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1 Amtliche Mitteilungen Datum 8. Februar 2016 Nr. 5/2016 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmungen für die Fächer Elektrotechnik und Nachrichtentechnik im Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs (Modell B) der Universität Siegen Vom 31. Januar 2016 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat 3, Herrengarten 3, Siegen, Tel. 0271/

2 Fachspezifische Bestimmungen für die Fächer Elektrotechnik und Nachrichtentechnik im Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs (Modell B) der Universität Siegen Vom 31. Januar 2016 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) hat die Universität Siegen die folgenden Fachspezifischen Bestimmungen erlassen: 1

3 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/ Studieninhalte 4 Auslandsaufenthalt 5 Studienumfang 6 Modularisierung und Leistungspunkte 7 Studien- und Prüfungsleistungen 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit 9 Masterarbeit 10 Studienverlaufsplan 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung 2

4 1 Geltungsbereich Die Fachspezifischen Bestimmungen gelten zusammen mit der Prüfungsordnung für das Masterstudium im Lehramt der Universität Siegen vom 15. Mai 2013 (Amtliche Mitteilung 34/2013) in der jeweils gültigen Fassung. Sie gilt für alle Studierenden, die sich nach Inkrafttreten der Bestimmungen in den Masterstudiengang im Lehramt an der Universität Siegen einschreiben. Entfällt. 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/ Studieninhalte Das Studium vermittelt die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen für das angestrebte Lehramt in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Beherrschung und die Anwendung von Fachwissen, die Auswahl und die Beurteilung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Nutzung für pädagogische Handlungsfelder sowie die Förderung der Lernkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Es umfasst am Ausbildungsziel orientierte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien im Studienfach Elektrotechnik und integriert Praxisphasen. Das Studium orientiert sich an der Entwicklung der grundlegenden beruflichen Kompetenzen, die für eine selbstständige Ausübung des Unterrichts im Berufsfeld Elektrotechnik am Berufskolleg erforderlich sind. Dazu gehören vor allem: Fachkenntnisse und Fachmethoden der Elektrotechnik sowie der Nachrichtentechnik kennen und anwenden, Modelle analysieren, gestalten und exemplarisch umsetzen, Wirkprinzipien von technischen Systemen verstehen und bewerten, theoretische Grundlagen der Elektrotechnik und der Nachrichtentechnik kennen und anwenden, Wechselwirkungen zwischen technischen Systemen, Individuen und Gesellschaft reflektieren, Kenntnisse und Methoden der Elektrotechnik sowie der Nachrichtentechnik für schulische Lehr- Lern-Prozesse didaktisch aufbereiten, berufliche Arbeit in ihrer fachsystematischen Begründung und in ihrem Bildungswert analysieren und einschätzen können, Bildungsprozesse auf der Grundlage arbeitsprozessoraler Analysen gestalten können, technologische Entwicklungen hinsichtlich der Weiterentwicklung und Umgestaltung von Berufsbildern in ihrem Wert erkennen und einschätzen können. 4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen. 5 Studienumfang Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs im Lehramt an Berufskollegs (Modell B) sind im Fach Elektrotechnik 43 Leistungspunkte und 34 SWS (davon 8 Leistungspunkte und 6 SWS für das Studium der Fachdidaktik) und im Fach Nachrichtentechnik 17 Leistungspunkte und 14 SWS (davon 5 Leistungspunkte für das Studium der Fachdidaktik) zuzüglich von jeweils 3 3

5 Leistungspunkten und 2 SWS für die Begleitseminare zum Praxissemester zu erwerben. Erste berufliche Fachrichtung Elektrotechnik 6 Modularisierung und Leistungspunkte Kenn Nr. Modultitel Modulelement Typ SL PL Empf. Fachsem. SWS MET 1 Grundlagen der Feldtheorie 6 6 MET 1.1 Grundlagen der Feldtheorie V MET 1.2 Grundlagen der Feldtheorie Ü MET 1.3 Modulabschlussprüfung MET 2 Regelungstechnik 8 10 MET 2.1 Grundlagen der Regelungstechnik (GRT) V&Ü MET 2.2 Digitale Regelungstechnik (DRT) V&Ü MET 2.3 Laborpraktikum Regelungstechnik (RT-P) Prak MET 2.4 Modulabschlussprüfung MET 3 Leistungselektronik und Antriebe 6 7 MET 3.1 Leistungselektronik V&Ü MET 3.2 Elektrische Maschinen und Antriebe V&Ü MET 3.3 Modulabschlussprüfung MET 4 Wahlpflichtmodul 4 5 MET 4.1 Modul aus dem Angebot MSc Elektrotechnik *) V MET 4.2 Modul aus dem Angebot MSc Elektrotechnik *) Ü MET 4.3 Modulabschlussprüfung mündl MET 5 Laborpraktikum und Proseminar 4 7 MET 5.1 Proseminar Elektrotechnik für BK S MET 5.2 ein Laborpraktikum aus dem Angebot Prak der ET MET 5.3 Modulabschlussprüfung P /Ref MFD Fachdidaktik 9 8 FDBK E1 / E2 / E3 Forschungswahlseminar S FDBK F Fallstudie zu Berufsförderung S FDBK G M Vorbereitungsseminar: Fachdidaktisches Vertiefungsseminar S FDBK H Vorbereitungsseminar: Fachdidaktische Fallstudie S FD P Begleitung Fachpraxissemester S (+2) MAP Modulabschlussprüfung Masterarbeit (optional) 20 Voraussetzungen SL = Studienleistung V = Vorlesung Prak = Praktikum / Laborübung PL = Prüfungsleistung Ü = Übung T = Tutorium SWS = Semesterwochenstunden S = Seminar BK = Lehramt Berufskolleg = Leistungspunkte K = Klausur mündl. = mündlich MB = Maschinenbau P = Projektarbeit Ref = Referat *) Für das Wahlpflichtmodul MET-4 ist ein Modul gemäß Katalog (siehe Modulhandbuch) zu wählen. Die Wahl des Moduls soll nach einer Beratung mit dem zuständigen Dozenten getroffen werden. 4

6 Zweite berufliche Fachrichtung Nachrichtentechnik Kenn Nr. MNT 1 MNT 1.1 Modultitel Modulelement Typ SL PL Wahlpflichtmodul Nachrichtentechnik C Gewähltes Modul gemäß Modulbeschreibung (R1) Empf. Fachsem. SWS 4 7 V&Ü MNT 1.2 Hausarbeit zu gewähltem Modul HA MNT 1.3 Modulabschlussprüfung MNT 2 MNT 2.1 Wahlpflichtmodul Nachrichtentechnik D Gewähltes Modul gemäß Modulbeschreibung (R2) 4 5 V&Ü MNT 2.2 Modulabschlussprüfung MFDNT Fachdidaktische Begleitung des Praxissemesters 5 5(+3) FDBK-G/NT Vorbereitungsseminar: S Vertiefungsseminar FDBK-F/NT Vorbereitungsseminar: Fallstudie S FDBK-H/NT Begleitung Praxissemester S (+2) MFT-P Modulabschlussprüfung (+1) Masterarbeit (optional) 20 Voraussetzungen SL = Studienleistung V = Vorlesung Prak = Praktikum / Laborübung PL = Prüfungsleistung Ü = Übung T = Tutorium SWS = Semesterwochenstunden S = Seminar BK = Lehramt Berufskolleg = Leistungspunkte K = Klausur mündl. = mündlich MB = Maschinenbau P = Projektarbeit HA = Hausarbeit R1/R2: Wählbare Veranstaltungen für Wahlpflichtmodule Nachrichtentechnik C/D: Communications Engineering I, Communications Engineering II, Digitale Mobilfunknetze, Kommunikations- und Informationssicherheit I, Kommunikations- und Informationssicherheit II. Jede Veranstaltung kann nur einmal gewählt werden. 7 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Studienleistungen können in folgenden Formen absolviert werden: - erfolgreiche Bearbeitung von Übungen, - erfolgreiche Durchführung und Protokollierung von Versuchen, - Klausuren, - mündliche Leistungen, - Seminarvorträge, - Hausarbeit. Den Umfang der zu erbringenden Studienleistungen regelt die Prüfungsordnung für Masterstudium im Lehramt der Universität Siegen. Formen, Zeiten und Bedingungen für Studienleistungen (sofern nicht eindeutig im Modulhandbuch geregelt) werden von den Lehrenden zu Beginn des jeweiligen Moduls das 5

7 festgelegt. Nicht bestandene Studienleistungen können unbeschränkt wiederholt werden. Die Wiederholungsleistung kann dabei eine andere Form annehmen als die ursprüngliche. Studienleistungen, die in Laborveranstaltungen erbracht werden, können in dieser Form erst dann wiederholt werden, wenn die Veranstaltung erneut angeboten wird. 10 Absatz 4 Satz 4 der Prüfungsordnung für das Masterstudium im Lehramt bleibt davon unberührt. (2) Modulprüfungen können in folgenden Formen absolviert werden: - Klausuren, - mündliche Prüfungen, - Seminarvorträge, - schriftliche Hausarbeiten, - Portfolioprüfungen. Den Umfang der Prüfungen regelt die Prüfungsordnung für das Masterstudium im Lehramt der Universität Siegen. Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Bei einer Modulprüfung in Form einer Klausur oder Portfolioprüfung darf die Wiederholungsprüfung auch die Form einer mündlichen Prüfung annehmen. Fristen, Umfang und Form (sofern nicht eindeutig im Modulhandbuch geregelt) werden den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt. Leistungspunkte werden bei bestandener Modulprüfung und erbrachten Studienleistungen vergeben. (3) Die Modulabschlussprüfung des Moduls MFD in Elektrotechnik ist eine Kombination aus einer Klausur (80 Min.) mit den Inhalten der Seminare FDBK-E, FDBK-F, FDBK-G und FDBK-H und einem Projektbericht zum Schulforschungsprojekt (ca. 4 Seiten). Die FDBK-E Seminare können thematisch unterschiedlich gewählt werden. Im Rahmen der Modulabschlussprüfung sind nur die Inhalte des jeweils besuchten Seminars prüfungsrelevant. Die Modulabschlussprüfung ist somit eine Kombination aus zwei Prüfungsteilen: Ein Teil der Prüfungsleistung (Klausur 80 Min. = 2 ) bezieht sich auf das Modul, der andere Teil (Projektbericht zum Schulforschungsprojekt ca. 4 Seiten = 1 ) hat einen direkten Bezug zum Praxissemester. Für jeden der beiden Prüfungsteile wird eine gesonderte Note vergeben. Die Note für den Prüfungsteil (Projektbericht) mit direktem Bezug zum Praxissemester geht, entsprechend 6 der Prüfungsordnung für das Masterstudium im Lehramt der Universität Siegen, in die Gesamtnote für das Praxissemester ein. (4) Die Modulabschlussprüfung des Moduls MFDNT in Nachrichtentechnik: ist eine Kombination aus einer mündlichen Prüfung (30 Min.) mit den Inhalten der Seminare FDBK- G/NT und FDBK-F/NT und einem Projektbericht zum Schulforschungsprojekt (ca. 4 Seiten). Die Modulabschlussprüfung ist somit eine Kombination aus zwei Prüfungen: Ein Teil der Prüfungsleistung (30 Min. = 2 ) bezieht sich auf das Modul, der andere Teil (Projektbericht zum Schulforschungsprojekt ca. 4 Seiten = 1 ) hat einen direkten Bezug zum Praxissemester. Für jeden der beiden Prüfungsteile wird eine gesonderte Note vergeben. Die Note für den Prüfungsteil mit direktem Bezug zum Praxissemester geht, entsprechend 6 der Prüfungsordnung für das Masterstudium im Lehramt der Universität Siegen, in die Gesamtnote für das Praxissemester ein. 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit Fachbezogene Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit sind nicht vorgesehen. 6

8 9 Masterarbeit Wird die Masterarbeit im Fach Elektrotechnik oder im Fach Nachrichtentechnik geschrieben, beträgt der Anteil der Arbeit 20 Leistungspunkte. 10 Studienverlaufsplan Erste Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik Berufskolleg Master (Modell B bzw. 140/60) Fachrichtung Elektrotechnik Erklärung der Abkürzungen: BK Lehramt Berufskolleg Leistungspunkt(e) MaP Modulabschlussprüfung SL Studienleistung Sem. Semester HA Hausarbeit 7

9 Zweite berufliche Fachrichtung Nachrichtentechnik Modul Nr. MNT 1 MNT 2 MFD NT Modul Modulelement Typ ges. 1. Sem 2. Sem 3. Sem 4. Sem Wahlpflichtmodul Nachrichtentechnik C Gewähltes Modul gemäß Modulbeschreibung (R1) V&Ü 4 2 Hausarbeit zu gewähltem Modul HA 7 2 Modulabschlussprüfung MaP 3 Wahlpflichtmodul Nachrichtentechnik D Gewähltes Modul gemäß V&Ü Modulbeschreibung (R2) Modulabschlussprüfung MaP 3 Fachdidaktische Begleitung des Praxissemesters Vorbereitungsseminar: Vertiefungsseminar Seminar 2 2 Vorbereitungsseminar: Fallstudie Seminar 1 1 Begleitung Fachpraxissemester Seminar 2 (+2) 5 2 Modulabschlussprüfung MaP (+1) SWS SWS SWS SWS Summe SWS / Summe (R1/R2): Wählbare Veranstaltungen für Wahlpflichtmodule Nachrichtentechnik C/D: Communications Engineering I, Communications Engineering II, Digitale Mobilfunknetze, Kommunikations- und Informationssicherheit I, Kommunikations- und Informationssicherheit II. Jede Veranstaltung kann nur einmal gewählt werden. 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie werden im Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Lehrerbildungsrates vom 2. November Siegen, den 31. Januar 2016 Der Rektor gez. (Universitätsprofessor Dr. Holger Burckhart) 8

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