Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

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1 Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten Prämie für die Abdeckung von zusätzlichen temporären Leistungen (Wartefrist Invalidenrente: 6 Monate) Prämie für die Abdeckung von zusätzlichen temporären Leistungen (Wartefrist Invalidenrente: 24 Monate) 54 B. Beispiele zur Berechnung der versicherten Leistungen 55. Versicherte Leistungen im Alter Ablösungswert/Bezug einer AHV-Überbrückungsrente Versicherte Leistungen bei Invalidität Versicherte Ehegattenrente im Todesfall Einkauf in die maximalen Leistungen Einkauf in die vorzeitige Pensionierung Abdeckung zusätzlicher Leistungen bei Invalidität 57

2 A. Tabellen Tabelle // Beitragspläne der Pensionskasse (Art. ): Höhe der Sparbeiträge Die Beitragspläne unterscheiden sich durch die je nach Beitrags alter gutgeschriebenen Spargutschriften in Prozent des versicherten Lohns. BVG-Plan BVG-Plan Plus Normalplan bis Ferner werden ab 25 Beitragspläne mit konstanten Spargut schriften ( %, %, 2 %, 4 %) angeboten. Reine Sparpläne sind als Zusatzversicherung möglich. Die Geschäftsstelle kann weitere Beitragspläne vorsehen. Tabelle 3 // Höhe des Umwandlungssatzes (Art. 22, 23 und 2) Umwandlungssatz in Prozent des Sparkapitals zur Berechnung der bei der ordentlichen und vorzeitigen Pensionierung versicherten Altersrente. Rücktrittsalter Männer Frauen 6 5,35 5,5 5,65 5, 5,95 5,65 5, 5,95 6, 6, , 6,25 6,4 6,55 6,7 6,4 6,55 6,7 6,5 7, Tabelle 2 // Höhe der Risikobeiträge (Art. 3 Abs. 3 und 4) Die Risikobeiträge betragen in Prozent des versicherten Lohns: bis Risikobeitrag,65,25 2,2 2,5 2, ,5 7, 7,5 7,5 7,3 7,45 Der Umwandlungssatz kann jederzeit vom Stiftungsrat überprüft und angepasst werden. Bei der Bestimmung des Umwandlungssatzes wird das Alter der versicherten Person auf Jahre und Monate genau berechnet, die Umwandlungssätze werden also interpoliert. (Die oben genannten Risikobeiträge gelten bei einer Wartefrist von 24 Monaten. Bei einer Wartefrist von 6 Monaten erhöhen sich die Risiko beiträge für alle um,2 Prozentpunkte.) Ist die Summe aller Altersgutschriften eines Beitragsplans kleiner oder gleich 4 % (4 Versicherungsjahre), so reduzieren sich die Risikobeiträge ab Alter 25 um,5 Prozentpunkte. Ist die Summe aller Altersgutschriften eines Beitragsplans kleiner oder gleich 32 %, so reduzieren sich die Risiko beiträge ab Alter 25 um Prozent punkt; der minimale Risikobeitragssatz beträgt dabei,65 %. Beiträge für den Teuerungsausgleich (Art. 3 Abs. 5) Von der Erhebung dieses Beitrags hat der Stiftungsrat bis auf weiteres abgesehen. Verwaltungskostenbeitrag (Art. 5),5 % der Summe der versicherten Löhne (mindestens CHF und maximal CHF 75 pro aktive versicherte Person). Übergangsbestimmungen Die oben aufgeführten Umwandlungssätze erhöhen sich während der Übergangsfrist bis Ende 22 wie folgt: um,2 Prozentpunkte im Jahr 2 um, Prozentpunkte im Jahr 22 Leistungsfälle mit Rentenbeginn per. Januar werden betreffend diese Übergangsregelung dem Vorjahr zugerechnet. Bei aufgeschobenen Pensionierungen gelten die Umwandlungssätze des Jahres, in welchem die versicherte Person das 65. Altersjahr vollendet hat. Risikoleistungen Der Projektionszinssatz für die Bestimmung der versicherten Invalidenrente (Art. 2 Abs. 7) und damit der Risikoleistungen beträgt 3 %. Der Umwandlungssatz zur Bestimmung der Risikoleistungen ist derjenige, der gemäss Tabelle 3 für die Altersrente im Alter 65 zur Anwendung gelangt. 5 5

3 Tabelle 4 // Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten (Art. 25 und 26) Ablösungswert pro CHF jährlicher Altersrente oder AHV- Überbrückungsrente für die Jahre nach dem ordentlichen oder vorzeitigen Rücktrittsalter. Dauer der abzulösenden Rente Ablösungswert Tabelle 5 // Prämie für die Abdeckung von zusätzlichen temporären Leistungen (Wartefrist Invalidenrente: 6 Monate) Prämie pro CHF zusätzliche Invalidenrente, inkl. 2 3 Ehegatten-/Lebenspartnerrente, 5 Kinderrente und CHF Todesfallkapital. Männer Frauen bis Übergangsbestimmungen Die Ablösungswerte gelten für Altersrenten berechnet mit den in Tabelle 3 aufgeführten Umwandlungssätzen. Liegen den Altersrenten andere Umwandlungssätze gemäss den Übergangsbestimmungen der Tabelle 3 zugrunde, gelten andere Ablösungswerte

4 Tabelle 6 // Prämie für die Abdeckung von zusätzlichen temporären Leistungen (Wartefrist Invalidenrente: 24 Monate) Prämie pro CHF zusätzliche Invalidenrente, inkl. 2 3 Ehegatten-/Lebenspartnerrente, 5 Kinderrente und CHF Todesfallkapital. Männer Frauen bis B. Beispiele zur Berechnung der versicherten Leistungen Fiktive Berechnungsbeispiele anhand des Beitragsplans BVG und einem angenommenen Zinssatz von 3 %, Beträge auf CHF gerundet Beispiel // Versicherte Leistungen im Alter (Art. 22 und 23) Sparkapital am..25 Ordentliche Pensionierung per Beginn Anspruch auf ordentliche Altersrente Sparkapital per (Projektion mit 3 % Zins) Ordentliche Altersrente mit 65 (6,4 % x CHF 392 6) Vorzeitige Pensionierung per Vorzeitige Pensionierung im Alter Sparkapital per (Projektion mit 3 % Zins) Vorzeitige Altersrente mit (5,95 % x CHF 333 ) Beispiel 2 // Ablösungswert/Bezug einer AHV-Überbrückungsrente (Art. 25 und 26) Mann, ordentliche Pensionierung im Alter Bezug einer Altersrente von Sparkapital per ordentliche Pensionierung Ordentliche Altersrente ohne Ablösungswert (siehe Beispiel ) Ablösungswert für CHF 5 Altersrente für Jahre (5 x 669) Altersrente ab Alter 65 ( CHF 5) Altersrente ab Alter 75 Vorzeitige Pensionierung im Alter Sparkapital per vorzeitige Pensionierung Vorzeitige Altersrente mit ohne AHV-ÜR (siehe Beispiel ) AHV-Überbrückungsrente bis Alter 65 (pro Jahr während 3 Jahren) Kürzung des Sparkapitals im Alter (CHF 27 4 x 275) Gekürztes Sparkapital (CHF 333 CHF ) Vorzeitige Altersrente mit AHV-ÜR (5,95 % x CHF 253 ) Altersrente bis Alter 65 (CHF CHF 5 ) Altersrente ab Alter 65 CHF CHF Jahre CHF 333 CHF Jahre CHF 5 CHF CHF 43 3 CHF 2 Jahre CHF 333 CHF 9 9 CHF 27 4 CHF CHF 253 CHF 5 CHF CHF

5 Beispiel 3 // Versicherte Leistungen bei Invalidität (Art. 2) Sparkapital am..25 Voraussichtliche Altersrente mit 65 (siehe Beispiel ) Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Beginn des Anspruchs auf Invalidenrente (bei 24 Monate Wartefrist) Höhe der Invalidenrente (= Altersrente, max. 75 % des vers. Lohns) CHF Mit dem Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters erlischt der Anspruch auf Invalidenrente und wird durch den Anspruch auf Altersrente ersetzt. Die Projektion des zur Berechnung der Altersrente massgebenden Sparkapitals für die Dauer ab Beginn des Anspruchs auf Invalidenrente bis zum ordentlichen Rücktrittsalter erfolgt zurzeit mit einem Projektionszinssatz von 3 %. Beispiel 4 // Versicherte Ehegattenrente im Todesfall (Art. 3) Sparkapital am..25 Versicherte Invalidenrente (siehe Beispiel 2) Todestag Höhe der Ehegattenrente (= 2 3 der versicherten Invalidenrente) Beispiel 5 // Einkauf in die maximalen Leistungen (Art. 6 Abs. 2) Stand Sparkapital Summe der möglichen Spargutschriften (BVG-Plan) % Zuschlag p.a. (Alter 26 bis Alter 6 = 34 % von 4 %) Maximal möglicher Prozentsatz für Einkauf Maximalbetrag ( x 5.4 %) Möglicher Einkauf (CHF CHF 25 ) CHF CHF Jahre CHF % 39.4 % 5.4 % CHF CHF 24 7 Beispiel 6 // Einkauf in die vorzeitige Pensionierung (Art. 6 Abs. 3) Einkauf in Pensionierungsalter Stand Sparkapital Ordentliche Altersrente im Alter 65 (siehe Beispiel ) Vorzeitige Altersrente im Alter (siehe Beispiel ) Vorzeitige Altersrente mit Einkauf im Alter Kosten im Alter (( CHF 9 9) / 5,95 %) Einkaufsbetrag im Alter 6 (CHF 7 4 /,3 3 ) 6 Jahre Jahre CHF 2 CHF 9 9 CHF 7 4 CHF Ab demjenigen Zeitpunkt, in welchem die Altersleistung bei vorzeitiger Pensionierung unter Berücksichtigung des Einkaufs in die vorzeitige Pensionierung höher ausfallen würde als diejenige im ordentlichen Rücktrittsalter ohne Einkauf in die vorzeitige Pensionierung, dürfen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Sparbeiträge geleistet werden. Beispiel 7 // Abdeckung zusätzlicher Leistungen bei Invalidität (Art. 4) (Wartefrist Invalidenrente 24 Monate) Versicherte Invalidenrente durch Beitragsplan (siehe Beispiel 3) Zielrente (z.b. 6 % vom versicherten Lohn) Fehlende Invalidenrente (CHF 3 ) Jahreskosten (4,9 x CHF 2) 6 Jahre CHF 3 CHF 4 9 CHF

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