Strafprozessrecht SoS 2006
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- Bella Bruhn
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1 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl
2 Gliederung 8. Stunde 4. Ermittlungsverfahren d) Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren dd) Vorläufige Festnahme ee) Körperliche Untersuchung 81 a, c StPO ff) Erkennungsdienstliche Behandlung gg) DNA-Analyse 81 e ff. StPO Überwachung der hh) Durchsuchung 102 ff. StPO 2. Juni von 16
3 dd) Vorläufige Festnahme Exkurs: Arten der Festnahme (Ergreifung) Verhaftung Vorführung i.e.s. vorläufige Festnahme Vollstreckung eines Haftbefehles per Ergreifung des Beschuldigten Durchsetzung einer Vorladung im Zwangswege Notkompetenz zur Verhaftung 2. Juni von 16
4 dd) Vorläufige Festnahme (a) Überblick vorläufige Festnahme 127 Flagranzfestnahme 127 Abs. 1 S. 1 identifizierungssicherne Flagranzfestnahme befugt: nur Privatpersonen (nicht: StA und Polizei) amtliche (Offizial-)Festnahme 127 Abs. 1 S. 2 identifizierungssicherne vorläufige Festnahme gem. 127 Abs. 1 S. 2, 163 b, 163 c; befugt: nur StA und Polizei anwesenheitssichernde Flagranzfestnahme, befugt: Jedermann, auch StA und Polizei identifizierungssicherne Flagranzfestnahme; befugt: nur Privatpersonen (nicht: StA und Polizei) anwesenheitssichernde Flagranzfestnahme zur Sicherung des beschleunigten Verfahrens 127 b StPO; befugt: nur StA und Polizei Quelle: Lesch S Juni von 16
5 (b) ausgewählte Einzelprobleme P.: Tat im Sinne des 127 Absatz 1 S. 1 StPO Können Schuldunfähige festgenommen werden? Tatbestandsmäßiges und rechtswidriges Verhalten vs. Tatbestandsmäßiges u. rechtswidriges u. schuldhaftes Verhalten Ist dringender Tatverdacht bei Bürger-Bürger-Festnahme ausreichend? prozessuale Theorie vs. materiellrechtliche Theorie P.: Durchführung der Festnahme (Festnahmemittel) Durch einen Bürger Sind gesundheitsschädigende Maßnahmen erlaubt? Durch die Polizei UZwG analog? 2. Juni von 16
6 (c) Ablauf nach der vorläufigen Festnahme vorläufige Festnahme gem. 127 StPO Prüfung der Vor. für den Erlass eines Haftbefehls durch die Polizei Vorführung vor den zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts ( 128 Abs. 1 S. 1; beachte auch 129, 127 b Abs. 2) Prüfung der Vor. für den Erlass eines Haftbefehls durch den RiAG ( 128 Abs, 1 S. 2, 115 Abs. 3) Erlass des Haftbefehls ( 128 Abs. 2 S. 2) Freilassung 2. Juni von 16
7 ee) körperliche Untersuchung 81 a ff. StPO Exkurs: Übersicht zur zwangsweisen Beobachtung und Untersuchung von Personen Beobachtung und Untersuchung Beschuldiger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus körperliche Untersuchung: Blutprobe ED-Behandlung DNA-Analyse andere Person körperliche Untersuchung: Blutprobe DNA-Analyse Quelle: Lesch S Juni von 16
8 (a) Abgrenzung von Untersuchung und Durchsuchung Abgrenzung Untersuchung ( 81 a, c StPO) Durchsuchung ( 102, 103 StPO) h.m. Zweck Der Körper selbst ist das Beweismittel. Am bzw. im Körper wird nach Beweismitteln gesucht. a.m. Mittel Körper bzw. Körperöffnungen werden in Augenschein genommen, um nach Beweismitteln zu suchen. In bzw. unter Kleidung wird nach Gegenständen gesucht. 2. Juni von 16
9 (b) Körperliche Untersuchungen gegen den Beschuldigten gem. 81 a StPO Maßnahmen ohne Einwilligung des Beschuldigten (Betroffenen) allgemein anerkannt: Entnahme einer Blutprobe Untersuchung auf Verletzungen Ärztliche Maßnahmen zur Feststellung der Verhandlungsfähigkeit problematisch: Brechmitteleinsatz Beachte bei Verletzung des Schamgefühls 81 d StPO 2. Juni von 16
10 (b) körperliche Untersuchungen gegen den Beschuldigten gem. 81 a StPO 1. Anordnungbefugnis: in der Regel der Ermittlungsrichter 2. Grenzen der Untersuchung: (a) Nemo tenetur se ipsum accusare (nur Duldung darf erzwungen werden, keine aktive Mitwirkung) (b) Verhältnismäßigkeit 3. Zweckbindung des Untersuchungsmaterials ( 81 a Abs. 3 StPO) 4. Verpflichtung des Arztes zur Untersuchung: Bestellung zum Sachverständigen, 73, 75 StPO 2. Juni von 16
11 (c) Körperliche Untersuchung Dritter, 81 c StPO Voraussetzungen enger als in 81 a StPO Verweigerungsrecht der Untersuchung bei bestehendem Zeugnisverweigerungsrecht, 81 c Abs. 3 StPO Anordnungsbefugnis: in Regel der Ermittlungsrichter Zweckbindung des Untersuchungsmaterials: 81 c Abs. 5 S. 1 StPO 2. Juni von 16
12 ff) erkennungsdienstliche Behandlung, 81 b StPO Zweck: Identifizierung Betroffener muss stets Beschuldigter sein (bei lediglich Verdächtigen gilt 163 b StPO) Anwendungsgebiete Durchführung des Strafverfahrens ( 81 b Alt. 1 StPO) Erkennungsdienst ( 81 b Alt. 2 StPO) repressiv (Strafverfolgung) str. präventiv (Polizei) Relevanz der (str.) Zwitterstellung : Rechtsschutz Anordnungsbefugnis (durch Nicht-Ermittlungspersonen?) 2. Juni von 16
13 gg) DNA-Analyse, 81 e h StPO für laufendes Ermittlungsverfahren molekulargenetische Untersuchung zwecks Spurenvergleich Feststellung Abstammung Geschlechtsbestimmung an bereits unter 81 a/c gewonnenem Material 81 e Abs. 1 StPO an gefundenem/sichergestelltem/beschlagnahmtem Spurenmaterial 81 e Abs. 2 StPO Verfahrensregelung: 81 f. Lockerung der Anforderungen beim Richtervorbehalt DNA-Analyse Entnahme von Körperzellen Erstellung eines DNA-Idf-Musters Abgleich des Musters von nicht-verdächtigen Personen (Reihengentest) 81 h StPO neu geschaffene Befugnisnorm (Rechtsklarheit) (Neuregelung ) für künftige Strafverfolgung Entnahme von Körperzellen Erstellung eines DNA- Idf-Musters und Feststellung des Geschlechts Speicherung in DNA- Analyse-Datenbank von Beschuldigtem einer - Straftat von erheblicher Bedeutung - Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung - wiederholten Begehung sonstiger Straftaten 81 g StPO - Lockerung der Anforderungen beim Richtervorbehalt - Anlasstaten u. Prognose-Folgetaten erweitert - Benachrichtigungspflicht 2. Juni 2006 bei 13 von 16 Umwidmungsfällen
14 hh) Durchsuchung, 102 ff. StPO (a) Formelle Voraussetzungen einer Durchsuchung - Anordnungskompetenz 105 Abs. 1 StPO - Regel: Richter Ausnahme: Gefahr in Verzug (BVerfG: strenge Anforderungen) 2. Juni von 16
15 (b) Materielle Voraussetzungen einer Durchsuchung Durchsuchung beim Verdächtigen 102 Ergreifungsdurchsuchung Ermittlungsdurchsuchung zur Auffindung irgendwelcher Beweismittel und Spuren Vermutung der Erfolgsaussicht Wohnung und andere Räume Person des Verdächtigen (Suche am Körper, Kleidung) Sachen im (Mit-)Gewahrsam des Verdächtigen Durchsuchung bei anderen Personen 103 Ergreifungsdurchsuchung Ermittlungsdurchsuchung zur Auffindung bestimmter Beweismittel und Spuren durch konkrete (bewiesene) Tatsachen belegte Erfolgsaussicht Wohnung und andere Räume Person des Betroffenen (Suche am Körper, Kleidung) Sachen im (Mit-)Gewahrsam des Verdächtigen 2. Juni von 16
16 (c) ausgewählte Fragestellungen und Probleme Abgrenzung der körperlichen Untersuchung von der körperlichen Durchsuchung Mitgewahrsam mehrerer Personen (Bsp. Ehegatten) und Gewahrsam juristischer Personen Durchsuchung von rechtswidrig besetzten Häusern keine gesetzliche Regelung über den eigentlichen Durchsuchungsvorgang Durchsicht von Papieren ( 110 StPO) Abgrenzung zur bloßen Einsichtsnahme Zufallsfunde ( 108 StPO) Gefahr der gezielten Suche nach Zufall Computer und s sowie Mailbox: eine Frage von 102 ff.? 2. Juni von 16
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