Finanzhilfegesuch QuNaV: Instruktionen
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- Hilko Albrecht
- vor 8 Jahren
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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung Finanzhilfegesuch QuNaV: Instruktionen 1 Einleitung Der Bund kann gemeinschaftliche Massnahmen von Produzenten, Verarbeitern oder Händlern kofinanzieren, die zur Verbesserung oder Sicherung der Qualität und Nachhaltigkeit von Erzeugnissen und Prozessen beitragen (Art. 11 LwG). Die Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV) konkretisiert hierzu zwei Massnahmentypen: Produktionsstandards, die in den Bereichen Qualität und Nachhaltigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft einen Mehrwert garantieren; Innovativen Projekten zur Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft. Damit ein Produktionsstandard oder ein innovatives Projekt mit der QuNaV unterstützt werden kann, muss die Massnahme folgende Ziele erfüllen: Beitrag zur Wertschöpfung, d.h. positiver Einfluss auf die Absatzmenge oder den Produzentenpreis schweizerischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Dienstleistungen; Stärkung der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette; und Positive Wirkung auf die Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales) und/oder die Qualität. Eine positive Wirkung auf die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit ist eine zwingende Voraussetzung. Zusätzlich muss die soziale oder ökologische Nachhaltigkeit oder die Qualität verbessert werden. Der Begriff Qualität bezieht sich auf die innere Qualität der Erzeugnisse (z. B. Sensorik) und nicht auf den Produktionsprozess. Bundesamt für Landwirtschaft BLW Zippora Segessenmann Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern Tel Fax zippora.segessenmann@blw.admin.ch Nom de propriété de document inconnu..admin.ch 302.5/2014/00079 \ COO
2 Ein Produktionsstandard muss Marktpotenzial auf nationaler Ebene aufweisen, seine Anforderungen müssen deutlich über den gesetzlichen Bestimmungen (ÖLN) im Bereich der Qualität und Nachhaltigkeit liegen und akkreditierbar sein. Innovative Projekte im Sinne der QuNaV weisen einen Modellcharakter für die Branche auf, werden von Produzenten, Verarbeitern oder Händler gemeinsam getragen und wirken sich messbar positiv in den Bereichen Nachhaltigkeit oder Qualität aus. Gefördert werden können drei Projektphasen: Zweck Beispiele Vorabklärung Startphase Teilnahme Erstellung der Entscheidungsgrundlage oder des Businessplans, und Festlegung der Umsetzung der Projektidee Machbarkeitsstudien, Marktforschung oder Marktabklärung, Nachhaltigkeitsbewertungen, Finanzierungsmodelle etc. Lancierung und Erst- Implementierung des Vorhabens anhand des Projektbeschriebs und Businessplans Anschubfinanzierung des Projektes Maximale Dauer keine 4 Jahre 4 Jahre Einstiegshilfe für Produzentinnen und Produzenten in ein bestimmtes Programm Beitrag an Kontrollund Zertifizierungskosten während der Einstiegsphase Maximale Höhe Fr und höchsten 50% höchstens 50% höchstens 50% Finanzierung gebunden an die Massnahme gebunden an die Massnahme gebunden an den landwirtschaftlichen Betrieb 302.5/2014/00079 \ COO /6
3 2 Gesuchsunterlagen Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Unterlagen, welche für die Bearbeitung Ihres Finanzhilfegesuchs benötigt werden. Je nach Projektphase müssen unterschiedliche Gesuchsunterlagen eingereicht werden. Vorabklärung Startphase Teilnahme 1) Gesuchsdeckblatt X X X 2) Projektbeschreibung X X X 3) Budget X X X 4) Eigenmittelgarantie X X 5) Businessplan X 6) Konzept für die Wirkungskontrolle X 7) Liste der teilnehmenden Landwirtschaftsbetriebe X Eingabefrist laufend 31. Mai Vorjahr 31. Mai Vorjahr 1) Gesuchsdeckblatt t,lnp6i0ntu042l2z6ln1acy4zn4z2qzpno2yuq2z6gpjceeyj7fgym162epybg2c_jjkbnoksn6a-- 2) Projektbeschreibung t,lnp6i0ntu042l2z6ln1acy4zn4z2qzpno2yuq2z6gpjceeyj7fwym162epybg2c_jjkbnoksn6a-- 3) Budget Es ist ein detailliertes Budget für die Realisierungsjahre zu erstellen, welches aufzeigt, für welche Ausgaben eine Finanzhilfe beantragt wird /2014/00079 \ COO /6
4 4) Eigenmittelgarantie t,lnp6i0ntu042l2z6ln1acy4zn4z2qzpno2yuq2z6gpjceeyj6gmym162epybg2c_jjkbnoksn6a 5) Businessplan Ein Businessplan kann die folgenden Elemente beinhalten: Zusammenfassung Trägerschaft (Rechtsform und Kapitalstruktur, strategische und operative Partner, Berater etc.), Management und Mitarbeitende (Organigramm, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, Ausbildung und Managementerfahrung der Schlüsselpersonen, Gewährleistung der personellen und organisatorischen Kontinuität), Märkte (Absatzmärkte, Zielgruppe, geplante Verkaufszahlen und erwartete Produzentenpreise, Konkurrenz- und Marktanalyse etc.), Marketing (Zielmärkte und Kundengruppen, PR, Distribution, Produkt- und Preispolitik), Risikoanalyse (Analyse des Gefahrenpotentials und der Möglichkeiten, Risiken zu vermeiden oder zu vermindern), Produktion und Infrastruktur (Beteiligte Landwirte, Verarbeiter, Händler, Produktionsanlagen, Kapazitäten, Lager, Lieferanten etc.), Verschiedenes (Patent- und Markenschutz, Risiko- und Versicherungspolitik etc.), Zeitplan (Handlungsschritte, Termine, Etappenziele), Finanzierungsplan (Finanzierungskonzept, Planerfolgsrechnung (Break-Even), Bilanz, Kapitalbedarf, Liquiditätsplan, Darlegung, weshalb eine Umsetzung ohne staatliche Finanzhilfe nicht möglich ist). Grundsätzlich soll der Businessplan eingereicht werden, der für die interne Planung des Projekts erstellt wurde. Weiter Informationen zu Businessplänen finden Sie unter: 6) Konzept für die Wirkungskontrolle Ziel der QuNaV ist die Erschliessung von Marktpotenzial und die Erhöhung der Wertschöpfung der Landwirtschaft durch Qualität und Nachhaltigkeit. QuNaV-Massnahmen müssen regelmässig im Hinblick auf diese Zielsetzung überprüft werden. Das Konzept für die Wirkungskontrolle stellt die Grundlage für die periodische Berichterstattung an das BLW und den Schlussbericht dar. Diese Berichte enthalten eine Bewertung der Zielerreichung sowie eine Beschreibung der daraus abgeleiteten Steuerungsmassnahmen. Innovative Projekte Bei innovativen Projekten werden Wirkungsziele definiert und im Konzept für die Wirkungskontrolle beschrieben, wie die Zielerreichung überprüft resp. gemessen wird. Für das Kriterium Wertschöpfung sowie relevante Bereiche in der Dimension Ökologie oder Soziales müssen konkrete Wirkungsziele mit einem entsprechendem Zeithorizont gesetzt werden. Diese Ziele müssen anhand eines Indikators gemessen werden können (z. B. Treibhausgasemissionen als Indikator des Nachhaltigkeitskriterium Klima). Im Konzept muss zudem beschrieben werden, wie diese Indikatoren gemessen/erhoben werden /2014/00079 \ COO /6
5 Mögliche Nachhaltigkeitsbereiche sind in der folgenden Tabelle aufgelistet: Nachhaltigkeitsdimension Ökonomie Bereich Wertschöpfung Ökologie Biodiversität Boden Energie Klima Landschaft Luft Wasser Soziales (inkl. Tierwohl) Arbeitsbedingungen soziale Dienstleistung Tierwohl Qualität Produkteeigenschaft Grundsätzlich soll für das Konzept bereits der Ist-Zustand des adressierten Nachhaltigkeitsindikators erhoben werden. Des Weiteren soll auf eventuell vorhandene Zielkonflikte zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien und auf mögliche unbeabsichtigte Wirkungen eingegangen werden. Es soll kurz für jedes Kriterium dargelegt werden, welche Wirkungen zu erwarten sind. Auswirkungen auf ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien sind grundsätzlich entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beschreiben. Sind signifikante Wirkungen nur auf Stufe landwirtschaftliche Produktion zu erwarten, so können die Indikatoren nur auf dieser Stufe erhoben werden. Für die Beschreibung der Wirkungsziele kann die Tabelle im Anhang 1 verwendet werden. Produktionsstandards Grundbedingung zur Unterstützung eines Produktionsstandards ist die Generierung von Wertschöpfung für die Landwirtschaft. Dies bedeutet, dass die Absatzmenge oder der Produzentenpreis langfristig verbessert werden muss. Für die Wirkungskontrolle müssen deshalb für diese Indikatoren konkrete Wirkungsziele gesetzt werden. Da der Erfolg eines Produktionsstandards und die Absatzmenge mit der Anzahl beteiligter Produzenten zusammenhängt, muss auch in diesem Bereich ein quantitatives Ziel festgelegt werden (z. B. Anzahl teilnehmender Betriebe). Die erwarteten Auswirkungen auf ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien oder die Qualität sollen im Konzept für die Wirkungskontrolle ex-ante (d. h. als Wirkungsabschätzung) beschrieben werden. Damit soll der Mehrwert der Anforderungen des Produktionsstandards verdeutlicht werden. Hierbei soll auch darauf eingegangen werden, ob andere ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien negativ tangiert oder Zielkonflikte zwischen den Nachhaltigkeitsdimensionen 302.5/2014/00079 \ COO /6
6 entstehen könnten. Auswirkungen sollten entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Konsumenten berücksichtigt werden. Für die Zielsetzung und die ex-ante Nachhaltigkeitsbeurteilung können die Tabellen im Anhang 2 verwendet werden. 7) Liste der teilnehmenden Landwirtschaftsbetriebe Das BLW benötigt eine Liste der teilnehmenden Landwirtschaftsbetriebe, um die Finanzhilfen via Kantone direkt den Betrieben zukommen zu lassen. Die Liste muss mindestens folgende Angaben beinhalten: Vor- und Nachname BetriebsleiterIn, Adresse des Betriebes, kantonale Betriebsnummer. Adresse zur Einreichung des Finanzhilfegesuchs: Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung Mattenhofstrasse Bern Bei Fragen wenden Sie sich an: Zippora Segessenmann, zippora.segessenmann@blw.admin.ch, Priska Dittrich, priska.dittrich@blw.admin.ch, /2014/00079 \ COO /6
- der Absatzförderung von Schweizer Fleisch. - von Projekten zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit
Die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft Proviande Genossenschaft Brunnhofweg 37 Postfach CH-3001 Bern +41 (0)31 309 41 11 +41 (0)31 309 41 99 info@proviande.ch www.proviande.ch Reglement
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