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- Marielies Dresdner
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6 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den C(2014) 6141 final ANNEXES 1 to 4 ANHÄNGE zum Durchführungsbeschluss der Kommission über die Erstellung der Listen der von Visumantragstellern in Algerien, Costa Rica, Mosambik und Usbekistan einzureichenden Belege DE DE
7 ANHANG I Liste der von Visumantragstellern in Algerien einzureichenden Belege 1) Nachweis des Reisezwecks: (a) Geschäftsreise - Einladungsschreiben eines Unternehmens im Hauptbestimmungsland des Schengen- Raums mit Angabe des Besuchsgrunds und des Datums (der Daten) sowie Belege für die Geschäftsbeziehung (Verträge, Rechnungen, Korrespondenz, Einfuhrnachweis usw.) (b) Dienstreise - Verbalnote oder Dienstreiseauftrag: Vor- und Nachname(n) des Dienstreisenden, amtliche Dienstbezeichnung, Reisezweck, Datum der dienstlichen Verwendung, Verpflichtung der entsendenden Stelle zur Übernahme der Reisekosten des Dienstreisenden (c) Familien-/Privatbesuch - Ggf. Einladung der Gastfamilie (einige Mitgliedstaaten verlangen eventuell die Verwendung eines bestimmten Formulars für das Einladungsschreiben) - Bei Familienbesuchen: Nachweis familiärer Bindungen (z. B. fiche familiale d état civil (Familienstandsnachweis)) (d) Tourismus - Hotelbuchung 2) Nachweis einer Unterkunft für die Zeit des Besuchs (der Besuche): - Unterkunftsbestätigung durch das Gastunternehmen oder - Hotelbuchung oder - Bestätigung einer privaten Unterkunft, aus der hervorgeht, dass die Kosten vom Gastgeber getragen werden, oder - Mietnachweis oder Nachweis von Immobilieneigentum oder - Nachweis ausreichender Mittel zur Bezahlung einer Unterkunft 3) Nachweis von Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Besuchs (der Besuche) im Schengen-Raum: - Bestätigung der Kostenübernahme durch die einladende/entsendende Stelle (einige Mitgliedstaaten verlangen hierfür die Verwendung eines bestimmten nationalen Formulars) oder - Bestätigung der Kostenübernahme durch eine Privatperson (und Nachweis von Mitteln des Gastgebers oder Verpflichtungsgebers) (einige Mitgliedstaaten verlangen hierfür die Verwendung eines bestimmten nationalen Formulars) oder - Kontoauszüge einer Bank in Algerien für die letzten drei Monate oder 1
8 - sonstiger Nachweis finanzieller Mittel für die Zeit des Besuchs (internationale Kreditkarte, Reiseschecks usw.) 4) Nachweis sozioökonomischer Stabilität (anhand dessen beurteilt werden kann, ob der Antragsteller die Absicht hat, den Schengen-Raum vor Ablauf des beantragten Visums zu verlassen): - Beamte: Ernennungsurkunde oder Anstellungsbescheinigung und letzte Gehaltsabrechnung - Angestellte: Beschäftigungsbescheinigung oder letzter Arbeitsvertrag + Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Bescheinigung über die CNAS- Mitgliedschaft (nationales Sozialversicherungssystem) oder bei Nichtvorhandensein dieser Bescheinigung erläuterndes Schreiben des Arbeitgebers - Unternehmer: Nachweis der Eintragung ins Handelsregister + Bescheinigung über die CASNOS-Mitgliedschaft (nationales Sozialversicherungssystem für Selbstständige) + C20-Formular, dem der Umsatz und die Bilanz zu entnehmen sind + Kontoauszüge der letzten drei Monate - Landwirte: Nachweis des Landwirtstatus + Landwirtkarte + letzte Jahreseinkommenserklärung - Rentner und Pensionäre: Nachweis des Bezugs einer Rente oder Pension - Schüler/Studenten oder Minderjährige: Nachweis des sozialen oder Beschäftigungsstatus der Eltern und ggf. Schulbescheinigung oder Studentenausweis - Erwerbslose: Nachweis eines adäquaten sozioökonomischen Status (z. B.: Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Belege für Immobilieneigentum) 5) Nicht-algerische Staatsangehörige: Algerische Aufenthaltskarte, die noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist, oder wenn sie abgelaufen ist eine solche Karte zusammen mit einem Schreiben des Antragstellers, in dem bestätigt wird, dass er eine neue Aufenthaltskarte beantragt hat, die noch nicht ausgestellt worden ist 6) Minderjährige: Einwilligung des Sorgeberechtigten oder des Vormunds nur erforderlich, wenn der/die Minderjährige allein oder mit nur einem Elternteil reist. Ausnahmen sollten gestattet werden, wenn der Elternteil, mit dem der/die Minderjährige reist, das alleinige Sorgerecht besitzt. 7) Von bestimmten Amtsinhabern oder Angehörigen bestimmter Berufsgruppen einzureichende Belege: Mitglieder der Regierung, des Parlaments oder des Verfassungsrats: Verbalnote, Anstellungsbescheinigung oder sonstiges amtliches Dokument Personal der EU-Delegation oder einer Botschaft, eines Konsulats oder eines offiziellen Gremiums eines Schengen-Staats oder anderen EU-Mitgliedstaats: Anstellungsbescheinigung der EU-Delegation, der Botschaft oder des Konsulats Notare: Ernennungsdekret 2
9 Angehörige sonstiger in einem Berufsverband organisierter Berufe (Ärzte, Chirurgen, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten und ihre Familienangehörigen): Bescheinigung des Berufsverbands Richter: Anstellungsbescheinigung des Justizministeriums Hochrangige Beamte (algerische Staatsbedienstete in einem Gremium der Gruppe A (im Sinne des Artikels 8 der algerischen Vorschriften für den öffentlichen Dienst) und in ein hochrangiges Amt im Sinne des Artikels 15 derselben Vorschriften ernanntes Personal): Anstellungsbescheinigung des entsprechenden Gremiums Akademisches Personal (wissenschaftliche Mitarbeiter, Dozenten, leitende Dozenten, Direktoren, Fakultätsdekane, Hochschulrektoren): Anstellungsbescheinigung der Hochschulbildungseinrichtung Offiziere der algerischen Armee: Anstellungsbescheinigung des Ministeriums für Landesverteidigung (DREC) Journalisten: Beschäftigungsbescheinigung des Verlags oder der Sendeanstalt Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder (einschließlich Minderjährigen) der oben aufgeführten Personen: Fiche familiale d état civil (Familienstandsnachweis) zum Nachweis familiärer Bindungen 3
10 ANHANG II Liste der von Visumantragstellern in Costa Rica einzureichenden Belege 1. Von allen Antragstellern einzureichende Belege: Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Costa Rica (Aufenthalts- oder Einwanderungskarte). Dieses Dokument muss noch drei Monate nach dem Datum der geplanten Ausreise aus dem Gebiet der Mitgliedstaaten gültig sein. 2. Unterlagen, die belegen, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des geplanten Aufenthalts als auch für die Rückkehr in sein Herkunfts- oder Aufenthaltsland oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügt, z. B.: Gehaltsabrechnungen Kontoauszüge jüngeren Datums oder Kontoübersicht über die letzten drei Monate (von der Bank ausgestellt) Kredit- oder Debitkarten und Kreditkarten- oder Debitkartenabrechnungen Schreiben des Arbeitgebers (Original) Erhalt von Sozialleistungen (Kopie) Regelmäßige Einkünfte aus Immobilieneigentum Nachweis der Kostenübernahme durch Dritte (förmliche Verpflichtung, Studien- oder Forschungsstipendium usw.) In den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten ist geregelt, über welchen Betrag der Antragsteller verfügen muss. Es empfiehlt sich daher, vor Antragstellung die betreffende Botschaft oder das betreffende Konsulat zu kontaktieren, um genauere Informationen einzuholen. 3. Dokumente, anhand deren sich beurteilen lässt, ob der Antragsteller beabsichtigt, das Gebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen, z. B.: Beschäftigungsnachweis Schulbescheinigung für die unterhaltsberechtigten Kinder des Antragstellers Besitz eines Hauses/einer Wohnung oder einer sonstigen Immobilie Heiratsurkunde (wenn nur ein Elternteil reist) 4. Buchung eines Rückreisetickets oder Angabe des Verlaufs der über einen Reiseveranstalter gebuchten organisierten Reise 5. Allein oder in Begleitung nur eines Elternteils reisende Minderjährige müssen Folgendes vorlegen: Einwilligung beider Elternteile oder des Vormunds/der Vormunde Kopie der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder des Vormunds/der Vormunde 4
11 Als Nachweis über das alleinige Sorgerecht für eine(n) Minderjährige(n) gelten folgende Dokumente: Geburtsurkunde, in der nur einer der beiden Elternteile vermerkt ist Scheidungsurteil des Gerichts mit Angabe des Sorgerechts für eine(n) Minderjährige(n) oder Sterbeurkunde eines Elternteils 6. Je nach Reisezweck einzureichende Belege: (a) Flughafentransit Nachweis einer gültigen Einreiseerlaubnis (erforderlichenfalls eines Visums) für das endgültige Bestimmungsland und Tickets für die Weiterreise (b) Tourismus Nachweis einer Unterkunft im Mitgliedstaat (in den Mitgliedstaaten) (Buchungsbestätigung eines Hotels) Reiseplanung: ggf. vom Reiseveranstalter vorgegebener Reiseverlauf (c) Besuch von Familienangehörigen oder Freunden Nachweis der Beziehung zwischen dem Antragsteller und der besuchten Person (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Briefwechsel, Fotos usw.) Förmliche, vom Gastgeber unterzeichnete schriftliche Einladung oder Kostenübernahmeerklärung entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften Die folgenden Mitgliedstaaten verlangen bei Besuchen von Familienangehörigen oder Freunden die Vorlage der nationalen Formulare zum Nachweis der Kostenübernahme durch Dritte und/oder einer Unterkunft: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien und Spanien. (d) Geschäftsreise Einladung des Unternehmens oder der Organisation im Schengen-Staat. Die folgenden EU-Mitgliedstaaten verlangen bei Geschäftsreisen die Vorlage der nationalen Formulare zum Nachweis der Kostenübernahme durch Dritte und/oder einer Unterkunft: Italien und Österreich. Belege für das Bestehen geschäftlicher, vertraglicher oder beruflicher Beziehungen zu dem Mitgliedstaat Unterlagen aus dem Herkunftsland oder dem Land des rechtmäßigen Aufenthalts, die über die geschäftliche, berufliche oder finanzielle Situation des Antragstellers Auskunft geben (Bescheinigungen der Handelskammer, Gewerbeschein, Berufszulassung usw.) 5
12 (e) Medizinische Behandlung Ärztliches Attest aus dem Herkunftsland oder aus Costa Rica, aus dem die Erkrankung des Antragstellers hervorgeht Erklärung der medizinischen Einrichtung (Krankenhaus, Sanatorium usw.) oder eines Arztes im Mitgliedstaat, dass die erkrankte Person aufgenommen wird, sowie Angaben zur Art der Behandlung, zu den Kosten, zum Behandlungsbeginn und zur voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Mittel für die Dauer der medizinischen Behandlung und des Aufenthalts (für Unterbringung, täglichen Lebensunterhalt sowie die Heimkehr des Patienten und der Begleitperson) (f) Studienaufenthalt (max. 90 Tage) Nachweis der Zulassung oder Anmeldung an einer Bildungseinrichtung im Mitgliedstaat Nachweis eines Stipendiums für einen Studienaufenthalt an einer Bildungseinrichtung im Mitgliedstaat. Deckt das Stipendium nicht alle Aufenthaltskosten in dem Land ab, muss der Antragsteller zusätzliche Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel beibringen. Erklärung, dass eine angemessene Unterkunft und ausreichende Mittel vorhanden sind (g) Reise zu Kultur- oder Sportveranstaltungen oder zu Bildungs-, Fortbildungs- oder Forschungszwecken Unterkunft: Kopie einer Hotelbuchung oder Nachweis einer sonstigen Unterkunft für die gesamte Aufenthaltsdauer im Bestimmungsmitgliedstaat Förmliche Einladung des Veranstalters: Amtliches Dokument oder Einladungsschreiben des Veranstalters der Kultur-, Sport-, Bildungs-, Fortbildungsoder Forschungsveranstaltung oder mit Stempel und Unterschrift versehene schriftliche Zusage einer Hochschule oder Einrichtung im Bestimmungsmitgliedstaat 6
13 ANHANG III Liste der von Visumantragstellern in Mosambik einzureichenden Belege I. Allgemeine Erfordernisse II. Personen ohne mosambikanische Staatsangehörigkeit: Identifizierungskarte für ausländische Einwohner (Documento de Identificação de Residente Estrangeiro - DIRE) Minderjährige: Einwilligung des Sorgeberechtigten oder des Vormunds nur erforderlich, wenn der/die Minderjährige allein oder mit nur einem Elternteil reist. Ausnahmen sollten gestattet werden, wenn der Elternteil, mit dem der/die Minderjährige reist, das alleinige Sorgerecht besitzt. Die Einwilligung sollte in der in Mosambik gesetzlich vorgeschriebenen Form erteilt werden. Buchung eines Rückreisetickets (das ausgestellte Ticket ist bei der Visumerteilung vorzuzeigen) Je nach Reisezweck einzureichende Belege (1) Dienstreise oder Reise zu amtlichen Zwecken Mosambikanische Staatsbürger: Vermerk des betreffenden Ministeriums oder der betreffenden Einrichtung Nicht-mosambikanische Staatsbürger: Verbalnote der Botschaft des betreffenden Landes und Diplomatenausweis (2) Geschäfts-/Konferenzreise (zu beruflichen Zwecken) Einladungsschreiben des Unternehmens oder der Konferenz, das bzw. die besucht werden soll Schreiben der entsprechenden Stelle (z. B. des Arbeitgebers) zur Erläuterung des Reisezwecks Schreiben der Stelle, die die Reise- und Aufenthaltskosten trägt (3) Familienbesuch Einladungsschreiben mit Nachweis einer Unterkunft und finanzieller Mittel (Kontoauszug oder Gehaltsabrechnung), Kopie des Personalausweises/Reisepasses der einladenden Person (Dänemark 1, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal und Spanien verlangen, dass der Antragsteller diesen Nachweis anhand eines nationalen Formulars erbringt (siehe Website des betreffenden Mitgliedstaats) Nachweis familiärer Bindungen zum Gastgeber/zur einladenden Person (z. B. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) 1 Dänemark: Kann verlangt werden, wenn Dänemark durch einen anderen Mitgliedstaat vertreten wird. 7
14 Schreiben des Arbeitgebers (Nachweis eines Arbeitsvertrags, Beschäftigungsbescheinigung, Angaben zum beruflichen Status) (4) Tourismus Nachweis des Reiseverlaufs, vor allem wenn der Betreffende mehr als einen Mitgliedstaat besuchen will Hotelbuchungen Auf den Namen des Antragstellers lautende Kontoauszüge, aus denen die Kontobewegungen über einen gewissen Zeitraum, z. B. die letzten drei Monate, ersichtlich sind Schreiben des Arbeitgebers (Nachweis eines Arbeitsvertrags, Beschäftigungsbescheinigung, Angaben zum beruflichen Status) (5) Reise zu Studien-, Ausbildungs- oder Praktikumszwecken Nachweis der Anmeldung an der betreffenden Einrichtung Auf den Namen des Antragstellers lautende Kontoauszüge, aus denen die Kontobewegungen über einen gewissen Zeitraum, z. B. die letzten drei Monate, ersichtlich sind (6) Medizinische Behandlung Bescheinigung eines Arztes und/oder einer medizinischen Einrichtung, dass die für notwendig erachtete Behandlung in Mosambik nicht möglich ist Amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung im Bestimmungsland, aus dem hervorgeht, dass sie die betreffende medizinische Behandlung durchführen kann und den Antragsteller aufnimmt Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten und der damit verbundenen Auslagen (auf den Namen des Antragstellers lautende Kontoauszüge, aus denen die Kontobewegungen über einen gewissen Zeitraum, z. B. die letzten drei Monate, ersichtlich sind) Beleg über die Vorauszahlung der Behandlung 8
15 ANHANG IV Liste der von Visumantragstellern in Usbekistan einzureichenden Belege I. Von allen Antragstellern einzureichende Belege (1) Nachweis eines Wohnsitzes in Usbekistan (2) Buchung eines Rückreisetickets (3) Nachweis finanzieller Mittel, die dem für jeden Aufenthaltstag in einem Mitgliedstaat erforderlichen Mindestbetrag entsprechen Kontoauszüge (Original) für die letzten drei Monate (alle Antragsteller) International akzeptierte Kreditkarte und letzte Kreditkartenabrechnung (alle Antragsteller) Gehaltsbescheinigung, der die Höhe des Gehalts in den letzten zwölf Monaten zu entnehmen ist (bei Arbeitnehmern) Bestätigung der Beschäftigung und der Position des Betreffenden durch den Arbeitgeber (bei Arbeitnehmern) bzw. Bestätigung des Studentenstatus durch die Bildungseinrichtung (bei Studenten) Nachweis bisheriger Tätigkeiten (bei Arbeitnehmern) Genehmigung des Urlaubs durch den Arbeitgeber (bei Arbeitnehmern) bzw. durch die Bildungseinrichtung (bei Studenten) Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Lizenz (bei Unternehmern oder Selbstständigen) Nachweis der Steuerzahlung (bei Unternehmern oder Selbstständigen) Renten- bzw. Pensionsbescheinigung (bei Personen im Ruhestand) und/oder sonstiger Nachweis finanzieller Mittel (z. B. Nachweis von Heimatüberweisungen, Vertrag über die Vermietung einer Immobilie, Bescheinigung über die Kostenübernahme durch Dritte (Original) oder eine andere rechtlich zulässige Form des Sponsoring, sofern sie vom Mitgliedstaat ebenfalls akzeptiert wird, Nachweis eines Stipendiums oder Forschungszuschusses usw.) (4) Bestätigter Unterkunftsnachweis je nach Reisezweck für die gesamte Aufenthaltsdauer (5) Nachweis familiärer Bindungen in Usbekistan (Reisepässe des Ehepartners und der Kinder (Original), Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis des Familienstands usw.) (6) Zusätzliche Erfordernisse bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) Geburtsurkunde des Antragstellers 2 Kopien der Reisepässe der Eltern 3 2 Bei unehelichen Kindern: Erklärung des Standesamts, in der bestätigt wird, dass der Vater der Eintragung in die Geburtsurkunde zugestimmt hat. 9
16 Notariell beglaubigte Einwilligung der Eltern bzw. eines Elternteils oder des Vormunds, wenn der/die Minderjährige allein oder in Begleitung nur eines Elternteils reist 4 II. Je nach Reisezweck einzureichende Belege (a) Durchreise Nachweis einer gültigen Einreiseerlaubnis (Visum oder Befreiung von der Visumpflicht) für das endgültige Bestimmungsland (b) Tourismus Im Voraus bezahlte Buchung eines Hotels oder Feriendomizils oder Nachweis der Bezahlung einer Pauschalreise oder sonstiger bestätigter Unterkunftsnachweis (c) Besuch von Verwandten/Freunden Von den Behörden im Bestimmungsmitgliedstaat validierte Kostenübernahme- und Unterkunftsbescheinigung im Original (nationales Formular) und/oder vom Einladenden unterzeichnete auf den Namen des Betreffenden lautende Einladung (Original), Kopie des Reisepasses des Einladenden und Kopie des Aufenthaltstitels (bei Nicht-EU-Bürgern). Hierbei sind die besonderen Verwaltungsformalitäten des Bestimmungsmitgliedstaats zu beachten. Bescheinigung zur Bestätigung der familiären Bindungen und Kopie des Reisepasses eines Verwandten (bei einem Verwandtenbesuch) (d) Geschäftsreise Förmliche auf den Namen des Betreffenden lautende Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Tagungen oder Veranstaltungen mit einer Finanzierungsbestätigung für den Aufenthalt und sonstige Dokumente, die das Vorhandensein geschäftlicher oder dienstlicher Beziehungen belegen, oder Eintrittskarten für Messen, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen oder sonstige Dokumente, die eine Geschäftstätigkeit im Mitgliedstaat oder Geschäftsverbindungen zum Mitgliedstaat belegen Auszug aus dem Handelsregister oder Lizenz des einladenden Unternehmens Hotelbuchung oder Bestätigung des Einladenden, dass dieser die Unterkunft bezahlt (e) Reise zu Kultur- oder Sportveranstaltungen oder zu Bildungs-, Fortbildungs- oder Forschungszwecken 3 Kopie nur eines Reisepasses bei Alleinerziehenden oder bei Ausübung des alleinigen Sorgerechts durch einen Elternteil (im letzteren Fall ist auch ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen). 4 Ausnahmen werden gestattet, wenn der Elternteil, mit dem der/die Minderjährige reist, das alleinige Sorgerecht besitzt. 10
17 Amtliches auf den Namen des Betreffenden lautendes Dokument oder Einladungsschreiben des Veranstalters der Kultur-, Sport-, Bildungs-, Fortbildungs- oder Forschungsveranstaltung oder schriftliche Zusage einer Hochschule oder Einrichtung im Bestimmungsmitgliedstaat mit Angabe der Aufenthaltsdauer und Finanzierungsbestätigung Im Voraus bezahlte Hotelbuchung oder Nachweis einer sonstigen Unterkunft (z. B. Platz in einem Studentenwohnheim) für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Mitgliedstaat Bei Gruppenreisen: Schreiben der zuständigen usbekischen Behörden zur Genehmigung der Reise der einzelnen Gruppenmitglieder (f) Medizinische Behandlung Amtliches auf den Namen des Betreffenden lautendes Dokument oder Einladungsschreiben der einladenden Klinik oder eines Arztes im Mitgliedstaat, in dem die Notwendigkeit, die ungefähren Kosten und die voraussichtliche Dauer der medizinischen Behandlung sowie ggf. die Notwendigkeit einer Begleitperson bestätigt werden Nachweis der Bezahlung der medizinischen Behandlung oder von den Behörden im Bestimmungsmitgliedstaat validierte Bescheinigung über die Kostenübernahme durch Dritte im Original (nationales Formular) oder eine andere rechtlich zulässige Form des Sponsoring, sofern sie vom Mitgliedstaat ebenfalls akzeptiert wird Im Voraus bezahlte Hotelbuchung oder auf den Namen des Betreffenden lautende Einladung (Original) mit der notariell beglaubigten Unterschrift des Einladenden, in der das Vorhandensein einer Unterkunft bestätigt wird (g) Offizielle Delegationen Kopie der förmlichen Einladung des Bestimmungsmitgliedstaats oder einer internationalen Organisation Verbalnote des betreffenden Ministeriums oder der betreffenden Behörde, in der bestätigt wird, dass der Antragsteller einer offiziellen Delegation angehört, die zu der in der Einladung genannten Veranstaltung in einen Mitgliedstaat reist, und in der vermerkt ist, wer die Aufenthaltskosten trägt 11
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