Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung
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- Stephanie Arnold
- vor 8 Jahren
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1 Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung 1
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3 INHALT Systemakkreditierung 4 Kriterien 6 Verfahren 9 Gliederung Gutachten 14 3
4 Systemakkreditierung Gegenstand Gemäß der Beschlüsse des Akkreditierungsrates zur Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Lehre und Studium Gegenstand der Systemakkreditierung: Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie zum Erreichen der Qualifikationsziele und zur Gewährleistung hoher Qualität geeignet sind, wobei die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden. Ziel Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre geeignet ist, die Qualifikationsziele zu erreichen, die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten und dabei eine Qualitätskultur zu schaffen, die von einem breiten Qualitätsbewusstsein in der Hochschule getragen wird. Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. Qualitätsdimensionen Qualitätsplanung: Die existierenden Prozesse beinhalten die Elemente, die zur Hervorbringung der Qualität von Studiengängen erforderlich sind. Qualitätslenkung: Die Hochschule stellt sicher, dass die Prozesse der Entwicklung, der Durchführung, des laufenden Monitoring und der kontinuierlichen Verbesserung für alle Studiengänge wirken. Qualitätsförderung: Die Beteiligten in der Hochschule tragen einvernehmlich die Prozesse mit, können ihre jeweilige Aufgabe innerhalb des Prozesses erfüllen und Verbesserungen beisteuern. Ergebnisqualität Der Studiengang verfügt über klar definierte und valide Ziele. Das Konzept des Studiengangs erlaubt die planmäßige Realisierung der Ziele; die notwendigen organisatorischen und materiellen Voraussetzungen sind gegeben. Das Konzept wird entsprechend der Ziele umgesetzt. Die Hochschule überprüft regelmäßig unter Anwendung anerkannter Bewertungsmethoden, ob die Ziele des Studiengangs erreicht werden und/oder ob der Studiengang verändert werden muss und nimmt gegebenenfalls Verbesserungen vor. 4
5 Qualitätsregelkreis Die in der Qualitätsdefinition beschriebenen Elemente bilden in ihrer Abfolge einen auf kontinuierliche Qualitätsverbesserung ausgerichteten Qualitätsregelkreis, der die validen Ziele des Studiengangs als zentralen Ausgangspunkt nimmt. Valide Ziele sind jene Ziele, die konzeptionell und/oder empirisch auf ihre Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft sind. Konzept, Implementierung des Konzepts, Überprüfung der Zielerreichung und mögliche Verbesserungen werden konsequent zu den Zielen in Relation gesetzt. Dieser Qualitätsregelkreis ist auf die Prozesse im Bereich Lehre und Studium anzuwenden. Festlegung valider Ziele Konzeption Gemäß der Definition von Qualität als Zielvalidität und Zielerreichung werden die oben definierten qualitätsrelevanten Elemente als Anforderungen für den einzelnen Studiengang zugrunde gelegt (Programmakkreditierung). In der Systemakkreditierung wird zunächst geprüft, ob die Hochschule ein definiertes Qualitätsverständnis hat und dieses als verbindliche Prämisse ihrem Handeln zugrunde liegt. Die Anforderungen des Qualitätsregelkreises, die auf die Studiengänge angewendet werden, gelten auch für die Prozesse selbst. Dies ermöglicht zu überprüfen, ob die Prozesse zielführend, konsistent und ökonomisch sind und Elemente der systematischen Qualitätsüberprüfung und Qualitätsverbesserung umfassen. Kontinuierliche Qualitätsverbesserung Qualitäts- Monitoring und Überprüfung der Ziele Implementierung des Konzepts Abbildung: Qualitätsregelkreis 5
6 Kriterien Hinweise zur Dokumentation Unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, unter denen die Hochschule die Entwicklung, Einführung, Durchführung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Studienprogrammen sowie deren Schließung systematisch realisiert, überprüft ACQUIN die Wirksamkeit und Effizienz dieses Qualitätsmanagementsystems im Bereich Lehre und Studium anhand der Kriterien für die Systemakkreditierung des Akkreditierungsrates: 1. Qualifikationsziele 2. System der Steuerung in Studium und Lehre 3. Verfahren der internen Qualitätssicherung 4. Berichtssystem und Datenerhebung 5. Zuständigkeiten 6. Dokumentation Anforderungen an die Qualitätssicherung 1 Qualitätspolitik Qualitätspolitik als Teil des strategischen Entwicklungskonzepts und Einbeziehung des daraus abgeleiteten klar definierten Qualitätsgedankens in die Entscheidungen der Hochschule 2 Qualitätssicherungsprozesse Angemessene Dokumentation und Implementierung der Qualitätssicherungsprozesse (Verantwortlichkeiten, Befugnisse, Verbindlichkeiten) Perspektiven der Qualitätssicherung Darstellung der Ziele der Hochschule Profil der Hochschule in den Bereichen Lehre und Studium, Forschung, Service Leitbild der Hochschule und Verpflichtung der Mitglieder auf das Leitbild definition des Qualitätsverständnisses und der Qualität Verankerung des Qualitätsmanagementsystems im 1 spolitik der Hochschule darstellung der Rolle der Lehre in der Berufungspolitik organisation der Hochschule (Gremien und ihre Funk tionen, Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen, Zusammenarbeit der Gremien) geltungsbereich des Qualitätsmanagementsystems Entscheidungskompetenz und Verantwortlichkeit der Hochschulleitung hinsichtlich der Gestaltung, Durchführung, Überprüfung, Verbesserung und Genehmigung des Qualitätsmanagementsystems Darstellung der Prozesse im Bereich Lehre und Studium und deren Verzahnung mit der Aufbau- und Ablauforganisation der Hochschule dokumentation der Prozesse zur Entwicklung, Einführung, Durchführung, Überprüfung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Studiengänge darstellung der normativen Vorgaben zur Gestaltung der Prozess- und Studiengangsdokumente durch die Hochschule sowie der Instrumente und Prozesse zur Über prüfung der Einhaltung Kontrolle der Herausgabe von Dokumenten und deren Verteilung 2 aufgaben der Hochschulleitung im Qualitätsmanagementsystem Sicherung der Existenz, Plausibilität und Angemessenheit der Entscheidungsstrukturen gewährleistung der Beteiligung der verschiedenen Statusgruppen gewährleistung der Kompetenz aller Beteiligten, Sicherstellung einer kontinuierlichen Qualifizierung des Personals 6
7 Bei diesen ausführenden Hinweisen handelt es sich nicht um eine Liste zum Abhaken; irrelevante Punkte sind wegzulassen, in den Referenzpunkten nicht angesprochene Besonderheiten der Hochschule mit Blick auf ihren Qualitätssicherungsprozess und seine einzelnen Elemente sind hinzuzufügen. Rahmenbedingungen darstellung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume der Hochschule im Hinblick auf Durchführung, Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung von Studiengängen sowie deren Entwicklung, Einführung und Schließung (Autonomie). 3 Information und Kommunikation Maßnahmen der Information und Kommunikation zwischen allen Beteiligten 4 Überprüfung und Weiterentwicklung 3 grundsätze der hochschulinternen Information und Dokumentation Informationsmaßnahmen Sicherstellung der Kommunikation und Partizipation Nachhaltige Sicherung der Prozesse Zielführende und ressourcenschonende Abstimmung der Prozesse Regelmäßige und systematische Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der Prozesse Steuerung bei Prozessabweichungen regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der steuernden Maßnahmen Beschreibung der internen Qualitätssicherungsverfahren (Organisation, Durchführung und Auswertung der Ergebnisse, Entwicklung von Folgemaßnahmen) Bedarfsplan/Prioritätenliste für notwendige Ver Maßnahmen bei häufig auftretenden Problemen 4 änderungen im Bereich der Prozessqualität von Lehre und Studium; Umsetzung notwendiger Maßnamen 7
8 Kriterien Beispielkatalog: Kriterien im Verfahren der Merkmalsstichprobe Im Verfahren der Merkmalsanalyse werden die zu begutachtenden Merkmale in der Regel diesem Beispielkatalog entnommen. Im Beispielkatalog werden Merkmale aufgelistet, die bei der Bestimmung der Programmqualität eines Studiengangs relevant sind. Folgende Merkmale der Studiengangsgestaltung können Gegenstand der Merkmalsstichprobe sein: Definition von Qualifikationszielen Einhaltung der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen Definitionen von Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Auswahlverfahren Studentische Arbeitsbelastung Sachliche, räumliche und personelle Ausstattung unter Berücksichtigung von Verflechtungsstrukturen Studienorganisation und -koordination Modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem (Prüfungsaufwand und Prüfungsformen) und hinreichende Information hierüber Fachliche und überfachliche Studienberatung Die Auswahl der Merkmale erfolgt nach den Regeln zur Zusammenstellung der Merkmalsstichprobe des Akkreditierungsrates in der jeweils gültigen Fassung. 8
9 Verfahren Bei der Systemakkreditierung werden in einem mehrstufigen Verfahren verschiedene Elemente zur Feststellung der Wirksamkeit von Prozessqualität eingesetzt. Das Verfahren der Systemakkreditierung schließt Programmstichproben und Merkmalsstichproben ein, die eine Aussage über die aus der Prozessqualität resultierenden Ergebnisse, also über die Qualität der Studiengänge der Hochschule, zulassen. Verfahrensgrundlage ist der Beschluss Allgemeine Regeln zur Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung des Akkreditierungsrates in der jeweils gültigen Fassung. 1. Vorbereitendes Gespräch ACQUIN führt mit Repräsentanten der Hochschule ein Gespräch über die Zielsetzung des Verfahrens der Systemakkreditierung, die bei der Begutachtung und Akkreditierung zugrunde gelegten Kriterien sowie die einzelnen Verfahrensschritte. 2. Antrag Die Hochschule stellt bei ACQUIN einen Antrag auf Durchführung eines Verfahrens der Systemakkreditierung. Bei Vorliegen einer entsprechenden landesspezifischen Regelung ist der Anrag über das zuständige Ministerium einzureichen. Der Antrag beinhaltet: eine Beschreibung des von der Hochschule angewandten Qualitätsmanagementsystems im Bereich von Lehre und Studium sowie einen systematischen Überblick über die vorhandenen und geplanten Studienangebote der Hochschule, aufgeschlüsselt nach Planungs- und Realisierungsstand, nach Zuordnung zu studienorganisatorischen Teileinheiten sowie nach Abschlussgraden. Bei einer Systemreakkreditierung ist zudem der Bericht über die Ergebnisse der Halbzeitstichprobe vorzulegen. 3. Vorprüfung ACQUIN stellt fest, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Akkreditierungskommission stellt unter Einbezug des Fachausschusses Systemakkreditierung das Ergebnis der Vorprüfung fest. 4. Vertrag über die Durchführung eines Verfahrens der Systemakkreditierung Nach Feststellung der grundsätzlichen Akkreditierungsfähigkeit schließen die Hochschule und ACQUIN einen Vertrag über die Durchführung eines Verfahrens der Systemakkreditierung, das folgende Verfahrenselemente beinhaltet: Begutachtung der Prozessqualität auf der Grundlage einer Dokumentation sowie zweier Begehungen Begutachtung ausgewählter Merkmale aller Studienangebote der Hochschule im Rahmen der Begutachtung der Prozessqualität (Merkmalsstichprobe) Begutachtung ausgewählter Studiengänge (Programmstich probe) Im Vertrag werden der Zeitrahmen sowie die Kosten des Verfahrens festgelegt. 9
10 VERFahren 5. Einreichen der Dokumentation durch die Hochschule Die Hochschule reicht bei ACQUIN alle verfahrensrelevanten Unterlagen ein. Dazu gehören: eine Dokumentation, aus der die internen Steuerungsund Entscheidungsstrukturen, das Leitbild und das Profil der Hochschule, ihr Studienangebot, die definierten Qualitätsziele und das System der internen Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre hervorgehen, eine Stellungnahme der Studierendenvertretung der Hochschule und die Selbstdokumentationen der für die Programmstichproben ausgewählten Studiengänge. 6. Begutachtung der Dokumentation und erste Begehung Der Fachausschuss Systemakkreditierung setzt eine Gutachtergruppe für die Begutachtung der Prozessqualität ein und benennt eine Sprecherin bzw. einen Sprecher der Gutachtergruppe. Die Gutachtergruppe Prozessqualität besteht aus mindestens fünf Personen, wovon in der Regel drei Personen mit der Gestaltung der Entscheidungs- und Durchführungsprozesse in Hochschulen, insbesondere im Bereich von Studium und Lehre, vertraut sind, die Leitungserfahrungen besitzen (Studiendekane, Gremienmitglieder, Mitglieder von Fakultätsund Hochschulleitungen) und Offenheit gegenüber verschiedenen Organisationsstrukturen zeigen sowie über Erfahrungen mit unterschiedlichen institutionellen Kulturen verfügen, ein Vertreter der Studierenden mit Erfahrung in der Hochschulselbstverwaltung sowie ein Vertreter der Berufspraxis. Sofern in den Verfahren über berufsrechtliche Zusatzfeststellungen zu entscheiden ist, wird zusätzlich eine Expertin oder Experte beteiligt werden, soweit staatliche Regeln dies erfordern. Die Gutachtergruppe Prozessqualität begutachtet die von der Hochschule eingereichte Dokumentation und führt auf dieser Grundlage zur Klärung offener Fragen und zur Erkundung der Praxis des Qualitätsmanagementsystems in der Hochschule Gespräche mit unterschiedlichen Statusgruppen durch. Auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse formulieren die Gutachter einen Vorschlag für die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der zweiten Begehung. Die Hochschule wird über das Ergebnis informiert und kann bei Bedarf zur Vorbereitung der zweiten Begehung ergänzende oder überarbeitete Unterlagen einreichen. Die Gutachter definieren die Merkmale für die Merkmalsstichprobe. Die Hochschule stellt die notwendigen Unterlagen für die Merkmalsstichprobe zusammen und reicht diese rechtzeitig vor der zweiten Begehung bei der ACQUIN-Geschäftsstelle ein. 7. Merkmalsstichprobe Die Merkmalsstichprobe dient der Begutachtung relevanter Merkmale der Gestaltung, Durchführung und der Sicherung der Qualität von Studiengängen. Die Gutachter überprüfen dabei nicht die fachlich inhaltliche Gestaltung, sondern die formale Beachtung und Umsetzung der Prozessregeln sowie die Einhaltung der KMK-Vorgaben, der landesspezifischen Vorgaben und der Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen in allen Studiengängen der Hochschule. 10
11 8. Zweite Begehung (vertiefte Analyse) Nach der Begutachtung der Dokumentation überprüft die Gutachtergruppe Prozessqualität in einer mehrtägigen Vor- Ort-Begutachtung die Einhaltung und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems im Bereich Lehre und Studium entsprechend der Dokumentation. Bei der Vor-Ort-Begutachtung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit den Qualitätsbeauftragten, mit der Hochschulleitung, den Leitungen von studienorganisatorischen Einheiten, mit Lehrenden, Studierenden, Vertretern der Hochschulverwaltung und den Gleichstellungsbeauftragten. Die Begutachtung dient dazu, das bestehende Qualitätsmanagementsystem zu analysieren und Empfehlungen für seine Weiterentwicklung zu formulieren. Die Bewertung der Prozessqualität schließt eine Bewertung der definierten Merkmale, die in allen Studiengängen der Hochschule überprüft wurden, ein. Die Gutachtergruppe erstellt einen vorläufigen Bericht, der den Gutachtergruppen der Programmstichproben zur Verfügung gestellt wird. 9. Programmstichprobe Die Programmstichprobe umfasst eine Überprüfung von Zielsetzung, Konzept, Inhalten, Ressourcen, Implementierungsverfahren und programmbezogener Qualitätssicherung der ausgewählten Studiengänge (siehe ACQUIN-Leitfaden Programmakkreditierung). Die jeweils fachbezogen zusammengesetzte Gutachtergruppe überprüft damit in exemplarischer Weise die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems durch eine ergebnisorientierte Bewertung der Qualität dieser Studiengänge ohne eine selbständige Akkreditierungsentscheidung zu treffen. 10. Erstellen eines Prozessqualitäts-Gutachtens Die Gutachtergruppe Prozessqualität erstellt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Programmstichproben ein endgültiges Gutachten. Sie nimmt darin eine Bewertung der Prozessqualität der Hochschule vor und gibt eine Beschlussempfehlung an die Akkreditierungskommission von ACQUIN als Grundlage der Entscheidung über die Systemakkreditierung. Die Geschäftsstelle von ACQUIN leitet das Gutachten ohne Beschlussempfehlung der Hochschule zur Stellungnahme zu. 11. Stellungnahme der Hochschule Die Hochschule hat die Möglichkeit, binnen einer vereinbarten Frist (in der Regel vier Wochen) zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, um sachliche Richtigstellungen vorzunehmen oder bereits initiierte Verbesserungsmaßnahmen zu beschreiben. Das Gutachten und die Stellungnahme werden dem Fachausschuss Systemakkreditierung übergeben. 12. Stellungnahme des Fachausschusses Systemakkreditierung und Entscheidung der Akkreditierungskommission Auf der Grundlage des Gutachterberichtes und der Stellungnahme der Hochschule prüft der Fachausschuss Systemakkreditierung, ob die Begutachtung der Prozessqualität der Hochschule verfahrensmäßig und inhaltlich korrekt erfolgt ist; er verfasst hierüber seinerseits eine Stellungnahme. Die Stellungnahme beinhaltet eine Empfehlung an die Akkreditierungskommission. Diese entscheidet abschließend über die Akkreditierung. 11
12 Verfahren 13. Akkreditierungsergebnisse Die folgenden Entscheidungen sind möglich: Akkreditierung Die Systemakreditierung wird ausgesprochen, wenn die Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Das heißt, die Prozessqualität und die Programmqualität ist umfassend ohne systemische Mängel vorhanden. Bei der Akkredi tierung sind alle Studiengänge der Hochschule, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, akkreditiert. Die Entscheidung und die Namen der Gutachter werden veröffentlicht und dem Akkreditierungsrat mitgeteilt. Aussetzung des Verfahrens die Prozessqualität ist mit Mängeln vorhanden; die Programmqualität ist umfassend oder mit Mängeln vorhanden. Eine einmalige Aussetzung des Verfahrens ist möglich. 14. Halbzeitstichprobe Gemäß den Beschlüssen des Akkreditierungsrates lässt die Hochschule nach der Hälfte der Akkreditierungsfrist eine vertiefte Begutachtung von Studiengängen durchführen. AC QUIN erstellt einen Bericht über das Ergebnis der Halbzeitstichprobe, der gegebenenfalls Empfehlungen zur Behebung von Qualitätsmängeln enthält, stellt ihn der Hochschule zur Verfügung und veröffentlicht ihn. Dieser Bericht ist bei der Systemreakkreditierung vorzulegen. Einreichung Dokumentation 1. Begehung (Begutachtung Dokumentation) Ablehnung die Prozessqualität und die Programmqualität genügen nicht den Anforderungen. Es erfolgt keine Akkreditierung. Beteiligte Gremien Fachausschuss Systemakkreditierung Gutachtergruppe Prozessqualität Abbildung: Ablauf der Systemakkreditierung 12
13 Akkreditierungsergebnis Halbzeit stichprobe Programmstichprobe 2. Begehung (vertiefte Analyse) Merkmals- Stichprobe Gutachtergruppe Prozessqualität Gutachtergruppe Prozessqualität Fachausschüsse der Programmstichprobe, Gutachtergruppe Akkreditierungs- kommission 13
14 Gliederung Gutachten Aufbau des Gutachtens Systemakkreditierung I. Ablauf des Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahrens II. Ausgangslage 1. Kurzporträt der Hochschule 2. geltende rechtliche und politische Rahmenbedingungen 3. Von der Hochschule angebotene Studiengänge Anlagen Beschlüsse des Akkreditierungsrates Allgemeine Regeln für die Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung Kriterien für die Systemakkreditierung Regeln zur Zusammenstellung der Merkmalsstichprobe III. Bewertung 1. Qualitätspolitik 2. Qualitätssicherungsprozesse 3. Information 4. Qualitätsregelkreis 5. Merkmalsstichprobe 6. Programmstichproben 7. Resümee IV. Empfehlungen an die Akkreditierungskommission Die Abschnitte I und II werden von der Geschäftsstelle, Abschnitt III von der Gutachtergruppe erstellt. Diese Abschnitte erhält die Hochschule. Der Abschnitt IV wird nicht an die Hochschule weitergeleitet, diesen erhalten nur der zuständige Fachausschuss und die Akkreditierungskommission von ACQUIN. Impressum Herausgeber ACQUIN e.v. Thomas Reil (Geschäftsführer) Konzeption und Gestaltung Hochschule der Medien, Stuttgart (Studiengang Werbung und Marktkommunikation), klarekoepfe.de Agentur für Kommunikation, Stuttgart Bildnachweis fotolia, stock.xchng 2009 Bayreuth 14
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16 ACQUIN e.v. Brandenburger Straße Bayreuth Germany Phone +49 (0) 9 21 / Fax +49 (0) 9 21 / sekr@acquin.org
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