GEMEINDE KIRCHDORF A.D.AMPER
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- Thilo Fürst
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1 Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.amper Sitzungstermin: Dienstag, den Sitzungsbeginn: Ort, Raum: 19:30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat Kirchdorf a.d.amper ordnungsgemäß geladen wurde, und dass bei einer öffentlichen Sitzung Zeit, Ort und Tagesordnung gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekanntgegeben worden ist. Tagesordnung: Öffentlicher Teil. Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung 1. Bauanträge 1.1. Nörting, Dorfstr. 19; Neubau von Personal- und Technikräumen, Neubau Betriebsleiterwohnung 1.2. Bauantrag zum Ausbau des Obergeschosses des ehemaligen Stallgebäudes in Kirchdorf, Sternstr Dorferneuerung Kirchdorf; Vorstandswahl zur Teilnehmergemeinschaft 3. Einheimischenmodell der Gemeinde; Anpassung der Vergaberichtlinien 4. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil Seite 137
2 Anwesenheitsliste 1. Bürgermeister Uwe Gerlsbeck 2. Bürgermeister Alois Portz Mitglieder des Gemeinderates Susanne Ackstaller Martin Endres Florian Feiler Elisabeth Hörand Sebastian Naderer Anton Pittner Claudia Reinmoser Andreas Schmitz Albert Steinberger Josef Weingartner Birgit Weinsteiger-Tauer Georg Wendl Helmut Wildgruber Schriftführer Herr Hans Rieger Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat Kirchdorf a.d.amper somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Kirchdorf a.d.amper, den Seite 138
3 Öffentlicher Teil Top Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung Herr Naderer wies darauf hin, dass er bei TOP 1.7 persönlich beteiligt ist, der Beschluss sollte hier noch entsprechend angepasst werden. Herr Rieger wird das Beschlussbuch dahingehend berichtigen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom ohne Einwendungen zu. Top 1 Top 1.1 Bauanträge Nörting, Dorfstr. 19; Neubau von Personal- und Technikräumen, Neubau Betriebsleiterwohnung Der Bauausschuss führte vor der Bauausschusssitzung am eine Ortseinsicht beim Bauwerber durch. Der Bauwerber erläuterte das Vorhaben und führte den Bauausschuss durch den Betrieb. Im Zuge der Ortseinsicht wurde vom Bauwerber angesprochen, dass die Sachbearbeiterin im Landratsamt darauf hingewiesen hat, dass der westliche Teil des Betriebes als Außenbereich einzustufen ist. Weiter hat Herr Rieger auf die im Plan ausgewiesenen 9 Stellplätze hingewiesen, die so nicht vorhanden sind. Hier erklärte der Bauwerber, dass die Herstellung kein Problem darstellt (Hinweis: 10 Stellplätze waren bereits für die Genehmigung im Jahr 2003 in diesem Bereich vorgesehen). Im vorgelegten Stellplatznachweis des Bauwerbers errechnet sich ein Bedarf von 23 Stellplätzen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass auch nach Ansicht des Landratsamtes der Plan äußerst unübersichtlich ist, und dass der Eingabeplan auf Grundlage des 2003 genehmigten Planes alle Änderungen enthalten muss. Im Anschluss an die Ortseinsicht führte der Bauausschuss eine Beratung im Sitzungssaal über das Vorhaben durch. Der Bauausschuss kam zu folgendem Ergebnis: Grundsätzlich bestehen nach Ansicht des Bauausschusses keine Bedenken gegen das gesamte Vorhaben. Durch die Verwaltung soll mit dem Landratsamt abgeklärt werden, ob die beabsichtigte Seite 139
4 Aufstockung der Betriebsleiterwohnung tatsächlich als (ggf. privilegierte) Bebauung im Außenbereich zu sehen ist. Wegen der überhohen Bebauung im Westen des Gebäudekomplexes äußerten die Mitglieder des Bauausschusses Bedenken wegen des Brandschutzes. Der Bauausschuss schlägt daher vor, einen Hinweis aufzunehmen, dass ein Brandschutzkonzept für das Vorhaben durch das Landratsamt angefordert werden soll. Der Bauausschuss schlägt dem Gemeinderat folgenden Beschluss vor: Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat zu den Stellplätzen erläuterte der Bürgermeister, dass er mit dem Landratsamt diesbezüglich gesprochen hat. Die im Plan ausgewiesenen Stellplätze werden durch das Landratsamt geprüft und ggf. die Errichtung gefordert. Weiter erläuterte der Bürgermeister, dass die geplante Betriebsleiterwohnung als Dachgeschoßaufbau auf den Gewerbebau mit Errichtung von großen Gauben erfolgen soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Bauvorhaben grundsätzlich zu. Die Gemeinde weist darauf hin, dass wegen der überhohen Bebauung im Westen des Gebäudekomplexes in jedem Fall ein Brandschutzkonzept für den Betrieb vorgelegt werden soll. Top 1.2 Bauantrag zum Ausbau des Obergeschosses des ehemaligen Stallgebäudes in Kirchdorf, Sternstr. 16 Am ist ein Bauantrag für den Ausbau des Obergeschosses des ehemaligen Stallgebäudes in Kirchdorf, Sternstr. 16, FlNr. 63, Gmkg. Kirchdorf a. d. Amper eingegangen. Es sollen vier Appartements entstehen. Das Gebäude kann die erforderlichen Abstandsflächen nicht einhalten, wegen einer bestehenden Bebauung auf dem Nachbargrundstückes reicht auch eine Erklärung zur Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn nicht aus, wobei der Nachbar dem Bau nach dem vorliegenden Antrag zugestimmt hat. Für den Brandschutz ist eine Ausnahme durch das Landratsamt Freising erforderlich. Auf Hinweis des Landratsamtes wurden bereits umfangreiche Brandschutzmaßnahmen vorgesehen (z.b. Unterfahrt ist zu beseitigen, feuerbeständige Fenster). Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Bauantrag ohne Einwendungen zu. Einer erforderlichen Ausnahme zu den Abstandflächen wegen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wird zugestimmt. Seite 140
5 Top 2 Dorferneuerung Kirchdorf; Vorstandswahl zur Teilnehmergemeinschaft Am fand eine Sitzung der bisherigen Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Kirchdorf statt. In dieser Sitzung wurde ein Beschluss über die Vergabe der Planungsleistungen für die Dorferneuerungsmaßnahme Ausbau der Ortsstraßen in Helfenbrunn an das Ing.Büro Dippold und Gerold gefasst. Für die Weiterführung der Dorferneuerung ist eine Neuwahl der Vorstandschaft erforderlich. Hierzu müsste der Gemeinderat der Vorschlagsliste zustimmen. Die neue Vorschlagsliste berücksichtigt auch die Wünsche des Arbeitskreises Helfenbrunn. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Vorschlagsliste für den Vorstand der Dorferneuerung Kirchdorf zu. Lfd. Wohnort Name Nr. Straße 1 Wolfgang Bals Obere Hauptstr Kirchdorf a. d. Amper 2 Johann Eicher Pfarrweg 10 Wippenhausen Kirchdorf a. d. Amper 3 Bernhard Nußstein Zur Amper 5 Helfenbrunn Kirchdorf a. d. Amper 4 Ismaier Angelika Untere Dorfstr. 23 Helfenbrunn Kirchdorf a. d. Amper Zu 1 Petra Pfab Dorfstr. 23 Nörting Kirchdorf a. d. Amper Zu 2 Robert Lerchl Kirchbergstr. 8 Burghausen Kirchdorf a. d. Amper Zu 3 Ernst Fischer Obere Dorfstr. 2 a Helfenbrunn Kirchdorf a. d. Amper Zu 4 Josef Burger Obere Dorfstr. 8 Helfenbrunn Kirchdorf a. d. Amper Seite 141
6 Top 3 Einheimischenmodell der Gemeinde; Anpassung der Vergaberichtlinien Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper hat am Vergaberichtlinien für Bauland im Einheimischenmodell der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erlassen. Im Zuge der Bewerbungsphase in diesem Jahr kam es immer wieder zu Rückfragen und Diskussionen bzgl. der Vermögensgrenze nach Punkt 1.5. der Vergaberichtlinien. Dies wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vor der Sommerpause mitgeteilt und es wurde vereinbart, dass nach der Sommerpause das Einheimischenmodell im Punkt 1.5. neu formuliert wird. Derzeit lautet der Punkt 1.5.: Wer die Vermögensgrenze überschreitet ist nicht antragsberechtigt. Die Vermögensgrenze entspricht dem tatsächlichen Verkehrswert (nicht dem vereinbarten Grundstückspreis im Einheimischenmodell) des zu erwerbenden Grundstücks. Vorhandener Grund- und Barbesitz muss durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Es wird vorgeschlagen, diese Festsetzung wie folgt neu zu formulieren: Wer die Vermögensgrenze überschreitet ist nicht antragsberechtigt. Die Vermögensgrenze wird auf ,-- festgesetzt. Unter den Begriff Vermögen wird insbesondere das einsetzbare Vermögen (Nettovermögen) verstanden. Hierunter fallen Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Fondsbeteiligungen, Immobilienbesitz, besondere Wertgegenstände (wie z.b. wertvolle Gemälde oder teurer Schmuck). Dem Vermögen können alle privaten Schulden und Verbindlichkeiten der Antragsteller, wie z.b. Kredite oder Hypotheken gegengerechnet werden. Verbindlichkeiten, die für eine Gewerbeausübung erforderlich sind, können nicht anerkannt werden (vgl der Vergaberichtlinien natürliche Personen ). Die Höhe der Vermögensgrenze wurde bisher von der Verwaltung aufgrund der bisherigen Formulierung angesetzt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gemeinde Hallbergmoos hat nach einem Pressebericht vom ein Einheimischenmodell beschlossen. Hier wurde die Vermögensgrenze für Einzelpersonen auf ,-- und für Paare auf ,-- festgesetzt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beriet über die beabsichtigte Änderung. Auf Grundlage einer Anfrage aus dem Gemeinderat wurde vereinbart, die Richtlinien entsprechend anzupassen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, abzuklären, ob es möglich ist, im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe zu vereinbaren, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Zuteilung auf Grundlage von falschen Angaben erfolgt ist. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, die Vergaberichtlinien in Punkt 1.5. neu zu definieren. Der Punkt 1.5. erhält folgende Fassung: Seite 142
7 1.5. Wer die Vermögensgrenze überschreitet ist nicht antragsberechtigt. Die Vermögensgrenze wird auf ,-- festgesetzt. Unter den Begriff Vermögen wird insbesondere das einsetzbare Vermögen (Nettovermögen) verstanden. Hierunter fallen Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Fondsbeteiligungen, Immobilienbesitz, besondere Wertgegenstände (wie z.b. wertvolle Gemälde oder teurer Schmuck). Dem Vermögen können alle privaten Schulden und Verbindlichkeiten der Antragsteller, wie z.b. Kredite oder Hypotheken gegengerechnet werden. Verbindlichkeiten, die für eine Gewerbeausübung erforderlich sind, können nicht anerkannt werden (vgl der Vergaberichtlinien natürliche Personen ). Top 4 Verschiedenes 4.1 Antrag auf Grabungserlaubnis: Herr Rieger teilte mit, dass ein Antrag des Archäologenteams, das die Grabung im Baugebiet Wippenhausen durchgeführt hat, vorliegt. Sie wollen präventiv Grabungen im Bereich der Hügelgräber im Bereich Wippenhausen durchführen. Die Maßnahme ist mit dem LA für Denkmalpflege und dem Landratsamt vorbesprochen. Der Antrag wird durch die Verwaltung im Amtsweg weitergegeben. 4.2 Verschiedene Informationen: a) Wasser Otterbach: Der Bürgermeister teilte mit, dass derzeit das Wasser im Otterbach eine Verfärbung aufweist. Dies wurde jedoch alles ordnungsgemäß gemeldet, ist bekannt und unschädlich. b) Asyl: Der Bürgermeister teilte mit, dass er von der Familie Kraft erfahren hat, dass die Verträge unterschrieben sind. Die Container mit den Unterkünften werden Ende Januar geliefert. Der Vertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen läuft ab Am Mittwoch, den findet um 20:00 Uhr eine Infoveranstaltung zum Thema Asyl statt, an der auch die Sachbearbeiterin das Landratsamtes Freising, Frau Eichelmann, teilnimmt. c) Amperdamm bei Helfenbrunn: Herr Schmitz fragte an, ob hier bereits ein neuer Sachverhalt bekannt ist. Der Bürgermeister teilte, mit, dass noch keine weiteren Planungen (über ILE) durchgeführt sind. Er wird nochmals mit der Flussmeisterstelle bzgl. des Amperdammes Kontakt aufnehmen. d) Radweg Burghausen: Herr Wildgruber fragte an, wie weit die Überlegungen hierzu durch den Landkreis bekannt sind. Der Bürgermeister teilte mit, dass durch den Naturschutz eine Trassenführung befürwortet wird, die ab Kirchdorf im Osten der Kreisstraße bis zur Amperbrücke und von dort auf der alten Kreisstraße bis zur Einmündung aus Schnotting verlaufen soll. Dann soll in diesem Bereich die Kreisstraße gequert werden, der Radweg ein kurzes Stück Richtung Schnotting geführt werden und dann nach Süden durch das Seite 143
8 Gemeindegrundstück Richtung Burghausen verlaufen. Wegen dieser Trassenführung beabsichtigt der Bürgermeister noch einen gemeinsamen Termin mit Herrn Landrat Hauner, der Tiefbauabteilung des Landkreises und der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. 4.3 Bayernwerke Spende Der Bürgermeister teilte mit, dass die Bayernwerke AG der Gemeinde eine Spende für Soziale Einrichtungen oder Aufgaben in Aussicht stellen. Die Spende soll 1.000,-- betragen, die Gemeinde müsste mitteilen, für welchen Zweck diese Spende verwendet werden soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper einigte sich darauf, dass diese Spende als Erstausstattung von Mitteln für den Helferkreis Asyl verwendet werden soll. Für die Richtigkeit: Gerlsbeck Rieger 1. Bürgermeister Schriftführer Seite 144
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