Jahresbericht 2012 Landesamt für Steuern und Finanzen

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1 Jahresbericht 2012 Landesamt für Steuern und Finanzen

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3 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, nach der Fusion des Landesamtes für Finanzen und der Oberfinanzdirektion Chemnitz zum Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) im Jahr 2011 stand auch 2012 im Zeichen der Umsetzung der Fusion. Dieser Prozess, der auch ein Prozess des Zusammenfindens und -wachsens zweier sehr unterschiedlicher Behörden ist, wird auch über das Jahr 2012 hinaus fortzuführen sein. Die Erfüllung der bestehenden Aufgaben war in einigen Bereichen, auch bedingt durch zahlreiche Umzüge und die Neustrukturierung einiger Abteilungen und Referate, eine besondere Herausforderung für die betroffenen Bediensteten. In der Abteilung I wurde 2012 das Konzept für die Pilotierung von Telearbeit im LSF und den Finanzämtern erarbeitet. Die im Rahmen von drei Teilprojekten gewonnenen Analyseergebnisse flossen in die Erstellung des Feinkonzepts ein. Damit konnte die Basis für den Beginn der Pilotierung der Telearbeit im Jahr 2013 geschaffen werden. Am 1. September 2012 wurde darüber hinaus mit der Einführung der Mindestarbeitszeit die Gestaltung der individuellen Arbeitszeit aller Bediensteten des LSF weiter flexibilisiert. Die am 30. August 2012 mit dem Gesamtpersonalrat geschlossene Dienstvereinbarung trägt der Forderung nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie Rechnung und stellt zudem ein wesentliches Element des Gesundheitsmanagements im LSF dar. In den Bezügestellen der Abteilung III wurde 2012 die Flexibilisierung der Bruttoberechnung der Bezüge aller Bediensteten des Freistaates Sachsen erfolgreich eingeführt. Damit nimmt Sachsen im Verbund der Anwender der Bezügesoftware KIDICAP eine Vorreiterrolle ein. Weitere fachliche Anforderungen wie z. B. das rückwirkende In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung für Tarifbeschäftigte, verschiedene weitreichende gerichtliche Entscheidungen sowie gesetzliche Änderungen, u. a. das Stellenabbaubegleitgesetz für Beamte wurden mit großer Kraftanstrengung zuverlässig umgesetzt. Im Jahr 2013 stehen bereits wieder eine große Anzahl fachlicher und organisatorischer Anforderungen an. Dazu gehören beispielsweise auch die Einführung des elektronischen Datenabrufs von Steuermerkmalen durch die Arbeitgeber. Die Bezügestellen des LSF haben dabei als größter steuerrechtlicher Arbeitgeber des Freistaates Sachsen eine besondere Verantwortung. Aber auch materiell-rechtliche Änderungen für die verschiedenen Statusgruppen der Bediensteten des Freistaates werden pünktlich und zuverlässig umzusetzen sein. Vor große Herausforderungen wird das LSF mit der Einführung der angekündigten Dienstrechtsreform für die Beamten und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen gestellt werden. Erhebliche Mehrarbeit war auch durch die Bediensteten der Hauptkasse (Abteilung IV) bei der Bearbeitung der Forderungen des Statistischen Landesamtes im Zusammenhang mit dem Zensus 2011 zu leisten. Als Folge des Mahn- und Beitreibungsverfahrens mussten neben der Bearbeitung der vielen Mahnschreiben und Vollstreckungsersuchen täglich Unmutsbekundungen der säumigen Zahlungspflichtigen entgegengenommen werden. Fortführend zum Jahr 2011 waren die Anstrengungen der Hauptkasse auch 2012 auf die SEPA-Umsetzung gerichtet. Für die ab 1. Februar 2014 zu nutzenden SEPA-Lastschriften wurden unter Federführung der Hauptkasse die Anforderungen für das Kassenbuchführungsverfahren ermittelt. Mit der Einführung des elektronischen Mahnverfahrens 2012 in der Rechtsabteilung (Abteilung V) werden nunmehr die Mahnbescheide elektronisch erzeugt und über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an die Gerichte versandt. Das Verfahren läuft damit bis zur abschließenden Erstellung eines Vollstreckungstitels komplett papierlos. Der Besuch von Bundesministerin Ilse Aigner zur Inbetriebnahme der Biogasanlage des Deutschen Biomasseforschungszentrums in Leipzig am 6. Juli 2012 sowie die feierliche Übergabe der Höhenklimasimulationsanlage des Flugmedizinischen Instituts der Luftwaffe in Königsbrück am 19. November 2012 durch Ministerpräsident Stanislaw Tillich waren besondere Höhepunkte im Bereich der Abteilung Bundesbau. Die Abteilung VI wurde mit Ablauf des Jahres 2012 im Rahmen einer umfassenden Neustrukturierung aufgelöst. Die Aufgaben wurden am 1. Januar 2013 an das Staatministerium der Finanzen (SMF) und den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) übertragen. Der Jahresbericht 2012 beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte, Veränderungen, Neuerungen sowie statistischen Werte und liefert damit einen Gesamtüberblick über die Arbeit des LSF und seiner Finanzämter. Die allumfassende Darstellung aller Projekte und Leistungen würde jedoch den Rahmen dieser zusammenfassenden Übersicht sprengen und die Attraktivität verringern. Ich hoffe daher, mit der getroffenen Auswahl an Themen Ihr Interesse wecken zu können und bedanke mich an dieser Stelle sehr herzlich bei allen Bediensteten unserer Verwaltung für ihre engagierte Arbeit und Leistungsbereitschaft. Thomas Popp Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen 03

4 Inhaltsverzeichnis Präsidialbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwaltungsmodernisierung Abteilung I - Zentrale Angelegenheiten Organisation und Grundsatz IT Personalentwicklung Aus- und Fortbildung Haushalt und Beschaffung Geschäfts- und Kassenprüfung, Innenrevision Abteilung II - Steuern Steueraufkommen und Haushalt Aus den Steuerbereichen Sondereinheit Risikoprüfung Außendienste Steuerstrafrecht Bewertung Einheitlicher Erhebungsbezirk Rechtsbehelfsbearbeitung Lohnsteuerhilfevereine

5 Abteilung III - Staatsfinanz Bereich Allgemeine Angelegenheiten Staatsfinanzen Bereich Bezügestellen Bereich EDV-Staatsfinanzen Abteilung IV - Hauptkasse des Freistaates Sachsen Aufgaben und Organisation Abteilung V - Rechtsangelegenheiten/Justiziariat Aufgaben und Organisation Abteilung VI - Bundesbau und Sonderaufgaben Bundesbau Zuwendungsbau Krankenhausbau Umstrukturierung...54 Finanzämter

6 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Daniela Dylakiewicz Persönliche Referentin, Leiterin Präsidialbüro Dr. Daniela Dylakiewicz Präsident Thomas Popp Abteilung I Zentrale Angelegenheiten (zugleich Vertreter des Präsidenten) Abteilung II Steuern Abteilung III Staatsfinanz Ansgar König Ansgar König Dr. Boris Lehmann Referat 111 Organisation/ Grundsatz IT Referat 211 Gewinneinkünfte, KSt, GewSt, InvZul Allgemeine Angelegenheiten Staatsfinanz Bezügestelle Dresden Bezügestelle Chemnitz Dirk Sott Birgit Massinger Dr. Boris Lehmann Wolfgang Kraubitz Ludwig Häusler S Jürgen Stieff Referat 112 Personal 1 hd/gd/md/ed Referat 212 LSt, KiSt, VermBG, Überschusseinkünfte, Internationales Steuerrecht Joachim Fladerer N.N. Referat 312 Qualitätssicherung Referat 331D Arbeitnehmer Elke Nickisch Referat 331C Arbeitnehmer Ingeborg Krause Referat 113 Personal 2 Aus- und Fortbildung/ Innerer Dienst C/ Fahrdienst Ingrid Gatter Referat 114 Haushalt/ Innere Organisation/ Zentrale Beschaffungsstelle / Zentrale Reisekostenstelle/ Innerer Dienst DD+L Andreas Gottschlich Referat 115 Geschäftsprüfung/ Kassenprüfung/ Innenrevision Referat 213 USt, Verkehrsteuern, ErbSt, Bewertung, Bodenschätzung Matthias Marterstock Referat 214 AO, Vollstreckung, Stundung und Erlass, Steuerberatungsrecht Ulrich Pietsch Referat 215 BP, BNV, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen Referat 313 Leitstelle IT/ Bezügeverfahren Andreas Schleif Referat 314 Leitstelle materielles Bezügerecht und Bezügeverfahren Elke Schleife Karola Jahn Referat 332D Arbeitnehmer Referat 333D Arbeitnehmer Dritte und Staatsbetriebe Hartmut Müller Referat 336D Zentrale Aufgaben, Familienkasse Monika Worlitzsch Referat 332C Arbeitnehmer Patricia Herold-Lehmann Referat 333C (Landes-) Familienkasse Patricia Herold-Lehmann Referat 334C / AGA Arbeitnehmer Gabriele Auerbach Lucia Bäuml Eike Döblitz Referat 337D Besoldung, Nachversicherung, Dienstunfall Referat 337C Besoldung Referat 216 Sondereinheit Risikoprüfung Umsatzsteuer-Sonderprüfung Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung Dr. Marcus Wohlleben Jeanett Mahn Referat 338D Versorgung, Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld Heike Kunze Ingeborg Krause Referat 339D Beihilfe Peter Winkler

7 Markus Kallinke Controlling IT-Sicherheitsbeauftragte/ Datenschutzbeauftragte Anja Benze Stand: Hausanschrift: Stauffenbergallee 2, Dresden / Postanschrift: PF , Dresden Tel.: , Fax.: , Poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de Außenstellen: Chemnitz: Hausanschrift: Brückenstraße 10, Chemnitz / Postanschrift: Postfach 234, Chemnitz Tel.: , Fax.: , Poststelle_C@lsf.smf.sachsen.de Leipzig: Hausanschrift: Angerstraße 40-42, Leipzig / Postanschrift: Postfach , Leipzig Tel.: , Fax.: , Poststelle_L@lsf.smf.sachsen.de Abteilung IV Hauptkasse Abteilung V Rechtsangelegenheiten/ Justiziariat Abteilung VI Bundesbau und Sonderaufgaben Bärbel Müller Annemarie Lake-Weiland Bernd Aschauer tefan Knappen Bezügestelle Leipzig Heike Voigt EDV-Stelle Referat 441 Automatisierte Datenverarbeitung Michaela Jonas Referat 521 Zivilrecht, Beamtenrecht Karen Wagenmann Zivilrecht, Baurecht Cornelia Sauter Referat 611 Vertragswesen, Rechts- und Haushaltsangelegenheiten Dagmar Häfele Referat 331L Arbeitnehmer Brigitte Gebhardt Referat 332L Arbeitnehmer/ Familienkasse Monika Schütz Referat 333L Arbeitnehmer Sylvia Wallrabe Referat 337L Besoldung/AGA Kerstin Prag Referat 351 Administration Referat 352 Support Volkmar Wülfing Referat 353 Projektierung/ Programmierung HKR, SaxMBS Ulrike Strohmeyer Silvia Eickstädt Referat 443 Zahlungsverkehr Annett Heider Referat 442 Buchführung Referat 444 Buchführung (Chemnitz) Christine Hempel Referat 522 Insolvenzrecht, Zivilrecht Sabine Kuhl Zivilrecht Elisabeth Brink Referat 523 Arbeitsrecht, Sozialrecht, Baurecht, Zivilrecht Michael Stetter Referat 524 Baurecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Unfälle Dienst-Kfz Dieter Hurth Referat 525 Verwaltungsrecht Susanne Behrens-Kubitza Referat 526 Zivilrecht, Amtshaftungsverfahren Manfred Weber Referat 612 Bundesbau (militärisch, zivil) Anne-Steffi Zschippang Referat 613 Betriebstechnik, Bauingenieurwesen, Umweltschutz, Altlasten Thoralf Piwonka Referat 614 Krankenhausbau Eleonore Mehlhorn Andrea Bartsch Referat 527 Insolvenzrecht, Verwaltungsrecht Andreas Bath Referat 528 Arbeitsrecht, Zivilrecht Herbert Klauss Referat 615 Zuwendungsbau Bernd Aschauer Referat 529 Arbeitsrecht, Zivilrecht Alette Gabriel Referat 531 Zivilrecht, Baurecht, Arbeitsrecht Birgit Leopold Referat 532 Arbeitsrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht Ulrich Lang

8 P I II III IV V VI FÄ Präsidialbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwaltungsmodernisierung

9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gestaltete sich auch im Jahr 2012 sehr vielseitig. Einen besonderen Schwerpunkt bildete dabei die Intensivierung der aktiven Pressearbeit des LSF und der Finanzämter. Fast jeder kennt die Finanzverwaltung. Allerdings gehört das Zahlen von Steuern in der Regel nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen der Bürger. Gleichwohl müssen öffentliche Güter wie Schulen, Straßen und Sicherheit finanziert werden. Mit der verstärkten Verbreitung von Informationen über die Medien soll eine höhere Akzeptanz und mehr Verständnis für die Arbeit der Finanzverwaltung in der Öffentlichkeit erzielt werden. Pressearbeit darf sich nicht auf die Reaktion auf äußere Anlässe beschränken. Durch aktive Pressearbeit soll das Image der Finanzverwaltung in der Öffentlichkeit weiter verbessert werden. Den Finanzämtern wurden dazu in regelmäßigen Abständen Muster-Pressemitteilungen zur Veröffentlichung auf lokaler Ebene durch das LSF zur Verfügung gestellt (u. a. zu den Themen»Ausbildung«und»Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - ELStAM«). Die Resonanz der Medien wurde jeweils durch das LSF evaluiert. Die Aktionen haben sich bewährt und werden fortgeführt. Die Fortbildungsveranstaltungen zur Pressearbeit für die Vorsteher der Finanzämter wurden auch im Jahr 2012 fortgesetzt. So fand im Oktober und Dezember ein weiteres Seminar»Medienauftritte«in der Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen in Meißen (AVS) statt. Außerdem arbeitete das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an einem neuen Presseleitfaden für die Finanzämter und erstellte eine Konzeption zu jährlich wiederkehrenden Themen für Pressemitteilungen. Darüber hinaus erfolgten ein regelmäßiger Austausch mit dem Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des SMF und ein erster Kontaktaufbau zu Mittelbehörden anderer Bundesländer in Bezug auf die»presse- und Öffentlichkeitsarbeit«. Den persönlichen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern hielten insbesondere die Finanzämter, die auf zahlreichen Veranstaltungen wie dem Tag der Sachsen in Freiberg, der Ostermesse in Dresden, der KONVENT A in Löbau, der»haus-garten-freizeit«in Leipzig oder dem Behördenfest in Klaffenbach präsent waren und zehntausenden Besuchern u. a. die elektronische Steuererklärung (ELSTER) und die Ausbildung in der Finanzverwaltung vorstellten. Auch die selbstorganisierten Infoveranstaltungen einiger Finanzämter wie Tage der offenen Tür oder ELSTER-Tage in und außerhalb der Finanzämter wurden rege besucht. Allen Beteiligten gilt großer Dank für ihr außerordentliches Engagement. Das ungebrochen große Interesse der Bürgerinnen und Bürger sich über die Finanzverwaltung und verschiedene Fachthemen zu informieren, zeigte sich jedoch nicht nur offline, sondern auch im Internet. Die vom LSF betreuten Internetauftritte der Finanzämter ( des LSF ( sowie des Steuerportals ( zählten im Jahr 2012 zusammen knapp Besucher und über 2,6 Millionen Seitenaufrufe. Besucher Seitenaufrufe LSF Finanzämter Steuerportal Der Internetauftritt des LSF ( stellt dabei neben allgemeinen Informationen zur Behörde für die Bediensteten des Freistaates Sachsen umfangreiche Auskünfte und Vordrucke bereit insbesondere zu den Bereichen Beihilfe, Kindergeld, Versorgung sowie Besoldung/Entgelt. Eine ähnliche Funktion erfüllt das Steuerportal ( für die Finanzämter, das 09

10 neben zahlreichen anderen Steuerthemen insbesondere die elektronische Steuererklärung (ELSTER) und die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) behandelt. Darüber hinaus liefern die Internetseiten der Finanzämter ( umfangreiche Informationen (bspw. Kontaktdaten und Pressemitteilungen). Insgesamt interressierten sich durchschnittlich Besucher im Monat für die Finanzamtsseiten. Im Monat Mai konnten aufgrund der Steuererklärungsfrist bis 31. Mai sogar über Besucher auf den Finanzamtsseiten registriert werden Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Verwaltungsmodernisierung Die Aufgaben des Controllingreferates sind breit gefächert. Neben dem Controlling der Finanzämter mittels des Leistungsvergleiches zwischen Finanzämtern und der Teilnahme an länderübergreifenden Vergleichs- und Innovationsprojekten obliegt es dem Controllingreferat die Leistungen der Abteilungen und Referate des LSF in geeigneter Weise abzubilden. Unter Controlling wird hierbei das transparente Steuern durch Ziele auf der Grundlage von Leistungskennzahlen und anderen Messgrößen verstanden. Dabei werden die für eine ganzheitliche Steuerung erforderlichen Informationen zusammengestellt, aufbereitet und analysiert. 1. Controlling im Bereich des LSF 1.1 Projektcontrolling der Referate der Abteilungen I und II und des Controllingreferates Das behördeninterne Projektcontrolling bezieht sich auf besondere Arbeitsschwerpunkte der Fachbereiche. Dabei handelt es sich um Einzelmaßnahmen und Projekte, die über die routinemäßigen Tätigkeiten hinaus anfallen. Durch die Referate der Abteilungen I und II sowie das Controllingreferat wurden im Jahr 2012 insgesamt 62 - teils mehrjährige - Projekte bearbeitet. Hiervon wurden 28 erfolgreich abgeschlossen. 34 Projekte aus dem Jahr 2012 werden im Jahr 2013 fortgesetzt. 1.2 Controlling im Bereich der Abteilung III Der Ausbau moderner Informations- und Controllinginstrumente für die Abteilung III wurde weiter fortgesetzt. Hierzu wurden im Zuge von Informationsveranstaltungen im April 2012 alle drei Standorte des LSF besucht, um denkbare Veränderungsansätze vorzustellen und zu diskutieren. In Fortsetzung dieses eingeschlagenen Weges wurde im Rahmen eines Workshops im Oktober 2012 gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Referate nach ganzheitlichen Strategiezielen, Kennzahlen und Anforderungen an ein Berichtswesen gesucht. Diesen Prozess gilt es im Jahr 2013 weiter fortzusetzen und auszubauen, um dem Ziel eines auf Kennzahlen basierenden Berichtswesens gerecht zu werden. Parallel zu den landesinternen Bestrebungen ergaben sich aus der Teilnahme am Benchmarkingkreis der Bezüge abrechnenden Stellen neue Impulse und Erkenntnisse. Im Dialog mit den insgesamt 15 Teilnehmerländern wurde deutlich, dass trotz unterschiedlichen inneren Aufbaus beste- 10

11 hende Problemfelder vergleichbar sind. Daraus folgt jedoch auch, dass denkbare oder bereits erprobte Lösungsansätze über Ländergrenzen hinaus Gültigkeit besitzen. Im Hinblick auf den 2013 stattfindenden Leistungsvergleich zwischen den Teilnehmerländern (Zeitraum 2012) erfolgte im Jahr 2012 landesintern ein»testlauf«auf der Grundlage der Leistungsdaten des Jahres Die Herangehensweise der Datenerhebung und ein Überblick über die Ergebnisse wurden im Oktober 2012 der Abteilung III vorgestellt. 2. Controlling im Bereich der Finanzämter 2.1 Allgemeines Mit dem Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern als Management- und Steuerungsinstrument soll die Leistung der Finanzämter kontinuierlich verbessert werden. Hierzu werden neben der Auftragserfüllung auch die weiteren gleichrangigen Zieldimensionen Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie Wirtschaftlichkeit einbezogen. In Zusammenarbeit mit den Partnerländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfolgt die beständige Weiterentwicklung des Leistungsvergleichs. 2.2 Mitarbeiterzufriedenheit Als wichtiges Element des Leistungsvergleiches zwischen Finanzämtern befasste sich das Controllingreferat fortgesetzt mit den Vorschlägen der Finanzämter aus der Mitarbeiterbefragung Hierzu erfolgte auch im Jahr 2012 eine weitergehende Bearbeitung der 526 Einzelmaßnahmen. Im November 2012 übersandte das LSF den aktualisierten Bearbeitungsstand im Rahmen einer zweiten Zwischenauswertung an die Finanzämter. Parallel hierzu wurde dem SMF im Oktober 2012 ein konsolidierter Maßnahmenplan mit 15 Themenschwerpunkten vorgelegt. Die Ergebnisse der Stellungnahme des SMF werden dazu führen, den Dialog über die Belange der Mitarbeiterzufriedenheit weiterhin fortzusetzen. 2.3 Auftragserfüllung Das LSF hat im Juni 2012 in Abstimmung mit den am Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern beteiligten Ländern beschlossen, die Erfassungsmodalitäten für Mehr-/Minderergebnisse in den Veranlagungsbereichen ab 1. Januar 2013 zu ändern. Die Neufassung führt neben der wesentlichen Vereinfachung der Erfassungsmodalitäten zusätzlich zu einer aussagekräftigeren Evaluierung der Risikomanagementsysteme im Veranlagungsbereich. 2.4 Zielvereinbarungen Das LSF schloss im Jahr 2012 mit allen Finanzämtern Zielvereinbarungen ab. Insgesamt erfolgte der Abschluss von Einzel-Zielvereinbarungen bei 34 Zielkennzahlen in 15 Aufgabenbereichen. In neun Auswertungsgesprächen wurde mit den Finanzämtern die Zielerreichung zu ausgewählten Aufgabenbereichen und Kennzahlen erörtert. Im Jahr 2012 erfolgte eine Neuausrichtung der Auswertungsgespräche. Hauptanliegen war die Weiterentwicklung des ämterübergreifenden Erfahrungsaustauschs mit nunmehr drei statt zwei Finanzämtern, die verstärkte Einbindung der Sachgebietsleiter in den Controllingprozess sowie die Verstetigung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Controller und Sachgebietsleitern. Zusätzlich zu den Auswertungsgesprächen erfolgten bedarfsabhängige Maßnahmen zur Unterstützung der Zielerreichung. In Einzelgesprächen wurden denkbare Reaktionen auf bestimmte Entwicklungen erörtert und Detailanalysen verschiedener Zielkennzahlen zentral bereitgestellt. Zwischen SMF und LSF wurde die Zielvereinbarung für das Jahr 2012 um die Aufgabenbereiche Arbeitnehmerveranlagung, Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie Steuerfahndung inhaltlich ergänzt. Die Zielvereinbarung umfasste daher neben den bisher genannten Bereichen ausgewählte Steuerungskennzahlen in den Aufgabenbereichen Veranlagung Sonstige Steuerpflichtige, Körperschaften, Vollstreckung, Betriebsprüfung, Betriebsnahe Veranlagung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung. Das LSF berichtet dem SMF vierteljährlich über den Stand der Zielerreichung. In Zusammenarbeit mit dem SMF begleitete das LSF unterstützend die Pilotphase der Zielvereinbarungen zwischen dem Bund und den Bundesländern gemäß 21a Abs. 2 Finanzverwaltungsgesetz (FVG). Diese Erweiterung des Kontraktmanagements stellt erstmalig für das Jahr 2013 das Gesamtergebnis der sächsischen Finanzämter in den Kontext zu mit dem Bund vereinbarten Strategiezielen. 11

12 2.5 Berichtswesen Die im Jahr 2012 eingeführte MISTRAL 2 -Version 14.2 ergänzt das automatisierte Berichtswesen um die Arbeitsergebnisse aus der Bearbeitung von Gewerbesteuerveranlagungen sowie um den Aufgabenbereich Grunderwerbsteuerstelle. Darüber hinaus wird nunmehr in allen Berichten der sächsische Durchschnittswert angezeigt. Mit dem Programm MISTRAL konnten im Jahr 2012 statistische Auswertungen für die Aufgabenbereiche Arbeitnehmer, Sonstige Steuerpflichtige, Personengesellschaften, Körperschaften, Rechtsbehelfsstelle und Grunderwerbsteuerstelle erfolgen. Die zahlreichen Standard- und Analyseberichte bilden insbesondere für Führungskräfte die Grundlage für Steuerungsmaßnahmen. Für die am Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern beteiligten Bundesländer wurden die Jahresberichte unter Federführung der Länder Rheinland-Pfalz und Sachsen für die Aufgabenbereiche Arbeitnehmerveranlagung und Allgemeine Veranlagung erstellt. Hierbei lag der Fokus auf der Analyse einzelner Faktoren, welche Auswirkungen auf die Durchlaufzeit und das Abweichungsverhalten haben. Gleichzeitig wurden anhand der Analysen Auswirkungen der jeweiligen Steuerungsstrategien sichtbar. Die Berichtsinhalte sind in abgekürzter Form öffentlich über den Internetauftritt verfügbar. Landesintern unterstützte das Controllingreferat die Finanzämter bei ihrer Steuerung durch finanzamtsspezifische Analysen und individuelle Möglichkeiten zur Darstellung von Leistungsdaten. 2.6 Controlling-Schulungen/ Controlling-Workshop Das Controllingreferat setzte die seit dem Jahr 2011 angebotenen Controlling-Schulungen für Sachgebietsleiter fort. Neben drei Schulungen - entsprechend dem Vorjahr - wurde das Angebot um zwei Schulungen für neu eingesetzte Sachgebietsleiter erweitert. Zusätzlich fanden drei Controlling-Workshops mit den Amtsvorstehern statt. Außerdem wurde den Steuer- und Finanzanwärtern des mittleren und gehobenen Dienstes sowie den Assessoren des höheren Dienstes Grundlagenwissen im Bereich Controlling in der Steuerverwaltung vermittelt. 3. Arbeitsgruppe Kernkennzahlen Als ständige Arbeitsgruppe der Bundesländer obliegt es der Arbeitsgruppe Kernkennzahlen, länderübergreifend Feststellungen und Analysen bezüglich der Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit sowie der Mitarbeiter- und Bürgerzufriedenheit der Steuerverwaltungen durchzuführen. Die Ergebnisse werden seitens der Arbeitsgruppe in gesonderten Jahresberichten vorgestellt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 übernimmt der Freistaat Sachsen - vertreten durch das Controllingreferat des LSF - die Leitung der Arbeitsgruppe. In Vorbereitung dieser Aufgabe wurden beginnend ab dem vierten Quartal 2012 die erforderlichen Organisationsstrukturen, wie zum Beispiel die Einrichtung einer Geschäftsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern geschaffen. Bereits jetzt ist absehbar, dass sich das Aufgabenspektrum der Arbeitsgruppe Kernkennzahlen um Themen wie Zielvereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß 21a Abs. 2 FVG oder auch die Fortentwicklung bestehender Verfahren in KONSENS (Koordinierte Neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) bzw. DAME (Datawarehouse Auswertungen und Buisness Intelligence Methode) erweitern wird. 4. Projekt»Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung«Das vom Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung und mit Unterstützung der Länder Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen im Jahr 2011 begonnene Projekt»Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung - Ermittlung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren«konnte 2012 erfolgreich abgeschlossen werden. Es wurde eine praxistaugliche Methode entwickelt, mit deren Hilfe die Auswirkungen beabsichtigter Änderungen der Steuergesetze auf den Vollzugsaufwand der Steuerverwaltungen der Länder in einem vertretbaren Zeitraum und in praxistauglicher Genauigkeit abgeschätzt werden kann. Das LSF ist bei der kontinuierlichen Fortentwicklung des im Rahmen des Projekts erstellten Prozessmodells weiterhin beteiligt. 2 MISTRAL - ManagementInformation System for Reports and Lists 12

13 P I II III IV V VI FÄ Abteilung I Organisation und Grundsatz IT Personalentwicklung Aus- und Fortbildung Haushalt und Beschaffung Geschäfts- und Kassenprüfung, Innenrevision

14 Organisation und Grundsatz IT 1. Projekt»Pilotierung von Telearbeit im Landesamt für Steuern und Finanzen und in den Finanzämtern«Zur Pilotierung alternierender Telearbeit in den Abteilungen I, II und III des LSF und in den Finanzämtern wurde im Jahr 2012 das Projekt»Pilotierung von Telearbeit im Landesamt für Steuern und Finanzen und in den Finanzämtern«gegründet. Das Projekt untergliedert sich in drei Teilprojekte und hat folgende Projektstruktur: Lenkungsausschuss Gesamtprojekt Teilprojekt LSF Abteilung III Teilprojekt LSF Abteilungen I und II Teilprojekt Finanzämter In den Teilprojekten wurden die bestehenden Aufgaben und Prozesse in den einzelnen Aufgabenbereichen beschrieben und hinsichtlich ihrer Eignung für die Telearbeit analysiert. Die zusammengefassten Ergebnisse dieser Prüfung fanden dann Eingang in ein Fein-Konzept, welches als Grundlage der geplanten Pilotierung dienen soll. Die Pilotierung der alternierenden Telearbeit wird im Jahr 2013 in den Abteilungen I, II und III des LSF und in den Finanzämtern Bautzen, Chemnitz-Mitte, Leipzig I und Schwarzenberg beginnen. In den Finanzämtern wird die Pilotierung in den Bereichen Arbeitnehmer-Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, Zentrale Haftungsstelle, Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle, Grunderwerbsteuerstelle sowie in den Einheitlichen Erhebungsbezirken erfolgen. Die in den sächsischen Finanzämtern bereits seit November 2006 bestehende Möglichkeit des Dienstes am heimischen Arbeitsplatz bleibt von den Überlegungen zur Einführung von Telearbeit vorerst unberührt. Die Bediensteten der Außendienste (Betriebsprüfung, Betriebsnahe Veranlagung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung) können weiterhin 20 bzw. 30 Arbeitstage Dienst am heimischen Arbeitsplatz in Anspruch nehmen, wobei auch die Inanspruchnahme von halben Arbeitstagen zu Hause möglich ist. 2. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Am 1. November 2012 hat nach mehreren Jahren intensiver Planung und Vorbereitung das Zeitalter der elektronischen Lohnsteuerkarte begonnen. Seit diesem Zeitpunkt hat jeder Arbeitgeber/Datenübermittler die Möglichkeit, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmer abzurufen und die Daten den Lohnabrechnungen zu Grunde zu legen. 2.1 Gestreckte Einführung Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, im Kalenderjahr 2013 individuell zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er in das elektronische Verfahren einsteigt (»gestreckte Einführung«). Durch diese Kulanzregelung hat der Arbeitgeber nunmehr das ganze Jahr 2013 Zeit für den Umstieg und kann seine betriebsinternen Abläufe berücksichtigen. Spätestens mit der Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2013 muss er allerdings die ELStAM für seine Arbeitnehmer anwenden. 14

15 2.2 Gründung eines Landesprojektes Zur Vorbereitung und aktiven Begleitung des Einstiegs der Arbeitgeber in das elektronische Verfahren wurde am 29. August 2012 das Landesprojekt»Einführung Arbeitgeberabruf«gegründet. Ziel des Landesprojekts ist es, zum einen die Finanzämter im neuen Verfahren zu schulen und zu unterstützen, zum anderen aber auch die Arbeitgeber und deren steuerliche Berater in der Einstiegsphase zu unterstützen. Das Projektteam setzt sich aus Vertretern der Finanzämter, des LSF, des Landesrechenzentrums Steuern (LRZS) und des SMF zusammen und trifft sich monatlich. Entscheidungen für das Projekt werden durch das Entscheidungsgremium, welches aus Abteilungsleitern und Referatsleitern des LSF besteht, getroffen. Eine der ersten Maßnahmen war es, die sächsischen Arbeitgeberverbände sowie Steuerberaterkammer und -verband auf der Informationsveranstaltung am 19. Oktober 2012 über wichtige Eckpunkte der Einführung des Arbeitgeberabrufs zu informieren und das Landesprojekt vorzustellen. Hierzu wurden den Veranstaltungsteilnehmern Informationsmappen mit den wichtigsten Dokumenten zur Verfügung gestellt. Diese, sowie weitergehende Informationen und Hilfestellungen zum Einstieg in das neue elektronische Verfahren, wurden zusätzlich unter im Internet zum Abruf bereitgestellt und nachfolgend fortlaufend aktualisiert. Als weitere Maßnahme folgten Multiplikatorenschulungen für die Finanzämter, um über die aktuellen Erkenntnisse und Programmneuerungen zu informieren. Daneben wurden in zahlreichen Verfügungen Entscheidungen des Landesprojektes umgesetzt. 3. Steuerbescheide in barrierefreier Form Blinde und sehbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die sächsischen Finanzämter bieten daher seit Ende des Jahres 2006 die Ausgabe von Steuerbescheiden in barrierefreier Form an. Die Bescheide werden den behinderten Menschen schriftlich (vergrößerte Kopien, Blindenschrift, Großdruck), elektronisch ( ), akustisch (Audio-CD) oder mündlich (Vorlesen) zugänglich gemacht. Die Ausgabeformate Großdruck, und Blindenschrift werden von der zentralen Bearbeitungsstelle im Finanzamt Bautzen für alle sächsischen Finanzämter bereitgestellt. Im Jahr 2012 wurden folgende Aufträge erledigt: Blindenschrift Großdruck 4. Vorschlagswesen in der Sächsischen Verwaltung Die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung für das Vorschlagswesen in der Sächsischen Verwaltung (VwV Vorschlagswesen) wurde überarbeitet. Die Bewertung und organisatorische Abwicklung der Vorschläge ging zum 1. Januar 2012 auf die einzelnen Ressorts über. Für die Finanzverwaltung nimmt die Aufgabe seitdem das SMF wahr. Im Jahr 2012 lagen insgesamt 39 Verbesserungsvorschläge von Bediensteten der Finanzämter und des LSF vor. Diese wurden hinsichtlich des voraussichtlichen Einspar- bzw. Verbesserungspotenzials und der möglichen Umsetzbarkeit geprüft und bewertet. Bisher wurde kein Verbesserungsvorschlag angenommen. Abgelehnte Vorschläge wurden zum Teil mit Anerkennungspreisen honoriert. 15

16 5. IT-AUSSTATTUNG DER FINANZÄMTER Im Jahr 2012 wurden für die Finanzämter 800 Laserdrucker, 400 Arbeitsplatz-PC und Zoll LCD-Monitore beschafft. 6. EINFÜHRUNG NEUER IT-VERFAHREN 6.1 MÜSt-Übersichten und UNIFA-Wiedervorlage Die MÜST 2 -Übersichten sind bisher in Papierform zur Verfügung gestellte Listen und Übersichten, die am Arbeitsplatz als Anwendung aufgerufen und bearbeitet werden können. Die für das Verfahren erforderlichen Informationen werden grundsätzlich arbeitstäglich aus den Bestandsdaten des LRZS in einer zentralen Datenbank im Finanzamt eingespeichert. Das Verfahren bietet dem Bearbeiter die Möglichkeit, zu einem Steuerfall unterschiedliche Bearbeitungsvermerke anzubringen. Ziel von MÜST-Übersichten ist eine Gesamtfallbearbeitung ohne Ausgabe von Papierüberwachungslisten. Es sind u. a. folgende Anwendungsfälle vorgesehen: Überwachung des Erklärungseingangs, Überwachung des Ablaufs der Festsetzungsfrist und Prüfung der besonderen Körperschaftsteuerpflicht bei Berufsverbänden. Mit Hilfe der UNIFA 3 -Wiedervorlage hat der Anwender die Möglichkeit, einzelfallbezogene Termine anzulegen, zu verwalten und anzuzeigen. Die gesetzten Termine können gespeichert und mit einem Wiedervorlagedatum versehen werden. Über eine Suchfunktion werden die erreichten Wiedervorlagetermine ermittelt und am Bildschirm angezeigt. Sie können dann als erledigt gekennzeichnet oder verlängert werden. Neben der direkten Eingabe der Termine im Rahmen der UNIFA-Wiedervorlage können auch Termine aus UNIFA-Word-Schreiben bzw. Excel in die Wiedervorlage übernommen werden. Es ist geplant, die Verfahren im Jahr 2013 in allen Finanzämtern einzusetzen. 6.2 VIFA Seit Anfang des Jahres 2012 kann die Finanzverwaltung mit dem Verfahren VIFA (Vergabe der Identifikationsnummer auf Anforderung des Finanzamtes) für jede natürliche Person, die nach einem Steuergesetz steuerpflichtig, aber nicht nach einem Meldegesetz des Bundes oder eines Landes meldepflichtig ist, eine Identifikationsnummer (IdNr.) nach 139a Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfordern. Der betroffene Personenkreis setzt sich aus folgenden Steuerpflichtigen zusammen: beschränkt Steuerpflichtige ( 1 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)) auf Antrag unbeschränkt Steuerpflichtige ( 1 Abs. 3 EStG), ggf. auch im Ausland lebende Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung nach 26b EStG Rentenempfänger im Ausland mit Steuerpflicht im Inland Personen mit lediglich gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Personen im Ausland, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen und Zahlungen aus einer inländischen Kasse erhalten ( 1 Abs. 2 EStG, z. B. Diplomaten oder Auslandslehrer) Personen, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen Personen im Sinne des 1a EStG nicht meldepflichtige Personen, die zu sonstigen steuerlichen Zwecken eine IdNr. benötigen (z. B. Erntehelfer, ausländische Arbeitnehmer im Rahmen der Überlassung, ausländische Unternehmer zur Beantragung einer Wirtschafts-IdNr. (W-IdNr.), Obdachlose) Nach Freigabe des Verfahrens haben die Finanzämter die Aufgaben der»meldebehörde«für den VIFA-Personenkreis übernommen und werden zur»pflegenden Stelle«für die in der IdNr.-Datenbank gespeicherten Daten der betreffenden Personen. Den Finanzämtern wurde eine Arbeitsanleitung zur Vergabe und Verwendung der IdNr. für melderechtlich nicht erfasste Personen zur Verfügung gestellt, in der das Vorgehen zur Abarbeitung der Konfliktfälle, zur Vergabe der IdNr. in neu aufzunehmenden Fällen und zur allgemeinen Pflege der Daten beschrieben wird. Für die Bediensteten wurde zudem eine Schulung zum Thema VIFA durchgeführt. 2 MÜST (Maschinelle Überwachung der Steuerfälle) 3 UNIFA (Universeller Finanzamtsarbeitsplatz) 16

17 6.3 Rentenbezugsmitteilungsverfahren (ELFE-RBM) Nach 22a Abs. 1 EStG müssen die privaten und gesetzlichen Rentenversicherungsträger für die Veranlagungszeiträume (VZ) ab 2005 der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eine Rentenbezugsmitteilung (RBM) übermitteln. Diese enthält u. a. persönliche Angaben zum Leistungsempfänger, die Beträge der gezahlten Leistungen und zur eindeutigen Zuordnung und zielgerichteten automatisierten Auswertung die IdNr. des Leistungsempfängers nach 139b AO. Die RBM werden von der ZfA an die Länderfinanzverwaltungen übermittelt und dort gespeichert. Auf Sachsen entfallen hierbei für jeden VZ über 1,7 Mio. RBM. Angesichts des bundesweit großen Umfangs an RBM wird ein spezielles Risikomanagementsystem für die Auswertung angewendet. Im Rahmen der laufenden Veranlagung werden bei Vorliegen bestimmter Risikokriterien Prüfhinweise ausgegeben. Dies ist der Anstoß für den Bearbeiter, ggf. auch Vorjahre zu prüfen. Die Auswertung der einmalig nachträglich übermittelten RBM der VZ 2005 bis 2008 sowie der nach einer Veranlagungskampagne noch nicht aufgegriffenen RBM erfolgt in mehreren Stufen und nach steuerlicher Relevanz mit dem im Vorhaben KONSENS entwickelten Verfahren ELFE-RBM. Im Rahmen dieses maschinellen Verfahrens wird geprüft, ob die RBM steuerliche Auswirkungen haben. Ist dies nicht der Fall, wird die RBM nicht zur Bearbeitung ausgesteuert. Ergibt sich nach maschineller Prüfung eine steuerliche Auswirkung, ist die RBM personell zu prüfen. Die Rechenläufe ELFE-RBM Stufe 2, Phase 2 wurden im Juli 2012 im LRZS durchgeführt. Im Ergebnis wurden rund Fälle (zwischen 100 und Fälle pro Finanzamt) zur Prüfung durch die Finanzämter in die sogenannte edatenprüfliste ausgegeben. Die Bearbeitung der Steuerfälle war nach dem Grundsatz der Gesamtfallbearbeitung vorzunehmen. In einem prüfungswürdigen Fall waren bei Aufgriff einer RBM für den VZ 2010 auch die RBM der Vorjahre VZ 2005 bis 2009 in die Überprüfung einzubeziehen. 17

18 Personalentwicklung 1. Landesamt für Steuern und Finanzen (31. Dezember 2012) 1.1 Personalstand Im LSF waren 666 Beamte und 249 Beschäftigte tätig, davon befanden sich 24 Personen in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Es sind 19 Personen an andere Behörden abgeordnet gewesen, 45 Bedienstete waren aus verschiedenen Gründen, z. B. wegen Elternzeit, nicht im Dienst. Darüber hinaus befanden sich 61 Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. 24,6 % 2,6 % Beamte Beschäftigte unbefristet Beschäftigte befristet 72,8 % Von den Bediensteten gehörten 21 Personen (2,3 Prozent) dem einfachen Dienst, 473 Personen (51,7 Prozent) dem mittleren Dienst, 361 Personen (39,5 Prozent) dem gehobenen Dienst und 60 Personen (6,5 Prozent) dem höheren Dienst an. 1.2 Geschlechterverteilung Von den 915 Bediensteten waren 715 Personen weiblich und 200 Personen männlich. 21,9 % weiblich männlich 78,1 % 1.3 Altersstruktur Das Durchschnittsalter betrug 45,9 Jahre unter 20 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 60 Jahre und älter 18

19 1.4 Beförderungen Im Berichtszeitraum konnten 23 Beamte befördert werden. Beförderung nach Gesamt A 7 1 A 8 3 A 9 3 A 10 8 A 11 2 A 14 3 A 15 2 A Höhergruppierung Im Berichtszeitraum wurden sieben Höhergruppierungen ausgesprochen. Höhergruppierung in Gesamt E 3 1 E 6 1 E 8 3 E 10 1 E Leistungselemente Es wurden sechs Leistungsstufen und 89 Einzelprämien sowie 43 Gruppenprämien an insgesamt 112 Bedienstete für Einzel- bzw. Gruppenleistungen, die insbesondere im Hinblick auf Arbeitsqualität, Arbeitsquantität oder den wirtschaftlichen Erfolg herausragend waren, vergeben. 1.7 Gesundheitsmanagement Im LSF bestehen derzeit noch keine Gesundheitszirkel; Abstimmungen zu deren Einrichtung ab 2013, in die auch die ab dem kommenden Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit einfließen, erfolgten jedoch bereits. Bisher fanden einzelne Maßnahmen zur Thematik des Gesundheitsmanagements statt. So wurden 2012 z. B. wieder regelmäßig Massagen, Yogastunden und die Grippeschutzimpfung an den Dienstorten des LSF angeboten. Auch die Einführung der Mindestarbeitszeit im Rahmen der Pilotierung wird als Maßnahme eines aktiven Gesundheitsmanagements verstanden, da mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Möglichkeiten zur Wahrnehmung von erforderlichen physiotherapeutischen und/oder ärztlichen Terminen oder auch Sportangeboten verbessert werden. 1.8 Betriebliches Eingliederungsmanagement Im Rahmen des gesetzlich verankerten betrieblichen Eingliederungsmanagements, welches zur Vorbeugung und Überwindung von Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit sowie der Erhaltung der Gesundheit des Bediensteten dient, wurde durch die Personalverwaltung allen Bediensteten, die im Zeitraum eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeits- bzw. dienstunfähig waren, ein freiwilliges persönliches Gespräch mit dem jeweils zuständigen Integra-tionsteam des LSF angeboten. Mitglieder der an den Standorten eingerichteten Integrationsteams sind Vertreter der Dienststelle, des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung sowie ggf. eine Vertrauensperson des Bediensteten. 1.9 Schwerbehinderte und Gleichgestellte Im LSF waren 96 Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigt. Von diesen befanden sich zehn Personen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Der Anteil der Bediensteten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung betrug somit 10,5 Prozent der Gesamtbelegschaft. 19

20 2. Finanzämter (31. Dezember 2012) 2.1 Personalstand In den sächsischen Finanzämtern waren Beamte und 574 Beschäftigte tätig, davon befanden sich zwölf Personen in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Es sind 73 Personen an andere Behörden abgeordnet gewesen, 312 Bedienstete befanden sich aus verschiedenen Gründen, z. B. wegen Elternzeit, nicht im Dienst. Darüber hinaus befanden sich 348 Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. 10,1 % 0,2 % Beamte Beschäftigte unbefristet Beschäftigte befristet 89,7 % Von den Bediensteten gehörten 77 Personen (1,4 Prozent) dem einfachen Dienst, Personen (47,5 Prozent) dem mittleren Dienst, Personen (48,1 Prozent) dem gehobenen Dienst und 168 Personen (3,0 Prozent) dem höheren Dienst an. 2.2 Geschlechterverteilung Von den Bediensteten waren Personen weiblich und Personen männlich. 20,3 % weiblich männlich 79,7 % 2.3 Altersstruktur Das Durchschnittsalter betrug 44,2 Jahre unter 20 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 60 Jahre und älter 20

21 2.4 Beförderungen Im Berichtszeitraum konnten 188 Beamte befördert werden. Beförderung nach Gesamt A 7 14 A 8 19 A 9 27 A 9+Z 1 A A A A 13 2 A 14 7 A 15 6 A 16+Z Höhergruppierung Im Berichtszeitraum wurden 3 Höhergruppierungen ausgesprochen. Höhergruppierung in Gesamt E 6 1 E 8 1 E Leistungselemente 2012 wurden 42 Leistungsstufen, 566 Einzelprämien sowie 150 Gruppenprämien an 457 Bedienstete für Einzel- bzw. Gruppenleistungen, die insbesondere im Hinblick auf Arbeitsqualität, Arbeitsquantität oder den wirtschaftlichen Erfolg herausragend waren, vergeben. 2.7 Gesundheitsmanagment Die in den Finanzämtern eingerichteten Gesundheitszirkel sowie der Beirat Gesundheitsmanagement, dem neben Vertretern des LSF und des SMF mehrere Vorsteher angehören, haben im Jahr 2012 ihre Tätigkeit erfolgreich fortgeführt. Im Juni 2012 hat sich der Beirat den Moderatoren der Gesundheitszirkel der Finanzämter vorgestellt. Dabei wurden Informationen und Meinungen ausgetauscht. Als Informations- und Austauschplattform nutzen Beirat und Gesundheitszirkel weiterhin den SharePoint»Gesundheitsmanagement«. Hier haben die Gesundheitszirkel zahlreiche Anregungen eingebracht, die anschließend im Beirat diskutiert wurden. Insgesamt hat der Beirat im Jahr 2012 fünf Mal getagt. Ab dem Jahr 2013 stehen den Finanzämtern auch Haushaltsmittel für Maßnahmen des Gesundheitsmanagements zur Verfügung. 2.8 Betriebliches Eingliederungsmanagment Im Zuge des gesetzlich normierten betrieblichen Eingliederungsmanagements führten die an jedem Finanzamt eingerichteten Integrationsteams freiwillige persönliche Gespräche gemäß den Ausführungen unter Punkt 1.8 durch. 2.9 Schwerbehinderte und Gleichgestellte In den Finanzämtern waren 436 Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigt. Von diesen befanden sich 29 Personen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Der Anteil der Bediensteten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung betrug somit 7,8 Prozent der Gesamtbelegschaft Personalauswahl Sachgebietsleiter gehobener Dienst An den Finanzämtern zu besetzende Sachgebietsleiterdienstposten werden durch das LSF ausgeschrieben. Zum Anforderungsprofil gehören dabei mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe 21

22 A 11 Bundesbesoldungsordnung (BesO) sowie ein Gesamturteil in der letzten Regelbeurteilung (in A 11) von mindestens 11 Punkten. Bewerber, welche die Voraussetzungen erfüllen und seitens des Vorstehers für einen Sachgebietsleiterdienstposten als geeignet erscheinen, nehmen an einem eintägigen Auswahlverfahren im LSF teil. Im Ergebnis des Auswahlverfahrens wird über den Einsatz als Sachgebietsleiter entschieden wurden 16 Sachgebietsleiterdienstposten ausgeschrieben. Elf Beamte wurden erstmals als Sachgebietsleiter eingesetzt. Aus- und Fortbildung 1. Ausbildung 1.1 Einstellung in den Vorbereitungsdienst Jahr Gehobener Dienst Steuer Gehobener Dienst Staatsfinanzen Mittlerer Dienst Steuer * * * 1 zusätzlich werden vier Anwärter des Bundes im Rahmen einer Ausbildungskooperation ausgebildet * 2 zusätzlich werden 18 Anwärter des Bundes im Rahmen einer Ausbildungskooperation ausgebildet 1.2 Ergebnisse der Laufbahnprüfung der Finanz- und Steueranwärter Laufbahnprüfung Sommer 2012: Gehobener Dienst Steuer Gehobener Dienst Staatsfinanzen Mittlerer Dienst Steuer zur Laufbahnprüfung zugelassen davon bestanden mit»sehr gut«0 0 0»gut«8 0 5»befriedigend« »ausreichend«7 0 6 nicht bestanden Übernahme von Laufbahnabsolventen Steuer: Bei der Entscheidung bezüglich der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe wurde, soweit kein Anspruch auf Übernahme nach Soldatenversorgungsgesetz bestand, eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (= 7,5) zu Grunde gelegt. Im gehobenen Dienst wurden aufgrund dessen 44 Absolventen in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Im mittleren Steuerverwaltungsdienst konnten 31 Absolventen in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden. Staatsfinanz: Im Bereich der Staatsfinanzverwaltung werden nur alle drei Jahre Anwärter eingestellt. Die nächste Laufbahnprüfung findet im Jahr 2014 statt. 1.4 Ergebnisse der Diplomierung Die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen (FHSV) verleiht Laufbahnabsolventen des Fachbereiches Steuer- und Staatsfinanzverwaltung einen Diplomgrad zum Diplom-Finanzwirt (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH), wenn eine eigenständige wissenschaftliche Leistung in Form einer Diplomarbeit erbracht wurde. Dabei setzten sich die Diplomanden in ihren Arbeiten auch im Jahr 2012 mit sehr anspruchsvollen und vielseitigen Themen auseinander, wie z. B. Die Auswirkungen des»gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch«in Sachsen Die steuerliche Berücksichtigung von finalen ausländischen Betriebsstättenverlusten 22

23 Neuregelungen zur Selbstanzeige nach 371 AO Vergleich der alten und neuen Regelung zur Schuldenbremse im Grundgesetz Das Steuermodell nach Kirchhof eine tatsächlich umsetzbare Reform? Im Diplomierungsverfahren 2012 wurden folgende Ergebnisse erzielt: Staatsfinanzen 2012 Steuer 2012 zum Diplomierungsverfahren zugelassen Rücktritt 1 4 erfolgreich abgeschlossen davon mit:»sehr gut«2 9»gut«5 21»befriedigend«7 16»ausreichend«1 6 nicht fristgerecht abgegeben 4 3»nicht ausreichend« Einweisung in die Aufgaben des höheren Dienstes der Steuerverwaltung Im Jahr 2012 wurden keine Bediensteten des höheren Dienstes eingestellt. Im Rahmen der Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes der bereits im Vorjahr eingestellten Bediensteten wurden zwei halbtägige Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Außerdem richtete das LSF eine Veranstaltungswoche mit Themen aus den Bereichen Steuervollzug, Haushaltswesen, Organisation und Modernisierung der Steuerverwaltung aus. 1.6 Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz Im Jahr 2012 befanden sich im Geschäftsbereich des LSF 17 Verwaltungsfachangestellte und ein Fachinformatiker in Ausbildung. 2. Fortbildung 2.1 Seminare im Rahmen des SMF-Fortbildungsplanes Das LSF führte 325 Fortbildungsveranstaltungen (Themen der Führung, Arbeitstechnik und fachbezogene Fortbildungen) für Bedienstete aller Laufbahnen durch. Von den Teilnehmern entfielen Teilnahmen allein auf den Bereich der IT-Fortbildungen. Bewährt haben sich im Steuerbereich Führungskräftefortbildungen für Sachgebietsleiter des höheren Dienstes nach der Einweisungszeit und für neue Sachgebietsleiter des gehobenen Dienstes. Die Bediensteten erlangten im Rahmen von vier Modulen mit insgesamt zehntägiger Dauer Kenntnisse zur Entwicklung und Vervollkommnung von Führungsqualitäten. Im Jahr 2012 nahmen 21 Sachgebietsleiter des höheren Dienstes und 26 Sachgebietsleiter des gehobenen Dienstes an diesen Führungskräfteseminaren teil. Es fanden neun fachbezogene Wiedereinstiegsschulungen (Steuer) für Mütter und Väter nach der Rückkehr aus der Elternzeit mit 136 Teilnehmern statt (sechs für den mittleren und fünf für den gehobenen/höheren Dienst). An der Durchführung der Seminare waren 152 Bedienstete aus dem Geschäftsbereich des LSF als nebenamtliche Dozenten im Einsatz. 2.2 Seminare der AVS in Meißen Die AVS hatte insgesamt 943 Fortbildungsteilnehmer aus dem Geschäftsbereich des LSF zu verzeichnen. Davon entfielen 263 Teilnehmer auf 18 geschlossene Seminare, die im Rahmen des SMF- Fortbildungsplanes organisiert wurden. Letztere gab es vor allem zu folgenden Themen: Führungskräftefortbildung, Gesprächs- bzw. Verhandlungsführung, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Arbeitstechnik und Stressbewältigung. 2.3 Seminare der Bundesfinanzakademie in Brühl Neun Nachwuchsführungskräfte des höheren Dienstes der Steuerverwaltung nahmen an sechs Seminaren der ergänzenden Studien (»A C-Lehrgänge«) teil. Zu den sogenannten D-Modulen wurden 49 Teilnehmer entsandt. 23