Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen)

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1 Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen)

2 Prämissen UN-Kinderrechtskonvention = Kinder bis 18 Jahre Kinderschutz nicht nur Intervention auch Prävention

3 Der Verband

4 Aufgabengebiete Lobbyarbeit Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit in Verbänden Begleitung und Beratung der Orts- und Kreisverbände Kinder- und Jugend, Elterntelefone Kindeswohlsicherung Familienbildung Internationale Arbeit

5 Entwicklung Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz KICK ( 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) Kinderschutz im Rahmen von Frühwarnsystemen ausgeprägter Interventionscharakter - Fokus auf Krisenintervention Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit auf die Tätigkeit des Jugendamtes

6 Präventives Handlungskonzept Aufbau regionaler Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens Stärkung der präventiven, aufsuchenden Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei den Jugendämtern die Durchführung des Landesprojektes Netzwerke für Kinderschutz Sachsen/Pro Kind Sachsen die Umsetzung des Sächsischen Kindergesundheitsund Kinderschutzgesetzes Hinsehen Erkennen Handeln Kinderschutz im Gesundheitswesen als Modellprojekt in Dresden, Folgeprojekt seit 2012 sachsenweit

7 Kampagne Stoppt Gewalt gegen Kinder (2008) 4 Elterntelefone beteiligt Aufmerksamkeit, auch im Sinne von Prävention Aktivierung der Nachbarschaft, Motivierung der Bevölkerung zur Kultur des Hinsehens

8 Erfolgreiches Präventionsmodell Dormagener Modell Kontakt zu den Eltern möglichst schon vor der Geburt aufbauen Besuch eines Sozialarbeiters, Begrüßungspaket der Familie kann Unterstützung durch das Jugendamt oder andere soziale Einrichtungen angeboten werden, beispielsweise persönliche Beratungen vor und nach der Geburt, regelmäßige Hausbesuche, eine Betreuungsplatzgarantie und die Übernahme von Kosten für z.b. Nachhilfe, Lernmittel oder Mittagessen

9 Kinderschutz und Frühe Hilfen Aufgabe des Freistaates im Bereich des präventiven Kinderschutzes ist die Anregung und die fachlichstrategische Steuerung von Entwicklungsprozessen einschließlich der finanziellen Unterstützung der erforderlichen Maßnahmen Die Gebietskörperschaften sind dafür verantwortlich, den Kinderschutzauftrag in seiner weit gefassten Ausprägung zu operationalisieren und in der Praxis umzusetzen. Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen - Rahmenkonzept zur Ausgestaltung Früher Hilfen, September 2012

10 Rahmenkonzept Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen Netzwerke für Kinderschutz und frühe Hilfen Aufsuchende präventive Arbeit der Jugendämter (APA) Einbindung der Familienhebammen Einbindung von ehrenamtlichen Strukturen

11 Rahmenkonzept Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen Frühe Hilfen besser mit Früher Förderung verzahnen Impulspapier Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen - Wege zu einer intensiveren Kooperation und Vernetzung unter

12 Umsetzung BKiSchG Gesetzliche Verankerung Früher Hilfen und verlässlicher Netzwerke im Kinderschutz, Stärkung dieser, Einsatzes von Familienhebammen Mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die Akteure im Kinderschutz Stärkung der Handlungsrechte von Kindern und Jugendlichen Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe

13 Umsetzung in Sachsen Aufnahme des Beschwerdemanagements und von Beteiligungsverfahren in Einrichtungen ( 45 SGB VIII) Nachweis eines qualifizierten Führungszeugnisses ( 72a SGB VIII) Qualitätsentwicklung im Kinderschutz ( 79a SGB VIII)

14 Umsetzung in Sachsen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des 72 a SGB VIII (Nachweis eines qualifizierten Führungszeugnisses) Handlungsempfehlungen von BAGLJÄ-AGJ als Basis Erweiterte Empfehlungen zur Vorlagepflicht für Führungszeugnisse

15 Umsetzung in Sachsen Rahmenempfehlung des Landesjugendamtes zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz ( 79a SGB VIII) Qualitätsentwicklung als kontinuierlicher Prozess Qualitätsentwicklung als gemeinsame Aufgabe von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe

16 Umsetzung in Sachsen Persönliche und fachliche Eignung der insoweit erfahrenen Fachkraft Anforderungen in der Regel sozialpädagogische oder psychologische Hochschulqualifikation, mehrjährige, mindestens dreijährige, Berufserfahrung praktische fallführende Erfahrungen mit Praxisfällen Fortbildungen/Kenntnisse zum Kinderschutz insbesondere zu Risiko- und Schutzfaktoren Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes Fähigkeit zu Selbstreflektion und Bereitschaft zur Weiterbildung Erfahrungen in der Beteiligung betroffener Kinder, Jugendlicher und Eltern Kenntnisse über regionale Strukturen und Besonderheiten der Verfahren zu 8a SGB VIII in dem zu beratenden Arbeitsfeld

17 Umsetzung in Sachsen Rahmenbedingungen der i.e.f. einige Empfehlungen überregional einheitlich geregelten Verfahrensabläufen zur Gefährdungseinschätzung, Handlungsanleitungen und Beurteilungshilfen Vertrags- und Finanzierungsmodelle zur Schaffung von zeitlichen, räumlichen und finanziellen Ressourcen für die Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkräfte und die Herstellung einer hohen Verbindlichkeit regelmäßigen und qualifizierten Fort- und Weiterbildung auf kommunaler und Landesebene, verstärkt spezialisierte Weiterbildungen, z.b. sexueller Missbrauch oder häusliche Gewalt für fallspezifischere Beratung regelmäßige Supervisionen und Intervisionen regelmäßige Evaluation der Kooperationsvereinbarungen und der Dokumentation der insoweit erfahrenen Fachkräfte

18 Umsetzung in Sachsen Aufnahme des Beschwerdemanagements und von Beteiligungsverfahren in Einrichtungen ( 45 SGB VIII) Kinderrechte in die Sächsische Verfassung

19 Fazit Kinderschutz in der Schule Explizite Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule Kindertagesstätten und Kindertagespflege Aufwachsen in Sozialer Verantwortung Kinder psychisch kranker Eltern Begleitung aller Kinder (und Jugendlichen) in besonderen Bedarfslagen

20 Fazit Unterstützung für das gelingende Aufwachsen Stellung der Prävention Wahrnehmung und Stellung der Kinder in der / durch die Gesellschaft

21 Vielen Dank. Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.v. Klopstockstr Dresden Tel.: Fax:

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