Update Gesellschafts- und Finanzmarktrecht. Dr. Alexander Vogel, LL.M. Head of Corporate & Finance Department

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Update Gesellschafts- und Finanzmarktrecht. Dr. Alexander Vogel, LL.M. Head of Corporate & Finance Department"

Transkript

1 Update Gesellschafts- und Finanzmarktrecht Dr. Alexander Vogel, LL.M. Head of Corporate & Finance Department 28. Januar 2016

2 2 Neue Melde- sowie Verzeichnis- und Aufbewahrungspflichten bei Aktiengesellschaften und GmbH Verzeichnis über Namenaktionäre («Aktienbuch») Namenaktionäre Verzeichnis über Inhaberaktionäre («Inhaberverzeichnis») Inhaberaktionäre Verzeichnis über wirtschaftlich Berechtigte (wb) natürliche Person, für die Erwerber letztendlich handelt

3 3 Meldepflicht der Inhaberaktionäre Entstehung der Meldepflicht - Beim Erwerb von Inhaberaktien (Art. 697i OR) - Meldung ist innerhalb eines Monats nach Erwerb an die Gesellschaft zu machen Inhalt der Meldung - Angabe von Vor- und Nachnamen/Firma sowie Adresse des Aktionärs - Beleg für Identität (amtlicher Ausweis/Handelsregisterauszug) - Nachweis für Besitz der Inhaberaktie (Kopie) - Jede zukünftige Änderung muss gemeldet werden Ausnahmen von der Meldepflicht - Inhaberaktien an der Börse kotiert oder als Bucheffekte ausgestattet Form der Meldung - keine gesetzlichen Erfordernisse (Schriftform empfohlen)

4 4 Pflicht zur Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen bei der Aktiengesellschaft und GmbH Entstehung der Meldepflicht - Erreichen oder Überschreiten einer Beteiligung von 25 % (Art. 697j OR) alleine oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten des Aktienkapitals oder der Stimmen - Meldung ist innerhalb eines Monats nach Erwerb an die Gesellschaft zu machen Inhalt der Meldung - Angabe von Vor- und Nachnamen sowie Adresse der natürlichen Person, für die der Erwerber letztendlich handelt (wirtschaftlich berechtigte Person) - Jede zukünftige Änderung muss gemeldet werden Ausnahmen von der Meldepflicht - Aktien an der Börse kotiert oder als Bucheffekte ausgestattet Form der Meldung - keine gesetzlichen Erfordernisse (Schriftform empfohlen)

5 5 Entstehung der Pflicht zur Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen Erreichen / Überschreiten einer Beteiligung von 25% des Aktienkapitals / der Stimmen alleine in gemeinsamer Absprache mit Dritten

6 6 Transparenz und wirtschaftliche Berechtigung bei juristischen Personen Anna 100% Isa 100% Max Mia Z AG Y AG 100% 100% Tim Ben Joint 100% A AG B AG C AG 40% 45% 5% 5% 5% X Holding AG

7 7 Verzeichnis- und Aufbewahrungspflichten der Aktiengesellschaft und GmbH Neue Verzeichnispflichten der Aktiengesellschaft (Art. 697l OR) - Verzeichnis der Inhaberaktionäre Auflistung von Vor- und Nachname/Firma, Adresse, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum der Inhaberaktionäre - Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen Auflistung von Vor- und Nachname/Firma sowie Adresse der wirtschaftlich berechtigten Person Zugriff / Aufbewahrungspflicht - jederzeitiger Zugriff in der Schweiz durch zuständige Behörde muss möglich sein (keine Einsichtsmöglichkeit für Private) - Belege die einer Meldung eines Inhaberaktionärs/ einer wirtschaftlich berechtigten Person zu Grunde liegen, sind nach dessen/deren Streichung aus dem Verzeichnis während 10 Jahren aufzubewahren

8 8 Delegation an Finanzintermediär bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien Möglichkeit der Bezeichnung eines Finanzintermediärs, an welchen die Meldungen erstattet werden können (Art. 697k OR) - Nur für Inhaberaktionäre ( Namenaktionäre) - Delegation bedarf eines Generalversammlungsbeschlusses - Finanzintermediär ist vom Verwaltungsrat zu bezeichnen - Möglichkeit die Anonymität der Inhaberaktionäre zu wahren Finanzintermediär muss gegenüber der Gesellschaft nur offenlegen, für welche konkreten Inhaberaktien (z.b. Aktien-Nr ) eine Meldung und Feststellung der Identität des Inhabers eingegangen ist

9 9 Folgen der Nichteinhaltung der Meldepflichten Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte) - Ruhen, solange der Aktionär/Anteilsinhaber der Meldung nicht nachgekommen ist Vermögensrechte (Dividenden) - Können erst geltend gemacht werden, falls der Meldepflicht nachgekommen wurde - Ruhen, falls die Meldepflicht nicht innerhalb eines Monats vorgenommen wurde - Wird die Meldepflicht später nachgeholt Vermögensrechte leben erst ab diesem Zeitpunkt wieder auf Bis dahin aufgelaufene Vermögensrechte sind verwirkt Plicht des Verwaltungsrates sicherzustellen, dass weder Mitgliedschafts- noch Vermögensrechte vor der Meldung ausgeübt werden Achtung: Aktionäre, welche am 1. Juli 2015 bereits Inhaberaktien hielten, mussten ihren Meldepflichten bis zum 31. Dezember 2015 nachkommen. Andernfalls sind ihre während diesem Zeitraum entstandenen Vermögensrechte verwirkt

10 10 Folgen der Nichteinhaltung der Meldepflichten (2) Generalversammlung Dividenden, Bezugsrechte, etc.

Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen

Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen Die Umsetzung der GAFI-Empfehlungen erfolgt durch Anpassung des innerstaatlichen Rechts. Es betrifft dies aus Sicht der Notare insbesondere: Die Anpassung

Mehr

Dr. Stefan Schmiedlin

Dr. Stefan Schmiedlin Dr. Stefan Schmiedlin Advokat & Notar Augustinergasse 5 Postfach 1112 CH-4001 Basel Direkt +41 61 260 81 80 Zentrale +41 61 260 81 81 Telefax +41 61 261 13 27 schmiedlin@schmiedlin.ch Information zu GAFI

Mehr

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Generalversammlung, 30. März 2016. Q & A für Aktionäre

Generalversammlung, 30. März 2016. Q & A für Aktionäre Generalversammlung, 30. März 2016 Q & A für Aktionäre 1. Welche Publikationen werden den Aktionären zur Verfügung gestellt?... 2 2. Wie kann ich Publikationen bestellen / abbestellen?... 2 3. Wann und

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

EINTRAGUNGSREGLEMENT. betreffend. Eintragung von Aktionären und Führung des Aktienbuchs der Sunrise Communications Group AG vom 5.

EINTRAGUNGSREGLEMENT. betreffend. Eintragung von Aktionären und Führung des Aktienbuchs der Sunrise Communications Group AG vom 5. EINTRAGUNGSREGLEMENT betreffend Eintragung von Aktionären und Führung des Aktienbuchs der Sunrise Communications Group AG vom 5. Februar 2015 1. Grundlagen, Geltungsbereich und Zweck 1.1 Der Verwaltungsrat

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

Leitfaden zur Moduleinschreibung

Leitfaden zur Moduleinschreibung Studienorganisation Leitfaden zur Moduleinschreibung im Wahlbereich der Geistes- und Sozialwissenschaften und in die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen Anmeldung im TOOL Die Adresse (URL)

Mehr

Herzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008

Herzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008 Herzlich willkommen Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht April 2008 Das neue Revisionsgesetz Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2008 Das Gesetz gilt für die Geschäftsjahre, die nach dem

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen

Kurzanleitung LFB-Online für Schulen 1. Anmeldung bei LFB-Online für Schulen Rufen Sie im Browser an einem KISS-Rechner die Adresse: http://kv2las2.kultus.bwl.de:7778/ auf. Klicken Sie dort auf Start LFB-Online für Schulen und melden sich

Mehr

Modalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen

Modalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Reglement SCHMOLZ+BICKENBACH AG

Reglement SCHMOLZ+BICKENBACH AG Reglement betreffend die Eintragung von Aktionären und die Führung des Aktienregisters der SCHMOLZ+BICKENBACH AG 1. Grundlagen, Geltungsbereich und Zweck 1.1 Der Verwaltungsrat erlässt dieses Reglement

Mehr

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 216.0 Jahrgang 2013 Nr. 67 ausgegeben am 8. Februar 2013 Gesetz vom 20. Dezember 2012 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts Dem nachstehenden vom

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 19/2012 27.04.2012 BP ADAC Musterschreiben zur Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen bei Flugannullierungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir

Mehr

Barcodedatei importieren

Barcodedatei importieren Barcodedatei importieren Inhaltsverzeichnis 1 Schnittstelle Barcodedatei importieren... 2 1.1 Funktion... 2 1.2 Konfiguration... 2 1.2.1 Lizenz... 2 1.2.2 Einstellungen... 2 1.2.3 Vorarbeiten... 3 1.2.3.1

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende

DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende Das neue Verwaltungsinformationssystem DUALIS der DHBW bietet eine Web-Schnittstelle an, die es Ihnen als Studierenden der DHBW ermöglicht, jederzeit Einsicht

Mehr

LEITFADEN STORNIERUNG

LEITFADEN STORNIERUNG LEITFADEN STORNIERUNG An den Mautstellen-Terminals (MsT) und im Internet-Einbuchungssystem (IEBS) können Sie bereits gebuchte Fahrtstrecken stornieren. Dieser Leitfaden soll Sie bei der Stornierung unterstützen.

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v.

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. 1 1. Natürliche und juristische

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Im Zusammenhang mit dem von uns gemäß 109 Abs. 1 AktG am heutigen Tage gestellten

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Dieses System wird im Sommersemester 2015 getestet und gilt nur für das Übehaus. Das Üben in Räumen des Haupthauses wird

Mehr

TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die Wahlen in den Aufsichtsrat.

TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die Wahlen in den Aufsichtsrat. CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Wien FN 75895k ISIN AT0000641352 (Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013) ISIN AT0000641345 (Namensaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013) Wir laden

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Registrierung für eine Senioren IPIN www.itftennis.com/ipin. Ab 17. Mai 2011 können sich Spieler für eine Senioren IPIN (Lizenz) registrieren.

Registrierung für eine Senioren IPIN www.itftennis.com/ipin. Ab 17. Mai 2011 können sich Spieler für eine Senioren IPIN (Lizenz) registrieren. Registrierung für eine Senioren IPIN www.itftennis.com/ipin Ab 17. Mai 2011 können sich Spieler für eine Senioren IPIN (Lizenz) registrieren. Um ab 2012 an den Turnieren des ITF Seniors Circuits teilnehmen

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de An alle Eltern der Klassen 7 9 Schulbuchanschaffung für das neue Schuljahr 2015/2016

Mehr

Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie IV Aussenfinanzierung Übungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.4 Aussenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen

Mehr

Leichtathletik Datenverarbeitung Handbuch

Leichtathletik Datenverarbeitung Handbuch http://ladv.de/handbuch Februar, 2014 Leichtathletik Datenverarbeitung Handbuch Berechtigungsverwaltung für Vereine Entwickler Marc Schunk Julian Michel Pascal Burkhardt Handbuch Dolf Klein Copyright Leichtathletik

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

E I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

E I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft E I N L A D U N G zur 97. ordentlichen Hauptversammlung der Innsbruck FN 32942w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) Mittwoch, 13. Mai 2015 um 10.00 Uhr Stadtforum 1, 6020

Mehr

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind UNIONSRECHTLICHES AUFENTHALTSRECHT VON EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN SOWIE VON FAMILIENANGEHÖRIGEN VON UNIONSRECHTLICH AUFENTHALTSBERECHTIGTEN EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN, DIE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE SIND Aufgrund

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

Das neue Namensrecht

Das neue Namensrecht Das neue Namensrecht 1 Inhalt I. Wesentliche Änderungen III. Auswirkungen einer Namensänderung IV. Materialien I. Wesentliche Änderungen 3 I. Wesentliche Änderungen Eheschliessung bleibt ohne Auswirkungen

Mehr

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003) 40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 -

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie

Mehr

INNER WHEEL DEUTSCHLAND

INNER WHEEL DEUTSCHLAND INNER WHEEL DEUTSCHLAND INTERNATIONAL INNER WHEEL 90. DISTRIKT Liebe Inner-Wheel-Freundin, IIW-Headquarters hat Ihnen ein Schreiben zugesandt mit der Bitte, sich dort registrieren zu lassen. Was möchte

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der

Mehr

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben Studio II, Studio IV und Studio VI im Studiengang Bachelor Architektur SS15 Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15 1 Bitte melden Sie sich über das Campusmanagementportal campus.studium.kit.edu

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v.

Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. Stand: Oktober 2013 Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. - Stand: 27.Sept. 2013 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Landeskader... 3 3 Altersklasseneinteilung... 3

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015

Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015 Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015 1 Das EVU entscheidet eigenständig über die Nutzer des Stationsportals Der

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr

Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten

Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Achtung: gem. 57a KFG 1967 (i.d.f. der 28. Novelle) ist es seit dem 01. August 2007 verpflichtend, die Statistikdaten zur statistischen Auswertung Quartalsmäßig

Mehr

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,

Mehr

Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten

Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten Statuten der Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Revidiert und in Kraft gesetzt durch die GenossenschafterInnen-Versammlung vom 18. Mai 2006 Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten Neufassung,

Mehr

Unter der Firma XY Netz AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in.

Unter der Firma XY Netz AG besteht eine Aktiengesellschaft mit Sitz in. Seite 1 von 6 Statuten XY Netz AG 2008 Statuten der XY Netz AG Vorbemerkung: In diesen Statuten wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit für alle Funktionen die männliche Form verwendet. Personen weiblichen

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

5.1.4.5 Übung - Datenmigration in Windows Vista

5.1.4.5 Übung - Datenmigration in Windows Vista 5.0 5.1.4.5 Übung - Datenmigration in Windows Vista Einführung Drucken Sie die Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie Windows Vista verwenden. Empfohlene Ausstattung Die folgende

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Lizenzierung von StarMoney 10 bzw. StarMoney Business 7 durchführen

Lizenzierung von StarMoney 10 bzw. StarMoney Business 7 durchführen Lizenzierung von StarMoney 10 bzw. StarMoney Business 7 durchführen In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Lizenzierung der StarMoney 10 bzw. StarMoney Business 7 erläutern. In dieser Anleitung beziehen

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr