PROJEKTTRÄGER-INFORMATION

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1 PROJEKTTRÄGER-INFORMATION Auswahlverfahren Zeitplan Antragstellung (Aufruf zur Projekteinreichung) Förderungszuweisung (Sitzung des Auswahlkomitees) Projektstart jederzeit i.d.r. 4 X jährlich jederzeit Anträge auf Förderung aus EU-Mitteln im Rahmen des PAMINA21-Kleinprojektefonds sind vom Träger des Projekts mit folgenden Unterlagen beim EURODISTRICT REGIO PAMINA (Anschrift siehe unten) einzureichen: Antragsformular auf EU-Mittelförderung (auf dem Internet-Auftritt des EURODISTRICT REGIO PAMINA zum Herunterladen bereitgestelt bzw. auf Anfrage erhältlich), vollständig auf Französisch und Deutsch ausgefüllt Satzung der Einrichtung, die den Antrag stellt Auszug aus dem Journal Officiel oder Eintrag ins Vereinsregister Bankverbindung (mit IBAN und BIC) von den Kofinanzierungspartnern unterzeichnete Kofinanzierungszusagen (eine Vorlage liegt dem Formular in der Anlage bei) EURODISTRICT REGIO PAMINA Altes Zollhaus, D Neulauterburg Tel.+49 (0)7277 / Fax +49 (0)7277 / pamina21@eurodistrict-regio-pamina.eu Die eingegangenen Anträge werden vom EURODISTRICT REGIO PAMINA bearbeitet. Gegebenenfalls werden im Rahmen der Antragsbearbeitung vom Projektträger ergänzende Informationen angefordert. Über die Gewährung des Zuschusses entscheidet abschließend das Auswahlkomitee. Die Projektträger werden schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, ob ihrem Antrag entsprochen wurde oder nicht. Wird für ein Projekt eine Förderung gewährt, ist vom Projektträger und seinen Partnern eine Einzelfinanzierungsvereinbarung mit dem EURODISTRICT REGIO PAMINA abzuschließen, in der sie sich verpflichten, die für sie geltenden Auflagen einzuhalten. Mit der Einzelfinanzvereinbarung wird ein rechtswirksames Vertragsverhältnis begründet. 1

2 Durchführungszeitraum Der PAMINA21-Antrag ist grundsätzlich vor Projektbeginn zu stellen. Die Projekte sind spätestens ein Jahr nach Durchführungsbeginn abzuschließen. Zeitraum für die Förderfähigkeit der Ausgaben. Sobald der Antrag dem EURODISTRICT REGIO PAMINA vollständig vorliegt, erhält der Projektträger eine Eingangsbestätigung. Das in der Bestätigung bezeichnete Datum ist maßgeblich für die Förderfähigkeit der Ausgaben, die im Rahmen des Projekts getätigt werden. Die Eingangsbestätigung ist in keinem Fall mit der Annahme des Antrags gleichzusetzen, die Entscheidung über die Zuteilung von Fördermitteln trifft ausschließlich das Auswahlkomitee. Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts sind während des Projektdurchführungszeitraums zu tätigen. Ausgaben im Rahmen des Projektabschlusses sind noch bis 2 Monate nach Ablauf des Projektdurchführungszeitraums förderfähig. Förderfähigkeitsbeginn: Förderfähigkeitsende: Termin laut Eingangsbescheinigung 2 Monate nach Projektende Kriterien für die Förderfähigkeit von Projekten Die Projekte müssen folgende Bedingungen hinsichtlich der Förderfähigkeit erfüllen: Das Projekt muss im Eurodistrict REGIO PAMINA (siehe Karte unten) durchgeführt werden. Der Projektträger und die Projektpartner müssen im PAMINA-Raum ansässig sein. Es muss sich um ein grenzübergreifendes Projekt handeln, das heißt das Projekt muss grenzübergreifende Wirkung haben und von Partnern auf beiden Seiten der Grenze finanziert und durchgeführt werden. Das Projekt muss innovativ und nachhaltig sein. Das Projekt muss zur direkten Bürgerbegegnung beitragen und einen interkulturellen Charakter aufweisen. Das Projekt muss auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein. Für die Gesamtkosten des Projekts ist ein Mindestbetrag von und ein Höchstbetrag von festgelegt. Als Satz für die Förderung aus EFRE-Mitteln sind 50% der Projektgesamtkosten vorgegeben. Der Projektträger muss mindestens 5% der Projektgesamtkosten selbst finanzieren. Für die Projekte ist eine Laufzeit von maximal 1 Jahr vorgegeben. Der Projektträger und die Partner müssen juristische Personen sein. 2

3 Karte des Eurodistrict REGIO PAMINA Auflagen für den Projektträger Auflagen betreffend der Öffentlichkeitsarbeit Der Projektträger verpflichtet sich, bei sämtlichen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Broschüren, Homepage, Pressekonferenzen usw.) sowohl auf Französisch als auch auf Deutsch zu erwähnen, dass das Projekt aus EU-Mitteln gefördert wird. Der EURODISTRICT ist über die Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in Kenntnis zu setzen, alle Veröffentlichungen sind zu dokumentieren. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Öffentlichkeitsarbeit! Projektverwaltung Ansprechpartner gegenüber dem EURODISTRICT REGIO PAMINA ist alleine der Projektträger. Er ist seinerseits für den reibungslosen Informationfluss zwischen den Partnern zuständig und für den einwandfreien Ablauf des Projekts verantwortlich. Der Projektträger verpflichtet sich, den EURODISTRICT REGIO PAMINA regelmäßig über den Projektstand zu informieren (Vorlage von Fotos und Broschüren, die im Rahmen des Projekts erstellt wurden, usw.). 3

4 Finanzabwicklung des Projekts Der Projektträger verpflichtet sich, aus Gründen der Transparenz ein gesondertes Bankkonto zu eröffnen (Kosten für Kontoeröffnung und Kontoführung sind förderfähig, Sollzinsen nicht). Der Projektträger ist verpflichtet, während und nach der Umsetzung des Projektes Kontrollen jeglicher Art zuzulassen und zu erleichtern. In diesem Zusammenhang sind die entsprechenden Belege bis 31. Dezember 2020 aufzubewahren. Projektabschluss Der Projektträger verpflichtet sich, dem EURODISTRICT REGIO PAMINA nachfolgende Unterlagen bis spätestens 2 Monaten nach Ende der Projektdurchführung vorzulegen: Zusammenfassender Abschlussbericht mit Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen Zusammenfassende Aufstellung der tatsächlich eingenommenen Komplementärmittel und getätigten Einnahmen Zusammenfassende Aufstellung der tatsächlich getätigten Ausgaben und ggf. die Erläuterung von Differenzen zwischen dem Kostenansatz und den tatsächlich getätigten Ausgaben Auszahlung der EU-Fördermittel Voraussetzungen Der Projektträger und seine Kofinanzierungspartner finanzieren das Projekt vor. Die Auszahlung der Gemeinschaftsmittel erfolgt nach Maßgabe der gegenüber dem EURODISTRICT REGIO PAMINA nachgewiesenen tatsächlich getätigten Ausgaben. Auszahlungen können erst dann vorgenommen werden, wenn die Einzelfinanzvereinbarung unterzeichnet ist. Vorgehensweise Der Projektträger reicht mindestens ein Mal pro Quartal - spätestens zum 31. Januar, 30. April, 30. Juli und 30. November jeden Jahres - seine Ausgaben beim EURODISTRICT REGIO PAMINA ein. Dem Auszahlungsantrag sind Übersichtstabellen 1 sowie bescheinigte, quittierte Rechnungen oder sonstige gleichwertige, aussagefähige Buchhaltungsunterlagen beizulegen (Kontoauszüge oder Unterzeichnung der Aufstellungen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer). Der EFRE-Fördermittelbetrag wird ausgehend von den tatsächlich getätigten förderfähigen Ausgaben berechnet, die vom EURODISTRICT REGIO PAMINA als mit den EU- Bestimmungen übereinstimmend anerkannt wurden. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Fördermittel darf in keinem Fall 50% der tatsächlich getätigten Ausgaben überschreiten. Auch wenn die tatsächlichen Ausgaben die Kosten laut Kostenplan übersteigen, können nicht mehr Fördermittel ausgezahlt werden, als zum Zeitpunkt der Projektgenehmigung angesetzt waren. 1 Dem Projektträger werden bei Unterzeichnung der Einzelfinanzierungsvereinbarung Vorlagen für die Übersichtstabellen ausgehändigt. 4

5 Die Summe der Einzelzahlungen von Gemeinschaftsmitteln darf 80 % des Gesamtbetrages der Gemeinschaftsbeihilfe nicht überschreiten. Der Restbetrag in Höhe von 20 % der Gemeinschaftsbeihilfe muss vom Projektverantwortlichen bis zum endgültigen Projektabschluss vorfinanziert werden. Er wird nach Vorstellung und Annahme der Endabrechnung, des zusammenfassenden Einnahmestandes, des Abschlussberichts sowie der Belege bzgl. der Öffentlichkeitsarbeit ausbezahlt. Förderfähigkeit der Ausgaben Die Bestimmungen zur Förderfähigkeit der Ausgaben gehen im einzelnen aus Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rats, aus Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rats, aus Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission sowie aus dem Handbuch für Begünstigte des INTERREG IV A Oberrhein Programms hervor. Sofern Zweifel an der Förderfähigkeit einer Ausgabe bestehen, wird dem Projektträger empfohlen, vor deren Tätigung mit dem EURODISTRICT REGIO PAMINA Rücksprache zu halten. Folgende Voraussetzungen müssen im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit einer Ausgabe erfüllt sein: Die Ausgabe muss im Kostenplan wie vom Auswahlgremium genehmigt angesetzt sein. Die Ausgabe muss innerhalb des Förderfähigkeitszeitraums tatsächlich bezahlt worden sein, wie er in der zwischen dem EURODISTRICT REGIO PAMINA, dem Projektträger und den Projektpartnern geschlossenen Einzelfinanzierungsvereinbarung festgelegt ist. Die Ausgabe muss durch förderfähige Nachweise belegt sein (Rechnung + Zahlungsnachweis wie Kontoauszug, Gehaltsabrechnung etc.). Bestimmte Ausgaben sind nicht förderfähig, dazu zählen beispielsweise: Sollzinsen, Bußgelder, Strafgelder und Prozesskosten Abzugsfähige Umsatzsteuer Wohnungsaufwendungen Betriebskosten Künstlergagen und der Ankauf von Kunstwerken Ausgaben auf Basis von Rechnungen, die sich die Kofinanzierungspartner gegenseitig stellen 5

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