Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik
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- Anton Linden
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1 Aufgrund von 9 Abs. 1 LHG M V i. d. F. vom erläßt der Akademische Senat der Universität Rostock folgende Studienordnung: Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik I. Allgemeiner Teil A. Ziele des Studiums Der Studiengang Wirtschaftsmathematik hat zum Ziel, eine Verbindung von Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Datenverarbeitung so herzustellen, daß den Absolventen das nötige Rüstzeug für eine Tätigkeit als Mathematiker in den wirtschaftswissenschaftlichen Zweigen der Industrie, in Versicherungen, Banken sowie Forschungs und Entwicklungsabteilungen mit wirtschaftswissenschaftlicher Orientierung vermittelt wird. Zu diesem Rüstzeug gehören eine fundierte mathematische Ausbildung, ein breit angelegtes Grundwissen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, die Vertrautheit mit der Sprache, Denkweise und Modellbildung in den Wirtschaftswissenschaften, die Fähigkeit, mathematische Verfahren in den Wirtschaftswissenschaften anzuwenden und gegebenenfalls zu modifizieren, die Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit und zur Einarbeitung in neue Problemkreise, der sachkundige Umgang mit modernen Rechenanlagen sowie ihr optimaler Einsatz zur Lösung fachspezifischer Probleme. B. Aufbau und Verlauf des Studiums 1. Entsprechend den in A. angegebenen Zielen besteht das Studium aus drei Komponenten: Mathematik, Wirtschaftswissenschaften, Angewandte Informatik. 1
2 In den Wirtschaftswissenschaften ist zu Beginn des Studiums eine der beiden Spezialisierungsrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre zu wählen. 2. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und in ein sechssemestriges Hauptstudium, in dem die Diplomprüfung enthalten ist. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungen zehn Semester. Das Grundstudium dient der Vermittlung einer mathematischen Allgemeinbildung, führt in die Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften ein und bildet den Studenten für den Einsatz und Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen aus. Im Hauptstudium werden die bereits erworbenen Kenntnisse vertieft. Im Teilbereich Mathematik stehen dabei solche mathematischen Disziplinen im Vordergrund, die zur Bearbeitung praktischer Probleme benötigt werden. In den Wirtschaftswissenschaften wird der Einblick in die Sprache, Denkweise und Modellvielfalt erweitert, der Blick für die Anwendbarkeit mathematischer Verfahren geschult. Die Ausbildung in Informatik soll den Studenten befähigen, Methoden und Konzepte der Informatik einzusetzen, um mathematische und wirtschaftswissenschaftliche Probleme effizient mit Hilfe von Rechnern zu lösen. 3. Die Lehrveranstaltungen für den Studiengang Wirtschaftsmathematik orientieren sich an den unter A. genannten Zielen. Sie sind als Angebot zu verstehen, auf deren Grundlage der Student sein Studium selbst gestalten kann. II. Grundstudium A. Veranstaltungen im Grundstudium 1. Das Grundstudium führt in die wissenschaftliche Denk und Arbeitsweise der Mathematik, der Wirtschaftswissenschaften und der Informatik ein und fördert insbesondere die Fähigkeit zum selbständigen aktiven Lernen. Es vermittelt diejenigen Begriffe, Methoden und Ergebnisse, die für das Hauptstudium notwendig sind. Deshalb sind, anders als im Hauptstudium, die meisten Lehrveranstaltungen verbindlich. 2. Die in 1. genannten Ziele werden in folgenden Gruppen fachlich zusammenhängender Lehrveranstaltungen realisiert: Analysis, Lineare Algebra und Geometrie, Numerische Mathematik, Diskrete Mathematik und Optimierung, Stochastik, Veranstaltungen aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften entsprechend der gewählten Spezialisierungsrichtung, Veranstaltungen aus dem Bereich der Angewandten Informatik, Proseminar in Mathematik. 2
3 3. Die nachstehenden tabellarischen Übersichten geben den Studienplan für das Grundstudium wieder. Sie enthalten die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit den zugehörigen Vorlesungs ( V ) und Übungsstunden ( Ü ), die in dem betreffenden Semester zweckmäßigerweise zu besuchen sind, und deuten durch P k (k = 1,..., 10) an, in welchem Semester die Diplomvorprüfung über den jeweiligen Stoff in der Regel abzulegen ist. Dem Studenten steht es frei, bereits während des Grundstudiums weiterführende Vorlesungen zu hören. Mathematik: Semester Analysis 4V, 2Ü 4V, 2Ü 4V, 2Ü P 1 P 2 Lineare Algebra und Geometrie 4V, 2Ü 4V, 2Ü P 3 Computeralgebrasysteme 1V, 2Ü Numerische Mathematik 4V, 2Ü 2 Rechentechn. Praktikum P 4 Stochastik Diskrete Mathematik und Optimierung 5V, 2Ü P 5 2V, 1Ü Proseminar 2 Wirtschaftswissenschaften: Hier sind nur die Veranstaltungen einer der beiden möglichen Spezialisierungsrichtungen Pflicht. 3
4 a) Spezialisierungsrichtung Betriebswirtschaftslehre Semester Einführung Organisation und Grundlagen des in die BWL Personalwirtschaft Marketing 1V 2V, 1Ü 2V, 1Ü Finanzierung Grundlagen der u. Investitionen Produktions wirtschaft 2V, 1Ü 2V, 1Ü P 7 Verhaltenswiss. Grundlagen 1V P 6 b) Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre Semester Volkswirtschaftslehre Grundlagen der Mikroökonomik: als Wissenschaft: Mikroökonomie Allokation und Fakten, Theorien, Politik Wettbewerb 2V 2V, 1Ü 2V, 1Ü c) Angewandte Informatik: Grundlagen der Makroökonomik: Makroökonomie Konjunktur und 2V, 1Ü Beschäftigung P 6 2V Globalisierung der Wirtschaft 2V, 1Ü P 7 Semester Informatik I Informatik III Informatik II (Einführung) (Programmie (Betriebssysteme rungstechnik) u. Rechnernetze) 2V, 2Ü 2V, 2Ü 4V, 2Ü P 8 P 9 P 10 4
5 B. Diplomvorprüfung 1. Die Diplomvorprüfung besteht aus vier Fachprüfungen, die sich jeweils aus mehreren Prüfungsleistungen in Form von Teilprüfungen zusammensetzen. Diese Fachprüfungen und die dazugehörigen Teilprüfungen lauten: 1. Reine Mathematik Teilprüfungen: P 1 zum Stoff der Vorlesungen Analysis I, II P 2 zum Stoff der Vorlesung Analysis III P 3 zum Stoff der Vorlesungen Lineare Algebra und Geometrie I, II 2. Angewandte Mathematik Teilprüfungen: P 4 zum Stoff der Vorlesung Numerische Mathematik P 5 zum Stoff der Vorlesung Stochastik 3. Wirtschaftswissenschaften Spezialisierungsrichtung Betriebswirtschaftslehre Teilprüfungen: P 6 zum Stoff der Vorlesungen Finanzierung und Investitionen, Organisation und Personalwirtschaft, Verhaltenswissenschaftliche Grundlagen P 7 zum Stoff der Vorlesungen Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen des Marketing, Grundlagen der Produktionswirtschaft alternativ Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre Teilprüfungen: P 6 zum Stoff der Vorlesungen Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft: Fakten, Theorien und Politik, Grundlagen der Mikroökonomie, Grundlagen der Makroökonomie P 7 zum Stoff der Vorlesung Mikroökonomik: Allokation und Wettbewerb, Makroökonomik: Konjunktur und Beschäftigung, Globalisierung der Wirtschaft 4. Angewandte Informatik Teilprüfungen: P 8 zum Stoff der Vorlesung Informatik I (Einführung) P 9 zum Stoff der Vorlesung Informatik III (Programmierungstechnik) P 10 zum Stoff der Vorlesung Informatik II (Betriebssysteme und Rechnernetze) Die Teilprüfungen P 1 bis P 5 finden mündlich statt und dauern jeweils ca. 30 Minuten. Die Teilprüfungen P 6 und P 7 werden in schriftlicher Form durchgeführt. In Betriebswirtschaftslehre dauern diese Teilprüfungen jeweils 180 Minuten, in Volkswirtschaftslehre dauern P Minuten und P Minuten. Die Teilprüfung P 8 besteht aus einer Klausurarbeit von 90 Minuten Dauer, die Teilprüfung P 9 aus einer Klausurarbeit von 120 Minuten Dauer. Die Teilprüfung P 10 findet mündlich statt und dauert etwa 30 Minuten. 2. Die Zulassung zur Diplomvorprüfung ist zu beantragen. Hierbei sind ein Proseminarschein sowie Übungsscheine über die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen aller fünf mathematischen Prüfungsfächer sowie an den Veranstaltungen Diskrete Mathematik und Optimierung, Computeralgebrasysteme, Informatik III vorzulegen. 3. Einzelheiten zur Diplomvorprüfung regelt die Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik. 5
6 III. Hauptstudium A. Veranstaltungen im Hauptstudium 1. Das Hauptstudium baut auf den Kenntnissen auf, die im Grundstudium erworben wurden. Es gestattet größere Freiheiten in der Wahl der Vorlesungen. 2. Im Teilbereich Mathematik wird die Belegung von Lehrveranstaltungen aus folgenden Gebieten empfohlen: Reine Mathematik: Algebra, Funktionalanalysis, Geometrie, Differentialgleichungen, Angewandte Mathematik: Diskrete Mathematik, Finanz und Versicherungsmathematik, Numerik, Optimierung, Stochastik. Zusätzlich ist im Hauptstudium die Lehrveranstaltung Analysis IV im Umfang von 4 SWS Vorlesung und 2 SWS Übung als Pflichtveranstaltung zu besuchen. Im Hinblick auf die Zulassung zur Diplomprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei mathematischen Seminaren erforderlich (vgl. B. 2.). 3. In den Wirtschaftswissenschaften sind die prüfungsrelevanten Veranstaltungen aus derselben Spezialisierungsrichtung zu wählen, in der die Diplomvorprüfung abgelegt wurde. Es wird jedoch empfohlen, auch einführende Vorlesungen der jeweils anderen Spezialisierungsrichtung zu hören. a) Spezialisierungsrichtung Betriebswirtschaftslehre In diesem Bereich sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 14 SWS aus einer der folgenden Vertiefungsrichtungen zu hören: Bankbetriebslehre, Finanzwirtschaft, Marketing, Produktionswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling. Davon entfallen 12 SWS auf Veranstaltungen aus der speziellen Betriebswirtschaftslehre und 2 SWS auf Veranstaltungen im Rahmen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre. Wird Rechnungswesen und Controlling als Vertiefungsrichtung gewählt, sind zusätzlich grundlegende Veranstaltungen über Rechnungswesen zu hören, die für die Veranstaltungen im Hauptstudium vorausgesetzt werden. 6
7 b) Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre In diesem Bereich sind sieben Vorlesungen im Gesamtumfang von 14 SWS aus den folgenden drei Gebieten zu hören: Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft, Anwendungen und Methoden. Dabei sind mindestens zwei Vorlesungen im Gesamtumfang von 4 SWS aus dem ersten Gebiet und mindestens ebenso viele aus dem dritten Gebiet zu wählen. 4. In der Angewandten Informatik sind Vorlesungen im Umfang von mindestens 8 SWS aus den Bereichen Datenbanken und Informationssysteme, Graphische Datenverarbeitung, Modellierung und Simulation, Rechnerarchitekturen/Rechnernetze, Softwaretechnik, Supercomputing zu hören. 5. Jedem Studenten wird nahegelegt, während des Studiums eine mehrmonatige praxisbezogene Tätigkeit aufzunehmen. Hier sollte er Anwendungen der Mathematik in den Wirtschaftswissenschaften kennenlernen. B. Diplomprüfung 1. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit einschließlich ihrer Verteidigung und je einer Fachprüfung in den vier Prüfungsfächern Reine Mathematik (Prüfungsumfang: 8 SWS Vorlesungen), Angewandte Mathematik (Prüfungsumfang: 16 SWS Vorlesungen, davon 6 bis 10 SWS Vorlesungen aus den Bereichen Diskrete Mathematik, Numerik, Optimierung und 6 bis 10 SWS aus den Bereichen Finanz und Versicherungsmathematik, Stochastik), Wirtschaftswissenschaften (Prüfungsumfang: 14 SWS Lehrveranstaltungen), Angewandte Informatik (Prüfungsumfang: 8 SWS Vorlesungen). Die Fachprüfungen in den beiden ersten Prüfungsfächern finden mündlich statt und dauern jeweils ca. 60 Minuten. Art und Umfang der Fachprüfung im Fach Wirtschaftswissenschaften hängen von der gewählten Spezialisierungsrichtung ab: Wurde Betriebswirtschaftslehre als Spezialisierungsrichtung gewählt, setzt sich die Fachprüfung aus einer Klausurarbeit von 240 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung im Umfang von 20 bis 30 Minuten 7
8 zusammen. Dabei erstrecken sich beide Prüfungsteile auf die Lehrinhalte der Vorlesungen aus derselben, vom Kandidaten zu benennenden Vertiefungsrichtung gemäß III.A.3a). In der Spezialisierungsrichtung Volkswirtschaftslehre besteht die Fachprüfung aus sieben studienbegleitenden Klausurarbeiten im Umfang von je 120 Minuten zu ebenso vielen zweistündigen Vorlesungen gemäß III.A.3b). Dabei sind mindestens zwei Klausurarbeiten aus dem Gebiet Wirtschaftstheorie und mindestens zwei aus dem Gebiet Anwendungen und Methoden zu wählen. Die Fachprüfung in Angewandter Informatik findet mündlich statt und besteht aus 4 Teilprüfungen von je etwa 20 Minuten Dauer zu dem Vorlesungsangebot gemäß III.A.4. Diese Teilprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden. 2. Die Zulassung zur Diplomprüfung (Inhalt, Umfang, Prüfer) ist zu beantragen. Hierbei sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: 1 Übungsschein zur Vorlesung Analysis IV, 1 Seminarschein in Reiner Mathematik, 1 Seminarschein aus einem der Bereiche Diskrete Mathematik, Finanz und Versicherungsmathematik, Numerik, Optimierung, Stochastik, 1 weiterer Seminarschein in einem der vier Prüfungsfächer oder ein weiterer Übungsschein in Mathematik, der nicht zur Zulassung zur Diplomvorprüfung verlangt wird. 3. Die Diplomarbeit wird in der Regel nach Zulassung des Kandidaten zur Diplomprüfung ausgegeben. Ihr Thema ist durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu bestätigen. Sie kann auch außerhalb des Fachbereichs Mathematik betreut werden, muß aber einen Bezug zur Mathematik aufweisen. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Diplomarbeit beträgt sechs Monate. 4. Die Verteidigung der Diplomarbeit wird nach Vorliegen der beiden Gutachten vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses angesetzt. 5. Nach erfolgreicher Diplomprüfung wird der akademische Grad Diplom Wirtschaftsmathematiker bzw. Diplom Wirtschaftsmathematikerin verliehen. 6. Einzelheiten zur Diplomprüfung regelt die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität Rostock. IV. Inkrafttreten Die Studienordnung tritt mit Beschluß des Akademischen Senats der Universität Rostock vom 5. Dezember 2001 in Kraft. Rostock, den 6. Dezember 2001 Sprecher des Fachbereichs Mathematik der Universität Rostock Universitätsprofessor Dr. Reinhard Strecker 8
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