A m t s b l a t t der Stadt Paderborn
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- Michael Meinhardt
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1 A m t s b l a t t der Stadt Paderborn Nr. 15 Jahrgang 2016 ausgegeben am Seite 1 065/2016 Öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Paderborn am /2016 Parkgebührenordnung ab /2016 Änderung Parkgebührenordnung /2016 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum und die Verwendung des Jahresergebnisses 2014 des Betriebes Gebäudemanagement Paderborn (GMP) /2016 Öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Paderborn am Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem , findet um 17:00 Uhr in dem großen Sitzungssaal des historischen Rathauses eine Sitzung des Rates der Stadt Paderborn statt. Tagesordnung Vorlage-Nr Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe von Mitteilungen 2. Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIP zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Standortfrage der Stadtverwaltung A0056/16 3. Zukünftige Unterbringung der Stadtverwaltung 0166/16 4. Einbringung der I. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Paderborn sowie der I. Änderung des Wirtschaftsplanes des Gebäudemanagement Paderborn (GMP) für das Haushaltsjahr /16 Herausgeber: Stadt Paderborn - Der Bürgermeister - Telefon: Das Amtsblatt ist kostenlos erhältlich: Ausgabestelle - Zentrale (Info), Am Abdinghof 11; weitere Servicestellen: Einwohneramt, Am Abdinghof 11, Stadtplanungsamt Service, Pontanusstr. 55; Zentralbibliothek, Am Rothoborn 1; Kinder- und Computerbibliothek, Rosenstr ; Verwaltungsnebenstellen Schloß Neuhaus, Elsen und Sande; Sparkasse Paderborn, Hathumarstr und Schildern 1-7; Volksbank Paderborn, Schildern 2-6. Internet - nachrichtlich: (kostenlos) Erscheinungsweise: bei Bedarf. Abonnement: 40,00 jährlich, Einzelexemplare 1,50. Auf das Erscheinen des Amtsblattes und auf den Inhalt wird in den Tageszeitungen Westfälisches Volksblatt und Neue Westfälische hingewiesen.
2 Nr. 15 Jahrgang 2016 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 2 5. Konversion - Strukturkonzept 2016 und weiteres Vorgehen für die Alanbrooke Kaserne 6. Anordnung einer Umlegung nach 45 ff Baugesetzbuch (BauGB für das Gebiet der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 68 A - Von Hartmann-Weg in Paderborn Marienloh. 7. Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Paderborn Ortslage Sennelager Vorkaufsrechtssatzung Lahrkampstraße 8. Antrag des Integrationsrates zur Entsendung von Vertretern des Integrationsrates in Ausschüsse des Rates der Stadt Paderborn 9. Änderung der Richtlinien für die Vergabe städtischer Grundstücke für den Bau von Eigenheimen 10. Gewährung eines Investitionszuschusses zur Sanierung des Bürgerhauses Elsen 11. Gewährung eines Investitionszuschusses zur Neumöblierung der Glashütte Uhden im Stadtteil Neuenbeken 12. Änderung der Satzung über den Krankentransport- und Rettungsdienst in der Stadt Paderborn 13. Erlass einer Sondersatzung zur Abrechnung der Neugestaltung "Markt- und Domplatz" 14. Bildung eines Grundschulverbundes zwischen der Bonhoeffer-Schule und der Grundschule Heinrich 0179/ / / / / / / / / / Integriertes Klimaschutzkonzept (IKK) der Stadt Paderborn 0142/ Feststellung des Jahresabschlusses zum und Verwendung des Jahresergebnisses 2015 des Abfallentsorgungsund Stadtreinigungsbetriebes (ASP) 17. Feststellung des Jahresabschlusses zum und Verwendung des Jahresergebnisses 2015 des Stadtentwässerungsbetriebes Paderborn (STEB) 18. Wirtschaftsplan 2016/2017 der Paderborner Stadthallen- Betriebsgesellschaft mbh 19. Weisungen zur Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen im Unternehmensbereich der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH bezüglich der Jahresabschlüsse zum / / / / Gründung der WestfalenTarif GmbH 0136/ Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse unter der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG 0106/16
3 Nr. 15 Jahrgang 2016 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite Erwerb von Anteilen an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG durch die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG oder die Westfalen Weser Beteiligungen GmbH 23. Antrag der FDP-Fraktion zur Umbesetzung von Gremien (Änderung der Vertretungsregelung) 0107/16 A0057/ Antrag der Fraktion FBI Freie Wähler zur Umbesetzung von Gremien A0055/ Antrag der Fraktion FBI Freie Wähler zur Erstattung eines Sachstandsberichtes zur Ausweitung der Ordnungspartnerschaft "B.O.S.S." A0050/ Schriftliche bzw. mündliche Anfragen der Ratsmitglieder Nichtöffentliche Sitzung - Vertragsangelegenheiten Der Bürgermeister Michael Dreier Weitere Informationen zu den Sitzungen der städtischen Gremien finden Sie im City-Portal der Stadt Paderborn schnell zum Ziel - Politik oder nutzen Sie die kostenlose irich Bürger App, erhältlich im App-Store.
4 Nr. 15 Jahrgang 2016 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 4 066/2016 Parkgebührenordnung ab Anordnung über die Festsetzung von Gebühren für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Paderborn (Parkgebührenordnung) vom Aufgrund des 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 05. März 2003 und 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach 6a Abs. 6 und 7 StVG vom 10. September 1991 in Verbindung mit 38 Abs. 1b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) vom 13. Mai 1980, jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Paderborn als örtliche Ordnungsbehörde gem. dem Beschluss des Rates der Stadt Paderborn vom folgende Parkgebührenordnung erlassen: 1 Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Betriebs eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren, nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben. Um die Nutzung des Parkraums auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Zahl an Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraumes für den Benutzer gestaffelt festgesetzt. Für nur kurzzeitiges Parken bis zu 10 Minuten wird für bestimmte Bereiche ein kostengünstiges "10- Minuten-Ticket" angeboten. a) 0,05 EUR "10-Minuten-Ticket" (10 Min. Parkzeit, für darüber hinausgehende Parkzeiten gelten die sonstigen Tarife) b) 1,50 EUR je Stunde c) 1,20 EUR je Stunde alle Stellplätze innerhalb des Inneren Rings einschließlich der umfassen-den Straßen (Friedrichstraße, Le-Mans-Wall, Liboriberg, Busdorfwall, Gierswall, Heierswall, Paderwall) mit Ausnahme der Großparkplätze Domplatz, Liboriberg und Paderhalle alle Stellplätze innerhalb des Inneren Rings einschließlich der umfassen-den Straßen (Friedrichstraße, Le-Mans-Wall, Liboriberg, Busdorfwall, Gierswall, Heierswall, Paderwall) mit Ausnahme der Großparkplätze Domplatz, Liboriberg und Paderhalle Bahnhofstraße (Rathenaustraße bis Westerntor), "kleine" Borchener- Straße, Eckstraße, Riemekestraße (Westerntor bis Florianstraße) Großparkplätze Domplatz und Liboriberg, ergänzt um Besucherticket (5 Stunden Parkzeit) 4,00 EUR d) 1,00 EUR je Stunde restliche Bahnhofstraße, Heckersgasse, Neuhäuser Straße, Theodorstraße Großparkplatz Paderhalle, ergänzt um
5 Nr. 15 Jahrgang 2016 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 5 Tagesticket (14 Stunden Parkzeit) 6,00 EUR e) 1,00 EUR je Stunde f) 0,60 EUR je Stunde Parkplatz Rathenaustraße ergänzt um Tagesticket 6,00 EUR (10 Stunden Parkzeit) 2-Tage-Ticket 7,50 EUR (20 Stunden Parkzeit) 3-Tage-Ticket 9,00 EUR (30 Stunden Parkzeit) 4-Tage-Ticket 10,50 EUR (40 Stunden Parkzeit) 5-Tage-Ticket 12,00 EUR (50 Stunden Parkzeit) 6-Tage-Ticket 13,00 EUR (60 Stunden Parkzeit) restliche Kernstadt g) 0,50 EUR je Stunde Stadtbezirke Schloß Neuhaus/Sande und Elsen ( 3 Abs. 1 Hauptsatzung) Diese Gebührenordnung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom außer Kraft. 2 Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Gebührenordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Erlass dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Paderborn, Michael Dreier Bürgermeister
6 Nr. 15 Jahrgang 2016 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 6 067/2016 Änderung Parkgebührenordnung Satzung vom zur Änderung der Anordnung über die Festsetzung von Gebühren für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Paderborn vom I. Hinter 1 Buchstabe g) wird folgender Satz eingefügt: Für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge im Sinne des 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes, die nach 9 a Absätze 2, 4 und 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichnet sind, wird im Rahmen der zulässigen Höchstparkdauer und bei Verwendung einer Parkscheibe keine Gebühr erhoben. II. Die Änderungssatzung tritt am in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Erlass dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Paderborn, Michael Dreier Bürgermeister
7 Nr. 15 Jahrgang 2016 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 7 068/2016 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum und die Verwendung des Jahresergebnisses 2014 des Betriebes Gebäudemanagement Paderborn (GMP) Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum und die Verwendung des Jahresergebnisses 2014 des Betriebes Gebäudemanagement Paderborn (GMP) Der Rat der Stadt Paderborn hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht zum des Gebäudemanagements Paderborn (GMP) in der vorgelegten Form festgestellt. Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im technischen Rathaus, Pontanusstr. 55, Zimmer 1.89, Paderborn, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag Uhr bis Uhr und Uhr und bis Uhr) zur Einsichtnahme aus. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gebäudemanagement Paderborn (GMP). Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Gebäudemanagements Paderborn für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Gebäudemanagements Paderborn. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 106 Abs. 1 GO NRW und nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie
8 Nr. 15 Jahrgang 2016 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 8 die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gebäudemanagements Paderborn. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH, Niederlassung Bad Oeynhausen, ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Gemäß 3 (4) der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ergänzen wir den Bestätigungsvermerk um folgenden Hinweis: Das Gebäudemanagement Paderborn hat das Wirtschaftsjahr 2014 mit einem Jahresfehlbetrag von ,09 abgeschlossen. Nach 9 Abs. 1 EigVO ist auf die Erhaltung des Sondervermögens Bedacht zu nehmen. Dies schließt grundsätzlich planmäßige Verluste und einen damit einhergehenden zielgerichteten Eigenkapitalverzehr aus. Zudem sind sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen Betrieb und Stadt nach 10 Abs. 2 EigVO angemessen zu vergüten. Als angemessene Vergütung kann eine Abrechnung zu marktüblichen Preisen oder zu Selbstkosten (d.h. kostendeckend) angesehen werden. Ab dem Wirtschaftsjahr 2015 wird der Verlust der Ergebnisrechnung des GMP über die städtische Transferleistung vollständig ausgeglichen und im städtischen Haushalt gezeigt. Herne, den GPA NRW i.a. Matthias Middel Paderborn, Der Betriebsleiter GMP Volker Hermann Paderborn, Stadt Paderborn Der Bürgermeister Michael Dreier
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