Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

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1 Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1

2 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze einer Gefährdungsanalyse. Diese soll insbesondere Gefahrenquellen aufzeigen Belastungen und Erkrankungen vorbeugen gesundheitliche Gefährdungen ausschließen Name.ppt Seite 2

3 Gesetzliche Grundlagen nach SGB VII 14 Präventionsgrundsatz * mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. * den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Name.ppt Seite 3

4 Arbeitsschutzgesetz- ArbSchG v. 21. August 1996 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit der Beschäftigten Name.ppt Seite 4

5 Gesetzliche Grundlagen nach ArbSchG 3 Grundpflicht des Arbeitgebers * Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz 4 Allgemeiner Grundsatz * Gefährdung minimieren 5 Arbeitsbedingungen beurteilen * Ermittlung von Gefährdungen * Festlegung von Maßnahmen Name.ppt Seite 5

6 Gesetzliche Grundlagen nach ArbSchG 6 Dokumentation * Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung * Festgelegte Maßnahmen 15, 16, 17 Rechte u. Pflichten d. Beschäftigten * Unterstützungspflicht * Vorschlagsrecht Name.ppt Seite 6

7 Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - Bildscharb V) vom 20. Dezember 1996 Name.ppt Seite 7

8 4 des Arbeitsschutzgesetzes Gefährdungen für Leben und Gesundheit müssen möglichst vermieden werden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden Berücksichtigt werden muß der Stand der Technik, der Arbeitsorganisation, der sozialen Beziehungen und der Einfluß der Umwelt Gefahren müssen an der Quelle bekämpft werden, individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig Name.ppt Seite 8

9 Rechte der Beschäftigten nach dem ArbSchG 12 Recht auf Unterweisung während der Arbeitszeit über Sicherheit- und Gesundheitsschutz am jeweiligen Arbeitsplatz, auch für Leiharbeitnehmer 9 (1), (2) Recht auf Unterweisung bei besonderen Gefahren mit der Möglichkeit, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr selbst treffen zu können (3) Sich durch Verlassen des Arbeitsplatzes bei unmittelbarer erheblicher Gefahr in Sicherheit bringen 17 (1) Vorschlagsrecht (2) Beschwerderecht, wenn der Arbeitgeber nach erfolgter Beschwerde nicht für Abhilfe gesorgt hat 11 Arbeitsmedizinische Untersuchungen bei Gesundheitsgefährdungen Name.ppt Seite 9

10 Pflichten des Beschäftigten nach dem ArbSchG 15 (1) Gemäß den Unterweisungen für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (2) Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel sowie Schutzvorrichtungen und zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden 16 (1) Festgestellte unmittelbare Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie festgestellte Defekte an Schutzsystemen müssen unverzüglich dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzen gemeldet werden (2) Unterstützung der für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zuständigen Personen und Meldung von Mängeln an Schutzsystemen an diese Personen sowie an die Sicherheitsbeauftragten Name.ppt Seite 10

11 Auszug aus der Betriebsvereinbarung 1. Beteiligung der Beschäftigten an der Gefährdungsanalyse: - Es erfolgt eine Unterrichtung über die Gefährdungsanalyse und das verwendete Verfahren (gegebenenfalls durch Abteilungsversammlungen) - Die Datenerhebung selbst erfolgt durch Befragen der Beschäftigten anhand der Fragebögen: * Bildschirmarbeitsplatz, * Produktion/Werkstatt/Labor, * Montage, * Psychische Belastung. Name.ppt Seite 11

12 Auszug aus der Betriebsvereinbarung 2. Der Frage-/Antwortbogen Montage (Anlage 5) ist von Beschäftigten, die sich zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Arbeitseinsatz außerhalb des Betriebes befinden, der länger als 2 Wochen andauert, am Ende dieses Einsatzes, spätestens jedoch nach 3 Monaten auszufüllen und beim Baustellenleiter abzugeben. Mitarbeiter mit überwiegender Außendienstätigkeit, wie z.b. Montagestammarbeiter, füllen den Frage-/Antwortbogen erneut aus, wenn sich die Arbeitsbedingungen gegenüber derjenigen, die im vorigen Frage-/Antwortbogen beschrieben wurden, ändern. Die gemeinsame Kommission kann für Beschäftigte, für deren Arbeitsverhältnis außerbetriebliche Kurzeinsätze typisch sind, Ausnahmen festlegen. Name.ppt Seite 12

13 Auszug aus der Betriebsvereinbarung 3. Der Frage-/Antwortbogen zu psychischen Belastungen ist zunächst anonym wie folgt zu erheben/auszuwerten: Jedem/jeder Beschäftigten wird eine Schlüsselnummer durch den/die Datenschutzbeauftragte(n) zugeteilt. Die Fragebögen werden durch den/die Datenschutzbeauftragte(n) verteilt. Die Rückgabe erfolgt ohne Namensnennung an dieselbe Stelle. Name.ppt Seite 13

14 Auszug aus der Betriebsvereinbarung 4. Von dort werden sie in anonymer Form sowohl an den Arbeitgeber (zum Zweck der Datenauswertung gemäß 5 II) wie an die gemeinsame Kommission weitergeleitet. Halten Arbeitgeber und Betriebsrat ein persönliches Gespräch mit Beschäftigten erforderlich, so klärt der/die Datenschutzbeauftragte mit dem/der Beschäftigten, ob Bereitschaft zu einem solchen Gespräch besteht. Wird das verneint, dann bleibt es bei einer auf die Abfragegruppe bezogenen Auswertung. Name.ppt Seite 14

15 25 Bußgeldvorschriften (ArbSchG) 26 Strafvorschriften (ArbSchG) 25 Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5 000,- (Arbeitnehmer), bis zu ,- (Arbeitgeber-Vorgesetzter) geahndet werden. 26 Strafvorschriften Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet. Name.ppt Seite 15

16 Arbeitsschutzgesetz Für Arbeitsschutz sind alle gemeinsam also... * GAA (Gewerbeaufsichtamt) * Berufsgenossenschaft * Arbeitgeber * Betriebsrat * Betriebsarzt * Arbeitnehmer * Sicherheitsingenieur... verpflichtet Name.ppt Seite 16

17 Gefährdungsanalyse Standardablauf der Umfrage ID Tage Start Ende 1 Stand: Tag Fr Fr Start: () XXX (YYY) - Fertigungsbereich H. XXX 31 Tage 3 1. YYY: Vorgesetzte informieren (bereits erfolgt!), Übergabe der Antwortbögen 1 Tag 4 2. Vorgesetzte: Ergänzen d er fehlenden Daten im Kopfbogen. 3 Tage 5 3a. Vorgesetzte: Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter 2 Tage 6 3b. Vorgesetzte: Verteilen der Antwortbögen 3 Tage 7 4. Mitarbeiter: Ausfüllen der Antwortbögen (max. 3 Tage) 3 Tage 8 5a. Vorgesetzte: Einsammeln der Antwortbögen 3 Tage 9 5b.Vorgesetzte: 1. Auswertung der Antwortbögen, Schwerpunktermittlung. 5 Tage 10 6a. Vorgesetzte: Direkte Gefährdungsbeseitigung vor Ort. 5 Tage 11 6b. Vorgesetzte: Gespräch mit SIFA (Sicherheitsfachkraft) 5 Tage 12 7a. Vorgesetzte: Übergabe an "gemeinsame Kommission" 5 Tage 13 7b. "gem.kommission": Analyse, Standpunkte: Arbeitgeber-BR, Beschluss 5 Tage "gem.kommission" Einladung zum Interview vor Ort ( Expertenteam) 1 Tag 15 9a. Expertenteam: Ursachenermittlung vor Ort 3 Tage 16 9b. Expertenteam: Maßnahmenableitung. 3 Tage 17 9c. Expertenteam: Festlegung der Maßnahmen. 3 Tage 18 9d. Expertenteam: Erstellen eines Maßnahmenprotokolls 3 Tage 19 9e. Expertenteam: Verteilung des Maßnahmenprotokolls 1 Tag Vorgesetzte: Umsetzung der Maßnahmen 15 Tage "gem. Kommission": Terminverfolgung Umsetzung der Maßnahmen 10 Tage "gem. Kommission": Ergebnispräsentation 2 Tage XXX: Archivierung der Dokumente. 3 Tage Di Name.ppt Seite 17

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