Der Gefahrtarif 2013 der BG RCI

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1 Der Gefahrtarif 2013 der BG RCI Seite 1

2 Themen: 1. Warum ist der Gefahrtarif wichtig für die Unternehmen? 2. Können die BG oder der Unternehmer die Gefahrklasse beeinflussen? 3. Wie kommt die im Gefahrtarif festgelegte Gefahrklasse zustande? 4. Warum gibt es einen neuen Gefahrtarif? 5. Woher kennt der Unternehmer die neue Gefahrklasse? 6. Was sind die Kernpunkte des Gefahrtarifs 2013? 6.1 Einheitlicher Textteil (Abschnitte I, II, IV) für 5 Branchen der BG RCI 6.2 Einheitliche Parameter für die Berechnung der Gefahrklassen 6.3 Branchenspezifische Kataloge der Unternehmensarten/Gewerbezweige und Gefahrklassen 7. Gefahrtarifstellen/Gefahrklassen für die Unternehmen der Branche Chemische Industrie Seite 2

3 1. Warum ist der Gefahrtarif wichtig für die Unternehmen? Weil im Gefahrtarif die Gefahrklassen für die Gefahrtarifstellen/ Gewerbezweige der BG festgelegt sind Weil die Gefahrklassen Einfluss auf den BG-Beitrag haben Seite 3

4 Seite 4

5 Berechnung des Regelbeitrags in der Basis- und Strukturumlage und des Beitrags in der Beitragsumlage Lastenverteilung nach Neurenten : Nachgewiesenes Entgelt x Beitragsfuß 1000 x Gefahrklasse = Regelbeitrag auf 1000,-- EUR Entgelt Berechnung des Regelbeitrags in der Beitragsumlage Lastenverteilung nach Entgelten und der Beitragsumlage Lastenausgleich : Nachgewiesenes Entgelt x Beitragsfuß 1000 = Regelbeitrag auf 1000,-- EUR Entgelt Seite 5

6 Die Mitgliedsbeiträge werden nach Ablauf des Umlagejahres (Beitragsjahres) durch Bescheid festgesetzt. Beitragsbescheide vom Beitragsbescheide für das Umlagejahr 2012 Für Beitragsbescheide 2012 kam noch die 2012 gültige Gefahrklasse des Gefahrtarifs 2007 zum Ansatz. Beitragsbescheide vom Juli 2014 Beitragsbescheide für das Umlagejahr 2013 Ab Umlagejahr 2013 gilt der Gefahrtarif Seite 6

7 Gefahrtarif Die Gefahrklassen werden im Gefahrtarif festgesetzt. Jede BG hat einen oder ggf. mehrere Gefahrtarife (bei mehreren Branchen). BG RCI: Gefahrtarif 2013 für Branchen Baustoffe-Steine-Erden, Chemische Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung und Branche Zucker Gefahrtarif 2012 für Branche Bergbau Seite 7

8 Seite 8

9 Funktion des Gefahrtarifs Untergliederung der Mitgliedsunternehmen nach Gefahrengemeinschaften (Risikogruppen) technologisch oder belastungsmäßig gleichartiger Unternehmen Gefahrtarifstellen denen Messzahlen für das Versicherungsrisiko (Gefährdungsrisiko) zugeordnet sind. Gefahrklassen Orientierung des Mitgliedsbeitrags am Versicherungsrisiko Seite 9

10 2. Können die BG oder der Unternehmer die Gefahrklasse beeinflussen? A) Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrtarifstellen Teil II, Nr. 4 GT 2013 Die Veranlagung eines Unternehmens zur Gefahrtarifstelle wird durch seine Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig bestimmt (Teil II, Nr. 1 GT 2013). Dies richtet sich entweder nach den Arbeitsvorgängen, den Tätigkeiten, den verwendeten Rohstoffen oder der Art der im Unternehmen hergestellten Erzeugnisse. Ändert sich der Gewerbezweig, ändert die BG die Veranlagung, falls der neue Gewerbezweig unter eine andere Gefahrtarifsstelle fällt. Die Veranlagung gilt max. für die Tarifzeit ( 159 Abs. 1 SGB VII). Es besteht kein weitergehender Vertrauensschutz. Seite 10

11 2. Können die BG oder der Unternehmer die Gefahrklasse beeinflussen? B) Die Gefahrklassen sind im Teil III Katalog der Unternehmensarten/Gewerbezweige und Gefahrklassen des Gefahrtarifs den Gefahrtarifstellen fest zugeordnet. Fällt ein Unternehmen unter eine bestimmte Gefahrtarifstelle, hat es automatisch auch die Gefahrklasse dieser Gefahrtarifstelle. Seite 11

12 3. Wie kommt die im Gefahrtarif festgelegte Gefahrklasse zustande? 1. Schritt: Belastungsziffer Entschädigungsleistungen in der Gefahrtarifstelle im Beobachtungszeitraum x 1000 Entgelte (+ Vers.summen) der Gefahrtarifstelle im Beobachtungszeitraum = Belastungsziffer der Gefahrtarifstelle (BZ) Die Belastungsziffer gibt an, wie hoch die Entschädigungsleistungen der BG für die Versicherten der in einer Gefahrtarifstelle zusammengefassten Unternehmen je 1.000,-- EUR nachgewiesenem Entgelt in einem mehrjährigen Beobachtungszeitraum waren 2. Schritt: Rohgefahrklasse Rundung der BZ auf 2 (ggf. 1) Nach-Komma-Stellen = Rohgefahrklasse Seite 12

13 3. Wie kommt die im Gefahrtarif festgelegte Gefahrklasse zustande? 3. Schritt: Festsetzung der Gefahrklasse im GT 2013 Falls bei ansonsten gleichen Ausgangsparametern die Beitragsbelastung gegenüber dem Vergleichsjahr 2010 nur infolge der neuen Gefahrklasse des GT 2013 bis zu 15 % ansteigt: Rohgefahrklasse = Gefahrklasse Die Gefahrklasse gilt für die gesamte anschließende Laufzeit des Gefahrtarifs 2013 Falls bei ansonsten gleichen Ausgangsparametern die Beitragsbelastung gegenüber dem Vergleichsjahr 2010 nur infolge der neuen Gefahrklasse um mehr als 50 % ansteigen würde: Begrenzung des Anstiegs der Gefahrklasse bis Umlagejahr 2015 auf 50 % Einzelheiten dazu unter Nr. 7 Seite 13

14 4. Warum gibt es einen neuen Gefahrtarif? Die Laufzeit eines Gefahrtarifs beträgt höchstens 6 Jahre Zum sind die von den Vorgänger-BGen der BG RCI übernommenen Gefahrtarife ausgelaufen (außer Branche Bergbau) Seite 14

15 5. Woher kennt der Unternehmer die neue Gefahrklasse? Seite 15

16 6. Was sind die Kernpunkte des Gefahrtarifs 2013? 6.1 Einheitlicher Textteil (Abschnitte I, II, IV) für 5 Branchen der BG RCI Teil I Allgemeine Erläuterungen Teil II Veranlagung von Unternehmen Teil IV Zuordnung der Entgelte zu den veranlagten Gewerbezweigen Gliederung in 4 Abschnitte beruht auf einem neuen Konzept einer Arbeitsgruppe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Vorher nur 2 Abschnitte. Seite 16

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20 6.2 Einheitliche Parameter für die Berechnung der Gefahrklassen Beobachtungszeitraum 2007 bis 2010 Berücksichtigt werden nur Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), die in diesem Zeitraum eingetreten sind Berücksichtigt werden alle Leistungen an Versicherte (Heilbehandlung, Renten i.w.s.), die während des Beobachtungszeitraums für im Beobachtungszeitraum eingetretene Versicherungsfälle erbracht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen, in dem die Versicherten beschäftigt waren, zu Beginn des Beobachtungszeitraums noch bestanden hat oder ob es während des Beobachtungszeitraums eingestellt worden ist. Keine Eck- oder Basis-Gefahrklasse Die einheitlichen Berechnungsparameter führen zu niedrigeren Gefahrklassen in der Branche Chemische Industrie. Dies wird zwangsläufig durch einen höheren Beitragsfuß ab der Umlage 2013 ausgeglichen. Seite 20

21 6.3 Branchenspezifische Kataloge der Unternehmensarten und Gewerbezweige Gefahrtarifstellen- Nummer Gewerbezweig Gefahrklasse Seite 21

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27 7. Gefahrtarifstellen/Gefahrklassen für die Branche Chemische Industrie 1. Keine relevante Veränderung des Zuschnitts der Gefahrtarifstellen gegenüber Gefahrtarifen 2001 und 2007 der ehem. BG Chemie bzw. der BG RCI 2. Begrenzung des Anstiegs der Gefahrklassen Seite 27

28 Falls bei ansonsten gleichen Ausgangsparametern die Beitragsbelastung gegenüber dem Vergleichsjahr 2010 nur infolge der neuen Gefahrklasse um mehr als 15 % ansteigt: Gestufter Anstieg von 2013 bis 2015 Anstieg im Umlagejahr 2013 um 15 % Anstieg im Umlagejahr 2014 auf den Mittelwert zwischen Umlagejahr 2013 und Umlagejahr 2015 Anstieg im Umlagejahr 2015 auf die Rohgefahrklasse, jedoch höchstens um 50 %. Die Gefahrklasse des Umlagejahrs 2015 gilt auch für die gesamte anschließende Laufzeit des Gefahrtarifs Seite 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 29

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