EURO-Aktien Plus Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechenschaftsbericht 2008/2009 vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009

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1 EURO-Aktien Plus Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechenschaftsbericht 2008/2009 vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h., A 1040 Wien, Brucknerstrasse 8 Tel.: 0043 / 1 / , Fax: 0043 / 1 / , office@hypokag.at

2 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. A 1040 Wien, Brucknerstrasse 8 Gesellschafter Aufsichtsräte Landes-Hypothekenbank Steiermark Prok. Stefan Bardel (seit 26. März 2008) Aktiengesellschaft HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA Stellvertreter des Vorsitzenden (bis 25. März 2008) Vorsitzender (seit 26. März 2008) HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft Prok. Heinz Milalkovits HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG Gernot Wurzer (seit 16. September 2008) HYPO Investmentbank AG Dipl.-Ing. Andreas Müller Niederösterreichische Landesbank- Hypothekenbank Aktiengesellschaft Oberösterreichische Landesbank Mag. Klaus Sageder Aktiengesellschaft SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK Markus Melms AKTIENGESELLSCHAFT Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Mag. Florian Gorbach Aktiengesellschaft Stellvertreter des Vorsitzenden (seit 26. März 2008) Verband der österreichischen Landes- und Hypothekenbanken Generalsekretär Dr. Wilhelm Miklas (seit 26. März 2008) Staatskommissäre Mag. Ilse Schmalz Amtsdirektor Alfred Zbiral (Stellvertreter) (bis 30. November 2008) Mag. Gerhard Wallner (Stellvertreter) (seit 1. Jänner 2009) Geschäftsführer Ulrich Fetz Dr. Hannes Leitgeb Prokuristen Doris Stadler (seit 26. März 2008) Eva Franke (seit 26. März 2008) Herbert Gollinger 2

3 Rechenschaftsbericht über das 13. Rechnungsjahr vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009 EURO-Aktien Plus Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG ISIN Ausschüttung: AT Verwaltung Depotbank HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h., Brucknerstrasse 8, A 1040 Wien CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Bankgasse 2, A 1010 Wien Fondsmanager HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG, Alpen-Adria-Platz 1, A 9020 Klagenfurt Ein gemäß 6 Investmentfondsgesetz 1993 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h., A 1040 Wien, Brucknerstrasse 8, der CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT (Depotbank), A 1010 Wien, Bankgasse 2, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden. Sehr geehrte Anteilsinhaber! Mit 28. Februar 2009 beendete der EURO-Aktien Plus, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, das 13. Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR ,76 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR ,08. Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen folgendermaßen verändert: Beginn Rechnungsjahr Ende Rechnungsjahr Ausschütter Stück Stück Der errechnete Wert belief sich am Ende des 13. Rechnungsjahres auf EUR 66,43 je Anteil. Seit der ersten Preisberechnung des EURO-Aktien Plus am 3. Juni 1996 wurde bis Ende des 13. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 0,64 % p.a. erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). 3

4 Ausschüttungsdaten und Wertentwicklung Ausschüttung Für das Rechnungsjahr 2008/2009 wird eine Ausschüttung von EUR 0,90 je Ausschüttungsanteil vorgenommen. Sofern der Anteilsinhaber der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Erträge gem. 93 Abs. 3 EStG 1988 unterliegt, vermindert sich der Ausschüttungsbetrag um den KESt-Anteil in Höhe von EUR 0,17 für Anteile mit und ohne Optionserklärung. Die Ausschüttung von EUR 0,90 je Anteil wird ab 20. April 2009 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 13 bei der CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die Ausschüttungen in den letzten fünf Rechnungsjahren Rechnungsjahr Fondsvermögen Mio. EUR Errechneter Wert je Ausschüttungsanteil in EUR Wertveränderung 1 Jahr in % Ausschüttung je Anteil in EUR 2004/2005 2,169 67,27 8,08 0, /2006 2,688 83,89 25,66 0, /2007 2,999 95,26 13,82 0, /2008 2,426 91,44-3,92 4, /2009 1,629 66,43-23,49 0,90 4

5 Kommentare des Fondsmanagements Fondspolitik Der EURO-Aktien Plus wies im abgelaufenen Geschäftsjahr ( ) einen Wertverlust von- 23,49 % auf. Verglichen mit den meisten europäischen Indizes konnten die Verluste im Fonds deutlich geringer gehalten werden. Aufgrund der negativen Einschätzung der Märkte durch das Fondsmanagement wurden speziell ab Mitte des Jahres 2008 verstärkt Barmittel gehalten und bestehende Aktienpositionen über Futures teilweise abgesichert. Neben Investitionen in große europäische Standardwerte lag ein Schwerpunkt auch auf kleineren europäischen Werten sowie österreichischen Aktien. Weiters wurden auch Positionen in slowenischen und kroatischen Aktien gehalten. Positiv wirkte sich der geringe Investitionsgrad in Finanzwerten aus, die im Berichtszeitraum die größten Verluste hinnehmen mussten. 1 Marktkommentar Die Krise an den internationalen Finanzmärkten, die im Jahresverlauf auch zunehmend auf die Realwirtschaften übergriff, führte an den weltweiten Aktienmärkten zu massiven Verlusten. Auch die europäischen Volkswirtschaften, die sich lange gegen die Schwäche aus Amerika abkoppeln konnten, mussten ab dem zweiten Halbjahr 2008 zunehmend zur Kenntnis nehmen, dass die von den USA ausgehende Abschwächung auch vor Europa nicht halt machen wird. Nach und nach stellte sich heraus, dass europäische Finanzinstitutionen ganz massiv in US- Hypothekenanleihen investiert hatten und dadurch enormen Abschreibungsbedarf bekannt geben mussten. Auch die Pleite des US-Investmenthauses Lehman Brothers und die Zahlungsunfähigkeit der isländischen Banken führten zu weiteren Verlusten bei europäischen Banken. Trotz massiver Zinssenkungen durch die EZB und europaweiter Konjunkturprogrammen verdüsterten sich die wirtschaftlichen Aussichten von Monat zu Monat. War es zuerst vor allem ein Problem der Finanzbranche, so zeigten sich die Auswirkungen zuletzt in nahezu allen Branchen. Besonders getroffen wurden stark konjunkturabhängige Werte aus der Automobilindustrie oder der Stahlindustrie. An den europäischen Aktienmärkten brachen die Kurse im Berichtszeitraum auf breiter Front ein (Euro-Stoxx 50 46,94 %, DAX 43,04 %, ATX 61,73 %). Besonders getroffen wurden die Märkte Ost- und Südosteuropas, die von der Schwäche der großen EU-Länder und von der gesunkenen Risikobereitschaft internationaler Investoren besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden. So verloren die Indizes in Slowenien und Kroatien 63,97 % bzw. 67,31 %. Ausblick Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben auch in den nächsten Monaten schwierig. Die konjunkturelle Abschwächung der europäischen Volkswirtschaften mit steigenden Arbeitslosenzahlen und sinkender Konsumnachfrage wird die Märkte noch einige Zeit belasten. An den Aktienbörsen erwarten wir vorerst ein Anhalten der hohen Volatilität. Ab dem zweiten Halbjahr 2009 könnte die Aussicht auf eine Erholung der Weltkonjunktur im Jahr 2010 an den Märkten eine Erholungsphase auslösen. Schwierig bleibt auch die Situation an den Aktienmärkten Sloweniens und Kroatiens. Negative Fundamentaldaten und die anhaltende Risikoaversion internationaler Anleger werden die Märkte noch einige Zeit belasten. 1 Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang ( Bewertung illiquider Wertpapiere ). 5

6 Vermögensrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr 2008/2009 Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteil Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 91,44 Ausschüttung am (entspricht 0,0531 Anteilen) 1) 4,50 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 66,43 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile 69,96 Nettoertrag pro Anteil -21,48 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr -23,49 % Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis in EUR Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 6.324,94 Dividendenerträge , ,10 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) ,62 Aufwendungen Vergütung an die KAG , ,12 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,00 Publizitätskosten -673,24 Wertpapierdepotgebühren ,65 Sonstige Aufwendungen -70,98 Depotbankgebühr , , ,87 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,61 Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,38 derivative Instrumente ,81 Realisierte Verluste ,45 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,74 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,35 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am EUR 84,81 6

7 b) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,03 Ergebnis des Rechnungsjahres c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,49 Ertragsausgleich Fondsergebnis gesamt Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ( Ausschüttungsanteile) , , ,17 in EUR ,76 Ausschüttung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Rücknahme von Anteilen ,00 Ertragsausgleich 3.984,49 Fondsergebnis gesamt Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ( Ausschüttungsanteile) , , , ,08 Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 0, , ,00 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,86 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,89 Gewinnübertrag auf die Substanz , , ,00 7

8 Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2009, einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009 WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT %-ANTEIL ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR AM FONDS- STK./NOM. IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien bwin Interactive Entertainment AG AT EUR , ,00 1,94 Allianz SE DE EUR , ,00 2,03 Altana AG Aktien DE EUR , ,00 0,70 AEGON N.V. NL EUR , ,00 0,78 BASF SE Aktien (EUR) DE EUR , ,00 2,22 Deutsche Börse AG DE EUR , ,00 4,64 Deutsche Postbank AG DE EUR , ,00 0,54 Deutsche Telekom Aktiengesellschaft Namensaktie DE EUR , ,00 2,91 E.ON AG Namensaktien DE000ENAG999 EUR , ,00 2,26 Empresa NAC de Electricidad Shares à ESP 200 ES EUR , ,00 2,49 Ente Nazionale Idrocarburi SpA IT EUR , ,00 4,30 EVN Aktien AT EUR , ,00 1,43 Fortis Group BE EUR , ,00 0,15 France Telecom SA FR EUR , ,00 3,01 Gorenje Velenje SI EUR , ,00 0,44 Hypo Real Estate Holding AG DE EUR , ,95 0,19 Internationale Nederlanden Groep NV Nom.1,- NL EUR , ,00 0,38 KRKA DD SI EUR , ,00 3,25 Linde AG DE EUR , ,00 4,83 Merck Kgaa Aktien (EUR) DE EUR , ,00 3,74 OMV Aktien à S 100,-- AT EUR , ,00 1,53 Repsol YPF SA Shares ES EUR , ,00 2,73 Royal Bank of Scotland Group (EUR) GB EUR , ,54 0,01 RHI AG (Radex-Heraklith Industriebet.AG) Aktien AT EUR , ,00 2,72 Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG AT EUR , ,00 4,14 Siemens AG Namensaktien DE EUR , ,00 3,32 Solarworld AG Inhaber-Aktien o.n. DE EUR , ,00 2,51 Strabag SE AT000000STR1 EUR , ,20 0,13 Telecom Italia Spa new IT EUR , ,31 0,07 Total shares (EUR) FR EUR , ,00 3,74 Vivendi SA Ord.(EUR) FR EUR , ,00 3, ,00 66,31 Adris Grupa DD HRADRSPA0009 HRK , ,86 1,84 Koncar-Elektroindustrija d.d. HRKOEIRA0009 HRK , ,24 1,33 Petrokemija DD HRPTKMRA0005 HRK , ,99 2, ,09 5,76 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,09 72,07 Nicht notierte Wertpapiere Bezugsrechte Fortis Anrechte (BEL) BE EUR ,0000 0,00 0,00 Summe nicht notierte Wertpapiere EUR 0,00 0,00 Summe Wertpapiervermögen EUR ,09 72,07

9 Wertpapier-Optionsrechte Forderungen/Verbindlichkeiten Verkaufte Optionsrechte auf Aktien (Short-Positionen) Call Linde AG März LIN GR 3 C60 EUR -15 0, ,00-0,05-810,00-0,05 Summe Wertpapier-Optionsrechte EUR -810,00-0,05 Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Verkaufte Finanzterminkontrakte (Short-Position) Forderungen/Verbindlichkeiten Wertpapier-Indexkontrakte ATX Future März 2009 AXH9 EUR , ,00 0,69 DAX Index Future März 2009 GXH9 EUR , ,00 4,70 DJ EURO STOXX 50 FUTURE März 2009 VGH9 EUR , ,00 2,85 Summe Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck EUR ,00 8,24 Bankguthaben Guthaben Kontokorrent in sonstigen EU-Währungen GBP 82,78 92,88 0,01 EUR-Guthaben Geldmarkt EUR , ,00 12,27 Summe Bankguthaben EUR ,88 12,28 Kurzfristige Verbindlichkeiten EUR-Verbindlichkeiten Kontokorrent EUR , ,74-1,04 Summe kurzfristige Verbindlichkeiten EUR ,74-1,04 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben EUR 516,25 516,25 0,03 GBP 0,07 0,08 0,00 Forderungen aus Geldmarktgeschäften EUR 220,00 220,00 0,01 Einschüsse (Initial Margin) EUR , ,20 8,62 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,53 8,66 Sonstige Verbindlichkeiten Verwaltungsgebühren EUR , ,99-0,12 Depotgebühren EUR -47,20-47,20 0,00 Depotbankgebühren EUR -484,49-484,49-0,03 Summe sonstige Verbindlichkeiten EUR ,68-0,15 FONDSVERMÖGEN EUR ,08 100,00 Anteilwert Ausschüttungsanteile EUR 66,43 Umlaufende Ausschüttungsanteile STK Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs Kroatische Kuna 1 EUR = 7,3860 HRK Britische Pfund 1 EUR = 0,8913 GBP Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). 9

10 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien E.ON AG DE EUR Flughafen Wien AG Aktien AT EUR Interhyp AG DE EUR Interhyp AG zum Verkauf eingereichte DE000A0V9LR1 EUR Telekom Austria Aktiengesellschaft AT EUR Bezugsrechte Bezugsrecht Deutsche Postbank AG DE000A0AFEL6 EUR Bezugsrecht Royal Bank of Scotland Group (EUR) NL EUR Neuemissionen Zulassung zum amtlichen Handel vorgesehen Bezugsrechte Bonus right Royal Bank of Scotland (EUR) NL EUR Bezugsrecht AEGON N.V. NL EUR Bezugsrecht Royal Bank of Scotland Group (EUR) NL EUR Nicht notierte Wertpapiere Aktien Hypo Real Estate Holding AG z.verk.einger.inhaber- DE000A0SFRF2 EUR Bezugsrechte Bezugsrecht AEGON N.V. NL EUR BR Arkema FR EUR GESCHLOSSENE FINANZTERMINKONTRAKTE IM BERICHTSJAHR ATX Future Dezember 2008 AXZ8 EUR 9,00 9,00 ATX Future September 2008 AXU8 EUR 7,00 7,00 DAX Index Future Dezember 2008 GXZ8 EUR 3,00 3,00 DAX Index Future September 2008 GXU8 EUR 2,00 2,00 DAX Index Future September 2008 GXU8 EUR 2,00 2,00 DJ EURO STOXX 50 FUTURE Dezember 2008 VGZ8 EUR 11,00 11,00 DJ EURO STOXX 50 FUTURE September 2008 VGU8 EUR 9,00 9,00 DJ EURO STOXX 50 FUTURE September 2008 VGU8 EUR 9,00 9,00 Wien, am 20. April 2009 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Geschäftsführung Dr. Hannes Leitgeb Ulrich Fetz 10

11 Bestätigungsvermerk Wir haben gemäß 12 Abs. 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2009 des "EURO-Aktien Plus", Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs. 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gemäß den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 20. April 2009 PwC INTER-TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Christian Kraetschmer Wirtschaftsprüfer 11

12 Bericht des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC INTER-TREUHAND GmbH, Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2008/2009 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im April 2009 Der Aufsichtsrat Mag. Michael Blenke, CFA Vorsitzender 12

13 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung auf EURO-Aktien Plus - Anteile aus 2009 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Ausschüttungsanteile AT EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) 1) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,1613 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 1, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,2658 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,2658 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. g) Erbschaftssteuerwert Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: - Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: - 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend 3) endbesteuert, zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 0,0182 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0182 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 4) KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 1, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 1, Anzurechnende Kapitalertragsteuer Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,2658 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,2658 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. Abschnitt B. 13

14 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen - Ausschüttung 0, ordentliches Fondsergebnis: 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0, Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%): 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 b) Abrechnungen - Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 7) 0,2658 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0958 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 0,3648 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: 1,2348 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) Zwischenbesteuerung gemäß 13 Abs. 3 KStG Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG: 0,1613 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0958 c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für Erträge aus Anleihen und Fonds: 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 14

15 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung auf EURO-Aktien Plus - Ausschüttungs-Anteile im Rechnungsjahr 2008/2009 Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,9000 0,9000 0,9000 0,9000 0,9000 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,6289 0,6289 0,6289 0,6289 0,6289 0,6289 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) 0,0742 0,0742 0,0000 0,0000 0,0000 0,0742 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 1,6031 1,6031 1,5289 1,5289 1,5289 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,1888 0,1888 e) Steuerfrei gemäß 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,2348 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0182 0,0182 0,0000 0,0000 0,0000 0,0182 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 1,5849 1,5849 1,5289 1,5289 1,3401 0, Hievon endbesteuert 1,5849 1,5849 1,5107 1,5107 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 0,0000 0,0000 0,0182 0,0182 1,3401 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 66,43 66,43 66,43 66,43 66,43 66,43 9. Erbschaftssteuerwert - - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,2348 1, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 6) 7) 8) 9) aus Aktien (Dividenden) 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG/ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden) 11) 0,1888 0,1888 0,1888 0,1888 0,1888 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 12) (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 0,0871 0,0871 0,0871 0,0871 0,0871 0,0871 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 5) 13) 1,2348 1,2348 1,2348 1,2348 1,2348 1,2348 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20%) 13) 14) 0,0742 0,0742 0,0742 0,0742 0,0742 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0958 0,0958 0,0958 0,0958 0,0958 0, Österreichische KEST II auf: 12) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0218 0,0218 0,0218 0,0218 0,0218 0,0218 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,1235 0,1235 0,1235 0,1235 0,1235 0,1235 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,1500 0,1500 0,1500 0,1500 0,1500 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 0,0186 0,0186 0,0186 0,0186 0,0186 0,0186 Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,1700 0,1700 0,1700 0,1700 0,1700 0,

16 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus belgischen Aktien 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 aus deutschen Aktien 0,1887 0,1887 0,1887 0,1887 0,1887 0,1887 aus spanischen Aktien 0,0333 0,0333 0,0333 0,0333 0,0333 0,0333 aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0756 0,0756 0,0756 0,0756 0,0756 0,0756 aus britischen Aktien 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 aus italienischen Aktien 0,0369 0,0369 0,0369 0,0369 0,0369 0,0369 aus niederländischen Aktien 0,0143 0,0143 0,0143 0,0143 0,0143 0,0143 aus slowenischen Aktien 0,0078 0,0078 0,0078 0,0078 0,0078 0,0078 Summe aus Aktien 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 0,3648 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus belgischen Aktien 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 aus deutschen Aktien 0,0812 0,0812 0,0812 0,0812 0,0812 0,0812 aus spanischen Aktien 0,0067 0,0067 0,0067 0,0067 0,0067 0,0067 aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0504 0,0504 0,0504 0,0504 0,0504 0,0504 aus italienischen Aktien 0,0295 0,0295 0,0295 0,0295 0,0295 0,0295 Summe aus Aktien 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 0,1683 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer ) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) 4) dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 5) sind in der Privatstiftung nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. 6) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 7) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 8) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 9) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 10) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 12) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 13) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 14) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16

17 Fondsbestimmungen für den EURO-Aktien Plus, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Hypo-Kapitalanlage- Gesellschaft m.bh. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 17

18 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrund gelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.h. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß 6 ermittelten Werte - findet 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. 18

19 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung ( 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von 3 Abs. 2 bzw. 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen für den EURO-Aktien Plus, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG (nachstehend Kapitalanlagefonds ). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. 13 Depotbank Depotbank ist die Constantia Privatbank AG, Bankgasse 2, 1010 Wien 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Constantia Privatbank AG, Bankgasse 2, 1010 Wien. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß 28 bzw. der Auszahlungen gemäß 29 durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. 15 Veranlagungsinstrumente und grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 4, 20, 20b und 21 InvFG und der 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente) Der Kapitalanlagefonds investiert überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertigen Wertpapieren von Unternehmen, deren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Europa liegt. Daneben investiert der Kapitalanlagefonds in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in den Emerging Markets Ländern Europas haben. Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Anteile an Kapitalanlagefonds Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden. 19

20 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative) Derivative Instrumente werden im Rahmen der Veranlagung nach Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft sowohl zur Absicherung als auch als aktives Instrument der Veranlagung (zur Ertragssicherung bzw. - steigerung, als Wertpapierersatz, zur Steuerung des Risikoprofils des Kapitalanlagefonds bzw. zur synthetischen Liquiditätssteuerung) eingesetzt. Das Gesamtrisiko der derivativen Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, ist auf 90% des Gesamtnettowerts des Fondsvermögens beschränkt. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens zulässig. 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 20

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