Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.

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2 Gliederung I. Herausforderungen und Entwicklungen II. Stand der Rechtsetzung III. Bewertung Folie 2

3 I. Herausforderungen und Entwicklungen Ziel: bis zum Jahr 2050 Senkung des Primärenergiebedarfs um 50% Potenzial der Energieeinsparung bei effizienter Nutzung beträgt ca. 1/3 erstes Energieeffizienzrecht in Deutschland: Energieeinsparungsgesetz(1976) insb. in den letzten 20 Jahren rasante Entwicklung der energieeffizienzbezogenen Rechtsetzung, maßgeblich durch EU vorangetrieben Folie 3

4 II. Stand der Rechtsetzung 1. Allgemeine Vorschriften Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Energiedienstleistungsgesetz(EDL-G) Einsparziele Einrichtung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen Verbrauchserfassungen und Abrechnungsinformationen Einrichtung Nationaler Energieeffizienzfonds Bundesstelle für Energieeffizienz beim BAFA Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Folie 4

5 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2009/72/EG Energiewirtschaftsgesetz(EnWG) ggü. Elektrizitätsunternehmen Möglichkeit der Auferlegung von Verpflichtungen im allgemeinem wirtschaftlichen Interesse u.a. in Bezug auf Energieeffizienz Energieeffizienz als Kriterium für die Genehmigung neuer Erzeugungsanlagen Folie 5

6 2. Erzeugungseffizienz keine spezifischen europarechtlichen Vorgaben Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) Ziel: 25 % des Stroms bis zum Jahr 2020 aus KWK Förderungsansatz analog EEG Folie 6

7 3. Nutzungseffizienz a) Gebäude Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zu Maßnahmen zu deren Durchsetzung sowie für gebäudetechnische Systeme neue Gebäude sollen bis ausnahmslos Niedrigstenergiegebäude sein Energieausweis auf Basis von Ist-Werten Folie 7

8 Vergabeverordnung(VgV) bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist für Gebäudetechnik u.a. höchste Energieeffizienzklasse zu fordern Energieeffizienz als zwingendes Zuschlagkriterium mietrechtliche Sonderregeln für die energetische Modernisierung von Wohnraum, 555b BGB Wärmelieferung, 556c BGB i.v.m. Wärmelieferverordnung(WärmeLV) Folie 8

9 b) Produkte Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG), Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte(EVPG-Verordnung) Festlegung von Produkteigenschaften Inverkehrbringen von (erfassten) Produkten nur mit CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung ergänzt durch zahlreiche, auf einzelne Produktgruppen bezogene Durchführungsrechtsakte der Kommission Folie 9

10 Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge VgV, Sektorenverordnung (SektVO) Effizienzanforderungen bei Fahrzeugbeschaffungen der öffentlichen Hand Verordnung (EG) Nr. 106/2008 über ein Kennzeichnungsprogramm der Union für Strom sparende Bürogeräte Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter Folie 10

11 Richtlinie 2010/30/EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG), Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) Konkretisierung für zahlreiche Produktgruppen durch delegierte Rechtsakte der Kommission Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw- EnVKV) Folie 11

12 III. Bewertung insgesamt kein zu wenig an Rechtsnormen Machbarkeit das zentrale Kriterium für die Entwicklung des Rechtsgebiets P: fehlende Systematik und Abstimmung Erzeugung: wenig ambitionierte Vorgaben Folie 12

13 Nutzung: 3 Säulen Anforderungen an Produkteigenschaften o konsequente Ausrichtung an Effizienzkriterien bei Produktnutzung erkennbar o deutlich weniger anspruchsvolle Vorgaben für Gebäudeeffizienz Transparenzpflichten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Instrumentenmix Ge- und Verbote Informationen ökonomische Anreize vielfach sinnvolle Ansätze Potenziale werden nur teilweise ausgeschöpft Folie 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur. Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht Geschäftsführender Direktor des Instituts für Energiewirtschaftsrecht Carl-Zeiß-Straße Jena Tel.: / Fax: / matthias.knauff@uni-jena.de Folie 14

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