I N F O S e r v i c e
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- Calvin Egger
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Sie planen eine schrittweise energetische Modernisierung Ihrer Immobilie und beabsichtigen, hierbei die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen gemäß KfW-Programm 152 bzw. 430 in Anspruch zu nehmen? Damit die Förderung (ob Kredit- oder Investitionszuschussvariante) bewilligt werden kann, ist für die Antragsstellung sowie für die Fertigstellung die Bestätigung eines neutralen Sachverständigen erforderlich. Wir unterstützen Sie hierbei unkompliziert und liefern Ihnen die entsprechenden Bestätigungen, damit Sie Ihre Förderung auch erhalten. - Für die Antragsstellung prüfen wir, ob die geplante(n) Maßnahme(n) den KfW-Anforderungen entsprechen und bestätigen Ihnen das, sofern die KfW-Anforderungen eingehalten sind, auf dem KfW-Antragsformular. - Wir führen bei geplanten Dämmmaßnahmen einen Nachweis zum erforderlichen U-Wert des Bauteils und prüfen bei anlagentechnischen Maßnahmen die Einhaltung der KfW- Mindestanforderungen. - Nach Fertigstellung der Maßnahme(n) prüft unser Energieberater vor Ort die Konformität der Ausführung, gleicht diese erneut mit den KfW-Anforderungen ab und bestätigt Ihnen dies ebenfalls. Berechnungen zum hydraulischen Abgleich, sofern diese gefordert werden, sind Planungsleistungen und werden nicht von DEKRA erstellt. Neben der vor beschriebenen Leistung können wir Sie weitergehend beraten und möglichen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie erarbeiten. Folgende Dienstleistungen sind hierfür sinnvoll und werden von uns empfohlen: - Energiepotenzialanalyse zur Erarbeitung eines kompletten Modernisierungsansatzes (zur Erreichung des Effizienzhaus- Standards der KfW). - Detaillierter Wärmebrückennachweis bei Komplettmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bereits in der Planungsphase. - Beratung in der Entwufsphase zur Optimierung der Energieeffizienz und Optimierung aller Möglichkeiten zur Senkung der Baukosten. Die KfW-Bestätigung zur Förderung von Einzelmaßnahmen kann nur komplett beauftragt werden. Eine Splittung der Leistungen ist daher nicht möglich. Situation Einsatzbereich Leistungsumfang Nicht Leistungsumfang Weitere Leistungen Konditionen DEKRA Consulting GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 1
2 1. KfW-Antragstellung Einzelmaßnahmenförderung Die geplante(n) Maßnahme(n) bitte ankreuzen Wärmedämmung von Wänden inkl. U-Wert-Nachweisberechnung für das Bauteil Wand Wärmedämmung von Dachflächen inkl. U-Wert-Nachweisberechnung für das Bauteil Dach Wärmedämmung von Geschossdecken inkl. U-Wert-Nachweisberechnung für das Bauteil Geschossdecke Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Bestätigung des Sachverständigen auf dem KfW-Formular KfW-Formular Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren. Diese Leistung ist im Honorar enthalten und wird nicht separat vergütet. Förderfähige Einzelmaßnahmen 2. Unternehme anfragen/angebote einholen Angebotsanforderung + Prüfung + Zusammenfassung Angebote bei Firmen einholen, rechnerische und technische Prüfung sowie Zusammenfassung in Kurzbericht als Beauftragungsgrundlage. 3. Bestätigung der Fertigstellung Prüfung auf konforme Umsetzung der Maßnahme vor Ort Abgleich mit den KfW-Anforderungen Sichtung aller erforderlicher Berechnungen wie z.b. hydraulischer Abgleich Bestätigung des Sachverständigen auf dem KfW-Formular KfW-Formular Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Sanieren Name Kundendaten Straße / Nr. PLZ / Ort Telefon Straße / Nr. Objektdaten PLZ / Ort Nutzfläche Baujahr DEKRA Consulting GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 2
3 1. Antragsstellung je Einzelmaßnahme *) netto 190,00 2. Unternehmen anfragen/angebote einholen netto 375,00 3. Bestätigung der Fertigstellung netto 395,00 Honorar *) Werden mehrere Einzelmaßnahmen durchgeführt, wird das Honorar nach Pos. 1 entsprechend mit der Anzahl der Maßnahmen multipliziert. Pos. 2 und 3 bleiben davon unberührt. Bemerkungen: Hiermit beauftrage ich DEKRA Consulting GmbH mit der KfW- Bestätigung von Einzelmaßnahmen im Zuge der unter Punkt 1 angegebenen geplanten Modernisierung(en) an meiner Immobilie. Grundlage dieses Angebotes/Auftrages sind die beiliegenden Vertragsbedingungen. Den unterzeichneten Auftrag schicken Sie uns bitte Auftragserteilung DEKRA Adresse per Post an DEKRA Consulting GmbH Energie- & Ressourcenmanagement Handwerkstraße Stuttgart Tel.: per Fax an per an energie@dekra.com Unterschrift Datum / Ort Unterschrift des Auftraggebers DEKRA Consulting GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 3
4 Vertragsbedingungen Die Leistung von DEKRA umfasst folgende Teilleistungen: - die unabhängige Prüfung der geplanten KfW-förderfähigen energetischen Modernisierungsmaßnahme(n) vor Beginn der Umsetzung - Nachweisführung der U-Werte bei Dämmmaßnahmen - Prüfung der technischen Unterlagen und Angebote auf Konformität zu den KfW-Anforderungen beim Austausch/Einbau einer Lüftungs- oder Heizungsanlage - Prüfung der KfW-konformen Umsetzung der geplanten Maßnahme(n) der vertraglich festgelegten Immobilie nach Abschluss der Maßnahme(n) vor Ort - Schriftliche Bestätigung im KfW-Antrags- und Fertigstellungsformular - Optional Anfrage bei Unternehmen und Handwerksbetrieben zur Angebotseinholung inkl. technischer und rechnerischer Auswertung mit Zusammenfassung 1 Vertragsziel Ziel ist die Inanspruchnahme der KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen gemäß KfW Programm 151, 152 und 430 durch den Auftraggeber. Sofern jedoch durch DEKRA festgestellt wird, dass die geplante(n) Maßnahme(n) bei der abschließenden Vor-Ort-Überprüfung nicht gemäß den Mindestanforderungen der KfW umgesetzt wurden, kann eine Bestätigung der Fertigstellung auf dem KfW-Formular durch DEKRA nicht erfolgen. Diese Vertragsbedingungen umfassen ausschließlich Tätigkeiten im Sinne 1 an dem/den im Angebotsschreiben genannten Objekt/en (nachfolgend Vertragsobjekt ). Bei einer Beauftragung bestätigt DEKRA die KfW-konforme Planung sowie Fertigstellung der förderfähigen Einzelmaßnahmen in den von der KfW vorgegebenen Antragsformularen, sofern von DEKRA die Konformität festgestellt wird. Durch den Auftraggeber ist sicher zu stellen, dass der Zugang in das Objekt gewährleistet wird. Die Objektbegehung findet ausschließlich im Beisein des Auftraggebers bzw. Eigentümers statt. Sofern dieser zum vereinbarten Termin nicht erscheint, wird ein neuer Termin vereinbart. Die entstandenen An- und Abfahrtskosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind Berechnungen sowie Dokumentationen, sofern diese von der KfW zur Gewährleistung der Förderung erforderlich sind, DEKRA rechtzeitig, spätestens jedoch 3 Werktage nach Beauftragung zur Verfügung zu stellen. Zum Nachweis des U-Wertes eines zu dämmenden Bauteils (Wand, Dach, Geschossdecke) sind vom Auftraggeber Daten zum Bauteil zur Verfügung zu stellen. Für eine U-Wert-Berechnung sind Details zum entsprechenden Bauteil (Wand, Dach, Geschossdecke) mit Angaben zum Aufbau unbedingt erforderlich. Bei Erneuerung bzw. Einbau von Fenstern, Außentüren, einer Heizung oder Lüftungsanlage sind die Angebotsunterlagen sowie technische Daten zur Prüfung auf die KfW-Mindestanforderungen DEKRA zur Verfügung zu stellen. DEKRA wird sich im Falle der Beauftragung im Vorfeld der Leistung zum Zweck der Antragsstellung der KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen sowie der Terminabsprache des Vor-Ort-Termins mit dem Kunden kurzfristig telefonisch in Verbindung setzen. DEKRA verpflichtet sich, die KfW-Bestätigung der förderfähigen Einzelmaßnahmen sowie sämtliche weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Sollten prüfrelevante Daten nicht vorliegen und/oder ein Zugang in das Objekt nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme(n) nicht möglich sein, ist eine KfW- Bestätigung durch DEKRA nicht möglich. Die erbrachte Leistung wird dennoch in Rechnung gestellt. DEKRA macht bei optionaler Beauftragung zu Angebotsanforderungen im Namen des Auftraggebers keine Beauftragungsempfehlung. Es erfolgt in diesem Rahmen 2 Vertragsobjekt 3 Pflichten des AG 4 Pflichten DEKRA DEKRA Consulting GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 4
5 lediglich die Einholung entsprechender Angebote von regionalen Fachunternehmen, eine inhaltliche, technische und rechnernische Prüfung in Form einer Kurzzusammenfassung gegliedert nach Gewerk und Kosten wird erstellt und als Entscheidungsgrundlage in schriftlicher Form. Die Leistung von DEKRA erfolgt in Anlehnung an die aktuell gültigen Förder- Merkblätter der KfW sowie die damit in Zusammenhang stehenden Anlagen. Grundlage für die Förderung von energetischen Sanierungen in Form von Einzelmaßnahmen ist das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren mit den Programmnummern 151, 152 und Grundlagen KfW Gefördert werden ausschließlich Sanierungen an Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Die Antragsstellung für die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- oder Investitionszuschuss-Variante erfolgt über die jeweils aktuell gültigen KfW- Formulare. Diese sind im Internet auf der KfW-Webseite hinterlegt. Gleiches gilt für die Bestätigung der antragsgemäßen Durchführung der Maßnahmen nach Abschluss der Arbeiten. Als Gegenleistung hat der Auftraggeber das im Angebotsschreiben ausgewiesene Honorar zu entrichten. 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen Sollten über die in 1 genannten Leistung hinaus weitere Sonderleistungen erbracht werden, so werden diese nach schriftlicher Beauftragung zu den von DEKRA benannten Honoraren abgerechnet. Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Berechnung der DEKRA Leistungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrages gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben. Der Auftrag gilt mit Abschluss des Ortstermins bzw. mit Versand des vom DEKRA Sachverständigen unterzeichneten und gestempelten KfW-Bestätigungsformulars zur ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme(n) als abgeschlossen. Alle Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. 7 AGB Weiterer Bestandteil unserer Angebote sind im Übrigen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung unter DEKRA Consulting GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 5
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