Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen
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- Elizabeth Möller
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1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, DOsseidorf Präsidentin Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/196 A Seite 1 von 1 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben LB B 2 Weber, Thorsten Telefon Fax: Thorsten.Weber@fm.nrw.de Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Landtags Nordrhein-Westfalen am 27. September 2012 TOP 4: Auswirkungen der Abwicklung der WestLB AG auf die NRW.BANK Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich Abdrucke meiner Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten. r;j:u~ichr: ~ ~ ~ De. Norbert Walter-Borjans I Anlagen: 120 Abdrucke Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstraße DOsseidorf Telefon Telefax wwwjm.nlw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee
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3 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Qls Seite 1 von 3 Aktenzeichen LB B 2 bei Antwort bitte angeben Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss Telefon (0211) Fax (0211) Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Landtags Nordrhein-Westfalen am 27. September 2012 TOP 4: Auswirkungen der Abwicklung der WestLB AG auf die NRW.BANK Mit Ermächtigung gemäß Artikel I Nr. 4 des Nachtraghaushaltsgesetzes 2005 ( 4 Abs. 18 HG 2004/2005) hat das Land durch Garantieurkunde des Finanzministeriums im Jahr 2005 den Wert der Beteiligung der NRW.BANK an der früheren WestLB AG zum 31.Dezember 2004 gegenüber der NRW.BANK in Höhe von 2,2 Mrd. EUR garantiert. Daneben ist der Differenzbetrag zwischen jährlich festgestelltem Beteiligungsbuchwert und dem garantierten Wert zu verzinsen. Garantie- und Zinszahlungen werden erst bei einem Mindererlös im Falle einer Übertragung der garantierten Anteile der NRW.BANK an einen Dritten fällig. Hintergrund der Erteilung der Werthaltigkeitsgarantie war, dass im Jahr 2004 auf der Grundlage eines Vertrags zwischen den seinerzeitigen Gewährträgern der NRW.BANK, der früheren WestLB AG und der NRW.BANK das Mutter-Tochter-Modell aufgelöst wurde. Durch die Erteilung der Werthaltigkeitsgarantie, die in enger Abstimmung mit BaFin und Bundesbank entwickelt wurde, konnte erreicht werden, dass die verbleibende Beteiligung der NRW.BANK an der früheren WestLB AG bankaufsichtsrechtlich nicht in das Gesamtengagement der NRW.BANK bei der früheren WestLB AG einzuberechnen war und so die nach bankaufsichtlichen Normen zulässige Großkreditgrenze eingehalten werden konnte. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstr Düsseldorf Telefon (0211) Telefax (0211) Poststelle@fm.nrw.de wwwjm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee
4 Bilanziell stellt die Wertgarantie für die NRW.BANK sicher, dass bei ei- Seite 2 von 3 ner Veränderung bzw. Übertragung der von ihr gehaltenen Anteile an der Portigon AG der Beteiligungsbuchwert von 2,2 Mrd. erlöst wird. Die Bewertung der Beteiligung der NRW.BANK an der früheren WestLB AG beziehungsweise jetzt an der Portigon AG erfolgt jährlich im Rahmen der von einem Abschlussprüfer zu testierenden Jahresbilanz der NRW.BANK. Der Wert der Beteiligung der NRW.BANK an der früheren WestLB AG wurde zum 31. Dezember 2011 entsprechend der nach Ausscheiden der Landschaftsverbände im Juni 2011 verbleibenden Garantie mit 2.190,8 Mio. bilanziert (s. Finanzbericht der NRW.BANK 2011, Seite 82). Die Zinsforderungen aus der Werthaltigkeitsgarantie belaufen sich zum 31. Dezember 2011 auf 290,4 Mio. (s. aao.). Das Risiko des Landes aus der Werthaltigkeitsgarantie ohne Zinsen beläuft sich nach Ausscheiden der Landschaftsverbände aus der NRW.BANK nominal auf rd. 2,11 Mrd.. Das Ausscheiden der Landschaftsverbände im Jahr 2011 verursachte im Ergebnis eine Minderung des Anspruchs der NRW.BANK aus der Werthaltigkeitsgarantie um rd. 86,9 Mio., da die Landschaftsverbände mit Ausscheiden aus der NRW.BANK aufgrund einer Direktbeteiligungsoption teilweise garantierte WestLB AG-Aktien von der NRW.BANK erhalten haben und die NRW.BANK durch den Erwerb der Anteile der Landschaftsverbände an der NRW.BANK als eigene Anteile einen Erlös erzielte, der einen Anspruch der NRW.BANK gegen das Land aus der Werthaltigkeitsgarantie mindert. Im Rahmen der Restrukturierung der ehemaligen WestLB AG zur Portigon AG zum 30. Juni 2012 ist es zu keiner Veränderung des Anteils der NRW.BANK an der Portigon AG gekommen. Sowohl die Anzahl der insgesamt existierenden Aktien der Portigon AG, wie auch die Anzahl der von der NRW.BANK an der Portigon AG gehaltenen Aktien, sind unverändert geblieben. Vor dem Hintergrund, dass die Portigon AG rechtsträgeridentisch mit der WestLB AG ist, ist die Restrukturierung wie eine Umfirmierung zu betrachten. Die NRW.BANK ist im gleichen Umfang an der rechtsträgeridentischen Portigon AG beteiligt, wie vorher an der WestLB AG. Da die Werthaltigkeitsgarantie, wie dargelegt, nur auf die Anteilsübertragung abstellt, löste auch die bei der Portigon AG vorgenommene Kapitalherabsetzung, wie auch die Übertragung von Vermögenswerten auf die Verbundbank und die EAA, die Wertgarantie nicht aus.
5 Zum 31. Dezember 2012 ist der nächste Jahresabschluss der Seite 3 von 3 NRW.BANK aufzustellen. Da die Beteiligung der NRW.BANK an der Portigon AG weiterhin voll besichert bleibt, ist die bilanzielle Bewertung des Engagements nicht berührt. Inwieweit daneben Fragen zu den Folgen des Transformationsprozesses bei der WestLB AG im Jahresabschlussprozess 2012 der NRW.BANK auch im Hinblick auf den Bilanzausweis seitens der Abschlussprüfer aufgegriffen und mit der NRW.BANK diskutiert werden, kann derzeit nicht vorausgesehen werden. ~M1l) ~-~Wj~ I Dr. Norbert Walter-Borjans
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