TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14281 Flüchtlinge aus Lampedusa in Hamburg Vorbemerkung der Fragesteller SeiteinigenWochenberichtenMedienüberdieLagevonetwa300MigrantinnenundMigranteninHamburg,diedortohneVersorgungdurchdieStadtzum TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg dernatoinlibyennachitaliengeflohensind.dortwurdensieunter unmenschlichenbedingungeninaufnahmelageraufderitalienischenmittelmeerinsellampedusaundinanderenlagerninitalienuntergebracht.nach zweijährigemaufenthaltunddemendederkofinanzierungdurchdieeuropäischeunionhatdieitalienischeregierungdieselagergeschlossen.deninsassen,dieniemalseinordentlichesundfairesasylverfahrendurchlaufenhaben,wurdenhumanitäreaufenthaltstitelerteilt,diesieauchzureiseninnerhalbdereuberechtigen.nachangabenderbundesregierunginihrerantwort aufdieschriftlichenfragen14und15aufbundestagsdrucksache17/12949 derabgeordnetenullajelpke (DIELINKE.)vom25.März2013gabdasitalienischeInnenministeriuman,dasszudiesemZeitpunkt5700MigrantenItalienverlassenhätten.DieBundesregierungberiefsichzudemaufAngabender Migranten,500EurovondenitalienischenBehördenerhaltenzuhaben.Diese AngabewurdeauchvonvielenMedienkolportiert.NachAngabenderBetroffenenselbstgegenüberdenFragestellernwardiediesbezüglichePraxisderitalienischenBehördenjedochuneinheitlichundvariiertenachdenStandorten dergeschlossenenlager.währendeinteildermigrantentatsächlichbargeld ausgehändigtbekam,gingenandereleerausodererhieltenfahrscheinefür ZieleinnerhalbderEU.EsseijedochkeineexpliziteAufforderungergangen, von Italien aus in andere EU-Staaten einzureisen. DieafrikanischenMigrantenforderneinBleiberecht.Sieverweisendarauf, dasserstderkriegdernato-staatengegenlibyenzuihrerfluchtauslibyen geführthabe.währendsiedortarbeithattenundfürsichundihrefamilien sorgenkonnten,hattensieinitalienkeinemöglichkeitzuarbeiten.siehätten sichdortvondererlittenengewaltunddentraumatischenerlebnisseninlibyenundaufihrerfluchtüberdasmittelmeereigentlichersteinmalerholen müssen,stattdessenhabediesituationindenlagernihrleidenjedochnur vergrößert.europaseifürihrschicksalverantwortlich,deshalbfordernsiefür DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom12.Juni2013übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sichdasrechtzubleibenundsicheineneueexistenzaufzubauen. Wirhaben nichtdenkriegüberlebt,umaufhamburgsstraßenzusterben,lauteteein SloganaufeinerDemonstrationfüreinBleiberechtder300afrikanischenMigranteninHamburgam8.Juni2013,anderinsgesamt2000Menschenteilnahmen (jungeweltvom13.juni2013, GegenAbschiebunginElendund Tod ). DieMigrantenundihreUnterstützerverweisenauchdarauf,dassderUmgang mitschutzsuchendenundflüchtlingeninitalienmenschenrechtlichenund EU-Standardswiderspricht.SiekönnensichdabeiaufeinschlägigeBerichte vonmenschenrechtsorganisationenüberdielageinitalienebensostützenwie aufentscheidungenvondeutschenverwaltungsgerichten,dieinzahlreichen FällenÜberstellungenvonAsylsuchendeninDublin-VerfahrennachItalien untersagthaben,weildort systemischemängeldesasylverfahrensundder Aufnahmebedingungengesehenwerden (vgl.rechtsprechungsübersichtauf Rechtsprechung).DerBundesministerdesInnern Dr.Hans-PeterFriedrichäußertehingegengegenüberdemNDR-Politikmagazin Panorama 3 am 11. Juni 2013: Italien ist ja jetzt nicht so fürchterlich.. DieFragestellersehendasBundesministeriumdesInnerninderPflichtklarzustellen,dasseseinerBleiberechtsregelungimRahmendes 23desAufenthaltsgesetzes (AufenthaltaushumanitärenGründen)zustimmenwird,sollte diebürgerschafthamburgzueinementsprechendenentschlusskommen.der FallillustriertzugleichdieInhumanitätundIneffektivitätdesgeltendenDublin-Systems. 1.WelcheInformationenlagenderBundesregierungzumUmgangmitden afrikanischenflüchtlingenundmigranten,dieimjahr2011nachitalien gelangtsind,imlaufedervergangenenzweijahrevor,undwashatsieunternommen,umsichgegenüberderitalienischenregierungfüreinenangemessenenumgang (Unterbringung,Verpflegung,medizinischeVersorgung, Arbeitsmarktzugang) mit diesen Menschen einzusetzen? DasBundesamtfürMigrationundFlüchtlinge (BAMF)beobachtetdieSituationvonSchutzsuchendeninallenMitgliedstaateninderEuropäischenUnion, darunterauchinitalien,seitjahrengenau.dieserfolgtinsbesondereanhandder BerichtederLiaisonbeamtindesBundesamtesinItalien,dieregelmäßigInformationenzurSituationvorOrtübermittelt.DieserfolgtzudemaufderGrundlagederBerichteundInformationenverschiedenerstaatlicherundnichtstaatlicherStellen,wiez.B.desAuswärtigenAmts,desUNHCR,derKommission dereuropäischenunionoderdeskommissarsfürmenschenrechtedeseuroparates.zudiesemzweckwirdauchdierechtsprechungsowohldeutscherund als auch europäischer Gerichte ausgewertet. DemBAMFwarnacheinemBerichtdesAuswärtigenAmtsvom29.November 2011bekannt,dasssichEndeNovember2011insgesamtrund50000FlüchtlingeinItalienaufhielten.SoweitderBundesregierungbekannt,wurdenafrikanischeFlüchtlingeundMigranten,dieimJahr2011nachItaliengelangtsind,in ItalienwiealleanderenFlüchtlingebehandelt.AufgrundgroßerFallzahlenkam eszeitweisezulogistischenproblemenwieeinerzeitweisenüberbelegungder Aufnahmezentren,insbesondereimSüdendesLandes.DasstaatlicheAufnahmesystemItalienswurdeumeinenvonderAbteilungfürZivilschutzverwalteten Notfallaufnahmeplanergänzt.DieSituationhatsichmitnachlassendemZustrom undderverbessertenkoordinierungderunterbringungdurchdasitalienischeinnenministeriumwiederentspannt. EinBerichtdesUNHCRvomJuli2012bestätigtdieInformationendesAuswärtigenAmts.DemBerichtistzuentnehmen,dassimRahmendesNotaufnahmeplanszwischenderzentralenRegierungunddenzuständigenlokalenBehörden einevereinbarunggetroffenwurde,inderkriterienfürdielandesweiteverteilungvonbiszu50000personenfestgelegtwurden,mitregionalenquoten

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14432 basierendaufderbevölkerungsgröße.auchstelltderunhcrinseinem Berichtfest,dassdiestaatlichenAufnahmeeinrichtungen (CARAs,CDAsund SPRAR-Projekte)insgesamtinderLagesind,demAufnahmebedarfeinersignifikanten Anzahl an Asylsuchenden nachzukommen. AusdengenanntenBerichtenundzuletztausderEntscheidungdesEuropäischenGerichtshofsfürMenschenrechte (EGMR)vom2.April2013 (siehe dazudieantwortzufrage11)ergibtsich,dassinitaliengrundsätzlicheinangemessener Umgang mit Flüchtlingen gewährleistet ist. DieBundesregierungstehtimintensivenKontaktmitderitalienischenRegierung.SowurdeinMai2013eineTaskForcegegründet,dieausVertreterndeutscherunditalienischerBehördenbestehtundeinemregelmäßigenintensiven AustauschvonInformationeninBezugaufdieSituationvonFlüchtlingenin Deutschland und in Italien dient. 2.AuswelchenFondsderEUhatdieitalienischeRegierungnachKenntnis der Bundesregierung Mittel zur Versorgung dieser Migranten erhalten? a) Ist es richtig, dass dieser Mittelfluss zu Beginn dieses Jahres endete? c)welchemöglichkeitenzurverlängerungdieserzuwendungenzurversorgungderafrikanischenmigrantenhabennachkenntnisderbundesregierung bestanden? DerBundesregierungliegenkeinekonkretenErkenntnissedarübervor,inwieferndieitalienischeRegierungSofortmaßnahmennachdenArtikeln5und21 derentscheidungnr.573/2007/egdeseuropäischenparlamentsunddesrates vom23.mai2007 (BasisrechtsaktzumEuropäischenFlüchtlingsfonds),diebei einemaußergewöhnlichenmigrationsflusseinschlägigwären,beantragthat. DieMöglichkeitderfinanziellenHilfeimRahmenderSofortmaßnahmenist gemäßartikel21absatz3derentscheidungnr.573/2007/egaufsechs Monatebeschränkt.GemäßderMitteilungderEuropäischenKommissionvom 6.Juli2010überdievorläufigenMittelzuweisungengemäßArtikel20Absatz2 derentscheidungnr.573/2007/egfürdasjahr2011 (SOLID/2010/19)hat ItalieninsgesamtimJahr2011einenBetragvon ,16Euroausdem Europäischen Flüchtlingsfonds zugewiesen bekommen. b)welcheprüfmechanismenbestehen,mitdenendiezweckmäßigeverwendung solcher EU-Mittel überwacht wird? WelcheMöglichkeitenbestehenbeinichtzweckgemäßerVerwendung, oderwennfestgestelltwird,dassdiemittelnichtausreichen,oderwenn festgestellt wird, dass der Eigenanteil nicht aufgebracht wird? DiePrüfungsmechanismenderSOLID-FondssindinderEntscheidungNr.573/ 2007/EGgeregelt.DieEuropäischeKommissionhatdanachKontrollmöglichkeitensowieRückforderungsrechte,wenndieMittelnichtzweckgemäßverwendet wurden oder andere Unregelmäßigkeiten vorlagen. 3.WurdenachKenntnisderBundesregierungvonderitalienischenRegierungselbstaufdieanstehendeSchließungderAufnahmelagerbeieiner ausstehendenweiterfinanzierunghingewiesenundumeineverlängerung derfinanzierunggebeten,undwaswarggf.diereaktionderzuständigen EU-Gremien? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob die italienische RegierungaufdieanstehendeSchließungderAufnahmelagerbeieinerausstehendenWeiterfinanzierunghingewiesenundumeineVerlängerungder Finanzierung gebeten hat.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.BeiwelchenGelegenheitenwarderUmgangmitdenafrikanischenMigrantenausLibyenGegenstandvonGesprächenoderVerhandlungenzwischendeutschenunditalienischenRegierungsvertretern (auchinnerhalb oderanlässlichvonsitzungenvoneu-gremien),undwasgenauwurde hierbei besprochen oder entschieden? DasThemadesUmgangsmitdenafrikanischenMigrantenausLibyenwarzu keinemzeitpunkteinselbständigerpunktbeigesprächenoderverhandlungen zwischendeutschenunditalienischenregierungsvertretern.imrahmeneines BesuchesdesStaatsekretärsimBundesministeriumdesInnern,Klaus-Dieter Fritsche,inRomimApril2013sowieimRahmenderimMai2013gegründeten TaskForcewurdenurdieallgemeineSituationderFlüchtlingeinItalienbesprochen. Eine Differenzierung nach der Herkunft der Flüchtlinge fand nicht statt. 5.WelcheAufenthaltstitelhabendiehierinRedestehendenafrikanischen MigrantenvondenitalienischenBehördennachKenntnisderBundesregierungerhalten,welcheRechtesinddamitinItalienverbunden,undwelche RechtsstellungvermittelnihnendieseAufenthaltstitelinanderenEU-Staaten alsitalien? DieitalienischenBehördenstelltenDrittstaatsangehörigenausafrikanischen HerkunftsstaatennationaleitalienischeAufenthaltstitelmitderBezeichnung PermessodiSoggiorno undderbesonderenkennzeichnung motiviumanitari (AufenthaltstitelaushumanitärenGründen)aus.DieseberechtigenzueinembefristetenAufenthaltinItalien.NachArtikel21Absatz1desSchengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ)dürfensichDrittstaatsangehörige,die InhabereinesgültigenReisedokumentsundeinesnationalenAufenthaltstitels einesschengenstaatssind,imschengengebietbiszudreimonateinnerhalbvon sechsmonatenfreibewegen,sofernsiedievoraussetzungendesartikels5absatz1buchstabea,cundederverordnung (EG)Nr.562/2006 (Schengener Grenzkodex)erfüllen.Diesumfasstauch,dassDrittstaatsangehörigeüberausreichendeMittelzurBestreitungdesLebensunterhaltessowohlfürdieDauer desbeabsichtigtenaufenthaltsalsauchfürdierückreiseindenherkunftsstaat verfügenmüssenoderinderlageseinmüssen,diesemittelrechtmäßigzuerwerben.fernerdürfensiekeinegefahrfürdieöffentlicheordnung,dieinnere Sicherheit,dieöffentlicheGesundheitoderdieinternationalenBeziehungen einesmitgliedstaatsdarstellenunddürfeninsbesonderenichtindennationalen DatenbankenderMitgliedstaatenzurEinreiseverweigerungausdenselben Gründenausgeschriebenwordensein.EinDaueraufenthaltund/oderdieAufnahmeeinerErwerbstätigkeitimBundesgebietistnachdenBestimmungendes Artikels 21 Absatz 1 SDÜ nicht zulässig. 6.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdazu,inwieweitdieMigrantenzueinerWeiterreiseinandereEU-Staatenaufgefordertodergedrängt wurdenundwelcheschrittevonseitenderitalienischenbehördenhierzu gegebenenfalls ergriffen wurden? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.AngeblicheAusreiseaufforderungenentsprachenjedenfallsnachdortigenAngabennichtder offiziellen Haltung der italienischen Regierung. 7.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzumAufenthaltderweiteren 5400Migranten,dieItalienverlassenhabensollen,undwelcheErkenntnissehatsiedarüberhinauszumVerbleibder60000Flüchtlingeaus Libyen,dieimFrühjahrundSommer2011nachItalienundMaltagelangt

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14432 sind ( ItalienstattetFlüchtlingemit Pass aus )? SoweitderBundesregierungbekanntist,istderVerbleibderFlüchtlingevonder italienischenregierungnichtsystematischerfasstworden.derbundesregierungistausdublin-verfahrenmititalien-bezugsowieauspressemeldungen bekannt,dassasylbewerberitalienverlassenhaben,umindiebundesrepublik Deutschlandeinzureisen.EinigedieserPersonenstellteninderBundesrepublik DeutschlandeinenAsylantrag.BeiVorliegenderVoraussetzungennachder Dublin-Verordnungwurdenbzw.werdensieimRahmendesDublin-Verfahrens nachitalienrücküberstellt.zumaufenthaltderweiterenmigranten,dieitalien verlassenhabensollen,sowiezumverbleibderflüchtlingeauslibyen,die2011 nachitalienundmaltaeingereistsind,liegenderbundesregierungkeineerkenntnisse vor. 8.HatsichdieBundesregierungvonderitalienischenRegierungfürdenFall derabschiebungvonbetroffenennachitalienzusicherungengebenlassen,dassdieflüchtlingeeinensicherenaufenthaltsstatus,zugangzu Wohnraum,sozialerSicherungundGesundheitsversorgungsowieZugang zumarbeitsmarkterhalten,damitsienichtinarmutundunsicherheitgestoßen werden, und wenn nein, warum nicht? HabenbetroffeneBundesländersichnachKenntnisderBundesregierung entsprechende Zusicherungen geben lassen, und wenn nein, warum nicht? ImHinblickaufdieaktuellenBerichtezurSituationinItalien,insbesondereden BerichtdesUNHCR,unddieRechtsprechungdesEGMRzurSituationder FlüchtlingeinItalienbestehtausSichtderBundesregierungfürsolcheZusicherungen kein Bedarf. ImÜbrigenistderVollzugdesAufenthaltsgesetzesnachderföderalenKompetenzverteilungSachederLänder.DieBundesregierunghatkeineKenntnisdarüber, ob die betroffenen Länder selbst solche Zusicherungen forciert haben. 9.InwelchemRahmenundmitwelcherIntentionhatdieBundesregierung denumgangmitdenafrikanischenflüchtlingenausitalieninkonsultationenmitdenbundesländernundvertreternderkommunalenausländerbehördenthematisiert,undinwelcherformergingeineaufforderungan diehansestadthamburgoderandereländer,denaufenthaltdiesermenschen schnellstmöglich zu beenden (bitte genau auflisten)? MitSchreibenvom27.März2013hatdasBundesministeriumdesInnerndie InnenministerienderLänderfürdieThematiksensibilisiertunddieLändergebeten,etwaigeFeststellungenderBundespolizeizumZweckederganzheitlichenBetrachtungzuzuleiten.ZudemwurdedieThematikunteraufenthaltsrechtlichenAspektenaufder47.SitzungderArbeitsgruppeRückführungam 25. und 26. April 2013 in Bamberg erörtert. DerBundesministerdesInnernantwortetedarüberhinausam31.Mai2013auf einschreibendesinnensenatorsderfreienundhansestadthamburgund sprachsichdafüraus,zunächstdieaufenthaltsrechtlichesituationderinrede stehendenpersonengruppeschnellstmöglichzuüberprüfenund,soferndieerforderlichenrechtlichenvoraussetzungenvorliegen,ggf.aufenthaltsbeendende Maßnahmeneinzuleiten.DieLetztentscheidungüberdenUmgangmitden Flüchtlingen lag und liegt jedoch bei den betroffenen Ländern.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WelcherechtlichenMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,denBetroffeneninDeutschlandeinenhumanitärenAufenthaltundZugangzum Arbeitsmarktzugestatten,wennKommunendieseMenschenaushumanitärenErwägungenherausnichtabschiebenwollen,undwieistihre politische Haltung hierzu? DieMitgliedstaatenderEuropäischenUnionhabensichimRahmendesGemeinsamenEuropäischenAsylsystemsaufgemeinsameRegelungenundStandardsimUmgangmitFlüchtlingenausDrittstaatenverständigt.DerEGMR unddereuropäischegerichtshof (EuGH)habenbestätigt,dassgrundsätzlich daraufvertrautwerdenkann,dassdieseregelungenvonjedemmitgliedstaat eingehaltenwerden.aussichtderbundesregierungbestehtkeineveranlassung,denbetroffenen,diebereitsinitalienschutzgefundenhaben,einenhumanitären Aufenthalt in Deutschland zu gewähren. SolltenimEinzelfallgleichwohlhumanitäreGründegegebensein,dieeiner RückkehrderBetroffenennachItalienentgegenstehen,siehtdasAufenthaltsgesetzinKapitel2Abschnitt5verschiedeneMöglichkeitenfüreineAufenthaltsgewährungaushumanitärenGründeninDeutschlandvor.SeitdemInkrafttreten derneufassungderbeschäftigungsverordnungam1.juli2013habeninhaber humanitärer Aufenthaltstitel grundsätzlich freien Zugang zum Arbeitsmarkt. 11.Welche (Ober-)VerwaltungsgerichtsentscheidungensindderBundesregierungbekannt,mitdenenindenJahren2012und2013eineÜberstellung/AbschiebungvonAsylsuchendenoderanerkanntenFlüchtlingen (vorläufig)untersagtwurde,mitderbegründungmöglichersystemischer MängelimitalienischenAsyl-bzw.Aufnahme-undUnterbringungssystembzw.möglicherGefährdungenimEinzelfallaufgrundvonMängeln imitalienischenasyl-bzw.aufnahme-undunterbringungssystem (bitte im Einzelnen mit Angabe des Tenors auflisten)? ImJahr2012gabesnacheinerimBAMFgeführtenListe (ohneanspruchauf Vollständigkeit)274EntscheidungeninVerfahrenaufeinstweiligenRechtsschutzinBezugaufDublin-ÜberstellungennachItalien (137stattgebendund 137ablehnend)sowievierrechtskräftigeUrteile (dreistattgebendundeinsablehnend). ImZeitraumvom1.Januarbiszum1.Juli2013gabes126Entscheidungenim einstweiligenrechtsschutz (65stattgebendund61ablehnend)sowievierablehnende rechtskräftige Urteile. Insbesondere sind in diesem Jahr folgende Entscheidungen ergangen: VGBraunschweig,Beschlussvom11.Januar2013 Az.1B18/13 (stattgebend) VGMeiningen,Beschlussvom29.Januar2013 Az.5E20010/13Me (stattgebend) VGBraunschweig,Urteilvom21.Februar2013 Az.7A57/11 (stattgebend) VG Osnabrück, Urteil vom 14. Januar 2013 Az. 5 A 56/12 (ablehnend) VG Lüneburg, Urteil vom 4. Juni 2013 Az. 6 A 176/11 (ablehnend) OVGBerlin-Brandenburg,Beschlussvom17.Juni2013 OVG7S33.13 (ablehnend). Am2.April2013hatzudemderEGMReineBeschwerdegegendieDublin- ÜberstellungvondenNiederlandennachItalienalsoffensichtlichunbegründet abgewiesen (RechtssacheMohammedHusseinv.theNetherlandsandItaly,

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14432 Nr.27725/10).DamithatderGerichtshofbestätigt,dassinItalienkeinesystemischen Mängel im Sinne der Rechtsprechung des EuGH vorliegen. 12.WiebewertetdieBundesregierungdasProblem,dassesimGegensatzzu denregelungenzuaufnahmebedingungenimasylverfahrenkeineoder kaumregelungenaufeu-ebenezumumgangmitanerkanntenflüchtlingenindenjeweiligenmitgliedstaatengibt (etwahinsichtlichihres RechtsaufsozialeVersorgungundUnterbringung)undesdeshalbzu FluchtbewegungeninnerhalbderEUnacheinerAnerkennungkommt, undwelchenhandlungs-oderregelungsbedarfsiehtsiediesbezüglich auf nationaler bzw. auf EU-Ebene? DieBundesregierungteiltdiePrämissederFragestellernicht.Entgegenderen AnnahmeenthältdieRichtlinie2011/95/EU (sog.qualifikationsrichtlinie),die vondenmitgliedstaatendereuropäischenunionbiszum21.dezember2013 umzusetzenist,indenartikeln20bis34regelungendarüber,welcherechte anerkanntenflüchtlingenzustehen.dazugehörendiewahrungdesfamilienverbands,deranspruchaufeinenaufenthaltstitel,dasrechtaufreisedokumente,derzugangzurbeschäftigung,derzugangzurbildung,derzugangzu VerfahrenfürdieAnerkennungvonBefähigungsnachweisen,derZugangzu Sozialhilfeleistungen,zumedizinischerVersorgungundWohnraum,dasRecht auffreizügigkeitinnerhalbeinesmitgliedstaatesundderzugangzuintegrationsmaßnahmen.fürunbegleiteteminderjährigeenthältartikel31derrichtlinie besondere Schutzvorschriften. 13.WasistderBundesregierungdazubekannt,dasssich70afghanische Flüchtlinge,dieinUngarneinensubsidiärenSchutzstatusodereineAnerkennungalsFlüchtlingerhaltenhaben,nachlangemvergeblichemProtest gegendienachihreransichtunmenschlichenlebensbedingungenvon FlüchtlingeninUngarnaufdenWegnachBaden-Württembergoderin andere Bundesländer gemacht haben, um dort Asyl zu beantragen? WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdiesemVorgangundausdenZuständenimungarischenAsylsystem, und wie wird sie hiermit umgehen? NachdendemBAMFvorliegendenInformationensindamMittwochdem 12.Juni2013afghanischeStaatsangehörigeausUngarninderLandesaufnahmeeinrichtungKarlsruhemitBusseneingetroffen.Am26.Juni2013haben 69PersonenbeiderAußenstelledesBMAFinKarlsruheeinenAsylantraggestellt.SiehattenüberwiegendgültigeungarischeReisepapierefürPersonenmit subsidiäremschutzbeisich,sodassdavonauszugehenist,dasssieeinen SchutzstatusinUngarnerhaltenhaben.NachderVerordnung (EG)Nr.343/ 2003 (Dublin-Verordnung)istUngarnderzurPrüfungdesAsylantrageszuständige Staat. DerBundesregierungliegennochkeineBegründungenimEinzelfallzumVerlassenUngarnsundzurAsylantragstellunginderBundesrepublikDeutschland vor. Füralle69PersonenwurdenzunächstÜbernahmeersuchenanUngarngestellt. DasBAMFwirdinjedemEinzelfalldieVoraussetzungenfürdieDublin-RücküberstellungnachUngarnunterBerücksichtigungdermaßgeblichennationalen und internationalen Bestimmungen überprüfen. AusSichtderBundesregierungbestehengrundsätzlichkeineBedenkengegen Dublin-ÜberstellungennachUngarn.AnerkannteFlüchtlingeundsubsidiär SchutzberechtigteerhalteninUngarneinunbegrenztesAufenthaltsrecht.Sie besitzenmitausnahmedesaktivenundpassivenwahlrechtesundderbereits

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode erwähnteneingliederungsbeihilfendiegleichenrechteundpflichtenwieungarische Staatsangehörige. NachFlüchtlingsanerkennungoderGewährungsubsidiärenSchutzesbestehtin UngarneinAnspruchaufUnterbringungineinerVorintegrationseinrichtungfür einenzeitraumvonsechsbiszwölfmonaten;inausnahmefällenistauchein Daueraufenthaltmöglich.DortbestehtdieMöglichkeitderTeilnahmean Sprach-undIntegrationskursen.ZudemhabendiePersonenkostenlosenZugang zuallennotwendigengesundheitsleistungenunderhaltenfinanzielleunterstützung.nachdieserzeitbestehtfüreinenübergangszeitraumbeiverlassender EinrichtungeinAnspruchauffinanzielleStart-undÜbergangsleistungen,kostenloseGesundheitsversorgungundweitereIntegrationsmaßnahmen (Sprachkurse).DieseAnsprüchesindgesetzlichimungarischenAsylgesetz (ActLXXX of2007onasylum)undinentsprechendenausführungsbestimmungengeregelt. 14.SindderBundesregierungdieBerichtedesHohenFlüchtlingskommissars dervereintennationenzuobdachlosigkeitvonasylsuchendenundanerkanntenflüchtlingeninpolen,bulgarienundderslowakeibekannt ( zieht sie hieraus? DieinderFragegenanntenBerichtezuPolen,BulgarienundSlowakeivonAnfangJuni2013,derenErstellunglediglichmitMittelndesUNHCRgefördert wordenistund nacheigenenangaben nichtnotwendigerweisediemeinung desunhcrwiedergibt,sindderbundesregierungbekannt.siewerdenzurzeit ausgewertet. 15.HältdieBundesregierungdasDublin-SystemmitdemRegelprinzipder obligatorischendurchführungeinesasylverfahrensimersteinreisestaat angesichtsderbekanntgewordenenmissständeinmehrerenaufnahmesystemen,insbesonderederstaatenandenaußengrenzendereu,noch füreffektivimsinnedesflüchtlingsschutzes (bittebegründen),undwelche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? DieBundesregierungteiltdiePrämissederFragestellernicht.Entgegenderen AnnahmesindbislangnurinGriechenlandderartigeMissständezuAsylverfahrenundAufnahmefestgestelltworden,die systemischemängel imsinne derrechtsprechungdeseughdarstellenunddublin-überstellungennach Griechenlandentgegenstehen.DementsprechendhabenalleDublin-Staaten Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt. DieZuständigkeitsregelungendesDublin-Verfahrensalssolchehabensichnach AuffassungderBundesregierunginihrerAnwendungbewährt.DieDublin-VerordnunghältdenMitgliedstaat,denderAsylbewerberalserstesbetritt,dazuan, seinerstaatlichenverantwortungzueinemfunktionierendenasylsystemgerechtzuwerdenunddieverantwortungfürdieasylbewerbertatsächlichzu übernehmen. AuchbeiEinführungeinesanderenVerteilungsmechanismusodereinerAufnahmequotevonSchutzsuchendengehtdieBundesregierungdavonaus,dass bestimmtemitgliedstaatenvonasylbewerbernweiterhinbevorzugtwerden. DamitmüssteesauchkünftigzuÜberstellungeninnerhalbderEuropäischen Unionkommen.Einevermeintlich gerechtere AufteilungvonSchutzsuchendenwürdeimÜbrigennichtnotwendigerweisezurVerhinderungvonMängeln der Asylsysteme der Mitgliedstaaten beitragen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14432 NachAngabenvonEurostatentfielenimJahr2012ca.70Prozentderrund AsylbewerberaufdiefünfMitgliedstaatenDeutschland,Frankreich, Schweden,VereinigtesKönigreichundBelgien.DieMitgliedstaaten,deren AsylsystemegegenwärtigimZentrumderKritikstehen,habenkeineunverhältnismäßighohenAsylbewerberzahlen.DeutschlandhatteimvergangenenJahr rund23prozentderindereuropäischenunionregistriertenasylanträgezubewältigen,italienundgriechenlanddagegennurfünfbeziehungsweisedrei Prozent (absolutezahlen).gemessenamverhältnisderzahlderasylanträge zudenjeweiligenbevölkerungszahlenbedeutetdasfürdeutschlandeinerate von945asylbewerbernpromillioneinwohner,fürgriechenlandeineratevon 850AsylbewerbernundfürItalieneineRatevon260Asylbewerbern (relative Zahlen). DiehöchstenRatenvorDeutschlandliegeninderReihenfolgebeiMalta, Schweden, Luxemburg, Belgien, Österreich, Zypern und Dänemark. 16.WievieleRückübernahmeersuchenimRahmendesDublin-SystemswurdenindenJahren2010bis2013insgesamtgestellt (bitteeinerseitsfür Deutschland,andererseitsfürdiegesamteEUbeantwortenundnachJahrenbzw.nachErsuchenvonbzw.anbestimmteLänderdifferenzieren), wievielenersuchenwurdestattgegeben (bittedifferenzierenwiezuvor), wievieleüberstellungenfandentatsächlichstatt (wiezuvor),undzu welchemergebnisimsaldoführtedies,d.h.zuwievielenrealenverschiebungen (ÜbernommeneabzüglichÜberstellteimDublin-Verfahren) imverhältniszurgesamtzahlderersuchenkamesjeweils (bittedifferenzieren wie zuvor, d. h. nach Ländern und Jahren)? EurostatführtdieDublin-StatistikenallerEU-MitgliedstaatenaufBasisvonArtikel4Absatz4Verordnung (EG)Nr.862/2007desEuropäischenParlaments unddesratesvom11.juli2007zugemeinschaftsstatistikenüberwanderung undinternationalenschutz.diedatensindiminternetfreizugänglichundabrufbarunterhttp://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_ database. Für das Jahr 2012 sind die Statistiken bisher lückenhaft. DieZahlenfürDeutschlandsinddennachfolgendenTabellenzuentnehmen (Quelle:BAMF).EineBerechnungvonRelationenkannnichterfolgen,daes sichbeidengenanntenzahlennichtumkohortenbetrachtungenhandelt.ein Vergleich scheidet damit aus.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2010 (1. Januar bis 31. Dezember) Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen an DEU an/vonübernahmeersuchen Zustimmungen Erfolgte Überstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen ErfolgteÜberstellungen Österreich Belgien Bulgarien Schweiz Zypern Tschech. Rep Dänemark Estland Spanien Finnland Frankreich Griechenland Ungarn Irland Island Italien Litauen Luxemburg Lettland Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Slowak. Rep Verein. Königreich Gesamt

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ (1. Januar bis 31. Dezember) Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen an DEU an/vonübernahmeersuchen Zustimmungen ErfolgteÜberstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen ErfolgteÜberstellungen Österreich Belgien Bulgarien Schweiz Zypern Tschech. Rep Dänemark Estland Spanien Finnland Frankreich Griechenland Ungarn Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Slowak. Rep Verein. Königreich Gesamt

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2012 (1. Januar bis 31. Dezember) Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen an DEU an/vonübernahmeersuchen Zustimmungen ErfolgteÜberstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen ErfolgteÜberstellungen Österreich Belgien Bulgarien Schweiz Zypern Tschech. Rep Dänemark Estland Spanien Finnland Frankreich Griechenland Ungarn Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Slowak. Rep Verein. Königreich Gesamt

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ (1. Januar bis 31. Mai) 18.HältdieBundesregierungangesichtsdervorherigenAntwortendasDublin-SystemnochfüreffektivimSinneeinergerechtenVerteilungswirkung Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten Übernahmeersuchen an DEU an/vonübernahmeersuchen Zustimmungen ErfolgteÜberstellungen Übernahmeersuchen Zustimmungen ErfolgteÜberstellungen Österreich Belgien Bulgarien Schweiz Zypern Tschech. Rep Dänemark Estland Spanien Finnland Frankreich Griechenland Ungarn Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Slowak. Rep Verein. Königr Gesamt WelcheAngabenkanndieBundesregierungmachenzudenKostendes derzeitigendublin-systems (KostenderInhaftierungvonSchutzsuchenden, Kosten der Überstellung, des bürokratischen Verfahrens usw.)? DerBundesregierungliegenkeineAngabenzudenKostendesderzeitigen Dublin-Systemsvor.AmDublin-VerfahrensindnebendemBAMFundder Bundespolizei auch die Ausländerbehörden der Länder beteiligt.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode unterdenmitgliedstaaten,beidernebendengrundrechtenderasylsuchenden auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 17 wird verwiesen. 19.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdem MemorandumfüreingerechtesundsolidarischesSystem derverantwortlichkeit,mitdemdieawoarbeiterwohlfahrtbundesverbande.v.,diediakoniedeutschland EvangelischerBundesverband, derdeutscheparitätischewohlfahrtsverband Gesamtverbande.V.,der Jesuiten-FlüchtlingsdienstDeutschland,derFördervereinPROASYL e.v.,derdeutscheanwaltvereine.v.unddieneuerichtervereinigung ZusammenschlussvonRichterinnenundRichtern,Staatsanwältinnenund Staatsanwältene.V.gemeinsameineNeugestaltungdesDublin-Systems fordern,dasaufdemprinzipderfreienwahldesmitgliedstaatesbasiert (wiebereitsdiefraktiondielinke.imjahr2007aufbundestagsdrucksache16/5109),undwirdsiesichaufeu-ebenefüreinesolchereform des Dublin-Systems einsetzen (bitte begründen)? NachAuffassungderBundesregierunghatsichdasDublin-Systembewährt, einereformistnichterforderlich.eineneufassungderdublin-verordnung wurdevorwenigentagenverabschiedet.diegrundlegendenzuständigkeitskriterienwurdendabeinichtverändert.auchdiegesetzgeberischenorganeder EuropäischenUnionhabensichsomitfürdasAufrechterhaltendesbestehenden Dublin-Systems entschieden.

15

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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