Herzlich Willkommen zum ÖVI-Businessfrühstück. Xerox Austria, BIZ ZWEI Vorgartenstraße 206C, 1020 Wien
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- Otto Schmidt
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1 Herzlich Willkommen zum ÖVI-Businessfrühstück Xerox Austria, BIZ ZWEI Vorgartenstraße 206C, 1020 Wien
2 Programm Begrüßung Mag. Elisabeth Rohr, ÖVI Vorstand Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie 2011 in Österreich MMag. Anton Holzapfel, ÖVI Geschäftsführer Auf den Einkauf kommt es an: Moderne Methoden der Kundengewinnung Georg Ortner, Verkaufstrainer, Buchautor Anschließend Get-Together beim Frühstücksbuffet
3 Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie 2011 in Österreich
4 Umsetzung der Verbraucherrechte RL 2011/83/EU Ersatz für Fernabsatz-RL 1997//EG und Haustürgeschäfts-RL 1985/577/EWG Beschlussfassung bis in Österreich erforderlich Inkrafttreten spätestens Neuregelung der Rücktrittsrechte
5 Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie 2011 in Österreich BISHER Rücktrittsrecht beim Haustürgeschäft: Frist eine Woche, Schriftform Vertrag, der nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen wurde Bsp.: Maklervertrag mit dem Abgeber kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag vom Verbraucher selbst angebahnt Bsp.: Maklervertrag (Provisionsvereinbarung) mit dem Interessenten
6 Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie 2011 in Österreich NEU ab 2014? Widerrufsrecht des Kunden: Frist 14 Tage, bei Nichtbelehrung max. 1 Jahr Vertrag, der nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen wurde Rücktrittsrecht auch, wenn Vertrag selbst angebahnt Immobilienverträge von RL ausgenommen (Kauf, Miete), explizit aber Maklerverträge erwähnt
7 Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie 2011 in Österreich Maklervertrag Wann kommt Maklervertrag (Provisionsvereinbarung) zustande? Abgeber / Interessent Schriftlich / mündlich / schlüssig Vertrag, der nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen wurde? AGV = Außergeschäftsraumvertrag -gleichzeitige körperliche Anwesenheit Unternehmer/Verbraucher an einem Ort, der nicht Geschäftsraum des Unternehmers ist - oder unmittelbar im Anschluss an ein solches Treffen
8 Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie 2011 in Österreich Fernabsatz Vertrag, der über Fernabsatz geschlossen wurde? - Ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit - für Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem - ausschließlich Fernkommunikationsmittel Homepage? Immobilien-Internetportal? Dt. Gerichte uneins über Qualifizierung des Maklervertrags als Vertrag im Sinne der FernabsatzRL Landgericht Bochum: als FernabsatzVertrag zu qualifizieren (Urteil vom , 2 O 498/11) Landgericht Hamburg: Nein, kein typischer Dienstleistungsvertrag, weil keine Leistungsverpflichtung des Maklers gegeben, daher keine Anwendbarkeit (Urteil vom , 307 O 47/12)
9 Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie 2011 in Österreich Informationspflichten Widerrufsrecht: 14 Tage ab Vereinbarung Zahlungspflicht nur, wenn Kunde ausdrücklich einverstanden mit Beginn der Leistungstätigkeit des Maklers vor Ablauf dieser Widerrufsfrist Bsp: Student mietet Wohnung an, Mietvertrag wird nach einer Woche unterzeichnet, Mieter widerruft den Maklervertrag, bleibt aber in der Wohnung Lösung: Exposé-Versand erst nach aktiven Zustimmungserklärungen des Kunden? secure exposé
10 Nächster Programmpunkt Auf den Einkauf kommt es an: Moderne Methoden der Kundengewinnung Georg Ortner, Verkaufstrainer, Buchautor
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