Seminarveranstaltungen. 1. Halbjahr 2016

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1 Seminarveranstaltungen 1. Halbjahr 2016 Formalia, Formalia! Kleingruppenseminar Nr. 6/16 A Zweitagesseminar am Donnerstag, den und am Freitag, den in der Kanzlei Stähle Belziger Str. 74, Berlin 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Donnerstag) 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag) ES SIND NOCH 4 PLÄTZE FREI! Im Mittelpunkt des Seminars stehen die lästigen Formalia von der korrekten Einladung bis zur richtigen Beschlussfassung über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungen bis hin zur Einleitung von Beschlussverfahren. Betriebsratsarbeit erfordert mitunter Genauigkeit und Beachtung sämtlicher Förmlichkeiten. Das Seminar wendet sich daher speziell an Betriebsratsvorsitzende, Ausschussvorsitzende, Schriftführer, Sekretariatskräfte des Betriebsrats und seine Assistenten. Im Seminar wird die Beschlussfassung, die Beschlussfähigkeit, Anforderungen an eine Tagesordnung und die Einladung und die Anforderungen an ein Sitzungsprotokoll besprochen. Praktische Beispiele der Fristberechnung für unterschiedliche Fallgestaltungen werden durchgesprochen. Beschlussvorlagen werden im gemeinsamen Gespräch auf ihre formale Richtigkeit kontrolliert, von Beschlüssen zu personellen Einzelmaßnahmen, also Versetzungen und Kündigung, bis hin zu den Anforderungen an Freistellungs- und Kostenübernahmebeschlüsse. Zum Abschluss wird eine ausführliche Geschäftsordnung besprochen, um anhand dieser, einige der Seminarpunkte in einen Regelungszusammenhang zu überführen. Das Zweitagesseminar wird von Rechtsanwalt Sebastian Kunz 3 MVG-EKD i. V. m. 13 Abs. 2 MVG-EKD, 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen Die Seminarkosten belaufen sich auf 400,00 zuzüglich 19 % MwSt.

2 Halbjahr 2016 Eine neue Vergütungsordnung im Betrieb Kleingruppenseminar Nr. 7/16 A am Freitag, den Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Manche Betriebe haben keine Vergütungsstruktur oder wenden eine veraltete Vergütungsordnung an. Im Seminar werden Wege aufgezeigt, wie eine neue, moderne Vergütungsordnung erarbeitet werden kann und wie die Überleitung vom bisherigen System in ein neues gelingen kann. Das Seminar wendet sich an erfahrene Betriebsratsmitglieder, da der Seminarinhalt Vorkenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht voraussetzt. Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 zuzüglich 19 % MwSt. Neuregelungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Kleingruppenseminar Nr. 8/16 A am Freitag, den Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird novelliert. Im November 2015 legte Arbeitministerin Nahles ihren Entwurf zur Neuregelung des AÜG vor. Im Seminar werden rund um Leiharbeit und Werkverträge die Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Es werden praktische Handlungsschritte erörtert, wie mit den Neuregelungen in der betrieblichen Praxis umgegangen werden kann.

3 - 3 - Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 zuzüglich 19 % MwSt. Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz Kleingruppenseminar Nr. 9/16 A Zweitagesseminar am Donnerstag, den und Freitag, den :00 Uhr bis 16:30 Uhr (Donnerstag) 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag) Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen bedauerlicherweise immer weiter zu. Das Seminar will für die Problematik, also die Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen im Arbeitsumfeld sensibilisieren, das Krankheitsbild als solches aufzeigen, Behandlungsmöglichkeiten erläutern und arbeitsrechtliche Instrumentarien, wie dem begegnet werden kann, aufzeigen. Die Sensibilisierung im Umgang mit der eigenen Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen, erkennbar z. B. am gestörten Kommunikationsverhalten und an anderen Merkmalen, wird das langjährige und erfahrene Betriebsratsmitglied Rolf Becker am Vormittag des 1. Seminartages übernehmen. Am Nachmittag wird der Neurologe Wilfried Steinhauer die psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz aus ärztlicher Sicht beschreiben. Am zweiten Tag geht es um die arbeitsrechtlichen Aspekte, also die Unterstützung des Betriebsrats, des Personalrats und der Mitarbeitervertretung für erkrankte Kollegen und Kolleginnen mit dem Instrumentarium des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.

4 - 4 - Die Seminarkosten belaufen sich auf 500,00 zuzüglich 19 % MwSt. 1. Halbjahr 2017 Meine Rechte als Betriebsrat, MAV und Personalratsmitglied Kleingruppenseminar Nr. 1/17 A am Freitag, den :30 Uhr bis 15:30 Uhr Immer nur an die Anderen denken? Arbeitnehmervertreter dürfen und müssen auch einmal ihre eigenen Angelegenheiten in den Vordergrund stellen dürfen, wenn es z. B. um Nachteile beim innerbetrieblichen Aufstieg und deshalb eine zu geringe Vergütung geht, um quälende Schreiben wegen der Erstattung von Reisekosten, dem Wegfall von Nachtzuschlägen oder Schwierigkeiten bei der Freistellung und Kostenübernahme von Seminarveranstaltungen. Besprochen werden auch der besondere Kündigungsschutz einschließlich des Zustimmungsersetzungsverfahrens und den Einschränkungen der Versetzungsmöglichkeit von Betriebsräten. Das Seminar wird von Rechtsanwalt Sebastian Kunz Die Seminarkosten belaufen sich auf 200,00 zuzüglich 19 % MwSt.

5 - 5 - Die Krux mit der Aufstockung Kleingruppenseminar Nr. 2/17 A am Freitag, den :30 Uhr bis 15:30 Uhr In diesem Eintagesspezialseminar geht es um kollektive und individuelle Handlungsmöglichkeiten zur Aufstockung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Es geht zentral um die praktische Anwendung des 19 TzBfG und 99 BetrVG. Es werden die einschlägigen Urteile und der richtige taktische und prozessuale Umgang mit den individuellen und kollektiven Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, Aufstockungswünsche der Arbeitnehmer durchzusetzen. Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 zuzüglich 19 % MwSt. Die Seminarkosten beinhalten die Durchführung des Seminars, die Seminarunterlagen sowie die Verpflegung am Seminartag. Bitte veranlassen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Entsendungsbeschluss und teilen Sie die Entsendung Ihrem Arbeitgeber mit. Zur Anmeldung benutzen Sie bitte für jedes Seminar und jeden Teilnehmer ein separates Anmeldeformular und faxen dieses bzw. schicken dieses vollständig ausgefüllt an uns zurück. Die Rechnung über die Seminarteilnahme übersenden wir Ihnen nach dem Seminar. Kosten der Anreise rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber direkt ab. Sollte

6 - 6 - der Arbeitgeber die Freistellung für die Teilnahme verweigern oder die Bezahlung der Rechnung verweigern, setzen Sie sich bitte mit uns zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Verbindung. Gerne führen wir für Sie auch Spezialseminare durch, schulen Wahlvorstände und Betriebsratsgremien, Mitarbeitervertretungen und Personalräte. Erkundigen Sie sich nach unseren Konditionen. Sie können gerne den für Sie passenden Termin in Absprache mit unserem Sekretariat vereinbaren. Seminare können sowohl in unseren Kanzleiräumen als auch am Sitz Ihres Arbeitgebers durchgeführt werden. Die Seminarinhalte können nach Absprachen festgelegt werden. Wenn Sie an weiteren Veranstaltungen der Kanzlei Stähle interessiert sind, schauen Sie einfach gelegentlich auf unsere Homepage. Mit freundlichen Grüßen Stähle Rechtsanwalt

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