Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine kurze Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen

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1 Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine kurze Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen Indevo GmbH. Nachhaltige Evolutionen in der Industrie. 1 Inhalt Energieeffizienzrichtlinie - RL 2012/27/EU Rechtliche Regelungen zum EDL-G Welche Unternehmen sind verpflichtet? Wie viele Standorte müssen auditiert werden? Wer darf Energieaudits durchführen? Wer prüft die Durchführung? 1

2 Energieeffizienzrichtlinie (EER) RL 2012/27/EU Ziel der EU Energieeffizienz bis 2020 um 20% zu steigern Verbesserungen der Energieeffizienz nach 2020 vorbereiten Wichtige Inhalte Artikel 3: Festlegung nationaler Energieeffizienz-Ziele absolute Werte des Primärenergie- und des Endenergieverbrauchs im Jahr 2020 angegeben. Artikel 5: Sanierungsrate von bundeseigenen Gebäuden von jährlich 3% Artikel 7: Verpflichtung zur Energieeinsparung von 1,5% pro Jahr durch wahlweise Verpflichtung von Energieversorgungsunternehmen dieses Ziel in der Einsparung von Endenergie zu erreichen oder Einsatz von anderen geeigneten Instrumenten (?!?) Artikel 8: Energieaudits und Energiemanagementsysteme Umsetzungspflicht der EER in nationales Recht (hier: EDL G) in den Staaten der EU bis zum ! 3 Nationale Umsetzung EER durch das neue EDL-G Energieaudit-Pflicht am 06. März 2015 vom Bundesrat beschlossen alle Unternehmen jeglicher Wirtschaftszweige (WZ), die nicht unter die KMU- Definition der EU fallen erstmalig bis zum 05. Dezember 2015, danach mindestens alle vier Jahre Energieaudit wiederholen In Deutschland ca Unternehmen bzw. ca Standorte davon betroffen finale Version BAFA Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G vom liegt vor Regelungen zu Kernfragen Welche Unternehmen sind verpflichtet? Wie und was wird auditiert? Wie viele Standorte müssen auditiert werden? Wer darf Energieaudits durchführen? Wer prüft die Durchführung? 4 2

3 Welche Unternehmen sind verpflichtet? Wirtschaftliche vs. hoheitliche Betätigung Wirtschaftliche Betätigung Verpflichtet sind alle Unternehmen mit wirtschaftlicher Betätigung Gewinnerzielungsabsicht nicht zwingend erforderlich, um wirtschaftlich tätig zu sein Unternehmen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken können auch verpflichtet sein Kommunale Unternehmen kommunale Eigenbetriebe können als Unternehmen gelten, wenn sie zur Erzielung eines Leistungsaustauschs am Markt eingesetzt werden Bei kommunalen Unternehmen ist das verpflichtete Unternehmen jede organisatorisch selbstständige Einheit; auf eine eigene Rechtspersönlichkeit kommt es nicht an. Hoheitliche Betätigung Abgrenzung über Grundsätze des 4 des Körperschaftssteuergesetzes Verpflichtet sind Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aller Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen nachgehen Wasser, Gas, Elektrizität / Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb Altenheime, Hochschulkliniken, Messehallen, Mineralwasserbetriebe, Museen, Schwimmbäder, VHS Befreit sind Unternehmen (kleinste rechtlich selbstständige Einheit), die überwiegend hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen sind Abfallbeseitigung, Abwasserbeseitigung, Ämter, Feuerwehr, Friedhofsverwaltung, Gerichte, Kassenärztliche Vereinigungen, Kirchen, Klärwerke, Polizei, Schlachthöfe, Schulen, Strafvollzugsanstalten, Strassenreinigung, Universitäten, Wetterwarten 5 Welche Unternehmen sind verpflichtet? Ermittlung des Nicht-KMU-Status 1/3 Nicht-KMU Status und somit verpflichtet, wer 250 oder mehr Personen beschäftigt ((Stichtag ) oder wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden Schwellenwerte an mind. 2 aufeinanderfolgende Jahren > oder < 250 Mitarbeiter (für EDL-G heißt das in den Geschäftsjahren 2014 und 2013) um den KMU-Status zu wechseln Eigenständige Unternehmen völlig unabhängig oder weniger als 25 % des Kapitals / an einem anderen Unternehmen hält, und/oder Außenstehende weniger als 25 % des Kapitals am eigenen Unternehmen halten Ausnahme: ein Unternehmen gilt trotz einer öffentlicher Beteiligung von über 25 % aber unter 50 % als eigenständiges Unternehmen, sofern es sich bei den Investoren um staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, Business Angels, Universitäten und Forschungszentren ohne Gewinnzweck, institutionelle Anleger einschließlich regionaler Entwicklungsfonds oder autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnern handelt Quelle: Die neue KMU-Definition - Benutzerhandbuch und Mustererklärung ( 6 3

4 Welche Unternehmen sind verpflichtet? Ermittlung des Nicht-KMU-Status 2/3 Partnerunternehmen Vor- und nachgeschaltete Unternehmen Auch die Tochtergesellschaften in Drittländern außerhalb der EU sind zu berücksichtigen Wenn das Unternehmen keinen konsolidierten Abschluss erstellt, in den dieses andere Unternehmen durch Konsolidierung einbezogen wird, und nicht durch Konsolidierung in den Abschluss dieses bzw. eines weiteren Unternehmens, das mit diesem verbunden ist, einbezogen wird 7 Welche Unternehmen sind verpflichtet? Ermittlung des Nicht-KMU-Status 3/3 Verbundene Unternehmen Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre / Gesellschafter eines anderen Unternehmens Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen Ein Unternehmen hat einen beherrschenden Einfluss (Vertrag) auf dieses Unternehmen Ein Unternehmen als Aktionär/ Gesellschafter alleinige Kontrolle über ein anderes Unternehmens (z.b. 100%ige Tochter der Mutter) 8 4

5 Welche Unternehmen sind verpflichtet? Sonstige Zertifikate Befreit sind alle Unternehmen (unter Beachtung der Gültigkeit bzgl. Stichtag / Geltungsbereiches / Bilanzgrenze) wenn bereits zum Stichtag ein gültiges Zertifikat vorliegt für DIN EN ISO (mind. 90 % des Gesamtenergieverbrauchs erfasst) EMAS wenn der Geltungsbereiches / Bilanzgrenze des Zertifikats für das gesamte Unternehmen gilt Neugründung von Unternehmen / Erwerb des Nicht-KMU Status Schätzung nach Treu und Glauben Keine Neugründung sind Verschmelzung, Spaltung (Abspaltung, Aufspaltung, Ausgliederung) oder ein Formwechsel, Entstehung eines neuen Unternehmens im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge, Übernahme eines in Insolvenz befindlichen Unternehmens im Rahmen eines asset deals durch einen Investor Umstrukturierung / Umwandlung Geht die wirtschaftliche und organisatorische Einheit nahezu vollständig in ein anderes Unternehmen über, so gilt für das andere Unternehmen das bereits durchgeführte Energieaudit als Nachweis der Durchführung gegenüber dem BAFA 9 Welche Unternehmen sind wie davon betroffen? Multi-Site-Verfahren Multi-Site-Verfahren = Cluster von Standorten mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen DAkkS - IAF - Verbindliches Dokument für die Zertifizierung von Organisationen mit mehreren Standorten auf der Grundlage von stichprobenartigen Überprüfungen Quantität der Audits / Standorte Aufgerundete Wurzel aus Anzahl der Standorte pro Cluster Auswahlkriterien der Audits / Standorte Unterschiede in der Größe der Standorte Komplexität der Prozesse, die an den Standorten durchgeführt werden Geographische Standortverteilung Anwendung Multi-Site auf Partner- / Verbundunternehmen möglich Schriftliche Benennung verantwortliche Stelle von GF / Vorstand der Mutter Schriftliche Bestätigung der am Multi-Site teilnehmenden Töchter zur Vorlage beim BAFA archivieren Beispiel: 1 Hauptniederlassung: Begehung bei jedem Auditzyklus (Erstauditierung oder Überwachung oder Re-Zertifizierung) 4 Nationale Zweigstellen: Stichprobe = 2: mindestens 1 nach dem Zufallsprinzip 27 regionale Geschäftsstellen: Stichprobe = 6: mindestens 2 nach dem Zufallsprinzip 1700 lokale Zweigstellen: Stichprobe= 42: mindestens 11 nach dem Zufallsprinzip 15 Audits mit 15 Auditberichten mit ca Seiten plus Doku-Anlagen 10 5

6 Wer darf Energieaudits durchführen? Die BAFA führt eine Energieauditorenliste EDL-G, in der sämtliche Energieberater aufgeführt werden, die eine entsprechende Qualifizierung nachweisen konnten und die Eintragung in das Register beantragt haben Es können aber auch nicht registrierte Auditoren beziehungsweise Energieberater tätig werden Diese müssen dann bei der stichprobenartigen Kontrolle durch die BAFA Nachweise über ihre Eignung erbringen und sich spätestens dann in die Liste eintragen lassen Energieaudits können auch durch interne Mitarbeiter, z.b. Energiebeauftragter, Energiemanager durchgeführt werden (Regeln im gesonderten Merkblatt Hinweise zur Registrierung von Energieaudits durchführenden Personen beachten) Energieaudits im Rahmen von Energieeffizienznetzwerken Qualifizierter Energieberater begleitet Netzwerk Teilnehmer setzen individuelle Einsparziele Gemeinsamer Auditor im Netzwerk einsetzbar 11 Wer prüft die Durchführung? Das BAFA hat die Aufgabe, 20% der Unternehmen (ca Unternehmen) über die vier Jahre verteilt anzuschreiben und die Umsetzung zu prüfen Energieauditbericht Qualifikation der Auditoren (Liste) es genügt, bis Ende Dezember 2016 den Nachweis über den Beginn der Einrichtung eines Managementsystems nach 8 Absatz 3 EDL-G (neu) zu erbringen Nachweis schriftlichen Erklärung der GF (Inhalte im BAFA-Merkblatt formuliert) ISO (4.4.3 a) EMAS (z.b. SpaEfV - Tabelle 1) KMU müssen bei Aufforderung Selbsterklärung BAFA übermitteln Keine proaktive Pflicht Bußgelder die Höhe des erstmaligen Verwarnungsgeldes richtet sich nach dem Energieverbrauch des Unternehmens (Regelung steht aus?) Euro für verpflichtetes Unternehmen, nicht jeder Standort Die BAFA ist angehalten, hier Milde im ersten Jahr walten zu lassen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen nach Aufforderung (Stichprobe) nachkommt 12 6

7 Gesetzliche Regelungen zu Energieaudits ab 2015 KMU Produzierendes Gewerbe Nicht-KMU Produzierendes Gewerbe Nicht-KMU Sonstige EEG EnMS erforderlich für Besondere Ausgleichsregelung (materielle Ausschlussfrist ) 1-5 GWh Stromverbrauch mind. SpaEfV-Audit (Anlage 2) oder Audit nach EN > 5 GWh mind. ISO / EMAS 1-5 GWh Stromverbrauch mind. SpaEfV-Audit (Anlage 2) oder Audit nach EN > 5 GWh mind. ISO / EMAS SpaEfV EnMS erforderlich für Steuerrückerstattung - Spitzenausgleich (jährlich Audit im Antragsjahr bis ) Stromverbrauch mind. SpaEfV-Audit (Anlage 2) oder Audit nach EN Alternativ ISO / EMAS ISO / EMAS EDL-G EnMS erforderlich für Durchführung Energieaudit (erstmalig , dann mind. alle 4 Jahre) NEU Audit nach EN (Auditbericht) ISO (4.4.3a ISO 50001) EMAS (Energieträger) NEU Audit nach EN (Auditbericht) ISO (4.4.3a ISO 50001) EMAS (Energieträger) Roter Text = Mindestanforderung in 2015, bis Ende 2016 Zertifikate notwendig 13 Ansprechpartner Als Fachexperten zu Prozess- und Energieeffizienz sowie Energieaudits DIN EN und Energiemanagementsystemen ISO stehen wir mit einer EED-konformen Umsetzung zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie zu Anforderungen, notwendigen Schritten und daraus abgeleiteten Konsequenzen für ihr Unternehmen in einem persönlichen Gespräch. Dr. Claus Zopff Indevo GmbH claus.zopff@indevogroup.de Dr. Gerd Grytsch Indevo GmbH gerd.grytsch@indevogroup.de

8 15 Anhang 16 8

9 Vorstellung Indevo GmbH Inhabergeführte Beratungsgesellschaft seit 2011 Kernthema Prozesseffizienz Erfahrung in den Bereichen Industrie und Energie Entwicklung individueller Lösungen Integration von Forschungsschwerpunkten 17 Themenschwerpunkte Indevo GmbH Individuelle Lösungen, mobile Apps (iaudit, ianalyze...) Materialeffizienz (ISO 14001) Integrierte Managementsyste me (ISO 9001, IFS, TS 16949) Kernthema Prozesseffizienz (SharePoint, ERP) Energie und Nachhaltigkeit (50001, , KfW) BMWi-Forschungsprojekt Netzgebundene Nutzung industrieller Abwärmepotenziale 18 9

10 Die vorliegende Präsentation wurde zur ausschließlichen Nutzung durch unseren Klienten erstellt. Indevo GmbH wird im Rahmen des erteilten Auftrages einzig im Interesse von und gegenüber dem Klienten tätig. Schutzwirkungen zugunsten Dritter werden nicht begründet. Diese Präsentation ist vertraulich zu behandeln. Sie dient nur dem internen Gebrauch des Klienten. Sie ist ohne die zu Grunde liegenden Detailanalysen und den mündlichen Vortrag nicht vollständig. Eine Weitergabe an Dritte - auch auszugsweise - ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung von Indevo GmbH gestattet. Diese Präsentation beruht auf den Indevo GmbH von dem Klienten zur Verfügung gestellten Dokumenten und Informationen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit Indevo GmbH keine Haftung übernimmt. Indevo GmbH geht insbesondere davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente vollständig sind. Indevo GmbH ist von der Richtigkeit der in den Dokumenten enthaltenen Informationen ausgegangen; eine gesonderte Überprüfung durch Indevo GmbH ist - mit Ausnahme der in der Präsentation kenntlich gemachten Informationen - nicht erfolgt. Die Präsentation stellt keine Bestätigung der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit dar. Die Umsetzung der Vorschläge und Analysen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Klienten. Der Inhalt und Umfang der Präsentation steht ausschließlich im Ermessen von Indevo GmbH

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