Entspannt leben den Ruhestand genießen. mit der KVK ZusatzRentePlus

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1 Entspannt leben den Ruhestand genießen mit der KVK ZusatzRentePlus Nach einem ausgefüllten Berufsleben den Ruhestand in finanzieller Sicherheit genießen das wünscht sich jeder. Mit der KVK ZusatzRente, die überwiegend von Ihrem Arbeitgeber finanziert wird, sind Sie im Rentenfall besser abgesichert, als Beschäftigte ohne eine solche betriebliche Altersversorgung. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sinken jedoch immer weiter. Gesetzliche Rente und KVK ZusatzRente werden daher meistens nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die KVK ZusatzRentePlus bietet Ihnen die optimale Ergänzung zu Ihrer KVK ZusatzRente. Damit können Sie günstig und aus einer Hand alle Vorteile einer staatlich geförderten Altersvorsorge nutzen. Warum sich die KVK ZusatzRentePlus lohnt Sie ist günstig Es fallen keine Kosten für Vertrieb, Abschlussprovisionen und Dividenden an Aktionäre an. Die Kostenvorteile machen sich in der Höhe der KVK ZusatzRentePlus bemerkbar. Bei der KVK Zusatzversorgungskasse bekommen Sie viel Rente für Ihr Geld! Sie ist einfach Die KVK ZusatzRentePlus wird über Ihren Arbeitgeber abgewickelt. So haben Sie selbst wenig Aufwand damit und erhalten Ihre betriebliche Altersversorgung aus einer Hand. Über die Entwicklung Ihrer Rentenanwartschaft erhalten Sie jährlich eine Renteninformation. Sie bietet umfangreiche Versorgungsleistungen Keine Wartezeit: Die eingezahlten Beiträge begründen sofort eine unverfallbare Rentenanwartschaft. Hinterbliebenenrente: Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihre eigene Rente beginnt, sind Ihre Angehörigen automatisch mitversichert. Versterben Sie während des Berufslebens, erhält Ihr Ehegatte, Ihr Lebensgefährte oder Ihr eingetragener Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente. Kinder unter 18 Jahren bei Ausbildung längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten eine Waisenrente Erwerbsminderungsrente: Wenn eine Erwerbsminderung eintritt und Sie eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, können Sie entscheiden, ob Sie die KVK ZusatzRentePlus beziehen oder für Ihre spätere Altersrente weiter ansparen möchten. Sie wird jährlich erhöht Die KVK ZusatzRentePlus wird ab Zahlungsbeginn jedes Jahr jeweils zum 1. Juli um 1 % erhöht. Sie ist staatlich gefördert Die KVK ZusatzRentePlus wird staatlich gefördert, so dass Sie Ihre KVK ZusatzRentePlus nicht allein finanzieren müssen, sondern Sie können die staatliche Förderung nutzen (Steuervorteile und Zulagen). Sie ist sicher Betriebsrenten- und Altersvermögensgesetz gewährleisten die rechtliche Sicherheit für die betriebliche Altersversorgung. Die Weiterführung bei einem Arbeitgeberwechsel ist möglich. Stand Dezember 2015

2 Holen Sie sich die staatliche Förderung Mit der KVK ZusatzRentePlus können Sie zwei staatliche Förderwege nutzen: Riester-Förderung Entgeltumwandlung Förderung durch den Staat Der Staat fördert von den Beschäftigten eingezahlte Beiträge zur Altersvorsorge durch Zulagen. Die Grundzulage beträgt bis zu 154 pro Jahr; für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine Kinderzulage in Höhe von 185 bzw. 300 (für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder) pro Jahr gezahlt. Junge Leute unter 25 Jahren erhalten eine "Berufseinsteigerbonus" in Höhe von einmalig bis zu 200 im ersten Beitragsjahr. Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres künftigen Bruttoentgeltes in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird. Das Bruttoentgelt sinkt durch die Entgeltumwandlung; entsprechend sind weniger Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Außerdem können die Beiträge bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. So ergibt sich oftmals auch noch eine zusätzliche Steuerersparnis. Höhe der Eigenleistungen Beiträge und staatliche Zulagen zusammen sollten mindestens 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen, damit Sie die vollen Zulagen erhalten. Sie können auch weniger zahlen. Dann werden die staatlichen Zulagen entsprechend verringert. Mindestens müssen Sie 60 pro Jahr einzahlen (Sockelbetrag). Der Mindest-Jahresbeitrag beträgt im Jahr ,88. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind im Jahr 2016) sind als Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können bei Neuzusagen ab 1. Januar 2005 jährlich Beiträge bis zu einer Höhe von steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig umgewandelt werden. Die staatlich geförderten Rentenleistungen sind ab Rentenbeginn mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, welcher meist geringer als im Arbeitsleben ist. Stand Mai

3 Riesterförderung Wer ist förderberechtigt? Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten (maximal 3 Jahre je Kind) Geringfügig Beschäftigte ( Mini-Jobs ), die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind Freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie unmittelbar vor dem Rentenbezug pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung waren Zulagen Sie erhalten eine Grundzulage und für jedes bei Ihnen berücksichtigungsfähige Kind, für das im jeweils laufenden Jahr - ggf. auch nur zeitweise - Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Kinderzulage. Mindestbeitrag / Jahr Zulagen Anteil vom sozialversicherungspflichtigen Jahresentgelt (Vorjahr) 4 %, max Sockelbetrag 60 für Sie (Grundzulage) 154 pro Kind (Kinderzulage) 185 für jedes ab 2008 geborene Kind: 300 Sonderausgabenabzug Sie können Ihren Eigenbeitrag und die staatlichen Zulagen in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob Sie zusätzlich zu den Zulagen durch den Sonderausgabenabzug noch eine steuerliche Vergünstigung erhalten. Ist das der Fall, ergibt sich daraus eine Steuererstattung. Der jährliche steuerliche Sonderausgabenabzug ist auf begrenzt. Stand Mai

4 Entgeltumwandlung Der Arbeitnehmer kann, sofern die (tarif-) vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil seines künftigen Brutto-Entgelts in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird (Entgeltumwandlung). Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Jährlich ist mindestens 1/160 der Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV (2016: 217,88 ) als Beitrag zu leisten. Der bisherige Arbeitslohn vor Verminderung um die Entgeltumwandlung bleibt dabei weiterhin Bemessungsgrundlage für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Steuervorteil und Sozialversicherungsfreiheit: Der Beitrag zur KVK ZusatzRentePlus ist bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2016: ) steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus können bei Neuzusagen ab 1. Januar 2005 zusätzlich Beiträge bis zu einer Höhe von jährlich steuerfrei umgewandelt werden. Sie sind jedoch nicht sozialversicherungsfrei. Soweit Sie im Rahmen einer umlagefinanzierten Pflichtversicherung Steuervorteile nach 3 Nr. 56 EStG nutzen, reduzieren sich diese durch die Entgeltumwandlung. Welcher ist der beste Förderweg für Sie? Persönliches Angebot Für diese Entscheidung sind unterschiedliche Kriterien maßgeblich, die sehr stark von Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation abhängen. Eine Empfehlung können wir Ihnen daher erst nach einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch geben. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches persönliches Angebot. Dafür benötigen wir von Ihnen einige persönliche Angaben, die Sie in dem beigefügten Antwortformular eintragen können. Oder rufen Sie uns an. Im persönlichen Gespräch können wir auftretende Fragen gleich klären. Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Sie erreichen uns: Telefon Fax Internet Postanschrift service@zvk-kassel.de KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str Kassel Dieses Merkblatt informiert in Grundzügen über die KVK ZusatzRentePlus. Grundlage für das Versicherungsverhältnis in der KVK ZusatzRentePlus sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Kundeninformation. Die Erläuterungen können Besonderheiten innerhalb eines Versicherungsverhältnisses oder einer Leistungsberechnung aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht berücksichtigen. Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Sie haben als Betroffene/r nach dem HDSG/BDSG neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck. Stand Mai

5 So hoch kann die Förderung sein: Riesterförderung: Beispiel: Eine 30-jährige Frau, 2 Kinder (3 und 5 Jahre alt), teilzeitbeschäftigt, Einkommen muss lediglich monatlich 5 zahlen, um die staatlichen Zulagen in Höhe von 754 pro Jahr zu erhalten. Die Kinderzulagen werden solange gezahlt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht Eigenbeitrag Grundzulage Voraussichtliche KVK ZusatzRentePlus 600 Kinderzulagen 214,00 / Monat 2.568,00 / Jahr Zum Rentenbeginn am Ersten nach der Vollendung des 67. Lebensjahres erhält sie voraussichtlich eine monatliche KVK ZusatzRentePlus in Höhe von rd Entgeltumwandlung Beispiel: Ein 30-jähriger lediger Beschäftigter lässt seinen Arbeitgeber von seinem Bruttoeinkommen in Höhe von monatlich 100 direkt in die KVK ZusatzRentePlus einzahlen. Beitrag Steuer- und Sozialabgabenersparnis Nettobeitrag Voraussichtliche KVK ZusatzRentePlus 100 /Monat 30,00 / Monat 70,00 / Monat 329,00 / Monat Zum Rentenbeginn am Ersten nach der Vollendung des 67. Lebensjahres erhält er voraussichtlich eine monatliche KVK ZusatzRentePlus in Höhe von rd Stand Mai

6 Anforderung einer Modellrechnung für die KVK ZusatzRentePlus KVK ZusatzVersorgungsKasse Fax-Nr Kölnische Str Kassel Name Vorname Geburtsname Geburtsdatum männlich weiblich Straße PLZ Ort Bezeichnung des Arbeitgebers Versicherungsnummer ZVK - falls bekannt- Bitte schicken Sie mir eine persönliche Modellrechnung für die KVK ZusatzRentePlus mit folgenden Vorgaben: Monatlicher Beitrag Mein Bruttojahreseinkommen wird in diesem Jahr ca. betragen. Meine Steuerklasse ist. Geburtsdatum meines Ehegatten/Lebensgefährten oder eingetr. Lebenspartners: Versicherungsbeginn: (frühestens der Erste des Folgemonats) 01. Geburtsdaten meiner Kinder: Ich möchte beraten werden. Bitte rufen Sie mich an. Ich bin tagsüber unter der Tel-Nr. erreichbar. Ich bin damit einverstanden, dass die KVK ZusatzVersorgungsKasse meine persönlichen Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne des Hessischen Datenschutzgesetzes/ des Bundesdatenschutzgesetzes (HDSG/BDSG) speichert und verarbeitet. Ort, Datum, Unterschrift Stand Mai

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