Fragen & Antworten (FAQs) Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG

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1 Fragen & Antworten (FAQs) Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG 1. Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvergabeantrages beachten? Um Ihren Antrag zum Abschluss eines Darlehensvertrages bearbeiten und annehmen zu können, muss der Zeichnungsschein vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Aufgrund von Voranfragen über die Zeichnungswünsche wird die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG den Zeichnungsschein mit den bekannten Daten ausfüllen. Nicht oder falsch ausgefüllte Felder müssen von Ihnen ergänzt oder korrigiert werden. Die Angabe der -Adresse ist hilfreich zum Versenden von Informationen auf dem elektronischen Weg. Ihre -Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt. Die Darlehenssumme ist bereits ebenso eingetragen. Hier darf keine Änderung von Ihnen vorgenommen werden. Sollten Sie dennoch eine andere Darlehenssumme angeben wollen, teilen Sie dies bitte der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG mit. Sie erhalten in diesem Fall einen neuen Zeichnungsschein zugesandt. Wichtig: Kreuzen Sie bitte an, welche Verzinsungsvariante Sie wählen möchten. Entweder eine Festverzinsung mit 2,5% p.a. oder eine variable Verzinsung, die sich nach dem Ertrag der Photovoltaikanlage bemisst. Der Zeichnungsschein ist von Ihnen zu unterzeichnen und an die Solarpark Rinteln- Deckbergen GmbH & Co. KG zurück zu senden. 2. Was ist ein Darlehen? Ein Darlehen ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der Darlehensgeber die Hingabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer. Der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung von Darlehenszinsen und die Rückzahlung der Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages. 3. Warum wurden diese Darlehensmodelle gewählt? Ein Darlehen mit einer festen Verzinsung von 2,5% p.a. bietet für Sie die größtmögliche Sicherheit. Die Darlehenszinsen sind fest und nicht wie bei vielen anderen Beteiligungsmodellen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien variabel und abhängig vom Ertrag der Photovoltaikanlage. Sie erhalten also auch dann Ihre Verzinsung ausgezahlt, wenn einmal keine Sonne scheint. Die Variante einer variablen Verzinsung richtet sich an die Darlehensgeber, die ihre Verzinsung vom Ertrag der Photovoltaikanlage abhängig machen wollen. So kann die jährliche Verzinsung schwanken. Die Verzinsungstabelle entnehmen Sie dem Darlehensvertrag. 4. Wer kann ein Darlehen geben? Jede Privatperson. Sie müssen Versorgungskunde der Stadtwerke Rinteln GmbH sein und damit über eine Kundennummer verfügen. 5. Wie schließe ich das Darlehen ab? Ergänzen Sie den Zeichnungsschein an den noch freien Stellen, die nicht bereits durch die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG vorab ausgefüllt wurden. Der Seite 1

2 Darlehensvertrag kommt erst zustande, wenn er von der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG gegengezeichnet wird und Sie den Darlehensbetrag fristgerecht überwiesen haben. 6. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG den Darlehensvertrag gegenzeichnet? Nein. Die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG ist aber bestrebt, die Zeichnungsscheine, wenn sie richtig ausgefüllt und unterzeichnet sind, nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs anzunehmen. Ein Rechtsanspruch auf Annahme des Darlehensantrages besteht jedoch nicht. Je früher Sie einen Darlehensantrag einreichen, umso größer sind aber die Chancen, dass die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG diesen auch annehmen wird. Aus Erfahrung zeigt sich, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d.h. nicht jeder, der sich beteiligen möchte, bekommt auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen. 7. Ab wann kann ich der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG ein Darlehen geben? Ab sofort. 8. In welcher Höhe kann ich ein Darlehen gewähren? Der Minimalbetrag beträgt 500,00. Ein Maximalbetrag ist nicht festgelegt. Jeder Betrag über 500,00 muss durch 500,00 ohne Rest teilbar sein. Es können also Darlehen in 500,00 - Schritten gegeben werden. 9. Wie hoch sind die Zinsen? Die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG bietet zwei Darlehensvarianten an. a) Festverzinsung Die Darlehenssumme wird in Höhe von 2,5% p.a. fest verzinst. b) Variable Verzinsung Die Darlehenssumme wird variabel je nach dem Ertrag der Photovoltaikanlage verzinst. Die Zinsstaffel entnehmen Sie dem Darlehensvertrag. 10. Wird die Darlehenssumme getilgt? Ja. Die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG beginnt ab dem 6. Darlehensjahr, d.h. erstmals zum damit, an den Darlehensgeber 10% der Darlehenssumme zurück zu zahlen. Zum endet der Darlehensvertrag mit der letzten Tilgungsrate. Die Verzinsung, die von der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG gezahlt wird, bezieht sich aber unabhängig von bereits erfolgten Tilgungen auf den Nominalbetrag, d.h. dass immer der ursprünglich eingezahlte Darlehensbetrag für die Verzinsung maßgeblich ist. Somit ergibt sich für den Darlehensgeber eine effektive Zinssteigerung, da er trotz Tilgungen den ursprünglich gezahlten Darlehensbetrag verzinst erhält. 11. Kann ich nach der Abgabe meines Darlehensangebotes dieses widerrufen? Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Zeichnung. Alles Weitere finden Sie im Darlehensvertrag in der Widerrufsbelehrung. Seite 2

3 12. Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten? Das Darlehen hat eine feste Laufzeit bis zum Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt ohne, dass Sie eine Kündigung erklären müssen. Zum wird mit der letzten Tilgungsrate durch die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG der Darlehensbetrag vollständig an Sie zurück gezahlt. Nach Ablauf des fünften vollen Darlehensjahres besteht die Möglichkeit für Sie und die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG, den Darlehensvertrag durch ordentliche schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum eines jeden Jahres zu beenden. Eine Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Fax oder reichen nicht aus. 13. Welchen Betrag erhalte ich nach Kündigung zurück? Nach Kündigung erhalten Sie die gesamte Darlehenssumme zzgl. der bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück. 14. Was passiert, wenn ich vor dem kündige? Grundsätzlich schließt der Darlehensvertrag zwar eine Kündigung vor dem aus. Sollten Sie vorher jedoch eine Kündigung erklären oder muss die Solarpark Rinteln- Deckbergen GmbH & Co. KG Ihnen gegenüber wegen eines im Darlehensvertrag bestimmten Grundes außerordentlich kündigen, verzichten Sie auf 10% der ursprünglichen Darlehenssumme. Sie erhalten also nur 90% des Darlehensbetrages zzgl. aufgelaufener Zinsen zurück. Sollte ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen, den nicht Sie, sondern die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG zu vertreten hat, tritt dieser Verzicht auf 10% der Darlehenssumme natürlich nicht ein. 15. Aus welchem Grund kann der Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt werden? Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für Sie als auch für die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG. Die Kündigungsrechte sind in 6 Ziffern 4 und 5 der Darlehensvertragsbedingungen beschrieben. 16. Kann ich eine dritte Person begünstigen? Nein. Es besteht keine Möglichkeit, eine dritte Person zu begünstigen, an die Zins- oder Tilgungszahlungen erfolgen sollen. 17. Kann ich den Darlehensvertrag auf dritte Personen übertragen? Nein. Eine Übertragung, d.h. das Auswechseln des Vertragspartners als Darlehensgeber ist nicht möglich. 18. Wie erfolgen die Zins- und Tilgungszahlungen? Die Zinsen und Tilgungen unabhängig davon, welche Darlehensvariante Sie wählen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraumes ( ) berechnet und spätestens bis zum des Folgejahres an Sie auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt. Seite 3

4 19. Bin ich am Ertrag der Photovoltaikanlage der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG beteiligt? Es kommt darauf an, welches Darlehensmodell Sie wählen. Wenn Sie am Erfolg der Photovoltaikanlage beteiligt sein wollen, d.h. der Darlehenszins sich am Ertrag der Photovoltaikanlage bemessen soll, müssen Sie die ertragsabhängige Verzinsungsvariante wählen. 20. Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte? Nein. Bei einem Darlehensgeber handelt es sich um einen Fremdkapitalgeber, der keine Mitbestimmungsrechte hat. 21. Worin investiert die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG mein Geld? Die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG errichtet eine Photovoltaikanlagemit einer Leistung von 998,5 kw Peak 22. Werden Sicherheiten gegeben? Nein. Die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG stellt keine Sicherheiten für das Darlehen zur Verfügung. 23. Bestehen Risiken bei dem Darlehen? Grundsätzlich besteht immer das Risiko, dass ein Darlehensnehmer ausfällt, d.h., dass die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG im schlimmsten Fall aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht mehr in der Lage ist, Zinsen zu zahlen oder das Darlehen zu tilgen. Im Falle einer Insolvenz der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG sind Ihre Forderungen gegen die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG aus dem Darlehen (Zahlung von Zinsen und Tilgung) nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient werden, bevor Ihre Rückzahlungsansprüche befriedigt werden. Wählen Sie die Variante der ertragsabhängigen Verzinsung kann bei einem sonnenschwachen Jahr oder aufgrund eines Teil- oder Komplettausfalls der Photovoltaikanlage das Risiko bestehen, dass nur eine sehr geringe oder keine Verzinsung des Darlehensbetrages stattfindet. Bei dieser Variante steht der Möglichkeit, eine höhere Verzinsung zu erwirtschaften auch ein höheres wirtschaftliches Risiko gegenüber. 24. Warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden? Eine Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich sonst um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG keine Erlaubnis hat, Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche nachrangig sein. 25. Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten? Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und von Ihnen zu versteuern. Die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die bei der Auszahlung der Kapitalerträge (Verzinsung und Überschussbeteiligung) anfallenden Steuern und gesetzlichen Abgaben direkt an die zuständigen Stellen abzuführen und Ihnen eine Seite 4

5 entsprechende Bescheinigung auszustellen. Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsaufträge werden berücksichtigt. 26. Was passiert im Todesfall? Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens, gehen die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag auf die Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Ist der/die Erbe/n oder Vermächtnisnehmer nicht Versorgungskunde der Stadtwerke Rinteln GmbH, so steht der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG das Recht zu, den Darlehensvertrag außerordentlich zu kündigen. Die Rückzahlung aufgelaufener Zinsen und die Tilgung des Darlehensbetrages erfolgen dann gegenüber dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer, der sich zuvor gegenüber der Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG zu legitimieren hat, z.b. durch Vorlage eines Erbscheines. Tritt dieser Fall vor dem sein, wird der Verzicht auf 10% der Darlehenssumme wirksam. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Solarpark Rinteln-Deckbergen GmbH & Co. KG Bahnhofsweg Rinteln Seite 5

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