Vorwort. 6 Vorwort. Der DGB wird die Politik weiter in die Pflicht nehmen, damit Missstände beim ALG II und Fehlentwicklungen zügig abgebaut werden.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorwort. 6 Vorwort. Der DGB wird die Politik weiter in die Pflicht nehmen, damit Missstände beim ALG II und Fehlentwicklungen zügig abgebaut werden."

Transkript

1 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 6 Vorwort Endlich geht auch in Deutschland die Arbeitslosigkeit zurück. Doch nach wie vor sind Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt ungleich verteilt. Insbesondere die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben große Probleme, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die konsequente Arbeitsuche wird behindert durch Bürokratie und viele unnütze Wege, die den Arbeitslosen zugemutet werden. Wenn die Arbeitsaufnahme gelingt, ist die Arbeit häufig instabil und oft auch niedrig bezahlt. Hartz IV droht für viele zu einer Sackgasse zu werden. Der politisch geförderte Niedriglohnsektor nimmt erschreckende Ausmaße an. Viele Menschen arbeiten inzwischen zu Löhnen, von denen sie nicht mehr leben können. Ein Hinweis darauf ist, dass etwa Personen trotz Vollzeitbeschäftigung weiter auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Der DGB fordert deswegen die Einführung von Mindestlöhnen, von denen insbesondere Hartz-IV-Empfänger profitieren würden. Von Arbeit muss man menschenwürdig leben können und für Arbeit müssen Unternehmen bezahlen und nicht der Staat. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, mit dem die Verwaltung von Hartz IV durch Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Kommunen und Arbeitsagenturen für verfassungswidrig erklärt wurde (Az.: 2 BvR 2433/04), muss das gesamte Leistungssystem erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Zurzeit ist noch nicht absehbar, wie die Politik die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen wird. An der weitgehenden Trennung von Arbeitslosengeld I und II wird jedoch weiter festgehalten. Von einer»leistung aus einer Hand«während der gesamten Arbeitslosigkeit sind wir also noch weit entfernt. Der DGB wird die Politik weiter in die Pflicht nehmen, damit Missstände beim ALG II und Fehlentwicklungen zügig abgebaut werden. Gerade Langzeitarbeitslose benötigen mehr Weiterbildung und Qualifizierung. Angesetzt werden muss schwerpunktmäßig bei den Arbeitsuchenden ohne berufliche Ausbildung, die eine»zweite Chance benötigen«. Die Löhne müssen so bemessen sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Vollzeittätigkeit von ihrem Einkommen leben können. Der DGB fordert deswegen als unterste Auffanglinie einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 in der Stunde. Bei Vermittlung und Beratung muss mehr Rücksicht auf die Qualifikation der Arbeitsuchenden genommen werden. Nur bei einer qualifikationsgerechten Beschäftigung wird dem Fachkräftemangel begegnet und geringer Qualifizierte erhalten ebenfalls eine Chance auf Arbeit. 6 Vorwort

2 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 7 Arbeitsuchende dürfen nicht gezwungen werden, jeden Job, auch zu Niedrigst - löhnen, anzunehmen. Ältere Menschen, die langjährig beschäftigt waren, benötigen eine besondere Förderung. Sie dürfen nicht nach 18 bzw. 24 Monaten Arbeitslosigkeit in das Hartz-IV- System abgeschoben werden, mit der Folge, dass sie ihre Ersparnisse weitgehend aufbrauchen müssen. Für langjährig Arbeitslose muss ein öffentlich geförderter zweiter Arbeitsmarkt geschaffen werden. Hierdurch sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Das Arbeitslosengeld II greift tief in die persönliche Lebensführung der Menschen ein. Nicht zuletzt dies führt zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft erhalten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine kostenlose Beratung durch ihre Gewerkschaft und Rechtsschutz. Die vorliegende dritte Auflage dieses Ratgebers soll Ihnen helfen, Ihre Rechte zu klären und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Rat kann geldwert sein. Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes Vorwort 7

3 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 9 Inhalt Vorwort Die wichtigsten (neuen) Begriffe Kapitel A: Für wen Arbeitslosengeld II in Frage kommt Tipp 1 Wer Anspruch auf ALG II und Sozialgeld hat ein Überblick Tipp 2 ALG II gibt s nur für Erwerbsfähige Tipp 3 ALG II gibt s auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen Tipp 4 ALG II kommt auch für Selbstständige in Frage Tipp 5 ALG II kann das ALG I aufstocken Tipp 6 ALG II gibt es auch für Migranten Kapitel B: Vor und nach der Antragstellung: Auf was Sie achten sollten.. 25 Tipp 7 Was Sie noch rechtzeitig vor dem ALG-II-Antrag regeln sollten Tipp 8 Wo der Antrag gestellt werden kann Tipp 9 Die Ämter zahlen erst ab Antragstellung Tipp 10 Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten Tipp 11 Sie dürfen einen Beistand zum Amt mitbringen Tipp 12 Falsche Angaben vermeiden: Behörden gleichen Daten ab Tipp 13 Maßgebliche Änderungen der Lebenssituation mitteilen Tipp 14 Das Geld wird zum Monatsanfang überwiesen Tipp 15 Daten des Vermieters müssen nicht angegeben werden Tipp 16 Bei drohender Pfändung: ALG II schnell vom Konto abheben Tipp 17 Fordern Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner im Amt Tipp 18 Nutzen Sie die Eingliederungsvereinbarung Tipp 19 Ortsanwesenheit ist Pflicht Urlaub auch bei ALG-II-Bezug Tipp 20 Wenn Sie auf Vorladungen nicht reagieren, drohen Strafen Tipp 21 Wer länger auf ALG II warten muss: Abschlagszahlung möglich Tipp 22 Kontrollbesuche nur mit Anmeldung Inhalt 9

4 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 10 Kapitel C: Wer zur Bedarfs-, Haushalts- oder Einstehensgemeinschaft zählt Tipp 23 Überblick: Bedarfs-, Haushalts- oder Einstehensgemeinschaft Tipp 24 Wann eine Haushaltsgemeinschaft besteht Tipp 25 Bei Haushaltsgemeinschaft: Keine Unterstützung bei niedrigem Einkommen Tipp 26 Nicht alle Beziehungen sind»einstehensgemeinschaften« Tipp 27»Einstehensgemeinschaft«kann auch Vorteile bringen Tipp 28 Bei Wohngemeinschaften: Mitbewohner sind tabu Kapitel D: Wer wie viel bekommt Tipp 29 Welche Regelleistungen die Ämter zahlen ein Überblick Tipp 30 Schwangere bekommen höhere Leistungen Tipp 31 Zuschlag für Alleinerziehende Tipp 32 Mehr ALG II für Diät-Patienten und Behinderte Tipp 33»Angemessene«Kosten fürs Wohnen werden übernommen Tipp 34 Auch hohe Wohnkosten werden zunächst übernommen Tipp 35 Wenn Sie zu teuer wohnen: Kostensenkung wird verlangt Tipp 36 Amt muss oft auch bessere Wohnung bezahlen Tipp 37 Durch Untervermietung Wohnkosten senken Tipp 38 Bei Mietschulden sofort aktiv werden Tipp 39 Auch Wohneigentümer erhalten angemessene Unterkunftskosten Tipp 40 Bei Eigenheim-Kredit: Über Tilgungsaussetzung verhandeln Tipp 41 Heizkosten werden meist in voller Höhe übernommen Tipp 42 Beihilfen bei Erst-Bekleidung, Wohnungsgründung, Klassenfahrten 85 Tipp 43 Was zur»erstausstattung«für Kleidung und Wohnung zählt Tipp 44 Bei Klassenfahrten: Keine Ausgrenzung von bedürftigen Kindern Tipp 45 Im Ausnahmefall: Sozialamt muss mit Sozialhilfe einspringen Tipp 46 Zuschlag zum ALG II soll Absturz aus ALG I abfedern Tipp 47 Wenn es Änderungen beim ALG-II-Zuschlag gibt Kapitel E: Wie viel Vermögen erlaubt ist Tipp 48 Keine Panikreaktionen: Gewisses Vermögen ist erlaubt Tipp 49 Meist sind 150 pro Lebensjahr frei Inhalt

5 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 11 Tipp 50 Freibetrag für Ältere: 520 pro Lebensjahr Tipp Euro-Zusatzfreibetrag für Altersvermögen Tipp 52 Altersrücklagen bis maximal können geschützt sein Tipp 53 Mehr Schonvermögen bei Befreiung von Rentenversicherung Tipp 54 Härtefallregelung bei»bedürftigkeit«kurz vor der Rente Tipp 55 Vermögen muss nicht unter Wert verkauft werden Tipp 56 Geschützte Vermögen: Betriebs-,»Riester«- und»rürup»-renten Tipp 57 Durch Rentenvertrag Vorteile bei Abfindung, Steuern und ALG II Tipp 58 Kinder dürfen 3850 Ersparnisse haben Tipp 59 Auch Ausbildungsversicherungen werden angerechnet Tipp 60 Nur Vermögen der Bedarfsgemeinschaft zählt Tipp 61 Kfz darf jetzt 7500 wert sein Tipp 62 ALG II auch für bedürftige Haus- und Wohnungseigentümer Tipp 63 Ferienwohnung muss unter Umständen verkauft werden Tipp 64 Eigenheim selbst nutzen sonst gibt es kein ALG II Tipp 65 Ersparnisse für Wohnraum von Pflegebedürftigen sind tabu Tipp 66 Umschichtung von Ersparnissen ist erlaubt solange das Geld nicht verprasst wird Tipp 67 Schulden und Vermögen werden nicht miteinander verrechnet Tipp 68 Vorzeitige Kredittilgung meist möglich Tipp 69 Große Geschenke können zum Verhängnis werden Tipp 70 Erben müssen möglicherweise Hilfen rückerstatten Kapitel F: Wie Einkommen angerechnet wird Tipp 71 Wie die Ämter ermitteln, ob Sie einen Anspruch haben Tipp 72 Elterngeld und Grundrente gibt s zusätzlich zum ALG II Tipp 73 Kindergeld für Volljährige zählt als Elterneinkommen Tipp 74 Einnahmen vor dem Antragsmonat zählen nicht Tipp 75 Wie Einkommen von Kindern angerechnet wird Tipp 76 Andere Sozialleistungen»vorrangig«beantragen Tipp 77 Was Erwachsene von allen Einkünften absetzen dürfen Tipp 78 Jugendliche können Moped-Versicherung vom Kindergeld absetzen 142 Tipp 79 Wie Nicht-Erwerbseinkünfte»bereinigt«werden Tipp 80 Wie viel ALG-II-Bezieher vom Arbeitseinkommen behalten dürfen Tipp 81 Bei hohen Werbungskosten höherer Freibetrag Tipp 82 Unterhaltszahlungen sind vom Einkommen absetzbar Inhalt 11

6 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 12 Tipp 83 Welche Betriebseinnahmen Selbstständige absetzen können Tipp 84 (Neben-)Einkommen muss angemeldet werden Tipp Stunden-Grenze für Jobs gilt beim ALG II nicht Tipp 86 Nicht nur wegen des Geldes: Eine Arbeitsaufnahme lohnt sich Kapitel G: Wie die Ämter mit Unterhaltsansprüchen umgehen Tipp 87 Nur Eltern von unter 25-Jährigen müssen manchmal zahlen Tipp 88 Bei Unterhaltsansprüchen: Ämter holen sich das Geld zurück Kapitel H: Was bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gilt Tipp 89 ALG-II-Bezieher sind rentenversichert Tipp 90 ALG-II-Bezieher sind kranken- und pflegeversichert Tipp 91 Wer kein ALG II erhält, muss sich selbst (freiwillig) versichern Kapitel I: Was Ältere und Jüngere unter 25 Jahren wissen sollten Tipp 92 Der Zwang zur Rente mit 63 gilt nicht für alle Älteren Tipp 93 Viele können mit 60 vorzeitig in Rente gehen Tipp 94 ALG II kann günstiger als die Rente sein Tipp 95 Unter 25-Jährige: Erst das Amt fragen, dann eigene Wohnung nehmen Kapitel J: Welche Leistungen zur (Arbeits-)Förderung es gibt Tipp 96 Die Leistungen im Überblick Tipp 97 Einstiegsgeld soll Ausstieg aus dem ALG II fördern Tipp 98 Ein-Euro-Jobs müssen gemeinnützig und zusätzlich sein Inhalt

7 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 13 Kapitel K: Was Ihnen zugemutet wird und welche Strafen drohen Tipp 99 Fast alle Arbeiten gelten als zumutbar Tipp 100 Arbeitsablehnung kann 795 kosten mögliche Strafen Tipp 101 Harte Sanktionen für unter 25-Jährige Kapitel L: Weitere Leistungen für Bezieher von ALG II Tipp 102 ALG-II-Beziehern steht meist Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu 185 Tipp 103 Auch ALG-II-Bezieher müssen zu Krankheitskosten zuzahlen Tipp 104 Zahnersatz ist für ALG-II-Bezieher meist kostenlos Tipp 105 Keine GEZ-Gebühren für Arbeitslosengeld II-Bezieher Tipp Elterngeld gibt s zusätzlich zum ALG II Tipp 107 Wenn ALG II abgelehnt wird: Wohngeld beantragen! Tipp 108 Kinderzuschlag statt Arbeitslosengeld II Tipp 109 Verzicht auf den Kinderzuschlag kann befristeten Zuschlag retten Kapitel M: Wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können Tipp 110 Widerspruch und Klage können sich lohnen Tipp 111 Wichtiges Rechtsmittel beim ALG II: Einstweilige Anordnung Info-Tipps Stichwortverzeichnis Inhalt 13

8 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 52 Kapitel C Wer zur Bedarfs-, Haushalts- oder Einstehensgemeinschaft zählt 23! Tipp 23 Überblick: Bedarfs-, Haushalts- oder Einstehensgemeinschaft Wer gehört wozu? Schon der Antrags-Fragebogen zum ALG II stiftet häufig Verwirrung: Da ist beispielsweise die Rede von»bedarfs«- und»haushaltsgemeinschaften«und seit August 2006 auch noch von»einstehensgemeinschaften«. Was ist damit gemeint? Und warum sind diese Unterscheidungen wichtig? Bedarfsgemeinschaft Die Leistungen nach dem SGB II werden ganz anders als das Arbeitslosengeld I nicht für Einzelpersonen, sondern für Haushalte gewährt. Genauer gesagt: Es gibt sie für so genannte Bedarfsgemeinschaften (BG). Dabei zählt im rechtlichen Sinn übrigens auch ein allein Lebender als BG. Sofern im Haushalt mehrere Personen leben, bilden etwa Alleinerziehende mit ihren Kindern eine solche Gemeinschaft, ebenso wie Ehepartner oder Partner einer»eheähnlichen Gemeinschaft«, unter Umständen aber auch schwule oder lesbische Paare (siehe unten: Einstehensgemeinschaft). Kinder zählen in der Regel mit zur BG. Seit August 2006 werden meist auch volljährige Kinder unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, mit zu dieser Gemeinschaft gezählt, an die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgezahlt werden. Sobald die Kinder 25 Jahre alt sind, gelten sie allerdings in jedem Fall als eigene BG auch wenn sie noch im Haushalt ihrer Eltern leben. Die Folge: Die Betroffenen müssen dann wenn sie diese Leistung erhalten wollen einen eigenen Antrag auf ALG II stellen. Doch auch Kinder unter 25 Jahren werden manchmal nicht der BG ihrer Eltern zugeschlagen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Betroffenen bereits Aus - bildungsentgelt oder anderes Einkommen erhalten, das ihren eigenen Bedarf deckt (siehe Tipp 75). Generell gilt: Alle Mitglieder der BG müssen ihr Einkommen anrechnen lassen (siehe Kapitel F). Die Ämter ermitteln dann das Gesamteinkommen der Gemeinschaft und prüfen, ob dieses nach den gesetzlichen Maßstäben über oder unter dem (lebens-)notwendigen Bedarf liegt. Wenn es zu niedrig ist und auch das Vermögen die Grenzen des Erlaubten nicht überschreitet (siehe Tipp 48), gibt es ALG II und Sozialgeld. 52 Kapitel C (Tipps 23 28)

9 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 53 Einstehensgemeinschaft Dies ist ein Sonderfall der Bedarfsgemeinschaft. Normalerweise sind die Mitglieder einer BG miteinander verheiratet oder verwandt und unterstützen sich gegenseitig. Oder die Betroffenen sind als schwule oder lesbische Paare eine offizielle Lebenspartnerschaft nach dem im August 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz eingegangen und stehen damit füreinander ein. Seit Jahrzehnten versucht der Gesetzgeber aber auch Partner, die wie in einer Ehe, aber ohne Trauschein zusammenleben, füreinander in Haftung zu nehmen. In der Vergangenheit ging es dabei lediglich um so genannte»eheähnliche Gemeinschaften«, also um sehr enge Partnerschaften zwischen Frauen und Männern. Seit dem 1. August 2006 hat sich die Gesetzeslage verändert. Wenn es sich um Einstehensgemeinschaften handelt, nimmt der Gesetzgeber nun auch schwule und lesbische Partner, die»ohne offiziellen Segen«, aber ähnlich wie in einer offiziellen Lebenspartnerschaft zusammenleben, füreinander in die Pflicht. Auch sie können nun genau wie eine eheähnliche Gemeinschaft als BG gelten. Ist das der Fall, dann bringt das für die Betroffenen meist Nachteile mit sich, es kann in einigen Fällen aber auch vorteilhaft sein (siehe Tipp 27). Wann eine Partnerschaft als Einstehensgemeinschaft gilt, steht in Tipp Bedarfsgemeinschaft: Wer gehört dazu und wer nicht? Eine Bedarfsgemeinschaft bilden: Alleinstehende, Ehepaare mit und ohne Kinder unter 25 Jahren, schwule bzw. lesbische Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und ihre Kinder unter 25 Jahren, Alleinerziehende und ihre Kinder unter 25 Jahren, eheähnliche Lebensgemeinschaften mit oder ohne Kinder unter 25 Jahren,»Lebenspartnerschaftsähnliche«homosexuelle Paare mit und ohne Kinder unter 25 Jahren. Nicht zur Bedarfs-, möglicherweise aber zur Haushaltsgemeinschaft, gehören: minder- oder volljährige Kinder, die schon selbst ein Kind haben, Kinder mit eigenem Einkommen, das ihren Bedarf deckt, Kinder ab 25 Jahren, Verwandte und Eltern der ALG-II-Bezieher. Haushaltsgemeinschaft Verwandte, die mit der Bedarfsgemeinschaft zusammen in einem Haushalt leben, werden zur so genannten Haushaltsgemeinschaft gerechnet. Dazu können beispielsweise erwachsene Kinder oder die Eltern und Geschwister von ALG-II-Beziehern gehören (siehe Tipp 24). In der Regel vermuten die Ämter, dass Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft die BG finanziell unterstützen und kürzen deshalb unter Umständen die Leistungen an die Hilfebedürftigen. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden (siehe Tipp 25). Wer zur Bedarfs-, Haushalts- oder Einstehensgemeinschaft zählt 53

10 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 54 Wohngemeinschaft 24 Wenn Menschen zusammenleben, die nicht miteinander verwandt sind und auch keine eheähnliche Gemeinschaft bilden, dann ist dies rechtlich eine»wohngemeinschaft«. Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft bildet nach dem Zweiten Sozial - gesetzbuch seine eigene Bedarfsgemeinschaft und kann bei Bedürftigkeit indi - viduell einen Antrag auf ALG II stellen. Ob die Mitbewohner arm oder reich sind, hat die Ämter dabei nicht zu interessieren noch nicht einmal die Namen der Mit - bewohner muss man mitteilen (siehe Tipp 28).! Tipp 24 Auch wenn Sie die Wohnung mit jemandem teilen, handelt es sich nicht immer um eine Haushaltsgemeinschaft Ihr Kind, das 25 Jahre oder älter ist, wohnt noch bei Ihnen? Oder eine Tante oder ein Bruder? Diese Personen gehören dann nicht zur Bedarfsgemeinschaft (BG), die Arbeitslosengeld II beantragt. Unter Umständen bilden sie mit der BG aber eine so genannte Haushaltsgemeinschaft. In solchen Fällen unterstellen die Ämter häufig, dass diejenigen, mit denen Sie zusammenleben, Sie finanziell unterstützen. 9 Abs. 5 des Zweiten Sozialgesetzbuchs bestimmt:»leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.«grundsätzlich kann damit Einkommen der Mitbewohner auf das ALG II und Sozialgeld, das die BG erhält, angerechnet werden. Es kann also passieren, dass die BG dann weniger Geld erhält. Dies geht allerdings nur dann, wenn es sich beim Zusammenleben mit dem oder der Verwandten oder Verschwägerten tatsächlich um eine Haushaltsgemeinschaft handelt. Das sollten Betroffene in jedem Fall zunächst einmal abklären. Eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes besteht nur, wenn alle folgenden Fragen mit»ja«beantwortet werden müssen: Sind Sie mit Ihren Mitbewohnern verwandt oder verschwägert? Die Verwandtschaft wird in 1589 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) so definiert:»personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt.«verwandt sind Sie demnach unter anderem mit Ihren Eltern und Kindern, (Ur-)Großeltern und (Ur-)Enkelkindern, Onkeln und Tanten sowie Nichten und Neffen und Geschwistern. Auch Pflegeeltern und Pflegekinder zählen zur Verwandtschaft. Verschwägert sind die entsprechenden Verwandten Ihres Ehepartners und zwar auch dann, wenn die Ehe geschieden ist:»die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist«, bestimmt 1590 Abs. 2 des BGB. 54 Kapitel C (Tipps 23 28)

11 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 55 Falls Sie nicht mit Ihrem Mitbewohner oder Ihrer Mitbewohnerin verwandt oder verschwägert sind, handelt es sich allenfalls um eine Wohngemeinschaft. Dabei unterstellen die Ämter keine gegenseitige Unterstützung. Sie gehen allerdings grundsätzlich davon aus, dass hier die Miete unter den Bewohnern geteilt wird (siehe unten). Leben Sie überhaupt in einer gemeinsamen Wohnung? Wenn in einem Haus Verwandte jeweils in eigenen Wohnungen leben, kann nicht von einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II die Rede sein. Falls beim zuständigen Amt Zweifel daran aufkommen, sollten Sie belegen, dass es sich um getrennte Wohnungen handelt. 24 Wirtschaften Sie»aus einem Topf«? Soweit Sie mit Verwandten eine Wohnung teilen, gilt das nach dem Gesetz nur dann als Haushaltsgemeinschaft, wenn Sie»aus einem Topf«wirtschaften. Eine gemein - same Haushaltskasse dürfen Sie dabei mit Ihren Mitbewohnern durchaus haben, ohne als Haushaltsgemeinschaft eingestuft zu werden. Denn der auch in Wohngemeinschaften»häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft«, heißt es im von Eicher/Spellbrink herausgegebenen SGB-II-Kommentar auf S. 249 (Literaturangabe: siehe Tipp 111). Voraussetzung sei vielmehr»ein gemeinsames Wirtschaften der Beteiligten, das nach den konkreten Umständen das Decken zumindest eines Teils des Bedarfs des Hilfebedürftigen durch die anderen Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft vermuten lässt«(s. 249). Der typische Fall wäre dabei der beispielsweise 26-jährige arbeitslose Sohn, der bei seinen (begüterten) Eltern lebt, von diesen verpflegt wird und sich nicht an der Miete bzw. an den Unkosten des Hauses beteiligt. Würde der Sohn ALG II beantragen, so könnte die Leistung zumindest um den Wert der vollen Verpflegung gekürzt werden, sie könnte jedoch bei entsprechender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern auch ganz entfallen (siehe Tipp 25). Unterkunftskosten würden in diesem Fall ohnehin nicht übernommen. Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sollten Sie dies dem Amt gegen - über klarstellen. Sinnvoll ist es dabei beispielsweise, wenn Sie dem Amt einen Untermietvertrag (siehe Tipp 37) vorlegen. Darin kann auch die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad vereinbart werden. Der Betrag, den Sie als Untermiete von Ihren Verwandten erhalten bzw. an diese zahlen, wird bei der Berechnung Ihres Leistungs - anspruchs berücksichtigt. Falls Sie keinen Untermietvertrag abgeschlossen haben, unterstellt das Amt, dass ein»mitbewohner«sich mit seinem»kopfanteil«an der Miete beteiligt bei fünf Personen, die sich die Wohnung teilen, also mit einem Fünftel. Wenn Verwandte oder Verschwägerte, mit denen Sie die Wohnung teilen, allerdings ohnehin nur über ein Einkommen verfügen, das nach Abzug der Miete nicht höher als etwa 700 ist, lohnt es sich für Sie nicht, mit dem Amt zu streiten, ob»aus einem Topf«gewirtschaftet wird oder nicht. Denn in diesem Fall geht das Amt ohnehin nicht davon aus, dass der Betreffende Sie unterstützt (siehe Tipp 25). Wer zur Bedarfs-, Haushalts- oder Einstehensgemeinschaft zählt 55

12 111_Tipps_2008_RZ:111_Tipps_2006_RZ :02 Uhr Seite 56 Haushaltsgemeinschaft: Wann besteht sie und wann nicht? 25 Beispiel 1: Der 25-jährige Auszubildende Lars B. wohnt noch bei seinen Eltern, die ALG II beziehen. Weiterhin lebt im Haushalt noch der 14-jährige Bruder von Lars. Beide werden von den Eltern versorgt. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nur die Eltern und ihr 14-jähriger Sohn. Lars B. bildet aber zusammen mit diesen eine Haushaltsgemeinschaft. Das zuständige Amt wird zunächst unterstellen, dass Lars die Bedarfsgemeinschaft finanziell unterstützt. Das wird der Azubi allerdings schnell widerlegen können, wenn er offen legt, wie wenig Ausbildungsentgelt er bekommt (siehe Tipps 25 und 75). Beispiel 2: Die vierköpfige Familie M. (Vater, Mutter, zwei Kinder unter 18 Jahren) teilt sich ihre Wohnung mit Frau K., der Schwester von Frau M. Frau K. trägt einen Teil der Miet - kosten und gibt aus ihrer sehr guten Witwenrente monatlich einen großzügigen Zuschuss zur Haushaltskasse. Die Küche wird gemeinsam genutzt und man isst meist gemeinsam. Frau K. bildet mit der vierköpfigen Familie M. (der Bedarfsgemeinschaft) eine Haushaltsgemeinschaft. Beispiel 3: Die Familienkonstellation ist wie in Beispiel 2. Nur wird hier nicht zusammen»aus einem Topf«gewirtschaftet. Frau K. hat vielmehr einen Untermietvertrag für ihr Zimmer und die Mitbenutzung von Bad und Küche abgeschlossen. Nur an besonderen Festtagen isst sie gemeinsam mit Familie M. und beteiligt sich dann auch an den Kosten für die Mahlzeit. Hier handelt es sich um keine Haushaltsgemeinschaft. Dies muss allerdings gegenüber dem zuständigen Amt deutlich gemacht werden (siehe Tipp 24). Beispiel 4: Vier junge Leute darunter ein Arbeitsloser wohnen zusammen, haben eine gemeinsame Haushaltskasse und wirtschaften»aus einem Topf«. In diesem Fall handelt es sich dennoch nicht um eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Denn dafür müssten die gemeinsam Wohnenden miteinander verwandt oder verschwägert sein. Das sind sie aber nicht. Es handelt sich deshalb um eine Wohngemeinschaft (siehe Tipp 28).! Tipp 25 Bei niedrigem Verwandteneinkommen unterstellt das Amt keine Unterstützung der Hilfebedürftigen Wenn klar ist, dass Sie gemeinsam mit Verwandten oder Verschwägerten eine Haushaltsgemeinschaft führen (siehe Tipp 24), vermutet der Gesetzgeber, dass Sie von diesen finanziell unterstützt werden. Dies gilt allerdings nur,»soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann«. Deshalb müssen zunächst die folgenden beiden Fragen beantwortet werden: Sind die Verwandten in der Lage, die Bedarfsgemeinschaft finanziell zu unterstützen? Dass die Verwandten der Bedarfsgemeinschaft (BG) finanziell unter die Arme greifen, kann nur dann unterstellt werden, wenn diese dazu finanziell überhaupt in der Lage sind. Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Dezember 2007 sieht dazu folgende Regelung vor: Es 56 Kapitel C (Tipps 23 28)

Inhalt. Vorwort... 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe... 14

Inhalt. Vorwort... 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe... 14 Inhalt Vorwort.............................................................. 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe......................................... 14 Kapitel A: Für wen Arbeitslosengeld II in Frage

Mehr

Vorwort. 6 Vorwort. Der DGB wird die Politik weiter in die Pflicht nehmen, damit Missstände beim ALG II und Fehlentwicklungen zügig abgebaut werden.

Vorwort. 6 Vorwort. Der DGB wird die Politik weiter in die Pflicht nehmen, damit Missstände beim ALG II und Fehlentwicklungen zügig abgebaut werden. Vorwort Endlich geht auch in Deutschland die Arbeitslosigkeit zurück. Doch nach wie vor sind Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt ungleich verteilt. Insbesondere die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben

Mehr

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II - 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,

Mehr

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer

Mehr

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) GUT ZU WISSEN! KOMPLIZIERTES EINFACH AUSGEDRÜCKT Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und mein Einkommen zu gering ist? Sie können bei

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

~BUND. 111 Tipps zu Arbeitslosengeld 11 und Sozialgeld. DGB-Bundesvorstand (Hrsg.) Mit einem Vorwort von Annelie Buntenbach

~BUND. 111 Tipps zu Arbeitslosengeld 11 und Sozialgeld. DGB-Bundesvorstand (Hrsg.) Mit einem Vorwort von Annelie Buntenbach DGB-Bundesvorstand (Hrsg.) 111 Tipps zu Arbeitslosengeld 11 und Sozialgeld Mit einem Vorwort von Annelie Buntenbach Autoren: RolfWinkel und Hans Nakielski 4., aktualisierte Auflage 2011 Stand: Juni 2011

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II -

Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II - Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II - Von: Alexandra Bakarec, Sonja Bastek, Sarah Kaussow und Sven Maibaum In Deutschland beziehen in diesem Jahr (2012) etwa 4,5 Millionen Menschen

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Manuskript Wie wohnen die Deutschen eigentlich? Nina und David wollen herausfinden, ob es die typisch deutsche Wohnung gibt. Und sie versuchen außerdem, eine Wohnung zu finden. Nicht ganz einfach in der

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales

Mehr

Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele

Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele (1) Tabelle ALGII-Regelsätze: Alleinerziehende Alleinstehende Personen mit minderjährigem Partner 2 Partner ab 19. Lebensjahr jede weitere volljährige Person der BG* Kinder ab 15 Jahre 18 Jahre Kinder

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Damen und Herren Sehr geehrte Damen und Herren Im Infobrief 3 von Netzwerk Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, haben wir Sie aufgefordert, Ihre Kenntnisse über Eltern mit einer geistigen Behinderung und

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE. Seite 1 1. TEIL Das Telefon klingelt. Sie antworten. Die Stimme am Telefon: Guten Tag! Hier ist das Forschungsinstitut FLOP. Haben Sie etwas Zeit, um ein paar Fragen zu beantworten? Wie denn? Am Telefon?

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min. EINFÜHRUNG 0,5 Min. THEMEN: Freizeit, Unterhaltung (T1), Einkaufen (T2), Ausbildung, Beruf (T3), Multikulturelle Gesellschaft (T4) Hallo/Guten Tag. (Nehmen Sie bitte Platz. Können Sie mir bitte die Nummer

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Die Antworten von DIE LINKE

Die Antworten von DIE LINKE 27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren, SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...

Mehr

rat Insolvenz des Arbeitgebers Informationen und Tipps für Beschäftigte

rat Insolvenz des Arbeitgebers Informationen und Tipps für Beschäftigte rat Insolvenz des Arbeitgebers Informationen und Tipps für Beschäftigte DGB Bundesvorstand Bereich Arbeits- und Sozialrecht August 2013 Was Sie wissen müssen: eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Mandanteninformationsblatt Existenzgründerzuschuss - aktuell ab 01. August 2006 I Neuerungen 1. Was hat sich ab dem 01.08.2006 geändert? 2. Wen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht www.justiz.nrw Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so bestimmt es Artikel 3 des Grundgesetzes. Niemand

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Kind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden

Kind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden Kind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Urlaub und Leistungsbezug vor und nach der Entbindung 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. 2 3 Das Eltern-Geld Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,

Mehr

Die. gute Idee. Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen

Die. gute Idee. Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen Die gute Idee Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen DIE GUTE IDEE Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen Alexander Schug Liebe Leser, Die gute Idee Erfindungen

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Gitta Connemann Mitglied des Deutschen Bundestages CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Zum Antrag Gleiche Arbeit Gleiches Geld etc. Rede im Plenum Deutscher Bundestag am 27. Juni 2013 (TOP 06) Frau

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Anne Frank, ihr Leben

Anne Frank, ihr Leben Anne Frank, ihr Leben Am 12. Juni 1929 wird in Deutschland ein Mädchen geboren. Es ist ein glückliches Mädchen. Sie hat einen Vater und eine Mutter, die sie beide lieben. Sie hat eine Schwester, die in

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Rechtspflege B VI - j Gerichtliche Ehelösungen in Mecklenburg-Vorpommern 2010 Bestell-Nr.: A223 2010 00 Herausgabe: 12. Juli 2011 Printausgabe: EUR 2,00 Herausgeber: Statistisches

Mehr

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge

Mehr

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes 14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn Rede im Deutschen Bundestag Gehalten am zu TOP 17 Mindestlohn Parlamentsbüro: Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227-74891 Fax 030 227-76891 E-Mail kai.whittaker@bundestag.de Wahlkreisbüro:

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 von Martin Staiger, Esslingen 1 Inhalt I. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II ( 7-9 SGB II) 3 II. Die Bedarfsgemeinschaft ( 7, 9 SGB II) 4 III. Die Vermögensfreigrenzen

Mehr