Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die Option ausgeübt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird Seite 0 Stand: Juli 2013

2 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt PRIMAX Jugendkonto bis zum 18. Geburtstag Enthalten sind Kontoführung, Guthabenverzinsung in Höhe von 0,75 % p.a., unbegrenzt freie, - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard inkl. Geldkartenfunktion, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. Mein-Konto / Start bis zum 28. Geburtstag Enthalten sind Kontoführung, Guthabenverzinsung in Höhe von 3,00% p.a. bis max. 500 EUR Guthaben, unbegrenzt freie, - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard inkl. Geldkartenfunktion, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. Zum 28. Geburtstag erfolgt die automatische Umstellung der Kontoführung auf ein alternatives Kontomodell. Mein-Konto / Hausbank Voraussetzung zur Vergabe dieses Kontomodells: Mitgliedschaft und 4 erreichte Treuepunkte Bei regelmäßigem Gehalts-/ Renten-/ oder Mieteingang sind folgende Leistungen beinhaltet: Die Kontoführung, unbegrenzt freie, - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. Die VR-BankCard / VR-ServiceCard wird mit 9,99 EUR / jährlich bepreist. Konten ohne regelmäßigen Eingang, werden mit 3,00 EUR / Monat bepreist. Giro Classic, inkl. VR-BankCard Enthalten sind Kontoführung, unbegrenzt freie, - Inlands- und SEPA-Überweisungen, Kontoauszüge am Auszugsdrucker oder im elektronischen Format, VR-BankCard incl. Geldkartenfunktion, alle Vordrucke für den Zahlungsverkehr, Auszahlung an Geldautomaten im BANKCARD Service Netz, Einrichtung, Änderung, Löschung und Ausführung von Daueraufträgen. - Rückvergütung pro durchgeführter Onlinetransaktion 0,25 EUR, max. pro Monat EUR 5,50 EUR 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 360 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall (zzgl. Porto) 3 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums ab dem , wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 1 manuell (bei Auszügen älteren Datums vor dem , wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) zeitanteilig 5/ Stunde 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 1 Stand: Juli 2013

3 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Grundpreis Grundpreis Arbeitsposten 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): VR Bank München Land eg Straße: Bahnhofstr. 24 PLZ/Ort: Deisenhofen Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 7 Amtsgericht München, Registernummer Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 2 Stand: Juli 2013

4 Annahmefrist(en) für Lastschriften In unseren Geschäftsstellen In unseren SB-Geschäftsstellen (Briefkasten) Beleglose Lastschriften (Online Banking) 14:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank siehe Leerungszeiten gem. Aushang 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Entgelte Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Abbuchungsauftragslastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Vormerkung von Abbuchungsaufträgen Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Seite 3 Stand: Juli 2013

5 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt 1 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,75 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR max. 6,50 EUR 1,75 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR max. 6,50 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses Seite 4 Stand: Juli 2013

6 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard VR-ServiceCard - VR-BankCard pro Jahr - Ersatzkarte 13 7,50 EUR Auslandseinsatz 14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 und der EWR-Staaten 16 1,00 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR - VR-ServiceCard pro Jahr - Ersatzkarte 17 7,50 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,60 EUR 1,02 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - GENO-Banken ohne Teilnahme am BankCard ServiceNetz 0,51 EUR - SPARDA-Banken 1,00 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 13 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist Seite 5 Stand: Juli 2013

7 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 1 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden Nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 7,50 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 25,00 EUR Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 20 und der EWR-Staaten 21 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 10 - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 15 - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 22 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 23 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 24 5,00 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 25,00 EUR - ab 1.00 Umsatz jährlich 2 - ab 2.00 Umsatz jährlich 1 - ab 4.00 Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 15,00 EUR - ab 1.00 Umsatz jährlich 1 - ab 2.00 Umsatz jährlich 1 - ab 4.00 Umsatz jährlich GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 55,00 EUR - ab 2.00 Umsatz jährlich 4 - ab 4.00 Umsatz jährlich 3 - ab 8.00 Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 45,00 EUR - ab 2.00 Umsatz jährlich 35,00 EUR - ab 4.00 Umsatz jährlich 2 - ab 8.00 Umsatz jährlich PrepaidCard Generation2Go (MasterCard oder Visa) pro Jahr 2 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Seite 6 Stand: Juli 2013

8 ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 4 - ab 1.00 Umsatz jährlich 3 - ab 2.00 Umsatz jährlich 2 - ab 4.00 Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 3 - ab 1.00 Umsatz jährlich 25,00 EUR - ab 2.00 Umsatz jährlich 15,00 EUR - ab 4.00 Umsatz jährlich ShoppingCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 4 - ab 1.00 Umsatz jährlich 3 - ab 2.00 Umsatz jährlich 2 - ab 4.00 Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 3 - ab 1.00 Umsatz jährlich 25,00 EUR - ab 2.00 Umsatz jährlich 15,00 EUR - ab 4.00 Umsatz jährlich Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) Golf Fee Card wird nicht angeboten Kartendoppel Standard (MasterCard und Visa Karte zusammen) Kartendoppel Standard wird nicht angeboten Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte Gold zusammen) pro Jahr 95,00 EUR - ab 3.00 Umsatz jährlich 7 - ab 6.00 Umsatz jährlich 5 - ab Umsatz jährlich MasterCard@on MasterCard@on wird nicht angeboten Weitere Kartenprodukte Business Card (Visa oder MasterCard) pro Jahr - ab 2.00 Umsatz jährlich - ab 4.00 Umsatz jährlich - ab 8.00 Umsatz jährlich 3 25,00 EUR 1 Anbringen eines Firmenlogos auf der Business Card (einmalig pro Rahmenvertrag, incl. UST) VR-NetWorld Card 109,00 EUR 15,00 EUR Seite 7 Stand: Juli 2013

9 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen In unseren Geschäftsstellen In unseren SB-Geschäftsstellen (Briefkasten) Beleglose Überweisungen (Online Banking) 14:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank siehe Leerungszeiten gem. Aushang 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 27 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 28 max. vier Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) Seite 8 Stand: Juli 2013

10 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung") Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Beleghafte u. sonstige * Überweisung Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 1,5 mind. Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungen in EUR an einen anderen Zahlungsdienstleister per SWIFT oder TARGET 1,5 mind. Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung ** Online- Buchungs- Posten Online- Buchungs- Posten 1,5 mind. Online- Buchungs- Posten Online- Buchungs- Posten 1,5 mind. per Dauerauftrag 1,5 mind. 1,5 mind. bei formloser Erteilung *** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zzgl. zusätzlich 10,00 Kein Angebot Kein Angebot 10,00 13,00 13,00 1,5 mind. Kein Angebot 13,00 Kein Angebot 1,5 mind. * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking,, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Überweisung per Online-Banking, Homebanking *** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. **** Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich) 10,00 Kein Angebot Kein Angebot 10,00 Kein Angebot Kein Angebot Kein Angebot 13,00 Kein Angebot Bei Überweisungen in Länder, in denen die IBAN / BIC eingeführt ist, diese aber auf den Überweisungsträgern nicht oder unvollständig angegeben ist, muss mit Nachbelastungen und/oder Rückgaben der Auslandsbanken gerechnet werden Seite 9 Stand: Juli 2013

11 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Zielland Polen / PLN Tschechische Republik /CZK Liechtenstein / CHF Sonstige Länder / sonstige Währungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung per TIPANET (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich) bis zu EUR EUR EUR EUR EUR 1,50 mind. 1,50 35,00 * 7,50 7,50 mind. 7,50 bzw. 35,00 * Unbegrenzt Courtage 0,25 mind. 1,60 Courtage 0,25 Ggf. Eilig 13,00 zzgl. mind. 1,60 Kein Angebot Auslagen (soweit gesetzlich Ggf. Eilig 13,00 zulässig) * Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich) Kein Angebot Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs in einer anderen Währung als Kontowährung nach Zugang des Überweisungsauftrags zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung Seite 10 Stand: Juli 2013

12 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung per SWIFT / TARGET bis zu EUR EUR EUR Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Unbegrenzt Kein Angebot Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit SWIFT: Kontonummer/Bankleitzahl in Provision 1,50 mind. 7,50 Unbegrenzt Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister * fällt nur an, wenn eine Währungsumrechnung erfolgt. Unbegrenzt Provision 1,50 mind. 7,50 ggf. Courtage* 0,25 mind. 1,60 ggf. Provision für Devisenverkauf 1,50 mind. 5,00 Kein Angebot Unbegrenzt Kein Angebot Unbegrenzt SWIFT / TARGET: Provision 1,50 mind. 7,50 Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an (EUR): Fremdbankgebühren Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 29 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 30 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 31 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 30 Zum Beispiel US-Dollar. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) Seite 11 Stand: Juli 2013

13 Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im SEPA-XML-Format bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder Unbegrenzt 1,50 mind. 7,50 bzw.35,00 * ggf. Eilig 13,00 * Ausführung bei Non-STP-Zahlungen (keine Direktverbuchung bis zum Empfänger möglich) Sonstige Entgelte 1,50 mind. 7,50 bzw.35,00 * ggf. Eilig 13,00 zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Preis auf Nachfrage Kein Angebot Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags bei Abwicklung im SEPA-XML-Format bei konventioneller Abwicklung zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden bei Abwicklung im SEPA-XML-Format bei konventioneller Abwicklung zzgl. Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Seite 12 Stand: Juli 2013

14 Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im SEPA-XML-Format Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder bis zu EUR EUR EUR Unbegrenzt Provision 1,50 mind. 7,50 EUR max. 25 Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, das Verbraucherkreditrecht ( 491 bis 510 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie das Zahlungsdiensterecht ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein- Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Seite 13 Stand: Juli 2013

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