AGB für Arbeitgeber 1. VERTRAGSGEGENSTAND

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1 AGB für Arbeitgeber 1. VERTRAGSGEGENSTAND 1.1 VERTRAGSPARTEIEN. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber ("AGB") gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Talent and Diversity GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift in Südtiroler Platz 9/20, 1040 Wien, (der "Anbieter") einerseits und den Nutzern der Online-Plattform (die "Plattform") andererseits. Nutzer im Sinne dieser AGB sind Unternehmen oder sonstige Organisationen sowie bestimmte gesellschaftlich benachteiligte Gruppen, insb. Asylwerber/innen, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte oder sonstige Drittstaatsangehörige (der "Bewerber") einstellen wollen (der "Arbeitgeber"). 1.2 LEISTUNGEN Hauptleistung. Der Anbieter betreibt die Plattform. Auf der Plattform inserieren Arbeitgeber Stellenangebote, die mit gesetzlichen Regelungen insb. dem AuslBG in der jeweils geltenden Fassung vereinbar sind. Der Bewerber legt auf der Plattform ein Profil an und kann (i) auf Anzeigen der Arbeitgeber eine Bewerbung abschicken oder (ii) kann direkt durch den Arbeitgeber kontaktiert werden Nebenleistung. Die Plattform stellt den Arbeitgebern auf der Plattform (i) jene behördlichen Formulare zur Verfügung, welche dieser für die Anstellung des Bewerbers benötigt, sowie (ii) Informationsblätter rund um das Thema Asylrecht und Ausländerbeschäftigung und (iii) Informationsblätter als Hilfestellung zur Wissensvermittlung an und betrieblichen Integration von Flüchtlingen. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf diese Nebenleistung. Kann die Plattform nicht alle erforderlichen Formulare oder Informationsblätter zur Verfügung stellen, mindert dies nicht den Beitrag des Arbeitgebers Erweiterte Leistungen. Der Anbieter behält sich als Betreiber der Plattform vor, das Angebot der Plattform in Zukunft in ihrem Ermessen erweitern zu können. Der Anbieter wird dem Arbeitgeber die konkrete Leistung auf der Website oder schriftlich anbieten. Der Arbeitgeber stimmt dem Erhalt diesbezüglicher Angebote zu. 2. ENTGELT 2.1 ENTGELT. Der Arbeitgeber leistet jährlich einen Beitrag für die Nutzung der Plattform (der "Beitrag"). Die Höhe des Beitrages ist auf der Website des Anbieters ersichtlich o- der wird auf Anfrage schriftlich bekannt gegeben. Die Höhe des Beitrages hängt nicht von der Anzahl der geschalteten Anzeigen ab. Die erstmalige Zahlung des Beitrages erfolgt mit der Anmeldung des Arbeitgebers auf der Plattform. Die nächsten Beiträge werden am jeweiligen Jahrestag der Anmeldung fällig. Ist der Jahrestag der Anmeldung ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, wird der Beitrag am nächsten Werktag fällig. 1

2 2.2 ZAHLUNGSVERZUG. Zahlt der Arbeitgeber den Beitrag nicht am Jahrestag der Anmeldung, fordert die Plattform den Arbeitgeber zur Zahlung des Beitrages auf. Erfolgt binnen 14 Tagen nach Aufforderung keine Zahlung, darf die Plattform den Arbeitgeber von der Nutzung der Plattform bis zur Bezahlung des Beitrages ausschließen. 3. ANZEIGE 3.1 REGISTRIERUNG. Die Registrierung auf der Plattform ist die Voraussetzung für die Schaltung einer Anzeige. Die Registrierung erfolgt über die Plattform unter Angabe der angefragten Daten. Die Plattform verschickt an den Arbeitgeber eine Bestätigungs-E- Mail, nachdem dieser auf der Plattform sämtlichen erforderlichen Schritte gesetzt hat. 3.2 ANZAHL. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich unbeschränkt viele Anzeigen schalten. Schaltet der Arbeitgeber keine Anzeige, reduziert dies nicht den Beitrag. 3.3 MINDESTINFORMATION. Arbeitgeber können eine Anzeige grundsätzlich nach eigenem Ermessen gestalten. Folgende Mindestinformationen sind anzugeben: - Name / Firma; - Tätigkeitsbereich; - Stellenbeschreibung inkl. Arbeitsort, Dauer, wöchentlichen Arbeitsstunden und Mindestentgelt (mit Ausnahme von Volontariaten); - Kontaktperson samt Kontaktdaten. - Erforderliche Fähigkeiten des Bewerbers, allenfalls Sprachkenntnisse. 3.4 LÖSCHEN VON ANZEIGEN DURCH ARBEITGEBER. Der Arbeitgeber darf eine Anzeige jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen. Löscht der Arbeitgeber eine Anzeige, reduziert dies nicht den Beitrag des Arbeitgebers. 3.5 LÖSCHEN VON ANZEIGEN DURCH PLATTFORM. Die Plattform kann jede Anzeige ohne Angabe von Gründen ablehnen. Von diesem Recht macht die Plattform insbesondere dann Gebrauch, wenn die Anzeige Stellenangebote enthält, die den geltenden Gesetzen widerspricht. Weiters kann die Plattform Anzeigen löschen, wenn diese gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung der Anzeige aus einem anderen Grund der Plattform unzumutbar ist. Der Arbeitgeber leitet aus einer Löschung aus den hier genannten Gründen keinerlei Ersatzansprüche ab. 4. VERHALTENSREGELN FÜR ARBEITGEBER 4.1 WAHRHEITSGEMÄSSE ANGABEN. Der Arbeitgeber gibt in den Anzeigen wahrheitsgemäße Angaben an. Dies bezieht sich insbesondere auf die Stellenbeschreibung in der Anzeige. 4.2 EINHALTUNG DER GESETZE. Der Arbeitgeber hält sämtliche einschlägigen Gesetze im Zusammenhang mit der Anzeige und der Stellenbeschreibung ein. Dies bezieht sich insbesondere auf sämtliche Gesetze bezüglich der Anstellung von Asylwerbern und sonstigen Fremden in Österreich. Weiteres bemüht sich der Arbeitgeber redlich, den 2

3 besonderen sozialen Anforderungen der Beschäftigung von den Bewerbern Sorge zu tragen. 4.3 KONTAKT MIT BEWERBERN. Der Arbeitgeber kontaktiert den Bewerber ausschließlich über die Plattform im Zusammenhang mit einer potentiellen Arbeitsstelle. Das Zuschicken von Werbung und sonstigen Informationen bedarf der vorherigen Zustimmung des Bewerbers. 4.4 WAHRUNG DER DATEN DER BEWERBER. Personenbezogene Daten, welche der Arbeitgeber über die Plattform erhalten hat, verwendet der Arbeitgeber ausschließlich für Zwecke in Verbindung mit der Anstellung des jeweiligen Bewerbers. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Daten bedarf der vorherigen Zustimmung des Bewerbers. 4.5 BEMÜHEN DER ZWEISPRACHIGKEIT. Der Arbeitgeber bemüht sich, die Anzeigen nach Möglichkeit in Deutsch und Englisch zu schalten. Weitere Sprachen sind zulässig. Die Plattform unterstützt den Arbeitgeber nach Möglichkeit bei der Übersetzung der Anzeigen. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf die Übersetzung der Anzeige durch die Plattform. 5. AUSSCHLUSS AUS DER PLATTFORM 5.1 Der Anbieter kann den Arbeitgeber von der Nutzung der Plattform in folgenden Fällen ausschließen: bei mutmaßlichen oder falschen Angaben bei der Registrierung; bei mutmaßlichem oder erkennbarem Missbrauch der Plattform; bei Unmöglichkeit der Authentifizierung der Daten, die bei der Registrierung angegeben wurden; bei Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Plattform; bei schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Interessen des Anbieters; und bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die AGB, insbesondere die in 4.1. bis 4.4 geregelten Verhaltensregeln. 6. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG UND SCHADENERSATZ 6.1 WARTUNGSARBEITEN. Der Anbieter leistet gegenüber dem Arbeitgeber keinerlei Gewähr für den jederzeitigen Zugang zur Plattform. Der Anbieter bemüht sich nach Möglichkeit, Ausfallszeiten aufgrund von Aktualisierungen und sonstige Wartungsarbeiten so kurz wie möglich zu halten. Der Anbieter haftet dem Arbeitgeber nicht für daraus resultierende Schäden. 3

4 6.2 Der Anbieter haftet weder für gespeicherte Daten, noch für Marken- und Urheberrechtsverletzungen des Arbeitgebers. Weiter haftet der Anbieter auch nicht für Ansprüche oder Nachteile des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit den in der Anzeige angegebenen Daten stehen. 6.3 Der Anbieter haftet in keiner Weise für den Erfolg des Arbeitgebers bei der Suche nach Bewerbern. Der Anbieter bemüht sich, für den Arbeitgeber geeignete Bewerber zu vermitteln. Der Anbieter übernimmt keiner Haftung für frustrierte Kosten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Bewerbungsprozess. 7. ZUSTIMMUNG ZUM ERHALT VON WERBUNG / SUCCESS STORIES 7.1 Der Arbeitgeber stimmt zu, dass er von dem Anbieter bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen per oder Telefon kontaktiert werden kann. Der Arbeitgeber kann diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch eine Mitteilung per E- Mail an office@refugeeswork.at oder mittels des Abmeldelinks im jeweiligen Newsletter kostenlos widerrufen. 7.2 SUCCESS STORIES. Der Arbeitgeber stimmt der anonymisierten Veröffentlichung seiner Success Story auf der Plattform oder auf jedem anderen Medium im Ermessen des Anbieters zu. Success Stories sind insbesondere positiv zu bewertende Ereignisse die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ergeben z.b. feste Anstellungen des Bewerbers und an die Anstellung anknüpfende Erfolge des Bewerbers. Bis auf Widerruf durch den Arbeitgeber darf der Anbieter die Firma des Arbeitgebers sowie die Art der Tätigkeit der Bewerber in der Success Story angeben. Der Wiederruf erfolgt schriftlich oder per an office@refugeeswork.at. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verwendung der Success Story durch Dritte. 8. DATENSCHUTZERKLÄRUNG 8.1 Der Arbeitgeber stimmt folgenden Punkten - unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung - ausdrücklich zu: Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeit personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung und für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecke zu speichern und zu verarbeiten. Die Verwendung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken ist zulässig. Die Weitergabe der erhobenen Daten außerhalb der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeit ist ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers unzulässig An den Anbieter übermittelte Dokumente des Arbeitgebers werden vertraulich behandelt und nach Deaktivierung des Profils vernichtet. Der Anbieter gibt die gesammelten Daten des Arbeitgebers nicht an Dritte weiter. 4

5 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Das sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk ist für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich zuständig. 9.2 ÄNDERUNGEN. Der Anbieter kann diese AGB mit vier-wöchiger Vorankündigung ändern. Widerspricht der Arbeitgeber der Änderung nicht innerhalb der vier-wöchigen Vorankündigungsfrist, gelten die AGB in der geänderten Fassung nach Ablauf der vierwöchigen Vorankündigungsfrist. 9.3 SPRACHE. Diese AGB wurden in Deutsch und Englisch erstellt. Im Falle von Widersprüchen beider Versionen gilt die deutsche Version. 9.4 SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam, ungültig oder undurchführbar sein, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt. Anstelle der rechtsunwirksamen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche, die, soweit rechtlich möglich, dem von dem Anbieter angestrebten Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt der Regelung am nächsten kommen. Dies gilt auch, wenn Bestimmungen dieser AGB erst nachträglich rechtsunwirksam, ungültig oder undurchführbar werden. 5

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