Referat Berlin Meine sehr verehrten Damen und Herren,
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- Hennie Kaiser
- vor 8 Jahren
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1 1 Referat Berlin Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ambulante psychiatrische Pflege und in Zukunft auch die Leistungen der Soziotherapie sind bisher immer noch ungenau und in den jeweiligen Bundesländern sowohl strukturell als auch inhaltlich unterschiedlich ausgestattete und konzipierte Projekte bzw. Vorhaben. Im folgenden möchte ich daher kurz die allgemeinen Anforderungen bzw. Herausforderungen an einen Leistunganbieter skizieren, die alle unmittelbar mit der entsprechenden fachlichen Qualifikation der Mitarbeiterinnen verbunden sind. 1. Ambulante psychiatrische Pflege muß sich derzeit im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit einer inhaltlichen Leistungsbeschreibung in der Fachöffentlichkeit sowie bei potentiellen NutzerInnen einerseits und der notwendigen Darstellung absehbarer Kostenreduzierung bei den Krankenkassen andererseits, bewegen. 2. Psychiatrische Pflege muß einen Weg finden in der Öffentlichkeit, und zu erst in der Fachöffentlichkeit die eigene Professionalität besonders in der Ergänzung zu anderen Berufsfeldern zu beschreiben. Nur wenn die Beschreibung der eigenen Professionalität gelingt, ist auch die Notwendigkeit zur Implementierung eines neuen ambulanten Versorgungsangebotes zu vermitteln. 3. Ambulante psychiatrische Pflege und dies wird in Zukunft auch für die Soziotherapie gelten, muß sich also als ein fachlich fundiertes, kostenbewußtes und transparent gestaltetes Hilfeangebote gegenüber allen NutzerInnen präsentieren. 4. Welche Qualifikationen bringen psychiatrische Pflegekräfte für die ambulante Arbeit mit, und sind Sie nach den durchschnittlich vereinbarten Leistungsvergütungen überhaupt zu finanzieren? Aus meiner Sicht ist zu aller erst die Frage zu klären, ob potentielle Leistungserbringer auch die entsprechenden Leistungsvergütung erhalten um das entsprechende Fachpersonal einzukaufen. Denn die besten Qualifizierungsmaßnahmen ergeben wenig Sinn, wenn die Kostenträger den Einsatz von Fachkräften nicht anerkennen und damit auch nicht vergüten und die psychiatrische Pflege keinen Weg findet ihre Fachlichkeit unter Beweis zu stellen.
2 2 Alle zu Beginn genannten Punkte sind weniger problematisch, wenn die Leistungserbringer also wirtschaftlich so ausgestattet werden, daß mit dem Einkauf von entsprechend qualifiziertem Personal auch die differenzierte Leistung von psychiatrischen Pflegetätigkeiten/ Soziotherapie möglich sind. Hier beginnen also die ersten neuen Aufgaben an Kostenträger und Leistungsanbieter. Es müssen Fachleistungsstunden beschrieben werde, die nur von entsprechend weitergebildetem Fachpersonal geleistet werden können. Diese qualifizierten Leistungen erst garantieren den NutzerInnen und den Auftraggebern der Dienste, hier Ärzte und Krankenkassen, den eigentlichen Erfolg ihres Anliegens, nämlich Krankenhausvermeidungspflege und die damit verbundene Verbesserung der Lebensqualität für die Betroffenen, die Sicherung des ambulanten Behandlungskontextes und die Kostenminimierung für die Kostenträger. Die Grundvoraussetzungen, die Vorhaltung von Fachpersonal, zur Erbringung einer solch qualifizierten Leistung müssen also gesichert sein, wenn wir über Sinn und Zweck der ambulanten psychiatrischen Pflege / Soziotherapie sowie entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen sprechen. Dies erfordert aber von den beteiligten Partnern, Leistungserbringern und Kostenträgern, die Bereitschaft zum Umdenken, die Aufforderung zur Abkehr von bereits vertrauten Verhandlung- und Planungsabläufen in der Pflege. Das heißt besonders, eine Abkehr von der Vorstellung, daß qualifizierte Leistung wenig Geld kosten würde und mit möglichst geringem Zeitaufwand zu leisten sei. Nicht nur die eigenverantwortliche Arbeit vor Ort verändert das Selbstverständnis psychiatrischer Fachpflegekräfte, sondern auch ein monetärer Anreiz verhilft zu einem anderen Selbstverständnis der eigenen Arbeit. Ambulante psychiatrische Krankenpflege und Soziotherapie als neue Leistungen der GKV müssen so umgesetzt werden, daß ein eigens Profil sozialpsychiatrisch tätiger Pflegekräfte entsteht und die Abgrenzung bzw. Ergänzung zu anderen Berufsgruppen sehr deutlich wird. Dies ist einerseits über die Benennung des Behandlungsauftrages möglich andererseits setzt es aber ein bestimmtes Berufsverständnis der Pflegekräfte voraus. Hier ist im ambulanten Bereich ein erheblicher Nachholbedarf zu erkennen, da Pflegekräfte und auch psychiatrische Pflegekräfte häufig
3 3 noch in der Sicherheit institutioneller Strukturen verbleiben und den Weg nach draußen, trotz hoher fachlicher Qualifikation scheuen. Um einen effizienten Dienst vorhalten zu können, der teure Klinikaufenthalte und entstehende Folgekosten einsparen kann, ein adäquates ambulantes Versorgungsangebot sichert um dadurch letztlich in der Summe der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Kostenminimierung beitragen zu können, benötigen wir aber Pflegefachkräfte die in der Lage sind selbständig Beziehungen zu psychisch beeinträchtigten Menschen zugestalten, die ein Verständnis von unterschiedlichen Wahrnehmungen und individuellen Lebensentwürfen haben und dieses folgerichtig in ihrer täglichen Arbeit umsetzen können. Dazu ist es nötig, daß in entsprechenden Weiterbildungen diese Kompetenzen erlernt werden und psychiatrische Fachpflegekräfte Zeit finden dieses Wissen später auch umzusetzen. Die Umsetzung psychiatrischer Pflegediagnostik, eine differenzierte Pflegeplanung, oder analog hierzu eine soziotherapeutische Behandlungsplanung, regelmäßige Fallbesprechungen und eine mit Patienten, verordnenden Ärzten und Krankenkassen vorgenommene Evaluation und Erfolgskontrolle der verordneten Leistungen, sind alltägliche Anforderungen die immer individuell sind und mit äußerster Genauigkeit erarbeitet werden müssen, um dem individuellen Lebensentwurf, und sei er uns noch so unverständlich, eines Menschen nicht zu schaden. Diese Überlegungen müssen zwischen Leistungsanbietern und Kostenträgern ausgetauscht werden, um ein gemeinsam getragenes Verständnis von ambulanter psychiatrischer Pflege oder Soziotherapie zu entwickeln. Danach müssen sich daher Leistungserbringer und Kostenträger über eine differenzierte Aufgabenbeschreibung und eine entsprechende Leistungsvergütung geeinigt haben. Nur alleine die gesetzliche Umsetzungspflicht der Kostenträger, weil der Gesetzgeber beschlossen hat ein bis dato vollkommen unbekanntes Angebot wie Soziotherapie nach 37 a SGB V oder in Ergänzung der HKP Richtlinien ambulante psychiatrische Krankenpflege einzuführen, ist hierbei nicht ausreichend eine neue effiziente Versorgungsstruktur aufzubauen.
4 4 Ich bin davon überzeugt, daß mehr Gemeinsamkeiten, im Sinne eines partnerschaftlichen Vertragsverhältnisses, gefunden werden müssen um vorher genannte Angebote sinnvoll umsetzen zu können. Beiden Seiten, Kostenträger und Leistungserbringer muß klar und deutlich sein warum bestimmte Leistungen nur unter bestimmten Bedingungen erbracht werden können. Denn nur weil wir an einem gemeinsamen Tisch sitzen sprechen wir noch lange nicht die selbe Sprache und auch wenn uns die Bemühung zur effizienten Versorgung der Betroffenen eint, wird es spätestens bei dem Verständnis des Wortes Kostenminimierung zu Verständigungsschwierigkeiten kommen. Daher bin ich davon überzeugt, daß es als Leistungsanbieter und als Fachleute unsere Aufgabe ist, unseren zukünftigen Vertragspartner die Sinnhaltigkeit und die Notwendigkeit dieser Angebote deutlich zu machen. Wir müssen werben, wir müssen erklären und immer wieder unsere Vorstellung zur Erweiterung der sozialpsychiatrischen Versorgung vortragen und dürfen uns nicht darauf verlassen, daß mit einer Gesetzesänderung automatisch die Errichtung neuer sozialpsychiatrischer Versorgungsangebote verbunden ist. Unsere Vertragspartner, die Krankenversicherungen, müssen unser Anliegen verstehen und nachvollziehen können. Erst dann werden sie sich darauf einlassen können, gemeinsam neue Wege zu beschreiten. Die Suche nach einem konstruktiven Dialog wird eine neue Herausforderungen für die Leistungsanbieter sein. Wenn diese erste Hürde erfolgreich bestanden haben, werden wir der nächsten begegnen. Es wird sich die Frage stellen, woher bekommen wir das entsprechende Fachpersonal und ich gehe hier davon aus, daß wir vorrangig psychiatrisches Fachpflegepersonal benötigen. Die zweite Frage wird sein, welche fachlichen Voraussetzungen muß eine psychiatrische Fachpflegekraft mitbringen um die ambulante Arbeit erbringen zu können. Die Anforderungen der ambulanten Arbeit sind andere als die in der stationären Versorgung. Nicht der Stationsalltag, eingebunden in bewährte Teamstrukturen, muß organisiert werden, sondern ein häufig chaotischer und strukturloser Alltag mehrerer PatientInnen.
5 5 Nicht die Pflegekraft hat das Hausrecht, wie in der Klinik üblich und kann damit auch bestimmte Spielregeln vorgeben, sondern der Betroffenen ist Hausherr und die Pflegekraft der Gast. Die ständige Suche nach dem richtigen Verhältnis von Nähe und Distanz gegenüber den eigenen PatientInnen läßt einen neuen Arbeitsalltag entstehen, der eine hohe Bereitschaft der Pflegekraft zur eigenverantwortlichen Arbeit und die permanente Selbstreflexion voraussetzt. Die Möglichkeit der sofortigen Rückversicherung in einem Stationsteam sind hier nicht gegeben. Diese neuen Herausforderungen sollten in einer Weiterbildung unbedingt berücksichtigt werden und die Auseinandersetzung mit der neuen Berufsrolle sollte hierbei ein besonders großen Raum erhalten, da wir es neben fachlich weiterzubildendem Pflegekräften besonders mit Pflegekräften zu tun haben, die im ambulanten Bereich ein eigenes Berufsverständnis entwickeln und damit verbundene Schlüsselkompetenzen neu erarbeiten müssen. Vielen Dank
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