1. Zusätzlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung ab 1. Juli 2005

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1 - Dienstleistungszentrum - DZ IV 46 FACHBEREICH Bezüge zentral THEMATIK Sozialversicherungsrechtliche Änderungen ab 1. Juli 2005 Zusätzlicher Krankenkassen-Beitragssatz 1. Zusätzlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung ab 1. Juli 2005 Nach dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom (BGBl I S. 3445) müssen vom an alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen entrichten. Zeitgleich mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes sind die Krankenkassen von Gesetz wegen verpflichtet, ihre Beitragssätze in demselben Umfang (also um 0,9 Prozent) absenken. Im Ergebnis entsteht dadurch ab eine Mehrbelastung von 0,45 % für den Arbeitnehmer. Beispiel: Arbeitgeberbeitrag Arbeitnehmerbeitrag Entgelt: 2000 KV-Beitragssatz bisher z.b. 14,4 % 7,20 % 144,00 7,20 % 144,00 KV-Beitragssatz neu ab ,75 % 135,00 6,75 % 135,00 (14,40-0,9 = 13,50) Ersparnis 9,00 9,00 Zusatzbeitrag 0,9 % 18,00 Mehrbelastung 9,00 Für weitere Informationen wird auf das gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen " Zusätzlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom 26. April 2005 verwiesen ( ;Service; Rundschreiben; Rundschreiben 2005). 2. Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss nach 257 SGB V 2.1. bei freiwillig Krankenversicherten: Die o. g. Neuregelungen gelten auch für freiwillig Versicherte. Da sie den Zusatzbeitrag selbst zu tragen haben, wird für den Zusatzbeitrag auch kein Arbeitgeberzuschuss gewährt. allgemeiner Beitragssatz der Krankenkasse z.b. 13,50 % zusätzlicher Beitragssatz 0,9 % Gesamtbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung 507,60 Beitragszuschuss des Arbeitgebers (3.525 x 6,75 %) = 237,94 Beitraganteil des Arbeitnehmers (3.525 x 6,75% + 0,9%) = 269,66 Stand: 07/2005 Seite 1 von 5

2 2.2 bei privat Krankenversicherten: Privat Krankenversicherte zahlen keinen Zusatzbeitrag. Da jedoch auch der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller Krankenkassen ab Juli 2005 von bisher 14,3 % um 0,9 % auf 13,4 % abgesenkt wird, ändert sich der Höchstzuschuss für privat Krankenversicherte. Der Höchstzuschuss beträgt vom an 236,18 (3.525 x 6,7 %). durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz aller 13,4 % Krankenkassen Gesamtbeitrag zur privaten Krankenversicherung z.b. 400, ,00 x 6,70 % = 236,18 höchstens 400,00 : 2 = 200,00 Beitragszuschuss des Arbeitgebers 200,00 durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz aller 13,4 % Krankenkassen Gesamtbeitrag zur privaten Krankenversicherung z.b. 500, ,00 x 6,70% = 236,18 500,00 : 2 = 250,00 Beitragszuschuss des Arbeitgebers 236,18 3. Umsetzung in KIDICAP 3.1 Allgemeines Die zum gesetzlich verordnete Senkung der Beitragsätze um 0,9 % wird zum AM maschinell ins Zahlungsverfahren eingespielt. Gleichzeitig wird bei KV- Pflichtversicherten aus dem beitragspflichtigen KV-Brutto und aus EGA (Einmalig Gezahltes Arbeitsentgelt) ein zusätzlicher Arbeitnehmer-Beitrag von 0,9 % berechnet. Der Zusatzbeitrag wird nicht gesondert ausgewiesen, sondern lediglich zu den "KV-AN- Beiträgen" bzw. zu den "KV-AN-EZ-Beiträgen" in Maske 9 bzw. 27 addiert. Seite 2 von 5

3 Beispiel: Beitragssatz BEK ab : 13,8 % (14,7 % - 0,9 %) 09 Sozialvers. allgemein anzeigen xxxxxxxxxx D0117 Maske 1 von 4 Kasse: 4001 BARMER ERS Ergebn: KV: Abr-Mon RR PV: Abr-Mon RR KV-Pflicht : 1 Brutto : 2136, ,69 Gilt-ab/bis : / Brutto2 : 2136, ,69 RK-KV-PV/JAE: / AN-Beitr : 166,66 23,50 Gilt-ab <+>: AG-Beitr : 147,43 18,16 Betriebsnr : Tage lfd : KVAG-Konto : EGA : JAE-Prüf : EGA-2 : LfG-Pflicht : AN-Beitr : PV-Pf/Zusbef: 1 / AG-Beitr : Gilt-ab/bis : / Tage : GfB-Schl : FrEntg-2 : Gilt-ab/bis : / JAEbrutto: 2213,58 GV-Schl. : U1-Beitr : LFG-Kasse : U2-Beitr : 3.2 Berechnung des Zusatzbeitrages bei besonderen Personengruppen Bei Geringverdienern (Azubis und Praktikanten) wird der errechnete Zusatzbeitrag zu den entsprechenden AG-Beiträgen addiert. Nur bei Überschreitung der Geringverdienergrenze wegen EGA (Einmalig Gezahltes Arbeitsentgelt) beteiligt sich der Arbeitnehmer anteilig. Im freiwillig Sozialen Jahr / im freiwillig ökologischen Jahr trägt der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag allein. In der Altersteilzeit bleibt der Zusatzbeitrag aufgrund der Anwendung der unveränderten Entgelttabelle bei der fiktiven Vollzeitberechnung unberücksichtigt. In der Gleitzone wird der Zusatzbeitrag vom abgesenkten Brutto (=Gleitzonenbrutto) ermittelt. In der Krankengeldzuschussberechnung und in der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld für Pflichtversicherte wird der Zusatzbeitrag errechnet und für die Zuschussberechnung zu den fiktiven KV-AN- Beiträgen addiert. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (400 Jobs) wird kein Zusatzbeitrag erhoben, es bleibt bei 11% KV-AG-Beitrag. 3.3 Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei freiwillig Krankenversicherten: Durch die Senkung der Beitragsätze ab dem AM wird bei freiwillig Versicherten (KV-Zusatzschlüssel 1 und 2 in Maske 10) der KV-Zuschuss auf Grundlage der neuen (abgesenkten) Beitragssätze maschinell korrekt ermittelt. Der bisherige "FKV-Gesamtbeitrag", den das Mitglied an seine Krankenkasse zu zahlen hat, ändert sich dadurch nicht, da dieser durch die Senkung der Beitragssätze um 0,9 % in Verbindung mit der gleichzeitigen Erhebung des Zusatzbeitrages von 0,9 % betragsmäßig gleich bleibt. Insofern ist nichts weiter zu veranlassen. Seite 3 von 5

4 Beispiel: Der Zahlungsfall ist freiwilliges Mitglied bei der AOK Rheinland. Sein KV-Entgelt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 3525 Euro. Der Zahlungsfall hatte bisher einen Gesamtbeitrag von 489,97 Euro an die AOK Rheinland zu zahlen (3525 x 13,9 %). Dafür erhielt er einen AG-Zuschuss in Höhe von 244,98 Euro (3525 x 6,95 %). Durch die Senkung des KV-Beitragssatzes von 13,9 % auf 13 % wird ab dem AM der AG-Zuschuss maschinell gemindert. Er beträgt nun 229,13 Euro (3525 x 6,5 %). Der FKV-Gesamtbeitrag, den der Beschäftigte an die AOK Rheinland zu zahlen hat, beträgt weiterhin 489,87 Euro. Er setzt sich zusammen aus: 458,25 Euro (3525 x 13 %) + 31,72 Euro (3525 x 0,9 %) Zusatzbeitrag. Da sich der vom Mitglied zu zahlende Gesamtbeitrag im Vergleich zum Vormonat nicht geändert hat und die Zuschussberechnung korrekt erfolgt, ist auch keine Korrektur des "FKV-Gesamtbeitrag" erforderlich. Kunde : 0001 Abr.Mon: P-Nr: St: T BfF Arb.geber: AK: 21 E/A : / 15:25:33 BASYF 10 KV- und RV-Zuschuß anzeigen Pniok-Test,KV-frei D0117 ERGEBNISSE: Abr-Mon RR KLASS FKV-Zusch : 244,98 JFNNN KV-ZusSchl: 2 FKV-BeiGrp : PV-Zuschuß: 29,96 JFNNN FKV-Abführ: RVE-Zusch : Empf Gilt-ab DE Mitglieds-Nr FKV-GesBtr: 489, PV-GesBtr : 68,74 FKV Gi RVE-GesBtr: RVE Gi FKV-GesAbf: PPV Gi PV-GesAbf : ZahlstVerf: Meldegrund : RVE-GesAbf: KVDR-ZusSc: KVDR-ZusBetr: PV-Kindlos: 8,82 RV-ZusSchl: RVE-Abführ : PPVKindlos: SV-ZusSchl: AV-ZusSchl : SV-BeiAus : PV-ZusSchl: 1 PV-Abführung: Übern-Betr: Übern-Meth: AusglZulag: Bei-ÜbSchl: AusglZuDez: weiter mit / AM: VM: DS: E NV: Datfr.-PF1---PF2---PF3---PF4---PF5---PF6---PF7---PF8---PF9---PF10--PF11--PF12- Enter Hilfe Plan NV RRVM- RRVM+ Rück VMenü HMenü Ende Bitte gültige Auswahl, Funktion, * oder Funktionstaste betätigen Kunde : 0001 Abr.Mon: P-Nr: St: T BfF Arb.geber: AK: 21 E/A : / 15:26:51 BASYF 10 KV- und RV-Zuschuß anzeigen Pniok-Test,KV-frei D0117 ERGEBNISSE: Abr-Mon RR KLASS FKV-Zusch : 229,13 JFNNN KV-ZusSchl: 2 FKV-BeiGrp : PV-Zuschuß: 29,96 JFNNN FKV-Abführ: RVE-Zusch : Empf Gilt-ab DE Mitglieds-Nr FKV-GesBtr: 489, PV-GesBtr : 68,74 FKV Gi RVE-GesBtr: RVE Gi FKV-GesAbf: PPV Gi PV-GesAbf : ZahlstVerf: Meldegrund : RVE-GesAbf: KVDR-ZusSc: KVDR-ZusBetr: PV-Kindlos: 8,82 RV-ZusSchl: RVE-Abführ : PPVKindlos: SV-ZusSchl: AV-ZusSchl : SV-BeiAus : PV-ZusSchl: 1 PV-Abführung: Übern-Betr: Übern-Meth: AusglZulag: Bei-ÜbSchl: AusglZuDez: weiter mit / AM: VM: DS: E NV: Datfr.-PF1---PF2---PF3---PF4---PF5---PF6---PF7---PF8---PF9---PF10--PF11--PF12- Enter Hilfe Plan NV RRVM- RRVM+ Rück VMenü HMenü Ende Seite 4 von 5

5 Zusatzhinweis: Ich weise darauf hin, dass für eine korrekte AG-Zuschussberechnung jede betragsmäßige Änderung des "FKV-Gesamtbeitrages" entsprechend anzuordnen und zu erfassen ist (in der Regel jährlich bei Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie bei Beitragssatzänderungen) bei privat Krankenversicherten: Die Senkung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller Krankenkassen zum auf 13,4 % wird in KIDICAP eingespielt. Damit wird der Zuschuss bei privat Krankenversicherten (KV-Zusatzschlüssel 4 in Maske 10) maschinell korrekt ermittelt. Seite 5 von 5

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