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- Joseph Busch
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Professioneller Umgang mit Flüssiggas Titelmasterformat durch Klicken sichereres Arbeiten und Leben Stefan Koch 1 Nahrungsmittel und Gaststätten 1
2 Abgebrannte Bäckerei Stefan Koch 2 Nahrungsmittel und Gaststätten 2
3 Feuer in einer Toastfabrik Stefan Koch 3 Nahrungsmittel und Gaststätten 3
4 Imbissbrand und -explosion Stefan Koch 4 Nahrungsmittel und Gaststätten 4
5 Stefan Koch 5 Nahrungsmittel und Gaststätten 5
6 Stefan Koch 6 Nahrungsmittel und Gaststätten 6
7 Stefan Koch 7 Nahrungsmittel und Gaststätten 7
8 Stefan Koch 8 Nahrungsmittel und Gaststätten 8
9 Stefan Koch 9 Nahrungsmittel und Gaststätten 9
10 Stefan Koch 10 Nahrungsmittel und Gaststätten 10 10
11 Eigenschaften von Flüssiggas - Flüssiggas ist in der Gasphase ein brennbares Gas, - Bildet mit Luft bzw. Sauerstoff explosionsfähige Gemische, - Flüssiggas-/Luft-Gemisch ist bei einem Flüssiggasanteil von ca. 2 Vol.-% explosionsfähig, Stefan Koch 11 Nahrungsmittel und Gaststätten 11 11
12 Eigenschaften von Flüssiggas - im gasförmigen Zustand etwa doppelt so schwer wie Luft, - ist farblos, nicht sichtbar, im Reinzustand geruchlos (daher wird eine geringe Menge eines Geruchsstoffes beigemischt, um ausgeströmtes Gas festzustellen, - der Druck in den Flüssiggasflaschen ist temperaturabhängig (z.b. für Propan ca. 8 bar bei 20 C bzw. ca. 13 bar bei 40 C) Stefan Koch 12 Nahrungsmittel und Gaststätten 12 12
13 Stefan Koch 13 Nahrungsmittel und Gaststätten 13 13
14 Stefan Koch 14 Nahrungsmittel und Gaststätten 14 14
15 Flüssiggasanlagen für f r die gewerbliche Praxis Titelmasterformat durch Klicken Beispielhaftes Niederdruckregelgerät für Kleinflaschenanlagen bis 14 kg Füllgewicht mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung Beispielhaftes Niederdruckregelgerät mit Kombinationsanschluss für 5-kg-, 11-kg-, 33-kg-Flaschen bis zu einer maximalen Entnahmemenge von 1,5 kg/h mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung sowie Dichtring 15 Stefan Koch 15 Nahrungsmittel und Gaststätten 15
16 Stefan Koch 16 Nahrungsmittel und Gaststätten 16 16
17 Titelmasterformat durch ssiggasanlagen Klicken Anforderungen an Flüssiggasanlagen - Schlauchleitungen dürfen d grundsätzlich nicht länger l als 0,4 m sein. sein. Textmasterformate durch Klicken Ausnahmen: - besondere betriebstechnische Gründe* - besondere Sicherheitsmaßnahmen müssen m eingehalten werden** * z.b. die Aufstellung an wechselnden Standorten bzw. in fliegenden Fünfte Ebene Bauten. ** Verwendung von Schlauchbruchsicherungen gegen Gasaustritt Stefan Koch 17 Nahrungsmittel und Gaststätten 17 17
18 Stefan Koch 18 Nahrungsmittel und Gaststätten 18 18
19 Titelmasterformat durch ssiggasanlagen Klicken Anforderungen an Flüssiggasanlagen Schlauchbruchsicherung Beispielhafte Schlauchbruchsicherung (50 mbar, 1,5 kg/h) Beispielhafte Schlauchbruchsicherung (1,5 bar, 10 kg/h) Stefan Koch 19 Nahrungsmittel und Gaststätten 19 19
20 Titelmasterformat durch ssiggasanlagen Klicken Anforderungen an Flüssiggasanlagen Schlauchbruchsicherung Stefan Koch 20 Nahrungsmittel und Gaststätten 20 20
21 Flüssiggasanlagen für f r die gewerbliche Praxis Titelmasterformat durch Klicken So nicht! Stefan Koch 21 Nahrungsmittel und Gaststätten 21 21
22 Flüssiggasanlagen für f r die gewerbliche Praxis Titelmasterformat durch Klicken Bei Betrieb mehrerer Geräte von nur einer Versorgungsanlage (einzelne Flasche oder Mehrflaschenanlage), muss die Gaszufuhr zu jedem Gerät separat unterbrochen werden können. Stefan Koch 22 Nahrungsmittel und Gaststätten 22 22
23 Anforderungen an Flüssiggasanlagen in der gewerblichen Praxis Titelmasterformat durch Klicken Bei einer Flüssiggasanlage mit integrierten Manometern darf der angezeigte Gasdruck während der Prüfzeit nicht abfallen. Für Druckregelgeräte in der Ausführung mit Manometer sind die herstellerseitigen Angaben in der Bedienungsanleitung - u. a. zur Prüfzeit - zu beachten. Stefan Koch 23 Nahrungsmittel und Gaststätten 23 23
24 Anforderungen an Flüssiggasanlagen in der gewerblichen Praxis Titelmasterformat durch Klicken Flüssiggasanlagen sind so aufzustellen, - dass sie nicht öffentlich zugänglich sind oder - die Sicherheits-, Regeleinrichtungen und Stellteile an der Versorgungsanlage (z.b. Flaschenventil, Hauptabsperreinrichtung) müssen gegen unbefugten Zweite Ebene Zugriff Dritter gesichert sein. Umsetzbar durch u. a. - verschließbare Flaschenschränke - verschließbare Schutzhauben oder - ständige Beaufsichtigung (Ständige Beaufsichtigung bedeutet, dass sich mindestens ein Betriebsangehöriger immer in der Nähe der Flüssiggasanlage aufhält.) Stefan Koch 24 Nahrungsmittel und Gaststätten 24 24
25 Anforderungen an Flüssiggasanlagen in der gewerblichen Praxis Titelmasterformat durch Klicken - Die Flaschenschränke müssen aus nicht brennbaren Baustoffen Textmasterformate bestehen, z.b. aus verzinktem durch Stahlblech. Klicken - Lüftungsöffnung im Boden- und Deckenbereich von 1/100 der Grundfläche, mindestens jedoch 100 cm², zu versehen. - Flüssiggasflaschen müssen aufrecht stehend und standsicher aufgestellt werden. - Flüssiggasflaschen sind gegen Umfallen zu sichern, z.b. Fünfte durch Ketten. Ebene z.b. durch Ketten. Stefan Koch 25 Nahrungsmittel und Gaststätten 25 25
26 Stefan Koch 26 Nahrungsmittel und Gaststätten 26 26
27 Anforderungen an Flüssiggasanlagen in der gewerblichen Praxis Titelmasterformat durch Klicken Stefan Koch 27 Nahrungsmittel und Gaststätten 27 27
28 Anforderungen an Flüssiggasanlagen in der gewerblichen Praxis Titelmasterformat durch Klicken Textmasterformate Aufstellung von Flüssiggasflaschen: durch Klicken In Arbeitsräumen bis 500 m 3 sowie für jede weiteren 500 m 3 Rauminhalt eine Flüssiggasflasche mit einem zulässigen Füllgewicht bis 33 kg oder zwei Flüssiggasflaschen mit einem zulässigen Füllgewicht bis jeweils 14 kg Bei Bedarf von mehr Flüssiggasflaschen (höchstens 8 Flaschen zur gleichzeitigen Entnahme) sind diese außerhalb der Arbeitsräume aufzustellen Stefan Koch 28 Nahrungsmittel und Gaststätten 28 28
29 Anforderungen an Flüssiggasanlagen in der gewerblichen Praxis Titelmasterformat durch Klicken Textmasterformate Aufstellung von Flüssiggasflaschen: durch Klicken Sind gegen unzulässige Erwärmung zu schützen (> 40 C). Mindestabstände für Flüssiggasflaschen von 0,7 m zu Heizgeräten, Feuerstätten etc. sind einzuhalten Zum Entleeren angeschlossener Flüssiggasflaschen ist ein ausreichender Schutzbereich einzuhalten, in dem sich z.b. keine Kelleröffnungen und -zugänge, Kanaleinläufe ohne Flüssigkeitsverschluss, Zündquellen, (offene Flammen etc.) sowie brennbaren Stoffe (z.b. Fette, Öle, brennbare Flüssigkeiten, Verpackungsmaterial) befinden dürfen. Stefan Koch 29 Nahrungsmittel und Gaststätten 29 29
30 Flüssiggasanlagen für f r die gewerbliche Praxis Titelmasterformat durch Klicken SAV = Druckregelgeräte mit Sicherheitsabsperreinrichtung Stefan Koch 30 Nahrungsmittel und Gaststätten 30 30
31 Flüssiggasanlagen für f r die gewerbliche Praxis Titelmasterformat durch Klicken Stefan Koch 31 Nahrungsmittel und Gaststätten 31 31
32 Flüssiggasanlagen für f r die gewerbliche Praxis Titelmasterformat durch Klicken Blau Stefan Koch 32 Nahrungsmittel und Gaststätten 32 32
33 Weitere Anforderungen an Flüssiggasanlagen Flüssiggasgeräte werden nur aus der Gasphase betrieben. Daher: Flüssiggasflaschen im stehend betreiben! Dichtheitsprüfungen an Flüssiggasanlagen können z.b. - mit einem schaumbildenden Mittel (z.b. Lecksuchspray) oder - mittels in der Flüssiggasanlage integriertem Manometer erfolgen. Dichtheitsprüfungen sind unter Betriebsdruck durchzuführen. Stefan Koch 33 Nahrungsmittel und Gaststätten 33 33
34 Weitere Anforderungen an Flüssiggasanlagen Reglung des Umgangs und Zuständigkeit im Unternehmen - Betriebsanweisung - Unterweisung - Gefährdungsbeurteilung Stefan Koch 34 Nahrungsmittel und Gaststätten 34 34
35 Weitere Anforderungen an Flüssiggasanlagen Stefan Koch 35 Nahrungsmittel und Gaststätten 35 35
36 Weitere Anforderungen an Flüssiggasanlagen Muster eines Unterweisungsnachweises Mit meiner Unterschrift bestätige ich, über folgende Sachverhalte und Gefährdungen Textmasterformate in ausreichender Art und durch Weise informiert Klicken und unterwiesen worden zu sein: Aufstellung der Flüssiggasanlage(n) Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage(n) Stillsetzung der Flüssiggasanlage(n) Wechsel von Flüssiggasflaschen Instandhaltungsarbeiten Verhalten bei Störungen Verhalten bei Gefahren oder Brandfällen erforderliche Schutzmaßnahmen Fünfte Ebene Beförderung von Flüssiggasflaschen in Kraftfahrzeugen Beachtung der Betriebsanweisung(en) Veranlassung wiederkehrender Prüfungen Weitere Themen: Stefan Koch 36 Nahrungsmittel und Gaststätten 36 36
37 Gefährdungsbeurteilung Vierte - Dokumentieren Ebene Fünfte - Aktualisieren Ebene Weitere Anforderungen an Flüssiggasanlagen ArbSchG 5,6 (gefordert seit 1996), BGV A1 3 - Gefährdungen und Prüffristen ermitteln - Prüffristen, Maßnahmen festlegen und umsetzen - Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen - Dokumentieren Stefan Koch 37 Nahrungsmittel und Gaststätten 37 37
38 Anforderungen an Flüssiggasanlagen in der gewerblichen Praxis Titelmasterformat durch Klicken Prüfpflichten - nach der Montage - vor der ersten Inbetriebnahme Flüssiggasanlagen sind - nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder - an einem neuen Standort von hierzu befähigten Personen Prüffristen: Festlegung erfolgt durch Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Art, Umfang und Fristen) Stefan Koch 38 Nahrungsmittel und Gaststätten 38 38
39 Anforderungen an Flüssiggasanlagen in der gewerblichen Praxis Titelmasterformat durch Klicken Nach dem derzeitigen Stand der Technik haben sich folgende Prüffristen bewährt: Flüssiggasanlagen in fliegenden Bauten, z.b. Heizstrahler, Katalytofen: Mindestens alle zwei Jahre, Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen und Anhängefahrzeugen, z.b. Herde, Grillgeräte, Kocher, Mandelbrenner, Crepe- Vierte Backgeräte, Ebene Friteusen: Mindestens alle zwei Jahre. Ortsfeste Flüssiggasanlagen (einschließlich Leitungen und Sicherheitseinrichtungen) Mindestens alle vier Jahre Stefan Koch 39 Nahrungsmittel und Gaststätten 39 39
40 Stefan Koch 40 Nahrungsmittel und Gaststätten 40 40
41 Stefan Koch 41 Nahrungsmittel und Gaststätten 41 41
42 Stefan Koch 42 Nahrungsmittel und Gaststätten 42 42
43 Stefan Koch 43 Nahrungsmittel und Gaststätten 43 43
44 Betreiben von Terrassenstrahlern Für eine sichere Benutzung ist u. a. zu beachten, dass - die Gasflasche nicht direkt auf dem Fußboden steht, - der Gasschlauch nicht mit scharfen Kanten in Berührung kommt, Zweite Ebene - eine ausreichende Standsicherheit der Geräte, auch unter den möglichen Windeinflüssen mit den Gewichten der Flüssiggasflasche (voll, teil entleert) gewährleistet bleibt, - eine wirksame Belüftung des Flüssiggasflaschen- Aufstellungsraumes durch Öffnungen in seinem unteren und oberen Teil vorhanden ist, Stefan Koch 44 Nahrungsmittel und Gaststätten 44 44
45 Betreiben von Terrassenstrahlern Terrassenheizstrahler dürfen nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen bzw. Zelten betrieben werden. Gut belüftete Räume sind Räume, wenn mindestens 25% der Umschließungsfläche offen sind. Stefan Koch 45 Nahrungsmittel und Gaststätten 45 45
46 Erforderliche Sicherheitseinrichtungen an Terrassenheizstrahlern (Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung, Gas-Kippschutzventil, Schlauchbruchsicherung) Stefan Koch 46 Nahrungsmittel und Gaststätten 46 46
47 Stefan Koch 47 Nahrungsmittel und Gaststätten 47 47
48 Stefan Koch 48 Nahrungsmittel und Gaststätten 48 48
49 Stefan Koch 49 Nahrungsmittel und Gaststätten SBF 49 49
50 Gasverbrauchseinrichtungs-Richtlinie Betriebssicherheitsverordnung Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen" TRG 280 "Betreiben von Druckgasbehältern" Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34) BGR 104 "Explosionsschutz-Regeln" BGI 590 "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Fahrzeugen" Einschlägige Reglungen für die Verwendung von Flüssiggas Stefan Koch 50 Nahrungsmittel und Gaststätten
51 Einschlägige Reglungen für die Verwendung von Flüssiggas Titelmasterformat durch Klicken BGI 649 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" BGG 935 "Prüfbescheinigung über die Prüfung von FLG-Anlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen" BGG 937 "Prüfbescheinigung über die Prüfung von FLG-Anlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden durch befähigte Personen (Sachkundige) nach 33 UVV "Verwendung von Flüssiggas" (BGV D34)" Stefan Koch 51 Nahrungsmittel und Gaststätten
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