Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. (Erneuerbare-Energien-Gesetz) EEG

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1 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) EEG 1 Historie 01. Jan Inkrafttreten des EEG 01. Jan Inkrafttreten des Photovoltaik- Vorschaltgesetzes zum EEG 01.Juni / 01.Juli 2004 (2. Lesung am 14. Mai) EEG-Novelle mit neuen Vergütungssätzen 1 Überblick 2

2 Kernpunkte Abnahme- und Vergütungspflicht durch Netzbetreiber Übernahmeregelung für Kosten des Anschlusses und ggf. des Ausbaus zur Weiterleitung der Energie Bundesweite Ausgleichsregelung Förderung erneuerbarer Energien durch höhere als marktübliche Erstattungen für die Energie Festlegung der Referenzanlage für Windkraft 1 Überblick 3 Abnahme- und Vergütungspflicht vorrangige Abnahme der durch EEG geförderten Anlagen erzeugten Energie (EE) Verpflichtung trifft auch vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Abnahmepflicht für den Netzbetreiber mit kürzester Entfernung zum technisch geeignetsten Anschlusspunkt Auf Verlangen des Einspeisewilligen ist wirtschaftlich zumutbarer Ausbau vorzusehen Ggf. Offenlegen von Netz- und Anlagedaten zum Feststellen der Eignung des Anschlusspunkts 2 Anschluss und Verrechnung 4

3 Anschlusskosten Anlagenbetreiber trägt Kosten zum Anschluss an technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt Netzbetreiber trägt Kosten zum Netzausbau für die Weiterleitung der eingespeisten Energie Kosten des Netzausbaus können beim Netznutzungsentgelt angerechnet werden Clearingstelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2 Anschluss und Verrechnung 5 Bundesweite Ausgleichsregelung ÜNB ermitteln unmittelbare und mittelbare Abgabe EE an Letztverbraucher in ihrem Netzbereich Ausgleich der EE innerhalb der ÜNB Jeder ÜNB hat Anspruch auf Abnahme der eingespeisten EE durch die angeschlossenen Energieversorger in dem Anteil, der dem Verhältnis von EE zu gesamter Energie entspricht. Stichtag zur Verrechnung ist 31. März jedes Jahres, auf Basis der Preise des vorangegangenen Quartals 2 Anschluss und Verrechnung 6

4 Geförderte Erzeugungsanlagen Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas, Klärgas (bis max. 5 MW) Biomasse (bis max. 20 MW) Geothermie (ohne Leistungsbegrenzung) Windkraft (ohne Leistungsbegrenzung) Photovoltaik (bis max. 5 MW) (Fördersätze im Vorschaltgesetz zum EEG) Förderungsdauer beträgt 20 Jahre 7 Photovoltaik Leistungsbereich /MW (anteilig) Grundvergütung /(ct/kwh) Zuschlag /(ct/kwh) Gebäudeanlagen Zuschlag Fassadenanlagen /(ct/kwh) (Preise für Inbetriebnahme in 2004) 50 ct/kwh Basis Gebäude Fassade P (peak) /MW 8

5 Windkraftanlagen Bei Inbetriebnahme im Jahr 2004 Max. Förderung Danach Dauer der max. Förderung : 8.7 ct/kwh (unabh. von Bemessungsleistung) : 5.9 ct/kwh Grundsätzlich 5 Jahre (bei Offshore-Anlagen 9 Jahre) Falls danach 150% des Referenzertrags nicht erreicht ist, verlängert sich dieser Zeitraum 2 Monate je 0.75 % Differenz Referenzertrag Standardisierter Typ der WKA Typenbezeichnung, Rotorkreisfläche, Nennleistung, Nabenhöhe) Referenzstandort (5.5 m/s mittl. Windgeschwindigkeit in 30 m Höhe, Höhenprofil, Rauhigkeitslänge) 9 Biomasse, Geothermie, Wasserkraft/Gas Leistungsbereich /MW >20 (anteilig) Biomasse /(ct/kw h) Geothermie /(ct/kw h) Wasserkraft/Gas /(ct/kw h) Mittl. Mindestvergütung ct/kwh Biomasse Geothermie Wasserkraft/Gas (Preise für Inbetriebnahme in 2004) Inst. Leistung /MW 10

6 Degression der Vergütungssätze (Neuanlagen) Energieerzeugung Jährl. Degression Photovoltaik 5 % Windkraft 1.5 % Biomasse 1 % Wasserkraft, Deponie-/Klär-/Grubengas 0 % Geothermie 0 % 60 Max. Erstattung ct/kwh PV (Basis) -5%/a Wind (-1.5%/a) Biomasse (-1%/a) Wasserkraft (fix) Geothermie (fix) Zum Vergleich: Grundlaststrom (2004): ct/kwh Jahr Vergleich der Investitionskosten (Stand 2001) Quelle: T.Weller, fair-energie, München 4 Technische Entwicklung 12

7 Vergleich der Investitionskosten (Stand 2002) Quelle: EnergieAG, Österreich 4 Technische Entwicklung 13 Einheiten-Leistungen WKA Source: Windenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland, Stand: , DEWI Magazin Nr. 23, Feb Technische Entwicklung 14

8 Installierte WKA-Leistung Quelle: ISET 4 Technische Entwicklung 15

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