Es gilt das gesprochene Wort!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Es gilt das gesprochene Wort!"

Transkript

1 Vortrag des Referenten im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herrn Dieter Schnellbach, zu dem Thema Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz in Bezug auf ambulant betreute Wohngemeinschaften anlässlich des Fachtages Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e. V. am 8. November 2012 im Bildungshaus St. Martin in Erfurt. Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, ich werde Ihnen die Vorstellungen auf Landesebene zu einer Nachfolgeregelung für das Heimgesetz erläutern - und zwar in Bezug auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Meine Ausführungen gliedere ich wie folgt: In einem ersten Abschnitt werde ich zum aktuellen Heimgesetz Stellung nehmen. Zweitens werde ich kurz auf die Heimlandschaft in Thüringen eingehen. An dritter Stelle folgen Ausführungen zur Notwendigkeit, das Heimgesetz zu reformieren, zum Reformbedarf. Viertens werde ich den Titel des Gesetzentwurfs erläutern. In einem fünften Abschnitt gebe ich einen Überblick zum Anwendungsbereich des Gesetzes. An sechster Stelle folgen Ausführungen dazu, welche Einrichtungsformen künftig aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen sollen. Der siebte Abschnitt beschreibt die Wohnformen nach dem Entwurf des Wohn- und Teilhabegesetzes. Der achte Abschnitt erklärt die Rechtsfolgen für ambulant betreute Wohngemeinschaften, die trägergesteuert sind und deswegen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Im Sozialministerium wird zurzeit der Entwurf eines Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe - Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz - als Nachfolgeregelung zum Heimgesetz diskutiert.

2 1. Heimgesetz: Das Heimgesetz gilt in Thüringen noch - während die anderen Bundesländer bereits eigene gesetzliche Regelungen zum Schutz der Bewohner von besonderen Wohnformen erlassen haben. Das Heimgesetz ist zunächst in den alten Bundesländern im Jahr 1975 in Kraft getreten. Es dient dem Schutz der Bewohner aller Einrichtungen, in denen Wohnraum in Kombination mit Betreuung und Verpflegung gegen Entgelt angeboten werden. Das Heimgesetz als eine besondere Form des Verbraucherschutzgesetzes stellt den Menschen, die in einem Heim betreut werden, sozusagen einen Anwalt an die Seite. Die Heimaufsichtsbehörde prüft auf der Grundlage der im Heimgesetz festgelegten Anforderungen, ob die Rechte der Heimbewohner in ihrer abhängigen Lebenssituation gesichert sind. Sie prüft, ob die vereinbarten Leistungen - Wohnen, Pflege und Betreuung - bestimmungsgemäß erbracht werden. Das Heimgesetz enthält keine Vorschriften, die sich ausdrücklich auf ambulant betreute Wohngemeinschaften beziehen. Es stellt lediglich allgemein darauf ab, ob die Mieter von Wohnraum vertraglich dazu verpflichtet sind, Verpflegung und weitergehende Betreuungsleistungen von einem bestimmten Anbieter anzunehmen. Das bedeutet, ein Mieter oder Bewohner, der alle Leistungen aus einer Hand verpflichtend von einem Träger anzunehmen hat und dadurch keine Möglichkeit besitzt, den Anbieter von Pflege- und Betreuungsleistungen auszuwählen, kann nicht selbstbestimmt entscheiden. Wegen des hohen Maßes an Abhängigkeit vom Träger findet das Heimgesetz deswegen auf solche Wohnformen Anwendung. 2. Heimlandschaft in Thüringen: Die zuständige Heimaufsichtsbehörde in Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Es verfügt über drei Teams - in Weimar, Gera und Suhl. Alle drei Teams sind für eine bestimmte Region verantwortlich. Die Heimaufsicht prüft insgesamt 595 Einrichtungen mit Plätzen (Stand: 31. Oktober 2012). Darunter fallen sowohl Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen als auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Zuständigkeit der Heimaufsicht erstreckt sich darüber hinaus auf Einrichtungen der Suchthilfe sowie die insgesamt fünf stationären Hospize in Thüringen. 2

3 Die Anzahl der Einrichtungen, die unter das Heimgesetz fallen, hat sich seit dem Jahr 1992 mehr als verdoppelt. Damals verfügte Thüringen über lediglich 260 Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen. Die Pflegeeinrichtungen in Thüringen befinden sich in Bau und Ausstattung auf einem sehr guten Niveau. Sie werden den heutigen Anforderungen gerecht, um eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung gewährleisten zu können. 3. Reformbedarf Das Heimgesetz hat sich nach hiesiger Betrachtung grundsätzlich bewährt. Seit seinem In-Kraft-Treten im Jahr 1975 wurde es mehrfach verändert und aktualisiert, zuletzt im Jahr Gerade in den letzten Jahren haben sich das Selbstverständnis pflegebedürftiger Menschen sowie deren Vorstellungen von einem selbstbestimmten Leben gewandelt. Das Bild vom Alter und von Behinderungen insgesamt hat sich verändert. Dabei geht es um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Inklusion, Normalität, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich entsprechend entwickelt. Nach Einführung der Pflegeversicherung wurde diese stets weiter entwickelt. Zum Beispiel wurden vor einigen Jahren die Leistungen zu Gunsten von Demenzerkrankten eingeführt. Diese erhalten aus Mitteln der Pflegeversicherungen die Aufwendungen erstattet, die ihnen für Leistungen der allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung entstanden sind. Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz (PNG), das nächstes Jahr in Kraft treten wird, gewährt zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen. Damit wird die Betreuungsform der Wohngemeinschaft gestärkt. Näheres zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz werden wir später noch erfahren. In Thüringen leben immer mehr Demenzerkrankte - aktuell geht das Land von über betroffenen Menschen aus. Diese Zahl wird weiter ansteigen. Ebenso wird sich die Anzahl ambulant betreuter Wohnformen für Menschen mit Hilfebedarf nach oben entwickeln. 3

4 Menschen, die Hilfe benötigen, sei es auf Grund von Pflegebedürftigkeit, Demenz oder Behinderungen, und die in einer Wohnform leben, die sie abhängig macht von einem Anbieter oder Träger, brauchen Unterstützung. Deswegen sieht das Land seine Aufgabe darin, die verschiedenen Wohnformen klar und eindeutig voneinander abzugrenzen und entsprechend dem Umfang der Abhängigkeit der Bewohner Hilfen anzubieten. Die Inhalte des zurzeit noch hausintern diskutierten Entwurfs des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe - Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz - basieren wesentlich auf der Abstimmung eines ersten Arbeitsentwurfs mit den Betroffenen. Die Vertreter von Menschen mit Behinderungen sowie von Pflegebedürftigen, die Träger von Behinderteneinrichtungen und Pflegeeinrichtungen, die Pflegekassen u. a. haben umfassend zu dem Arbeitsentwurf Stellung genommen. Das Ziel des Landes besteht darin, den Fachverstand und die Erfahrungen der Betroffenen in die Erarbeitung des Gesetzes einzubeziehen. 4. Titel des Gesetzes Die Bezeichnung Heimgesetz kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr verwendet werden. Einmal wird der Begriff Heim mit Fürsorge und Abhängigkeit assoziiert. Dies passt nicht zu den Vorstellungen der Bewohner, möglichst unabhängig und selbstbestimmt Leben zu wollen. Zum anderen sollen zukünftig ambulant betreute Wohnformen unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Auf ambulant betreute Wohnformen mit Hilfe- und Unterstützungsleistungen, die von außen kommen, passt der Begriff Heim nicht. 5. Überblick zum Anwendungsbereich Der Gesetzentwurf unterscheidet grundlegend zwischen zwei verschiedenen Wohnformen: Auf der einen Seite stehen die stationären Einrichtungen. Dazu zählen die klassischen Pflegeheime, die Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie die Heime für Menschen mit Behinderungen. Auf der anderen Seite stehen ambulant betreute Wohnformen, die unter bestimmten Voraussetzungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Für die ambulant betreuten Wohnformen gilt ein abgestuftes Ordnungsrecht mit geringeren Anforderungen an die betreffende Wohnform. Die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde soll ambulant betreute Wohnfor- 4

5 men, die nicht selbstorganisiert sind, in den Blick nehmen. Für sie gilt gewissermaßen ein Ordnungsrecht Light mit deutlich geringeren Anforderungen als an stationäre Einrichtungen. Dazu werde ich noch berichten. 6. Ausschluss vom Anwendungsbereich Verschiedene Einrichtungsformen, die bisher vom Heimgesetz erfasst werden, sollen zukünftig aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen. Dies betrifft Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie stationäre Hospize. Beide Einrichtungsformen werden für einen vorübergehenden Aufenthalt genutzt. In die Einrichtungen der Tagespflege werden die Hilfebedürftigen Menschen in der Regel morgens gebracht und abends wieder abgeholt. Sie wohnen aber zu Hause. Dort liegt ihr Lebensmittelpunkt. In den stationären Hospizen leben die Kranken für einen vorübergehenden Zeitraum. Auch sie wohnen nicht auf Dauer nicht in der Einrichtung. 7. Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz 7.1 Stationäre Einrichtungen Wie oben bereits dargelegt soll das Gesetz auf stationäre Einrichtungen Anwendung finden, in denen eine Rund um - Versorgung der Bewohner erfolgt. Die Wohnraumüberlassung ist verpflichtend mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen in Verbindung mit Verpflegung und Hauswirtschaftsleistungen verknüpft. Soweit besteht für die Bewohner der Einrichtung keine Wahlfreiheit. Eine solche Einrichtung ist auf Dauer angelegt und zur Benutzung durch einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt. Darüber hinaus soll das Gesetz für Kurzzeiteinrichtungen gelten, in denen die Bewohner vorübergehend Aufnahme finden. In der Regel sind dies die Kurzzeitpflegeeinrichtungen. 7.2 Ambulant betreute Wohnformen Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf ambulant betreute Wohnformen. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen der Fall: 5

6 (1) In der ambulant betreuten Wohnform geht es um Leistungen der Pflege oder Betreuung. Werden lediglich allgemeine Unterstützungsleistungen erbracht, wie zum Beispiel Verpflegung, Reinigen der Wohnräume, Notrufdienst usw., findet das Gesetz auf die ambulant betreute Wohnform keine Anwendung. (2) Die Bewohner befinden sich in einer sogenannten strukturellen Abhängigkeit vom Träger der Wohnform. Eine solche strukturelle Abhängigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die freie Wählbarkeit der Pflegeoder Betreuungsleistung eingeschränkt ist. Das bedeutet, der Bewohner hat einen Vertrag mit dem Träger abgeschlossen, wonach er in Verbindung mit der Wohnraumüberlassung verpflichtet ist, die Pflege oder Betreuung von einem bestimmten Anbieter anzunehmen. Hat der Mieter hingegen ein Wahlrecht in Bezug auf den Pflege- oder Betreuungsdienst, kann er sich also frei entscheiden zum Beispiel zwischen AWO und Diakonie, ist ein gewisses Maß an Selbstbestimmtheit gewahrt. Auf die betreffende Wohnform findet das Gesetz dann keine Anwendung. Eine strukturelle Abhängigkeit der Bewohner vom Träger kann auch vorliegen, wenn die Bewohner ihre Lebens- und Haushaltsführung faktisch nicht selbstbestimmt gemeinschaftlich gestalten können. Zum Beispiel bei Wohngemeinschaften für beatmungspflichtige Personen mit hohem Pflegebedarf. Hier bedarf es nach hiesiger Betrachtung der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde. (3) Der Gesetzentwurf nennt drei Merkmale, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnform nicht als stationäre Einrichtung, sondern als ambulant betreute Wohngemeinschaft gilt: Die Wohnform besitzt bauliche, organisatorische und wirtschaftliche Selbständigkeit, insbesondere darf sie nicht Bestandteil einer stationären Einrichtung sein. Die Mitarbeiter des Pflege- oder Betreuungsdienstes kommen für einen bestimmten Zeitraum von außen in die Wohngemeinschaft. Sie haben lediglich Gaststatus. Von einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft im Sinne des Gesetzes kann erst ausgegangen werden, wenn dort mindestens 3 Personen und in der Regel nicht mehr als 12 Pflege- oder Betreuungsbedürftige Personen wohnen. Bei zwei oder einer Person handelt es sich um privates Wohnen. Bei einer höheren Bewohnerzahl als 12 ist die Wohngemeinschaft grundsätzlich wie eine stationäre Einrichtung zu behandeln. 6

7 (4) Das Gesetz selbst beschreibt ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen ambulant betreute Wohngemeinschaften selbstorganisiert sind und deswegen nicht in seinen Anwendungsbereich fallen. Folgende Voraussetzungen sind Kennzeichen für Selbstbestimmtheit einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft: - Die Bewohner oder ihre gesetzlichen Vertreter können den Pflege- und Betreuungsdienst frei wählen. - Sie bestimmen die Lebens- und Haushaltsführung gemeinschaftlich. - Sie üben das Hausrecht aus und - sie entscheiden selbst über die Aufnahme neuer Mitbewohner in die Wohngemeinschaft. 8. Rechtsfolgen für ambulant betreute Wohngemeinschaften, die nicht selbstorganisiert sind: Was bedeutet es, wenn eine nicht selbstbestimmte Wohngemeinschaft in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt? Für diese Wohngemeinschaften gilt ein stark eingeschränktes Ordnungsrecht mit deutlich geringeren Anforderungen als an stationäre Einrichtungen. Konkret bedeutet dies: 8. 1 Beratung Die zuständige Behörde informiert und berät die Bewohner trägergesteuerter ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie deren Angehörige über ihre Rechte und Pflichten. Gleiches gilt für die Träger solcher Wohnformen. Demnach ist das TLVwA als zuständige Behörde nicht nur hoheitlich handelnde Prüf- und Kontrollbehörde, sondern zu einem hohen Anteil Ratgeber und Partner. Die Beratung durch die zuständige Behörde hat einen sehr hohen Stellenwert im Gesetz. Die zuständige Behörde nimmt dabei Aufgaben im Präventivbereich mit dem Ziel wahr, die Entstehung von Mängeln von vornherein zu verhindern. 8.2 Mitwirkung Um die Mitwirkung der Bewohner ambulant betreuter Wohnformen, die trägergesteuert sind, zu stärken, ist jeweils ein Bewohnerbeirat zu bilden. Dadurch sollen die Bewohner möglichst umfassend Gelegenheit erhal- 7

8 ten, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse in der betreffenden Wohnform Anteil zu haben und mitzuwirken. 8.3 Teilhabe Neben den stationären Einrichtungen sollen sich auch die nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohnformen in das Gemeinwesen öffnen. Dazu gehört es, dass die Bewohner soweit möglich, am gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen und mit anderen Menschen kommunizieren können. Die Träger sollen den Bewohnern deswegen Angebote unterbreiten, die diesen Möglichkeiten der Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben innerhalb der Wohnform und auch außerhalb der Wohnform eröffnen. 8.4 Qualitätsanforderungen Das Gesetz bestimmt in allgemeiner Form Qualitätsanforderungen für trägergesteuerte ambulant betreute Wohnformen. Die Träger der Wohnformen und der ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienste haben sicher zu stellen, dass ihre Pflege- und Betreuungsleistungen dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen. 8.5 Anzeige Wenn ein Betrieb eine trägergesteuerte ambulant betreute Wohnform aufnehmen will, hat er dies dem TLVwA als zuständiger Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Die Anzeige soll möglichst frühzeitig erfolgen, damit die Beratung durch die Behörde möglichst noch vor dem Bezug der ambulant betreuten Wohngemeinschaft erfolgen kann. Auf diese Weise kann der konzeptionelle Ansatz ggf. noch ergänzt oder korrigiert werden. 8.6 Prüfung Das TLVwA prüft für jede nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnform innerhalb von sechs Monaten nach Betriebsaufnahme, ob sie die entsprechenden Qualitätsanforderungen erfüllt. Über diese Anfangsprüfung hinaus erfolgt eine weitere Prüfung nur anlassbezogen, wenn also Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht fachgerecht erbracht werden. 8

9 Etwas anderes gilt für die klassischen stationären Einrichtungen. Diese werden grundsätzlich einmal pro Jahr einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Näheres durch Rechtsverordnung Genauso wie das Heimgesetz enthält der Gesetzentwurf die Ermächtigung, Näheres durch eine Rechtsverordnung festzulegen. Für stationäre Einrichtungen betrifft dies: - Mindeststandards in Bau und Ausstattung der Einrichtungen, - personelle Vorgaben und - die Mitwirkung der Bewohner. Für trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften hat das Land die Möglichkeit, Näheres nur zur Mitwirkung der Bewohner durch Rechtsverordnung zu regeln. Bauliche Vorgaben oder Vorgaben zur Personalausstattung sind für ambulant betreute Wohngemeinschaften im Rahmen des Ordnungsrechts nicht vorgesehen. Dies halte ich insofern für folgerichtig, als sich die Bewohner ambulant betreuter Wohnformen bewusst für ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen einschließlich Pflege und Betreuung entscheiden. 9

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität im Alter Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Menschen möchten heutzutage so lange

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen

Mehr

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Das Betreute Wohnen der GSG Bauen & Wohnen in und um Oldenburg Das Betreute Wohnen der GSG Zuhause ist es stets am schönsten! Hier kennt man sich aus, hier

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen.

sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen. Jutta Pagel-Steidl sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen. sind erwachsene Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, mit Grundsicherung (SGB

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Wohnen im Alter. Rechtliche Tipps zu Wohnen(-bleiben) zu Hause Betreutem Wohnen alternativen Wohnformen. Wohnen im Alter. 2. Auflage. Verlag C.H.

Wohnen im Alter. Rechtliche Tipps zu Wohnen(-bleiben) zu Hause Betreutem Wohnen alternativen Wohnformen. Wohnen im Alter. 2. Auflage. Verlag C.H. Wohnen im Alter Verlag C.H.Beck Wohnen im Alter Rechtliche Tipps zu Wohnen(-bleiben) zu Hause Betreutem Wohnen alternativen Wohnformen 2. Auflage Herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen in Ihrer Betreuten Wohnanlage! Informationen zur Betreuungspauschale Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Prinz-Wilhelm-Straße 3 76646 Bruchsal

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick

Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick Jeder ist ein Teil vom Ganzen Inklusion ändert den Blick Inklusion ist ein schweres Wort. Wenige Menschen wissen, was es bedeutet. Das wollen wir ändern. Inklusion ist eine wichtige Idee. Was ist Inklusion?

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Die Antworten von der SPD

Die Antworten von der SPD 9 Die Antworten von der SPD 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? 2 Gesetze in Deutschland sagen: Menschen mit Voll-Betreuung

Mehr

Fachtagung Gemeinschaftliches Wohnen inklusiv. Workshop 1 - Organisation des sozialen Miteinanders des Wohnens und der Pflege

Fachtagung Gemeinschaftliches Wohnen inklusiv. Workshop 1 - Organisation des sozialen Miteinanders des Wohnens und der Pflege Fachtagung Gemeinschaftliches Wohnen inklusiv Workshop 1 - Organisation des sozialen Miteinanders des Wohnens und der Pflege 25. September 2015, Berlin Astrid Grunewald-Feskorn 1 Beteiligte Akteure Moderator

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Wohn- und Eine Einrichtung der Seniorenhilfe SMMP ggmbh Ziemlich viel Text Unsere Beschäftigung mit der Charta begann mit der Selbstbewertung. Hierfür

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! 9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".

Mehr

24 Stunden Pflege. in Ihrem Zuhause. Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht.

24 Stunden Pflege. in Ihrem Zuhause. Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht. 24 Stunden Pflege in Ihrem Zuhause Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht. www.europflege.at Wir bieten an: Alten-, Krankenund Behindertenpflege Pflegegeld-Einstufung:

Mehr

Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten

Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Menschen in Deutschland Die Menschen in Deutschland wurden gefragt, was sie wollen. Die Menschen in Deutschland wollen: Alle Menschen sollen: überall dabei

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Peer Counseling Ausbildung in Wien 2012

Peer Counseling Ausbildung in Wien 2012 Curriculum Peer Counseling Ausbildung in Wien 2012 Datum Titel Inhalte Trainer_in Block 1 13.04.-15.04.'12 Block 2 04.05.-06.05.'12 Block 3 18.05.-20.05.'12 Block 4 15.06.-17.06.'12 Block 5 29.06.-01.07.'12

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung tt W o h nen im P o Wohnen im Pott Inklusiv zuhause sein in Oberhausen MieterFührerschein für alle Orte Mein Weg in die eigene Wohnung Sehr geehrte Damen und Herren, die Lebenshilfe Oberhausen hat ein

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Dr. Hans-Ulrich Rülke. Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache

Dr. Hans-Ulrich Rülke. Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache Dr. Hans-Ulrich Rülke Der nächste Schritt für unser Land Das Kurz-Wahlprogramm in Leichter Sprache Liebe Bürger und Bürgerinnen, Baden-Württemberg ist Vorbild für Deutschland. Viele andere Bundes-Länder

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Leitfaden Interview Arbeitnehmer (AA)

Leitfaden Interview Arbeitnehmer (AA) Institut für Sonderpädagogik Lehrstuhl für Sonderpädagogik IV Pädagogik bei Geistiger Behinderung Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Arbeit? Leitfaden Interview Arbeitnehmer (AA) Aktivität Entwicklung (vergangenheitsbezogen)

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr