Rechnungswesen für Hochschulen Wozu?
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- Maike Bäcker
- vor 8 Jahren
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1 Rechnungswesen für Hochschulen Wozu? Assessor Diplom-Volkswirt Thomas A.H. Schöck Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Erlangen,
2 Überblick A. Zahlen und Fakten B. Unternehmen Universität? C. Anforderungen an das Rechnungswesen D. Kosten-Leistungs-Rechnung 2
3 A. Zahlen und Fakten Universität Klinikum Beschäftigte: Gebäude (HNF): qm qm Personalausgaben: 190 Mio. 230 Mio. Sachausgaben: 80 Mio. 100 Mio. 3
4 B. Unternehmen Universität? Traditioneller Unternehmensbegriff (E. Gutenberg): erwerbswirtschaftliches Prinzip (Streben nach Gewinnmaximierung) Prinzip des Privateigentums und Autonomieprinzip (Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans) Staatl. Universität als Unternehmen in diesem Sinn? 4
5 B. Unternehmen Universität? Unternehmensziel der Universität: Wissenschaft, nicht wirtschaftlicher Erfolg Universität als Mehr-Produkt-Unternehmen: Forschung, Lehre, Weiterbildung Produktionsfaktoren des Unternehmens Universität: - Personal - Gebäude - Geräte - Energie / Medien / Sonstige Verbrauchsmittel Wie steuert man das Unternehmen Universität? 5
6 C. Anforderungen an das Rechnungswesen Externe Anforderungen: Staatliches Haushaltsrecht Staatliches Steuerrecht Staatliche + private Förderbedingungen Insbesondere: EU-FRP Beihilferahmen Arbeitnehmererfindungen 6
7 C. Anforderungen an das Rechnungswesen Staatliches Haushaltsrecht Rechenschaftspflichten gegenüber dem staatlichen Mittelgeber (Grundfinanzierung) Budgetrecht des Parlaments (Ex-Ante Kontrolle ) Kameralistik Globalhaushalte (Ex-Post Kontrolle) Kaufmännische Buchführung 7
8 C. Anforderungen an das Rechnungswesen Staatliches Steuerrecht Betrieb gewerblicher Art ( 2 UStG i.v.m. 4 KStG): Einrichtung einer jur. Person öffentlichen Rechts, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt (Jahresumsatz > ) Wichtig: Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich 8
9 C. Anforderungen an das Rechnungswesen Staatliches Förderrecht Insbesondere: Beteiligungsregeln zum 7. Forschungsrahmen-programm: Für Hochschulen Overhead-Pauschale von 60 % bis 2009 (Absenkung auf 40 % in 2010) Simplified Method oder Echte Vollkostenrechnung 9
10 C. Anforderungen an das Rechnungswesen Sonstige Vorgaben der EU Neuer EU-Beihilferahmen: Ab Januar 2009 Trennungsrechnung erforderlich, d.h. Unterscheidung von: wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit der Hochschulen Definition wirtschaftliche Tätigkeit = Anbieten von Waren oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt 10
11 C. Anforderungen an das Rechnungswesen Umgang mit dem neuen EU-Beihilferahmen Möglichkeiten der Universitäten im Ländervergleich: (Rücklauf: 36 Fragebögen) Kenntnis vom neuen EU-Beihilferahmen? Ja: 92 % Nein: 5 % Unklare Antwort: 3 % Fristgemäße Einführung der Trennungsrechnung? Ja: 31 % Nein: 64 % Unklare Antwort: 5 % Unterstützung durch zuständiges Landesministerium? Ja: 28 % Nein: 67 % Unklare Antwort: 5 % 11
12 C. Anforderungen an das Rechnungswesen Arbeitnehmererfindungsrecht Neu-Konzeption des 42 ArbEG => Pflicht der Hochschulen zur (wirtschaftlich) angemessenen Verwertung von Erfindungen (Schenkungsverbot!) Kostenrechung unterstützt die Bewertung von Erfindungen Außerdem: Verwertung unter Wert verstößt gegen Beihilferahmen! 12
13 C. Anforderungen an das Rechnungswesen Interne Anforderungen: Steuerung des Unternehmens Universität Insbesondere: Globalhaushalt Selbstverpflichtung zur Transparenz Greifswalder Grundsätze zum Hochschulrechnungswesen (1999) 13
14 D. Kosten-Leistungs-Rechnung Doppelfunktion der Kosten-Leistungs-Rechnung 1) Kontrollinstrument für das Unternehmen Universität 2) Instrument zur Erfüllung von Rechenschaftspflichten => Rechnungswesen für eine Universität ist ein selbstverständliches Werkzeug, das nicht der Profilierung der einzelnen Universitäten, sondern der Vergleichbarkeit ökonomischer Abläufe dient 14
15 E. Schlussfolgerung Was ist zu tun? Schnellstmögliche Einführung eines abgestimmten und vergleichbaren Rechnungswesens, das die Anforderungen - Steuerungsinstrument nach innen - Rechnungslegung nach innen - Rechnungslegung nach außen wirkungsvoll und kostengünstig erfüllt. 15
16 E. Schlussfolgerung Wer tut es? Universitäten als autonome Einrichtungen Aber: Mit Unterstützung des Staates, soweit die Autonomie noch eingeschränkt ist Übergangsregelung der EU bis zur Wirksamkeit der Instrumente für eine Vollkostenrechnung 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17
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