Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten è 8.13 Seite 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 4 2 Zinssätze für Einlagen 4 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 6 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 15 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden 17 7 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 18 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 18 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit è 8.13 Seite 2 Stand:

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 1 8, Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 17,50 17,50 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat è 8.13 Seite 3 Stand:

4 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Anlage eines Mietkautionskontos (einmalig) VR-RentePlus / Verwaltungsgebühr (jährlich) VR-RentePlus / Vertragswechselgebühr (einmalig) 17, Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.1) 0,30 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.2-4) Rate 25,00 0,30 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.2-4) Rate 10 0,40 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.2-4) Rate 25 0,30 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.5-7) Rate 25,00 0,30 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8, PNr.5-7) Rate 10 0,40 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.5-7) Rate 25 0,40 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.11-15,20) 0,30 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.30-31) Rate 25,00 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.30-31)R. 10 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.40-41) Rate 25,00 0,32 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.40-41)R. 10 0,42 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.50-51)Rate 25,00 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.50-51)R.10 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.60-61)Rate 25,00 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.60-61)R. 10 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.70-71)Rate 25,00 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.70-71)R.10 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr ) 0,30 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr )R.25,00 0,20 % VR-Bonusplan Vertragsabschluss bis (PB 8,PNr.50-51)R. 10 0,20 % Supersparen Vertragsabschluss bis (PB8,PNr. 8)ab Rate 25,56 0,30 % VR Vorsorgeplan - Einmalvertrag (PB 4, PNr. 8) 0,30 % VR Vorsorgeplan - Ratenvertrag (PB 4, PNr. 11 u. 12.) 0,30 % Führerscheinsparen ( PB 8, PNr. 10) 0,30 % Zinssatz für Spareinlagen mit 30 monatiger Kündigungfrist 0,30 % VR Mein Sparkonto 0,25 % VR Rente Plus ab ,88 % VR Bonus Sparen Variabler anfängl. Vertragszins ab / Die % Zinsanpassung erfolgt individuell anhand der vertraglichen Vereinbarung. Bonus je nach Laufzeit bis zu 50,00 % Rate 25,00 0,25 % Rate 100,00 0,25 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo unter 250 0,20 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,20 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,25 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,30 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,40 % VR-MehrzinsSparen Kdg. Frist 3 Monate Kapitalsaldo ab ,50 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo bis ,20 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,20 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,25 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,30 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,40 % VR MehrzinsSparen Kdg. Frist 6 Monate Kapitalsaldo ab ,50 % è 8.13 Seite 4 Stand:

5 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt VR-Individual Konto Grundpreis 2,50 zuzüglich, im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils ausgeführte Bartransaktion ( 5 Freiposten pro Monat ) Bareinzahlung am Schalter oder GAA 0,50 Barauszahlung am Schalter oder GAA 0,50 Überweisung Ausführung beleghaft 0,50 Ausführung beleglos 0,50 Online-banking / Homebanking 0,20 SB-Terminal 0,20 Datenträgeraustausch / Datenfernübertragung 0,20 Telefonbanking / telefonisch ohne Telefonbanking 0,50 Dauerauftrag Ausführung 0,70 Dauerauftrag Einrichtung und Änderung 1,00 Gutschrift 0,50 Lastschrift Einlösung 0,50 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 4,00 Scheck Einzug 0,50 Scheck Einlösung 0,50 VR-Mein Konto ( nur bis zum 27. Lebensjahr möglich) 0,00 VR-Konto Protect 15, Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 4 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 8,00 8,00 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht è 8.13 Seite 5 Stand:

6 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Nutzung der Dienste: , , ,14 pro Minute Festnetzpreis; Mobilfunkhöchstpreis 0,42 pro Minute SMS Nachrichten 0,09 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Hellweg eg Straße: Westenhellweg 1 PLZ/Ort: Soest Telefon: / Telefax: / Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 8 Genossenschaftsregister 173 Arnsberg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug è 8.13 Seite 6 Stand:

7 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4, SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4, SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4, Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card entfällt % vom Umsatz mind. entfällt % vom Umsatz mind. 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 2,00 % vom Umsatz mind. 5, è 8.13 Seite 7 Stand:

8 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 7,50 1,00 % vom Umsatz mind. 7,50 1,5 % vom Umsatz mind. 7,50 1,5 % vom Umsatz mind. 7,50 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,0 % vom Umsatz 2,0 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 5,50 - Ersatzkarte Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist è 8.13 Seite 8 Stand:

9 Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1,00 % vom Umsatz mind. 7,50 max VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr entfällt - Ersatzkarte 18 entfällt GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 - anderen Kreditinstituten 0, Kreditkarten Ersatzkarte bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 5,00 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist è 8.13 Seite 9 Stand:

10 Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 21 und der EWR-Staaten 22 1,50 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden siehe Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden siehe Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 8,00 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 24 8,00 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 25 8, ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 2 entfällt GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 66,00 entfällt PrepaidCard Generation2Go (MasterCard oder Visa) pro Jahr Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Eilige Bestellung einer Kreditkarte HBCi-Karte Starterbrief (PIN) VR-BankCard / PIN Nachbestellung VR-Bildkarte für die gesamte Kartenlaufzeit von 4 Jahren VR-Bildkarte für die gesamte Kartenlaufzeit von 4 Jahren für Mitglieder Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 25,00 1 5,00 14,95 12,50 95,oo USD 148,oo USD 20 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht è 8.13 Seite 10 Stand:

11 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Von 8.30 Uhr bis Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) è 8.13 Seite 11 Stand:

12 beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 30 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,50 0,20 0,70 0,50 5,00, 1 von Nichtkunden 0,50 0,20 0,70 0,50 8,00, 1 von Nichtkunden beleglos 6,00 beleghaft 16,00 6,00 entfällt 15,00 7,50 7,50 7,50 7,50 entfällt entfällt 15,00 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Ländergruppe 1-4 Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu 7,50 zzgl. Courtage 27,50 zzgl. Courtage 0,25 %o min. 2,50, max. 0,25 %o mind. 2,50 10 max Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1 5,00 2 1,00 30 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich è 8.13 Seite 12 Stand:

13 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu Überweisung in Euro innerhalb der Bank 0,50 Überweisung in Euro von einem 0,50 anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere 7,50 Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen zusätzlich die folgenden Entgelte an (): Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 31 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 32 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 33 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 32 Zum Beispiel US-Dollar. 33 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) è 8.13 Seite 13 Stand:

14 Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 bis zu Übrige Länder 7,50 zzgl. Courtage 0,25 %o mind. 2,50 max. 10 Preis auf Nachfrage 27,50 zzgl. Courtage mind. 2,50 max Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung 5, , Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu Ländergruppe 1-4 7,50 zzgl. Courtage 0,25 %o mind. 2,50 max. 10 Übrige Länder Preis auf Nachfrage è 8.13 Seite 14 Stand:

15 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Expressüberweisungen Ausführung eines NSTP Auftrages Scheckzahlung Korrektur einer Überweisung Manuelle Erfassung einer Überweisung DTAZV ohne EU MT 101/ UniCash Euro-Eil-Überweisung beleglos nicht EU Euro-Eil-Überweisung beleghaft nicht EU Rücküberweisung eines Eilüberweisungsauftrages 5,00 17,50 15,00 7,50 5,00 2,50 3,00 6,00 16,00 6,00 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) je nach Stückzahl und Art der Scheckvordrucke 10,00 bis 5 zzgl. MWSt. zzgl. Fremdkosten (soweit gesetzl. zulässig) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 5,50 5, è 8.13 Seite 15 Stand:

16 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 22, Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro:, mindestens 15,00 maximal 15,00 in Fremdwährung:, mindestens 15,00 maximal 15,00 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 maximal per Bankscheck in Euro:, mindestens 15,00 maximal 15,00 in Fremdwährung:, mindestens 15,00 maximal 15,00 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 maximal Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro:, mindestens 14,50 maximal 14,50 in Fremdwährung:, mindestens 14,50 maximal 14,50 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 2,50 maximal Wertstellungen im Scheckverkehr bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 34 am Tag der Buchung vor Uhr 2 Arbeitstage, nach Uhr 3 Arbeitstage aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungsbuchung für die Bank 34 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein è 8.13 Seite 16 Stand:

17 Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks entfällt %, mindestens Barauszahlung von Euro-Reiseschecks entfällt %, mindestens Rücknahme von Euro-Reiseschecks %, mindestens pro Stück 2,00 auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt %, mindestens Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt %, mindestens Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks %, mindestens pro Stück 2, Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbankschecks 15,00 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart Zinsbescheinigung zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 35 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Verlängerung von befristeten Darlehen Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 36 9,00 entfällt Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 36 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet è 8.13 Seite 17 Stand:

18 7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen / Stunde 7.2 Avale Bearbeitungsentgelt 2 Provision 2,0 % 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 15,00 3 entfällt 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für je nach Größe Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr von 23,80 bis 95,70 1 Jahr von 25,64 bis 71, è 8.13 Seite 18 Stand:

19 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Wertpapierart Provision: å % vom Kurswert/Minimum å pro Stück/Minimum Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: å % vom Kurswert/Minimum å pro Stück/Minimum Ausführung im Ausland Provision: å % vom Kurswert/Minimum å pro Stück/Minimum Online-Brokerage Provision: å % vom Kurswert/Minimum å pro Stück/Minimum Aktien Staffel 1 bis ,99 0,60%-0,75% 12,50 Staffel 2 bis ,99 0,50%-0,60% 12,50 Staffel 3 ab ,00 0,40%-0,50% 12,50 Staffel 1 bis ,99 0,30% 10,00 Staffel 2 bis ,99 0,25% 10,00 Staffel 3 ab ,00 0,20% 10,00 Staffel 1 bis ,99 0,60%-0,75% 25,00 Staffel 2 bis ,99 0,50%-0,60% 25,00 Staffel 3 ab ,00 0,40%-0,50% 25,00 Staffel 1 bis ,99 0,30% 20,00 Staffel 2 bis ,99 0,25% 20,00 Staffel 3 ab ,00 0,20% 20,00 Optionsscheine siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien Verzinsliche Wertpapiere 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50% mind. 20,00 Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 Zero Bonds 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 Genussscheine/Genussrechte 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 0,50 % mind. 20,00 Investmentanteile über Börse siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien Bezugsrechte/Teilrechte siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien siehe Aktien Sonstige Wertpapiere auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 37 -änderung und -streichung 7,50 pro Auftrag 37 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird è 8.13 Seite 19 Stand:

20 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Vermögensverwaltungsdepots Strategie Waschstum Strategie Chance Verwaltetes Vermögen von 50 T bis 100 T Vermögensverwaltungsdepots Strategie Waschstum Strategie Chance Verwaltetes Vermögen von 100 T bis 250 T Vermögensverwaltungsdepots Strategie Waschstum Strategie Chance Verwaltetes Vermögen über 250 T Vermögensverwaltungsdepots Strategie Rendite Strategie Ertrag Verwaltetes Vermögen von 100 T bis 250 T Vermögensverwaltungsdepots Strategie Rendite Strategie Ertrag Verwaltetes Vermögen über 250 T Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum 1,85 % zzgl. gesetzl. MWSt. 1,65 % zzgl. gesetzl. MWSt. 1,50 % zzgl. gesetzl. MWSt. 1,25 % zzgl. gesetzl. MWSt. 1,10 % zzgl. gesetzl. MWSt Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 38 Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Aktien vom Kurswert 0,12 % zzgl. Ust. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Optionsscheine vom Kurswert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Verzinsliche Wertpapiere vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Inhaberschuldverschreibungen eigene vom Kurswert mind. Nennwert 0,06 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Wandelanleihen vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Optionsanleihen vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Zero Bonds vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Genussscheine vom Kurswert mind. Nennwert 0,12 % zzgl. UST. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Investmentanteile vom Kurswert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Verbund vom Kurswert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. fremd vom Kurswert 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Sonstige Wertpapiere 0,12 % zzgl. USt. 0,18 % zzgl. USt. 0,24 % zzgl. USt. Bestände ohne Kurswert je Gattung 2,38 2,38 2,38 - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 23,80 - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 2,38 - Depots ohne Bestand (inkl. USt) 11, Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung 71,40 71,40 71,40 38 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis è 8.13 Seite 20 Stand:

21 Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland jungen Aktien gemäß Emissionsbedingungen gemäß Emissionsbedingungen Options-, Wandelanleihen gemäß Emissionsbedingungen gemäß Emissionsbedingungen Genussscheinen gemäß Emissionsbedingungen gemäß Emissionsbedingungen Entfällt Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 39 pro Auftrag Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mind. 69, Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Zweitschriften (inkl. USt) 11,90 11, Entfällt Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt) Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Einlösung fälliger Wertpapiere und Gutschrift (zzgl. MWSt.) 23,80 0,2 % mind. 5,00 max Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) /DEM-Kupons Fremdwährungskupons -Gutschrift Währungsgutschrift 0,40 % mind. 59,50 0,40 % mind. 59,50 0,40 % mind. 59,50 0,40 % mind. 59, Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 39 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang è 8.13 Seite 21 Stand:

22 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) 11 Sonstiges Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten 1 Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 9,52 - ansonsten 8,00 Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 23,80 - ansonsten 2 Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 35,70 - ansonsten 3 Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 26,78 - ansonsten 22,50 Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 - ansonsten 1 Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 17,95 - ansonsten 15,00 Mahnung 40 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 3,57 - ansonsten 3,00 40 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde è 8.13 Seite 22 Stand:

23 Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 73,19 / Stunde - ansonsten 61,50 / Stunde Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 142,80 / Stunde - ansonsten 12/ Stunde Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Entgelt für die Nutzung des etresors, Freigrenze pro Mitglied 5 MB 2,50 Bei Überschreitung der Freigrenze von 5 MB kostet jedes angefangege MB 0,50 Votum Existenzgründer für Gründungszuschuss 119,00 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit å Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn è 8.13 Seite 23 Stand:

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