Preis- und Leistungsverzeichnis (Auszug) Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg
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- Cornelius Martin
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1 Preis- und Leistungsverzeichnis (Auszug) der Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg Preise für Dienstleistungen im Überweisungs- und Scheckverkehr sowie im kartengestützten Zahlungsverkehr mit Privatkunden und Geschäftskunden Stand März 2016 Stand
2 3 Privatkonto / Geschäftskonto 3.1 Kontoführung siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell Geschäftskunden Kontolöschung (Einzug von Fremdinstituten) 5,00 EUR 3.2 Kontoauszug 1 durch Kontoauszugsdrucker durch Postversand (auf Wunsch des Kunden) Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen (Ausnahme: VR-Cash - Versand und Abholung kostenfrei) Porto Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nach 1 Monat nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall (1) Auslagenersatz Porto Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) Erstellung eines Belegs über beleglose Umsätze 4. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 2,50 EUR 5,00 EUR 3,00 EUR 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank Geschäftsstelle Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg Klosterstr. 3 Frhr.-von-Barth-Str Eurasburg Eurasburg Tel / / Fax: 08179/ /362 Internet: info@rb-beuerberg.de Hinweis: zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister Amtsgericht München GnR Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - Faschingsdienstag. 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos Stand
3 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer e Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtige Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Bu-Postenentgelt siehe Kontomodelle 0,57 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer e Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtige Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung Bu-Postenentgelt siehe Kontomodelle 0,57 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard / VR-ServiceCard mit anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/PLUS) am Schalter/GAA 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard / VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz - Sparda-Banken - Übrige - bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten in Euro - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten mit Kreditkarte (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/PLUS in Euro - im Inland, der EU und EWR-Staaten (KI die kein direktes Kundenentgelt erheben können) am Schalter / Geldautomaten 0.00 EUR am Schalter / Geldautomaten 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Stand
4 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr für Privat- und Geschäftskunden Debit-Karten siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt VR-BankCard Ersatzkarte 2 - bei Versendung zzgl. Porto VR-ServiceCard Ersatzkarte 2 - bei Versendung zzgl. Porto GeldKarte Aufladen unserer Geldkarten - an unseren Ladeterminals - an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 1,00 EUR - an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute 1,00 EUR - ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Aufladen von Karten anderer KI - von Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 1,00 EUR - von anderen Kreditinstituten 1, 00 EUR Kreditkarten Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung beschleunigte Notfall Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden zzgl.porto - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 2,50 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 2,50 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 5,00 EUR MasterCard / MasterCard GOLD siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1 Ersatzkarte 3 -bei Versendung zzgl. Porto EUR - bei Designwechsel auf Wunsch des Kunden - Auslandseinsatz 4 - bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 5 und der EWR-Staaten 1,00 % vom Verfügungsbetrag 2 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 3 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 4 Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden zum Geldkurs des dem Eingang vorausgegangenen Bankarbeitstages umgerechnet. Fehlt ein solcher Kurs, so wird die fremde Währung zum entsprechenden Marktkurs umgerechnet. 5 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) Stand
5 VISA Card / VISA Card GOLD siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1. Ersatzkarte (siehe Fußnote 1) - bei Versendung innerhalb und außerhalb Europas zusätzlich zzgl. Porto - mit Bild pro Jahr Auslandseinsatz - bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten(siehe Fußnoten 2,3,4) 1,00 % vom Verfügungsbetrag Kartendoppel (EUROCARD und VISA Card bzw. MasterCard GOLD u. VISACard GOLD zusammen) siehe Kontomodelle für Privatkunden und Preismodell für Geschäftskunden unter Punkt 3.1 Ersatzkarte 6 - bei Versendung innerhalb und außerhalb Europas zusätzlich zzgl. Porto - mit Bild pro Jahr Auslandseinsatz 7 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 8 und der EWR-Staaten 9 1,00 % vom Verfügungsbetrag BasisCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Kartensperre Kartensperre. wenn der Kunde der Rückgabeaufforderung der Bank nicht nachkommt (wird nur berechnet, wenn der Kunde die Kartensperre zu vertreten hat) Kartensperre auf Veranlassung des Kunden Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefristen für Überweisungen bis 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner vorhergehenden Karte zu vertreten hat. 7 Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden zum Geldkurs des dem Buchungstag auf dem Kartenkonto vorangegangenen Bankarbeitstages umgerechnet. Fehlt ein solcher Kurs, so wird die fremde Währung zum entsprechenden Marktkurs umgerechnet. 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 9 EWR-Staaten /(derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) Stand
6 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag3 Beleghafter Überweisungsauftrag ein Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag3 Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer e für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten e werden nicht berechnet, soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontomodell (siehe 3.1.) abgegolten ist Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e. Der Zahler trägt die folgenden e: 11 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisungsmodalitäten beleghafte Überweisung je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung* per Dauerauftrag bei formloser Erteilung* je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überw. zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer / Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Bu.u.Arb.P. Bu.u.Arb. P. 1,5 %o mind. 12,50 (wie Auslandszahlg.) Bu.u.Arb.P. Bu.u.Arb.P. - wie Auslandszahlg. Bu.u.Arb. P. Bu.u.Arb. P ,00 Fremdb. 2,50 GenoBk - - wie Auslandszahlg. 6,00 EUR 12,50 EUR wie Auslandszahlg. * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Stand
7 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung pflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden verteilungen wählen: Höhe der e 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e 1: Zahler trägt alle e Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im... Mitgliedsstaat der Europäischen Union / des EWR bis zu Euro Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisung, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten angibt Sonstige e Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden Rückruf einer Ausführung auf Wunsch des Kunden 0,57 EUR + Fremdgeb. + Fremdgeb. 5,00 EUR e bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten e werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtspreis für ein Kontomodell (siehe 3.1.) abgegolten ist. Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende e berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag EUR Konventionelle Abwicklung EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank unbegrenzt Bu.u.Arb.Posten Überweisung in Euro von einem anderen unbegrenzt Bu.u.Arb.Posten Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung unbegrenzt 1,5 %o eines EWR-Mitgliedsstaates lautet mind. 12,50 Abwicklung im Tipanet EUR wie Auslandszahlung Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR1) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung z.b. US-Dollar) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Stand
8 e für die Ausführung von Überweisungen pflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden verteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e 1: Zahler trägt alle e 2: Zahlungsempfänger trägt alle e. Hinweis: - Bei der weisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen werden. - Bei der weisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen werden. Zielland Währung Staaten innerhalb der EU und EWU Schweiz / Euro mit IBAN / BIC Staaten außerhalb der EU und EWU Überweisungsbetrag bis zu EUR unbegrenzt unbegrenzt Zahlungsavis Eilig Fremde Gebühren (vorbeh.nachbelastung durch Empfänger- Zahlungsdienstleister) Manuelle Auftragsbearbeitung / Rückfragen/Reklamation Konventionelle Abwicklung Bu.u. Arb.Posten Bu.u.Arb.Posten ,00 1,5 %o mind. 12,50 Abwicklung im Tipanet Bu.u. Arb.Posten Bu.u.Arb.Posten 25,00 (zzgl. Fremdgeb.) Bu.u. Arb.Posten 1,5 %o mind. 12,50 25,00 (zzgl. Fremdgeb.) Bu.u.Arb.Posten 7,50 zzgl. Clearinggeb. der ausländ. Bank Bu. u.arb.posten Bu.u.Arb.Posten 7,50 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Irland, Koratien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island Sonstige e Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,57 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden Rückruf einer Ausführung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Stand
9 Überweisungsgutschriften pflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden e zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche regelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen e 1: Zahler trägt alle e 2: Zahlungsempfänger trägt alle e. Höhe der e Hinweis: - Bei der weisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen werden. - Bei der weisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls e abgezogen werden. Bei einer weisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende e berechnet: Absenderland / Währung Schweiz / Euro mit IBAN /BIC Staaten ausserhalb EU u.ewr Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Tipanet bis zu EUR unbegrenzt Bu.u.Arb.Post en 1,5 %o mind. 12,50 1,5 %o mind 12,50 Zahlungsavis Eilig Fremde Gebühren (Vorbeh. Nachbelastung durch Empfängerbank) Manuelle Auftragsbearbeitung / Rückfragen / Reklamationen Bu.u.Arb.Pos ten 1,5 %o mind. 12,50 25,00 (zzgl. Fremdgeb.) Bu.u.Arb.Po sten 7,50 zzgl.clearing geb. Bu.u.Arb.Pos ten 7,50 zzgl.clearinggeb. 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Stand
10 4.7. Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstr. 4, Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm- Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Stand
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