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1 zur Sozialpolitik Festcolloquium zum 65. Geburtstag von Christof Helberger 01. Juni 2007 in Berlin Weniger kann mehr sein Überlegungen und Berechnungen zur Sozialabgabenfreiheit der Dr. Reinhold Thiede Deutsche Rentenversicherung Bund Bereich 0620 ( Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit und Altersvorsorge )

2 Weniger kann mehr sein 1. : Eine kurze Einführung 2. : Beitragsfrei oder beitragspflichtig? 3. Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für die Versicherten und Rentner vorteilhaft? 4. Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für die Unternehmen vorteilhaft? 5. : Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht? Ein Fazit

3 Eine Anmerkung vorweg Leitsprüche am Lehrstuhl Helberger (TU Berlin, 80er Jahre) Output statt Outfit Plausibilität ist der Tod der Wissenschaft Weniger kann mehr sein

4 : Eine kurze Einführung 1 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsrentengesetz: : Künftige Entgeltansprüche eines Arbeitnehmers, die in eine wertgleiche Anwartschaft im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. 2 Abs. 2 Arbeitsentgeltverordnung: Dem Arbeitsentgelt sind ( ) nicht zuzurechnen: ( ) 5. steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen ( ) bis zur Höhe von 4 % der BBG; für darin enthaltene Beträge aus einer besteht Beitragsfreiheit nur bis zum Grundsätzlich sind vom gesamten Arbeitsentgelt* ) unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen! *) incl. Aber: Aktuelle Diskussion: Beitragsfreiheit beibehalten, damit Betriebliche Altersversorgung attraktiv bleibt?

5 : Eine kurze Einführung Konsum verzicht Bruttoentgelt Bruttoentgelt Betriebs rente kann mehr sein! (im Alter) Weniger (in der Erwerbsphase)

6 : Beitragsfrei oder beitragspflichtig? SV-Beitrag Betriebs rente Betriebs rente beitragsfrei beitragspflichtig? Offensichtlich: Beitragsfreiheit macht attraktiver!!!?

7 : Beitragsfrei oder beitragspflichtig? Betriebsrente: + Gesetzl. Rente: Betriebsrente: Gesetzl. Rente: + grv- Beitrag Betriebs rente Gesetzl. Rente Gesetzl. Rente Betriebs rente grv- Beitrag beitragsfrei beitragspflichtig

8 : Beitragsfrei oder beitragspflichtig? Beitragsfreiheit der hat mehrfache Auswirkungen auf Höhe des Einkommens im Alter Höhere individ. Betriebsrente Geringere individ. Rentenanwartschaft betrifft nur Versicherte, die praktizieren betrifft nur Versicherte, die praktizieren Geringere Bewertung aller grv- Anwartschaften betrifft alle Versicherten, unabhängig davon, ob sie praktizieren oder nicht

9 : Beitragsfrei oder beitragspflichtig? Auswirkungen der Beitragsfreiheit auf die Finanzsituation der GRV Einnahmen Ausgaben Geringere Beitragseinnahmen Rentenanpassung fällt geringer aus (niedrigere Renten) Niedrigere Renten- Anwartschaften der Entgeltumwandler (langfristig) Beitragssatz: (kurzfristig) Beitragssatz: (langfristig) (geringfügig) Weniger kann mehr sein

10 : Beitragsfrei oder beitragspflichtig? Auswirkungen auf die Alterseinkommen der Betroffenen ( = Konsumverzicht in Erwerbsphase) höheres Einkommen im Alter Aber: Wann ist für den Versicherten (bei gleichem Konsumverzicht!) das Einkommen im Alter (grv-rente plus Betriebsrente) am Höchsten? Beitragsfreiheit der? Beitragspflicht der

11 : Beitragsfrei oder beitragspflichtig? Beitragsfreiheit der hat mehrfache Auswirkungen auf grv-rente und Betriebsrente Höhere individ. Betriebsrente Geringere Bewertung aller grv- Anwartschaften Geringere individ. Rentenanwartschaft Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft?

12 Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Bestandsrentner Beitragsfreie Beitragspflichtige Allgemeines grv- Leistungsniveau Individuelle grv- Anwartschaften Betriebsrente Fazit: Beitragsfreiheit unvorteilhaft!

13 Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Versicherte, die später EM-Rente beanspruchen (sofern nur in Alterssicherung investiert) Beitragsfreie Beitragspflichtige Allgemeines grv- Leistungsniveau Individuelle grv- Anwartschaften Betriebsrente Fazit: Beitragsfreiheit sehr unvorteilhaft!

14 Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Versicherte, die später Altersrente beanspruchen (sofern sie keine praktizieren wollen, können oder dürfen) Beitragsfreie Beitragspflichtige Allgemeines grv- Leistungsniveau Individuelle grv- Anwartschaften Betriebsrente Fazit: Beitragsfreiheit unvorteilhaft!

15 Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Versicherte, die später Altersrente beanspruchen (sofern sie praktizieren) Beitragsfreie Beitragspflichtige Allgemeines grv- Leistungsniveau Individuelle grv- Anwartschaften Betriebsrente Fazit: Beitragsfreiheit kann, muss aber nicht vorteilhaft sein! (Je nach Fallgestaltung unterschiedlich!!!)

16 Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Modellrechnungen (zur Abschätzung, unter welchen Bedingungen Beitragsfreiheit im Vergleich zur Beitragspflicht für die Versicherten, die Entgelt umwandeln, vorteilhaft ist) Annahmen ( Basisszenario )* ) : => 50 % der Versicherten wandeln Entgelt um => Umwandler wandeln jeweils 4 % des Durchschnittsentgelts um => Lohnentwicklung 1 % p.a. (Rentenanpassung: 0,4 % p.a.) => Rendite BAV (Ansparphase) 3 %, keine Kosten der BAV => Tarife einer günstigen deutschen Direktversicherung ( Sofortrente ) => Reine Arbeitnehmerfinanzierung (kein AG-Zuschuss) *) Annahmen werden in Alternativszenarien variiert Betrachtung der Gesamteinkommen im Alter (grv-rente + Betriebsrente), netto vor Steuern

17 Modellrechnungen 8,0% Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Gesamtalterseinkommen bei Beitragsfreiheit der EntgUW bei unterschiedlichem Beginn der Umwandlung (Differenz zum Alterseinkommen bei beitragspflichtiger ) 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% Männer Frauen Weniger kann mehr sein 2,0% 1,0% 0,0% -1,0% -2,0% -3,0% Annahme: Lohnanstieg 1% p.a., Rendite BAV 3,0 % ab Lebensalter... -4,0% keine EntgUW

18 8,0% : Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Modellrechnungen Gesamtalterseinkommen: Beitragsfreiheit der bei untersch. Rendite (Differenz zum Alterseinkommen bei beitragspflichtiger ) 6,0% 4,0% 2,0% Männer, Rendite 3 % Frauen, Rendite 3 % Männer, Rendite 5 % Frauen, Rendite 5 % 0,0% -2,0% -4,0% Annahme: Lohnanstieg: 1,0 % p.a. ab Lebensalter keine EntgUW

19 8,0% 6,0% 4,0% : Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Modellrechnungen Gesamtalterseinkommen: Beitragsfreiheit der bei Arbeitgeberbeteiligung (Differenz zum Alterseinkommen bei beitragspflichtiger ) Männer ohne AG-Beteiligung Frauen ohne AG-Beteiligung Männer mit 50%-AG-Ersparnis Frauen mit 50%-AG-Ersparnis 2,0% 0,0% -2,0% -4,0% Annahmen: Lohnanstieg 1,0 % p.a., Rendite BAV 3,0 % p.a. ab Lebensalter keine EntgUW

20 3,0% 2,0% : Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für den Versicherten vorteilhaft? Modellrechnungen Gesamtalterseinkommen: Beitragsfreiheit der bei untersch. Beteiligungsquoten (Differenz zum Alterseinkommen bei beitragspflichtiger ) Beginn der im 30. Lebensjahr 1,0% Männer Frauen 0,0% -1,0% Annahmen: Lohnwachstum: 1,0 % p.a. Rendite BAV 3,0 % p.a. Weniger kann mehr sein -2,0% Beteiligung an EntgUW: 20 % Beteiligung an EntgUW: 50 % Beteiligung an EntgUW: 80 %

21 Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht Was ist für die Unternehmen vorteilhaft? Unternehmen MA praktizieren MA praktizieren keine Arbeitskosten durch AG-Beitrag GRV Arbeitskosten durch AG-Beitrag GKV/GPfV Fazit: Beitragsfreiheit ist i.d.r. vorteilhaft für Betriebe, in denen praktiziert wird. Beitragsfreiheit ist unvorteilhaft für Betriebe, in denen keine praktiziert wird! Weniger kann mehr sein

22 : Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht? Ein Fazit => Bei Beitragsfreiheit: Beitragssätze in GKV/PflV steigen => Bestandsrentner: Geringeres Alterseinkommen bei Beitragsfreiheit => Heutige Versicherte: Geringere EM-Rente (sofern keine Zusatzabsicherung) => Heutige Versicherte: Auswirkungen auf Alterseinkommen unterschiedlich Beitragsfreiheit eher vorteilhaft bei frühem Beginn, hoher BAV-Rendite, insgesamt geringer Umwandlungsquote und AG-Beteiligung an der Finanzierung Beitragspflicht eher vorteilhaft bei späterem Beginn, geringer BAV-Rendite, insgesamt hoher Umwandlungsquote und fehlender/geringer AG-Beteiligung Sofern gravierende Informationsmängel behoben werden gilt: Ende der Beitragsfreiheit macht zum Aufbau einer Betriebliche Altersversorgung keineswegs generell unattraktiver! Weniger kann mehr sein

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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