Kabelfernsehen Stadtwerke Schwaz GmbH Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung
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- Wilfried Busch
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1 Kabelfernsehen Stadtwerke Schwaz GmbH Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung Gültig ab 15. November 2012
2 Monatsentgelte Fernsehen (digital TV) EUR 14,50 Fernsehen + Internet 15/1 EUR 39,90 Fernsehen + Internet 30/3 EUR 49,90 Fernsehen + Internet 50/5 EUR 59,90 Receiver SD EUR 3,00 Receiver HD EUR 5,00 Receiver HD twin EUR 7,00 Hinweis: Zum Empfang und der Wiedergabe benötigt der Kunde ein Fernsehgerät mit integriertem DVB-C Receiver oder einen externen DVB-C Receiver. Für HDTV müssen Fernseher und Receiver HDTV tauglich sein. Entsprechende Receiver können im Elektro- Fachhandel erworben werden. Alternativ können die oben angeführten Receiver bei der Stadtwerke Schwaz GmbH gemietet oder gekauft werden. Jährliche Entgelte Bei Produkten mit dem integrierten Dienst Internet erfolgt die Verrechnung der Internet Service Pauschale einmal jährlich im Voraus. Wir weisen Neukunden im Zuge des Vertragsabschlusses nochmals ausdrücklich darauf hin (z.b. am Bestellformular). EUR 11,00 Hinweis: Kabelfernsehen und Internet ist nur mit Zahlung mittels monatlicher Einziehungsermächtigung und 12 Monaten Mindestvertragsdauer, sofern keine andere Mindestvertragsdauer vereinbart wurde, erhältlich. Technische Verfügbarkeit vorausgesetzt. Einmalige Entgelte Anschlussentgelt: Sofern ein Gebäude von der Stadtwerke Schwaz GmbH mit LWL interaktiv erschlossen und ausgebaut ist, kommen folgende Entgelte zur Anwendung: Anschlussentgelt (beinhaltet Internetmodem und/oder TV-Node Installation und Einrichtung). Den NAP (Netzabschlusspunkt) bildet das Internetmodem und/oder der TV-Node. Aktivierungsentgelt (Dies wird für jede Aktivierung/Freischaltung eines Produkts verrechnet) EUR 99,00 EUR 29,90 Hinweis: Für die Errichtung und Wartung der Leitungsanlage im Gebäude selbst ist der Kunde verantwortlich. Das Netz der Stadtwerke Schwaz GmbH endet am NAP! Umzug: Wenn der Kunde an einen von der Stadtwerke Schwaz GmbH interaktiv erschlossenen und ausgebauten Standort umzieht, verlegen die Stadtwerke Schwaz seine Geräte (Modem und/oder TV-Node) dorthin. EUR 49,90
3 Produktwechsel: Bei einem Umstieg auf ein nicht höherwertiges Produkt oder bei Bestellung eines zusätzlichen Produkts EUR 89,90 Bei einem Umstieg auf ein höherwertiges Produkt EUR 0,00 Sonstige einmalige Entgelte: Vertragsübertragung EUR 30,00 Reaktivierungsentgelt nach einer Aktivsperre bei Zahlungsverzug EUR 30,00 Bearbeitungsentgelt für rückgewiesenen Bankeinzug EUR 10,00 Bearbeitungsentgelt für manuelle Zuordnung einer Zahlung EUR 20,00 Pro Rechnungskopie EUR 3,48 Produktbestandteil Internet: Internet 15/1 Internet 30/3 Internet 50/5 Download in kbit/s bis zu Upload in kbit/s bis zu Transfervolumen unlimitiert ja ja ja - Adressen IMAP ja ja ja Webmail inkludiert ja ja ja Viren- u. Spamfilter für die schwaz.net Mailadresse ja ja ja Physikalisch wird der Anschluss über xdsl oder LWL realisiert. Dies liegt im Ermessen der Stadtwerke Schwaz GmbH (bevorzugt LWL sofern technisch und wirtschaftlich möglich). Der Anschluss beinhaltet den unlimitierten auf Flat basierenden Zugang zum weltweiten Internet und 3 bis 5 Mailboxen. Dem Kunden wird ein Modem der Stadtwerke Schwaz GmbH zur Verfügung gestellt, an das das Endgerät des Kunden (PC, Laptop, Router) an einem RJ45 Ethernet Port angeschlossen wird. Die Verbindung mit dem Internet erfolgt mittels PPPoE durch Authentifizierung mit Benutzernamen und Passwort am Endgerät des Kunden. Dem Kunden wird eine dynamische Internet IP-Adresse zugewiesen.
4 Für den Zugang zum weltweiten Internet steht eine Datenübertragungsrate auf Basis von best effort zwischen mindestens internet 15/1: 256/64 kbit/s (downstream/upstream) als Untergrenze und maximal bis zu /1.024 kbit/s (downstream/upstream) Internet 30/3: 8.192/768 kbit/s (downstream/upstream) als Untergrenze und maximal bis zu /3.072 (downstream/upstream) Internet 50/5: /3.072 kbit/s (downstream/upstream) als Untergrenze und maximal bis zu /5.120 (downstream/upstream) auf der Teilnehmeranschlussleitung zur Verfügung. Die tatsächlich erreichbare Datenübertragungskapazität kann variieren und ist abhängig von den übertragungstechnischen Gegebenheiten vor Ort. Der Zugang ist als einzelner Zugang zu nutzen. Die Leistungen sind entsprechend dem Netzausbau der Stadtwerke Schwaz GmbH bzw. zur Verfügung stehender Leitungen der Telekom Austria (Entbündelung) verfügbar. Der Anschluss bzw. ein optionales Zusatzpaket gilt als funktionstüchtig hergestellt, wenn anlässlich der Installation der Einstieg auf eine Test-Website gelingt. Eine Konfiguration des Internetzugangs am Endgerät des Kunden ist kostenpflichtig und nicht Bestandteil der Breitbandinstallation. Die Anschaltung eines kundenseitig betriebenen Servers (wie z.b. Web-, Mail-, oder Proxyserver) ist nicht zulässig. Für den Kunden wird eine Standard-Mailbox in der Form eingerichtet. Da die Stadtwerke Schwaz GmbH bedeutsame Erklärungen und sonstige Informationen an diese Mailbox übermittelt, ist es im Interesse des Kunden, diese Mailbox einzurichten und abzufragen bzw. diese Mailbox entsprechend weiterzuleiten. Im Produktpaket enthalten ist ein Viren- und Spamschutz für die in die Mailbox des Kunden eingehenden s am Provider-Mailserver der Stadtwerke Schwaz GmbH. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der ständigen Neu- und Weiterentwicklung von Softwareviren, deren Mutation und der Entwicklung neuer, virenähnlicher Programme ein vollständiger und absoluter Schutz (100%) vor Virenbefall und/oder dem Erhalt von Spam nicht möglich ist. Für den Verlust oder die Vernichtung von s übernimmt die Stadtwerke Schwaz GmbH außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung. Produktbestandteil Fernsehen: Leistungsumfang und Qualität: In von der Stadtwerke Schwaz GmbH interaktiv erschlossenen und ausgebauten Gebäuden sind digitale Fernseh- und Radioprogramme mit geeigneten Endgeräten gemäß dem jeweils gültigen Senderangebot empfangbar. Das aktuelle Senderangebot entnehmen Sie bitte der Programmübersicht bzw. der Homepage Die Qualität des von der Stadtwerke Schwaz GmbH zur Verfügung gestellten Anschlusses entspricht dem ortsüblichen und internationalen Standard. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, bei Reparatur und Wartungsarbeiten oder bei anderen mit dem Kabelbetrieb einhergehenden Störungen kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung von Kabelfernsehen kommen. Der Anschlusspunkt und die Servicegrenze werden wie folgt definiert: Die Regelung zum Anschlusspunkt entnehmen Sie bitte den Sonderbestimmungen für Kabelfernsehen der Stadtwerke Schwaz GmbH (digital TV) unter
5 Als Servicegrenze wird der TV-Node am NAP (Netzabschlusspunkt) festgelegt. An diesem Punkt (im Allgemeinen im Keller eines Gebäudes) muss ein fachgerecht installierter 230 V Stromanschluss zum Betrieb des TV-Node zur Verfügung stehen. Alle Dienste und Dienstleistungen über den Netzabschlusspunkt hinaus werden gemäß den Entgeltbestimmungen verrechnet. Wartung und Service: Wartungsarbeiten werden grundsätzlich im Wartungsfenster zwischen 24:00 und 06:00 Uhr durchgeführt und nach Möglichkeit auf der Website zuvor angekündigt. Die Stadtwerke Schwaz GmbH behält sich vor, bei Notwendigkeit auch außerhalb dieses Zeitraumes, Wartungsarbeiten durchzuführen. Alle Eingriffe in die Anlage (wie z.b. Errichtung, Störungsbehebungen, Wartungen etc.) dürfen nur von der Stadtwerke Schwaz GmbH oder deren Beauftragten vorgenommen werden. Gewartet wird das Kabelnetz bis zum Anschlusspunkt. Dem Kunden steht zur Bekanntgabe von Störungen der Störungsdienst der Stadtwerke Schwaz GmbH zur Verfügung. Die Wartung/Störungsbehebung erfolgt entweder laufend zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes oder auf Grund einer Störungsmeldung des Kunden ehestmöglich nach Kenntnisnahme der Störung durch die Stadtwerke Schwaz GmbH. Im Falle einer Störungsmeldung durch den Kunden erfolgt eine Reaktion auf die Meldung innerhalb von zwei Werktagen. Die Wartung/Störungsbehebung erfolgt je nach den Umständen des Einzelfalles und je nach Art der Störung/Wartungsarbeit entweder direkt vor Ort an der Anschlussstelle oder zentral. Sind dabei Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, wird ein Termin zur Vornahme der Wartungsarbeiten/Störungsbehebung vereinbart. Die Stadtwerke Schwaz GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der oben angeführten Reaktionszeiten, wenn die Störung vom Kunden selbst verursacht wird, auf Gründen beruht, die nicht im Einflussbereich der Stadtwerke Schwaz GmbH liegen oder der Kunde der Stadtwerke Schwaz GmbH oder deren Beauftragten den Zugang zur Störungsbehebung/Wartung verweigert. Anschlussdosen, Anschlüsse und daran angeschlossene Geräte müssen frei zugänglich sein, Wandverbauten oder sonstige Behinderungen müssen vor dem Wartungstermin demontiert bzw. entfernt werden. Sollte kein freier Zugang vorhanden sein, kann die Wartung/das Service unter Umständen entweder überhaupt nicht oder nicht zur Gänze durchgeführt werden. Dadurch auftretende Mehrkosten werden dem Kunden gesondert laut Entgeltbestimmungen in Rechnung gestellt.
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