Meldefristen sind Ausschlussfristen!
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- Peter Armbruster
- vor 8 Jahren
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1 für beide Prüfungsabschnitte vom bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen. PRÜFUNGSZEITRAUM WINTERSEMESTER 2015/16 für den 1. und 2. Prüfungsabschnitt vom (Prüfungen, die bereits vor Ablauf der Anmeldefrist stattfinden, haben gesonderte Fristen - siehe Prüfungsplan) Meldefristen sind Ausschlussfristen! en zu Prüfungen bzw. von Prüfungen: Ausschließlich möglich innerhalb der im Prüfungsplan veröffentlichten Fristen Online über das Internet: Notwendig sind die vom CMS versendete TAN-Liste und ein aktuell gültiges Passwort (Computer- und Medienservice der HU Nehmen Sie ohne an Prüfungen teil, müssen Sie damit rechnen, dass diese nicht gewertet werden. Die Meldefrist gilt für den 1. und 2. Prüfungsabschnitt. Sie melden sich für Ihren gewünschten Prüfungster (1. oder 2.) spätestens an. Unmittelbar danach kontrollieren Sie Ihre en über Ihr AGNES-Konto (Link: Angemeldete Prüfungen ). Irrtümer können Sie im Prüfungsbüro spätestens bereinigen lassen kurze schriftliche Information per Fax oder über Hauspostkasten. Zusätzliche en für den 2. Prüfungsabschnitt sind nach dem ausschließlich möglich bei Krankheit am angemeldeten ersten Prüfungster bzw. nach Nichtbestehen der Prüfung am ersten Prüfungster. In diesen Fällen besteht Ihrerseits immer eine Verpflichtung zur erneuten zur Prüfung, sofern Sie an dieser teilnehmen wollen. Die Anmeldefrist für den 2. Ter ist identisch mit der jeweils im Prüfungsplan veröffentlichten sfrist der betreffenden Prüfung für den zweiten Prüfungsabschnitt. Die Wiederanmeldung ist erst möglich nach Ablauf des 1. Prüfungsters (bei Krankheit) bzw. nach der Notenverbuchung. Veröffentlichung der Zulassungslisten mit Angabe der Prüfungsräume jeweils am nächsten Arbeitstag nach Ablauf der sfrist unter: Zulassungslisten und Prüfungsräume. Informieren Sie sich immer vor der Prüfung über Ihren Prüfungsraum und kontrollieren damit noch einmal Ihre erfolgreiche. Krankheit am Prüfungstag Das ärztliche Attest muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungster im Prüfungsbüro vorliegen. Grundlage des ärztlichen Attestes muss eine unverzügliche Untersuchung, spätestens am Tag der Prüfung sein. Vermerken Sie auf dem Krankenschein Ihre Matrikel-Nr. und die Prüfung, für die Sie sich krank melden. Liegt nach Ablauf der Frist keine ordnungsgemäße Krankmeldung vor, wird die Prüfung bei Nichtteilnahme gemäß den geltenden Ordnungen mit der Note 5,0 gewertet. Prof. Dr. Müller
2 für beide Prüfungsabschnitte vom bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen. der Pflichtbereich Einführung in die Volkswirtschaftslehre : Einführung in die Volkswirtschaftslehre : Mikroökonomie I : Mikroökonomie I : Makroökonomie I : Makroökonomie I : Externes Rechnungswesen : Externes Rechnungswesen : Absatztheorie : Absatztheorie : Finanzierung und Investition : Finanzierung und Investition : Investmentanalyse und Portfoliomanagement : Investmentanalyse und Portfoliomanagement : Statistik II : Statistik II : Mathematik I : Mathematik I : Mathematik II : Wirtschaftsinformatik I : Wirtschaftsinformatik I : Bürgerliches Recht : Bürgerliches Recht : Handels- und Gesellschaftsrecht : Handels- und Gesellschaftsrecht :
3 für beide Prüfungsabschnitte vom bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen. der Wahlpflichtbereich bzw. Pflicht/WPF studium Betriebswirtschaftslehre : General Management Organziation and Management : Organziation and Management : Internationales Finanzmanagement : Internationales Finanzmanagement : Grundzüge der Besteuerung : Grundzüge der Besteuerung : Corporate Finance : Corporate Finance : Financial Accounting and Analysis : Financial Accounting and Analysis : Business Analytics and Data Science : Business Analytics and Data Science : Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Grundzüge der Unternehmensbesteuerung : Grundzüge der Unternehmensbesteuerung : / (anrechenbar in Accounting) Umwandlung von Unternehmen und Besteuerung : Umwandlung von Unternehmen und Besteuerung : Wurden die Prüfungen und bestanden, kann die Prüfung nicht absolviert werden Steuerliche Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Verfahrensrecht : Steuerliche Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Verfahrensrecht : Die Prüfungen oder können nur gewählt werden, wenn eine der beiden Prüfungen bestanden wurde. Anderenfalls ist die Prüfung zu absolvieren Steuerliche Gewinnermittlung :
4 für beide Prüfungsabschnitte vom bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen. der Steuerliche Gewinnermittlung : Umsatzsteuer und steuerliches Verfahrensrecht : Umsatzsteuer und steuerliches Verfahrensrecht : Entrepreneurship Economics of Entrepreneurship (BA) : Economics of Entrepreneurship (BA) : Consulting and Change Management : Consulting and Change Management : Finance Bachleor Basics of International Finance : Basics of International Finance : Internationales Finanzmanagement : Internationales Finanzmanagement : Financial Economics Banken : Banken : / Corporate Finance : Corporate Finance : Advanced Corporate Finance : Advanced Corporate Finance : Introduction to Financial Economics (Asset Management) : Introduction to Financial Economics (Asset Management) :
5 für beide Prüfungsabschnitte vom bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen. der Real Effects of Finance : Real Effects of Finance : Management Organziation and Management : Organziation and Management : Incentives in Organizations : Incentives in Organizations : Marketing Marktforschung und Marketingentscheidungen : Marktforschung und Marketingentscheidungen : Customer Analytics and Customer Insights Wirtschaftsprüfung und Rechnungswesen Internationale Rechnungslegung : Internationale Rechnungslegung : Controlling : Controlling : Financial Accounting and Analysis : Financial Accounting and Analysis : Advanced Topics in Accounting and Auditing : Advanced Topics in Accounting and Auditing : Weitere anrechenbare LV unter Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
6 für beide Prüfungsabschnitte vom bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen. der Volkswirtschaftslehre Pflichtbereich Introduction to Advanced Microeconomic Analysis : Introduction to Advanced Microeconomic Analysis : Introduction to Advanced Macroeconomic Analysis : Introduction to Advanced Macroeconomic Analysis : oder Advanced Macroeconomic Analysis I : Advanced Macroeconomic Analysis I : Wahlpflichtbereich Volkswirtschaftslehre VWL und Mono-BA BWL Außenhandel : Außenhandel : Monetary Economics : Monetary Economics : Introduction to Game Theory : Introduction to Game Theory : Grundlagen der Finanzwissenschaft : Grundlagen der Finanzwissenschaft : Empirical Labour Economics : Empirical Labour Economics : Wahlbereich Volkswirtschaftslehre VWL (für Mono-BA BWL: Wahlpflicht VWL) Theorie und Verhalten in der Altersvorsorge : Theorie und Verhalten in der Altersvorsorge : Ökonomik des Föderalstaates :
7 für beide Prüfungsabschnitte vom bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen. der Ökonomik des Föderalstaates : Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Aspekte der Demographie I : Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Aspekte der Demographie I : Environmental Economics : Environmental Economics : Social Preferences - Theories and Evidence : Social Preferences - Theories and Evidence : European Economic History I ( ) : European Economic History I ( ) : Quantitative Methoden Wirtschaftsinformatik Business Analytics and Data Science : Business Analytics and Data Science : Statistik / Datenanalyse II : Datenanalyse II : Datenanalyse I : Multivariate Statistical Analysis I : Multivariate Statistical Analysis I : Statistics of Financial Markets I mündlich Selected Topics of Mathematical Statistics mündlich Statistical Tools in Finance and Insurance mündlich Ökonometrie /
8 für beide Prüfungsabschnitte vom bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen. der Applied Econometrics : Applied Econometrics : Econometric Methods : Econometric Methods : Microeconometrics : Microeconometrics :
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für beide Prüfungsabschnitte vom 05.01.2015-26.01.2015 bzw. gesonderte Fristen für einzelne Prüfungen PRÜFUNGSZEITRAUM WINTERSEMESTER 2014/15 für den 1. und 2. Prüfungsabschnitt vom 05.01.2015-26.01.2015
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und Informationen - vom 02.01.2014-27.01.2014 PRÜFUNGSZEITRAUM WINTERSEMESTER 2013/14 für den 1. und 2. Prüfungsabschnitt vom 02.01.2014-27.01.2014 (Prüfungen, die bereits vor Ablauf der Anmeldefrist stattfinden,
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und Informationen - vom 21.05.2013-24.06.2013 PRÜFUNGSZEITRAUM SOMMERSEMESTER 2013 für den 1. und 2. sabschnitt vom 21.05.2013-24.06.2013 (en, die ggf. vor Ablauf der Anmeldefrist stattfinden, haben gesonderte
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Veröffentlicht am 17.11.2016 per Internet: http://www.wiwi.hu-berlin.de/studium/pa Link Prüfungstermine und Informationen für beide Prüfungsabschnitte vom PRÜFUNGSZEITRAUM WINTERSEMESTER 2016/17 - Meldefristen
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