0 Auf einen Blick... 2
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- Willi Heiko Roth
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1 Inhaltsverzeichnis 0 Auf einen Blick Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Allgemeines Terminologie Kontenplan Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff bis GV) Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff bis GV) Neues Verwaltungsvermögen Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zum Budget 2015 und Rechnung Erläuterungen Allgemeines Erfolgsrechnung nach Sachgruppen Investitionen Verwaltungsvermögen Anlagen im Finanzvermögen Ergebnis Allgemeine Übersicht Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Finanzierungsergebnis Ergebnis Allgemeiner Haushalt Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Ergebnis Spezialfinanzierung Feuerwehr Erfolgsrechnung Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Zusammenzug nach funktionaler Gliederung Investitionsrechnung Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Zusammenzug nach funktionaler Gliederung Eigenkapitalnachweis Auswertungen / Prognose Kommentare zu den Auswertungen Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen Vorfinanzierungen Neubewertungsreserve Finanzvermögen Bilanzüberschuss/-fehlbetrag Antrag des Gemeinderates Genehmigung Budget... 16
2 Seite 2 von 16 Vorbericht Budget Auf einen Blick Einführung neues Rechnungslegungsmodell Defizit im Gesamthaushalt von CHF Defizit im Allgemeinen Haushalt von CHF Unveränderte Steueranlage von 1.45 Einheiten Unveränderte Liegenschaftssteuer von 1.5 der amtlichen Werte Unveränderte Gebührenansätze Nettoinvestitionen von 2,886 Mio Franken Selbstfinanzierung von 0,600 Mio Franken Neuverschuldung von 2,285 Mio Franken 1 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) 1.1 Allgemeines Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG), erstellt. Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG ) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. Sie erstellen erstmals das Budget 2016 nach diesen Bestimmungen. 1.2 Terminologie Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt: HRM1 Bestandesrechnung Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlagskredite Eigenkapital HRM2 Bilanz Erfolgsrechnung Budget Budgetkredite Bilanzüberschuss 1.3 Kontenplan Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige HRM1- Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert: a) Bilanzkonti bisher: 4-stellig und zweistellige Laufnummer neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer b) Funktionen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig c) Sachgruppen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig
3 Seite 3 von Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff bis GV) Das am bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten in HRM2 übernommen: Voraussichtliches Verwaltungsvermögen Kontogruppe 11 (HRM1), Stand CHF Abzüglich:./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen - CHF /. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen Gesetzgebung abzuschreiben ist - CHF 0.00./. Investitionen für Anlagen im Bau - CHF 0.00./. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser - CHF 0.00./. Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen - CHF 0.00 Voraussichtliches Verwaltungsvermögen netto CHF Das bestehende Verwaltungsvermögen von voraussichtlich CHF wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das dafür zuständige Organ, innert 16 Jahren, d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2031 linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 6,25% oder CHF Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff bis GV) - Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung (Das Verwaltungsvermögen ist vollständig abgeschrieben, so dass diese Sonderfallregelung wegfällt) - Verwaltungsvermögen mit Ausnahmebewilligungen Abschreibungen: Die Verfügungen gemäss bisherigem Recht, welche im Zeitpunkt der Einführung von HRM2 noch nicht abgelaufen sind, gelten weiter. (Es sind keine Ausnahmebewilligungen vorhanden) Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer. Nachfolgend ein paar Beispiele: Nutzungsdauer Satz Strassen 40 Jahre 2.50% Wasserleitungen und Kanalisationen 80 Jahre 1.25% Schulhäuser 25 Jahre 4.00% Gemeindehaus 33 1/3 Jahre 3.00% Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 10 Jahre 10.00% Übrige Sachanlagen (z.b. Spielplätze) 10 Jahre 10.00% Informatik (Soft- und Hardware) 5 Jahre 20.00% Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. Das Budget 2016 sieht ein Defizit vor. Daher sind keine zusätzlichen Abschreibungen zu budgetieren.
4 Seite 4 von Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF (maximal bis zur Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis, wird die Situation jedoch in zwei bis drei Jahren überprüfen. 1.6 Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zum Budget 2015 und Rechnung 2014) Das Budget 2015 und die Rechnung 2014 wurden ebenfalls auf die Kontenstruktur nach HRM2 umgeschlüsselt, damit Vergleiche mit den Vorjahren möglich sind. 2 Erläuterungen 2.1 Allgemeines Die Erfolgsrechnung 2016 (Gesamthaushalt) sieht folgendes Resultat vor: Total Aufwand CHF Total Ertrag CHF Defizit CHF Beim Allgemeinen Haushalt resultiert ein Defizit von CHF Dem Budget 2016 liegen folgende Steuersätze zu Grunde (unverändert): Steueranlage Liegenschaftssteuer 1.45 Einheiten 1.50 der amtlichen Werte Vom Gemeinderat festgesetzte Gebührenansätze (unverändert): Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe Hundesteuer 10% der Einfachen Steuer CHF 100 pro Hund Wasserversorgung Grundgebühr pro Wohnung CHF Kleingewerbe (1 Arbeitsplatz) CHF Kleingewerbe (2-10 Arbeitsplätze) CHF Gewerbe über 10 Arbeitsplätze CHF Verbrauchsgebühr pro m3 Frischwasser CHF 1.50 Abwasserentsorgung Grundgebühr pro Wohnung CHF Kleingewerbe (1 Arbeitsplatz) CHF Kleingewerbe (2-10 Arbeitsplätze) CHF Gewerbe über 10 Arbeitsplätze CHF Verbrauchsgebühr pro m3 Frischwasser CHF 1.50 Abfall Grundgebühr pro Wohnung CHF Kleingewerbe (1 Arbeitsplatz) CHF Kleingewerbe (2-10 Arbeitsplätze) CHF Gewerbe über 10 Arbeitsplätze CHF brennbarer Abfall je Marke (35 Liter) CHF 1.70 Container 800 Liter (pro Leerung) CHF kompostierbare Abfälle Volumen bis 35 Liter CHF 0.90 Volumen bis 70 Liter CHF 1.80 Volumen bis 140 Liter CHF 3.60 Volumen bis 240 Liter CHF 6.00 Volumen bis 660 Liter CHF Volumen bis 800 Liter CHF 20.00
5 Seite 5 von Erfolgsrechnung nach Sachgruppen Unter Pos. 4.1 sind die Ergebnisse sämtlicher Sachgruppen ersichtlich. Nachfolgend Erläuterungen zu einzelnen Sachgruppen und Entwicklungen: Personalaufwand Der Personalaufwand liegt um 4.23% über dem Vorjahresbudget. Die Hauptgründe für diese Zunahme sind Stellenaufstockungen in den Bereichen Sozialhilfe, Tagesschule und AHV- Zweigstelle. Die Arbeitsbelastungen in diesen Bereichen haben sich in den letzten Jahren massiv erhöht, so dass dies mit dem bestehenden Personalbestand nicht mehr bewältigt werden konnte. Der Gemeinderat hat den Stellenaufstockungen bereits zugestimmt. Sach- und übriger Betriebsaufwand Der Aufwand ist rund 9.61% höher als im Vorjahresbudget. Mehrkosten resultieren insbesondere beim baulichen und betrieblichen Unterhalt, wo einige kleinere Investitionsprojekte der Erfolgsrechnung belastet werden, aufgrund der maximalen Aktivierungsgrenze, welche für die Jahre 2016 und 2017 gelten soll (siehe Pos. 1.5). Deutlich höhere Kosten als in den Vorjahren ergeben sich auch bei den Dienstleistungen und Honoraren, aufgrund der Projektierungskosten für die geplante Schulraumerweiterung. Abschreibungen Verwaltungsvermögen Das alte Verwaltungsvermögen soll innert 16 Jahren abgeschrieben werden (siehe Pos ). Dadurch sind die Abschreibungen deutlich tiefer als in den Vorjahren, was sich jedoch ändert, sobald die Gemeinde grössere Investitionen tätigen wird, was im Bereich der Schulraumplanung in den nächsten Jahren vorgesehen ist. Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Der Aufwand ist deutlich höher als in den Vorjahren, weil gemäss HRM2 Anschlussgebühren nicht mehr über die Investitionsrechnung, sondern in der Erfolgsrechnung verbucht werden und diese in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung anschliessend in die Spezialfinanzierung Werterhalt eingelegt werden müssen. Transferaufwand Der Transferaufwand ist 3.09% höher als im Vorjahr und betrifft Beiträge der Gemeinde an den Kanton (Finanz- und Lastenausgleich), andere Gemeinwesen (z.b. Gemeindeverbände) und Beiträge an Dritte (z.b. Sozialhilfe). Steigende Beiträge in den Lastenausgleichssystemen Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sind die Hauptgründe für diese Steigerung. Mehrkosten resultieren auch bei den Lehrergehaltskosten aufgrund steigender Schülerzahlen. Nachfolgend ein paar weitere Bemerkungen zum Finanz- und Lastenausgleich. Durch tiefere Erträge bei den Ordentlichen Steuern im Jahr 2014 ist die Steuerkraft von Urtenen-Schönbühl nochmals gesunken, so dass der Zuschuss aus dem Finanzausgleich (Disparitätenabbau) im Jahr 2015 deutlich angestiegen ist. Im Jahr 2016 wird mit einem Zuschuss von CHF gerechnet. Gesamthaft liegen die Beiträge rund 3,9% über den Vorjahreszahlen. Die Entwicklung sieht wie folgt aus: Finanz- und Lastenausgleich Rechnung Budget * 2016 Lehrergehälter (netto) 1'979'376 2'104'085 2'190'110 2'200'000 2'242'000 Sozialhilfe 2'923'394 2'589'443 2'967'727 2'996'170 3'088'000 Ergänzungsleistungen 1'288'468 1'277'174 1'203'326 1'311'377 1'410'000 Familienzulagen 13'504 11'634 25'056 25'670 19'000 Öffentlicher Verkehr 586' ' ' ' '500 Neue Aufgabenteilung 496'330 1'015'406 1'247'436 1'149'167 1'147'000 Total Lastenverteiler 7'287'287 7'512'482 8'163'195 8'246'384 8'541'500 Disparitätenabbau -41'498-46' ' ' '000 Mindestausstattung Geografisch-topografischer Zuschuss
6 Seite 6 von 16 Zuschuss soziodemografische Lasten -82'432-80'759-85'121-87'208-87'000 Total Finanzausgleich -123' ' ' ' '000 Nettoaufwand 7'163'357 7'385'350 7'966'462 7'969'238 8'284'500 Bevölkerungszahl nach FILAG 5'827 5'992 6'129 6'180 6'270 Ordentlicher Steuerertrag 10'733'387 11'249'102 11'395'461 11'911'470 12'104'000 Steueranlagezehntel 740' ' ' ' '759 Nettoaufwand in % Steuerertrag *die Abweichungen im Jahr 2015 (soweit definitiv) sind bereits berücksichtigt. Fiskalertrag Der Fiskalertrag liegt rund 1,6% über dem Vorjahr und basiert auf der unveränderten Steueranlage von 1,45 Einheiten und der Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille. Die budgetierten Erträge sehen wie folgt aus: Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Direkte Steuern natürliche Personen Einkommenssteuern Vermögenssteuern Quellensteuern Direkte Steuern juristische Personen Gewinnsteuern juristische Personen Kapitalsteuern juristische Personen Übrige direkte Steuern juristische Personen Übrige direkte Steuern Grundsteuern Vermögensgewinnsteuern Erbschafts- und Schenkungssteuern Eingang abgeschriebene Steuern Besitz- und Aufwandsteuern Hundesteuer Total Fiskalertrag Investitionen Verwaltungsvermögen Im Jahr 2016 sind folgende Investitionen geplant (über nicht gebundene Ausgaben ab CHF 200'000 entscheiden die Stimmberechtigten): im Ausgaben Einnahmen Bau Nutzungsdauer Projekte Steuerhaushalt 2'666'000 ICT-Erschliessung Schulanlage 500' Jahre Projekt Erweiterung Schulraum 600'000 x Erweiterung Tagesschule 500'000 x Aufwertung Schutzgebiet Moossee/Bubenloo 180' Jahre Neubau Spielplatz 180' Jahre Sanierung Hohrainstrasse 112' Jahre Belagserneuerung Sandstrasse 200'000 x Fussgängersicherung Unterdorf-Hohrain 80' Jahre Kostenanteil Sanierung Solothurnstrasse 100' Jahre Neugestaltung Friedhofweg 150' Jahre Renaturierung Solothurnstrasse-Mattstetten 64'000 x Projekte Feuerwehr 80'000 Ersatz Schlauchverleger 80' Jahre Projekte Wasserversorgung 240' '000 Ersatz Wasserleitung Hohrainstrasse 240' Jahre Amortisation WAGRA AG 100'000 Gesamtinvestitionen 2'986' '000
7 Seite 7 von 16 Die erwähnten Investitionen werden mit HRM2 nach Nutzungsdauer abgeschrieben, jedoch erst nach Fertigstellung der Baute. Die mit einem x bezeichneten Projekte werden Ende 2016 voraussichtlich noch nicht abgeschlossen sein. Die Abschreibungen werden direkt den Funktionen belastet. Nachfolgend ein paar Bemerkungen zu den einzelnen Projekten: ICT-Erschliessung Schulanlage Im Rahmen der Schulraumplanung Bereich Informatik soll die ICT-Infrastruktur der Lee-Anlage mit Vernetzung der Liegenschaften zeitgemäss erneuert werden. Grundlage bildet der Initialisierungsbericht einer eingesetzten Arbeitsgruppe. Der GV vom 22. März 2016 wird voraussichtlich das Projekt mit Kreditvorlage (Rahmenkredit) zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Projekt Erweiterung Schulraum / Tagesschule Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen werden neue Schul- und Gruppenräume benötigt und es wird eine nochmalige Erweiterung der Tagesschule am heutigen Standort erforderlich. Der Gemeinderat hatte eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, mit folgendem Ziel: Optimierung des Schulraumangebots und Überprüfung von Optionen für Erweiterungsbauten Das daraus entstandene Projekt soll im Juni 2016 dem Stimmbürger an der Urne vorgelegt werden und sieht die Schulraumerweiterung auf der Lee-Anlage vor. In einem separaten Traktandum wird detailliert über anstehende Projekte im Bereich Schule informiert. Aufwertung Schutzgebiet Moossee/Bubenloo Die Parzellen im Bereich des Parkplatzes Moossee ( Pärkli ) sollen im Rahmen der Besucherlenkung Moossee umgestaltet und aufgewertet werden. Sie befinden sich mehrheitlich im Perimeter des Kantonalen Naturschutzgebietes, die Umgestaltung erfolgt somit im Einklang mit den Schutzbestimmungen. Der Parkplatzbereich soll verlegt und neu gestaltet werden, die bestehenden Parkflächen mit altem Strassenstück zurückgebaut und zusätzliche Grünfläche mit durchgehendem Spazierweg und Infotafeln (Besucherlenkung) geschaffen werden. Neubau Spielplatz Es besteht das Bedürfnis nach einem zentral gelegenen kinderfreundlich gestalteten Spielplatz als Spiel- und Begegnungsort. Gemäss Standortanalyse eignet sich der Aussenraum auf dem Grundstück der Kindergärten Zentrum sehr gut für einen zentrumsnahen Spielplatz. Kindergärten und Spielplatz sollen räumlich voneinander abgegrenzt werden. Die Mitbenützung des öffentlichen Spielplatzes durch die KIGAs ist vorgesehen. Sanierung Hohrainstrasse Es ist vorgesehen, die Strasse mittels Kalt-Recyclingverfahren kombiniert mit einer Gehwegverlängerung zu sanieren. Die Sanierung erfolgt zusammen mit der Gemeinde Mattstetten. Belagserneuerung Sandstrasse Die Investition betrifft die vorgesehene Belagserneuerung auf der gesamten Fahrbahnbreite kombiniert mit örtlichen Koffer- oder Tragschichtverstärkungen. Das Projekt befindet sich noch in der Phase der Planung und soll in den Jahren 2016/17 realisiert werden. Fussgängersicherung Unterdorf-Hohrain Es ist vorgesehen, die Sicherheit auf dem Strassenabschnitt Unterdorf bis Hohrain für die Fussgänger/Schulkinder mit baulichen Massnahmen zu erhöhen.
8 Seite 8 von 16 Kostenanteil Sanierung Solothurnstrasse Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Kredit von rund 3,1 Millionen Franken für die Sanierung der stark belasteten Solothurnstrasse bewilligt. Die Arbeiten dauern von Oktober 2015 bis Mai Die Bevölkerung wurde im September 2015 mittels Flugblatt über dieses Projekt informiert, an welches die Gemeinde einen Beitrag leisten wird, wofür im 2016 ein erster Teil anfällt. Neugestaltung Friedhofweg Im Zusammenhang mit der Sanierung der Solothurnstrasse soll der Friedhofweg zum Fussweg umgestaltet werden, wofür der Betrag von CHF vorgesehen ist. Renaturierung Urtenenbach (Bereich Solothurnstrasse - Gemeindegrenze Mattstetten) Die Renaturierung ist eine Massnahme der Landschaftsplanung, jedoch auch Bestandteil um die Zielsetzungen des Regionalen Entwässerungsplans (REP) sowie des kantonalen Hochwasserschutzprojekts zu erreichen. Das Projekt befindet sich noch in der Phase der Erarbeitung des Wasserbauplans, wofür bis jetzt Kredite in der Höhe von CHF (brutto) vom Gemeinderat bewilligt worden sind. Ersatz Schlauchverleger Das bisherige Schlauchverlegefahrzeug Urtenenbach aus dem Jahr 1993 hat das Ende der Lebensdauer erreicht. Die Elektronik ist marode, die Kabel sind brüchig und Bremsen sowie Getriebe sind in einem schlechten Zustand. Die Unterhalts- und Reparaturkosten sind hoch und die Ersatzteilsituation für diesen Fahrzeugtyp ist schlecht. Um auch in Zukunft schnell über eine grössere Strecke Schläuche verlegen zu können, muss das bestehende Fahrzeug ersetzt werden. Ersatz Wasserleitung Hohrainstrasse Im Zusammenhang mit der Sanierung der Hohrainstrasse ist der Ersatz der bestehenden Wasserleitung auf der ganzen Länge des Strassenprojektes vorgesehen. 2.4 Anlagen im Finanzvermögen Investitionen im Finanzvermögen wurden nach HRM1 in der Investitionsrechnung verbucht, was nun mit der Einführung von HRM2 ändert. Neu wird von Anlagen im Finanzvermögen gesprochen, welche direkt in der Bilanz auf dem entsprechenden Bilanzkonto verbucht werden. Im Jahr 2016 ist folgendes geplant: Erweiterung Restaurant PIAZZA Das Geschäftslokal im EG Zentrumsplatz 10 ist seit dem Frühling 2015 leer. Es ist vorgesehen, das Restaurant PIAZZA mit einem Säli in diesen Räumlichkeiten zu erweitern. Die Kosten dafür betragen rund CHF , an welchen sich die Gemeinde mit 50% oder max. CHF beteiligen würde. Der Gemeinderat hat zustimmend Kenntnis genommen, das Projekt befindet sich noch in der Planung und soll im Sommer 2016 realisiert werden. Der neue Raum und die Kostenbeteiligung der Gemeinde werden entsprechend auf den Basismietzins des Pächters geschlagen.
9 Seite 9 von 16 3 Ergebnis 3.1 Allgemeine Übersicht Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Jahresergebnis ER Gesamthaushalt Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen Steuerertrag natürliche Personen Steuerertrag juristische Personen Liegenschaftssteuer Nettoinvestitionen Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF Ausserordentlicher Ertrag CHF Ausserordentliches Ergebnis CHF Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF Investitionsrechnung Investitionsausgaben CHF Investitionseinnahmen CHF Ergebnis Investitionsrechnung CHF Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 90 CHF Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33 + CHF Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 35 + CHF Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 45 - CHF WB Darlehen VV CHF 0.00 WB Beteiligungen VV CHF 0.00 Abschreibungen Investitionsbeiträge CHF 0.00 Zusätzliche Abschreibungen CHF 0.00 Einlagen in das Eigenkapital CHF Entnahmen aus dem Eigenkapital CHF Selbstfinanzierung CHF Finanzierungsergebnis CHF (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)
10 Seite 10 von Ergebnis Allgemeiner Haushalt Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF Ausserordentlicher Ertrag CHF Ausserordentliches Ergebnis CHF Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF Durch die Wahl der Variante von 16 Jahren für die Abschreibungen des bestehenden Verwaltungsvermögens (siehe Pos ) reduzieren sich die Abschreibungen gegenüber den Vorjahren deutlich. Das führt dazu, dass das Defizit deutlich geringer ausfällt als dies mit der alten Abschreibungspraxis nach HRM1 der Fall gewesen wäre. Das Defizit von CHF kann durch den bestehenden Bilanzüberschuss gedeckt werden, welcher Ende 2016 noch rund vier Steuerzehntel (ca. 3,48 Mio Franken) betragen wird. 3.4 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF Bei der Wasserversorgung bleiben die Gebühren gleich, vermögen den Aufwand aber nicht ganz zu decken, weshalb ein Defizit resultiert. Die Wasserversorgung verfügt jedoch über genügend Reserven, so dass dieses Defizit aus der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich gedeckt werden kann. 3.5 Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF
11 Seite 11 von 16 Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF Auch bei der Abwasserentsorgung sind die Gebühren eigentlich zu tief, um den Aufwand decken zu können. Trotzdem sollen diese gleich bleiben, das Defizit kann durch die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich gedeckt werden. 3.6 Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF Die Abfallgebühren vermögen den Aufwand zu decken, so dass ein kleiner Gewinn resultiert, welcher der Spezialfinanzierung zugeführt werden kann. 3.7 Ergebnis Spezialfinanzierung Feuerwehr Betrieblicher Aufwand CHF Betrieblicher Ertrag CHF Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF Finanzaufwand CHF 0.00 Finanzertrag CHF Ergebnis aus Finanzierung CHF Operatives Ergebnis CHF Ausserordentlicher Aufwand CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF Die Rechnung der Feuerwehr sieht einen kleinen Gewinn vor, welcher in die Spezialfinanzierung eingelegt werden kann.
12 Seite 12 von 16 4 Erfolgsrechnung 4.1 Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Erfolgsrechnung 30'757'620 30'757'620 30'717'490 30'717'490 29'197'689 29'197'689 3 Aufwand 30'731'570 30'664'090 28'843' Personalaufwand 4'065'430 3'900'470 3'784' Sach- und übriger Betriebsaufwand 6'323'940 5'769'520 5'308' Abschreibungen Verwaltungsvermögen 625'550 2'016'000 1'296' Finanzaufwand 467' ' ' Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen 682' ' ' Transferaufwand 17'059'100 16'547'950 16'043' Ausserordentlicher Aufwand 339' ' ' Interne Verrechnungen 1'168'450 1'195'050 1'115'664 4 Ertrag 30'264'440 29'293'000 29'131' Fiskalertrag 14'425'000 14'195'000 13'913' Regalien und Konzessionen 161' ' ' Entgelte 5'663'700 5'290'600 5'678' Verschiedene Erträge 1'400 1'400 26' Finanzertrag 797' ' ' Entnahmen Fonds u.spezialfinanzierungen 99' '000 31' Transferertrag 7'467'750 7'101'250 7'055' Ausserordentlicher Ertrag 480' ' ' Interne Verrechnungen 1'168'450 1'195'050 1'115'664 9 Abschlusskonten 26' '180 53'400 1'424' '142 66' Abschluss Erfolgsrechnung 26' '180 53'400 1'424' '142 66' Zusammenzug nach funktionaler Gliederung Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 2'673' '820 2'692' '000 2'589' '769 Nettoergebnis 2'081'060 2'143'900 2'036'469 1 Öff. Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 912' '400 1'340'370 1'203' ' '699 Nettoergebnis 136' '650 92'970 2 Bildung 6'956'310 2'482'700 6'995'210 2'385'200 6'682'834 2'317'339 Nettoergebnis 4'473'610 4'610'010 4'365'495 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 792'670 49' '960 47' '323 47'608 Nettoergebnis 743' ' '716 4 Gesundheit 42'890 10'500 45'830 10'500 50'287 16'734 Nettoergebnis 32'390 35'330 33'553 5 Soziale Sicherheit 10'768'930 5'996'550 10'219'480 5'692'550 9'831'833 5'411'767 Nettoergebnis 4'772'380 4'526'930 4'420'066 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 1'918' '100 2'120' '100 2'011' '912 Nettoergebnis 1'593'850 1'803'800 1'679'491 7 Umweltschutz und Raumordnung 3'548'800 3'163'600 3'429'900 3'031'300 3'206'484 2'944'661 Nettoergebnis 385' ' '823 8 Volkswirtschaft 1'133'450 1'519'700 1'140'120 1'504'000 1'135'204 1'571'248 Nettoergebnis 386' ' '044 9 Finanzen und Steuern 2'009'520 15'841'750 1'999'820 15'976'670 2'112'413 15'193'951 Nettoergebnis 13'832'230 13'976'850 13'081'538
13 Seite 13 von 16 5 Investitionsrechnung 5.1 Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Investitionsrechnung 3'086'000 3'086'000 2'695'000 2'695'000 2'113'940 2'113'940 5 Investitionsausgaben 3'086'000 2'695'000 2'113' Sachanlagen 2'886'000 1'830' ' Immaterielle Anlagen 243' Eigene Investitionsbeiträge 100' '000 11' Übertrag an Bilanz 100' ' '128 6 Investitionseinnahmen 3'086'000 2'695'000 2'113' Investitionsbeiträge für eigene Rechnung 395' ' Rückzahlung von Darlehen 100' ' ' Übertrag an Bilanz 2'986'000 2'200'000 1'358' Zusammenzug nach Funktionaler Gliederung Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 0 Allgemeine Verwaltung 360' '833 Nettoergebnis 360' '833 1 Öff. Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 80' ' '248 Nettoergebnis 80' ' '248 2 Bildung 1'600' ' '652 Nettoergebnis 1'600' ' '652 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 360' '000 Nettoergebnis 360' '000 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 642' ' '873 15'000 Nettoergebnis 642' ' '873 7 Umweltschutz und Raumordnung 304' ' ' ' ' '949 Nettoergebnis 204' ' '958 8 Volkswirtschaft 15'000 30'000 7'785 13'610 Nettoergebnis 15'000 5'825 9 Finanzen und Steuern 100'000 2'986' '000 2'200' '559 1'358'381 Nettoergebnis 2'886'000 1'705' '822
14 Seite 14 von 16 6 Eigenkapitalnachweis 6.1 Auswertungen / Prognose Das Eigenkapital wird detaillierter dargestellt als noch im HRM1. Insbesondere werden die Spezialfinanzierungen dem Eigen- oder Fremdkapital zugeteilt. Aus der Neubewertung des Finanzvermögens ergeben sich zudem Neubewertungsreserven, dessen Verwendung gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Bilanzüberschuss zeigt den Betrag an, welcher im HRM1 noch als Eigenkapital bezeichnet wurde und verändert sich jeweils aufgrund des Ergebnisses des Allgemeinen Haushaltes. Das Eigenkapital wird sich voraussichtlich wie folgt verändern: Prognose Stand Stand Eigenkapital Erhöhung Reduktion Eigenkapital 17'811'000 1'899' '820 18'734' Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) 4'011'000 26' '150 3'723'900 gegenüber Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierung Feuerwehr (zweiseitig) 97'000 18' ' Spezialfinanzierung RA Wasserversorgung 767'000 77' '850 Spezialfinanzierung RA Abwasserentsorgung '501' '000 2'265' Spezialfinanzierung Abfall 646'000 7' ' Rücklagen der Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen 10'142'000 1'021' '640 10'680' Unterhaltsfonds Verwaltungsgebäude 95'000 36'200 33'020 98' Unterhaltsfonds Schulanlagen 473' ' ' ' SF Werterhalt Liegenschaften FV 49'000 30'700 24'900 54' SF Werterhalt Restaurant PIAZZA 91'000 39'200 90'820 39' Gesundheits- und Sozialfonds 242'000 11' ' Spezialfinanzierung WE Wasserversorgung 2'865' '250 3'000 3'104'250 Spezialfinanzierung WE Abwasserentsorgung '327' ' '767' Reserven Zusätzliche Abschreibungen Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 852' ' Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 852' ' Schwankungsreserve Bilanzüberschuss / Bilanzfehlbetrag (-) 3'658' '030 3'477' Kommentare zu den Auswertungen Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen Die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen wurden unter Pos. 3 bereits detailliert dargestellt und entsprechend kommentiert Vorfinanzierungen In den gesetzlich vorgeschriebenen Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung verfügt die Gemeinde über grössere Beträge, welche sich in den Spezialfinanzierungen Werterhalt befinden. Hinzu kommen diverse Unterhalts- und Erneuerungsfonds für Gemeindeliegenschaften sowie der Gesundheits- und Sozialfonds aufgrund von eigenen Reglementen.
15 Seite 15 von Neubewertungsreserve Finanzvermögen Mit der Einführung von HRM2 wurde das Finanzvermögen neu bewertet. Die Neubewertung richtet sich nach der Gemeindeverordnung (Anhang 1 zu Artikel 81, Absatz 3 und Ziffer 3 der Übergangs-bestimmungen). Die Aufwertung ist unter anderem wie folgt vorzunehmen: - Liegenschaften im Kanton Bern Amtlicher Wert x Faktor 1,4 - Grundstücke im Kanton Bern 1. Priorität: Fläche x Preis pro m2 2. Priorität: Amtlicher Wert x Faktor 1,4 Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 12. Oktober 2015 beschlossen, sowohl bei den Liegenschaften wie auch den übrigen Grundstücken auf Verkehrswertschatzungen zu verzichten und die Aufwertung wo nötig durchgehend mit dem Faktor 1,4 des Amtlichen Wertes vorzunehmen. Es ergibt sich folgende Übersicht: Parz-Nr. Bezeichnung Art bisheriger Wert Bilanzierung HRM2 Aufwertung 374 Etzmattstrasse 12/12a Wohnhaus 448' ' ' Zentrumsplatz 10 Wohn- und Geschäftshaus 2'488' '809' ' /7 Zentrumsplatz 8 Restaurant 1'840' '124' ' alte Bernstrasse 14 Geschäftshaus (inkl. PP) 769' ' Bahnhofstrasse 16/16b Geschäftshaus (exkl. PP) 868' ' ' Total Liegenschaften 6'414' '245' ' Total Grundstücke 151' ' ' Neubewertungsreserve 852' Bilanzüberschuss/-fehlbetrag Der bestehende Bilanzüberschuss wird sich aufgrund des Defizits des Allgemeinen Haushalts um CHF reduzieren.
16 Seite 16 von 16 7 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat hat das Budget 2016 an seiner Sitzung vom 9. November 2015 mit folgenden Anträgen zuhanden der Gemeindeversammlung genehmigt: a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.45 Einheiten b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.5 der amtlichen Werte c) Das per voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 16 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 6.25% linear abgeschrieben. d) Genehmigung Budget 2016 bestehend aus: Aufwand Ertrag Gesamthaushalt CHF Defizit der Erfolgsrechnung CHF Allgemeiner Haushalt CHF Defizit der Erfolgsrechnung CHF SF Wasserversorgung CHF Defizit der Erfolgsrechnung CHF SF Abwasserentsorgung CHF Defizit der Erfolgsrechnung CHF SF Abfall CHF Überschuss der Erfolgsrechnung CHF SF Feuerwehr CHF Überschuss der Erfolgsrechnung CHF Urtenen-Schönbühl, 9. November 2015 Gemeinderat Finanzverwaltung Urtenen-Schönbühl Urtenen-Schönbühl Der Präsident: Der Sekretär: Ressortchef Finanzen: Der Finanzverwalter: sig H.U. Kummer sig Hj. Lanz sig St. Schafroth sig D. Grossenbacher 8 Genehmigung Budget Die Genehmigung des Budget 2016 erfolgt an der Gemeindeversammlung am 8. Dezember 2015 gemäss den vorstehenden Anträgen des Gemeinderates.
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