Lowry Assay Kit. Kat. Nr Sicherheitsdatenblätter der folgenden Kitbestandteile:

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1 Lowry Assay Kit Kat. Nr Sicherheitsdatenblätter der folgenden Kitbestandteile: Albumin bovine Fraction V, Protease-free A Solution A B Solution B C Solution C SERVA Electrophoresis GmbH D Heidelberg Carl-Benz-Str. 7 Tel: Fax: -10 Geschäftsführer: Dr. Barbara Müller, Dr. Manfred Kurfürst HRB AG Mannheim Info@serva.de

2 Seite: 1/6 Druckdatum: Vers.-Nr.: 2 überarbeitet am: * ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Albumin bovine Fraction V, Protease-free Synonym BSA Artikelnummer: CAS-Nummer: EG-Nummer: Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verwendung des Stoffes / des Gemisches Laborchemikalien 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller/Lieferant: SERVA Electrophoresis GmbH Carl-Benz-Str. 7 D Heidelberg Tel.: FAX: msds.info@serva.de Auskunftgebender Bereich: Abteilung Sicherheit Tel.: Notrufnummer: Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz - Tel.: +49(0) (Beratung in deutscher und englischer Sprache) * ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt Gefahrenpiktogramme entfällt Signalwort entfällt Gefahrenhinweise entfällt 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: PBT - Beurteilung nicht verfügbar. vpvb: vpvb - Beurteilung nicht verfügbar. * ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe CAS-Nr. Bezeichnung Albumins, blood serum Identifikationsnummer(n) EG-Nummer: Beschreibung: MW: ca (Fortsetzung auf Seite 2)

3 Seite: 2/6 Druckdatum: Vers.-Nr.: 2 überarbeitet am: Handelsname: Albumin bovine Fraction V, Protease-free (Fortsetzung von Seite 1) * ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen und weiterspülen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Verschlucken: Mund ausspülen. Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluft zuführen. Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO₂, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden, aber nicht begrenzt auf: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. * ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzkleidung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Stäube nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mechanisch aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. * ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Staubbildung vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Lagerung bei +2 bis +8 C (Fortsetzung auf Seite 3)

4 Seite: 3/6 Druckdatum: Vers.-Nr.: 2 überarbeitet am: Handelsname: Albumin bovine Fraction V, Protease-free Nur im Originalgebinde aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise: nicht erforderlich Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht verschlossen und trocken lagern. Vor Lichteinwirkung schützen. Lagerklasse: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung von Seite 2) * ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Entfällt Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz: Kurzzeitig Filtergerät: Filter P2. Handschutz: Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Für den Dauerkontakt von maximal 15 Minuten sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Nitrilkautschuk Chloroprenkautschuk Augenschutz: Schutzbrille. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung. * ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen: Form: Lyophilisat Farbe: perlweiß Geruch: charakteristisch ph-wert (70 g/l) bei 20 C: 7 (Fortsetzung auf Seite 4)

5 Seite: 4/6 Druckdatum: Vers.-Nr.: 2 überarbeitet am: Handelsname: Albumin bovine Fraction V, Protease-free Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht anwendbar Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Dichte bei 20 C: 1,01 g/cm³ Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser bei 20 C: 100 g/l Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: VOC %: 0,00 % 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung von Seite 3) * ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Zu vermeidende Bedingungen Hohe Temperaturen Lichteinwirkung 10.5 Unverträgliche Materialien: Kontakt vermeiden mit starken Oxidationsmitteln Gefährliche Zersetzungsprodukte: Im Brandfall: siehe Abschnitt 5 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Primäre Reizwirkung: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. * ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung auf Seite 5)

6 Seite: 5/6 Druckdatum: Vers.-Nr.: 2 überarbeitet am: Handelsname: Albumin bovine Fraction V, Protease-free 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: PBT - Beurteilung nicht verfügbar. vpvb: vpvb - Beurteilung nicht verfügbar Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung von Seite 4) * ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung: Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Ungereinigte Verpackungen sind wie das Produkt gemäß den behördlichen Vorschriften zu entsorgen. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. * ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt 14.3 Transportgefahrenklassen ADR, IMDG, IATA Klasse entfällt Gefahrzettel - ADN/R-Klasse: entfällt 14.4 Verpackungsgruppe ADR, IMDG, IATA entfällt 14.5 Umweltgefahren: Marine pollutant: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen UN "Model Regulation": entfällt * ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. (Fortsetzung auf Seite 6)

7 Seite: 6/6 Druckdatum: Vers.-Nr.: 2 überarbeitet am: Handelsname: Albumin bovine Fraction V, Protease-free 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. (Fortsetzung von Seite 5) * ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Sicherheit Ansprechpartner: Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) ICAO: International Civil Aviation Organisation PBT: persistent, bioaccumulative, toxic substance (REACH) vpvb: very persistent, very bioaccumulative substance (REACH) REACH: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals CLP: Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vpvb: very Persistent and very Bioaccumulative * Daten gegenüber der Vorversion geändert

8 Seite: 1/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: * ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Solution A Artikelnummer: A CAS-Nummer: Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verwendung des Stoffes / des Gemisches Laborchemikalien 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller/Lieferant: SERVA Electrophoresis GmbH Carl-Benz-Str. 7 D Heidelberg Tel.: FAX: msds.info@serva.de Auskunftgebender Bereich: Abteilung Sicherheit Tel.: Notrufnummer: Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz - Tel.: +49(0) (Beratung in deutscher und englischer Sprache) * ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrenpiktogramme entfällt Signalwort entfällt Gefahrenhinweise H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: PBT - Beurteilung nicht verfügbar. vpvb: vpvb - Beurteilung nicht verfügbar. * ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: EINECS: Kupfer(II)-Sulfat-Pentahydrat 0,5-1,5% Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410; Acute Tox. 4, H302; Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319 (Fortsetzung auf Seite 2)

9 Seite: 2/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution A (Fortsetzung von Seite 1) zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. * ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen und weiterspülen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Beschwerden Arzt hinzuziehen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO₂, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. * ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzkleidung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. * ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: nicht erforderlich Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht verschlossen und trocken lagern. (Fortsetzung auf Seite 3)

10 Seite: 3/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution A Lagerklasse: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung von Seite 2) * ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz: Kurzzeitig Filtergerät: Filter P2. Handschutz: Schutzhandschuhe. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Naturkautschuk (Latex) Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Für den Dauerkontakt von maximal 15 Minuten sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Naturkautschuk (Latex) Nitrilkautschuk Augenschutz: Schutzbrille. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung. * ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen: Form: Lösung Farbe: bläulich (Fortsetzung auf Seite 4)

11 Seite: 4/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution A Geruch: geruchlos ph-wert: Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht anwendbar Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Zündtemperatur: Zersetzungstemperatur: Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Explosionsgrenzen: untere: obere: Dampfdruck: Nicht anwendbar. Dichte: Nicht bestimmt Relative Dichte Dampfdichte Nicht anwendbar. Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht anwendbar. Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: löslich Verteilungskoeffizient (n-octanol/wasser): Viskosität: dynamisch: kinematisch: Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 0,0 % VOC %: 0,00 % Festkörpergehalt: 1,0 % 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung von Seite 3) * ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. (Fortsetzung auf Seite 5)

12 Seite: 5/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution A (Fortsetzung von Seite 4) Primäre Reizwirkung: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. * ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Ökotoxische Wirkungen: Bemerkung: Schädlich für Fische. Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: PBT - Beurteilung nicht verfügbar. vpvb: vpvb - Beurteilung nicht verfügbar Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Ungereinigte Verpackungen sind wie das Produkt gemäß den behördlichen Vorschriften zu entsorgen. * ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR, IMDG, IATA entfällt 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR, IMDG, IATA entfällt 14.3 Transportgefahrenklassen ADR, IMDG, IATA Klasse entfällt (Fortsetzung auf Seite 6)

13 Seite: 6/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution A Gefahrzettel Verpackungsgruppe ADR, IMDG, IATA entfällt 14.5 Umweltgefahren: Marine pollutant: Ja 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen ADR Beförderungskategorie - (Fortsetzung von Seite 5) * ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Technische Anleitung Luft: Klasse Anteil in % III 0,5-1,5 Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Relevante Sätze H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Sicherheit Ansprechpartner: Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) ICAO: International Civil Aviation Organisation PBT: persistent, bioaccumulative, toxic substance (REACH) vpvb: very persistent, very bioaccumulative substance (REACH) REACH: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals CLP: Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vpvb: very Persistent and very Bioaccumulative (Fortsetzung auf Seite 7)

14 Seite: 7/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution A Acute Tox. 4: Acute toxicity, Hazard Category 4 Skin Irrit. 2: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 2 Eye Irrit. 2: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 2 Aquatic Acute 1: Hazardous to the aquatic environment - AcuteHazard, Category 1 Aquatic Chronic 1: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 1 Aquatic Chronic 3: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 3 * Daten gegenüber der Vorversion geändert (Fortsetzung von Seite 6)

15 Seite: 1/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: * ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Solution B Artikelnummer: B 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verwendung des Stoffes / des Gemisches Laborchemikalien 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller/Lieferant: SERVA Electrophoresis GmbH Carl-Benz-Str. 7 D Heidelberg Tel.: FAX: msds.info@serva.de Auskunftgebender Bereich: Abteilung Sicherheit Tel.: Notrufnummer: Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz - Tel.: +49(0) (Beratung in deutscher und englischer Sprache) * ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Zusätzliche Angaben: enthält Natriumhydroxid 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrenpiktogramme GHS05 Signalwort Gefahr Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Natriumhydroxid Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT N AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT R HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: PBT - Beurteilung nicht verfügbar. (Fortsetzung auf Seite 2)

16 Seite: 2/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution B vpvb: vpvb - Beurteilung nicht verfügbar. (Fortsetzung von Seite 1) * ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: Natriumcarbonat Eye Irrit. 2, H % EINECS: zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. * ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen und weiterspülen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO₂, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. * ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzkleidung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. (Fortsetzung auf Seite 3)

17 Seite: 3/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution B Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. (Fortsetzung von Seite 2) * ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Das Produkt ist nicht brennbar. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Lagerung bei +2 bis +8 C Nicht geeignetes Behältermaterial: Aluminium Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht verschlossen und trocken lagern. Lagerklasse: 8 B: nichtbrennbare ätzende Stoffe Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz: Kurzzeitig Filtergerät: Filter P3. Handschutz: Schutzhandschuhe. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Für den Dauerkontakt von maximal 15 Minuten sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Naturkautschuk (Latex) (Fortsetzung auf Seite 4)

18 Seite: 4/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution B Nitrilkautschuk Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung. (Fortsetzung von Seite 3) * ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen: Form: Lösung Farbe: farblos Geruch: geruchlos Geruchsschwelle: ph-wert bei 20 C: 12.5 Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht anwendbar Zündtemperatur: Zersetzungstemperatur: Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Explosionsgrenzen: untere: obere: Dampfdruck: Dichte: Nicht bestimmt Relative Dichte Dampfdichte Verdampfungsgeschwindigkeit Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: löslich Verteilungskoeffizient (n-octanol/wasser): Viskosität: dynamisch: kinematisch: Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 0,0 % VOC %: 0,00 % Festkörpergehalt: 2,9 % 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. (Fortsetzung auf Seite 5)

19 Seite: 5/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution B 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Unverträgliche Materialien: Verschiedene Kunststoffe, Metalle, Metallegierungen 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung von Seite 4) * ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Primäre Reizwirkung: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. * ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: PBT - Beurteilung nicht verfügbar. vpvb: vpvb - Beurteilung nicht verfügbar Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Ungereinigte Verpackungen sind wie das Produkt gemäß den behördlichen Vorschriften zu entsorgen. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. (Fortsetzung auf Seite 6)

20 Seite: 6/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution B (Fortsetzung von Seite 5) * ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR, IMDG, IATA UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG IMDG SODIUM HYDROXI SOLUTION IATA Sodium hydroxide solution 14.3 Transportgefahrenklassen ADR, IMDG, IATA Klasse 8 Ätzende Stoffe Gefahrzettel Verpackungsgruppe ADR, IMDG, IATA II 14.5 Umweltgefahren: Marine pollutant: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe Kemler-Zahl: 80 EMS-Nummer: F-A S-B Stowage Category A Segregation Code SG35 Stow "separated from" acids Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen ADR Begrenzte Menge (LQ) 1L Freigestellte Mengen (EQ) Code: E2 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 500 ml Beförderungskategorie 2 Tunnelbeschränkungscode E IMDG Limited quantities (LQ) 1L Excepted quantities (EQ) Code: E2 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml UN "Model Regulation": UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II * ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. (Fortsetzung auf Seite 7)

21 Seite: 7/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 3 überarbeitet am: Handelsname: Solution B 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. (Fortsetzung von Seite 6) ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Relevante Sätze H319 Verursacht schwere Augenreizung. Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Sicherheit Ansprechpartner: Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) ICAO: International Civil Aviation Organisation PBT: persistent, bioaccumulative, toxic substance (REACH) vpvb: very persistent, very bioaccumulative substance (REACH) REACH: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals CLP: Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vpvb: very Persistent and very Bioaccumulative Skin Corr. 1A: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 1A Eye Irrit. 2: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 2 * Daten gegenüber der Vorversion geändert

22 Seite: 1/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 4 überarbeitet am: * ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Solution C Artikelnummer: C 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verwendung des Stoffes / des Gemisches Laborchemikalien 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller/Lieferant: SERVA Electrophoresis GmbH Carl-Benz-Str. 7 D Heidelberg Tel.: FAX: msds.info@serva.de Auskunftgebender Bereich: Abteilung Sicherheit Tel.: Notrufnummer: Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz - Tel.: +49(0) (Beratung in deutscher und englischer Sprache) * ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrenpiktogramme GHS05 Signalwort Gefahr Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Salzsäure Phosphorsäure 85 % Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT N AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT R HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: PBT - Beurteilung nicht verfügbar. (Fortsetzung auf Seite 2)

23 Seite: 2/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 4 überarbeitet am: Handelsname: Solution C vpvb: vpvb - Beurteilung nicht verfügbar. (Fortsetzung von Seite 1) * ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: Salzsäure Skin Corr. 1B, H314; STOT SE 3, H335 2,5-7% EINECS: CAS: Phosphorsäure 85 % Skin Corr. 1B, H314 2,5-7% EINECS: zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. * ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen und weiterspülen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Verschlucken: Mund ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen. Kein Erbrechen herbeiführen! 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO₂, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden, aber nicht begrenzt auf: Schwefeldioxid (SO₂) Phosphoroxide (z.b. P₂ O₅ ) Chlorwasserstoff (HCl) 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. * ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzkleidung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. (Fortsetzung auf Seite 3)

24 Seite: 3/7 Druckdatum: Vers.-Nr.: 4 überarbeitet am: Handelsname: Solution C (Fortsetzung von Seite 2) 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. * ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht verschlossen und trocken lagern. Unter Verschluß oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich aufbewahren. Lagerklasse: 8 B: nichtbrennbare ätzende Stoffe Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Salzsäure (2,5-7%) AGW Langzeitwert: 3 mg/m³, 2 ml/m³ 2(I);DFG, EU, Y Phosphorsäure 85 % (2,5-7%) AGW Langzeitwert: 2 E mg/m³ 2(I);DFG, EU, AGS, Y Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Atemschutz: Kurzzeitig Filtergerät: Filter ABEK Handschutz: Schutzhandschuhe. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. (Fortsetzung auf Seite 4)

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