Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen:

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1 Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen: Informationen zum Teilindex Rechtsberatung (WZ /WZ ) Stand: Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe D3, Telefon: +49 (0) ; Fax: +49 (0) oder Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Zur Messung von Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen Über die Preisentwicklung in vielen wichtigen Dienstleistungssektoren waren bisher keine amtlichen Daten verfügbar. Die EU erkannte diesen Mangel und verpflichtete Ihre Mitgliedsländer ab 2007 sukzessive Erzeugerpreisindizes für rund 20 Dienstleistungsbranchen - darunter die Rechtsberatung - zu veröffentlichen. 1 Basis dieser Indizes sind zunächst Warenkörbe, die abbilden, welche Leistungen welche Anteile am gesamten Branchenoutput haben. Später werden Preise für diese Leistungen gemessen. Deren Veränderungsraten fließen mit Ihren Anteilen am Warenkorb in den Gesamtindex ein. Um eine solche Statistik für die Rechtsberatung 2 dauerhaft berechnen zu können, führte das Statistische Bundesamt Entwicklungsprojekte durch. Neben der Auswertung von Sekundärinformationen und Gesprächen mit Branchenvertretern standen Erhebungen im Mittelpunkt der Arbeit. Da die Ergebnisse dieser Erhebungen nicht in regionaler Differenzierung benötigt werden, wurden sie zentral vom Statistischen Bundesamt und mit geringeren Stichprobenumfängen durchgeführt. Die Befragungen lassen sich nach zwei Phasen differenzieren: Einer einmaligen Erhebung zur Ermittlung des Warenkorbes bzw. des Wägungsschemas (Phase 1) und einer laufenden Erhebung zur fortwährenden Messung der Preise (Phase 2). Erhebungen in zwei Phasen Phase 1: Einmalige Befragung zur Ableitung eines Wägungsschemas (Warenkorb) Das Ziel dieser Befragung war, die Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwälten und Notaren und deren Vergütungsmodalitäten herauszufiltern, um daraus das Wägungsschema ( Warenkorb ) für die künftigen Erzeugerpreisindizes zu erstellen. Des Weiteren war die Erhebung 1 Mit der Verordnung (EG) 1158/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 Zusammenfassung aus Erzeugerpreisindex für Rechtsanwaltsleistungen und dem Erzeugerpreisindex für Notariatsleistungen. Patentanwaltskanzleien und der Bereich Sonstige Rechtsberatung wurden vorerst nicht in die Untersuchung einbezogen. 2

3 so angelegt, dass aus den Ergebnissen der Phase 1 die Inhalte (Preisrepräsentanten) für die zukünftige Preisbeobachtung abgeleitet werden konnten. In der Phase 1 wurden so im Frühjahr 2004 Rechtsanwälte und Notare, die mittels geschichteter Zufallsstichprobe ausgewählt wurden, in die Befragung einbezogen. Hierbei wurden umsatzstarke Kanzleien und Notariate verstärkt in der Stichprobe berücksichtigt. Rechtsanwälte sind im Gegensatz zu Notaren, die einer 100%igen Preisregulierung unterliegen, berechtigt, neben den oder statt der gesetzlichen Gebühren eine andere Vergütungsvereinbarung auszuhandeln. In der Pilotbefragung 2004 wurde bei den Rechtsanwälten nur nach der Vergütung nach RVG 1 und Honorarvereinbarung erhoben. Ab 2006 wurde aufgrund von Anregungen von Fachkreisen die Art der Vergütungsmodalitäten in einer tieferen Gliederung erneut erfragt: Vergütung nach RVG für den gerichtlichen Bereich Vergütung nach RVG für den außergerichtlichen Bereich Honorarvereinbarung auf Stundenbasis Vergütung aus der Staatskasse (Beratungshilfe, PKH 2, Pflichtverteidigung) Pauschalhonorare Rationalisierungsabkommen oder Gebührenvereinbarungen mit Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherern Sonstige Vergütungen Die Preisentwicklung nach der Vergütung aus der Staatskasse (Beratungshilfe, PKH, Pflichtverteidigung), Pauschalhonorare, Rationalisierungsabkommen oder Gebührenvereinbarungen mit Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherern wurden aufgrund der geringen Umsatzbedeutung und Problemen bei der Datenerhebung zur Zeit noch nicht in die Berechnung und Befragung einbezogen. Die Umsatzanteile dieser nicht berücksichtigten Bereiche wurden der Abrechnungsart zugeschlagen, der sie tendenziell am nächsten kamen 1 RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2 PKH = Prozesskostenhilfe 3

4 (z.b. Vergütung aus der Staatskasse wurde der Abrechnung nach RVG zugeschlagen). So hat sich im Vergleich zur Erstbefragung ein Anstieg der Abrechnung nach RVG ergeben. Art der Vergütung für Rechtsanwälte Rechtsanwaltsleistungen insgesamt Honorarvereinbarung auf Stundenbasis Vergütung nach RVG insgesamt nach RVG im gerichtlichen Verfahren nach RVG im außergerichtlichen Bereich Verteilung 2006 in % 100,0 37,2 62,8 36,4 26,4 Verteilung 2004 in % 100,0 42,5 57,5 - - Der Anteil der Vergütung nach RVG wird weiter aufgegliedert in die beiden Bereiche der gerichtlichen und außergerichtlichen Abrechnung nach RVG und dann entsprechend den prozentualen Anteilen nach Rechtsgebieten 1, die in der Phase 1 ermittelt wurden. In dieser Gliederung nach Rechtsgebieten bei Rechtsanwaltsleistungen war damals in der Pilotphase der hohe Anteil von rund 45% der Position Sonstige Tätigkeitsgebiete auffallend. Wie eine nachträgliche Aufschlüsselung der Rechtsgebiete ergab, ist dies auf den großen Bereich des Zivilrechtes mit seinen vielen Teilbereichen zurückzuführen. Diese Teilbereiche werden aufgrund der geringen Einzelanteile nicht alle getrennt nachgewiesen, sondern der Sammelposition Sonstiges zugeschlagen. Auch der Bereich des Strafrechtes trägt zu dem hohen Anteil Sonstiges bei. Phase 2: Regelmäßige Preiserhebung Die Erzeugerpreisindizes für Rechtsanwaltsleistungen und Notariatsleistungen werden berechnet auf der Grundlage der in Phase 1 festgestellten und der späteren Aktualisierung der Wägungsanteile und den im Zeitverlauf gemessenen Preisänderungen (Phase2). Die regelmäßige Preisbeobachtung (Phase 2) wird seit Frühsommer 2004 durchgeführt, wobei unterschieden wird in Erhebung nach Honorarvereinbarung auf Stundenbasis für Rechtsanwaltsleistungen und der Auswertung der Gebühren- und Kostenordnung anhand 1 Gesellschaftsrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Sonstige 4

5 von Modellfällen für den Bereich der Vergütung nach Gebührensätzen bei Rechtsanwaltsund Notarleistungen. Befragt werden in der Erhebung nur die Kanzleien nach den durchschnittlichen Honorarsätzen auf Stundenbasis entsprechend der Stellung der Anwälte in der Kanzlei: Inhaber/in, Partner/in und freie/r Mitarbeiter/in (Anwälte/innen), ReNo-Fachkräfte 1 und sonstige Büro-/Schreibkräfte. Die Erfassung der Preisänderungen erfolgt durch eine vierteljährliche Preiserhebung für die Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis. Die in der Pilotphase 2004 sehr geringe Anzahl von Kanzleien im Berichtsstellenkreis wurde mit Erlass der EU-Verordnung auf rund 360 Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland ausgedehnt. Die Preisentwicklung für den Bereich der Abrechnung nach Gebührenordnung für Rechtsanwälte und den Bereich der Abrechnung nach Kostenordnung für Notare wird anhand von einmal festgelegten Modellfällen 2 im Statistischen Bundesamt berechnet und führt in diesem Bereich zu einer Entlastung der Befragten. Bei der Berechnung anhand von Modellfällen müssen die Gebührenarten berücksichtigt werden. Bei den Anwälten wird in der RVG nach Wertgebühren und Rahmengebühren unterschieden. Bei Wertgebühren ( 13 RVG) richtet sich die Gebühr des Anwaltes nach dem Gegenstandswert. Bei Rahmengebühren ( 14RVG) ist die Gebühr nicht vom Gegenstandswert abhängig, sondern nur mit einem Mindest- und Höchstbetrag bereits vorgegeben. In die Berechnung fließen beide Arten von Gebühren ein. Die Wertgebühren werden anhand von Modellfällen und den dazu festgelegten Gegenstandswerten im Basisjahr für die verschiedenen Sachgebiete berücksichtigt. Die Gegenstandswerte dieser einmal beschriebenen Modellfälle werden einmal jährlich im Januar anhand von Indikatoren aus der Statistik fortgeschrieben. Preisänderungen in diesem Bereich ergeben sich also nur durch die Preisfortschreibung der Gegenstandswerte anhand der Indikatoren bzw. bei einer gesetzlichen Anpassung der RVG. 1 ReNo-Fachkräfte = Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte 2 Die Modellfälle aus der Pilotphase wurden mit Basis 2006 deutlich erweitert. 5

6 Die Rahmengebühren für Strafverfahren und Bußgeldsachen bleiben unverändert. Hier ist jeweils die Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr berücksichtigt. Aufgrund fehlender Gegenstandswerte bei Rahmengebühren ergeben sich hier nur bei Anpassungen der RVG Preisänderungen. Bei Notaren verhält es sich mit den Gebührenarten ähnlich. Auch hier gibt es die Gebühr ( 32KostO 1 ), die sich nach dem Geschäftswert richtet und die Rahmengebühren ( 34KostO), die sich nur nach einem Mindest- und Höchstbetrag bestimmt. Hier werden im Bereich der Berechnung ausschließlich Modellfälle gebildet mit festgelegten Geschäftswerten, die ebenfalls mit Indikatoren aus der Statistik fortgeschrieben werden. Die Gewichtung der Modellfälle erfolgt anhand der Tätigkeitsgebiete. 2 Im Bereich des Vereins- und Gesellschaftsrechtes sind fast ausschließlich Eintragungen in die verschiedenen Register berücksichtigt. Dabei ist der Gegenstandswert durch rechtliche Vorschriften festgelegt (zum Beispiel Eintragung einer GmbH mit dem Mindestkapital; Mindestkapital = Gegenstandswert), der im Zeitablauf konstant bleibt. So gilt für die Berechnung der Anwalts- und Notargebühren, dass die Modellfälle ohne Fortschreibung der Gegenstands- bzw. Geschäftswerte anhand von Indikatoren die Indizes konstant halten. Nach der Berechnung der beiden Teilindizes Rechtsanwaltsleistungen und Notariatsleistungen werden diese zum Gesamtindex Rechtsberatung entsprechend nachstehender Gewichtsverteilung zusammengefasst. Art der Leistung Verteilung 2006 in % 3 Rechtsanwaltsleistungen 84,1 Notariatsleistungen 15,9 Rechtsberatung Gesamt 100,0 1 KostO = kurz: Kostenordnung(Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) 2 Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Sonstige 3 Entsprechend den Ergebnissen Dienstleistungsumsätze nach Arten 2004 ; Projektbericht 6

7 Veröffentlichung von Preisinformationen Der Erzeugerpreisindex für Rechtsberatung wird ab Herbst 2007 vierteljährlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Der Indexstand ist mit dem Wert 100,0 auf das Basisjahr 2006 normiert. Liegt der Index in der Folgezeit über/unter 100,0 zeigt dies Preiserhöhungen/-senkungen im Sektor Rechtsberatung an. Eine Veröffentlichung erfolgt zusätzlich getrennt für Rechtsanwaltsleistungen und Notariatsleistungen. Für Rechtsanwaltsleistungen wird außerdem die Entwicklung der Vergütung nach RVG und Honorarvereinbarung nach Stundensätzen veröffentlicht. Eine tiefere Gliederung der Veröffentlichung findet aufgrund des geringen Stichprobenumfangs nicht statt. Falls Sie noch Fragen zu dieser neuen Statistik haben, steht Ihnen dazu gerne unter der Telefonnummer 0611/ Frau Selbach zur Verfügung. Statistisches Bundesamt D3 Dienstleistungspreise D Wiesbaden dienstleistungspreise@destatis.de Internet: 7

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