INTERSKI AUSTRIA TAGUNG SCHNEESPORT- LEHRWESEN FACHTAGUNG

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1 6. Dezember Salzburg INTERSKI AUSTRIA TAGUNG SCHNEESPORT- LEHRWESEN FACHTAGUNG

2 Programm Zeit 15:00 Fachtagung Schneesport-Lehrwesen (Skilehrwesen) 15:10 15:45 Vortrag und Diskussion ALStv Mag. Günther Apflauer (BMUKK II/8): Schneesportausbildungen an den österreichischen Bundessportakademien; Struktur und Zukunft Kurzberichte und Diskussion Aktuelle Rechtsgrundlagen zum Schneesport in den Bundesländern Präsentation und Diskussion Tourismusexperten sagen: Wir müssen Skifahren neu inszenieren! 16:45 Allfällige Beschlüsse

3 Vortrag und Diskussion ALStv Mag. Günther Apflauer (BMUKK II/8): Schneesportausbildungen an den österreichischen Bundessportakademien; Struktur und Zukunft

4 Allgemeine Entwicklungen im Bildungswesen Bezugnahme auf die Ausbildung der BSPA Wirkungsorientierung: Die wirkungsorientierte Verwaltungsführung verfolgt das Ziel, das staatliche Handeln verstärkt an messbaren Leistungen und Wirkungen auszurichten. nicht die eingesetzten Ressourcen, sondern die erbrachten Leistungen bzw. die mit diesen Leistungen erzielten Wirkungen sind Maßstab für das Verwaltungshandeln. Verstärkung der Output Orientierung im Schulwesen Lernergebnisorientierte Lehrpläne mit operationalisierten, beobachtbaren Bildungs- und Lehraufgaben Kompetenzorientiertes Unterrichten und Prüfen Klarheit in der Abstimmung von aufeinander aufbauenden Ausbildungsstufen Evaluation als zentraler Bestandteil der Rückmeldung über die Leistungserbringung des Systems

5 Allgemeine Entwicklungen im Bildungswesen Bezugnahme auf die Ausbildung der BSPA Lernergebnisorientiertes Unterrichten und Prüfen StammlehrerInnen: Lernen anhand der Lehrplanumstellungen, Inputs bei Bundestagungen, etc. Lehrbeauftragte 2 Unterstützungswege durch das BMUKK: 1. Etablierung von Modulen für AusbildungsreferentInnen zur Klärung der Ausrichtung der Ausbildungsstufen und damit Beauftragung der BSPA. 2. Etablierung von offenen Fortbildungsmodulen, die sich mit dem Thema kompetenz orientiertes Unterrichten befassen Start: Mitte 2013 Qualitätsbericht der Bundessportakadmien: Welche Maßnahmen werden gesetzt um die Qualität an den Standorten weiterzuentwickeln (Organisation Leitung Personal Angebote - )

6 Allgemeine Entwicklungen im Bildungswesen Bezugnahme auf die Ausbildung der BSPA Statistik ( ) Personen in Ausbildung Ski- Instruktoren Instruktoren für Jugendrennlauf Trainer Ski - Alpin Diplom skilehrer Behinderten- Skilauf männlich weiblich Gesamt Snowboard Instruktor Skitouren Instruktor Skihochtouren Snowboardlehrer männlich weiblich Gesamt

7 Eignungsprüfung Eignungsprüfung Aktuelle Ausbildungsstruktur Ski Landesskilehrer (Alpinausbildung) Sondervermerkkurs ÖSV KaderläuferInnen Skiinstruktoren 242,5 Stunden (Alpinausbildung) Diplomskilehrer 505 Stunden Jugendskirennlauf 187,5 Stunden Ski Trainer 460 Stunden

8 Skiinstruktorenausbildung Feedbackbögen zu erworbenen Kompetenzen Praktikumsreflexion zwischen 1. und 2. Semester Schwerpunktsetzung Bewegungssehen und Korrektur kontinuierliche Verbesserung durch spezifische Unterscheidungen Benotung Geländefahren die echte Geländefahrt muss positiv sein für eine positive Note Alpinausbildung nur innerhalb der Ausbildungszeit (bis zur kommissionellen Abschlussprüfung) besuchbar Angebote in der Teilrechtsfähigkeit möglich

9 Diplomskilehrerausbildung Inhaltlich Wieder mehr Konzentration auf alpines Skifahren Besonderes Augenmerk wir auf den Lehrauftritt gelegt, Kommunikation und pädagogischer Umgang (Vermittlungskompetenz) Besonderheiten von Kindern/Jugendlichen/Erwachsenen und Tourismus herausarbeiten Abschlussprüfung: alle drei Fahrten positiv Überlegungen dazu anstellen Feedbackbögen (schriftlich) nach dem 1. Semester Lehrplan Einrichtung eines freiwilligen Förderkurses für Personen, die zusätzlich RTL trainieren wollen Skiführerausbildung kommt zur Zeit nicht zur Durchführung verbleibt als Wahlfach im Lehrplan. Organisatorisches Neubesetzung der Ausbildungsleitung und Kursleiters Alpinkurs (Auswahlverfahren) Fortbildung der Ausbildner des ÖSSV durch die BSPA Innsbruck bezüglich kompetenzorientierter Beurteilung (evtl. gemeinsam mit Ausbildungsteam Skiinstruktoren) Sondervermerkausbildung: in der Teilrechtsfähigkeit an der BSPA Innsbruck mit dem Skilehrerausbildungsteam

10 Vortrag und Diskussion Christian Abenthung ÖSSV Aktuelle Rechtsgrundlagen zum Schneesport in den Bundesländern

11 Tirol Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs 26. Feber 2010 Die wesentlichen Begründungen: I. Anforderung einer bestimmten Mindestgröße/-organisation einer Skischule aufgrund der Erfordernis, dass der Skischulinhaber die Erteilung von Unterricht im alpinen Skilaufen, im Snowboardfahren und im Langlaufen in allen Leistungsklassen nach den vom Tiroler Skilehrerverband anerkannten Regeln der Skitechnik, der Skischulmethodik und der Skischulorganisation verpflichtet ist. II. Verbot, dass eine Skischule ihr Angebot auf eine oder einzelne Sparten einschränkt.

12 Tirol Änderung ab der Saison 2010/2011 o Spartenskischulen o Keine Verpflichtung für eine Mindestgröße und für ein Gesamtangebot o Zusätzliche fachliche Voraussetzungen für Skischulbewilligungen (Diplom-Snowboardlehrerprüfung; Dipl.-Langlauflehrerprüfung) o Ausdrücklicher Skischulvorbehalt Erteilung von Skiunterricht ist ausschließlich im Rahmen einer Skischule möglich o Ein-Personen-Skischulen Erfordernis der jeweils höchste fachliche Qualifikationen (inkl. Skiführer/Snowboardführer) für Skischulbewilligungen

13 Vorarlberg Änderung ab der Saison 2011/2012 o o Wegfall des Skischulvorbehaltes Einführung des konzessionierten Skilehrers

14 Vorarlberg Änderung ab der Saison 2012/2013 o o Zusätzliche Erfordernisse für den konzessionierten Skilehrer (Unternehmerausbildung, Meldung an VSLV + örtl. TVB Dauer + Ort, Tragen Abzeichen, Dipl.-Langlauflehrerausbildung, -prüfung / Voraussetzung für Konzession Dipl.-Langlauflehrer

15 Salzburg Novelle 2012 o Einführung Skiführerausbildung und prüfung (Ski u. Snowboard) o Anforderungen Ausflugsverkehr Niveau staatlicher Skilehrer / zumindest als Leiter / Aufsichtsperson o Beginn der Mitgliedschaft beim SBSSV mit Beginn der Erteilung der Bewilligung bzw. für Lehrkräfte mit Beginn ihrer Tätigkeit o Entfall der Quotenregelung (bisher: Mindestquoten für Dipl.- Skilehrer, Landesskilehrer am Gesamtstand der Lehrkräfte einer Skischule) o Wegfall der kleinen Skibegleiterbewilligung (Landeslehrer mit o Alpinkurs und Unternehmerprüfung)

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