Kommunikationsfähigkeit (nicht aber z. B. Bildung oder Gesinnung). Das Prüfungsergebnis darf nicht davon abhängig sein, wann und von wem geprüft wird (die Einbürgerungswilligen müssen z. B. bei verschiedenen Prüfern die gleichen Chancen haben). Um den u. a. vom Europarat eingeforderten ethischen und qualitativen Standards zu genügen, sollte die Überprüfung der Sprachkenntnisse im Zusammenhang mit der Einbürgerung professionalisiert werden: Personen, die mit der Sprachbeurteilung beauftragt werden, sollten dafür geschult und periodisch weitergebildet werden. Um schon kurzfristig eine Optimierung der Sprachbeurteilung zu erreichen, sollten die Gemeinden bzw. Kantone sich entweder für das Kommissionsmodell oder das Sachbearbeitermodell entscheiden: Beim Kommissionsmodell wird die Qualitätssicherung durch Einbezug einer geschulten Fachperson sowie die Verwendung steuernder Instrumente für die Durchführung des Gesprächs (halbstrukturiertes Interview mit Fragenkatalog) erreicht. Beim Sachbearbeitermodell erfolgt die Erhebung der Sprachkenntnisse durch dafür ausgebildete Sachbearbeitende mittels Interview mit Checkliste. Das Ergebnis wird in einem strukturierten Bericht mit Textbausteinen festgehalten. Bei negativer Beurteilung wird die Mitteilung an den Bewerber mit Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens verbunden. 20

21 Dort, wo es die rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Reglemente) zulassen, sollte die Überprüfung der Sprachkenntnisse durch die Verwaltung (Sachbearbeiter-Modell) erfolgen, da so der Entscheid stärker dem tages- und ausländerpolitischen Druck entzogen ist. Die zuständigen Verwaltungsstellen könnten über Weiterbildung und Erfahrungsaustausch mit anderen Gemeinden bzw. Kantonen ihre Praxis überprüfen und abstimmen. Es wäre wünschenswert, einen Pool von Fachpersonen aufzubauen, Materialien zur Ausund Weiterbildung zu erstellen und Weiterbildungsveranstaltungen anzubieten. D. Bedingungen für die Verwendung von kommunikativen Sprachprüfungen genauer klären Das Echo auf die Pressemeldungen über den Sprachtest in Ostermundigen hat gezeigt, dass in vielen Gemeinden ein Interesse besteht, die Überprüfung der Sprachkenntnisse im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens durch einen Sprachtest abzusichern. Allerdings ist unklar, wie gross die Akzeptanz für einen Test tatsächlich wäre. Interviews mit Verantwortlichen für die Einbürgerungen haben gezeigt, dass es vielerorts auch erhebliche Vorbehalte gegenüber Sprachtests gibt. Nicht zu empfehlen ist die Verwendung von rein schriftlichen Sprachtests oder von Sprachtests per Computer. Solche Tests erlauben keine Aussagen über die Kommunikationsfähigkeit im Mündlichen und würden bestimmte Gruppen von Einbürgerungswilligen benachteiligen. Nicht zu empfehlen ist die Verwendung von Sprachtests in Ergänzung zum Prüfungsgespräch mit der Kommission oder dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin. Dies würde das Verfahren verkomplizieren, für die Gesuchstellenden zusätzliche Hürden aufbauen und die Gemeinden nicht entlasten. Nicht zu empfehlen ist auch, dass einzelne Gemeinden oder kleinere Kantone die Entwicklung und den Einsatz von Sprachtests planen oder beschliessen. Eine professionelle, den Qualitätsstandards genügende Entwicklung, Erprobung und Qualitätssicherung von kommunikativen Sprachprüfungen ist aufwändig und nur verhältnismässig, wenn sie auf sprachregionaler Ebene oder mindestens auf der Ebene eines grossen Kantons erfolgt. Aus wirtschaftlichen und praktischen Gründen sowie aus Gründen der Rechtsgleichheit wäre es sinnvoll, die Sprachprüfung pro Sprachregion zentral zu entwickeln und den interessierten Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung einer solchen kommunikativen Sprachprüfung müsste durch Fachleute erfolgen. Vorteile der Anwendung einer Sprachprüfung sind ein professionelles, faires Verfahren mit hohem Objektivitätsgrad (vor allem klar definierte Niveauanforderungen, kontrollierte Intersubjektivität besonders auch bei der Bewertung mündlicher Leistungen) und eine hohe Rechtssicherheit (Rückstellung/ Ablehnung von Gesuchen wegen mangelhaften Sprachkenntnissen). Die kommunikative Sprachprüfung sollte modular aufgebaut und genau auf das erwartete Sprachprofil zugeschnitten werden (vgl. Anhang D). Der modulare Aufbau ermöglicht die Berücksichtigung von Teildispensen (z. B. bei Hörbehinderten). Im Modul für das Sprechen könnten, anders als in bestehenden Sprachdiplomen für das Deutsche, auch Dialektkenntnisse berücksichtigt werden. Die kommunikative Sprachprüfung könnte vor oder während des Einbürgerungsverfahrens stattfinden. Die Prüfungsresultate wären Entscheidungsgrundlage für die zuständige Instanz. Die kommunikative Sprachprüfung sollte prinzipiell nur von geschulten PrüferInnen in lizenzierten Institutionen durchgeführt werden können, da nur so den sehr hohen Anforderungen an standardisierte, faire, valide, reliable und motivationsfördernde Prüfungen für die Zielgruppen Rechnung getragen werden kann. Um Entscheidungsgrundlagen für die eventuelle Entwicklung von kommunikativen Sprachprüfungen für alle oder bestimmte Sprachregionen zu erhalten, sollte die EKA im Rahmen der Vernehmlassung für das Rahmenkonzept erheben, wie gross der Bedarf/das Interesse für die Entwicklung / Anwendung von Sprachprüfungen ist, und zwar a) als wählbare Alterna- 21

22 tive zur Überprüfung der Sprachkenntnisse nach dem Kommissions- und Sachbearbeitermodell und b) generell als Angebot für Lernende in Sprach- und Integrationskursen im Migrationsbereich, für den ebenfalls modulare kommunikative Sprachprüfungen auf den Einstiegs- Niveaus entwickelt werden könnten. Sofern die Vernehmlassung ein erhebliches Interesse für kommunikative Sprachprüfungen ergibt, sollte ein Mandat für eine Machbarkeitsstudie vergeben werden. Diese sollte Kostenschätzungen für verschiedene Szenarien in Bezug auf die Entwicklung und regelmässige Durchführung einer kommunikativen Sprachprüfung zunächst für die Deutschschweiz ausarbeiten und konkrete Vorschläge vorlegen zur Schaffung einer Struktur für die Prüfungsentwicklung, Diffusion, Akkreditierung, Prüferschulung und den Aufbau eines Netzwerks von Sprachschulen, welche als Prüfungszentren akkreditiert werden könnten (siehe Vorschläge für weitere Schritte). E. Andere Sprachnachweise anerkennen Wenn Einbürgerungskandidaten durch ein Sprachdiplom den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse erbringen können, soll auf eine weitere Überprüfung der Sprache im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens verzichtet werden. Es sollte eine Liste der als Dispens anerkannten Sprachdiplome (ev. für unterschiedliche Anforderungen und Niveaus) erstellt werden. Die Liste der anerkannten Diplome sollte gesamtschweizerisch Gültigkeit haben. (Im Falle der Deutschschweiz können auf diese Weise nur ausreichende Sprachkenntnisse in der Standardsprache ausgewiesen werden.) Es sollte festgelegt werden, dass das Erreichen gewisser Schul- oder Universitätsabschlüsse und der Besuch von zu bestimmenden staatlichen Bildungsinstitutionen eine ausreichende Sprachkenntnis nach sich zieht und somit vom Sprachnachweis im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens dispensiert. F. Einheitliche Dispensregeln definieren Es sollte möglichst gesamtschweizerisch geklärt werden, welche speziellen Bewerbergruppen vom Sprachnachweis dispensiert werden und für welche Bewerbergruppen eine Teildispens gewährt werden soll. Für die Befreiung von einem formellen Sprachnachweis (Dispens) ist ein Katalog mit handhabbaren Kriterien zu entwickeln. Möglichst gesamtschweizerisch und mindestens kantonal sollten Regelungen für die Dispensen und Teildispensen für spezifische Umstände und verschiedene Formen von Beeinträchtigungen der Bewerbenden getroffen werden. Bei der Berücksichtigung spezifischer Umstände sollte ein Ermessensspielraum offen bleiben. Beeinträchtigungen sollten durch unabhängige Fachleute bestätigt werden. Bei bestimmten Gruppen von Einbürgerungswilligen (psychisch Kranke, körperlich Behinderte, Seh- und Hörbehinderte, (funktionale) Analphabeten, Gebärdensprachler, ältere Mensche, lernungewohnte Einbürgerungswillige u.a.) macht es Sinn, die Anforderungen zu modifizieren (Teildispens von bestimmten Fertigkeiten, tieferes Sprachniveau) oder auf einen Sprachnachweis zu verzichten (Dispens), wenn anzunehmen ist, dass die erwarteten Sprachkenntnisse nicht oder nicht mehr erworben werden können. 22

23 5.3 Vorschläge für weitere Schritte Zur Umsetzung der in den Schlussfolgerungen aus dem Projekt enthaltenen Empfehlungen schlagen wir der EKA vor, die folgenden Schritte vorzusehen: 2006 Vernehmlassung und Diskussion zum Rahmenkonzept: Durchführung z. B. in Form eines Hearings oder einer (ein- bis zweitägigen) Tagung mit Workshops mit für die Einbürgerung verantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern aus allen Kantonen, Mitgliedern der EKA, des Projektteams Sprachnachweis und der Begleitgruppe des Projekts. Ziele: 1. Überprüfung der Akzeptanz des Rahmenkonzepts, des vorgeschlagenen Anforderungsprofils, der beiden kurzfristig realisierbaren Optimierungsmodelle und der einzelnen Empfehlungen; 2. Interessenten für Pilotprojekte finden a) für die Entwicklung von gemeinsamen Instrumenten für die Information und Beratung, b) für die Entwicklung eines Fragekatalogs für das Prüfungsgespräch, c) zur Illustration von Sprachkompetenzen Einbürgerungswilliger durch Videoaufzeichnungen; 3. Feststellung der Nachfrage nach Tests bzw. kommunikativen Sprachprüfungen im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens (eventuell Entscheidung für eine Erhebung des Bedarfs per Fragebogen); 4. Zielsetzungen für ein Projekt zur Entwicklung eines unfassenden Rahmenkonzepts für das Sprachenlernen und die koordinierte Sprachförderung im Migrationsbereich. Je nach Ergebnis des Hearings bzw. der Workshops: Pilotprojekte / Mandate für die Entwicklung von Informationspaketen, die kantonal/kommunal angepasst werden können; für die Entwicklung eines Fragekatalogs für ein halbstrukturiertes Interview und Checklisten für die Beurteilung der kommunikativen Sprachfähigkeit; für die Präzisierung und Illustration des verlangten Sprachniveaus als Grundlage für die Schulung; insbesondere kommentierte Referenzvideos (für eine oder mehrere Landessprachen). Die Referenzleistungen sind in einem Verfahren der Standardsetzung zu beurteilen und den Niveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens zuzuordnen; für die Ausarbeitung eines Vorschlags für gemeinsame Ausnahme- und Dispensregelungen; für die Entwicklung eines umfassenden Rahmenkonzepts für das Sprachenlernen und die Sprachförderung im Migrationsbereich. Abklären der Nachfrage nach schweizerischen Sprachprüfungen in Zusammenhang mit der Einbürgerung und im Kontext von Sprach- und Integrationskursen im Migrationsbereich. Gegebenenfalls: Auftrag für eine Machbarkeitsstudie auf der Basis der Vernehmlassungsresultate zur Entwicklung einer Schweizer kommunikativen Sprachprüfung. Die Machbarkeitsstudie müsste folgende Elemente enthalten: Konzept für eine modulare kommunikative Sprachprüfung (zunächst für Deutsch als Zweitsprache, später für andere Landessprachen); 23

24 Kostenschätzung für verschiedene Szenarien: a) wenn eine modulare Sprachprüfung allein für die Einbürgerung entwickelt wird, b) wenn gleichzeitig modulare Sprachprüfungen für tiefere Niveaus im Migrationsbereich entwickelt werden; Vorschläge für den Aufbau einer Struktur für die Prüfungsentwicklung, Diffusion, Akkreditierung, Prüferschulung und den Aufbau eines Netzwerks von Sprachschulen, welche als Prüfungszentren akkreditiert werden könnten. 2007/08 Mandat für die Entwicklung von Schulungsmaterial für Beurteilende (auf der Basis der kommentierten Referenzvideos); Mandat für die Durchführung der Schulung. Empfehlungen/Massnahmen für die Implementierung der Verfahren und Instrumente; Empfehlungen/Mandate für die wissenschaftliche Begleitung/Evaluation der Massnahmen. Die Mandate sollten ausgeschrieben werden. Die Auftragnehmer sollten sich am ausführlichen Abschlussbericht zum Rahmenkonzept für den Sprachnachweis im Hinblick auf die Einbürgerung orientieren. 24

25 6. Literaturverzeichnis (Auswahl) Alderson Charles J. / Banerjee, Jayanti (2001/2002): State-of-the-Art Review: Language testing and assessment. In: Language Teaching 2001 Part 1)/2002,4 (Part 2). Babylonia. Themenheft: Lernerfahrungen reflektieren - Lernerfolge beurteilen. Hg. Günther Schneider. Babylonia 2000, 1. Bachman, Lyle / Palmer, Adrian S. (1996): Language Testing in Practice. Designing and Developing Useful. Language Tests. Oxford: University Press. Beacco, Jean-Claude / Byram, Michael (2003): Guide for the Development of Language Education Policies in Europe. From Linguistic Diversity to Plurilingual Education. Strasbourg: Council of Europe. Online: Beacco, Jean-Claude (2005): Languages and language repertoires: Plurilingualism as a way of life in Europe. Guide for the development of language education policies in Europe: from linguistic diversity to plurilingual education. Reference study. Strasbourg: Language Policiy Division. Council of Europe (= Language Policies). CIEP (2004) : Journées de Sèvres. L'intégration linguistique des adultes migrants en Europe. Paris: Direction de la population et des migrations. Centre d information et de documentation. Ministère de l'emploi, du travail et de la cohésion sociale (=Notes et Documents). Conseil de l' Europe (2001): Un Cadre européen commun de référence pour les langues: apprendre, enseigner, évaluer. Paris: Didier.. Online: >Documentation. Conseil de l' Europe (2003): Relier les examens de langue au Cadre Européen de référence pour les langues: Apprendre, enseigner, évaluer (CECR). Manuel Avant-projet. Strasbourg: Division des Politiques Linguistiques. Online : /Language_Policy/Manual Council of Europe (2001): Cadre européen commun de référence pour les langues : apprendre, enseigner, évaluer. Strasbourg: Conseil de l'europe / Didier (= Apprentissage des langues et citoyenneté européenne). Division des Politiques Linguistiques (2005): Flyer. Evaluation des compétences en langues pour l'accès à la citoyenneté. Strasbourg: Conseil de L'Europe. Eidgenössische Ausländerkommission (2004): Themenheft: einbürgern naturaliser. terra cognita - Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration. Revue suisse de l' integration et de la migration. Rivista svizzera dell' integrazione e della migrazione. 4/2004. Europarat (2001): Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen, Berlin u.a.: Langenscheidt. Online-Version: Glaboniat, Manuela / Müller, Martin / Rusch, Paul / Schmitz, Helen / Wertenschlag, Lukas (2005): Profile deutsch. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen. Lernzielbestimmungen - Kannbeschreibungen - Kommunikative Mittel - Niveau A1 - A2 - B1 - B2 - C1 - C2 mit CD-ROM. München: Langenscheidt. International Centre for Migration Policy Development (May 2005): Integration Agreements and Voluntary Measures. Compulsion or Voluntary Nature- Comparision of compulsory integration courses, programmes and agreements and voluntary integration ptrogrammes and measures in Austria, France, Germany, the Netherlands and Switzerland. Vienna: International Centre for Migration Policy Development. Kaftandjieva, Felianka (2004): Standard Setting, in: Language Policy Division (Hrsg.), Reference Supplement to the Preliminary Pilot Version of the Manual for Relating Language examinations to the Common European Framework of Reference for Languages: learning, teaching, assessment. Strasbourg: Language Policy Division, Section B, Online: 25

26 Klein, Wolfgang / Dimroth, Christine (2003): Der ungesteuerte Zweitspracherwerb Erwachsener: Ein Überblick über den Forschungsstand. In: IMIS-Beiträge 21, S Krumm, Hans-Jürgen (2004): Deutsch als Pflicht - Sprachkurse in den Zuwanderungsgesetzen. In: Jahrbuch Deutsch als Fremdsprache 30, Krumm, Hans-Jürgen (2005): Integration durch Sprache? Welche Chancen bieten Deutschkurse? In: Arbeitskreis Deutsch als Fremdsprache 52, Lenz Peter / Schneider Günther (2004): A bank of descriptors for self-assessment in European Language Portfolios, Strasbourg: Council of Europe, Language Policy Division. Online Maas, Utz (Hg.) (2003): Themenheft Sprache und Migration. IMIS-Beiträge 26. Online. Maas, Utz / Mehlem, Ulrich (2003): Qualitätsanforderungen für die Sprachförderung im Rahmen der Integration von Zuwanderern. Themenheft IMIS-Beiträge 21. Online. Milanovic, Michael (2002): Common European Framework of Reference for Languages. : Learning, Teaching, Assessment Language examining and test development. Strasbourg: Council of Europe (Language Policies).] Schneider, Günther (2001): Kompetenzbeschreibungen für das Europäische Sprachenportfolio. Fremdsprachen lehren und lernen (FLuL) 30 (2001), S Schneider, Günther / North, Brian (2000): Fremdsprachen können was heisst das? Skalen zur Beschreibung, Beurteilung und Selbsteinschätzung der fremdsprachlichen Kommunikationsfähigkeit. Chur /Zürich: Rüegger. Schneider, Günther / North, Brian (2000): "Dans d'autres langues je suis capable de..." Echelles pour la description, l'évaluation et l'auto-évaluation des compétences en langues étrangères. Rapport de valorisation. Berne / Aarau: Programme national de recherche 33 (PNR33), Centre suisse de coordination pour la recherche en éducation (CSRE). Shohamy, Elana (2001), The power of tests: a critical perspective on the uses of language tests, Harlow: Longman. Steiner, Pascale (2004): Gemeinden im Vergleich. Im Land der "unbegrenzten" Einbürgerungsverfahren. In: terra cognita 4, Steiner, Pascale / Wicker, Hans-Rudolf (2000): Einbürgerung auf der Ebene der Gemeinden. Pilotstudie zum Forschungsprojekt "Diskriminierung und Einbürgerung". Bern: Institut für Ethnologie, Universität Bern. Steiner, Pascale/ Wicker, Hans-Rudolf (Hg.) (2004): Paradoxien im Bürgerrecht. Zürich: Seismo (= Sozialwissenschaftliche Studien zur Einbürgerung in Schweizer Gemeinden). Studer, Thomas (2000): Internationale Sprachenzertifikate aus der Sicht von Schweizer TestautorInnen. Aspekte der Testentstehung am Beispiel des Zertifikats Deutsch, der Zentralen Mittelstufenprüfung und der DELF/DALF-Diplome. In: Babylonia 1/2000, S Studer, Thomas (2001): Welches Deutsch soll geprüft werden? Fragen zu einem Sprachtest für Einbürgerungswillige. In: NZZ vom , S. 45. Studer, Thomas (2004) : Internationale Zertifikate für Deutsch als Fremdsprache in der Schweiz. In: Studer, Thomas / Schneider, Günther (Hrsg.): Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache in der Schweiz. Bulletin VALS/ASLA, Bulletin suisse de linguistique appliquée, 79, Weir, Cyril J. (2005): Language Testing and Validation: An Evidence-Based Approach. Basingstoke: Palgrave Macmillan (= Research and Practice in Applied Linguistics). 26

27 7. Anhang Anhang A: Übersicht über die Sprachanforderungen vor der Einbürgerung, über die Fördermassnahmen sowie über die Sprachanforderungen bei der Einbürgerung in verschiedenen Ländern Anhang B: Zuordnung von sprachstandsbezogenen Informationen in den Kantonen zu den Niveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER); Stand: Oktober Anhang C: Zuordnung von sprachstandsbezogenen Aussagen und Beispielen von Gemeindevertretern zu den Fertigkeiten und Niveaus des Europäischen Referenzrahmens Anhang D: Sprachkompetenzprofil Einstieg in die selbständige Sprachverwendung Anhang E: Raster mit Kompetenzbeschreibungen aus dem Europäischen Sprachenportfolio Anhang F: Informationsblatt des Europarats: Évaluation des compétences en langues pour l accès à la citoyenneté

28 Anhang A: Übersicht über die Sprachanforderungen vor der Einbürgerung, über die Fördermassnahmen sowie über die Sprachanforderungen bei der Einbürgerung in verschiedenen Ländern Da die Einbürgerung in ihrem Kontext untersucht werden sollte, wird in dieser Übersicht dargestellt, welche Sprachanforderungen die verschiedenen Länder vor der Einbürgerung stellen, welche Fördermassnahmen bestehen und welche Sprachkenntnisse bei der Einbürgerung verlangt werden. Die Informationen stammen hauptsächlich aus dem Internet und sind teilweise unvollständig. Auch ist zu erwähnen, dass diese Regelungen sich sehr oft ändern. Land Sprachanforderungen vor der Einbürgerung Fördermassnahmen Sprachanforderungen für die Einbürgerung Australien Es gibt verschiedene Migrations-kategorien. Bei den skilled stream applicants wird vocational english (zwischen B1 und B2) verlangt. Die Englischkenntnisse werden während des Visaprozesses durch einen Test 1 überprüft. Bei anderen Kategorien, wird die Eignung der BewerberInnen nach einem Punktesystem überprüft. Bewertet werden z.b. Faktoren wie Schulabschluss, Berufserfahrung, Alter, Ersparnisse, Niveau der Englischkenntnisse etc. Welche Anforderungen man genau erfüllen muss, hängt ab von den jeweiligen Bedürfnissen der australischen Gesellschaft. 2 Es bestehen keine expliziten Sprachanforderungen für eine Aufenthaltserlaubnis. 5 In Australien kann man gratis AMEP- Kurse besuchen (Adult Migrant English Program), falls man sich 3 Monate nach der Einreise bzw. nach dem Erwerb eines permanenten Aufenthaltsstatus registriert. Der Kursumfang beträgt 510 Stunden und muss nach 5 Jahren abgeschlossen sein. Um den Bedarf nach einer systematischeren Orientierung der Lernenden in weitere Bildungsmassnahmen und eine transparentere Erfolgskontrolle zu ermöglichen, führte das AMEP 1992 die national anerkannte Zertifikate CSWE (Certificates in Spoken and Written English) ein. 3 Normalerweise werden die Sprachkenntnisse in einem Interview überprüft. Falls man das Zertifikat CSWE II hat oder einen AMEP- Kurs über Australian Citizenship Responsibilities and Priviliges besucht hat, werden die Sprachkenntnisse nicht in diesem Interview geprüft. 4 Das Niveau wird nicht genau definiert: You are able to understand and speak basic English. Belgien In Belgien sind die wallonische, die flämische sowie die Brüsseler Region zuständig für die Gesetzgebung im Bereich der Integration. Bis 2003 gab es lediglich in der flämischen Region Diskussionen über Integrationskurse. 6 Allen ImmigrantInnen, die älter als 18 Jahre sind, ist ein Integrationsprogramm mit Endexamen anzubieten. Der Kurs beinhaltet eine sprachliche Weiterbildung und Kurse über die dänische Gesellschaft. Wenn man 30 Stunden pro Woche in den Kurs geht, dauert das Programm 6 Mo- Es bestehen keine expliziten Sprachanforderungen für die Einbürgerung. 7 Dänemark Man muss an einem dreijährigen Integrationsprogramm teilnehmen und einen Sprachtest bestehen, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. 8 Die Sprachkenntnisse müssen durch ein Zertifikat eines Sprachinstituts oder einer anderen Bildungsinstitution nachgewiesen werden. Das Zertifikat muss mindestens dasselbe Niveau wie der General Test 1 (Almenprøve 1= ca. B1) bestätigen Entweder durch ein Test des International English Language Testing System (IELTS), oder durch den Occupational English Test (OET). 2 Migrating to Autralia. English language assessment. Form 966i. Australian Government. Dokument auf: 3 Utz, Maas & Mehlem, Ulrich (2003). Themenheft: Qualitätsanforderungen für die Sprachförderung im Rahmen der Integration von Zuwanderern. IMIS- BEITRÄGE. Heft 21/ Herausgegeben vom Vorstand des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück, S Informationen zur Einbürgerung auf der Homepage des Department of Immigration and Multicultural and Indigenous Affairs : 5 Informationen zur Einwanderung auf der Homepage des Service Public Fédéral : 6 Feik, Rudolf (2003). Verpflichtende Integrationskurse in der EU, in: Migralex- Zeitschrift für Fremden- und Minderheitenrecht. 2/2003. Wien: Braumüller, S Informationen zur Einbürgerung auf der Homepage der chambre des représentants de Belgique : 8 Notes et Documets: Journées de Sèvres. L'intégration linguistique des adultes migrants en Europe, CIEP (Décembre 2004). Paris: Direction de la population et des migrations. Centre d information et de documentation. Ministère de l'emploi, du travail et de la cohésion sociale, S

29 nate. Falls man nur am Wochenende Kurse besucht, dauert es länger (maximal 3 Jahre). Die Sprach-kurse sind der Bildung des Migranten angepasst. 9 Obligatorisches Integrationsprogramm für Drittstaatsangehörige: beinhaltet Sprachmodul von 600h und ein Staats- und Sozialkunde Modul von 30h. Am Ende des Kurses findet ein Abschlusstest statt, der einerseits aus dem Zertifikat Deutsch (=B1) besteht, und andererseits das Wissen über Politik, Geschichte und Kultur Deutschlands überprüft. Wenn man bei der Einreise bereits das Niveau B1 hat, muss man keine Sprachkurse besuchen. 12 Deutschland Es bestehen keine expliziten Sprachanforderungen für die Aufenthaltserlaubnis. Um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen, muss man fünf Jahre eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese Kenntnisse liegen vor, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde, oder die erforderlichen Kenntnisse anderweitig nachgewiesen werden. 11 Es bestehen keine expliziten Sprachanforderungen für die Arbeitserlaubnis. Sprachkenntnisse wirken sich positiv auf die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus. 14 Man kann die Sprachkenntnisse mit Unterlagen nachweisen (ZD, Integrationskurs), oder die Einbürgerungsbehörde prüft die Sprachkenntnisse in einem Gespräch. Dazu kann sie die AntragsstellerInnen auffordern, an einem Sprachtest teilzunehmen oder man wird zu einem Gespräch eingeladen, in dem auch ein Text Thema sein kann. Je nach Bundesland werden auch schriftliche Sprachkenntnisse verlangt. Das verlangte Niveau entspricht etwa B1. 13 Frankreich Es gibt einen freiwilligen contrat d accueil et d integration. Durch diesen Vertrag verpflichtet man sich zum Besuch eines Französischkurses zwischen 200 und 500 Stunden. Das Ziel ist, mindestens das Niveau A 1.1 im Mündlichen zu erreichen (DILF= Diplôme initial de langue française). Ab Januar 2006 soll jede ausländische Person, welche sich in Frankreich niederlässt, angefragt werden, ob sie den Integrationsvertrag unterschreiben möchte. Die Kosten des Programms übernimmt der Staat. 15 Die Sprachkenntnisse werden in einem informellen Gespräch mit einem Beamten überprüft. 16 Das verlangte Niveau ist nicht genau definiert : connaissance suffisante, selon leurs conditions, du français. 9 Siehe Circular Letter on New Guidelines for Listing in a Naturalisation Bill. Circular Letter Nr. 55 of 12.June 2002 (July 2003). Ministry of Refugee, Immigration and Integration Affairs. Dokument auf: 11 Notes et Documets: Journées de Sèvres. L'intégration linguistique des adultes migrants en Europe, CIEP (Décembre 2004). Paris: Direction de la population et des migrations. Centre d information et de documentation. Ministère de l'emploi, du travail et de la cohésion sociale, S Siehe Wie werde ich Deutsche(r)? Einbürgerung: Fair. Gerecht. Tolerant (2005). Bonn: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Dokument auf: 14 Notes et Documets: Journées de Sèvres. L'intégration linguistique des adultes migrants en Europe, CIEP (Décembre 2004). Paris: Direction de la population et des migrations. Centre d information et de documentation. Ministère de l'emploi, du travail et de la cohésion sociale, S Siehe Informationen zur Einbürgerung auf der Homepage des service-public. Auf dieser Homepage befinden sich auch links zum Code Civil: 29

30 Gross- Britannien Es gibt verschiedene UK immigration categories, je nach dem in welcher Kategorie man ist, zählen andere Kriterien. Bei den Highly skilled workers geben die Englischkenntnisse Punkte. Bei den meisten Kategorien sind Englischkenntnisse jedoch kein Thema. 17 Es gibt keine verpflichtenden Integrationskurse, jedoch spezielle Sprachkurse für ImmigrantInnen. Theoretisch können alle ImmigrantInnen gratis Sprachkurse besuchen, jedoch übersteigt die Nachfrage das Angebot. 18 Wenn man B1 oder ein höheres Niveau hat, kann man den Citizenship test (Life in the UK test) machen. Wenn jemand diesen Test besteht, wird davon ausgegangen, dass er genügend Sprachkenntnisse besitzt. Falls man ein niedrigeres Niveau hat, muss man einen ESOL (English speakers of other languages) with citizenship course absolvieren und von einem ESOL Level in ein höheres gelangen. 19 Man muss einen citizenship test machen, welcher nur aus Staatskunde besteht. Jedoch wird erwähnt, dass durch den citizenship test indirekt die Sprachkenntnisse geprüft werden. Das Niveau ist nicht klar definiert: You must know enough of either language to understand other people and for them to understand you. You need to be able to speak English or French well enough to communicate with people. 22 Sehr gute Kenntnisse in einer der drei Landessprachen (Deutsch, Luxemburgisch, Französisch). Zudem werden mindestens Basiskenntnisse (A2) in Luxemburgisch verlangt. Man muss die Grundkenntnisse in Luxemburgisch durch Bescheinigungen oder offizielle Dokumente belegen, die andere Sprache wird in einem Interview geprüft. 25 Man muss einen Naturalisation test machen, indem Staatskunde- und Sprachkenntnisse getestet werden. Niveau: The level of the naturalisation test equals Dutch as a Second Language (NT2), level 2. This means you can make yourself understood in Dutch and that others understand what you say or write. You do not have to speak or write perfect Dutch. Falls Kanada Es existieren verschiedene Kategorien für ImmigrantInnen um eine Arbeits-bewilligung zu bekommen: Für diese Kategorien gelten unterschiedliche Anforderungen bzgl. den Sprach-kenntnissen: Es hängt also von den anderen Faktoren (Berufsausbildung, Berufserfahrung) ab, wie gut die Sprachkenntnisse sein müssen. 20 Es gibt Integrationskurse, welche nicht verpflichtend sind. Das Sprachkursprogramm LINC (Language Instruction for Newcomers to Canada) wurde 1991 eingerichtet. Neueinwanderer haben ein Recht auf Unterricht in der Sprache, die ihnen am wirkungsvollsten beim Integrationsprozess in die von ihnen gewählte Gemeinde hilft. Die Kurse werden normalerweise im ersten Jahr nach der Einwanderung angeboten. 21 Luxemburg Es bestehen keine expliziten Sprachanforderungen für eine Aufenthaltsgenehmigung. 23 Es gibt keine obligatorischen Integrationskurse. Es ist die Aufgabe des Commissariat du gouvernement aux étrangers die soziale Integration zu fördern. 24 Niederlande Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen Personen zwischen 16 und 65 Jahren auf der Botschaft in ihrem Herkunftsland einen mündlichen Sprachtest bestehen (Niveau A1). Ausgenommen von dem Sprachtest sind Leute von Europäischen sowie von einigen anderen (z.b. USA, Australien, Kanada) Spätestens sechs Wochen nach der Wohnsitzbegründung hat sich der Einwanderer zur Über-prüfung seiner Sprachkenntnisse bei der Behörde zu melden. Diese stellt ein individuelles Programm zusammen, welches Sprachunterricht, Sozialkunde und Berufsinformationen enthält. Das Integrationsprogramm ist obligatorisch und dauert ca. 600 Unterrichtseinheiten (je nach Sprach- 17 Informationen zur Einwanderung: 18 Notes et Documets: Journées de Sèvres. L'intégration linguistique des adultes migrants en Europe, CIEP (Décembre 2004). Paris: Direction de la population et des migrations. Centre d information et de documentation. Ministère de l'emploi, du travail et de la cohésion sociale, S Naturalisation as a British citizen, a guide for applicants (2005). London: Home Office. Dokument auf: 20 Informationen zur Einwanderung und Einbürgerung auf der Internetseite Citizenship and Immigration Canada : 21 Utz, Maas & Mehlem, Ulrich (2003). Themenheft: Qualitätsanforderungen für die Sprachförderung im Rahmen der Integration von Zuwanderern. IMIS- BEITRÄGE. Heft 21/ Herausgegeben vom Vorstand des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück, S siehe Informationen zur Einwanderung auf der Homepage des Ministère des Affaires étrangères: 24 Siehe Homepage des «Commissariat du gouvernement aux étrangers: 25 Die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Praktische Erläuterungen. Koordinierter Text des Gesetzes vom 22.Februar 1968 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit in der Geänderten Fassung (2002). Herausgegeben vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit dem Presse- und Informationsdienst. Dokument auf: 30

31 Ländern. Weitere Ausnahmen siehe Internetseite in der Fussnote. 26 kenntnissen des Immigranten). Es ist innerhalb eines Jahres mit einem Sprachtest (Niveau A2) und einer Prüfung in Sozialkunde zu beenden. 27 man den Integrationskurs bestanden hat, oder wenn man ein gleichwertiges Sprachdiplom vorweist, muss man den Test nicht machen (NT2, Level 2 entspricht dem Niveau A2). 28 Österreich Es bestehen keine expliziten Sprachanforderungen für eine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn man sich in Österreich niederlassen will, muss man die Integrationsvereinbarung, welche einen Deutschkurs beinhaltet, eingehen. 29 Obligatorische Integrationsvereinbarung: beinhaltet einen Alphabetisierungskurs (75 Unterrichts-einheiten zu je 45 Minuten) und einen Deutsch- Integrationskurs (300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten). Der Abschluss des Deutsch- Integrationskurses bildet eine Abschlussprüfung auf dem Niveau A2. AusländerInnen die bereits genügende Sprachkenntnisse haben, müssen dies bei der zuständigen Behörde nachweisen, um von der Integrationsvereinbarung befreit zu werden. 30 Nach dem neuen Bundesgesetz müssen die Sprachkenntnisse durch eine schriftliche Prüfung nachgewiesen werden. Die verlangten Deutschkenntnisse entsprechen den Kenntnissen, welche zum erfolgreichen Abschluss des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung, welche im Januar 2006 in Kraft trat, notwendig sind. Der Abschluss des Kurses bildet eine Abschlussprüfung auf dem Niveau A2, welche die spezifischen Lernvoraussetzungen der KursteilnehmerInnen berücksichtigt. 31 Schweden Es bestehen keine expliziten Sprachanforderungen für eine Aufenthaltsgenehmigung. 32 Einwanderer sind berechtigt an einem Integrationsprogramm (mit Sprachkurs) teilzunehmen. Verpflichtend ist ein solcher Kurs nur für Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger. Die Gemeinde hat für jeden Einzelnen ein Programm zu erarbeiten. 33 Es bestehen keine Sprachanforderungen für die Einbürgerung siehe Homepage des Immigrations- und Einbürgerungsdienstes: 27 Notes et Documets: Journées de Sèvres. L'intégration linguistique des adultes migrants en Europe, CIEP (Décembre 2004). Paris: Direction de la population et des migrations. Centre d information et de documentation. Ministère de l'emploi, du travail et de la cohésion sociale, S Homepage des Justizministeriums, Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst: 29 Informationen zur Einwanderung auf der Homepage des Integrationsportals: 30 Integrationsvereinbarung Österreichischer Integrationsfonds. Dokument auf: 31 Nach dem Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) geändert wird. Die Änderungen wurden im Dezember 2005 vom Nationalrat angenommen wurden. 32 Informationen zur Einwanderung auf der Homepage des Migrationsamtes: 33 Feik, Rudolf (2003). Verpflichtende Integrationskurse in der EU, in: Migralex- Zeitschrift für Fremden- und Minderheitenrecht. 2/2003. Wien: Braumüller, S Becoming a Swedish citizen (December 2003). Norrköping: The Swedish Migration Board. Dokument auf: 31

32 Anhang B: Zuordnung von sprachstandsbezogenen Informationen in den Kantonen zu den Niveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER); Stand: Oktober 2005 I. Kantonale Gesetze (Quelle: Exzerpte aus Gesetzestexten) In 9 (Halb-)Kantonen werden Sprachkenntnisse als Eignungsvoraussetzung für die Einbürgerung explizit erwähnt. Hinsichtlich des erwarteten Sprachstands lassen sich diese (Halb-)Kantone in drei Gruppen einteilen: TI, VD 1 : sehr weit dehnbare Beschreibungen AR, AI 2, NE 3, VS 4 : Weit dehnbare Beschreibungen mit Fokus auf einem Minimum TI : accertare tramite esame le sue conoscenze della lingua italiana VD : être integré notamment par sa connaissance de la langue AI, AR : genügende Sprachkenntnisse ; NE, VS : connaissances suffisantes SO, SG 5, ZG: Dehnbare Beschreibungen mit erkennbarem Minimum und erkennbarer Bandbreite genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Mitbürgern u. Behörden (od. ähnl.) GER-Niveaus Leitsätze aus der Globalskala zur mündlichen Kommunikation A1 Macht einfache Aussagen zu persönlichen Belangen und sehr vertrauten Themen. A2 Gibt einfache Informationen weiter, z.b. über Arbeit, Familie, Freizeit. B1 Bringt die Hauptpunkte von dem, was er/sie sagen will, hinüber. B2 Drückt Meinungen und Ansichten ohne grosse Anstrengung aus. C1 Drückt sich flüssig, spontan und in klarer, gut strukturierter Sprache aus. C2 Vermittelt in natürlicher und präziser Sprache auch Bedeutungsnuancen. 1 VD: mit der Formulierung familiarisé avec la langue française (homepage naturalisation ) wird der Bereich enger, etwa B1-B2. 2 AI: genügende Sprachkenntnisse der deutschen Sprache. 3 NE: des connaissances suffisantes de la langue française. 4 VS : des connaissances suffisantes d une des deux langues officielles du canton. Mit der Bestimmung des Grossen Rates vom «gute Sprachkenntnisse in D oder F» verschiebt sich der Fokus nach oben, tendenziell B2. 5 SG: zusätzlich schriftliche Verlautbarungen lesen und verstehen ; Fokus tendenziell (auch) B2. 32

33 II. Verordnungen, Leitfäden und andere Bestimmungen der Kantone mit unterschiedlichem Verbindlichkeitsgrad (Quelle: telefonische Nachfragen bei zuständigen Behörden und Internetrecherchen) In 10 (Halb-)Kantonen gibt es Texte, die Hinweise auf den erwarteten Sprachstand enthalten 6. Diese (Halb-)Kantone lassen sich wiederum in drei Gruppen einteilen: AG, FR, GE sehr weit dehnbare Beschreibung BS, GR, UR, ZH, JU Weit dehnbare Beschreibungen mit Fokus auf einem Minimum SZ, LU Dehnbare Beschreibungen mit erkennbarem Minimum und erkennbarer Band-breite AG : Deutschkenntnisse ; FR: connaissance d une langue officielle (fr/dt) ; GE : connaissance objective de la langue française BS : mit der deutschen Sprache vertraut sein; GR : Konversation ; UR : Hdt kommunizieren ; JU: sich auf F verständigen können; ZH : D verstehen u. sprechen SZ: genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Mitbürgern u. Behörden LU : Die Sprache einigermassen verstehen und sich im Alltag zurecht finden können GER-Niveaus Leitsätze aus der Globalskala zur mündlichen Kommunikation A1 Macht einfache Aussagen zu persönlichen Belangen und sehr vertrauten Themen. A2 Gibt einfache Informationen weiter, z.b. über Arbeit, Familie, Freizeit. B1 Bringt die Hauptpunkte von dem, was er/sie sagen will, hinüber. B2 Drückt Meinungen und Ansichten ohne grosse Anstrengung aus. C1 Drückt sich flüssig, spontan und in klarer, gut strukturierter Sprache aus. C2 Vermittelt in natürlicher und präziser Sprache auch Bedeutungsnuancen. III. (Noch) keine kantonalen Bestimmungen/ sehr weit gehende Autonomie von Bezirken und Gemeinden 4 (Halb-)Kantone: OW: grosses Bedürfnis ; NW: Richtlinien bis Ende Sommer 05 in Aussicht gestellt; GL: Bestimmungen in Arbeit; TG: keine Bestimmungen auf Kantonsebene. Nicht berücksichtigt/ keine Informationen: BL und BE 6 AG : Leitfaden ; ZH: Handbuch Einbürgerung; BS, FR, GE, SZ : Websites (BS: Bürgerrechtsdienst; FR: naturalisation, ville frib.; GE: naturalisation etat genève; SZ: rv); GR, JU, UR: telefonische Auskunft zuständiger Behörden; LU: Auskunft per Mail. 33

34 Anhang C: Zuordnung von sprachstandsbezogenen Aussagen und Beispielen von Gemeindevertretern zu den Fertigkeiten und Niveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER; Quelle: Interviews des Projektteams mit Einbürgerungsverantwortlichen) Sprechen einfaches Gespräch Krankheit beschreiben Termin vereinbaren sich im Alltag verständigen können mit Lehrer sprechen Hörverstehen Einfaches Alltagsgespräch Alltagsgespräche Leseverstehen Realschulabschluss Alltagstexte Abstimmungsmat. Gemeindeinofs Haus-/Schulordnung Schreiben Text abschreiben Zeitungstexte (Boulevard) Realschulabschluss (Muttersprache) Formulare ausfüllen Lebenslauf schreiben GER-Niveaus Leitsätze aus der Globalskala zur mündlichen Kommunikation A1 Macht einfache Aussagen zu persönlichen Belangen und sehr vertrauten Themen. A2 Gibt einfache Informationen weiter, z.b. über Arbeit, Familie, Freizeit. B1 Bringt die Hauptpunkte von dem, was er/sie sagen will, hinüber. B2 Drückt Meinungen und Ansichten ohne grosse Anstrengung aus. C1 Drückt sich flüssig, spontan und in klarer, gut strukturierter Sprache aus. C2 Vermittelt in natürlicher und präziser Sprache auch Bedeutungsnuancen. 34

35 Anhang D: Sprachkompetenzprofil Einstieg in die selbständige Sprachverwendung B2 2 B2.1 B1 2 B1.1 A2 2 A2.1 A1 2 A1 1 Mündlichkeit Schriftlichkeit Sprechen Hören Lesen Schreiben Das Sprachkompetenzprofil ist auf den Europäischen Referenzrahmen (GER) und das Europäische Sprachenportfolio (ESP) bezogen. Dies ermöglicht es, die sprachlichen Anforderungen je nach Zweck in verschiedenen, ineinander überführbaren Detailliertheitsgraden zu beschreiben (Hauptniveaus: A1, A2, B1 etc. oder Feinniveaus: A1.1, A1.2, A2.1 etc.; z.b. zusammenfassende und globalere Darstellungen in Form von Kann-Beschreibungen für kurze Informationen oder anschauliche und konkrete Darstellungen in Form von Ich-Kann-Beschreibungen für das Lernen und die Selbsteinschätzung). Blau markiert ist ein Niveau-Bereich. Der Bereich bezeichnet den Handlungsspielraum, innerhalb dessen eine (politische) Einigung auf ein Niveau für die vier Fertigkeiten erreicht werden sollte. Eine solche Einigung sollte möglichst weiträumig, z.b. sprachregional, gültig und verbindlich sein. Der Niveau-Bereich ist nach oben und nach unten abgegrenzt (höchstens und mindestens anzusetzende Niveaus): - obere Grenze: B1.1 für das Sprechen, das Hören und das Lesen; A2.1 für das Schreiben; - untere Grenze: A2.1 für das Sprechen, das Hören und das Lesen; A1.2 für das Schreiben Begründet sind diese Grenzen v.a. durch die sprachbezogenen Formulierungen in einschlägigen Texten der Kantone (kantonale Gesetze, Leitfäden zur Einbürgerung u.a.) und durch sprachstandsbezogene Aussagen von Einbürgerungsverantwortlichen im Rahmen der Interviews (vgl. Anhänge B und C). Das Sprachkompetenzprofil ist einerseits als Lernzielprofil und andererseits als Überprüfungsprofil gedacht: Das Lernzielprofil umfasst die Mündlichkeit und die Schriftlichkeit, also alle vier Fertigkeiten. Das Überprüfungsprofil (rot) beschränkt sich auf die Mündlichkeit, d.h. überprüft werden sollten nur das Sprechen und das Hören. Eine exemplarische Illustration der mündlichen Komponente des Sprachkompetenzprofils mittels Kann-Beschreibungen bzw. Deskriptoren des Referenzrahmens 1 findet sich auf den folgenden Seiten. In separaten Projekten, z.b. im Rahmen des geplanten Projekts Sprachenportfolio für MigrantInnen, müsste genauer abgeklärt werden, inwieweit diese Deskriptoren für die Zielgruppe MigrantInnen adaptiert und ergänzt werden müssen. Der grösste Teil der hier zur Illustration verwendeten Beschreibungen ist handlungsorientiert, d.h. beschrieben werden Sprach-Handlungen, die Lerner auf den Niveaus A2 und B1 typischerweise realisieren können. Von diesen Handlungs-Beschreibungen zu unterscheiden sind qualitative De- 1 Diese Beschreibungen oder Deskriptoren wurden im Schweizer Forschungsprojekt entwickelt, das im Rahmen des NFP 56 ( Wirksamkeit unserer Bildungssysteme ) situiert war (Schneider / North, 2000). Es handelt sich um kalibrierte, d.h. mittels Rasch-Statistik einem Niveau zugeordnete Deskriptoren, die in vielen Workshops mit Lehrpersonen entwickelt und mit denen Kompetenzen und Leistungen einer grossen Zahl von Lernenden eingeschätzt wurden. In die Untersuchung einbezogen waren besonders Erwachsene und junge Erwachsene aus verschiedenen Bildungssektoren und mit sehr unterschiedlichen Sprachkenntnissen und Lernerfahrungen. 35

36 skriptoren, die angeben, wie gut eine Handlung realisiert werden kann. Beim Sprechen sind das z.b. Aspekte wie Spektrum der sprachlichen Mittel, Korrektheit, Flüssigkeit und Interaktionsverhalten, für die der Referenzrahmen ebenfalls skalierte Kann-Beschreibung bereitstellt. Auch die qualitativen Deskriptoren des Referenzrahmens müssten in separaten Projekten auf ihre Relevanz für die Zielgruppe MigrantInnen hin genauer geprüft werden. Abzuklären wäre dabei v.a. auch, und zwar auf der Basis von konkreten Lernerleistungen, welches Gewicht den vom Referenzrahmen vorgeschlagenen Aspekten oder Kriterien für die Bewertung des Sprechens von MigrantInnen genau zukommen soll und welche Niveaus Lernerleistungen in Bezug auf qualitative Deskriptoren aufweisen sollten. Sagen lässt sich dazu allerdings jetzt schon, dass diejenigen Deskriptoren ein hohes Gewicht haben sollten, die sich auf das Interaktionsverhalten beziehen; weniger hoch gewichtet werden sollte dagegen die (grammatische) Korrektheit. Dies deshalb, weil ja primär überprüft soll, ob Sprachhandlungen im definierten Bereich erfolgreich realisiert werden können, und das ist eben oft auch mit einem gering(er)en Grad von Korrektheit möglich. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Eine Sprach-Handlung in der Fertigkeit Sprechen auf dem Niveau B1.1 (obere Grenze des Bereichs, innerhalb dessen ein Niveau festgesetzt werden soll) wird z.b. so beschrieben: Kann in einer Diskussion über Themen von Interesse persönliche Standpunkte und Meinungen äußern und erfragen. Um persönliche Standpunkte äussern und Meinungen erfragen zu können, braucht es eine gewisse Korrektheit, aber man muss nicht fehlerfrei Sprechen können. D.h.: Erfolgreich realisiert werden kann diese Sprachhandlungen, wenn der folgende qualitative Deskriptor auf die Lernerleistung zutrifft: Verwendet verhältnismäßig korrekt ein Repertoire gebräuchlicher Strukturen und Redeformeln, die mit eher vorhersehbaren Situationen zusammenhängen. Hierbei handelt es sich um einen qualitativen Deskriptor für B1.1. Erfolgreich realisiert werden kann die gleiche Sprachhandlung aber wahrscheinlich auch, wenn der folgende, auf dem Niveau A2.1 angesiedelte qualitative Deskriptor auf die Lernerleistung zutrifft: Verwendet einige einfache Strukturen korrekt, macht aber noch systematisch elementare Fehler. 36

37 Sprachkompetenzprofil Einstieg in die selbständige Sprachverwendung : Illustration der unteren Grenze bei der Festsetzung des Niveaus für die Mündlichkeit mittels Kompetenzbeschreibungen des GER Sprechen (Beispiele für die mündliche Interaktion) Hören Untere Grenze (Deskriptoren für A2.1 bzw. A2, wo speziell vermerkt) Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Routineangelegenheiten in Zusammenhang mit Arbeit und Freizeit geht. (Mündliche Interaktion allgemein) Kann verstehen, was in einem einfachen Alltagsgespräch langsam, deutlich und direkt an ihn/sie gerichtet gesagt wird, vorausgesetzt, die sprechende Person gibt sich Mühe, ihm/ihr verstehen zu helfen. (Muttersprachliche Gesprächspartner verstehen) Kann sehr kurze Kontaktgespräche führen, versteht aber kaum genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten; versteht jedoch, wenn die Gesprächspartner sich Mühe geben, sich ihm/ihr verständlich zu machen. (Konversation) Kann auf einfache Weise praktische Fragen des Alltags besprechen, wenn er/sie klar, langsam und direkt angesprochen wird. (Informelle Diskussion unter Freunden) Kann, wenn direkt angesprochen, in einer formellen Diskussion sagen, was er/sie zu einer Sache meint, sofern er/sie darum bitten kann, dass Kernpunkte wiederholt werden. (Formelle Diskussion) Kann anzeigen, wann er/sie versteht, und versteht das Nötigste, wenn sich die Gesprächspartner Mühe geben, sich ihm/ihr verständlich zu machen. (Zielorientierte Kooperation) Kann in Geschäften, Postämtern, Banken nach etwas fragen und einfache Erledigungen machen. (Dienstleistungsgespräche) Kann fragen, was jemand bei der Arbeit und in der Freizeit macht, und kann entsprechende Fragen anderer beantworten. Kann nach dem Weg fragen und den Weg erklären und dabei auf eine Karte oder einen Plan Bezug nehmen. Kann persönliche Informationen geben und erfragen. (Informationsaustausch) Kann in einem Interview einfache Fragen beantworten und auf einfache Feststellungen reagieren. (Interviewgespräche) 37 Kann Wendungen und Wörter verstehen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (z. B. ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird. (Hörverstehen allgemein) Kann im Allgemeinen das Thema von Gesprächen, die in seiner/ihrer Gegenwart geführt werden, erkennen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird. (Gespräche zwischen Muttersprachlern verstehen, A2) Kann einfache Erklärungen, wie man zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln an einen bestimmten Ort gelangt, verstehen. (Ankündigungen, Durchsagen und Anweisungen verstehen, A2) Kann kurzen, langsam und deutlich gesprochenen Tonaufnahmen über vorhersehbare, alltägliche Dinge die wesentliche Information entnehmen. (Radiosendungen und Tonaufnahmen verstehen, A2)

38 Illustration der oberen Grenze bei der Festsetzung des Niveaus für die Mündlichkeit mittels Kompetenzbeschreibungen des GER Sprechen (Beispiele für die mündliche Interaktion) Hören Obere Grenze (Deskriptoren für B1.1 bzw. B1, wo speziell vermerkt) Kann ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen, persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen über Themen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (z. B. Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen und aktuelles Geschehen). (Mündliche Interaktion allgemein) Kann verstehen, was man in einem Alltagsgespräch zu ihm/ihr sagt, falls deutlich gesprochen wird; muss aber manchmal um Wiederholung bestimmter Wörter und Wendungen bitten. (Muttersprachliche Gesprächspartner verstehen, B1) Kann im Allgemeinen verstehen, wenn mit ihm/ihr in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, vorausgesetzt, er/sie kann ab und zu darum bitten, etwas zu wiederholen oder anders zu formulieren. (Konversation) Kann in einer Diskussion über Themen von Interesse persönliche Standpunkte und Meinungen äußern und erfragen. (Informelle Diskussion) Kann an routinemäßigen formellen Diskussionen über vertraute Themen teilnehmen, bei denen es darum geht, Sachinformationen auszutauschen, Anweisungen entgegenzunehmen oder Lösungsmöglichkeiten für praktische Probleme zu diskutieren, sofern deutlich gesprochen und Standardsprache verwendet wird. (Formelle Diskussion) Kann auch mit weniger routinemäßigen Situationen, z. B. auf der Post, auf der Bank oder in einem Geschäft umgehen (z. B. mangelhafte Ware zurückgeben). (Dienstleistungsgespräche, B1) Kann einfache Sachinformation herausfinden und weitergeben. (Informationsaustausch) Kann in einem Interview- oder Konsultationsgespräch gewisse Initiativen ergreifen (z. B. ein neues Thema einführen), ist aber bei der Gesprächsführung sehr stark vom Interviewer abhängig. (Interviewgespräche) Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; kann auch kurze Erzählungen verstehen. (Hörverstehen allgemein) Kann im Allgemeinen den Hauptpunkten von längeren Gesprächen folgen, die in seiner/ihrer Gegenwart geführt werden, sofern deutlich artikuliert und in der Standardsprache gesprochen wird. (Gespräche zwischen Muttersprachlern verstehen, B1) Kann in groben Zügen kurze und unkomplizierte Vorträge zu vertrauten Themen verstehen, wenn deutlich und in der Standardsprache gesprochen wird. (Als Zuhörer/ Zuschauer im Publikum verstehen) Kann detaillierten Wegbeschreibungen folgen. (Ankündigungen, Durchsagen und Anweisungen verstehen, B1) Kann in Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird. (Radiosendungen und Tonaufnahmen verstehen) 38

39 Anhang E: Raster mit Kompetenzbeschreibungen aus dem Europäischen Sprachenportfolio 39

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

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