AUF DER SUCHE NACH DER BESTEN RENTENANPASSUNGSFORMEL

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1 AUF DER SUCHE NACH DER BESTEN RENTENANPASSUNGSFORMEL Marin Gasche, Sebasian Kluh

2 Auf der Suche nach der besen Renenanpassungsformel Marin Gasche Sebasian Kluh 1 Mannheimer Forschungsinsiu Ökonomie und Demographischer Wandel (MEA) Universiä Mannheim 2 Mai 2011 Zusammenfassung Der sei 2004 gülige und 2007 um den Nachholfakor erweiere Mechanismus zur ährlichen Renenanpassung is in die Kriik geraen: zu komplizier und nich nachvollziehbar. Deshalb werden in dieser Sudie die Renenanpassungsformel im Saus quo und alernaive Anpassungsformeln mieinander verglichen und anhand verschiedener Krierien beureil. Es zeig sich, dass die derzei gülige Formel besser is als ihr Ruf. Jedoch sell eine Anpassungsformel mi Lohnanpassung ergänz um einen Nachhaligkeisfakor eine gue Alernaive dar. Diese Renenanpassungsformel is einfach, berechenbar, sorg für eine Beeiligung der Renner am Produkiviäsforschri, implizier ein ausgewogenes Verhälnis zwischen Beiragssazsabilisierung und Renenniveausabilisierung, häl die inergeneraive Ungleichbehandlung in Grenzen und sorg dafür, dass die Renenversicherung ein sich selbs sabilisierendes Sysem darsell. Dagegen sind Renenanpassungsformeln, die sich an der Lohnsummenenwicklung oder an der Inflaionsrae orienieren, weniger geeigne, weil sie die demographische Enwicklung nich adäqua berücksichigen. Absrac Due o is complexiy and incomprehensibiliy he mechanism for he annual pension adusmen has experienced rising criicism. We compare he acual formula and alernaive adusmen proposals on he basis of differen crieria. I will become eviden ha he curren formula is beer han is repuaion suggess. However, a salary indexed adusmen formula exended o include a susainabiliy facor presens a valid alernaive. Such a formula is coheren and predicable, i guaranees pensioners paricipaion in he produciviy growh, i balances he opposing goals of sable conribuion raes and sable replacemen raes, i limis inergeneraional inequaliy and leads o a self-sabilizing pension sysem. Adusmen formulas ha are indexed o he wage bill or he inflaion rae urn ou o be less appropriae because hey don adequaely accoun for fuure demographic changes. JEL: H55 Schlagwörer: Renenreform, Renenanpassung, Renenanpassungsformel, Beiragssaz, Renenniveau, Simulaionsmodell, implizie Rendie, implizie Seuer 1 Wir danken Sefan Bergheimer für hervorragende Forschungsassisenz. 2 Das MEA is ein Forschungsinsiu der Universiä Mannheim, das sich zu ewa zwei Drieln aus Drimieln der öffenlichen Forschungsförderung finanzier. Dafür sind wir dankbar. Wir danken ebenso dem Land Baden- Würemberg und dem Gesamverband der Deuschen Versicherungswirschaf für die Grundfinanzierung des MEA. Konak: Gasche@mea.mpisoc.mpg.de.

3 2 1. Einleiung Kaum wirk im Juli 2011 der Nachhaligkeisfakor ersmalig dämpfend auf die Renenseigerung und kaum wird der sog. Nachholfakor zum ersen Mal angewende, gerä die Regel, nach der die Renenanpassung ährlich durchgeführ wird, in die Kriik. Diese sog. Renenanpassungsformel sei zu komplizier, zu inransparen und nich nachvollziehbar. Und schon werden zahlreiche neue Vorschläge für Renenanpassungsregeln in den Raum geworfen, eilweise ohne genauer den Sinn und die finanziellen Konsequenzen für die Renenversicherung überprüf zu haben. Im Folgenden wird ein anderer Weg gegangen. Zunächs werden Beureilungskrierien für eine Renenanpassungsformel fesgeleg. Dann werden die Eigenschafen einfacher Renenanpassungsformeln hinsichlich dieser Krierien unersuch. Im nächsen Schri werden die Auswirkungen ausgewähler Renenanpassungsformeln mihilfe eines Renenmodells für die Gesezliche Renenversicherung simulier. Vor allem soll die derzei gülige Renenanpassungsformel mi alernaiven Formeln verglichen werden. Im Ergebnis wird sich zeigen, dass die derzei gülige Renenanpassungsformel im Prinzip sysemaisch überzeugend is. Sie gewährleise die Sysemsabiliä, schüz das Renensysem vor konunkurellen Schocks und finde einen Kompromiss zwischen dem Ziel sabiler Beiragssäze und dem Ziel eines sabilen Renenniveaus und dami eine balanciere Aufeilung der demographischen Las auf die Generaionen. Gleichwohl kann man ähnliche Ergebnisse auch mi einfacheren und ranspareneren Formeln erzielen. Beispielsweise könne man die Renenanpassung vereinfachen, indem man nur noch einen Lohnfakor und einen Nachhaligkeisfakor berücksichig, also auf den Beiragssazfakor gänzlich verzichee. Der Lohnfakor wiederum könne vereinfach werden, wenn man nur noch auf die versicherungspflichigen Löhne einbezöge. Diese Sudie schließ direk an Börsch-Supan, Reil-Held und Wilke (2003) an, wo verschiedene Renenanpassungsformeln hinsichlich ihrer Beiragssaz- und Renenniveaueffeke unersuch wurden. Neben einer Akualisierung wird in dieser Sudie eine Erweierung vorgenommen, da weiere Renenanpassungsformeln berache und neben Beiragssaz und Renenniveau zusäzliche Beureilungskrierien herangezogen werden. Im Kapiel 2 werden zunächs grundsäzlich Funkion und Ausgesalung einer Renendynamisierung erläuer, die Geschiche der Renendynamisierung in Deuschland kurz dargesell und ein Vergleich mi Dynamisierungsregeln in anderen Ländern vorgenommen. In Kapiel 3 werden Krierien zur Beureilung von Renenanpassungsformeln aufgesell und

4 3 formalisier. In Kapiel 4 werden ausgewähle Renenanpassungsformeln simulier und die Ergebnisse hinsichlich der Beiragssazeffeke, der Renenniveaueffeke, der Effeke auf die implizie Beseuerung und der inergeneraiven Vereilungseffeke mieinander verglichen. Kapiel 5 beschließ die Sudie mi einem kurzen Fazi. 2. Ausgesalung und Geschiche der Renendynamisierung Nachfolgend werden zunächs die grundsäzlichen Ausgesalungsmöglichkeien einer Renendynamisierung beschrieben. Danach wird die hisorische Enwicklung der Renendynamisierung sei 1957 dargesell. Abschließend erfolg ein kurzer Überblick über die unerschiedlichen Renendynamisierungen im inernaionalen Vergleich Grundsäzliche Ausgesalung der Renendynamisierung Eine Dynamisierung der Renen wird in Deuschland ers sei 1957 prakizier. Zwischen 1889 und 1956 verfüge eder Versichere der Gesezlichen Renenversicherung über ein persönliches Renenkono auf Basis des Kapialdeckungsverfahrens. Im Laufe der Zei wurden diese Renenkonen edoch durch zwei Welkriege, Inflaion und die Welwirschafskrise sark enwere, 3 was Alersarmu begünsige. Als Reakion darauf wurde im Jahr 1957 gleichzeiig mi dem Wechsel zum Umlageverfahren die dynamische Rene eingeführ. Neben der in Deuschland 1957 geroffenen zenralen Enscheidung, ob eine Renendynamisierung überhaup vorgenommen werden soll, sellen sich hinsichlich ihrer Ausgesalung folgende grundsäzliche Fragen, auf die Anworen gefunden werden müssen. Ad-hoc-Anpassung oder Dynamisierungsregel? Zunächs sell sich die Frage nach dem Auomaismus, mi dem die Renenanpassung vorgenommen werden solle. Auf der einen Seie seh eine gesezlich fesgeschriebene Regel. Auf der anderen Seie wäre eine ährliche diskreionäre Anpassung denkbar. Eine gesezlich verankere Regelung schaff Transparenz und Verlässlichkei. Die Orienierung an langfrisigen Zielen is glaubhaf und berechenbar. Der Grundgedanke einer Regelanpassung beseh darin, die Renner vor willkürlichen Eingriffen der Poliik zu schüzen. 4 Of unbeache is darüber hinaus die Tasache, dass eine Regel auch die Beiragszahler besser vor Willkür der Poliik schüz. Selbsversändlich sind auch bei einer Regel ad hoc Engriffe möglich, wie die Erfahrungen in Deuschland zeigen. Die Hürden sind aber höher, weil der Eingriff einer Begründung und eines 3 Vgl. Haerendel (2011) und Schmähl (2011). 4 Vgl. Krupp (1999), S. 474.

5 4 Parlamensbeschlusses bedarf. Eine diskreionäre Anpassungspoliik erlaub dagegen viel eher Anpassungen, mi Rücksich auf die akuelle Kassenlage, aber auch mi Rücksich auf bevorsehende Wahlermine. Der Preis für die Flexibiliä beseh in der poliischen Seuerung. 5 Eine Regierung dürfe bei einer Ad-hoc-Anpassung noch mehr der Versuchung unerliegen, die Wählerguns durch eine kurzsichige Renenpoliik posiiv zu beeinflussen und dabei evl. die Nachhaligkei des Sysems aufs Spiel sezen. Vor diesem Hinergrund is eine gesezlich verankere Renenanpassungsregel zu bevorzugen, die ein kurzfrisiges diskreionäres Eingreifen im Falle einer akuen Krisensiuaion nach wie vor ermöglich, ansonsen edoch langfrisige angeleg is und z. B. Beiragssaz- und Renenniveauziele verfolg. An welcher Größe soll sich die regelgebundene Dynamisierung orienieren? Die zwei gängigsen Anpassungsregeln sind die Inflaionsanpassung und die Lohnanpassung. Für beide Anpassungsregeln lassen sich Argumene vorbringen, die im Wesenlichen eine unerschiedliche Philosophie widerspiegeln. Verri man die Auffassung, dass der Produkiviäsforschri der Bevölkerung als Ganzes, und dami auch den Rennern zugue kommen solle, so wird man sich für eine Lohnanpassung aussprechen. Auf der anderen Seie seh die Auffassung, eine Rene solle lediglich vor der Enwerung durch Inflaion geschüz werden. Eine darüber hinausgehende Beeiligung am Produkiviäsforschri sei nich gerechferig, da ein Renner aufgrund seines Ausscheidens aus dem Arbeisleben zu diesem Forschri nichs mehr akiv beiseuer. In Deuschland sand von Anfang an die Lohnorienierung im Vordergrund. Es solle eine Rene geschaffen werden, die im Aler nich nur als Zuschuss zur Finanzierung des Lebensunerhals, sondern als Lohnersaz dien. Jeder Versichere solle als Renner in der Lage sein, uner Berücksichigung verminderer Bedürfnisse den durchschnilichen Lebenssandard seines Arbeislebens aufrechzuerhalen. 6 Soll die Renenanpassung Umvereilungsziele erfüllen? Eine inerpersonelle Umvereilung könne durch eine gruppenspezifische Renenanpassung, z. B. Anpassungsraen differenzier nach der Renenhöhe oder den Engelpunken e Beiragsahr erreich werden. Jedoch dürfe die Einkommensumvereilung über das Transfersysem (Grundsicherung im Aler) zielgenauer sein, weil hier eine eche Bedürfigkeisprüfung safinde. Grundsäzlich is eine Einkommensumvereilung innerhalb des Renensysems uner dem Gesichspunk negaiver Arbeisanreize problemaisch, da sie den Seuercharaker der Beiräge erhöh und dem 5 Vgl. Voig und Wagner (2000), S Vgl. Schmähl (2007), S.9 und Begründung zum Regierungsenwurf, BT II/1953 Drucksache 2437, S. 73.

6 5 Äquivalenzprinzip widersprich. Die Frage, ob man mi der Renenanpassung Umvereilungsziele verfolgen solle, is edoch eng mi der Frage verknüpf, wie man das Prinzip der Teilhabeäquivalenz inerpreier. In der ersen üblichen Inerpreaion is Teilhabeäquivalenz dann gegeben, wenn die Rangordnung in der periodenbezogenen Einkommensvereilung durch den Reneneinri unveränder bleib. Demzufolge verhalen sich die Monasrenen zweier Arbeinehmer der gleichen Kohore, die zur gleichen Zei ins Arbeisleben einreen und auch gleichzeiig aus dem Arbeismark ausscheiden, proporional zu deren Einkommen und den von ihnen geleiseen Beirägen. 7 Alernaiv läss sich die Teilhabeäquivalenz edoch auch so inerpreieren, dass die Summe der geleiseen Beiräge in einem konsanen Verhälnis zur Summe der über die gesame Renenzei erhalenen Zahlungen sehen solle. Bei dieser Inerpreaion der Teilhabeäquivalenz kann eine inerpersonelle Umvereilung innerhalb der Renenversicherung geeigne sein, um die Teilhabeäquivalenz bzw. eine Gleichbehandlung überhaup ers herzusellen. Zum Beispiel hängen die insgesam erhalenen Renenzahlungen maßgeblich von der Renenbezugsdauer und dami von der Lebenserwarung ab. 8 Da Bezieher niedriger Einkommen im Durchschni eine geringere Lebenserwarung haben, 9 is ihre Renenbezugszei kürzer als für Bezieher höherer Einkommen. Auch wenn in diesem Fall das Prinzip der periodenbezogenen Teilhabeäquivalenz erfüll sein mag, is das Verhälnis der Barwere der beiden Renensummen nich gleich dem Verhälnis der Barwere der Lebenseinkommen. Es gäbe vielmehr eine Verschiebung zugunsen der Bezieher höherer Einkommen. Das Prinzip der renenzeibezogenen Teilhabeäquivalenz wäre in diesem Sinne verlez. 10 Würde man Männern eine höhere Renenanpassung als Frauen und Beziehern niedrigerer Renen eine höhere Renenseigerung als Bezieher hoher Renen gewähren, könne man günsigsenfalls die renenzeibezoge Teilhabeäquivalenz hersellen. Doch scheier dies an der prakischen Umsezung. Zwar kann man versuchen die Renenbezüge nach gewissen Einflusskrierien auf die Lebenserwarung zu kalibrieren, im Ergebnis wird sich edoch nie die gewünsche Äquivalenz einsellen. Auch is eine Umvereilung besser und zielgenauer über die Renenformel, also über die Berechnung der Renenansprüche, zu bewerkselligen, indem man beispielsweise die Engelpunke ensprechend den Umvereilungszielen auf- bzw. abwere. 7 Vgl. Breyer und Hupfeld (2009), S Vgl. Breyer und Hupfeld (2009), S Vgl. Gaudecker und Scholz (2007). S Vgl. Breyer und Hupfeld (2009), S. 84.

7 6 Eine differenziere Renenanpassung nach Einkommen würde, aufgrund der posiiven Korrelaion zwischen Einkommen und Lebenserwarung 11, zu einer Aufwerung der niedrigen Renen führen. Diese werden edoch auch von vielen ehemalige Hausfrauen und einsigen Beamen bezogen, deren niedriges Einkommen aus der gesezlichen Rene nich mi einer niedrigen Lebenserwarung in Verbindung gesez werden kann. Ebenso müsse es konsequen gedach zu einer Aufwerung der Renenbezüge für langährige Raucher oder Übergewichige kommen und dami zu einer gesellschaflich nich verrebaren Belohnung gesundheisschädlicher Lebensgewohnheien. Lezlich is die renenzeibezogene Teilhabeäquivalenz und die dami gerechferige inerpersonelle Einkommensumvereilung nich prakikabel. Sollen sich die Dynamisierung der Renen und die Dynamisierung der Renenansprüche unerscheiden? In Deuschland werden derzei beide Größen mi der gleichen Rae angepass, da Renenansprüche in Engelpunke ausgedrück werden. Diese werden bei Reneneinri mi dem akuellen Renenwer bewere, der wiederum mi der Renenanpassungsrae forgeschrieben wird. Es wäre allerdings denkbar, z. B. die Werenwicklung der Renenansprüche an die Lohnenwicklung zu knüpfen, Renen edoch lediglich gemäß der Inflaion anzupassen. 12 Als Begründung ließe sich wie oben bereis erwähn anführen, dass ein Renner nich mehr zum Produkiviäswachsum beiräg und demensprechend nur einen Inflaionsausgleich erhalen solle. Zudem würde eine im Vergleich zu den Renen nach Reneneinri höhere Anpassung der Renenansprüche einem vorzeiigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben engegenwirken. Eine solche Regelung führ edoch zu Ungleichbehandlungen. Mi zunehmender Renenbezugszei verschlecher sich die relaive Posiion eines Ruhesändlers, da Zugangsrenner mi gleicher Anzahl an Engelpunken aufgrund der unerschiedlichen Anpassungsraen in der Regel Anspruch auf höhere Bezüge besizen. 13 Eine solche Regelung würde die Gefahr von Alersarmu bei besonders alen Menschen erhöhen. 14 Eine Abkoppelung vom Produkiviäsforschri bedeue auch die Abkopplung von Wohlsandssprüngen einer Gesellschaf, z. B. aufgrund echnischer Neuerungen. Die Teilhabeäquivalenz innerhalb eines Jahrgangs wird durch eine unerschiedliche Anpassung edoch nich verlez, bei idenischen Erwerbsbiographien gelen für alle Kohorenmiglieder zu edem Zeipunk die gleichen Anpassungsraen. Für den 11 Reil-Held (2000), S Vgl. Abschni Hier gehen wir implizi von der Annahme aus, dass die Inflaion hiner der Lohnenwicklung zurückbleib. 14 Dies gil zumindes dann, wenn man die gängige Definiion für Alersarmu anwende, nach der emand als arm gil, der über weniger als 60% des Medianeinkommens verfüg.

8 7 Zusammenhal innerhalb der Gesellschaf wäre eine einheiliche Regelung edoch zu befürworen, da sich keine Gruppe aufgrund einer weniger großzügigen Anpassungsregel benacheilig fühlen würde. Auch hinsichlich der Versändlichkei des Renensysems is eine einheiliche Dynamisierung von Renenansprüchen der Beschäfigen und Besandsrenen sicherlich zu bevorzugen. Insgesam wurden in Deuschland die genannen grundlegenden Fragen so beanwore, dass die Renenanpassung nich ad hoc vorgenommen wird, sondern grundsäzlich einer Regel folg, dass die Lohnanpassung, also eine Beeiligung der Renner am Produkiviäsforschri das Orienierungsmaß darsell, dass Renenansprüche und Renenauszahlungen mi der gleichen Rae dynamisier werden und dass das Prinzip der Teilhabeäquivalenz (in der periodenbezogenen Inerpreaion) grundsäzlich verwirklich bleib, dass es also keine unerschiedlichen Renenanpassungen für einzelne Gruppen gib. Diese Leiplanken der Renenanpassung in Deuschland sollen auch für die Analyse in den Kapieln 3 und 4 beibehalen werden Die Geschiche der Renendynamisierung sei 1957 Die sysemaische Dynamisierung der Renen wurde nach der ersen Renenreform im Jahr 1957 eingeführ. In der Geschiche der Renendynamisierung ha es immer wieder Reformen in der Renenanpassungsformel gegeben. Leimoiv für die Höhe der Anpassung im Jahr 1957 war, die Renner am Produkiviäsforschri eilhaben zu lassen. Dieser wiederum spiegel sich im Lohnwachsum wider. Allerdings gab es keinen urisisch explizien Mechanismus zur Anpassung der Besandsrenen. Im Gesez war lediglich vermerk: Die Anpassung ha der wirschaflichen Leisungsfähigkei und der Produkiviä sowie den Veränderungen des Volkseinkommens e Erwerbsäigen Rechnung zu ragen. 15 Fakisch wurde edoch eine Renenanpassung eweils zum 1. Januar gemäß der Bruolohnenwicklung vorgenommen. Grundlage für die Renenanpassung war die sog. allgemeine Bemessungsgrundlage. Sie ensprach dem gewogenen Durchschni der Bruolöhne in einem vorgegebenen Dreiahreszeiraum, wobei die Berechnung das leze Kalenderahr nich mi einbezog: ab BE + BE 3 BE = ab : allgemeine Bemessungsgrundlage im Jahr, BE : durchschniliche Bruoarbeisengele im Jahr. 15 Siehe 1272 der Reichsversicherungsordnung.

9 8 Die Renen wurden gemäß der Wachsumsrae der allgemeinen Bemessungsgrundlage des Vorahres angepass. Die Renenanpassungsformel hae somi fakisch folgende Gesal: (1 + ab BE + BE + BE θ ) = =. ab 2 BE 4 + BE 5 + BE 6 θ : Renenwachsumsrae im Jahr. Diese bruolohnbezogene Renenanpassung wurde grundsäzlich in den Folgeahren beibehalen. 16 Im Jahr 1984 wurde die Renenanpassung zeilich näher an die akuelle Lohnenwicklung herangeführ. Die akuelle Renenanpassung war foran nich mehr an die Wachsumsrae des Dreiahresdurchschnis geknüpf, sondern leiee sich direk aus der Wachsumsrae der Bruolöhne (BE) des lezen zum vorlezen Jahr ab: (1 + ab BE 1 θ ) = =. ab 1 BE 2 Der erse wirkliche Paradigmenwechsel in der Renendynamisierung fand mi dem Renenreformgesez von 1992 (RRG 92) sa, wodurch der bisherige Bruolohnbezug durch eine Neolohnanpassung abgelös wurde. Die allgemeine Bemessungsgrundlage wurde durch den akuellen Renenwer ersez. Der akuelle Renenwer is die Monasrene, die man für einen Engelpunk erhäl. Die in einem Jahr mi den Beirägen erworbenen Renenansprüche, gemessen in Engelpunken ergeben sich aus dem Verhälnis des individuellen Einkommens zum Durchschniseinkommen der Renenversicherung. Die Renenanpassungsrae besimm sich nach folgender Formel: (1 + AR BE NQ RQ θ ) = = * *. AR 1 BE 2 NQ 2 RQ 1 AR : akueller Renenwer im Jahr. BE : durchschniliches Bruoengel: Bruolohn- und -gehalsumme e durchschnilich beschäfigen Arbeinehmer in. NQ : Neoquoe für Arbeisengel: Verhälnis von Neolohn- und -gehalssumme zur Bruolohn- und -gehalssumme e durchschnilich beschäfigen Arbeinehmer RQ : Renenneoquoe: Verhälnis der verfügbaren Sandardrene zu der dieser zugrundeliegenden Bruosandardrene. Die Sandardrene ergib sich aus der Bruosandardrene abzüglich des Aneils der Renner für ihre Krankenversicherung und Pflegeversicherung (ab 1995) sowie der ausschließlich auf die Rene enfallenden durchschnilichen Seuerlas. In der Konsequenz wirke eine sinkende Neoquoe der Arbeinehmer dämpfend auf die Renenenwicklung, auf der anderen Seie führe eine sinkende Renenneoquoe zu einer särkeren Renenerhöhung. Auf seigende Belasungen von Arbeinehmern und Rennern solle so eweils Rücksich genommen werden. Zum Beispiel sank die Renenneoquoe mi 16 Es gab zahlreiche kleinere Änderungen, wie z.b. die Änderung des Anpassungsermins oder die diskreionäre Feslegung der Anpassungssäze in den Jahren 1978 bis 1981.

10 9 der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995, da auch die Renner einen pariäischen Beirag von anfänglichen 0,5% zu leisen haen. 17 Die Renenformel hae in dieser Form bis 1999 Besand. Bis zu diesem Zeipunk hae sich die deusche Renenversicherung zu einem rein leisungsorienieren Sysem enwickel, indem ein Neorenenniveau von rund 70% als allseis akzepiere sozialpoliische Norm gal. 18 Im Jahr 1998 wurde eine Änderung der Renendynamisierung beschlossen, die diese reine Leisungsorienierung durch eine größere Beiragssazorienierung erseze. Der beschlossene Demographische Fakor sah eine Anpassung der Renenenwicklung an die Enwicklung der fernen Lebenserwarung eines 65-Jährigen vor. Ein Ansieg der ferneren Lebenserwarung solle sich dabei dämpfend auf die Enwicklung des akuellen Renenwers auswirken. Die Inenion der Reform war somi, die Ausgabenerhöhung der Renenversicherung aufgrund der durch die zunehmende Lebenserwarung ebenfalls gesiegenen durchschnilichen Renenbezugsdauer zu bremsen. Nach dem Regierungswechsel wurde der demographische Fakor abgeschaff, ohne emals angewand worden zu sein. Mi dem Haushalssanierungsgesez von 1999 wurde eine Renenanpassung gemäß der Inflaionsenwicklung für die nächsen zwei Jahre beschlossen. Das Jahr 2000 war in der Geschiche der Renendynamisierung somi eine Besonderhei, da es zum ersen Mal zu einer inflaionsorienieren Dynamisierung der Renen kam. In der Konsequenz lag die Renenanpassung in diesem Jahr mi 0,6% nur ewa halb so hoch wie sie mi 1,41% nach der alen Formel häe ausfallen müssen. 19 Die Inflaionsanpassung war allerdings nur eine Übergangslösung bis zur Reform durch das Alersvermögensgesez und das Alersvermögensergänzungsgesez, nach denen bereis im Jahr 2001 wieder zu einer an den Bruolohn orienieren Dynamisierung der Rene übergegangen wurde. Die neue Besimmungsformel für den akuellen Renenwer wurde edoch um einen weieren Fakor, dem sog. Beiragssazfakor, auch Rieser-Fakor genann, erweier. 17 Diese pariäische Aufeilung hae bis zum Besand, seidem müssen die Renner für den vollen Beirag zur Pflegeversicherung alleine aufkommen. Kinderlose Renner, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, müssen sei dem 1. Januar 2005 einen um zusäzliche 0,25 Prozenpunke erhöhen Beiragssaz zur Pflegeversicherung zahlen. 18 Vgl. Börsch-Supan (2007a), S Vgl. Seffen, J. (2002), S.32.

11 10 (1 + θ ) = AR AR = BE 100% AVA * AVA 1 BE % 1 2 RVB RVB 1 2 AVA : Alersvorsorgeaneil. Er solle von 0,5% in den Jahren 2002 und 2003 in 0,5% Schrien auf 4,0% im Jahr 2010 ( Rieser-Treppe ) anseigen. Im den Jahren 2007 und 2008 wurde der AVA-Wer edoch auf 2% belassen, so dass 4% ers im Jahr 2012 erreich werden. RVB : Renenversicherungsbeiragssaz der Gesezlichen Renenversicherung im Jahr. Man sprich hier auch häufig von einer modifizieren Bruolohnanpassung, da neben der Bruolohnenwicklung auch die Aufwendungen für die Alersvorsorge berücksichig werden. Hierbei wird unersell, dass die Arbeinehmer neben dem gesezlichen Renenversicherungsbeiragssaz (RVB ) auch den Alersvorsorgeaneil (AVA ) in Form einer Rieser Rene ansparen. 20 Dieser solle von 0,5% im Jahr 2002 sufenweise auf 4% im Jahr 2010 anseigen ( Rieserreppe ), was die Renenanpassungsrae in diesem Zeiraum reduzieren solle. Nach der gleichen Logik dämpfen seigende Renenversicherungsbeiragssäze die Enwicklung des akuellen Renenwers. Ziel war, den Beiragssaz bis 2020 auf höchsens 20%, bzw. 22% bis 2030 anseigen zu lassen und darüber hinaus ein Neorenenniveau (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeirag sowie Seuern) von 67% zu erreichen. 21 Schon im Jahr 2003 wurde edoch aufgrund der angespannen Finanzlage die Erhöhung des akuellen Renenwers für 2004 ausgesez. 22 Um die langfrisige Finanzierbarkei der Renenversicherung zu sichern, wurde mi dem RV- Nachhaligkeisgesez im Jahr 2004 die Veränderung der Bevölkerungssrukur direk in der Renenanpassungsformel berücksichig. Es wurde der sog. Nachhaligkeisfakor in die Formel eingefüg, der 2003 von der Rürup-Kommission 23 vorgeschlagen worden war. Zudem wurde im Lohnfakor die Enwicklung der versicherungspflichigen Löhne inegrier: 20 Fakisch wich der AVA-Wer aber von der maximal förderungsfähigen Sparquoe ab, genauso wie vom asächlichen Rieser-Sparaneil. 21 Siehe 154 SGB 6 Absaz 3 in der alen Fassung von Vgl. auch Börsch-Supan (2007b), S Vgl. Krieger und Söwhase (2009), S Vgl. Kommission für die Nachhaligkei in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssyseme (2003), S.36.

12 11 AR (1 + θ ) = AR 1 = BE BE 1 2 VE VE * BE BE % AVA * 100% AVA 1 2 RVB RVB 1 2 RQ * 1 RQ 1 2 * α + 1. Renenanpassungsfakor = Lohnfakor * Beiragssazfakor * Nachhaligkeisfakor VE : Versicherungspflichige Engele e Arbeinehmer in. RQ : Rennerquoien: Verhälnis von Äquivalenzrennern zu Äquivalenzbeiragszahlern. α : Gewichungsfakor: Akuell α=0,25. Der Lohnfakor sez sich zum einen aus der Enwicklung der Bruolöhne und -gehäler e Arbeinehmer gemäß den Volkswirschaflichen Gesamrechnungen und aus der Enwicklung der versicherungspflichigen Engele VE zusammen (sog. β-fakor). 24 Der Rennerquoien im Nachhaligkeisfakor beschreib das Verhälnis von Äquivalenzrennern zu Äquivalenzbeiragszahlern und berücksichig dami die demographische Enwicklung. 25 Eine seigende Zahl von Äquivalenzrennern wirk c.p. dämpfend auf die Enwicklung des akuellen Renenwers. Auf der anderen Seie kann durch eine gleichzeiig seigende Zahl an Äquivalenzbeiragszahlern, z. B. durch eine Ausweiung der Beschäfigungsquoen, dieser Effek nich nur abgemilder sondern sogar überkompensier werden. Über den Fakor α wird schließlich die Belasung durch die demographische Enwicklung auf Beiragssaz und Renenniveau vereil. Bei α=0 bleib bei einer Änderung des Rennerquoienen der akuelle Renenwer unveränder. Die Las eines seigenden Rennerquoienen räg alleine der Beiragszahler über seigende Beiragssäze. Sez man α=1, werden ausschließlich die Renner belase, da die Enwicklung des Rennerquoienen 1:1 auf die Renenanpassungsrae überragen wird. Die Frage nach dem richigen Wer für α kann nach ökonomischen Krierien nich beanwore werden, sondern ergib sich vielmehr aus der poliischen Zielsezung. An den Beiragssazzielen der Rieser-Reform von 20% für das Jahr 2020 und 22% für 2030 wurde damals fesgehalen. Die Rürup-Kommission sprach sich vor diesem Hinergrund für ein α von 0,25 aus, da so uner Einbeziehung der Rene mi 67 und der Annahme einer seigenden Erwerbsbeeiligung von Frauen und Älern die Beiragssazziele gerade erreich werden konnen. 26 Darüber hinaus wurde ein neues Neorenenniveauziel angesreb. Das Neorenenniveau vor Seuern is die Relaion von 24 Vgl. Gasche (2010b). 25 Die Summe der Äquivalenzrenner ergib sich aus dem Verhälnis des Gesamrenenvolumens zur Sandardrene. Die Sandardrene erhäl man, wenn man 45 Jahre Beiräge nach Maßgabe des Durchschniseinkommens gezahl ha, also 45 Engelpunke erworben ha. Die Zahl der Äquivalenzbeiragszahler besimm sich aus der Summe der beiragspflichigen Einkommen dividier durch das Durchschnisengel. 26 Börsch-Supan (2007a), S. 10.

13 12 Sandardrene abzüglich Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung zum um die Sozialabgaben bereinigen Durchschnisengel. Es darf gemäß 154 Absaz 3 Saz 2 SGB 6 bis % und bis % nich unerschreien. Sei 2005 wurde die Renenanpassungsformel nich mehr geänder. Es kam edoch zu einer Vielzahl diskreionärer Eingriffe und zur Anwendung gesezlich fesgeschriebener Sonderregelungen. Um einen nominalen Rückgang des akuellen Renenwers zu verhindern, wurde mi dem RV-Nachhaligkeisgesez die sogenanne Schuzklausel eingeführ ( 68a SGB 6). Diese Klausel verhindere Renensenkungen aufgrund des Beiragssaz- und des Nachhaligkeisfakors. Sofor nach Einführung der neuen Renenanpassungsformel kam in den Jahren 2005 und 2006 die Schuzklausel zur Anwendung. Folglich blieb der akuelle Renenwer in diesen beiden Jahren konsan. Die durch die Schuzklauseln unerbliebenen Renensenkungen führen dazu, dass das Renenniveau nunmehr zu hoch war, um die Beiragssazziele bis 2020 und 2030 zu erfüllen. Eine Forführung der Renenanpassungsformel häe permanen zu hohe Ausgaben und dami zu hohe Beiragssäze bedeue. Deshalb wurde darauf hingewiesen, dass ein Nachholfakor erforderlich sei, um die unerbliebene Renenminderseigerungen nachzuholen. 27 Dieser Nachholfakor wurde im Jahr 2007 mi dem Alersgrenzenanpassungsgesez eingeführ. Konkre soll bei den Renenanpassungen ab dem Jahr 2011 die sich nach der Anwendung der Renenanpassungsformel ergebende Renenseigerungsrae halbier werden, bis der Nachholbedarf abgebau is. 28 Für die Renenanpassung der Jahre 2008 und 2009 wurde die Berücksichigung der Erhöhung des Alersvorsorgeaneils (Rieserreppe) ausgesez. Der Ansieg der Rieserreppe wurde um zwei Jahre nach hinen verschoben, sodass der maximale Alersvorsorgeaneil von 4% ers im Jahr 2012 erreich wird. 29 Somi wirk die Rieserreppe lezmalig bei der Renenanpassung 2013 ansa 2011 renenmindernd. Den Rennern beschere die Aussezung der Rieser-Treppe in den Jahren 2008 und 2009 eweils um 0,4 Prozenpunke höhere Renen. 30 Im Jahr 2009 wurde die Schuzklausel aufgrund der Finanz- und Wirschafskrise nochmals erweier. Die Gesezesänderung solle verhindern, dass ein sinkendes Lohnniveau zu einem Rückgang des akuellen Renenwers führ. Eine nominelle Renenkürzung is seiher per 27 Vgl. Gasche (2005) und Bomsdorf (2005). 28 Krieger und Söwhase (2009), S. 41 und Gasche (2007). 29 siehe 255e SGB Vgl. Gasche (2009c).

14 13 Gesez ausgeschlossen. 31 Diese sog. Renengaranie kam 2010 ersmals zum Tragen, als es in Wesdeuschland aufgrund der negaiven Lohnenwicklung im Krisenahr 2009 eigenlich zu einer Renenkürzung häe kommen müssen. 32 Auch die aufgrund der Renengaranie unerbliebenen Renenminderseigerungen sollen nachgehol werden. Ale Schuzklausel und Renengaranie haen bis 2011 einen Nachholberg aufgeürm, 33 der ährlichen Mehrausgaben der Renenversicherung von 10 Mrd. Euro führ, 34 wenn der Nachholbedarf nich abgebau wird. Schuzklauseln und diskreionäre Eingriffe bewirken, dass ersmals im Jahr 2011 der Nachhaligkeisfakor in vollem Umfang renendämpfend wirk, die Renenanpassungsformel aus dem Jahr 2004 also ersmalig asächlich ihrem Zweck ensprechend angewende wird. 35 Dass fakisch die Renenreformen der lezen Jahre bezüglich der graduellen Senkung des Renenniveaus noch gar nich gegriffen haben, zeig der Blick auf das Bruorenenniveau, welches heue in ewa den gleichen Wer aufweis wie im Jahr 2000, dem Jahr vor der Rieser-Reform. Insgesam is feszuhalen, dass in Deuschland die Idee, die Renner an der Produkiviäsenwicklung der gesamen Volkswirschaf zu beeiligen, fes veranker is. Deshalb orienier sich sei 1957 die Renendynamisierung grundsäzlich an der Lohnenwicklung. Die Inflaionsanpassung spiele bis auf eine Ausnahme keine Rolle. Während zunächs eher eine Renenniveauorienierung im Vordergrund sand, kam es in den lezen zehn Jahren zu einem Paradigmenwechsel hin zu einer einnahmeorienieren Ausgabepoliik. Dies implizier gleichzeiig eine Änderung in der Vereilung der demographischen Las. Die Leisungsorienierung versicher die äleren, die Beiragsorienierung die üngeren Generaionen vor Veränderungen des Rennerquoienen. 36 Fesgesell werden muss auch, dass die Renenanpassung zwar immer schon Gegensand diskreionärer poliischer Enscheidungen war und die Anpassungsregel mehrmals reformier wurde. In den lezen zehn Jahren raen die Eingriffe allerdings sehr häufig auf, wobei die Verlässlichkei, Einfachhei und Transparenz der Renenanpassung durch die Einführung immer neuer Fakoren und deren Aussezung durch Schuzklauseln ofmals verloren ging. 31 Zur Beureilung der Renengaranie vgl. z.b. Börsch-Supan, Gasche und Wilke (2010) und Gasche (2010b). 32 Vgl. Gasche (2010b). 33 Vgl. Gasche (2009). 34 Vgl. Sozialbeira (2010). 35 Auch im Jahr 2007 wirke der Nachhaligkeisfakor, allerdings renenerhöhend. 36 Börsch-Supan (2007a), S. 4.

15 Tabelle 1: Renenanpassungsformeln sei 1957 Jahr Renenanpassungsformel Bezugsgröße Ausnahmen ab ab 1 2 = BE BE BE + BE BE + BE 5 6 Bruolohnanpassung 1958: Nullrunde (diskreionär) ab BE 2 + BE 3 + BE 4 = ab 1 BE 3 + BE 4 + BE ab BE 1 = ab 1 BE AR BE 1 NQ 1 RQ 2 = * * AR 1 BE 2 NQ 2 RQ AR2000 P1999 = AR1999 P AR BE % AVA 1 RVB = * AR BE % AVA 2 RVB VE 2 sei 2005 AR BE 1 VE 3 100% AVA 1 = ' AR BE 1 BE % AVA 2 BE 3 Quelle: eigene Darsellung RVB RVB 1 2 RQ 1 RQ 1 2 α + 1 Bruolohnanpassung Bruolohnanpassung Neolohnanpassung Inflaionsanpassung Modifiziere Bruolohnanpassung mi Beiragssazfakor Modifiziere Bruolohnanpassung mi Beiragssazfakor und Nachhaligkeisfakor 1978: Nullrunde (diskreionär) : Diskreionäre Feslegung Anpassung 0,6% 2004: Nullrunde (diskreionär) 2005: Nullrunde (Schuzklausel) 2006: Nullrunde (Schuzklausel) : Aussezen der Rieserreppe 2010: Nullrunde (Renengaranie) 37 Eine ähnliche Tabelle finde man bei Faik und Köhler-Rama (2009).

16 Renendynamisierung im inernaionalen Vergleich Bei der Bewerung der Renenanpassungsformel lohn sich ein Blick auf die Dynamisierungsregeln anderer Länder. Hierbei wird deulich, dass edes Land über ganz spezifische Dynamisierungsregeln verfüg, und dass das deusche Sysem keineswegs den Regelfall darsell. Im inernaionalen Vergleich finde man neben der Lohnorienierung vielfach eine Inflaionsanpassung, bzw. eine Mischung aus Lohn- und Inflaionsanpassung. Auch diskreionäre Dynamisierungen sind keine Selenhei. Insgesam is die Preisindexierung der Renen weier verbreie als eine reine Lohnanpassung. Im Vereinigen Königreich berug die Seigerungsrae der verdiensabhängigen Renen bis vor kurzem mindesens 2,5% oder orieniere sich über den Reail Prices Index (RPI) an der Inflaionsenwicklung wenn diese 2,5% übersieg. Nach üngsen Reformen wird die Seigerung in Zukunf einem riple lock unerliegen. Demnach ensprich die Renenanpassung dem Maximum von Lohnseigerungsrae, Inflaionsrae und 2,5%. Diese Regelung verhinder sowohl einen Kaufkrafverlus der Rene als auch eine mangelnde Parizipaion der Renner an zukünfigen Produkiviässeigerungen. 38 In Frankreich wird die Basisrene für Arbeinehmer uner einer besimmen Gehalsgrenze edes Jahr ensprechend der Preisenwicklung neu angepass. Der individuelle Renenanspruch berechne sich anhand der 25 gehalssärksen Jahre. Dabei werden die eweiligen Gehäler aus der Vergangenhei um die Preisenwicklung korrigier, um sie vergleichbar zu machen. Für Beame herrsch eine weiaus großzügigere Regelung nach der nur die lezen 6 Monae (mi dem in der Regel höchsen Gehal) in die Renenberechnung mi einbezogen werden. 39 Die Besandsrenen werden einmal ährlich nach der akuellen Preisenwicklung (exklusive Tabakerzeugnisse) angepass. Der Renenanspruch in Spanien berechne sich aus der Lohnsumme der lezen 15 Jahre, 40 wobei die Jahre 3-15 gemäß dem Index of Consumer Prices (ICP) angepass werden. 41 Für die Besandsrenen finde eweils zu Jahresbeginn eine Renenanpassung anhand der geschäzen Preisenwicklung für das kommende Jahr sa. Als Grundlage hierfür dien wiederum der ICP. Im Gegensaz zu Frankreich oder im Vereinigen Königreich finde somi eine 38 Vgl. Cowie (2010). 39 Vgl. Guardiancich (2010), S.2f. 40 Nach der Anfang 2011 beschlossenen Reform werden zukünfig die lezen 25 Jahre zur Renenberechnung herangezogen. 41 Vgl. Pedraza, Busillo und Rivas (2009).

17 16 Renendynamisierung anhand eines prognosizieren Inflaionsweres sa. 42 Auch in den USA werden die Renen ährlich gemäß des Consumer Price Index (CPI) angepass. In Ialien wird die Rene an die ährliche Seigerung der Lebensunerhalskosen gekoppel, die individuelle Anpassung riche sich dabei edoch nach der Renenhöhe. Für alle Renen bis zu einer Höhe von maximal dem Fünffachen der Mindesrene finde eine Anpassung zu 100% sa, für alle Renen die das Fünffache der Mindesrene überschreien wird nur eine Anpassung von 75% vorgenommen. 43 Auch in Griechenland werden die Renenanpassungen nach der Renenhöhe gesaffel, im Gegensaz zu Ialien edoch ohne explizie Regelung. Die griechische Regierung orienier sich zwar als Richgröße an der akuellen Preisenwicklung, nichsdesoroz wird die Renenerhöhung edes Jahr in diskreionäre Weise fesgeleg. So wurden beispielsweise im Jahr 2004 alle Renen uner 500 Euro monalich um 5% angepass, Renen bis Euro um 3% und alle Renen über Euro wurde eine Nullrunde verordne. In den darauffolgenden Jahren kam es dann aber zu einer allgemeinen Renenerhöhung von eweils 4%, unabhängig von der individuellen Renenhöhe. 44 Länder, die bei ihrer Renenanpassung eine solche Saffelung anwenden, verfügen somi über eine degressive Renendynamisierung, bei der der Anpassungsfakor mi zunehmender Renenhöhe abnimm. Einige Saaen koppeln die Renenenwicklung sowohl an die Inflaions- als auch an die Lohnenwicklung. Die Gewichung der beiden Fakoren kann dabei allerdings sark variieren. So finde z. B. in Finnland eine Anpassung der einkommensbezogenen Renen zu 20% gemäß der Lohn- und 80% gemäß der Preisenwicklung sa, während in Mala ein fas umgekehres Verhälnis von 70% Lohn- und 30% Preisindexierung angewand wird. 45 Andere Länder wie die Schweiz oder Ungarn passen ihre Renen e hälfig nach der Inflaions- und Lohnenwicklung an. 46 Insgesam läss sich feshalen, dass es meis Dynamisierungsregeln gib, die sich von Land zu Land aber hinsichlich der Maßgröße für die Indexierung unerscheiden. Auch bei einem grundsäzlich gleichem Maßsab wie der Inflaion gib es Unerschiede: So unerscheiden sich die für die Inflaionsmessung relevanen Warenkörbe of sowohl in ihrer Zusammensezung als auch in der Gewichung einzelner Sekoren. Bei der Lohnanpassung gib es ähnliche 42 Muual Informaion Sysem on Social Proecion in he Member Saes of he European Union (MISSOC) hp://ec.europa.eu/employmen_social/missoc/db/public/comparetables.do 43 Muual Informaion Sysem on Social Proecion in he Member Saes of he European Union (MISSOC) hp://ec.europa.eu/employmen_social/missoc/db/public/comparetables.do 44 OECD (2009), S Vgl. Piggo and Sane (2009), S OECD (2009), S. 253 und S. 271.

18 17 Variaionsmöglichkeien, was schon das Beispiel Deuschland verdeulich, wo in einer Anpassungsformel zwei unerschiedliche Lohngrößen verwende werden. Im inernaionalen Vergleich überwieg insgesam die Dynamisierung der Renen anhand der Inflaionsenwicklung. Die in Deuschland prakiziere Lohnorienierung der Renenanpassung kann man eher als Ausnahme sehen. 3. Renenanpassungsformeln Theorie und Beureilungskrierien Nachfolgend werden verschiedene Grundypen von Renenanpassungsformeln formal dargesell und anhand besimmer Krierien verglichen Beureilungskrierien Einfachhei Da die Renenanpassung ährlich 20 Millionen Renner direk beriff, aber auch für die über 30 Millionen Beiragszahler von Bedeuung is, muss die Renenanpassungsregel einfach und allgemein versändlich sein. Diese Einfachhei is bei der derzeiigen Renenanpassungsformel nich gegeben. Es beginn schon mi dem Lohnfakor, der die Änderungsraen zweier unerschiedlicher Lohngrößen in zwei unerschiedlichen Jahren enhäl. Der Beiragssazfakor mi Rieser-Treppe und die Konsrukion des Nachhaligkeisfakors mi Äquivalenzrennern und -beiragszahlern sind schwer vermielbar. Schließlich führ die Ergänzung um den Nachholfakor und die Beachung diverser Schuzklauseln dazu, dass die Renenanpassung nur noch für wenige Experen versändlich is. Am einfachsen is sicherlich die Regel, dass die Renen im gleichen Ausmaß wie die Löhne seigen oder dass die Renen mi der Inflaionsrae seigen. Hier ergeben sich edoch, wie sich unen zeigen wird, andere Probleme Transparenz und Verlässlichkei Die Renenanpassung muss für die Menschen ransparen vorgenommen werden und besimmen Regeln folgen. Dies schaff Verrauen und Verlässlichkei. Eine mehr oder weniger willkürliche Renenanpassung nach Kassenlage oder mi Blick auf bevorsehende Wahlen schwäch das Verrauen in die Rene. Da die Rene einen langfrisigen Charaker ha und sich Alersvorsorge und Alersversorgung fas über das gesame Leben eines Versicheren 47 Pigo und Sane (2009) wählen als Krierien Financial Susainabiliy, Redisribuion and Incenives und Consisency across governman policy, verzichen edoch auf eine genaue Definiion und Formalisierung der Krierien. Ebenso Faik und Köhlker-Rama (2009). Diese nennen die sozialpoliische Dimension, die fiskalische Dimension und die makroökonomische Dimension (S. 5), wobei uner der Überschrif sozialpoliische Dimension Krierien wie Tragbarkei, Wahrung des Äquivalenzprinzips und nachvollziehbare Vereilungsergebnisse (S. 10) sowie die Lebenssandardsicherung genann werden.

19 18 ersrecken, is Verrauen und Sicherhei wichig. Dies kann sich nur bei einer verlässlichen Renenanpassungsregel einsellen. Für die Dynamisierung der Renen eine Renenanpassungsregel vorzusehen, bedeue edoch nich, dass die Regel selbs nich geänder werden kann. So können geändere Rahmenbedingungen wie die demographische Enwicklung eine Korrekur der Regel nowendig machen. Eine solche Änderung solle edoch ebenfalls ransparen und nachvollziehbar sein Renenniveausabiliä Das Krierium ein ausreichendes und sabiles Renenniveau zu realisieren, spiel eine bedeuende Rolle. Das Renenniveau wird als Prozensaz einer Lohngröße gemessen. Schon die Berachung des Renenniveaus als Kenngröße zeig die Orienierung der Renenhöhe an der Enwicklung der Einkommen der Beschäfigen. Hiner dem Ziel, ein besimmes Renenniveau zu realisieren, seh die Vorsellung, im Aler einen gleichen oder ähnlichen Lebenssandard zu sichern wie im Erwerbsleben. Dami implizier ein Renenniveauziel auch immer das Ziel, Alersarmu und eine zunehmende Einkommensdispariä zwischen Beschäfigen und Rennern in Grenzen zu halen. Beispielsweise kann mi der ensprechenden Ausgesalung der Renenanpassungsformel ewa wenn man wie in Griechenland geringe Renen särker erhöh und die hohen Renen weniger das Renenniveau für Renner mi geringen Einkommen särker erhöh und somi grundsäzlich Alersarmu bekämpf werden. Eine solche Ausgesalung der Renenanpassungsformel erhöh die inerpersonelle (Einkommens-)Umvereilung innerhalb der Renenversicherung. Da Einkommensumvereilung eine gesamsaaliche Aufgabe is, solle sie ensprechend gesamsaalich, also über den allgemeinen Saashaushal bzw. über das Seuer- und Transfersysem, und nich über das Sozialversicherungssysem vorgenommen werden. Die Einkommensumvereilung kann dor zielgenauer durchgeführ werden, da eine Bedürfigkeisprüfung (im Haushalskonex) vorgenommen werden kann. Selbs wenn man inerpersonelle Einkommensumvereilung innerhalb der Renenversicherung akzepiere, solle dies nich über die Renenanpassungsformel, also über gruppenspezifische Renenanpassungsraen, erreich werden, sondern über die Renenbemessung, ewa indem man die Renenansprüche von Beziehern geringer Einkommen aufwere (Rene nach Mindeseinkommen). Welches Renenniveau die gesezliche Rene mindesens erbringen soll, muss poliisch enschieden werden. Dies häng davon ab, ob die gesezliche Rene für sich genommen

20 19 lebenssandardsichernd sein soll oder nur eine (erse) Säule in einem Mehrsäulen alersvorsorgesysem darsell. Das Niveau der gesezlichen Rene besimm sich aus dem der ersen Säule zukommenden Gewich in diesem Sysem. Gleichwohl is eine Renenniveauunergrenze dann zu sehen, wenn der Absand der gesezlichen Rene eines Durchschniseinkommensbeziehers nach vollsändigem Erwerbsleben zur Grundsicherung im Aler zu gering wird. Denn dann drohen die Renenversicherungsbeiräge für die meisen Seuercharaker anzunehmen. Die Legiimaion der äquivalenzorienieren Rene ginge verloren. Im Zenrum der folgenden Unersuchungen und Simulaionen seh das Bruorenenniveau. Da dies nich direk von der Enwicklung anderer Beiragssäze und der Beseuerungshöhe beeinfluss wird, eigne es sich am besen für eine vergleichende Unersuchung. 48 Eine explizie Bruorenenniveauunergrenze wird hier nich fesgeleg. Allerdings solle das Renenniveau nich wei von den Weren enfern liegen, die mi der Verabschiedung der Reformen von 2001 und 2004 implizi akzepier wurden. Das Bruosandardrenenniveau solle demnach nich wei uner 40% des Durchschniseinkommens sinken Beiragssazsabiliä Dem Krierium eines ausreichenden, sabilen Renenniveaus kann einem sabilen Beiragssazes engegensehen. Späesens sei der Renenreform 1992 spiel das Ziel, den Beiragssaz nich so sark seigen zu lassen, bei der Wahl der Renenanpassungsregel eine bedeuende Rolle. Die Belasung der Beiragszahler soll begrenz werden, nich nur, weil durch eine immer größere Beiragsbelasung das Neoeinkommen und dami die Kaufkraf der Beschäfigen beeinrächig wird, sondern auch weil die Beiragsbemessung über lohnorieniere Beiräge negaiv auf die Arbeisanreize wirk und die Arbeiskosen der Unernehmen erhöh. Beides beeinfluss die Beschäfigung negaiv. Mi dem Ziel, den Beiragssaz in Grenzen zu halen, wird grundsäzlich auch das Ziel der Tragfähigkei erfass. Im Falle der Renenversicherung von einer Tragfähigkeislücke zu sprechen, is edoch aus sysemaischen Gründen problemaisch, da die Renenversicherung genaugenommen keine Tragfähigkeislücke haben kann. Vielmehr is gesezlich fesgeleg, dass der Beiragssaz seig, wenn die Ausgaben so sark seigen, dass mi dem güligen 48 Fakisch können ohne konsisenes gesamwirschaflichen (Gleichgewichs-)Modell der gesamen Volkswirschaf mi Saa und Sozialversicherungen nur die Bruorenenniveaus sinnvoll verglichen werden, da bei einer wie auch immer geareen Neoberachung die relevanen Größen zur Berechnung der Neoeinkommen lezlich ebenfalls von der Renenformel abhängen. Siehe unen % des Durchschniseinkommens sind derzei über Euro monalich. Ein Absand zur Grundsicherung im Aler, die derzei mi 650 bis 700 Euro veranschlag werden kann, is also noch gewahr.

21 20 Beiragssaz die Finanzierbarkei gefährde is. Eine Tragfähigkeislücke wird also auomaisch durch Beiragssazerhöhungen geschlossen. 50 Beim allgemeinen Saashaushal is dies anders. Hier beseh kein direker Zusammenhang zwischen der Höhe der Seuersäze und den Ausgaben, so dass eine Tragfähigkeilücke ensehen kann, wenn nich fiskalpoliisch gegengeseuer wird. Welcher Beiragssaz der Gesezlichen Renenversicherung für die Volkswirschaf noch ragbar is, kann nich gesag werden. Das häng auch von der Beiragsbelasung in den anderen Sozialversicherungszweigen und von der Seuerbelasung ab. Eine Beiragssazobergrenze wird hier mihin nich fesgeleg. Allerdings gil es, den Beiragssazansieg so gering wie möglich zu halen Demographische Sysemsabiliä Beiragssaz und Renenniveau werden in einem umlagefinanzieren Renensysem sehr sark von der demographischen Enwicklung besimm, also von der Größe der Bevölkerung und ihrer Alerssrukur. Die demographische Enwicklung wird im Wesenlichen von der Geburenrae, der Lebenserwarung und dem Wanderungssaldo deerminier. Ein Renensysem soll im Folgenden als demographisch sabil bezeichne werden, wenn es bei Konsanz dieser drei Besimmungsgrößen einem Gleichgewich engegensreb, das dadurch gekennzeichne is, dass der Beiragssaz sowie das Renenniveau langfrisig konsan bleiben. Die Konsanz der genannen demographischen Größen ha langfrisig zur Folge, dass der Alersquoien bzw. der Rennerquoien ebenfalls konsan sind. 51 Dies schließ aber nich aus, dass die Bevölkerung nich weier schrumpf. Bleib die zusammengefasse Geburenziffer unerhalb des besandserhalenden Niveaus von ewas mehr als zwei Kindern e Frau, wird vielmehr roz konsanem Rennerquoienen die Bevölkerung weier zurückgehen. Die richige Wahl der Renenanpassungsformel kann eine solche demographische Sabiliä erzeugen, da durch sie die Einnahmeseie des Renensysems mi der Ausgabenseie verbunden werden kann. 50 Sicherlich kann der Beiragssaz nich unbegrenz erhöh werden. Die Grenze is späesens dann erreich, wenn mi einer Beiragssazerhöhung wegen der Ausweichreakionen keine Mehreinnahmen mehr erziel werden können. 51 Dabei muss nich nur die Zahl der Zuwanderer sondern auch deren Srukur konsan sein. Zudem dürfen sich für einen konsanen Rennerquoienen das Erwerbsverhalen und das Reneneinrisverhalen nich verändern.

22 Konunkurelle Sysemsabiliä Konunkurelle Veränderungen wirken sich über die Änderung der Beschäfigung und der Lohnenwicklung auf die Lohnsumme und dami auf die Einnahmeseie der Renenversicherung aus. Ein Renensysem erweis sich gegenüber konunkurellen Schocks als sabil, wenn die konunkurellen Auswirkungen auf der Einnahmenseie durch eine auomaische Angleichung auf der Ausgabenseie abgefangen werden. Eine geeignee Renenanpassungsformel kann eine solche Verbindung hersellen. Die Renenversicherung kann selbs als Konunkursabilisaor wirken, wenn die Renen beispielsweise in konunkurellen Schwächephasen besonders sark seigen. Da volkswirschafliche Konunkursabilisierung keine Aufgabe der Renenversicherung bzw. eine Funkion einer Renenanpassungsformel sein solle, wird dieses Krierium hier nich herangezogen. Klar is aber, dass zur Erfüllung dieses Ziels die Renenanpassungsformel mi Lags versehene konunkurabhängige Größen enhalen müsse. Die Länge der Time Lags häng dabei von der Länge des Konunkurzyklus ab. 52 Deulich wird zudem, dass das Ziel der inernen Sabilisierung der Renenversicherung bei konunkurellen Schocks dem Ziel der exernen Konunkursabilisierung durch die Renenversicherung engegengesez is. Im makroökonomischen Konex sind für den Vergleich von Renenanpassungsformeln ganz grundsäzlich die Rückwirkungen der Renendynamisierung auf gesamwirschafliche Größen relevan. Dies beriff nich nur die angesprochenen kurzfrisigen Nachfrageeffeke, sondern viel grundlegendere srukurelle Effeke, wenn beispielsweise ein geringerer Beiragssaz posiive Wirkungen auf das Beschäfigungsniveau ha und dami posiive Wachsumseffeke generier. In einer solchen Siuaion kann es durchaus sein, dass eine Renenanpassungsformel zwar ein geringeres Renenniveau implizier als eine andere, die mi diesem Niveau verbundene absolue reale Renenhöhe aber das der anderen Formel überseig. 53 Unerschiedliche Renenanpassungsformeln implizieren lezlich langfrisig unerschiedliche gesamwirschafliche Enwicklungspfade. Um solche Effeke darzusellen, is ein umfassendes gesamwirschafliches (Gleichgewichs-)Modell erforderlich, das angebos- und nachfrageseiige Rückkopplungseffeke der Renenversicherung auf die Gesamwirschaf und umgekehr auch für die lange Fris abbilden kann Vgl. Faik und Köhler-Rama (2009), Meinhard e al. (2009). 53 Vgl. Krupp (1999), S Es reich also nich, die Renenversicherung in ein Konunkurmodell zu inegrieren, das nur kurzfrisige nachfrageseiige Effeke erfassen kann. Vgl. Logeay e al. (2009).

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