Am leitete Kaiser Wilhelm I den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland ein. Die

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1 Dieses Referat wurde vom Mitglied sinned_tagirg veröffenlicht. Pausenhof.de ist für die Inhalte der Veröffentlichungen der Mitglieder nicht verantwortlich. Sozialversicherung 1. Die Sozialversicherung "Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen." [Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948] 1.1. Geschichte Am leitete Kaiser Wilhelm I den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland ein. Die powered by

2 Initiative ging allerdings vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck aus. Fortan sollte der Staat die Existenz seiner Bürger sichern, dies sollte durch die nachstehenden Grundsätze geschehen: Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten, Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung, Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung, Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung. Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein, 1884 die Unfallversicherung und ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern. In den folgenden Jahren baute man das Sozialsystem kontinuierlich aus: 1911 gab es eine Sozialversicherung für Angestellte, 1927 trat die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Als jüngster Zweig der deutschen Sozialversicherung ist die soziale Pflegeversicherung anzusehen, sie wurde ab 1994 stufenweise eingeführt. powered by

3 Deutsche Sozialversicherung heute Die deutsche Sozialversicherung ist im großen Versicherungssystem, ein wichtiger Bestandteil, der wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit bietet. Die Sozialversicherung garantiert einen stabilen Lebensstandard jedes Einzelnen und umfasst folgende Zweige, die als Träger bezeichnet werden: Pflegeversicherung; Krankenversicherung; Unfallversicherung; Rentenversicherung; Arbeitslosenversicherung; 2. Die fünf Säulen der Sozialversicherung Die Sozialversicherung stellt einen weit reichenden Schutz insbesondere für Arbeitnehmer dar und garantiert die soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft. Sie ist der wichtigste Bereich der sozialen Sicherung und powered by

4 besteht aus den fünf Säulen: Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt die Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit und lindert die Folgen von Krankheit, Die gesetzliche Unfallversicherung stellt im Falle eines (Arbeits-) Unfalls die Erwerbsfähigkeit wieder her, Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die Mitglieder im Alter sowie im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes deren Hinterbliebene ab, Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gewährleistet die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit, Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert dauerhaft pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung zu Krankenversicherung (1883) Versicherte In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. powered by

5 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn ihr Bruttogehalt eine bestimmte Summe nicht überschreitet. Die Krankenkasse ist in jedem Fall frei wählbar. In der Krankenversicherung sind grundsätzlich versicherungspflichtig: Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige, Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz, Einrichtungen der Jugendhilfe, Bezieher von Künstler und Personen in powered by

6 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten und in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen, Studenten, Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, Rentner/Rentenantragsteller, die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Darüber hinaus gibt es in der Krankenversicherung auch freiwillig Versicherte (z.b. Selbstständige) und Familienversicherte. [] Beitragsfrei familienversichert sind unter bestimmten Voraussetzungen der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern. (Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2006) Leistungen Die zentrale Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist zunächst die Gesundheit der Versicherten zu erhalten. Im Falle einer Krankheit, mit powered by

7 Ausnahme der beruflich bedingten, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinische Hilfe und zahlt ein Krankengeld, wenn der Arbeitgeber das Gehalt während einer Arbeitsunfähigkeit nicht weiterbezahlt. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich: durch gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation. Die Krankenkassen unterstützen dabei die Versicherten aktiv durch Aufklärung und Beratung. Finanzierung Die Krankenversicherung finanziert sich weitestgehend durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Wie hoch der Beitrag im Einzelnen ausfällt, hängt dabei vom finanziellen Leistungsvermögen des Mitgliedes ab. Beiträge der Arbeitnehmer Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich zudem noch durch die Beiträge von Arbeitgebern. Der durchschnittliche, allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit (Juli 2006)13,35 Prozent. powered by

8 Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer aufgebracht. Auszubildende, Rentner und Studenten Die Beiträge für Auszubildende mit einem Gehalt von bis zu 325 Euro werden vom Arbeitgeber allein aufgebracht. Für pflichtversicherte Rentner übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der Beträge aus der Rente und zahlt den Gesamtbeitrag direkt an die Krankenkasse. Studenten zahlen den so genannten Studentenbeitrag, der bei allen Krankenkassen einheitlich ist Unfallversicherung (1884) Versicherte In der Bundesrepublik Deutschland ereignen sich jedes Jahr rund Arbeits- und Wegeunfälle, es kommen rund Fälle von Berufskrankheiten und ca. 1.5 Millionen Schulunfälle hinzu. Für die Betroffenen bedeutet dies oft eine gravierende Veränderung ihres powered by

9 Alltags. Die Gesundheit und Arbeitskraft bestmöglich wieder herzustellen - das ist die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer ist versichert? Die gesetzliche Unfallversicherung schützt folgende Personen: Bauarbeiten, Arbeitnehmer und Angestellte, Familienangehörige, Kindergarten- Kinder Schüler und Studenten, Helfer bei Unfällen, Zivildienstleistende, Haushaltshilfen, Helfer bei nicht gewerbsmäßigen Personen, die für eine öffentliche Institution ehernamtlich arbeiten, Zeugen vor Gericht, powered by

10 Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Erfüllung ihrer Meldepflichten, Freiwillig versicherte Unternehmer Für Beamte gelten gesonderte Vorschriften. Leistungen Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verringern. Treten Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten auf, ist es Aufgabe die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Finanzierung Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Dass heißt, die Angestellten sind damit automatisch umfassend geschützt. powered by

11 Wie finanziert sich die Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den ältesten Säulen der Deutschen Sozialversicherung. Im Gegensatz zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Da die Kosten für den umfassenden Versicherungsschutz der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung die Arbeitgeber tragen. Wie werden die Beiträge festgelegt? Die Beitragshöhe wird im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung ermittelt. Das heißt, dass die Unternehmen nach Ablauf des Kalenderjahres ihre Aufwendungen nach Schluss des Geschäftsjahres umlegen. Berechnungsgrundlage hierbei ist der Finanzbedarf, also der Umlagesoll, die Arbeitsentgelte der Versicherten und die Gefahrenklassen der verschiedenen Branchen. Bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Unfallkassen richten sich die Beiträge nach der Einwohnerzahl, der Zahl der Versicherten oder den Arbeitsentgelten. powered by

12 2.3. Rentenversicherung (1889) Versicherte In der Rentenversicherung sind Personen, die in einem unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder sich in der Berufsausbildung befinden - mit Ausnahme der Beamten - versicherungspflichtig. Durch die Rentenversicherung erfährt man einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes. Pflichtversichert sind: Arbeitnehmer, Generell alle powered by

13 Auszubildende, Bestimmte Gruppen selbstständiger Personen wie zum Beispiel Handwerksmeister, Lehrer und Erzieher, Künstler, Publizisten, Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende, erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Bezieher bestimmter so genannter Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, Nicht Behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind, und Mütter oder Väter während der Zeit der Kindererziehung (für Geburten ab dem bis zu drei Jahren, für Geburten bis zum bis zu einem Jahr). Beamte und geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Verdienst bis 400 Euro sind versicherungsfrei. powered by

14 Leistungen Die Zahlung von Altersrenten gehört seit dem Bestehen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihren zentralen Aufgaben, jedoch schützt sie auch weitestgehend vor den Folgen der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Todes des Ehepartners. Die zweite große Aufgabe der Rentenversicherung ist die Rehabilitation. Hier wird dafür gesorgt, die Erwerbsfähigkeit kranker und behinderter Menschen positiv zu beeinflussen und eventuell wieder herzustellen. Die Rente kann also auch als Lohnersatz verstanden werden, sie bietet so den versicherten Menschen eine ausreichende Lebensgrundlage. In der Regel werden Renten geleistet als (Regelaltersrente), Erwerbsfähigkeit, (Witwen-/Waisenrenten) Renten wegen Alters Renten wegen verminderter Renten wegen Todes powered by

15 Finanzierung Die gesetzliche Rente folgt dem Prinzip "Einer für alle - alle für einen". Sie wird durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, durch den Bundeszuschuss und durch diverse Einnahmen der Versicherungsträger getragen. In der Rentenversicherung gilt der Generationenvertrag. Das heißt, dass von den laufenden Beitragseinnahmen auch immer die laufenden Renten im Umlageverfahren gezahlt werden. Beim Umlageverfahren werden die Beiträge der Rentenversicherten direkt an die Rentner ausbezahlt. (Goldbach, Ruth; 2005) Die gesetzliche Rentenversicherung wird hauptsächlich durch Beiträge der Beitragszahler finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz je zur Hälfte. Die Beitragshöhe des Versicherten orientiert sich bis zu einer bestimmten Höhe am beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. powered by

16 Seit dem 1. Januar 2003 liegt der Beitragssatz bei 19,5 Prozent des Bruttogehalts. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2006 in den alten Bundesländern bei Euro monatlich und in den neuen Bundesländern bei Euro. Über die jährliche Rentenanpassung nehmen die Renten an der wirtschaftlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter teil Arbeitslosenversicherung (1927) Versicherte Es sind grundsätzlich alle Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig sind auch die Auszubildenden. Versicherungsfreiheit für bestimmte Personengruppen Bestimmte Personengruppen, wie Beamte, Soldaten oder Personen, die älter als 65 sind, unterliegen nicht der Versicherungspflicht. powered by

17 Leistungen Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung wird eine Vielzahl von Leistungen erbracht. Dazu gehören Leistungen, die die Integration der Menschen in Arbeitsund Ausbildungsverhältnisse erleichtern, aber auch den Lebensunterhalt im Falle der Arbeitslosigkeit sichern. Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Unterstützung in der Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, Vermittlungsgutschein), zur Verbesserung der Eingliederung, Maßnahmen Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Mobilitätshilfen (Übergangsbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe; Reisekostenbeihilfe; Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe), Arbeitnehmerhilfe, Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Berufsausbildung, Förderung der powered by

18 beruflichen Weiterbildung, Förderung der Erleichterter Einstieg behinderter Menschen in das Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation), (Übergangsgeld; Ausbildungsgeld; weitere Leistungen), Entgeltersatzleistungen (Leistungen zum Lebensunterhalt), (Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld; Übergangsgeld; Insolvenzgeld), Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, Kurzarbeitergeld, Transferleistungen Finanzierung Die Leistungen der Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeld) und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit werden durch Beiträge der Arbeitnehmer, der powered by

19 Arbeitgeber und Dritter (Beitrag zur Arbeitsförderung) sowie durch Umlagen, Mittel des Bundes, Beträge im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung und sonstige Einnahmen finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag zur Arbeitsförderung in der Regel je zur Hälfte. Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Der Beitragssatz beträgt zurzeit 6,5 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage. Beitragsbemessungsgrundlage ist in der Regel das Arbeitsentgelt der Beschäftigten (beitragspflichtige Einnahme), das bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2006: alte Bundesländer Euro / neue Bundesländer Euro) berücksichtigt wird. Die Beiträge sind zusammen mit den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Arbeitgebern an die Krankenkassen (Einzugsstelle) zu zahlen. Die Einzugsstellen leiten die, für die Arbeitslosenversicherung bestimmten Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit weiter. powered by

20 2.5. Pflegeversicherung (1995) Versicherte In Deutschland sind rund 2 Millionen Menschen auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, da sie durch eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können. Wer ist versichert? Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Im Grundsatz gilt: "Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung". Das bedeutet: Wer bei einer AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse, powered by

21 Krankenkasse, Landwirtschaftlichen der See-Krankenkasse oder der Bundesknappschaft gesetzlich krankenversichert ist, der gehört dort auch der sozialen Pflegeversicherung an. Dies gilt auch für mitversicherte Familienangehörige. Leistungen Die Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigen ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Demnach ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Sie stellt [] eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen. (Goldbach, Ruth: 2005) Finanzierung Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist genauso organisiert wie die, der gesetzlichen Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte des Beitrags. Allerdings gilt bei der powered by

22 Pflegeversicherung - anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung - ein gesetzlich festgelegter Beitragssatz. Er wird mit den übrigen Sozialabgaben automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung einbehalten. Für versicherte Familienangehörige werden keine Beiträge erhoben. Beitragszahlung Der aktuelle Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 1,7 Prozent vom Lohn bzw. Gehalt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils einen Anteil von 0,85 Prozent. Obergrenze für Beiträge Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegeversicherung eine Obergrenze für die Beitragszahlung. Beiträge für Rentner Rentner zahlen, wie Arbeitnehmer die Hälfte ihres Beitrags selbst, die andere Hälfte übernimmt zurzeit noch der Rentenversicherungsträger. powered by

23 Studenten Auch Studenten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Der Beitrag beträgt seit dem 1. Januar 2002 monatlich 7,92 EURO und wird, wie der Krankenversicherungsbeitrag, durch die Pflegekassen in Rechnung gestellt. Beiträge für Arbeitslose Die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt die Beitragszahlung für Arbeitslose, allerdings nur wenn sie beim Arbeitsamt registriert sind. Informationen: Diese Arbeit hat 2100 Wörter. Quellenangabe des Autors: 1. Fuchs, Maximilian; Preis, Ulrich: Sozialversicherungsrecht. Schmidt, Köln, Goldbach, Ruth: Buchführung, Steuern, Sozialversicherung. BWV, Berlin, Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2006 powered by

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