Betriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke

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1 Betriebsreglement der Kinderkrippe Stups & Stepke 1. Aufnahmebedingungen Die Kinderkrippe Stups & Stepke gewährt familien- und schulergänzende Betreuung für Kinder im Alter ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt. Kinder werden unabhängig von ihrer Konfession, Nationalität oder sozialen Schicht aufgenommen. Auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen (z. B. mit Hör- oder Sehschwierigkeiten, Down Syndrom u. ä.) können die Krippe besuchen. Allerdings bedarf es in diesem Falle einer Vorabklärung mit der Krippenleitung. Es können keinerlei Ansprüche auf Aufnahme geltend gemacht werden, ebenso wenig Ansprüche auf bestimmte Tage und/oder Zeiten. Grundsätzlich werden Kinder unter Berücksichtigung der aktuellen Belegungssituation aufgenommen. Aus pädagogischen und sozialen Überlegungen halten wir eine wöchentliche Aufenthaltsdauer von mindestens 1 ganzen Tag für Kleinkinder (ab 19 Monate) und mindestens 2 ganzen Tagen für Säuglinge (bis 18 Monate) für sinnvoll. Diese Zeiten können individuell aufgeteilt werden. Es wird eine Anmeldegebühr von CHF 50,- pro Kind erhoben. Erst nach dem Vertragsabschluss und dem Bezahlen der Anmeldegebühr ist der Betreuungsplatz für das Kind verbindlich reserviert. Die Kinderkrippe Stups & Stepke führt keine Warteliste. 2. Aufnahmeprozedere / Eingewöhnung Um einen möglichst sanften Einstieg in den Krippenalltag zu gewährleisten, sollen die Kinder während der Eingewöhnungszeit von ihren Eltern in der Krippe begleitet werden. Die Eingewöhnung wird den individuellen Bedürfnissen des Kindes und den Wünschen der Eltern nach Absprache mit der Krippenleitung angepasst. Während der Eingewöhnungsphase rechnen wir stundenweise ab. Pro Eingewöhnungsstunde (je 60 min) berechnen wir CHF: 15,-.

2 3. Austritte und Kündigungsfristen Der Austritt aus der Krippe erfolgt jeweils auf Ende eines Monats. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, per Post (Datum des Poststempels gilt) oder per . Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Sollte der Betriebsalltag durch untragbares Verhalten eines Kindes erheblich gestört werden, tritt die Leitung mit den Eltern in Kontakt. Man versucht gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden. Falls keine Möglichkeit gefunden werden kann, ist die Leitung befugt, eine fristlose Kündigung des Betreuungsverhältnisses auszusprechen. Der Entscheid ist schriftlich mitzuteilen. Das Nicht-Bezahlen der Rechnung zieht ebenso eine fristlose Kündigung des Betreuungsverhältnisses nach sich (siehe 14. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist). 4. Änderung von Betreuungstagen Zusätzliche Betreuungstage können nach Absprache mit der Krippenleitung per sofort gebucht werden, sofern die Auslastung des Personals und die Kapazität der Krippe dies zulässt. Für das Reduzieren der Betreuungszeit (Kündigen einzelner Betreuungs-Tage und / oder -Zeiten) gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Einmaliges Verschieben von Betreuungs-Tagen und / oder Zeiten ist innerhalb einer Kalenderwoche nach Absprache mit der Krippenleitung unentgeltlich möglich. Ein ausfallender Betreuungstag aufgrund eines Feiertages oder Brückentages kann nicht auf einen anderen Tag verschoben werden. 5. Bei Eintritt mitzubringen Jedes Kind erhält im Garderobenbereich eine Box, in der Sachen (Nuggi, Nuscheli, Ersatzkleidung, Regenkleidung, etc.) gelagert werden können. Die Kinder dürfen Spielsachen in die Kinderkrippe mitbringen. Für mitgebrachte Spielsachen wird von Seiten der Kinderkrippe keine Verantwortung übernommen. Die Kinderkrippe übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von mitgebrachtem privatem Spielzeug.

3 6. Betreuungspersonal Die Leitung der Kinderkrippe ist auf zwei Personen aufgeteilt. Eine Krippenleitung ist verantwortlich für Administration und Logistik, die andere Krippenleitung ist verantwortlich für den pädagogischen und operativen Bereich. Das Betreuungspersonal setzt sich zusammen aus Erzieherinnen, Miterzieherinnen, Lehrlingen und Praktikanten. Weiterbildungen sind für das pädagogische Personal vorgesehen und werden durch die Leitung unterstützt. Da Babys eine erhöhte Personalkapazität erfordern, wird der Betreuungsschlüssel wie folgt aufgeteilt: Mindestens 1 Betreuungsperson auf 2 Babys Mindestens 2 Betreuungspersonen auf 10 Kleinkinder Die Krippenleitung trägt Sorge, dass der Betreuungsschlüssel eingehalten wird. 7. Gruppen Die Kinder werden in einer altersgemischten Gruppe betreut (maximal 12 anwesende Kinder, davon zwei Babys). Als Babys gelten Kinder im Alter von 3 Monaten bis 18 Monaten. Als Kleinkinder gelten Kinder im Alter von 19 Monaten bis Schuleintritt. Das maximale Platzangebot der Krippe beläuft sich auf 24 Plätze (davon 4 Babyplätze). 8. Kleidung Es wird empfohlen, den Kindern der Witterung angepasste, bequeme Kleidung anzuziehen, welche auch schmutzig werden darf. Ersatzkleidung für die Kinder kann in der Krippe gelagert werden (siehe: 5. Beim Eintritt mitzubringen). Die Eltern tragen Sorge dafür, dass passende und dem Alter des Kindes angemessene Kleidung in der Kinderkrippe vorhanden ist. Schmutzwäsche wird den Eltern mitgegeben.

4 9. Krankheit oder Ausfall Bei Krankheit oder Verletzung durch einen Unfall soll das Kind in der Obhut der Eltern verbleiben. Ausfälle sollen so bald wie möglich der Krippenleitung gemeldet werden. Die Eltern verpflichten sich, die Kinderkrippe über bestehende ansteckende Krankheiten zu informieren. Bei Erkranken oder Verunfallen des Kindes während seines Aufenthaltes in der Krippe werden die Eltern informiert und die nötigen Massnahmen sowie das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen (siehe Notfallkonzept). Alle Angaben hinsichtlich der Gesundheit des Kindes (Allergien, besondere Bedürfnisse, Adresse des Hausarztes, vorhandene Impfungen etc.) müssen beim Eintritt angegeben werden (Notfallblatt). Das Personal ist für den Notfall geschult. 10. Öffnungszeiten Die allgemeinen Öffnungszeiten: Montags bis Freitag von 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Die Zeiten, an denen die Krippe geschlossen ist (Feiertage, Brückentage, Betriebsferien), sind für das aktuelle Jahr auf der Homepage der Kinderkrippe veröffentlicht. Ausserdem wird unseren Kunden dies per (Januar-Newsletter) und per Post (mit der Januar-Rechnung) jeweils für das dann beginnende Jahr zugesandt. An Arbeitstagen vor Feiertagen schliesst die Kinderkrippe bereits um 16:00 Uhr. 11. Pädagogisches Konzept ist auf der Homepage der Kinderkrippe stups-stepke.ch hinterlegt.

5 12. Tagesablauf 06:30 Uhr Öffnung der Krippe 06:30 Uhr bis 08:50 Uhr Bringen der Kinder 08:00 Uhr Frühstück 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr Morgenkreis (Begrüssung aller Kinder und Singen) 09:40 Uhr Znüni 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr Beschäftigung in der Kinderkrippe (basteln, musizieren, turnen) oder Aktivitäten im Freien (im Garten oder Spaziergang) 11:45 Uhr bis 12:15 Uhr Mittagessen 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr Mittagsruhe 14:15 Uhr bis 16:00 Uhr Beschäftigung in der Kinderkrippe (basteln, musizieren, turnen) oder Aktivität im Freien (im Garten oder Spaziergang) 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr Zvieri 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Spielen / Abholphase Die Zeiten in diesem Tagesablauf sind mit Ausnahme von Punkt 13 (Wichtige Zeiten) als Richtzeiten zu verstehen. Aufgrund der Situation in der Kinderkrippe kann es zu Verschiebungen und / oder Änderungen kommen. 13. Wichtige Zeiten Bringzeit: Morgens: ab 06:30 Uhr bis 08:50 Uhr Abhol- und Bringzeit (wichtig bei Tarif B und C): vor dem Mittagessen bis 11:30 Uhr nach dem Mittagessen bis 13:30 Uhr Kinder, die bei uns bis 11:30 Uhr (Tarif C) bzw. bis 13:30 Uhr (Tarif B) betreut werden, müssen bis zu dieser Uhrzeit abgeholt sein, d.h. die Kinderkrippe verlassen haben. Bei verspätetem Abholen wird eine Verspätungspauschale fällig (siehe 15. Tarifreglement) Kinder, die ab 11:30 Uhr bzw. ab 13:30 Uhr bei uns betreut werden, sollten möglichst genau auf den jeweiligen Zeitpunkt gebracht werden. Abholzeit: Nachmittags: ab 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Alle Kinder müssen bis um 18:30 Uhr abgeholt sein, d.h. die Kinderkrippe verlassen haben. Bei verspätetem Abholen wird eine Verspätungspauschale fällig (siehe 15. Tarifreglement).

6 14. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist Die Rechnung wird jeweils für den Folgemonat gestellt und trifft bis zum Ende des Vormonats ein. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Sollten wir nach Ablauf der 14 Tage keinen Zahlungseingang feststellen, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung, die innert 7 Tagen zu bezahlen ist. Sollten wir nach Ablauf der 7 Tage immer noch keinen Zahlungseingang feststellen, erhalten Sie eine Mahnung (zuzüglich CHF 25,- Mahngebühr), die innert 7 Tagen zu bezahlen ist. Sollten wir nach Ablauf dieser Frist immer noch keinen Zahlungseingang feststellen, wird die Angelegenheit ohne weitere Ankündigung an das zuständige Betreibungsamt weitergegeben. Ausserdem zieht dies ein sofortiges Ende des Betreuungsverhältnisses nach sich. 15. Tarifreglement Zur Ermittlung der Monatspauschale ist die Taxordnung verbindlich. Es gelten je nach vereinbarten Betreuungszeiten unterschiedliche Tarife, die zu Monatspauschalen hochgerechnet werden. Diese Monatspauschalen sind dann zwölf Mal im Jahr monatlich im Voraus nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Sie erhalten jeweils eine Rechnung per Post incl. Einzahlungsschein. Es gibt bei uns keinerlei Ermässigungen, Rabatte oder Subventionen. Auch bei Abwesenheit des Kindes (Urlaub, Krankheit usw.) oder Schliesszeiten der Kinderkrippe Aufgrund von Feiertagen, Brückentagen, Betriebsferien muss die volle Monatspauschale bezahlt werden. Verspätetes Abholen wird mit CHF 20,- pro angebrochenen 15 Minuten Verspätung abgerechnet. Zusätzliche Betreuung zu der im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungszeit wird im Nachhinein berechnet. Bei zusätzlichen ganzen Tagen wird eine Tagespauschale A fällig, bei zusätzlichen halben Tagen (bis bzw. ab 11:30 Uhr oder bis bzw. ab 13:30 Uhr) die entsprechende Tagespauschale C oder B. Bei Verlängerung der Tagesbetreuungszeit von C auf B wird die Differenz der Tagespauschale von Tarif C und Tarif B berechnet. Bei Verlängerung der Tagesbetreuungszeit von C auf A wird für den Tag zusätzlich eine Tagespauschale B berechnet. Bei Verlängerung der Tagesbetreuungszeit von B auf A wird für den Tag zusätzlich eine Tagespauschale C berechnet. Wir gewähren einen Geschwisterrabatt von 10%.

7 16. Kindergarten-Kinder Kinski-Kinder können bei uns betreut werden. Ebenso können wir die Kinder zum Kindergarten begleiten und / oder von dort wieder abholen. Während der Schulferienzeit (kein Kinski) können die Kinder bei uns auch in dieser Zeit betreut werden. Dies ist nach Absprache mit der Krippenleitung unter gewissen Voraussetzungen möglich. 17. Verpflegung Es wird auf eine gesunde, abwechslungsreiche und den Bedürfnissen des Kindes angepasste Ernährung geachtet. Die Mahlzeiten werden vor Ort, frisch und nach Möglichkeit mit biologischen Produkten hergestellt. Säuglingsmilch (Schoppenpulver) muss von den Eltern mitgebracht werden. Babykost (Brei) wird in der Krippe zubereitet, kann aber nach Absprache mit der Krippenleitung von den Eltern mitgebracht werden. Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern keine Esswaren mitzugeben. Dies gilt insbesondere für Süssigkeiten. Für das Mittagessen gibt es bei uns einen Menüplan. Dieser wird für zwei Wochen im Voraus erstellt und liegt in der Kinderkrippe zur Einsicht und Mitnahme für die Eltern bereit. 18. Versicherung Die Unfallversicherung ihres Kindes ist Sache der Eltern. Es wird ebenfalls empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Kinderkrippe Stups & Stepke verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

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